Skrill im Wettkonto: was die E-Wallet wirklich kostet – und welche Anbieter in der Schweiz überhaupt dürfen

Updated Oktober 2026
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Ein Tablet mit schwarzem Display liegt auf einem Sofakissen, daneben ein Becher mit Tee, vom Fenster her fällt Abendlicht.

Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und der Schweizer Veranstalterinnen sowie gegen die veröffentlichten Gebührenübersichten von Skrill.

Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €.

Wer Skrill als Zahlungsweg für Sportwetten sucht, landet fast zwangsläufig ausserhalb der Schweiz. Das ist keine Vermutung über die Absicht der Suchenden, sondern eine Folge des Gesetzes: Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und für Grossspiele hat der Gesetzgeber genau zwei Veranstalter zugelassen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide führen ihre Wetten in eigenem Namen durch, beide prüfen ihre Kundschaft persönlich, und beide lassen sich nicht über eine E-Wallet aufladen. Wer ein Wettkonto mit Skrill bezahlt, wettet also mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung besitzt und dessen Angebot hier keine Geltung hat.

Damit ist die eigentliche Frage dieser Seite gesetzt. Sie lautet nicht, welcher Anbieter Skrill nimmt — das ist eine technische Fussnote. Sie lautet, was der Zahlungsweg kostet und was der Verzicht auf eine Schweizer Bewilligung kostet. Die E-Wallet selbst ist dabei der kleinere Posten, aber der einzige, der sich in Prozenten beziffern lässt: 2,80 Prozent des Betrags, mindestens 3,50 Euro, kostet die Auszahlung auf ein Bankkonto, und 4,49 Prozent schlagen bei jeder Währungsumrechnung auf. Zusammen mit der Marge, die in jeder Quote steckt, ergibt das eine Rechnung, die man einmal aufmachen sollte, bevor man den ersten Franken einzahlt.

Wie ein Vergleich von Skrill-Wettanbietern sinnvoll aufgebaut wird

Angebotsvergleiche im Netz arbeiten gern mit Listen, in denen zwanzig Namen stehen und hinter jedem Namen ein Häkchen. Für Sportwetten in der Schweiz ist das eine irreführende Form. Es gibt hier keine zwanzig Anbieter, die man sinnvoll nebeneinanderstellen könnte, weil es hier genau zwei Veranstalter gibt, die Sportwetten anbieten dürfen, und daneben eine lange Reihe ausländischer Marken, die für Schweizer Spielende erreichbar sind, aber nicht für sie zugelassen.

Ein Vergleich, der diese beiden Gruppen in einer Rangliste vermischt, produziert eine Rangfolge, die nichts bedeutet. Ein ausländischer Anbieter kann in einem solchen Vergleich nicht besser sein als ein bewilligter, weil er in anderen Kategorien spielt: andere Aufsicht, andere Limiten, anderer Rechtsschutz. Umgekehrt ist der bewilligte Anbieter nicht automatisch der bessere Ort für jede Wette — er führt nur die Sportarten und Wettarten, die auf der behördlichen Liste stehen, und er zahlt nur an Menschen aus, die in seinem Gebiet wohnhaft sind.

Die Kriterien, die hier tatsächlich etwas trennen, sind vier. Erstens die Bewilligung und das Gebiet, in dem sie gilt. Zweitens der Preis einer Wette, also die Marge in der Quote. Drittens der Weg des Geldes: Einzahlung, Auszahlung, Fristen, Gebühren. Viertens das, was ein Anbieter an Schutzwerkzeugen bereitstellt und was eine Aktion ihn kostet.

> Vergleich der beiden Schweizer Veranstalterinnen

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Société de la Loterie de la Suisse Romande
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung eigene Lizenz im Ausland, hier ohne Geltung

Die Bewilligung ist der Punkt, an dem der Vergleich am härtesten wird. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz gelten nur in der Schweiz, und sie gelten nur für die Veranstalterin, die sie erhalten hat. Eine Lizenz aus einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung, gleichgültig wie seriös die Aufsicht in jenem Land sein mag. Wer auf einer ausländischen Seite wettet, wettet ohne Schweizer Bewilligung — das ist eine Tatsachenbeschreibung, kein moralisches Urteil, und es hat sehr konkrete Folgen, die im Abschnitt «Rechtslage: eine fremde Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung» erläutert werden.

Wer die Schweizer Veranstalterin sucht, sucht in Wahrheit keine, sondern weiss, in welchem Kanton sie wohnt. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet ihr Produkt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für einen Wohnsitz in Genf ist Swisslos also keine Option, und für einen Wohnsitz in Zürich ist es Jouez Sport nicht.

Und Skrill? Es taucht in diesen beiden Häusern als Zahlungsweg nicht auf. Swisslos bietet für das Aufladen des Spielkontos unter anderem PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wo ein Anbieter Skrill führt, ist das seine eigene Entscheidung und in seinen Bedingungen nachzulesen — von einer Zulassung durch eine Schweizer Bewilligung ist sie jedenfalls nicht gedeckt.

E-Wallet, Wettkonto und Schweizer Alltag: die Grundlagen

Skrill wurde 2001 in London unter dem Namen Moneybookers gegründet und trägt seit 2010 seinen heutigen Namen; Betreiberin ist die Skrill Limited mit Sitz in London, ein britisch reguliertes E-Geld-Institut. Das ist eine Banklizenz für elektronisches Geld, keine Wettbewilligung, und der Unterschied ist für Wettende zentral: Skrill verwahrt Geld und leitet es weiter, es bestimmt aber nicht, wo man wetten darf.

Ein Eishockeypuck liegt auf der Eisfläche neben dem Blatt eines Schlägers, die Bande dahinter ist im Dunkeln nur schwach zu erkennen.
Bei Skrill-Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4,49 % an.

Bei Skrill-Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4,49 Prozent an. Für die private Nutzung entfällt die Servicegebühr, solange mindestens alle sechs Monate ein Login oder eine Transaktion stattfindet; passiert sechs Monate lang nichts, zieht Skrill monatlich 5,00 Euro vom Guthaben ab. Diesen zweiten Punkt liest man leicht als Nebensatz, dabei ist er der teuerste Posten für alle, die ihr Wettkonto nicht dauerhaft bespielen.

Was heisst das für einen Schweizer Wettenden in der Praxis? Sein Konto führt Franken, sein Wettkonto bei einem ausländischen Anbieter führt in aller Regel Euro oder eine andere Fremdwährung. Jede Einzahlung und jede Auszahlung, die eine Währungsumrechnung nötig macht, kostet 4,49 Prozent. Bei jedem Vorgang — ein- wie auszahlend. Wer im Monat zweimal einzahlt und einmal auszahlt, hat also drei Umrechnungen bezahlt, und bei einem eingesetzten Betrag von 1’000 Franken sind das rund 45 Franken pro Vorgang, sofern die Zahlung tatsächlich durch eine Fremdwährung läuft.

Dazu kommt die Hürde des eigenen Namens. Gewinne und Guthaben werden in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot schlicht nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Das ist eine der wenigen Regelungen, die dieser Seite eine klare Richtung geben: Ein Zahlungsweg, der keine Identität kennt, ist im bewilligten Schweizer Bereich nicht vorhanden, und ein Wettkonto ohne Identitätsprüfung lässt sich hier nicht auszahlen. Wer also mit Skrill ein- und auszahlen will, braucht ohnehin ein verifiziertes Konto bei dem Anbieter, bei dem er wettet — die E-Wallet umgeht die Prüfung nicht, sie kommt nach ihr.

Ein Vergleich auf dieser Basis enthält keine Rangfolge in der Art einer Bestenliste, sondern eine Zuordnung: Wer in der Schweiz wohnhaft ist und wert auf die bewilligte Veranstalterin legt, wählt zwischen Swisslos und Loterie Romande, je nach Kanton gezwungenermassen nur die eine. Wer Skrill als Zahlungsweg will, wählt einen ausländischen Anbieter und trägt dessen Kosten und das Fehlen des Schweizer Rechtsschutzes selbst.

Rechtslage: eine fremde Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung

Das Geldspielgesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und ordnet Online-Sportwetten als Grossspiel ein. Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 gilt. Nicht von der ESBK — diese Aufsicht ist für Casinos zuständig, und wer in Wettfragen bei der falschen Behörde nachschaut, findet dort nichts.

Ein Wanderweg schlängelt sich durch einen goldgelben Lärchenwald, in der Ferne sind schneebedeckte Berge zu sehen.
Seit August 2015 gehört die Skrill Group zu 100 % der Optimal Payments Group, die im November 2015 in Paysafe Group umbenannt wurde.

Eine Bewilligung in diesem System besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel. Und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Daraus folgt der kurze Satz, der die ganze Debatte um Skrill bei Schweizer Wettanbietern entscheidet: Eine im Ausland erteilte Lizenz hat hier keine Kraft, gleichgültig ob sie aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land stammt.

> Rechtsrahmen im Überblick

Punkt Regelung
Rechtsgrundlage Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019
Aufsicht Gespa, Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern
Bewilligungsarten Veranstalterbewilligung und Bewilligung je Spiel
Räumliche Geltung der Bewilligung nur in der Schweiz
Zugelassene Sportwetten-Veranstalterinnen zwei: Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport)
Erlaubte Ereignisse nur Sportwetten; keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen
Kontoeröffnung online Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis im Gebiet der Veranstalterin
Auszahlung nur auf ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen
Kredite an Spielende untersagt

Die Zahl der Veranstalterinnen ist kein Zufall der Marktentwicklung. Die Kantone haben sie auf zwei begrenzt. Deshalb existiert auch keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, die man zum Vergleich heranziehen könnte — es gibt sie nicht. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was man in der Schweiz überhaupt bewerfen darf

Wer von der Quote spricht, spricht meist von einer Zahl, nicht von einer Liste. Dabei steckt der wichtigere Teil des Angebots in der Liste: Die Gespa führt in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf das Geldspielgesetz und die dazugehörige Verordnung, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Schweiz bewilligt sind. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie dort aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen, eine Esport-Abteilung fehlt ebenfalls.

Sportarten und Wettbewerbe bilden also einen geschlossenen Katalog. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt — ein Punkt, den viele bei der Suche nach einer «besten Wettseite» nie bedenken, obwohl er den Umfang des Angebots mehr begrenzt als jede Gebühr.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff und während des Spiels, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte besteht nicht. Das ist wichtig für Leserinnen und Leser, die befürchten, Livewetten seien in der Schweiz generell eingeschränkt: Sie sind es nicht. Das Gesetz schreibt keine Tageszeit vor, zu der geworben werden dürfte, und es gibt auch kein pauschales Werbeverbot — die Werbung darf nur nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist dagegen verboten und mit Busse bis 500’000 Franken bedroht.

Sperrliste und Domain-Hopping

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste.

Wer über Skrill bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, umgeht keine Blockade, sondern nutzt schlicht einen Anbieter, der nicht auf der Liste steht oder über eine neue Adresse erreichbar ist. Der wesentliche Punkt ist ein anderer: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer das Gegenteil liest, liest eine Erfindung.

Was ein nicht bewilligtes Angebot den Spielenden kostet

Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bedeutet: keine Schweizer Bewilligung, keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg. Wer dort wettet, kann sich nicht darauf berufen, dass sein Konto in einem Spielsperren-Register geführt wird, und er hat keine Schweizer Stelle, an die er sich bei einem Streit wenden könnte.

Für die andere Seite gilt dasselbe in umgekehrter Richtung, und das ist der Teil, der bei Anbietervergleichen regelmässig unter den Tisch fällt: Die bewilligte Variante ist kein Spaziergang. Sie bringt zwei Veranstalterinnen, einen geschlossenen Katalog von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung, die vor der ersten Wette abgeschlossen sein muss. Wer die Wahl zwischen bewilligt und nicht bewilligt als Wahl zwischen gut und böse beschreibt, beschreibt sie falsch. Es ist eine Wahl zwischen Schutz und Auswahl.

Dass die Aufsicht selbst Grenzen hat, zeigt ein Befund, der nicht in eine Werbebroschüre passt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist also nicht streng, und wer sich im bewilligten Bereich sicher fühlt, sollte wissen, worauf sich dieses Gefühl stützt und worauf nicht.

Spielerschutz: Limiten, Pausen und was eine Sperre nach sich zieht

In der Schweiz setzt der Staat den Spielenden keine feste Einzahlungsgrenze. Das Gesetz verlangt lediglich, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen muss. Die Limite kommt also vom Spielenden selbst, und die Veranstalterin muss sie abfragen. Die konkrete Ausgestaltung steht in den Bedingungen der Häuser.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer also in einer Nacht beschliesst, dass er zu viel einsetzt, kann die Grenze sofort nach unten ziehen — nach oben geht es frühestens drei Tage später, und diese drei Tage sind keine Schikane, sondern die einzige Bremse, die das System hat.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der praktisch bedeutsamste Unterschied zwischen einer Pause und einer Sperre: Die Pause endet von selbst, die Sperre wirkt im ganzen Land und über die Wettplattform hinaus.

Die gesetzliche Regelung dahinter: Das Gesetz sieht die Sperre für überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre vor, beides in einem gemeinsamen Register erfasst. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss die Veranstalterin anbieten — das ist eine Pflicht der Veranstalterin, kein Kulanzangebot.

Was die Sperre kostet, steht ebenfalls im Gesetz: Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer während einer laufenden Sperre über einen Umweg doch spielt und gewinnt, hat keinen durchsetzbaren Anspruch auf die Auszahlung. Diese Konsequenz ist hart, und sie ist der Grund, weshalb eine Sperre mehr ist als ein Häkchen in den Einstellungen.

Bei der Loterie Romande ist für ein Online-Spielerkonto Volljährigkeit nötig sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Für die Skrill-Frage heisst das: Die Identitätsprüfung ist kein Bestandteil der Zahlungsabwicklung, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt Spielende zu werden. Wer kein verifiziertes Konto hat, bekommt kein Geld ausgezahlt — bei der bewilligten Veranstalterin nicht und bei einem ausländischen Anbieter, der seine Bedingungen ernst nimmt, ebenso wenig. Wetten ohne Verifizierung sind im bewilligten Schweizer Bereich eine Vorstellung, die nicht existiert.

Wer Unterstützung braucht oder das eigene Spielverhalten einschätzen will, wendet sich an eine Fachstelle, im Zweifel an die kantonale Beratung oder an eine Suchtpräventionsstelle der eigenen Region.

Bonus und Gratiswette: was eine Aktion den Absender kostet — und den Empfänger

Gratiswetten sind in der Schweiz kein Bestandteil des Graubereichs, sondern bewilligungspflichtig. Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben anbieten will, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind die Zahlen einer Aufsicht, die solche Aktionen nicht als Marketingtrick, sondern als Spielangebot behandelt.

Was eine solche Aktion wert ist, steht in den Bedingungen des jeweiligen Hauses — Betrag und Konditionen kommen nur von dort, nicht von einer Sammelseite. Ein Beispiel, an dem sich das Muster gut ablesen lässt: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück waren verfügbar, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Man kann diese Aktion als grosszügig lesen oder als das, was sie ist: zehn Franken Gratisspielguthaben mit begrenzter Menge, kurzer Frist und ohne Auszahlungsmöglichkeit. Der Gegenwert ist real, aber er ist auf zehn Franken begrenzt und setzt ein verifiziertes Konto sowie den Zugang zu einem Stadion voraus. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos ebenfalls nicht auszahlbar — diese Einschränkung ist kein Trick eines einzelnen Anbieters, sondern eine allgemeine Eigenschaft des Instruments.

Warum bestimmte Zahlungsarten aus Aktionen ausgeschlossen werden

Im Wettmarkt ausserhalb der Schweiz ist es verbreitet, dass Zahlungsarten von Aktionen ausgeschlossen sind, Skrill und andere E-Wallets eingeschlossen. Der Grund ist betriebswirtschaftlich und gut nachvollziehbar: Eine Einzahlung per E-Wallet ist für den Anbieter schwerer als die erste und einzige Handlung eines Kunden zu erkennen, und E-Wallets sind der klassische Weg, mit dem Bonusjäger mehrere Konten betreiben, um denselben Bonus mehrfach zu ziehen. Der Ausschluss ist daher kein Zeichen eines schlechten Angebots, sondern der Preis dafür, dass die Aktionsbedingungen überhaupt funktionieren.

Wer trotzdem einen Bonus mit E-Wallet-Einzahlung will, sollte vor der Einzahlung drei Dinge in den Bedingungen des Anbieters prüfen: ob die Zahlungsart zugelassen ist, ob eine Mindestquote für die anrechenbaren Wetten gilt, und ob ein Gewinn aus der Gratiswette gedeckelt ist. Die zweite Frage ist die schmerzhafteste, denn bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht mitausgezahlt. Wer zehn Franken Gratiswette auf eine Quote von 2.00 setzt, gewinnt im guten Fall zehn Franken Gewinn plus den Einsatz zurück, wenn der Einsatz zählt — zählt er nicht, ist der gesamte Rückfluss zehn Franken und das eingesetzte eigene Geld war nie im Spiel. Der Unterschied ist gross genug, dass man ihn in den Bedingungen nachliest und nicht in einer Anzeige.

Was die blosse Bezeichnung «Gratiswette» oder «Risikofreie Wette» verschweigt, liegt in der Marge. In jeder Quote steckt der Anteil, den die Veranstalterin für sich behält, und dieser Anteil wird auf jeden Fall fällig, auch auf den Bonusumsatz. Dazu kommt die Mindestquote, die bei den meisten Aktionen zwischen 1.50 und 2.00 liegt und die den Spielenden auf Märkte mit enger Marge und hoher Wahrscheinlichkeit einschränkt. Wer die Marge versteht, liest ein Bonusangebot anders: Es ist nicht Geld, das einem geschenkt wird, sondern Umsatz, der einem geliehen wird.

Was die Schweizer Veranstalterinnen an Aktionen anbieten dürfen

Die beiden bewilligten Häuser sind bei Bonusaktionen zurückhaltender als der internationale Markt, und das hat eine formelle Ursache: Jede Gratisspielaktion braucht die Zustimmung der Aufsicht, und die Anzahl solcher Zustimmungen ist, wie oben gesehen, überschaubar. Ein Anbieter, der ständig neue Bonusarten ausruft, kann in diesem System nicht existieren. Das ist für Bonusjäger schlecht und für alle anderen, die schlicht wetten wollen, gleichgültig.

Ein weiterer Punkt, der bei jedem Bonusvergleich auftaucht und in der Schweiz nicht gilt: Der Steuerfreibetrag. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag auf Bundesebene liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 — im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt hier: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze. Für ihn fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn an. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Bei ausländischen Anbietern ist die Lage anders: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie erfassen — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer sicher sein will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Zahlungsabwicklung: was Skrill für Auszahlung und Umrechnung nimmt

Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 Prozent des Betrags, mindestens 3,50 Euro. Diese Gebühr ist nicht prozentual bei kleinen Beträgen und nicht gedeckelt bei grossen — sie ist eine Beteiligung am ausgezahlten Betrag mit einer Untergrenze. Wer 100 Euro auszahlt, zahlt die Untergrenze; wer 1’000 Euro auszahlt, zahlt 28 Euro. Erst ab etwa 125 Euro Auszahlungsbetrag schlägt die Prozentvariante überhaupt über die Untergrenze.

Dazu kommt die Umrechnung, und sie ist der teurere Posten: Bei Skrill-Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4,49 Prozent an. Ein Konto in Franken, ein Wettkonto in Euro, und schon fallen bei der Einzahlung und bei der Auszahlung je 4,49 Prozent an, wenn keine Übereinstimmung der Währungen besteht. Zusammen mit den 2,80 Prozent bei der Auszahlung auf ein Bankkonto kann das den Weg des Geldes um deutlich mehr als sieben Prozent verteuern — und zwar unabhängig davon, wie gut oder schlecht die Quoten des Anbieters sind.

Und dann ist da die Servicegebühr, die nur die trifft, die pausieren: Für die private Nutzung entfällt sie, wenn mindestens alle sechs Monate ein Login oder eine Transaktion erfolgt. Erfolgt sechs Monate lang nichts, werden monatlich 5,00 Euro vom Guthaben abgezogen. Das Guthaben auf einer E-Wallet ist also nicht einfach geparktes Geld. Es ist Geld, das still verfällt, wenn man es liegen lässt — und Wettende, die ihr Konto im Sommer ein halbes Jahr ruhen lassen, sind von dieser Regel genau betroffen.

Wie die Schweizer Veranstalterinnen auszahlen

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das ist die entscheidende Zahl im ganzen Zahlungsvergleich: zweimal gratis pro Jahr. Wer häufig Geld vom Wettkonto auf das Bankkonto verschiebt, zahlt ab der dritten Auszahlung, und die Kommission von bis zu 3 Prozent liegt in derselben Grössenordnung wie die 2,80 Prozent, die Skrill verlangt — nur ohne den Umrechnungsanteil obendrauf.

Bei den Gewinnen staffelt es sich weiter: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmenden überwiesen. Die Grenze zwischen automatischer Gutschrift und Überweisung liegt also bei vier Stellen, und sie bestimmt, wie schnell das Geld tatsächlich dort ist, wo man es haben will.

Wer sein Spielguthaben bei Swisslos kauft, macht das über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Limite liegt auf dem Guthaben, nicht auf einzelnen Überweisungen.

Bei der Loterie Romande liegen die strukturellen Grenzen ähnlich: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht überschreiten. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Eine Besonderheit der Westschweizer Seite ist der Papierweg: Prepaid-Tickets «Pre-pay» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Und Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Ein letzter Punkt, der kleine Beträge teuer macht: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks des Unternehmens. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei der 26-Wochen-Frist handelt es sich also um eine Verfallfrist mit echtem Geldverlust und nicht um eine Gedächtnisstütze — und keine Gebühr auf dieser Seite kostet mehr als ein Gewinn, der verfällt.

Wie die Marge den Preis einer Wette festlegt

Eine Quote ist ein Preis. Sie sagt nicht nur, wie viel eine Wette auszahlt, sondern auch, wie viel die Veranstalterin an dieser Wette verdient. Die Rechnung dahinter heisst Auszahlungsquote: Man nimmt für alle möglichen Ausgänge eines Marktes den Kehrwert der Quote, addiert diese Werte und zieht das Ergebnis von eins ab. Was herauskommt, ist die Marge — der Anteil jeder Einsatzeinheit, den das Buch für sich behält, über den ganzen Markt gerechnet.

Der Punkt, der dabei missverstanden wird, ist seine Bedeutung für das eigene Geld. Die Marge entscheidet nicht, ob man gewinnt — sie entscheidet, was jede Wette im Durchschnitt kostet. Eine Wette zu einer Quote von 2.00 mit einem Auszahlungsschlüssel von 95 Prozent gibt bei jedem Einsatz langfristig 95 Rappen pro Franken zurück; die fehlenden fünf Rappen sind der Preis der Wette und werden bei jedem einzelnen Kauf fällig. Bei zwei Anbietern mit unterschiedlich engen Märkten zahlt derselbe Wettende für dieselbe Meinung unterschiedlich viel.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limiten sind also nicht fixiert, sondern Hausbedingungen — wer eine grössere Wette plant, prüft die aktuelle Grenze vor dem Abschluss und nicht danach.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und ein Feature, das in den Vergleichen meist als Vorteil notiert wird, steht bei Sporttip unter Vorbehalt: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Das ist der Mechanismus hinter einer Schaltfläche, die in der Werbung wie ein Notausgang aussieht. Wer vorzeitig aussteigt, verkauft seine Wette an das Buch zurück und bekommt weniger, als die Wette im Erfolgsfall gebracht hätte — die Differenz ist der Preis für die Möglichkeit, den Einsatz teilweise zu retten. Wo Cash-Out fehlt oder für einen Markt nicht angeboten wird, gibt es diesen Rückweg nicht.

Die Anbieter im Einzelnen

Zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Daneben stehen ausländische Marken, die hier keine Bewilligung besitzen und die ein Vergleich der Vollständigkeit halber erwähnt, ohne sie zu empfehlen. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar; diese Seiten beschreiben und beurteilen, sie werben nicht.

Swisslos Sporttip: die Veranstalterin mit dem grössten Vertragsgebiet

Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Hinter dem Angebot steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten veranstaltet. Die Bewilligung ist die Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer hier wohnt, kann überhaupt wählen; wer in der Westschweiz wohnt, kann es nicht. Das Konto ist ausschliesslich Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet zugänglich, und es darf keine Spielsperre bestehen.

Der Schutzapparat ist der umfangreichste, den dieser Markt kennt: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, eine Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden, dazu die freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die produktbezogene Selbstsperre läuft wahlweise 1 bis 180 Tage und lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben; die unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register und wirkt bis in die Casinos und nach Liechtenstein hinein.

Beim Geld gibt es zwei Zahlen, die zusammen die Grenze des Angebots markieren: zweimal gratis auszahlen pro Jahr auf ein Konto auf den eigenen Namen, danach eine mögliche Kommission von 3 Prozent, und Überweisungen innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer selten auszahlt, zahlt nichts. Wer während einer guten Woche dreimal Geld abzieht, zahlt beim dritten Mal.

Der ehrliche Einwand gegen dieses Haus ist nicht die Gebühr, sondern der Zuschnitt des Angebots: Der Katalog der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen, und was nicht auf der Liste steht — etwa Eckball- und Kartenmärkte oder eine Esport-Abteilung —, fehlt hier vollständig, unabhängig davon, wie gross das Wettprogramm an einem Samstag aussieht. Wer einen Nischenmarkt sucht, findet ihn bei Sporttip nicht, und keine Limite und keine Quote hilft ihm darüber hinweg. Die zweite Einschränkung ist struktureller Art: Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot der sechs Westschweizer Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier handelt es sich um die Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.

Der Zugang ist an dieselben Bedingungen geknüpft, nur mit anderer Geografie: Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, eine Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Wer in Freiburg wohnt, kann hier spielen; wer in Bern wohnt, kann es nicht. Das ist die klarste Auskunft, die sich zu diesem Anbieter geben lässt, und sie ist unbequem für alle, die einen Vergleich über die ganze Schweiz erwarten.

Beim Geld liegen die Deckel bei Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die IBAN. Das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer den Bargeldweg bevorzugt, findet ihn hier: Prepaid-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 mit einem Jahr Gültigkeit, die in einem Betrag gutgeschrieben werden müssen, und Wettscheine bis CHF 200 Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung, die in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden können — bis zu CHF 2’000, wo genügend Bargeld vorhanden ist. In der Westschweiz ist der Weg zum Geld damit kürzer als in jedem Online-Vergleich, und für Beträge unter CHF 1’000 ist er es auch schneller.

Dass auch dieses Haus keine Aktion verschenkt, zeigt die Patinoires-Aktion vom Winter: zehn Franken Gratisspielguthaben für einen Code aus einem National-League-Stadion, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Geschenk für Stadiongänger und für niemanden sonst — und es sagt mehr über die Haltung dieses Veranstalters zu Gratisangeboten als jede Bonusseite.

Häufige Fragen

Bieten Swisslos oder Loterie Romande Skrill an, oder ist die E-Wallet auf ausländische Wettseiten beschränkt?

Die beiden Schweizer Veranstalterinnen führen Skrill in ihren Zahlungswegen nicht. Swisslos nennt für das Aufladen des Spielkontos unter anderem PostFinance Pay, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer Skrill zum Wetten nutzen will, findet es bei Anbietern ausserhalb der Schweiz, die hier keine Bewilligung besitzen, und trägt deren Konditionen.

Welche Gebühren entstehen bei einer E-Wallet für Auszahlung und Währungsumrechnung?

Skrill verlangt für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 Prozent des Betrags, mindestens 3,50 Euro. Auf jede Währungsumrechnung fällt eine Gebühr von 4,49 Prozent an. Zusätzlich werden monatlich 5,00 Euro vom Guthaben abgezogen, wenn sechs Monate lang weder ein Login noch eine Transaktion stattgefunden hat.

Wie hängt die Identitätsprüfung mit der Auszahlung von Gewinnen zusammen?

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen ausgezahlt. Bei Swisslos ist die Registrierung an Wohnsitz im Vertragsgebiet und eine Ausweiskontrolle gebunden, bei der Loterie Romande an eine Ausweiskopie und in besonderen Fällen einen aktuellen Wohnsitznachweis. Ohne verifiziertes Konto gibt es keine Auszahlung.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Gewinne, und was gilt je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; auf Bundesebene liegt er ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Darüber behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Welche Wirkung hat die Quote auf die Auszahlung, und wie lässt sich die Marge erkennen?

Die Quote bestimmt den Rückfluss einer Wette. Die Marge des Marktes zeigt sich, wenn man für alle Ausgänge eines Marktes den Kehrwert der Quote addiert und das Ergebnis von eins abzieht. Je höher diese Summe über eins liegt, desto weniger zahlt der Markt zurück — unabhängig davon, welche der beiden Seiten gewinnt.

Wie lange gilt eine Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; die unbefristete Sperre gilt im schweizweiten Register auch für Casinos. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»