Bester Wettbonus Vergleich 2026: Bedingungen schlagen Summen

Updated Oktober 2026
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Ein Päckchen in braunem Papier mit Schnur liegt auf einer Fensterbank, draussen ist ein verregneter Hof zu sehen.

Wer auf der Suche nach dem besten Wettbonus zuerst die Zahl liest, liest die falsche Zeile. In der Schweiz entscheidet über den Wert einer Aktion nicht, wie gross sie angekündigt wird, sondern was daneben steht: die Bewilligung des Veranstalters, die Mindestquote, die Zahl der nötigen Voraussagen, die Frist und die Frage, ob aus dem Guthaben je Geld wird. Genau daran scheitern die meisten Vergleiche, und genau daran ist dieser hier aufgebaut.

Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 29, 2026; geprüft gegen die Bewilligungen und Aufsichtsinformationen der Gespa sowie die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln von Swisslos und der Loterie Romande.

Was ein Wettbonus in der Schweiz überhaupt sein kann

Ein Wettbonus ist kein Geschenk, sondern ein Marketinginstrument mit Bedingungen. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Kern der Sache: Die angekündigte Summe ist die Überschrift, die Bedingungen sind der Vertrag. Wer die Überschrift liest und den Vertrag überblättert, handelt nicht mutiger, sondern schlechter informiert.

Mehrere Curlingsteine liegen auf einer glatten Eisfläche in einer leeren Halle, Deckenlicht spiegelt sich im Eis.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

In der Schweiz hat dieser Satz eine besondere Härte, weil die Hürde nicht beim Anbieter liegt, sondern beim Gesetz. Gratisspiele und Gratisguthaben benötigen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Voraussetzung: Ohne die Zustimmung der Gespa darf ein bewilligter Veranstalter ein solches Angebot gar nicht erst ausloben. Wer von einem Schweizer Anbieter aus dem Ausland bekannte Willkommenspakete erwartet, erwartet etwas, das hier nicht entstehen kann.

Daraus folgt die erste ehrliche Einordnung: In der Schweiz gibt es nur wenige, kleine Aktionen, und das ist kein Versäumnis der Anbieter, sondern die Folge eines Rahmens, der Gratisguthaben an eine vorgängige Prüfung bindet. Das Guthaben, das dabei entsteht, hat zudem eine Eigenschaft, die man kennen muss, bevor man es einsetzt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gratisguthaben, Freiwette, Aktionsguthaben – drei Dinge, die nicht dasselbe sind

Die Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, und genau dort entstehen die Enttäuschungen. Ein Gratisspielguthaben ist der gesetzliche Begriff für das, was die Aufsicht genehmigen muss. Eine Gratiswette oder Freiwette ist der Marktbegriff für ein Guthaben, mit dem man eine Wette platziert, dessen Einsatz aber nicht zurückfliesst. Ein Aktionsguthaben ist eine Gutschrift aus einer konkreten Aktion, oft mit einer Frist.

Ein Füllfederhalter und ein Tintenfass stehen auf einem Schreibtisch aus dunklem Holz im warmen Lampenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Der Unterschied, der am meisten Geld kostet, steckt in einem Satz: Bei einer Gratiswette fliesst der Einsatz nicht zurück. Wer eine Gratiswette über CHF 10 auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, bekommt den Gewinnanteil, nicht den Einsatz. Das klingt nach Rechnerei, ist aber der ganze Wert der Sache. Die Werbung sagt «CHF 10 geschenkt»; die Bedingungen sagen «CHF 10 als Einsatz, der nicht mitausgezahlt wird».

Wer die Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter nebeneinanderlegt, sieht sofort, wie unterschiedlich die Formen sind. Die Loterie Romande hat in der Saison 2025/26 an sieben Aktionstagen Spielguthaben von CHF 10 verteilt, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Bei Swisslos existiert mit dem Kombiboost kein Guthaben, sondern eine Erhöhung des Nettogewinns, gestaffelt nach der Zahl der Voraussagen. Das sind zwei grundverschiedene Werkzeuge: Das eine gibt einen Betrag, das andere verändert den Auszahlungsbetrag einer Wette, die man ohnehin platziert.

Wo die Summe steht und wo der Wert

Die Reihenfolge dieser beiden Zeilen ist die ganze Vergleichsmethode.

Warum die Staffel zum eigentlichen Thema dieses Vergleichs wird

Beim Sporttip-Kombiboost gilt die Erhöhung nicht für eine einzelne Wette, sondern für eine Kombination. Nötig sind mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Die Staffel steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Der Bonus liegt auf dem Nettogewinn, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost gilt ausserdem nur online, für Prematch, Live und Systemwetten.

Das ist unspektakulär formuliert und doch der interessanteste Satz in der ganzen Schweizer Bonuslandschaft. Denn hier wird nicht ein Betrag verschenkt, sondern eine Quote aufgewertet, und der Preis dafür ist die Auswahl. Wer eine Kombination mit vier Voraussagen bei je mindestens 1.50 zusammenstellt, hat sich schon entschieden – und zwar gegen die naheliegende Variante, wenige sichere Voraussagen zu kombinieren. Ob sich das lohnt, hängt nicht von der Staffel ab, sondern von der Erfolgswahrscheinlichkeit der Kombination, und die sinkt mit jeder Voraussage, die man hinzufügt.

Genau hier setzt die Beispielrechnung im Abschnitt «Beispielrechnung: der Kombiboost auf dem Wettschein» an.

Die Buchmacher im Vergleich: zwei Bewilligungen, acht ohne

Der Vergleich der Buchmacher ist in der Schweiz kein Vergleich von Werbebudgets. Es gibt genau zwei Veranstalter, denen die interkantonale Ordnung Sportwetten erlaubt, und daneben eine Reihe ausländischer Marken, die Schweizer Spielende antreffen, die hier aber über keine Bewilligung verfügen. Diese zwei Gruppen dürfen nicht ineinander geschoben werden.

Die erste Gruppe ist ihrer Natur nach klein. Swisslos betreibt unter dem Namen Sporttip die Sportwetten der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt unter dem Namen Jouez Sport das entsprechende Angebot der sechs Westschweizer Kantone. Beide sind bewilligt und beide arbeiten zusätzlich unter einer Auflage, die kein ausländisches Angebot kennt: Nur wer im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt, kann ein Onlinekonto eröffnen.

Die zweite Gruppe ist gross und laut. Boomerang Bet, BetFury, Betify, N1 Bet, Bettilt, Duelbits, Sportaza und Betscore erscheinen mit ihren Angeboten im Umfeld Schweizer Spielender, und alle acht tragen denselben Vermerk: ohne Schweizer Bewilligung. Auch dies ist nicht Ansichtssache, sondern Rechtsfolge. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung.

Die Tabelle hält fest, was den Ausschlag gibt: der Status und der Veranstalter beziehungsweise die Bewilligungslage.

Marke Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung) Société de la Loterie de la Suisse Romande
Boomerang Bet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
BetFury keine Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Betify keine Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
N1 Bet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Bettilt keine Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Duelbits keine Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Sportaza keine Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Betscore keine Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt

Die auffälligste Zeile ist die zweite Spalte, und sie ist gleichzeitig die uninteressanteste: achtmal derselbe Eintrag. Eine Spalte, die sich wiederholt, trägt keine Feinheit – sie trägt eine Tatsache, und die Tatsache lautet, dass es in der Schweiz nur zwei Bewilligungen zu verteilen gibt. Der Unterschied zwischen den acht Marken liegt also nicht im Status, sondern in allem anderen: in der Kontoführung, in der Auszahlung, im Umgang mit Limiten und in der Frage, an wen man sich wendet, wenn etwas schiefläuft.

Das ist der eigentliche Grund, warum die Auswahl so klein ist. Der Vergleich der Buchmacher ist in der Schweiz nicht der Vergleich von zehn gleichartigen Angeboten, sondern die Wahl zwischen einem vollständig geregelten Weg und einem ungeregelten. Ob dieser Tausch gut oder schlecht ist, hängt vollständig davon ab, was man sucht.

Was die zwei bewilligten Wege unterscheiden

Die beiden erlaubten Wege sind nicht austauschbar; sie sind geografisch getrennt, und das ist die erste Entscheidung, bevor überhaupt eine Wette platziert wird. Swisslos nimmt Online-Teilnehmende auf, die im Vertragsgebiet wohnen – in den 19 Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Wer in einem Kanton des einen Gebiets wohnt, hat keine Wahl zwischen den beiden Konten. Für die sechs Westschweizer Kantone ist Jouez Sport deswegen keine von zwei Optionen, sondern der Weg, für den Deutsch-Schweizer der Sporttip. Die Wahlfreiheit, die ein Vergleich suggeriert, beginnt in der Schweiz erst bei der Frage, ob man überhaupt bei einem bewilligten Veranstalter bleiben möchte.

Diese Wahl ist real und sie ist unbequem. Ein Vergleich, der sie als Detail behandelt, hilft niemandem.

Wie ein Bonus funktioniert und was er wirklich kostet

Ein Bonus ist eine Wette auf das Verhalten des Spielenden, aufgesetzt auf eine Wette auf das Sportereignis. Der Veranstalter kalkuliert, dass ein Teil der Angesprochenen die Bedingungen nicht erfüllt, ein Teil die Frist verpasst und ein Teil mehr setzt als geplant. Wer das weiss, liest jede Aktion anders.

Der Mechanismus wiederholt sich in fast jeder Form: Es gibt einen Auslöser – eine Einzahlung, eine Anzahl Voraussagen, einen Mindesteinsatz, einen eingegebenen Aktionscode. Es gibt eine Bedingung – eine Mindestquote, eine Staffel, eine Frist. Es gibt ein Ergebnis – ein Guthaben, eine Gewinnerhöhung, eine Rückvergütung. Und es gibt eine Auszahlbarkeitsregel, die den ganzen Vorgang entweder zu Geld oder zu Werkstattmaterial macht.

Dass Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist, ist in der Schweiz kein Kleingedrucktes am Rand, sondern bei beiden Veranstaltern ausdrücklich geregelt. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, bei Swisslos ebenfalls nicht. Wer also den ausländischen Standard «Bonus in Echtgeld» sucht, sucht hier vergeblich.

Wie viel Guthaben in einer Kombination tatsächlich steckt

Der Kombiboost lässt sich durchrechnen, wenn man die Quoten, die Staffel und einen Einsatz annimmt. Das folgende Beispiel ist ausdrücklich eine Illustration und keine ausgehängte Quote an einem bestimmten Bildschirm: Eine Kombination aus vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 lässt sich nicht mit einer Quote von etwa 8.00 aus einer Zeitung ablesen – sie muss über die Multiplikation der Einzelquoten entstehen. Wer die vier Quoten multipliziert, kommt auf eine Gesamtquote von rund 9.79. Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt sich daraus ein möglicher Bruttogewinn von rund CHF 97.90, wobei Sporttip den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufrundet und dann auf 5 Rappen genau abrundet.

Darauf kommt der Boost, dessen Basis bei diesem Beispiel der Nettogewinn ist. Mit vier Voraussagen beträgt er 5 %. Aus einem Nettogewinn von rund CHF 87.90 bei diesen vier Quoten entstehen damit etwa CHF 4.40 zusätzlich, und der gesamte Bruttogewinn erreicht ungefähr CHF 102.30 statt CHF 97.90 – also rund 4,5 % mehr auf den Bruttobetrag. Wer nichts aufgerundet haben will, kann die Staffel auch direkt auf den Nettogewinn lesen, und das ist die saubere Sicht: Die Erhöhung liegt hier bei 5 %.

Mit sieben Voraussagen und 20 % sieht die Sache anders aus. Addiert man drei weitere Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70 und 1.80, ergibt sich eine Gesamtquote von rund 47.94 – bei einem Einsatz von CHF 10 also ein möglicher Bruttogewinn von rund CHF 479.40, ein Nettogewinn von rund CHF 469.40 und über die Erhöhung von 20 % ein ganzer Bruttogewinn von ungefähr CHF 573.30. Wohlgemerkt unter dem Vorbehalt, den die Bedingungen setzen: Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und wie hoch diese Obergrenzen liegen, sagt die Staffel nicht.

Hier kommt die Sache ins Rutschen. Die Steigerung von 5 auf 20 % hört sich nach dem Vierfachen an, und sie ist es auch – nur wächst gleichzeitig die Zahl der Voraussagen, die alle eintreffen müssen, von vier auf sieben. Jede zusätzliche Voraussage mit einer Quote über 1.50 ist keine sichere Sache, sondern eine Wette mit einer Verlustwahrscheinlichkeit. Wer die Staffel als Leiter nach oben liest, sieht nur die Prozente; wer sie als Kette liest, sieht die Glieder. Der Boost ist ein Werkzeug für den, der ohnehin grosse Kombinationen spielt, und kein Anreiz, mit dem Kombinieren erst anzufangen. Diese Rechnung sagt, was ein solcher Gewinn auszahlen würde. Sie sagt nichts darüber, wie wahrscheinlich er ist.

Mindestquote, Staffel und Auszahlbarkeit in Zahlen

Wer die Bedingungen der Aktion in einer Zeile zusammenfassen will, landet bei diesen vier Grössen:

Die vier Bedingungen des Kombiboosts

Die Mindestquote von 1.50 ist die stillste Bedingung und die wirksamste. Sie schliesst nicht nur die langweiligen Favoritenwetten aus, sie verschiebt auch die Auswahl dorthin, wo die Quote etwas hergibt – und damit in Regionen, in denen die Marge des Anbieters sich in der Quote versteckt. Wer die Mindestquote als lästige Formalie liest, liest an der entscheidenden Stelle vorbei.

Dass der Boost bei einem Cash-Out verfällt, gehört in dieselbe Liste. Wer eine Kombination vorzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung, und diese Regel ist in den Bedingungen ausdrücklich vorgesehen.

Wann Gratisguthaben erlaubt ist und wann nicht

Die Rechtslage ist der Grund, warum dieser Vergleich in der Schweiz anders aussieht als überall sonst, und sie verdient deswegen eine eigene, genaue Betrachtung. Sportwetten im Internet sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes. Zuständig ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – nicht die ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt. Wer eine Beschwerde über eine Sportwette an die ESBK schickt, schickt sie an die falsche Adresse.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und, pro Spiel, die Spielbewilligung. Beide gelten nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt – deshalb gibt es keine dritte Bewilligung, die man übersehen haben könnte, und deshalb hat die Sperrliste, die die Gespa veröffentlicht, auch nichts mit bewilligten Anbietern zu tun: Sie sammelt ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren.

Was wettenmässig erlaubt ist, ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Massgeblich ist die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, ebenso Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen. Ecken- oder Kartenmärkte und ein Esport-Bereich erscheinen in der Liste nicht.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über die entsprechende Bewilligung verfügt. Das Gesetz beschränkt das Live-Angebot nicht auf bestimmte Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt – was ein Anbieter hier anbietet, ist seine eigene Entscheidung und keine gesetzliche Garantie.

Die Zustimmung, die vor der Aktion kommen muss

Bei Gratisspielen und Gratisguthaben ist die Reihenfolge entscheidend: Die Gespa muss vorher zustimmen. Ein Veranstalter, der ein Gratisguthaben ohne diese Zustimmung auslobt, handelt nicht grosszügig, sondern unzulässig. Für die beiden bewilligten Anbieter heisst das, dass ihre Aktionen nicht nur durch das Marketingbudget begrenzt werden, sondern durch die Genehmigungspraxis der Aufsicht.

Für den Vergleich hat das eine unbequeme Folge: Die Grösse einer Schweizer Aktion ist kein Qualitätsmerkmal. Eine marktschreierische Summe auf einer Schweizer Seite wäre ein Hinweis auf ein Problem, nicht auf Grosszügigkeit. Der beste Wettbonus in der Schweiz kann deswegen nicht der grösste sein – er existiert in dieser Kategorie gar nicht.

Auch die Werbung selbst ist geregelt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten. Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist Werbung sogar verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum die Tabelle im Abschnitt «Die Buchmacher im Vergleich: zwei Bewilligungen, acht ohne» eine Bewilligungsspalte hat und keine Bestenliste mit Sternen ist.

Warum die acht ausländischen Marken keine Alternative mit Schweizer Schutz sind

Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist keine Auslegungsfrage. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.

Der Spielende wird dafür nicht bestraft. Aber die Folgen treffen ihn trotzdem: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Dazu kommen zwei Dinge, die man erst merkt, wenn man sie braucht: Die ausländischen Marken sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg.

Bei den ausländischen Domains kommt ein eigentümliches Katz-und-Maus-Spiel dazu. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden aber innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, für den sich die Bezeichnung Domain-Hopping eingebürgert hat. Wer sich darauf verlässt, dass eine blockierte Adresse dauerhaft weg ist, verlässt sich auf eine Momentaufnahme.

Die ehrliche Formulierung lautet deswegen nicht, der eine Weg sei sicher und der andere nicht. Der bewilligte Weg bringt vollen Schweizer Schutz, aber auch nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzauflage und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bringt keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg – und Gewinne, die nach kantonalem Recht steuerbar sein können. Wer beides nebeneinanderlegt, sieht einen Tausch, keine Rangliste.

Limiten, Sperren und Steuern: was für den Spielenden gilt

Ein Bonus ersetzt kein Budget. Die Limiten, die für Wetten gelten, gelten unabhängig davon, ob gerade eine Aktion läuft. Das ist keine Ermahnung, sondern eine Beschreibung dessen, wie die beiden Dinge zusammenhängen: Keine Aktion hebt eine Limite auf, und keine Limite ist Teil einer Aktion.

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Dass das Gesetz eine Erhöhung nach 24 Stunden vorsieht und die beiden Veranstalter 72 Stunden anwenden, ist der kleinen, aber nicht unwichtigen Kategorie zuzurechnen, in der die Praxis strenger ist als das Minimum.

Wichtig für die ganze Familie der Wettboni: Eine Verlustlimite begrenzt Verluste und keine Einsätze. Wer CHF 100 Verlustlimite gesetzt hat, kann trotzdem deutlich mehr umsetzen, solange unter dem Strich nicht mehr als CHF 100 verloren geht. Wer seinen Einsatz steuern will, braucht die Einzahlungslimite und keine Verlustlimite.

Der Betrag, den man am Telefon am wenigsten gerne nennt

Swisslos erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto und einen Wallet-Bestand von je höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Ein Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Die betragsmässige Deckelung ist der eine Teil; der andere ist die Bezahlung selbst, denn winnings und Salden werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Loterie Romande setzt dieselben Grundzüge eine Nummer grösser: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Der Vergleich der beiden Wege ist hier so etwas wie ein Wettbewerb um den Titel «weniger umständlich». Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; darüber hinaus wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Beim Aufladen arbeitet Swisslos unter anderem mit PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Eine Zahl, die in diesem Zusammenhang regelmässig überlesen wird, ist die kurze: Die dritte Auszahlung im Jahr kann 3 % kosten. Wer sein Guthaben häufig in kleinen Beträgen abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit und nicht für die Wette.

Wenn jemand aufhören will oder muss

Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Sperre folgt der Person und nicht dem Konto.

Die Registrierung selbst ist der letzte Filter. Für ein Onlinekonto bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Zweitkonto ist damit nicht nur unerwünscht, sondern praktisch ausgeschlossen.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Am Ende bleibt ein Satz, der zu keiner Aktion gehört und deswegen in keinem Bonusvergleich fehlen darf: Wetten sind ein Geschäft mit einer eingebauten Marge zugunsten des Anbieters. Die Marge steckt in jeder Quote, auch in der, auf die ein Boost aufgesetzt wird. Es gibt keine Wette, bei der sie verschwindet.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Detail

Bevor die acht ausländischen Marken folgen, lohnt der genaue Blick auf die beiden Wege, die in der Schweiz tatsächlich offenstehen. Sie sind der Massstab, an dem alles andere gemessen wird, und sie sind so verschieden, dass sie sich nicht in einer Zeile zusammenfassen lassen.

Swisslos Sporttip: die Staffel als eigentliches Produkt

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, und dieser Name deckt nicht nur ein Kontingent an Spielen ab, sondern ein eigenes Reglement.

Der Kern des Bonusangebots ist der Kombiboost: online, für Prematch, Live und Systemwetten, mit mindestens vier Voraussagen bei einer Quote von je mindestens 1.50 und einer Erhöhung auf den Nettogewinn von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Dass Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind, steht in den Bedingungen und nicht in der Werbung. Wer die Staffel bis zu fünfzehn Voraussagen treibt, spielt eine Kombination mit einer Gesamtquote, die sich aus fünfzehn Einzelquoten multipliziert – und mit fünfzehn Voraussagen, die alle eintreffen müssen.

Daneben stehen die Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und die Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das Wort «Boost» überdeckt also drei verschiedene Instrumente mit drei verschiedenen Regeln, und das ist bei Swisslos nicht anders als anderswo.

Beim Wetten selbst gelten Beträge, die man kennen sollte, bevor man einen Einsatz einträgt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; aufgerundet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Für Livewetten gilt eine Regel, die man vor dem Absenden kennen sollte: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Nebensache, sondern ein Erfahrungswert über die Tücke des Live-Wettens: Die Sekunde, in der man klickt, gehört zur Wette.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer den Boost gesetzt hat und dann glattstellt, verliert beides: den ursprünglichen Gewinnpfad und die Erhöhung.

Bei abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung gibt es eine eigene Funktion. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombination aus zwei Märkten desselben Spiels zusammenklickt, sollte deswegen wissen, welches Werkzeug er benutzt.

Der reguläre Spielzeit-Begriff ist die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenern Brief einzulegen.

Für das Verhältnis von Aktion und Auszahlung ist die Zahlenlage bei Swisslos eindeutig: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das Urteil fällt hier nicht über die Höhe des Angebots, sondern über die Form. Der Kombiboost belohnt, wer ohnehin kombinieren will, und er bestraft niemanden, der es nicht tut. Das ist die ehrlichste Bauart eines Boosts, weil sie keine Erwartung weckt, die sie nicht hält.

Loterie Romande Jouez Sport: Guthaben mit Frist und Westschweizer Zuschnitt

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Diese Zahl der Verkaufsstellen ist mehr als eine Randnotiz: Sie erklärt, warum das Angebot der Loterie Romande auch dort funktioniert, wo ein reines Onlineangebot wenig Anknüpfung hätte.

Das Bonusangebot ist anders gebaut als bei Swisslos und zeigt die zweite Form, die Gratisguthaben in der Schweiz annehmen kann. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Diese Aktion ist ein Lehrstück in drei Punkten. Sie ist klein, sie ist gedeckelt, und sie ist befristet. Das Guthaben stammt aus einer Genehmigung und nicht aus einem Wettbewerb um die grösste Zahl. Wer CHF 10 Spielguthaben mit einer Frist von 30 Tagen und ohne Auszahlbarkeit erhält, hat einen Rabatt auf das Wetten bekommen und kein Geld.

Das Konto selbst kennt klare Obergrenzen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Das Urteil über diesen Weg hängt an einer Verengung des Blickwinkels: Die Aktion ist nicht deswegen schwach, weil sie CHF 10 gibt, sondern sie ist attraktiv für den, der ohnehin in den National-League-Stadien unterwegs ist und den Code beiläufig eingibt. Für diesen Fall ist der Aufwand gleich null und der Gegenwert echt.

Boomerang Bet: Präsenz im Schweizer Markt ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet gehört zu den Marken, die Schweizer Spielende antreffen, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Der Status ist eindeutig: keine Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung hätte hier ohnehin keine Geltung. Wie bei allen acht Marken dieser Gruppe ist eine gemeldete Bewilligung nicht festgestellt worden, was in der Schweiz keine Kraft entfaltet. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Für den Vergleich mit den zwei bewilligten Wegen ist der Unterschied nicht eine Zahl, sondern eine Reihe fehlender Anschlüsse: kein Anschluss an das Register, kein Anschluss an die Aufsicht, kein Anschluss an ein Schweizer Verfahren, wenn etwas schiefläuft. Was eine Marke an Einzelheiten zu Einzahlung, Auszahlung und Limiten handhabt, steht in ihren eigenen Bedingungen und ist dort nachzulesen.

Wer die Staffel bei Sporttip rechnet und daneben eine Marke ohne Bewilligung stellt, merkt schnell, dass der Vergleich keine Preisfrage ist. Der Punkt, an dem sich die beiden Wege trennen, liegt lange vor der Quote.

BetFury: ausländische Bewilligung ohne Schweizer Geltung

Auch BetFury trägt den Vermerk ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land ändert daran nichts; sie gilt in der Schweiz nicht. Damit fehlen die drei Dinge, die den bewilligten Weg ausmachen: die Verbindung zum Schweizer Sperrregister, die Aufsicht durch die Gespa und der Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann per DNS gesperrt werden, wenn sie auf der Sperrliste erscheint.

Für den Wettenden bedeutet das eine Verschiebung der Kontrolle: Er prüft selbst, was sonst eine Aufsicht prüft. Wer eine Kombination mit vier oder sieben Voraussagen plant, plant bei einem bewilligten Veranstalter unter einem Reglement mit Regelungen zu abgesagten Ereignissen, zu Bewertungen mit Quote 1.00 und zu Fristen. Bei einer Marke ohne Bewilligung ist all das eine Frage des jeweiligen Hausrechts und nicht einer staatlich beaufsichtigten Spielordnung.

Diese Verschiebung ist der eigentliche Preis. Sie erscheint auf keiner Willkommensseite.

Betify: kein Weg in ein Schweizer Verfahren

Betify ist eine der acht Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa geführt und per DNS blockiert werden.

Praktisch relevant ist der Unterschied bei den Streitfällen, und Streitfälle entstehen im Wettgeschäft selten bei den einfachen Wetten. Sie entstehen bei den Grenzfällen: eine falsch bewertete Livewette, ein abgesagtes Ereignis, eine Kombination aus abhängigen Märkten, eine Auszahlung, die nicht ankommt. Genau für diese Fälle kennt der bewilligte Weg Regeln – Bewertung mit Quote 1.00 in spielentscheidenden Situationen, Rückzahlung bei Absage ohne Nachholung innert 48 Stunden, Einsprachefristen – und einen Adressaten, bei dem man sich beschweren kann. Ein Weg ohne Schweizer Bewilligung kennt diesen Adressaten in der Schweiz nicht.

Das ist der Punkt, an dem die Wahl zwischen den Wegen inhaltlich wird. Nicht die Quotenhöhe trennt sie, sondern das Vorhandensein einer Instanz.

N1 Bet: ohne Sperrregister-Anschluss

N1 Bet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, und damit gilt für sie derselbe Rahmen wie für die übrigen dieser Gruppe: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und DNS-blockiert wird.

Der Anschlussfehler beim Sperrregister ist der unterschätzte Punkt der ganzen Diskussion. Das schweizweite Register existiert, damit eine Spielsperre dort greift, wo sie greifen soll – Swisslos nennt für eine unbefristete Spielsperre ausdrücklich die Wirkung auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Wer über eine Marke ohne Bewilligung spielt, spielt ausserhalb dieses Mechanismus. Das ist keine moralische Feststellung, sondern eine technische: Ein Register kann nur wirken, wo es abgefragt wird.

Wer den Bonusvergleich betreibt, um mehr zu setzen, sollte diesen Punkt ehrlicherweise mit auf die Liste nehmen. Der Weg ohne Bewilligung ist im Zugang bequemer und im Rückgriff teurer.

Bettilt: Marge und Quote ohne Aufsicht im Hintergrund

Bettilt trägt den Status ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen: keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste.

Der inhaltliche Punkt, den diese Gruppe für den Wettenden verschiebt, ist die Quote selbst. Bei einem bewilligten Veranstalter steht das Reglement neben der Quote: Es sagt, wann eine Wette mit Quote 1.00 gewertet wird, welchen Umfang die reguläre Spielzeit hat, wann eine abgesagte Wette ungültig wird und wie der Gewinnbetrag gerundet wird. Bei einer Marke ohne Bewilligung ist all das eine Frage der eigenen Regeln, und niemand mit einer Schweizer Aufsichtsbefugnis prüft, ob dieser Regelsatz fair ist. Die Marge steckt in jeder Quote; bei einem bewilligten Anbieter steckt daneben auch die Regel, was mit dieser Quote in Ausnahmefällen geschieht. Das ist der Unterschied, den ein Bonus nicht aufwiegt.

Duelbits: Domain-Hopping statt Dauerlösung

Duelbits ist eine der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden.

Zur Blockierung gehört die Beobachtung, dass sie nichts Endgültiges hat. Der Vorgang des Domain-Hoppings, bei dem blockierte Adressen innert Stunden durch neue ersetzt werden, macht jede Blockliste zu einer Momentaufnahme. Wer heute eine gesperrte Marke im Browser nicht erreicht, sei es nicht sicher, dass dies so bleibt, und wer sie erreicht, sei nicht sicher, dass er sie über eine dauerhaft erreichbare Adresse erreicht. Für die Wahl zwischen den Wegen heisst das: Die Tatsache, dass eine Marke gerade erreichbar ist, sagt nichts über den Rechtsrahmen aus, in dem man sich bewegt. Ein funktionierender Link ist kein Status.

Sportaza: ausländisches Angebot im Schweizer Umfeld

Sportaza ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung und gehört in dieselbe Gruppe wie die übrigen: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste und DNS-Blockade.

Für den Vergleich der Bonusarten ist der springende Punkt nicht das Angebot, sondern die Fristenlage. Ein Guthaben mit 30 Tagen Gültigkeit und ohne Auszahlbarkeit ist am Tag 31 wertlos, unabhängig davon, welcher Anbieter es ausgegeben hat. Wer sich für einen Weg ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, entscheidet sich ausserdem dafür, die Bedingungen dieses Weges selbst zu lesen. Die Regelung dieser Prüfung – wer dafür zuständig ist und mit welchen Mitteln – unterscheidet die beiden Wege mehr als jede angekündigte Summe.

Betscore: letzte Zeile der Tabelle und was sie bedeutet

Betscore schliesst die Reihe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Der Status ist derselbe wie bei den sieben davor: keine Schweizer Bewilligung, keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung auf Domain-Ebene.

Dass acht Zeilen denselben Eintrag tragen, ist der eigentliche Befund dieses Vergleichs. In der Schweiz gibt es keinen dritten bewilligten Buchmacher, dessen Bonus man verpassen könnte, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben. Für den Leser heisst das: Wer einen Schweizer Wettbonus sucht, sucht nicht in einem Markt mit zehn Anbietern, sondern in einem mit zwei, und die andere Hälfte der Liste ist Vergleichsmaterial und keine Auswahl.

Wer sich dennoch für einen Weg ohne Bewilligung entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen den Schutz und gegen den Rechtsweg. Das kann man tun. Man sollte es nur nicht für eine gleichwertige Alternative halten.

Beispielrechnung: der Kombiboost auf dem Wettschein

Die Zahlen oben sind mit Absicht gerechnet worden, und hier stehen sie noch einmal beisammen, weil dieselbe Rechnung in zwei Abschnitten auftaucht und beide dieselbe Antwort geben müssen. Nehmen wir vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einen Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten und liegt bei rund 9.79.

Der Bruttogewinn ohne Betrachtung des Boosts beträgt damit rund CHF 97.90, der Nettogewinn rund CHF 87.90. Mit vier Voraussagen liegt die Erhöhung bei 5 % des Nettogewinns, also bei rund CHF 4.40, und der gesamte Bruttogewinn erreicht ungefähr CHF 102.30. Der Boost trägt damit rund 4,5 % auf den Bruttobetrag bei.

Mit sieben Voraussagen und 20 % ändert sich die Grössenordnung. Drei zusätzliche Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70 und 1.80 heben die Gesamtquote auf rund 47.94. Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt das einen möglichen Bruttogewinn von rund CHF 479.40, einen Nettogewinn von rund CHF 469.40 und mit einer Erhöhung von 20 % einen Bruttogewinn von ungefähr CHF 573.30.

Das sind zwei mögliche Auszahlungen und keine zwei Versprechen. Zwischen der Vierer- und der Siebervariante liegen drei zusätzliche Voraussagen, und jede davon kann danebengehen. Der Boost ist eine Zugabe zu einer Wette, die man aus anderen Gründen abschliesst.

Ein zweiter Vorbehalt gehört in dieselbe Zeile: Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wo diese Grenzen liegen, steht in den Spielregeln und nicht in der Staffel, und wer eine Kombination mit einer Gesamtquote von rund 47.94 plant, sollte vor dem Absenden nachsehen, ob die Gewinnerhöhung nicht an einer Obergrenze hängen bleibt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Wettbonus, und welche Arten gibt es?

Ein Wettbonus ist eine Marketingmassnahme mit Bedingungen. In der Schweiz treten vor allem zwei Formen auf: Gratisspielguthaben, das der vorherigen Zustimmung der Aufsicht bedarf und bei beiden bewilligten Veranstaltern nicht auszahlbar ist, sowie Quoten- und Kombiboosts, die den möglichen Gewinn einer Wette erhöhen.

Was bedeutet Gratiswette, und wird der Einsatz mit dem Gewinn ausgezahlt?

Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mitausgezahlt. Wer das Guthaben auf eine Quote von 2.00 setzt, erhält bei einem Treffer nur den Gewinnanteil und nicht die eingesetzte Summe zurück. Die Werbung nennt diesen Umstand selten, die Teilnahmebedingungen nennen ihn regelmässig.

Warum fallen Wettboni in der Schweiz kleiner aus als bei Seiten im Ausland?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen, bevor ein bewilligter Veranstalter sie überhaupt ausloben darf. Die Grösse einer Schweizer Aktion ist deshalb keine Frage des Marketingbudgets. Eine marktschreierisch hohe Summe auf einer Schweizer Seite wäre ein Warnzeichen und kein Qualitätsmerkmal.

Wie lassen sich Boni verschiedener Buchmacher vergleichen, ohne nur auf die Summe zu schauen?

Man liest vier Bedingungen vor allem anderen: ob der Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat, welche Mindestquote und wie viele Voraussagen gelten, welche Frist und welcher Umsatz verlangt werden und ob das Guthaben auszahlbar ist. Erst danach schaut man auf die angekündigte Zahl, die in der Schweiz ohnehin klein ausfällt.

Können Aktionen wie Boosts oder Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Bei beiden bewilligten Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar; es kann nur zum Wetten verwendet werden und verfällt nach seiner Frist. Boosts dagegen verändern den Gewinn einer Wette, der über den regulären Weg ausgezahlt wird – bei Swisslos bis CHF 1’000 automatisch auf das Wallet, darüber auf ein Konto auf den eigenen Namen.

Wie werden Gewinne aus Wetten bei ausländischen Anbietern besteuert, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton». Für Steuerfragen ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung zuständig.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»