Online-Wettanbieter mit Gratiswette: die zwei bewilligten Wege und was das Gratisspielguthaben hergibt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen der Gespa und der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Wer in der Schweiz nach einer Gratiswette sucht, landet schnell bei Angeboten, die es hier gar nicht geben darf. Ausländische Seiten bewerben Freiwetten ohne Einzahlung, Gratiswetten für Bestandskunden, Codes für Neukunden — und keine davon steht auf einer Schweizer Bewilligung. Denn Gratisspielguthaben und Freiwetten brauchen nach dem Geldspielgesetz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Wer sie ohne diese Zustimmung auslobt, handelt nicht grosszügig, sondern rechtswidrig. Das verengt den Markt auf zwei Veranstalter, und es macht das Wort «gratis» zu einem der teuersten Wörter im Schweizer Wettgeschäft: gratis ist der Einsatz, nicht der Aufwand drumherum.
In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport veranstalten. Jeder der beiden bedient sein eigenes Gebiet, ein Online-Konto bekommt nur, wer dort wohnt. Alles andere, was ein Schweizer Spielender im Netz findet, ist ohne Schweizer Bewilligung unterwegs und damit ohne Schweizer Schutz, ohne Eintrag ins Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.
Was eine Gratiswette ist — und warum der Einsatz nicht zurückkommt
Zwei Dinge werden im Alltag durcheinandergebracht, und die Verwechslung kostet Geld. Die eine Sache ist die klassische Freiwette: Der Veranstalter stellt einen Betrag als Wetteinsatz, der Spielende setzt ihn auf eine Quote, und bei einem Treffer fliesst der Gewinn — aber nicht der Einsatz. Die andere Sache ist das Gratisspielguthaben, wie es die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter verwenden. Auch dort gilt: Es ist Spielguthaben, nicht Geld. Die Loterie Romande schreibt in ihren Aktionsbedingungen ausdrücklich, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist, und die Swisslos-Bedingungen für die Online-Teilnahme sagen dasselbe über Gratisspielguthaben aus Promotionen.

Was heisst das konkret? Wer CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Quote von 2.10 setzt und trifft, dem werden CHF 21 gutgeschrieben — aus dem Guthaben heraus. CHF 10 davon sind der Einsatz, der zurückfliesst; verdient sind CHF 11. Eine normale Wette über CHF 10 aus eigener Tasche brächte dieselben CHF 21, aber die CHF 10 wären vorher echtes Geld gewesen. Der Unterschied zwischen den beiden Fällen beträgt genau einen Einsatz. Genau dieses eine Einsatzstück verschwindet, wenn das Guthaben aus einer Aktion stammt, und genau dieses eine Stück ist der ganze «Bonus».
Der zweite Punkt, den die Werbung verschweigt: Guthaben aus einer Aktion ist nicht dasselbe wie gekauftes Guthaben. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, ab CHF 20, und dieses Guthaben ist auszahlbar — innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Was aus einer Promotion stammt, nimmt an dieser Auszahlung nicht teil. Es lebt auf dem Spielerkonto, es gewinnt dort, und es stirbt dort.
Und es stirbt schnell. Das Aktionsguthaben der Loterie Romande war 30 Tage gültig. Wer in dieser Zeit nicht dazu kam, seine Wette zu platzieren, hat nichts verloren — ausser der ganzen Aktion. Das ist keine Nebenbedingung, das ist die Bedingung.
Was das Gratisspielguthaben tatsächlich wert ist
Rechnen wir die Sache durch, statt sie zu bewerben. Nehmen wir das Aktionsguthaben der Loterie Romande aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig. Und nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen, der zu je 1.90 angeboten wird — das ist ein Beispiel, keine zitierte Quote eines Veranstalters.
Aus diesen beiden Zahlen folgt zuerst der Quotenschlüssel dieses Marktes: 1 geteilt durch die Summe von 1 durch 1.90 und 1 durch 1.90 ergibt 0.95. Der Markt zahlt also 95 % aller Einsätze an die Spielenden zurück, die Marge des Veranstalters beträgt die restlichen 5 % — jene 5 %, die aus jedem Umlauf verschwinden, egal wer gewinnt.
Jetzt der Wert der Freiwette. Bei einem Guthaben von CHF 10, einer Quote von 1.90 und einem Quotenschlüssel von 0.95 ergibt sich aus 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 ein Wert von etwa CHF 4.50. Der durchschnittliche Ertrag dieses Gratisspielguthabens liegt damit grob zwischen CHF 4 und CHF 5 — und das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, keine Zusage für eine einzelne. Wer das Guthaben auf eine Quote von 1.50 setzt, holt weniger heraus; bei einer Quote von 3.00 mehr. Die Spanne ist der Punkt, nicht die Ziffer.
Man kann die Rechnung auch von der anderen Seite aufziehen: Der Veranstalter schenkt CHF 10, und die Struktur des Marktes sorgt dafür, dass davon im Erwartungswert etwas mehr als die Hälfte zurückfliesst. Wer das als Geschenk liest, liest es falsch. Es ist eine Einladung, eine Wette zu platzieren, die man ohne die Aktion vielleicht nicht platziert hätte, und der Gegenwert dieser Einladung liegt bei einem mittleren einstelligen Frankenbetrag.
Bleibt die Frist. Dasselbe Guthaben mit einer Gültigkeit von 30 Tagen und eines mit 365 Tagen sind ökonomisch nicht dasselbe Produkt, auch wenn beide «CHF 10 Gratisguthaben» heissen. Ein kurzes Fenster drängt, und Drängen ist teuer. Wer die Wette erst platziert, wenn das Fenster fast zu ist, platziert sie auf das nächstbeste Spiel statt auf das, das er sich ausgesucht hätte.
Die Aktion in den National-League-Stadien: der Fall, an dem man alles sieht
Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gefahren. An sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Man muss diese Zahlen langsam lesen, weil sie zusammen das Bild ergeben, das keine Werbeseite zeigt. Sieben Aktionstage in knapp drei Monaten. Ein Fenster von sieben Tagen zwischen Code-Eingabe und Einlösung. Ein Gesamtkontingent von 7’000 Stück. Das ist keine Kampagne, die den Schweizer Wettmarkt umdreht; das ist eine Werbemassnahme in genau der Grössenordnung, die das Gesetz zulässt, und sie ist an einem Ort angesiedelt — dem Stadion —, an dem ohnehin Leute stehen, die sich für Fussball interessieren.
Wer sich vom Wort «gratis» angezogen fühlt und dann feststellt, dass er im falschen Kanton wohnt, hat den entscheidenden Punkt verpasst: Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto dort setzt Wohnsitz in diesem Gebiet voraus. Wer in Zürich einen Code aus dem Stadion mitbringt, kommt damit nicht weiter. Und umgekehrt: Die Aktion ist kein Beweis für ein schlechtes Angebot, sie ist ein Beweis für ein enges.
Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist die Infrastruktur hinter einer Aktion, deren Volumen 7’000 Stück beträgt. Daran sieht man, wie klein der Aktionsrahmen im Verhältnis zum Betrieb ist.
Mindestquote, Frist und die Bedingungen, die den Wert entscheiden
Die Höhe einer Gratiswette ist die uninteressanteste Zahl an ihr. Verglichen werden müssen vier Dinge: ob überhaupt eine Bewilligung besteht, welche Mindestquote gilt, wann die Aktion verfällt und wie die Auszahlung geregelt ist. Ein CHF 50-Guthaben mit einer Mindestquote von 3.00 und einer Frist von einer Woche ist weniger wert als CHF 10 ohne Mindestquote und mit einem Monat Zeit. Das klingt absurd, ist aber die normale Mechanik.
Bei Swisslos hängt an dieser Stelle der Sporttip-Kombiboost, und er ist ein gutes Anschauungsobjekt. Er gilt nur online, und zwar für Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Sprung von 5 % auf 100 % liest sich wie eine Treppe zum Reichtum. Er ist in Wahrheit eine Aussage darüber, wie schwer fünfzehn Treffer mit je mindestens 1.50 sind: Selbst bei einer niedrigen Mindestquote multiplizieren sich fünfzehn Voraussagen zu einer Gesamtquote, die im Bereich von mehreren hundert liegt, und die Wahrscheinlichkeit, alle zu treffen, sinkt mit jeder weiteren. Das ist keine Kritik am Produkt — Systemwetten existieren genau dafür —, sondern die Erinnerung daran, dass ein Prozentwert auf einen Nettogewinn nur dann etwas wert ist, wenn dieser Nettogewinn überhaupt entsteht.
Bei Sporttip heisst Mindestquote übrigens nicht, dass der Veranstalter jeden Betrag annimmt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen — nicht gekürzt, nicht nachgefragt, abgelehnt. Wer eine Gewinnerhöhung aus dem Boost voll ausspielen will, stösst bei CHF 1’000 auf die Wand, und über die Systemwette lässt sich diese Wand nur nach oben verschieben, nicht entfernen.
Die Loterie Romande setzt ihre Grenzen an anderer Stelle. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus geht es auf das Konto der angegebenen IBAN. Bei Swisslos ist die Schwelle dieselbe: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Beide Schwellen bei CHF 1’000 sind kein Zufall. Es ist die Grenze, unterhalb derer ein Gewinn ohne weiteren Aufwand auf dem Spielkonto bleibt — und dort erfahrungsgemäss auch wieder eingesetzt wird. Das ist die stillste Art, wie ein Veranstalter Geld im System hält: nicht durch eine Bedingung, sondern durch eine Bequemlichkeit.
Die Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Aktion, Auszahlung
Die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter und die acht ausländischen Marken stehen hier in einer Übersicht. Die Tabelle ordnet sie nach dem einzigen Kriterium, das in der Schweiz wirklich unterscheidet: ob eine Bewilligung besteht oder nicht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Betwinner | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BetFury | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Roobet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Funbet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die Spalte zur Bewilligung hat in den unteren acht Zeilen immer denselben Wert, und das ist die Aussage der Tabelle, nicht ein Mangel an Daten. Es gibt in der Schweiz keinen dritten bewilligten Veranstalter für Sportwetten. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer eine Liste mit weiteren bewilligten Anbietern sucht, sucht etwas, das nicht existiert; die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Der zweite wichtige Punkt steht in der letzten Spalte: Bei den acht ausländischen Marken ist keine Bewilligung festgestellt, die in der Schweiz Geltung hätte. Das ist keine Formalität. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung. Praktisch heisst das: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den schweizerischen Telekom-Anbietern per DNS gesperrt werden. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.
Wer sich überlegt, wie viel eine solche Sperre praktisch bedeutet, sollte eine Zahl kennen: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten und Bet-at-Home, sowie bet365 als auf der Liste stehend. Eine Sperrliste ist damit ein bewegliches Hindernis, kein Zaun. Wer sie als Zaun liest, unterschätzt, wie leicht ein entschlossener Spielender daran vorbeikommt — und überschätzt gleichzeitig, wie viel Schutz ein Verbot bietet, das nicht durchgesetzt werden kann.
Zwei Wege, zwei Profile: was Swisslos und die Loterie Romande unterscheidet
Die beiden bewilligten Veranstalter sind nicht austauschbar. Der eine ist für die Deutschschweiz, die Tessiner und Liechtensteiner da, der andere für die Westschweiz. Ein Konto beim einen schliesst das Konto beim anderen praktisch aus, weil beide den Wohnsitz im eigenen Gebiet verlangen.
Swisslos mit Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für einen Spielenden in Bern gibt es damit genau einen bewilligten Weg, und der heisst Sporttip. Für einen in Lausanne gibt es genau einen, und der heisst Jouez Sport. Das ist keine Auswahl im Sinne eines Vergleichs — es ist eine Zuordnung. Wer in der Schweiz wohnhaft ist und legal Sportwetten platzieren will, hat in seinem Kanton faktisch einen Anbieter mit Bewilligung, und die interessantere Frage ist nicht, welcher besser ist, sondern wie weit das Aktionsangebot in dem einen und im anderen Fall reicht.
Reicht es unterschiedlich weit? Ja, und die beiden Beispiele, die auf dieser Seite stehen, stammen aus zwei verschiedenen Häusern. Der Kombiboost gehört zu Swisslos, die Aktion in den National-League-Stadien zur Loterie Romande. Beide sind klein zugeschnitten. Wer eine Gratiswette «ohne Einzahlung» im Sinne eines frei wählbaren Barbetrags sucht, findet sie bei keinem von beiden, und das ist keine Lücke, sondern das Ergebnis einer Genehmigungspraxis.
Grundlagen: Quoten, Kombiwetten und die Rechnung hinter dem Gewinn
Wer die Mechanik einmal versteht, erkennt sofort, woran eine Aktion ihr Geld verdient. Fangen wir beim Gewinn an. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten als Gesamtquote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Diese zwei Rundungsschritte klingen nach einer Randnotiz und sind eine Rechenregel mit Geldwirkung. Aufgerundet wird zunächst, damit die Zwischenzahl sauber ist; abgerundet wird dann auf 5 Rappen, und zwar zugunsten der Stelle, an der gespielt wird, nicht des Wetten den Betrag einsetzenden Menschen. Bei fünfmaliger Anwendung pro Abend ist das kein Vermögen. Bei einem Systemwetten-Programm mit Dutzenden Einzelwetten ist es kein Nichts.
Bei Kombinationen kommt die Quote ins Spiel, und hier wird es interessant für die Aktionsrechnung. Der Sporttip-Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Das ist genau der Mechanismus: Die Mindestquote von 1.50 garantiert, dass jede Voraussage ein Mindestmass an Risiko trägt, und die Anzahl der Voraussagen multipliziert dieses Risiko. Die Bedingungen zu Mindestquote und Anzahl sind damit keine Formalität, sondern die Definition dessen, was der Veranstalter als Bonusgegenwert akzeptiert.
Für die Auszahlung von Livewetten gibt es eine Besonderheit, die man kennen sollte, bevor man sich über eine Live-Quote freut. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das heisst: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn fällt weg. Wer in der Hektik einer Unterbrechung auf die klarste Sache der Welt setzt, findet seine Wette unter Umständen mit Quote 1.00 wieder. Der Markt war schneller.
Dasselbe Prinzip, nur mit anderem Vorzeichen, gilt für die Spieldauer. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger eines Cupspiels, das in die Verlängerung geht, ist damit nicht etwa entschieden, sie ist nach der regulären Zeit entschieden.
Und dann ist da noch der Fall, den niemand einplant: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. In einer Kombiwette mit Boost heisst das: Eine einzige abgesagte Begegnung kann den Boost unter die nötige Anzahl Voraussagen drücken, und die Gewinnerhöhung ist damit weg. Das ist keine Anfeindung des Veranstalters, es ist die normale Folge, wenn sich Bedingungen an Ereignisse hängen, die ausfallen können.
Immer wieder ein Streitpunkt sind voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung. Bei Sporttip lassen sie sich nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Spielende bekommt sein Geld zurück und seinen Treffer nicht. Wer also «Tor und Sieg» kombinieren will, muss den dafür vorgesehenen Weg gehen; auf dem freien Weg ist die Wette bei einem Treffer unter Umständen unwirksam.
Verfall und Geltendmachung: die Fristen, die stille Geld kosten
Fristen sind der unsichtbare Preis jeder Wette. Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer einer Auszahlung widersprechen will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenen Brief Einsprache erheben.
26 Wochen klingen grosszügig, bis man sich überlegt, wer 26 Wochen lang nicht auf sein Spielerkonto schaut. Ein halbes Jahr ist lang genug, dass die Frist nicht drängt, und kurz genug, dass sie zubeisst, wenn jemand umzieht, die Karte wechselt oder das Konto schlicht vergisst. Der Unterschied zur Gratiswette liegt darin, dass die 30 Tage beim Guthaben den Spielenden drängen, während die 26 Wochen beim Gewinn dem Veranstalter nutzen. Beide Fristen sind Bedingungen, und beide dienen derselben Sache.
Die Auszahlungsfristen sind dagegen sportlich. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus geht die Überweisung bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Auszahlungen von Spielguthaben sind bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Man sieht hier eine Zweiteilung, die chic ist: Der kleine Gewinn ist sofort und kostenlos verfügbar, der grössere geht über eine Bank und dauert ein paar Tage, und wiederholte Auszahlungen werden ab der dritten mit 3 % belastet. Für einen Spieler mit regelmässigem Spielvolumen ist diese Kommission der Punkt, an dem Auszahlen teurer wird als Weiterspielen. Das muss man nicht moralisch nennen. Man kann es einfach in Franken ausdrücken.
Einzahlungen, Limits und was das Konto zusammenhält
Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Die Grenze ist bei beiden Häusern praktisch dieselbe, und sie ist kein Sicherheitsnetz für den Einzelnen, sondern eine Obergrenze, die faktisch niemanden betrifft, der nicht ohnehin in ganz anderen Grössenordnungen unterwegs ist. Ein durchschnittlicher Spielender mit CHF 50 pro Monat spürt davon nichts.
An dieser Stelle lohnt es, sich klarzumachen, was Einzahlungslimiten sind und was nicht. Die Schweiz kennt keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Was hier bei CHF 10’000 pro 30 Tage steht, ist eine Hausregel des Veranstalters. Die Grenze, die den Spielenden schützen soll, ist eine andere: die Verlustlimite, die jeder Spielende vor der ersten Teilnahme selbst setzen muss.
Zudem gibt es in der Schweiz keine Kreditgewährung an Spielende und keine anonymen Auszahlungen. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Eine Auszahlung an eine Wallet-Adresse oder an ein Konto auf einen anderen Namen gibt es bei den bewilligten Veranstaltern nicht. Das ist die Kehrseite des Schutzes: Man muss sich ausweisen, aber niemand kann das Geld unterwegs abgreifen.
Wer mitmachen darf: Registrierung, Alter und Verifizierung
Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das ist deutlich strenger als die Registrierung bei einer ausländischen Marke, bei der regelmässig E-Mail und Passwort genügen. Und es ist der Grund, warum dieser Vergleich nicht auf gleicher Augenhöhe stattfindet: Auf der einen Seite steht ein System mit einer Verifizierung, auf der anderen ein System, bei dem die Frage, wer da eigentlich spielt, schlicht offenbleibt.
Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine Fairplay-Regel, die sich von selbst versteht und die trotzdem nicht überall durchgesetzt wird.
Der Punkt, an dem die Alterskontrolle in der Praxis schwächelt, liegt nicht im Netz, sondern an der Verkaufsstelle. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen geprüft, ob Sportwetten an Minderjährige verkauft werden, und in 47.5 % von 200 Fällen wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Wer den Verkauf über eine Kasse für besonders sicher hält, sollte diese Zahl kennen. Ein Ausweischeck am Bildschirm ist die strengere Tür; die Auflage am Point of Sale ist offenbar keine.
Das Geldspielgesetz: warum Gratisspielguthaben eine Genehmigung braucht
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, beaufsichtigt. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig. Für die Veranstaltung braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Der entscheidende Satz für dieses Thema steht in Artikel 75 Absatz 2 BGS: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind 32 Genehmigungen für das ganze Land in einem Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter. Wer die Zahl der Gratisaktionen in der Schweiz für klein hält, hat mit dieser Zahl den Beleg.
Was aus dieser Regel folgt, ist für den Leser unmittelbar relevant: Eine Gratiswette ohne Schweizer Bewilligung ist nicht einfach ein Angebot, das hier verboten ist — sie ist ein Angebot, das gar nicht genehmigt werden kann, weil der Veranstalter keine Bewilligung hat und die Aufsicht nicht zuständig ist. Wenn eine ausländische Seite mit «Freiwette ohne Einzahlung» wirbt, fehlt nicht die Erlaubnis, sondern die Grundlage, auf der eine Erlaubnis überhaupt erteilt werden könnte.
Auch die Werbung ist geregelt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es dagegen nicht.
Erlaubt ist dagegen weniger, als man denkt, und die Liste ist geschlossen. Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder den Podestplatz entscheidet, Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und eine Esport-Sektion gibt es darin ebenfalls nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Casino und Sportwette sind übrigens getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln. Eine Limite aus dem Casino-Bereich ist nie eine Limite für Sportwetten. Wer die Regelungen durcheinanderbringt, vergleicht Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.
Wenn der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist der Kern. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS).
Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und zugleich die schlechte, denn sie beschreibt genau die Lage: Wer bei einer ausländischen Marke spielt, macht sich selbst nicht strafbar, aber er verliert Einsatz und Gewinn möglicherweise in einem Verfahren gegen den Veranstalter, weil diese Werte eingezogen werden können. Es gibt keinen Schutz, keine Fairplay-Kontrolle und keinen Schweizer Rechtsweg. Und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS gesperrt werden (Art. 86-93 BGS).
Was die ausländischen Marken in diesem Vergleich eint, ist die Abwesenheit von allem, was die Schweizer Seite ausmacht. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister: Wer sich dort selbst sperrt, sperrt sich nicht bei ihnen. Kein Schweizer Rechtsweg: Streitigkeiten werden dort entschieden, wo der Anbieter sitzt. Und ein Wohnsitznachweis wie beim Schweizer Veranstalter wird in der Regel auch nicht verlangt, weil er dort gar nicht nötig ist — die Bewilligung gilt ja nicht hier.
Ein Übriges kommt aus dem Steuerrecht und ist der am seltensten genannte Nachteil. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer sich über die fehlende Verrechnungssteuer freut, kann in bestimmten Kantonen eine Einkommenssteuer auf denselben Betrag zahlen. Die Steuerfrage gehört ohnehin nicht in ein Wettportal, sondern auf ein Steuerbüro: Fragen Sie einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung, wie Ihr Fall zu behandeln ist.
Wer eine Liste der gesperrten Domains einsehen und die eigene Situation prüfen will, findet sie bei der Aufsicht. Das ist die einzige öffentlich geführte Liste in der Schweiz zur Frage, welche ausländischen Wettseiten blockiert werden.
Verlustlimiten, Pausen und Sperren: was eine Freiwette nicht ausschaltet
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Warum das Gesetz hier nachfragt, ist leicht zu erklären und schwer zu bestreiten: Ein Gratisanreiz ist am wirksamsten, wenn er einen zum ersten Mal an den Tisch bringt, und er ist am gefährlichsten, wenn der erste Einsatz nicht aus eigener Tasche kommt. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben anfängt, hat noch nichts bezahlt und weiss noch nicht, wie sich ein Verlust anfühlt. Deshalb ist die Verlustlimite keine Formalität vor dem Spiel, sondern der einzige Mechanismus, der verhindert, dass genau dieser erste, kostenlose Schritt in einen echten Verlust mündet.
Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Nach Gesetz wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist der stärkere Schutz der beiden: drei Tage statt einem, in denen man es sich noch einmal überlegen kann.
Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register erfasst überindebtete oder spielsuchtgefährdete Personen und Selbstsperren (Art. 80-82 BGS). Eine erteilte Spielsperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle eingebunden (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Dass das Register auch Casinos und Liechtenstein umfasst, sei ausdrücklich betont. Wer sich sperrt, sperrt sich nicht nur bei einem Produkt. Das ist der Grund, warum eine Sperre wirkt: Sie nimmt nicht das eine Konto weg, an das man sich gerade ärgert, sondern die Zugänge insgesamt.
Ein Detail, das man kennen sollte, bevor man sich auf eine Auszahlung verlässt: Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer während einer laufenden Sperre spielt — und sei es aus Unachtsamkeit —, hat keinen Anspruch auf die Auszahlung eines Gewinns. Das ist hart, und es soll hart sein.
Zur Einordnung der Schutzmassnahmen gehört ein ehrlicher Blick auf die Grössenordnungen. Die Limiten sind selbst gesetzt, die Höchstwerte sind hoch genug, um im Alltag selten zu greifen, und die Verkaufsstellenprüfung der Gespa hat mit 47.5 % eine Kontrollquote ergeben, die nicht nach strenger Aufsicht aussieht. Ein System, das sich auf die Selbstverantwortung stützt, funktioniert nur für die, die sich selbst gegenüber ehrlich sind. Für alle anderen ist die Spielsperre die einzige Massnahme mit Zähnen.
Was die Anbieterauswahl unter dem Strich bedeutet
Wer heute in der Schweiz nach einem Anbieter mit Gratiswette sucht, findet zwei Wege. Der eine führt über die bewilligten Veranstalter: Bewilligung, Aufsicht, Verifizierung, Sperrregister, Rechtsweg — und ein Aktionsvolumen, das durch die Genehmigungspraxis klein bleibt. 32 Zustimmungen zu Gratisspielguthaben im Jahr 2025 für das ganze Land sind der Rahmen, in dem sich das abspielt. Der andere Weg führt zu den ausländischen Marken: mehr Aktionen, mehr Schau, keine Bewilligung, kein Schutz, kein Rechtsweg, dafür das Risiko der Sperrliste und einer kantonalen Steuerfolge.
Die Entscheidung ist eine Wahl zwischen zwei Paketen, nicht zwischen zwei Quoten. Wer den Schweizer Weg nimmt, bekommt weniger Angebot und mehr Rahmen. Wer den ausländischen Weg nimmt, bekommt mehr Angebot und keinen Rahmen. Keines der beiden Pakete ist per se das sichere, und es wäre unehrlich, es so darzustellen.
Die Höhe einer Gratiswette ist der schlechteste Ausgangspunkt für diese Wahl. Entscheidend sind Mindestquote, Frist und Auszahlungsregel, und bei den Schweizer Veranstaltern entscheidet zusätzlich, in welchem Kanton man wohnt. Wer in Bern lebt, kann das Westschweizer Angebot nicht nutzen; wer in Genf lebt, nicht das der Deutschschweiz. Das ist die erste Frage, nicht die letzte.
Und dann ist da noch das Wort selbst. «Gratiswette» heisst: gratis ist der Einsatz, nicht das Spiel. Was aus dieser Zeile folgt, steht in der Rechnung oben — aus CHF 10 Guthaben werden unter gewöhnlichen Marktbedingungen rund CHF 4 bis CHF 5 an statistischem Gegenwert, und das ist kein Skandal, sondern die normale Mechanik eines Marktes, dessen Veranstalter von jedem Umlauf etwas behält. Wer das weiss, kann das Angebot nutzen. Wer es nicht weiss, verwechselt CHF 10 mit CHF 10, und am Ende bezahlt er den Unterschied an anderer Stelle.
Anbieter im Einzelnen: zehn Bewertungen
Swisslos Sporttip: die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein unter einem Dach
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen. Betrieben wird das unter dem Namen Sporttip, auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), herausgegeben von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, die Aufsicht liegt bei der Gespa.
Das Vertragsgebiet ist weit und trotzdem nicht überall. Es umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kommt in Frage; wer in der Westschweiz wohnt, kommt nicht in Frage, und zwar unabhängig von der Qualität des Angebots.
Die Aktion, die Sporttip in diesem Zusammenhang zu bieten hat, ist der Kombiboost: nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten gelten, pro Wettenden nur einmal nutzbar sind und bei einem Cash-Out verfallen.
Was den Boost in der Praxis begrenzt, sind nicht die Prozentsätze, sondern die beiden Wände drumherum. Die erste ist die Mindestquote von 1.50 je Voraussage; sie schliesst die sicheren, billigen Kombinationen aus und lässt nur solche zu, bei denen jede einzelne Voraussage schon Verlustrisiko trägt. Die zweite ist die Einsatzlimite von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette — und bei CHF 10’000 für Systemwetten. Ein Boost von 100 % auf einen Gewinn, der wegen der Einsatzlimite klein bleibt, ist ein anderer Boost als der, den das Prozentzeichen verspricht. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Sicherheit und Auszahlung sind geregelt und nicht spektakulär. Einzahlungen ab CHF 20 per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, ein Wallet-Guthaben bis CHF 9’999, PostFinance Pay als Zahlungsart. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Konto.
Das Produkt selbst hat Kanten, die man kennen sollte. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein Cash-Out ist ein Ausstieg zum Angebot des Veranstalters, nicht zum Marktwert der Wette.
Die Bewertung: Sporttip ist für einen Spielenden in seinem Vertragsgebiet der einzige bewilligte Weg, und das ist keine Empfehlung, sondern eine Tatsache der Rechtsordnung. Innerhalb dieser Tatsache ist das Angebot solide, aber eng: Ein Konto setzt Verifizierung, Wohnsitz und eine vorab gesetzte Verlustlimite voraus, das Aktionsvolumen ist durch die Genehmigungspraxis klein, und die Einsatzlimiten begrenzen jede Grösse, in der man sich einen Boost nützlich vorstellt. Wer transparente Auszahlung mit 3 Arbeitstagen und einen echten Rechtsweg sucht, findet hier beides. Wer auf ein grosszügiges Gratisangebot hofft, wird von der Aufsichtspraxis enttäuscht, nicht vom Veranstalter.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz und das knappste Gratisangebot der Schweiz
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung, mit dem Produkt Jouez Sport, auf derselben Grundlage wie Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Sie veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Die Grössenordnung des Hauses lässt sich an zwei Zahlen ablesen: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist eine Organisation mit einem dichten Netz vor Ort und einer entsprechenden Verankerung im regionalen Sport — was erklärt, warum ihre Promotionen dort ansetzen, wo das Publikum ohnehin steht.
Die Aktionsgeschichte dieser Seite ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Dass ein Haus mit 2’350 Verkaufsstellen 7’000 Gutscheine ausgibt, sagt mehr über den staatlichen Rahmen als über die Grosszügigkeit des Hauses.
Die Kontoregeln sind streng und in einem Detail strenger als bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — das steht ausdrücklich im Reglement, und es ist die Bedingung, die den Wert der ganzen Aktion bestimmt.
Die Bewertung: Jouez Sport bietet weniger Puffer als der Kombiboost und ein Aktionsvolumen, das im Verhältnis zum Betrieb verschwindend klein ist; die 7’000 Gutscheine über sieben Aktionstage in drei Monaten sind nicht die Saat eines Dauerangebots. Wer in der Westschweiz wohnt und eine bewilligte Plattform mit Verkaufsstellennetz und klarer Auszahlungsregel sucht, ist hier richtig. Wer eine Gratiswette als dauerhaften Bestandteil seines Wettbudgets einplant, plant auf Sand.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung, mit Domain-Hopping-Risiko
Betwinner gehört zu den ausländischen Marken, die einem Schweizer Spielenden begegnen, und trägt in diesem Vergleich die zentrale Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung. Eine allfällige ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und das ist keine Formalität, sondern die Grundlage dafür, dass eine Schweizer Aufsicht hier gar nicht zuständig ist.
Was daraus folgt, ist ein Bündel von Abwesenheiten, das man nicht kleinreden sollte. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister: Wer sich bei Swisslos sperrt, sperrt sich bei Betwinner nicht, und die Sperre, die in der Schweiz schweizweit und bis nach Liechtenstein gilt, endet an dieser Grenze. Kein Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht. Und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den schweizerischen Telekom-Anbietern per DNS gesperrt wird — die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Die Bewertung: Betwinner steht für die Sorte Angebot, die im Ausland entsteht, wenn kein Genehmigungsverfahren dazwischenliegt. Wer dort ein Konto führt, spielt unter Regeln, die in der Schweiz niemand durchsetzt, und unter einer Domain, die über Nacht unerreichbar werden kann. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, das Guthaben dort nicht als Ersparnis zu betrachten.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss
WirWetten tritt wie die übrigen ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung an. Die Bewilligungslage nach dem BGS ist damit dieselbe: Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und wer hier spielt, spielt ausserhalb des Systems, das die Schweizer Sportwetten ordnet.
Der praktische Kern dieser Einordnung ist der Zugangsschutz. Das schweizerische Sperrregister gilt für diesen Anbieter nicht, Schweizer Aufsicht besteht nicht, und ein Rechtsstreit um eine Auszahlung wäre nicht in der Schweiz zu führen. Wer wissen will, ob die eigene Domain aktuell auf der Sperrliste steht, findet die Liste bei der Aufsicht.
Die Bewertung: WirWetten hat für einen in der Schweiz wohnhaften Spielenden keine Antwort auf die Frage, was passiert, wenn eine Auszahlung stockt oder ein Konto gesperrt wird. Das ist die Lücke, die keine Quote schliesst.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht
BetFury rechnet zur Gruppe der ausländischen Anbieter, die in diesem Vergleich ohne Schweizer Bewilligung geführt werden. Die rechtliche Einordnung ist eindeutig: Eine ausländische Bewilligung bindet die Schweizer Behörden nicht, und ohne Schweizer Bewilligung besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg.
Wer ein solches Konto in Betracht zieht, sollte die Konsequenzen für das Guthaben mitdenken. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und die Gespa publiziert, welche Domains auf der Liste stehen. Ein Zugang, der über Nacht verschwindet, ist kein Bankkonto.
Die Bewertung: BetFury liefert dem Schweizer Spielenden ein Angebot ohne Schweizer Rahmen. Wer das bewusst wählt, wählt bewusst gegen die Aufsicht; wer es zufällig wählt, weil die Werbung lauter ist, hat die Wahl nie getroffen.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Rechtsweg in der Schweiz
Roobet gehört zu den Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Die Rechtsfolge ist die gleiche wie bei den übrigen acht: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer DNS-Sperre über die Sperrliste der Gespa.
Der Unterschied zwischen den ausländischen Marken liegt in diesem Vergleich nicht in ihrer rechtlichen Stellung, sondern darin, wie sichtbar sie einem Schweizer Publikum begegnen. In der rechtlichen Stellung sind sie identisch, und das ist selbst eine Information: Es gibt unter ihnen keine Abstufung, die eine als die sichere und eine andere als die unsichere ausweist.
Die Bewertung: Bei Roobet entscheidet sich ein Schweizer Spielender für eine Plattform ohne Schweizer Aufsicht. Das kann eine bewusste Entscheidung sein. Es ist keine, die von einer Schweizer Seite empfohlen werden kann, und es ist keine, bei der ein Streit in der Schweiz ausgetragen würde.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, Sperrlisten-Risiko
1xBet zählt zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz gilt: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten, und eine Bewilligung eines anderen Landes gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, nutzt ein Angebot, das schweizerisch nicht genehmigt ist und nicht genehmigt werden kann.
Das Risiko ist nicht abstrakt. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit bis zu CHF 500’000 Busse bestraft (Art. 131 BGS). Die Domains können gesperrt werden, und die Aufsicht benennt Domain-Hopping ausdrücklich als Praxis; sie nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend.
Die Bewertung: 1xBet steht für die Angebotsseite, die in der Schweiz gerade nicht zugelassen ist. Wer den Zugang dort hält, hält ihn unter dem Vorbehalt, dass er morgen nicht mehr funktioniert — und unter dem Vorbehalt einer Steuerfolge, die je nach Kanton eintreten kann.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
Funbet ist in diesem Vergleich als ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Tatbestände, die daran hängen, sind die bekannten: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung, Sperrlisten-Risiko.
Für die Steuerfrage ist das nicht ohne Bedeutung. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einer solchen Marke spielt, sollte die eigene Steuersituation vorher klären, nicht danach.
Die Bewertung: Funbet bietet dem Schweizer Spielenden nichts, was den Verlust des Schweizer Rahmens aufwiegt. Die Steuerfolge in bestimmten Kantonen ist der stille Preis, der über der beworbenen Quote selten steht.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, keine Fairplay-Kontrolle
Rainbet tritt in diesem Vergleich als ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung auf. Was fehlt, ist die Gesamtheit des Schweizer Rahmens: die Aufsicht durch die Gespa, der Anschluss an das schweizerische Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Fairplay-Kontrolle, die an eine Bewilligung geknüpft ist.
Ohne diese Kontrolle gibt es keine Stelle, die prüft, ob ein Quotenansatz fair ist, ob ein Wettprogramm korrekt bewertet wurde oder ob eine Auszahlung zu Recht verweigert wurde. Eine Schweizer Beschwerdeinstanz besteht für diesen Anbieter nicht, und ein Verfahren wäre am Sitz des Anbieters zu führen.
Die Bewertung: Bei Rainbet fehlt nicht ein Feature, sondern die Instanz. Wer eine Wette als Vertrag begreift, braucht jemanden, der den Vertrag durchsetzt — diese Rolle füllt in der Schweiz nur eine bewilligte Veranstalterin aus.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung, Domain jederzeit sperrbar
22Bet ist als ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Bewilligungslage, der fehlende Registeranschluss, der fehlende Schweizer Rechtsweg und das Sperrlisten-Risiko entsprechen dem, was für die übrigen ausländischen Anbieter in dieser Übersicht gilt.
Ein Punkt, der für alle acht gleich gilt und trotzdem selten genannt wird: Die Sperrliste ist nicht statisch. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer also glaubt, eine gesperrte Seite sei dauerhaft weg, täuscht sich; wer glaubt, seine Seite sei dauerhaft da, ebenfalls.
Die Bewertung: 22Bet gehört zu den Anbietern, die einem Schweizer Spielenden gegenüber den zwei bewilligten Veranstaltern nur mehr Angebot und weniger Rahmen bieten. Die Wahl ist damit eine Entscheidung darüber, welchen Teil des Geschäfts man selbst tragen will.
Swisslos und Loterie Romande im direkten Vergleich mit den ausländischen Marken
Der Vergleich zwischen den beiden Gruppen ist kein Vergleich von Produkten. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung, Aufsicht, Verifizierung, Registeranschluss, Rechtsweg und einem durch die Genehmigungspraxis begrenzten Aktionsangebot. Auf der anderen stehen acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg und mit dem Risiko einer Sperre der Domain.
Was die acht untereinander unterscheidet, ist in der schweizerischen Rechtslage nichts. Keine von ihnen hat eine Bewilligung, die hier gilt, und keine von ihnen ist an das Sperrregister angeschlossen. Wer unter ihnen nach der sichersten sucht, sucht eine Abstufung, die es nicht gibt.
Was die beiden Schweizer Veranstalterinnen unterscheidet, ist dagegen sehr konkret: das Vertragsgebiet und damit die Wohnsitzfrage. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Konto setzt in beiden Fällen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Damit ist die erste Entscheidung eines Schweizer Spielenden keine Geschmacksfrage, sondern eine geografische.
Und die letzte Zahl dieses Vergleichs gehört hierher: 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen zu Gratisspielen oder Gratisguthaben an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist der Umfang, in dem in der Schweiz überhaupt Gratisangebote entstehen können. Achtunddreissig Genehmigungen in einem Jahr für ein ganzes Land, verteilt auf zwei Häuser — wer das als Markt beschreibt, beschreibt ihn richtig.
Häufige Fragen zu Gratiswetten bei Schweizer Wettanbietern
Was ist eine Gratiswette — und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?
Bei einer Freiwette wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Bei einem Gratisspielguthaben wie dem der Loterie Romande steht die Nichtauszahlbarkeit ausdrücklich in den Bedingungen: CHF 10 Guthaben auf eine Quote von 2.10 treffen CHF 21, davon sind CHF 10 der zurückfliessende Einsatz und CHF 11 der Gewinn.
Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?
Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette — und was war die Aktion in den National-League-Stadien?
Ja, in engen Grenzen. Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durch: Wer innert sieben Tagen den Stadion-Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Warum braucht eine Gratiswette in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa?
Weil Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht bindet. Diese Zustimmung setzt eine Bewilligung voraus, die nur Swisslos und die Loterie Romande haben. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Wie unterscheidet sich der Gewinn einer Freiwette rechnerisch von einer normalen Wette?
Der Gewinn ergibt sich in beiden Fällen aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Unterschied liegt allein im Einsatz: Bei einer Freiwette fliesst er nicht zurück, bei einer normalen Wette schon. Bei einem Gratisspielguthaben kommt hinzu, dass es nicht auszahlbar ist.
Bonus – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
