Freiwette bei Registrierung in der Schweiz: Warum die Geschenkschachtel klein bleibt

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Geschenkschachtel mit schlichtem Band steht auf einem hellen Holztisch neben einem Fenster mit Morgenlicht.

Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern).

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach einer Freiwette bei der Registrierung sucht, hat ein Bild im Kopf. Zehn Franken, zwanzig Franken, geschenkt, ohne Einzahlung, die Quote sucht man sich aus. Das Bild kommt nicht aus der Schweiz. Es kommt aus Ländern, in denen Dutzende Firmen um dieselben Neukunden ringen, und es reist über Werbebanner ein, die auf einer Schweizer Seite eigentlich nichts zu suchen haben. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten, und beide sind gemeinnützig verpflichtete Lotteriegesellschaften, keine Wachstumsfirmen mit Marketingbudget.

Daraus folgt nicht, dass es hier gar nichts gibt. Es folgt, dass man genauer hinsehen muss — und dass die zwei Wege, die es gibt, unterschiedlich aussehen. Gratisguthaben braucht in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht erteilt sie sparsam: 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist keine undurchsichtige Behördenwillkür, sondern die Fortsetzung einer Politik, die Geldspiele als Fiskalquelle für Kantone und Gemeinnützigkeit behandelt, während sie gleichzeitig die Werbefreiheit einschränkt. Sozialpolitik und Staatsfinanzen in einem Gesetzbuch.

Und die eigentliche Pointe sitzt tiefer als die Höhe der Beträge. Ein Gratisguthaben aus einer Schweizer Promotion ist derzeit nicht auszahlbar. Es ist Spielkapital, kein Geld. Wer das verstanden hat, rechnet plötzlich ganz anders — und dort, in der Rechnung, liegt der eigentliche Wert dieses Themas.

Neukundenangebote in der Schweiz: was die beiden Veranstalter unter «Gratis» verstehen

Der wohl schwierigste Begriff in der Schweizer Sportwetten-Szene ist «Freiwette». Die englischsprachige Welt benutzt ihn für eine Wette, deren Einsatz das Buch nicht von deinem eigenen Geld nimmt; wenn du gewinnst, bekommst du Gewinn plus Einsatz zurück, weil der Einsatz ohnehin dein Geld war. Aus einer Schweizer Promotion heraus funktioniert das anders. Dort gibt es Gratisspielguthaben. Ein Betrag, der auf dem Spielerkonto liegt, mit einer Wette verwertet wird, und wenn die Wette durchkommt, kommt der Gewinn auf das Konto — der Betrag der Wette aber nicht. Genau diese mechanische Unterscheidung entscheidet, wie viel ein solches Geschenk wert ist.

Die Loterie Romande hat ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt, vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code eingab, den man in den National-League-Stadien verbreitete, und dies im verifizierten Konto tat, bekam CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Aktionstage in drei Monaten, tausend Stück pro Aktionstag. Das ist eine Losglocke, keine Einkaufsstrasse. Wer an einem Aktionstag ausserhalb eines Stadions war, konnte sie nicht nutzen; wer im Stadion war, aber schon früher einmal mit der gleichen Werbekampagne in Kontakt gekommen war, hatte das Recht bereits verwirkt. Das hat nichts mit Willkür zu tun, sondern mit einem Mechanismus: Der Gratiskonsum wird über einen physischen Anlass kanalisiert, damit er dort stattfindet, wo eine gewisse Filterwirkung besteht.

Swisslos setzt den Schwerpunkt anders. Dort sind es keine Belohnungsmechaniken an Stadiontoren, sondern laufend verfügbare Werbemittel für die Sporttip-Sportwetten — Quotenboosts und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen oder einen Quotenvorteil liefern. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Quotenboost gilt nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage; wer ihn zusammen mit einer Livewette oder einer Kombination einsetzt, sieht am Ende keine Erhöhung. Ein «Bonus», der nur Einzelwetten und nur vor dem Anstoss gilt, ist aus Sicht der Buchmacherlogik kein Geschenk, sondern eine Marketingwaffe: Er drängt in ein Produkt, das weniger Risiko anbietet, und er ist bei Live-Ergebnissen, bei denen der Vorteil tatsächlich umgesetzt wird, nicht mehr zu gebrauchen. Der Kombiboost zielt anderswo hin, den besprechen wir gleich.

Die Anbieter aus dem Ausland, die Schweizer Spielende inzwischen kennen, zeigen ganz andere Dimensionen. Auf ausländischen Plattformen mit Malta-, Curaçao- oder Zypernlizenz sind Freiwetten ohne Einzahlung, Einzahlungsboni in fünfstelligen Prozenten und laufende Aktionstage ein Normalfall, weil die dortige Aufsicht den Marketingwettlauf nicht begrenzt. Der Schweizerische Gesetzgeber hat diese Entwicklung gesehen und beantwortet — mit Art. 75 Abs. 2 BGS.

Grundlagen: Bedingungen, Fristen und die Mindestquote — worauf das Auge fallen sollte

Wer eine Freiwette tatsächlich einlöst, hat nicht ein Geschenk eingelöst, sondern eine Kette von Bedingungen akzeptiert. Die sollte man kennen, bevor man tippt.

Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Anstosspunkt eines taunassen Rasens, im Hintergrund erheben sich Hügel im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Fristen zuerst. Das Guthaben der Loterie-Romande-Aktion musste innert 30 Tagen mit einer Wette verwertet werden; nach Ablauf ist der Betrag weg. Diese Mechanik steckt in jedem Ablaufdatum.

Dann die Produktbindung. Bei Sporttip sind Quoten- und Profitboosts an eine Form gebunden: online, Prematch, Einzelwette, eine Voraussage. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je Quote 1.50, um überhaupt zu greifen — bei vier Voraussagen 5 % auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Eine Erhöhung, die mit einer Quote von 1.45 den Boost verpasst, ist kein Wert.

Und die Auszahlbarkeit. Ein Guthaben, das ins Spielerkonto fliesst, ist kein Geld. Bei der Loterie Romande ist das Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, und bei Swisslos genauso wenig. Ein Zahlungsstrom, der nachvollziehbar bleibt, lässt sich nicht in Bargeld umwandeln, das niemand zurückverfolgen kann. Bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung greift diese Barriere naturgemäss nicht — dafür fehlt dort die Schweizer Aufsicht, wenn etwas schiefgeht.

Was das Konto selbst kostet, ist die vierte Frage. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande gelten höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Das sind keine Aktionsbedingungen, sondern die Grenzen des Kontos selbst — und sie zeigen, wo ein Spielerkonto in der Schweiz aufhört.

Die Bedingungen, die Betroffene typischerweise übersehen, stecken alle im Kleingedruckten: dass das Guthaben nicht auszahlbar ist, dass es abläuft, dass eine Mindestquote gilt, dass ein Boost bei Cash-Out verfällt. Wer sich anmeldet, geht diese vier Punkte besser vorher durch als danach. Die Reihenfolge ist dabei nicht beliebig — ob ein Guthaben auszahlbar ist, entscheidet alles Weitere; ein Geschenk, das nie zu Geld wird, ist ein Rabatt auf eine Wette und kein Preis.

Was kostet die Freiwette wirklich? Die Rechnung mit dem Gratisguthaben

Wer den Wert eines Gratisguthabens abschätzen will, braucht keine Meinung, sondern eine Annahme über das Verhalten. Das illustrative Beispiel: CHF 10 Gratisguthaben, eingesetzt in einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ausdrücklich ein Beispiel und keine notierte Quote dieser Aktion. Gewinnt die Wette, fliessen CHF 9 auf das Konto, weil der Einsatz von CHF 10 nicht zurückbezahlt wird.

Über viele Wetten hinweg sieht die Sache anders aus. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95,3 Cent je umgesetztem Franken; die Marge des Buchmachers beträgt damit knapp 4,7 %. Unter dieser Annahme liegt der durchschnittliche Wert der Freiwette bei etwa CHF 8,60 je CHF 10 Guthaben — eine Spanne von rund CHF 8,50 bis CHF 8,70, je nach gerundetem Quotensatz. Das ist ein statistischer Erwartungswert über viele gleichartige Wetten, keine Zusage für die einzelne Wette. Der einzelne Spielende gewinnt CHF 9 oder verliert die CHF 10, die er nie als Geld besessen hat.

Die Marge ist der eigentliche Preis des Geschenks — und sie ist das ehrlichste Stück Information in der ganzen Werbung. «Geschenkt» heisst in einem 95-%-Markt nun einmal: im Durchschnitt rund 86 Cent je Franken. Wer die Promotion ablehnt, gibt eine Wette auf, deren erwarteter Wert positiv bleibt; wer sie annimmt, sollte wissen, dass er den Gegenwert einer Wette kauft, nicht einen Geldschein. Was in der Rechnung nicht enthalten ist: dass sehr viele Spielende nach dem Freiguthaben mit eigenem Geld weiterspielen. Erst dort beginnt der eigentliche Ertrag der Aktion für den Veranstalter, und genau deshalb ist sie so klein.

Wer gibt überhaupt Gratisguthaben aus? Die Bewilligungsstelle im Hintergrund

Gratisguthaben ist kein selbstverständliches Produkt. Der Markt, der in der Schweiz zugelassen ist, kommt nicht aus privater Hand, sondern aus der Gemeinnützigkeit. Art. 75 Abs. 2 BGS machte jede freiwillige Gratisleistung von der Zustimmung der Aufsicht abhängig — eine Zustimmung, nicht bloss eine Meldung.

Dass die beiden Veranstalter das nicht beliebig tun, hat auch in der eigenen Logik einen Grund. Die Erträge aus dem Sportwettenangebot fliessen dem Allgemeinwohl zu, nicht einem privaten Aktionär. Jeder Franken Gratisguthaben ist deshalb kein Marketinginvest in einen Konzern, sondern eine Minderung des Ertrags, der am Ende den gemeinnützigen Zwecken und den Kantonen fehlt. Mengen und Beträge sind aus Sicht dieses Systems nachrangig gegenüber der Frage, ob die Aktion überhaupt einem kontrollierten Spielbetrieb dient.

Wer daraus schliesst, dass die Begrenzung auf zwei Anbieter den Wert der Gratisleistungen drückt, hat recht — und denkt trotzdem zu kurz. Ein offenerer Markt würde die Beträge vielleicht erhöhen. Bezahlt würden sie an einer anderen Stelle, nämlich von den Spielenden selbst, in Form von Werbedruck und Produkten, die auf höhere Einsätze zielen. Die Schweizer Entscheidung ist teuer für alle, die schnelle und hohe Gratisangebote wollen, und günstig für alle, die ein übersichtliches Umfeld bevorzugen. Beides ist eine Wahl, und niemand hat sie für den Leser getroffen.

Die beiden Schweizer Wege: Wo die Registrierung jeweils möglich ist

Die zwei Schweizer Anbieter sind keine Konkurrenten mit gleichem Angebot. Sie sind einander räumlich zugeordnet.

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie gründet ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, kann dort kein Konto eröffnen; wer in Liechtenstein wohnt, schon.

Die Loterie Romande ist das Gegenstück für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ihr Sportwettenangebot heisst Jouez Sport. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Zürich wohnt, kann dort kein Konto eröffnen; wer in Freiburg wohnt, schon.

Diese Aufteilung ist keine Marktentscheidung, sondern die Fortsetzung des kantonalen Lotteriewesens. Kantone ohne eigene Lotterie haben sich für Swisslos entschieden, die Westschweizer Kantone für die Loterie Romande. Für eine Freiwette bei der Registrierung hat das eine ganz praktische Folge: Die beiden Wege, die überhaupt in Frage kommen, stehen nicht jedem Wohnsitz offen. Ein Genfer wird bei Sporttip nie ein Konto eröffnen, ein Zürcher bei Jouez Sport nie.

Rechtslage: Zulassung, Gestaltungsspielraum und die Grenzen des Angebots

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Zulassungsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt.

Eine Bank an einem Bergsee, dahinter schneebedeckte Gipfel im klaren Licht eines Wintermorgens.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Wer eine Bewilligung bekommt, braucht zwei: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS). Diese «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher gibt es aus einem einfachen Grund nicht: Es gibt keine. Die Gespa unterhält nur die Sperrliste mit blockierten ausländischen Domains.

Worauf gewettet werden darf, ist dagegen eng umschrieben. Erlaubt sind nur Sportwetten selbst; Wetten auf das Wetter, auf politische Abstimmungen oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Der Kreis dessen, was zulässig ist, bleibt geschlossen: Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) zeigt, was in Frage kommt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen — dasselbe gilt für Frauenwettbewerbe. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ecken- und Kartenmärkte finden sich dort ebenso wenig wie eine Rubrik für E-Sport. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Cash-Out ist als solcher nicht geregelt; er ist als Produktmerkmal des jeweiligen Anbieters zu beschreiben. Virtuelle Sportarten ordnet das Gesetz nicht ein. E-Sport taucht in der Gespa-Liste nicht auf.

Auf der anderen Seite steht eine Aufsicht, die nur bis zur Landesgrenze reicht. Eine ausländische Erlaubnis — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das unerlaubte Veranstalten von Sportwetten ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können jedoch in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle sind garantiert. Ehrlich formuliert: Offshore bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit; lizenziert bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, einen geschlossenen Sportarten- und Wettenkatalog, Aufenthaltspflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Spalten ist ohne eigene Prüfung «die sichere Wahl».

Spielerschutz: Limiten, Sperren und der Schutz, der nicht der Aufsicht überlassen ist

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Das ist gesetzlich hinterlegt: Die Veranstalter müssen Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dieses Detail ist keine Schikane: Es verhindert, dass jemand in einer impulsiven Phase seine Grenze anhebt. Zusätzlich ist bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Spielsperre ist die zweite Ebene. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80-82 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 84 VGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss möglich sein (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Der Punkt, den die wenigsten kennen: Eine Platzkontrolle verhindert keine Wette zuverlässig. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt; an Verkaufspunkten wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an einen Minderjährigen verkauft. Solche Zahlen sind der Grund, warum Identitätsprüfung bei der Anmeldung und eine Zahlungsbeziehung auf den eigenen Namen kein Schikaneapparat sind, sondern die eigentliche Trennlinie zwischen kontrolliert und unkontrolliert.

Limiten, Auszahlungen und Zahlungswege: die Regeln, die bleiben

Wer dort spielt, kennt den Unterschied zwischen einem Guthaben und Geld. Eingezahltes Guthaben folgt den Zahlungsregeln des Anbieters, Gratisguthaben den Regeln der Aktion. In beiden Fällen gilt: Der Veranstalter zahlt nur auf ein Konto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der lizenzierten Schweizer Sportwette nicht, und Kredite an Spieler sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Betreiber akzeptiert, ist seine Sache und nur aus seinen eigenen Bedingungen zu beurteilen.

Bei Swisslos bezahlt man unter anderem mit PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber liegende Gewinne werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Der Blick auf die Art des Guthabens entscheidet also, ob daraus je Geld wird.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen mit eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein abgesagtes Ereignis macht die Wette ungültig, wenn es nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird: Eine Einzelwette wird zurückbezahlt, eine Kombiwette setzt die Voraussage auf Quote 1.00. Und gerechnet wird ohnehin im Haus: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; eine irrtümlich ohne sie angenommene Kombination kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Steuern: Wann ein Gewinn steuerfrei bleibt

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025 bei CHF 1’070’400). Ein typischer Wettengewinner bleibt weit darunter und zahlt auf seinen Gewinn keine Einkommenssteuer.

Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist «je nach Kanton» verschieden, weshalb hier kein einzelner kantonaler Betrag steht. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter eine Verrechnungssteuer von 35 % ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen der Verrechnungssteuer nicht, doch die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Das alles ist allgemeine Information; im Zweifel fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Status, Bewilligung und die zwei Gruppen

Ein Vergleich braucht Kriterien, und in der Schweiz steht vor allen anderen die Bewilligung. Dazu kommen Zahlungswege, Auszahlungsregeln und die Werkzeuge des Spielerschutzes. Die zwei Schweizer Veranstalter sind die einzigen, deren Bedingungen hier tatsächlich durchsetzbar sind. Die acht übrigen haben keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien beurteilt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel — einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne — einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt
MyStake Keine Schweizer Bewilligung; eine erteilte Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht festgestellt
BetOnRed Keine Schweizer Bewilligung; eine erteilte Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht festgestellt
BC.Game Keine Schweizer Bewilligung; eine erteilte Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht festgestellt
BetLabel Keine Schweizer Bewilligung; eine erteilte Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht festgestellt
1xBet Keine Schweizer Bewilligung; eine erteilte Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht festgestellt
22Bet Keine Schweizer Bewilligung; eine erteilte Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht festgestellt
Pribet Keine Schweizer Bewilligung; eine erteilte Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht festgestellt
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung; eine erteilte Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht festgestellt

Die Spalte, die den Unterschied trägt, ist die erste: Zwei Marken können eine Schweizer Bewilligung vorweisen, acht nicht. Für die acht gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte; ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden (Art. 86-93 BGS). Die Liste wird laufend erneuert, weil blockierte Domains in kurzer Zeit ersetzt werden. Wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Anbindung an das Sperrregister — wer wegen eines Spielproblems weitermacht, wird von den Schweizer Schutzmechanismen nicht erfasst.

Swisslos Sporttip: der Einheimische mit den engsten Grenzen

Das ist eine Schweizer Bewilligung, keine ausländische, und die Grenzen, die daraus folgen, sind Bedingungen der Bewilligung selbst. Das Angebot richtet sich an ein Publikum in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein; eine Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet.

Zur Registrierung gehören ausserdem ein Mindestalter von 18 Jahren, das Fehlen einer bestehenden Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer unter 18 ist, bleibt ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Zwei Grundvoraussetzungen sind damit gesetzt: geprüfte Identität und ein klarer Ausschluss der Beteiligten.

Die Einsatzgrenzen sind das eigentliche Thema dieser Marke. Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten: CHF 1. Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette: CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit mittleren bis hohen Einsätzen arbeitet, merkt diese Grenze zuerst: Sie lässt sich nicht verhandeln, und sie liegt weit unter dem, was ausländische Plattformen zulassen.

Der Cash-Out ist ein Produktmerkmal, kein Rechtsanspruch. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer eine Wette vorzeitig glattstellen will, zahlt diesen Preis bewusst.

Der Kombiboost ist die interessanteste Marketingfunktion. Er gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je Quote von mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Wer fünfzehn Voraussagen kombiniert, hat eine sehr kleine Chance, alle richtig zu haben, und eine entsprechend hohe Quote; die 100 % sind ein starkes Argument und zugleich ein Hinweis darauf, wie unwahrscheinlich das Ereignis ist. Die reguläre Spielzeit umfasst dabei die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird.

Unter dem Strich: Swisslos Sporttip ist der Anbieter mit der engsten Verbindung zum Schweizer Recht und der am wenigsten erweiterbaren Produktgrenze. Wer Regeln, geprüfte Identität und ein geschlossenes Wettprogramm als Ordnung statt als Einschränkung liest, findet hier ein System, das dem Spielenden selbst Rechenschaft abverlangt. Wer grosse Summen schnell bewegen will, erlebt die eigene Obergrenze als schärfste Einschränkung — und trifft dort genau auf den Punkt, an dem die Bewilligung am nächsten greift.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg

Die zweite Schweizer Bewilligung gehört der Loterie Romande, Veranstalterin für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet vorbehalten; wer in Zürich wohnt, muss sich an Swisslos wenden. Die 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden zeigen die Herkunft dieser Struktur: ein Lotterieunternehmen mit regionalem Vertrieb, das später Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport ergänzt hat.

Für das Spielerkonto gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber liegende Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das Wallet ist hier das Zentrum des Spielerlebnisses, und wer kleine Beträge spielt, merkt von den Grenzen wenig.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» erzählt viel über den Stil dieses Hauses: ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, sieben Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig. Wer ausserhalb eines Stadions war, brauchte jemanden, der den Code weitergab. Die Menge der Berechtigten ist damit absichtlich begrenzt — ein Mechanismus, der die Reichweite einer Promotion klein hält, ohne werblich klein zu wirken.

Für die Freiwette bei der Registrierung ist das der schmalere, aber spezifischere Weg. Wer in der Westschweiz wohnt und ein Konto mit regionalem Bezug einem globalen Buchmacher vorzieht, findet hier eine verlässliche Plattform mit offen kommunizierten Grenzen. Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kann nicht teilnehmen; wer pro Monat mehr als CHF 10’000 auf das Spielerkonto laden will, stösst an dieselbe Grenze wie bei Swisslos.

MyStake: der erste ohne Schweizer Bewilligung

MyStake ist keine Schweizer Veranstalterin, und eine allfällige ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Damit fehlen gleich drei Dinge auf einmal: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Über sportartspezifische Merkmale, Märkte oder eigene Bedingungen sagt das nichts aus; sie sind einfach ausserhalb des Schweizer Rahmens zu beurteilen. Wer die Plattform dennoch prüft, sollte zuerst die Auszahlungsregeln und die Identitätsprüfung ansehen, weil genau dort der Unterschied zu den zwei Schweizer Wegen am teuersten wird.

BetOnRed

Bei BetOnRed liegt derselbe Befund vor: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Erlaubnis mag dort bestehen, wo der Betreiber sitzt; in der Schweiz ordnet sie nichts an. Damit verschiebt sich die ganze Bewertung auf Fragen, die der Spielende selbst klären muss — Zahlungsweg, Bearbeitungszeit einer Auszahlung, Umgang mit Beschwerden. Genau diese Punkte sind es, die in der Schweiz ein Aufsichtsverfahren klärt und bei einer ausländischen Plattform niemand.

BC.Game

BC.Game fällt in dieselbe Gruppe: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutzmechanismen, mit der Möglichkeit einer DNS-Blockierung. Der Name steht hier nicht wegen eines Vorteils im Schweizer Markt, sondern weil er auftaucht, wenn Schweizer Spielende nach Sportwetten suchen. Das ist die eigentliche Funktion dieser acht Marken in einem Vergleich: Sie zeigen, was auf der anderen Seite der Bewilligungsgrenze liegt, und machen damit sichtbar, was die zwei Schweizer Wege einem Spielenden abverlangen.

BetLabel

BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewertung bleibt dieselbe wie bei den übrigen ausländischen Anbietern. Wer dort spielt, spielt unter Bedingungen, die keine Schweizer Stelle geprüft hat, und trägt das Risiko der Auszahlung vollständig selbst. Ein Schweizer Konto gibt es hier nur bei Swisslos und der Loterie Romande.

1xBet

1xBet gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz wirkt in der Schweiz nicht. Der Schweizer Rahmen greift hier gar nicht, weder beim Sperrregister noch beim Rechtsschutz. Ausländische Domains sind in der Schweiz schon blockiert worden, und Anbieter wechseln ihre Adressen in kurzer Zeit. Für Schweizer Spielende ist genau das der entscheidende Punkt: Sie können nicht sicher sein, dass die Adresse, bei der sie einzahlen, morgen noch erreichbar ist.

22Bet

22Bet: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Wer sich für einen solchen Anbieter entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen einen geprüften Rahmen. Das ist legitim — die Schweizer Regel kennt keine Strafe für Spielende —, aber es bleibt eine Entscheidung mit offenem Ausgang bei der Auszahlung.

Pribet

Pribet trägt dieselbe Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Erlaubnis ist in der Schweiz ohne Kraft. Verglichen mit den zwei Schweizer Veranstaltern fehlt hier nicht ein einzelnes Merkmal, sondern die ganze Aufsichtsebene, die bei den Schweizer Häusern Limiten, Sperren und Auszahlungen nachvollziehbar macht.

Wettigo

Wettigo schliesst die Reihe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Was bleibt, ist eine Plattform mit eigenen Regeln und ohne Schweizer Rückhalt. Wer sie prüft, sollte dieselben Fragen stellen wie bei jedem ausländischen Anbieter und die Antworten schriftlich suchen: Wer betreibt die Seite, wo sitzt die Lizenz, und über welche Strecke kommt das Geld zurück.

Häufige Fragen zur Freiwette bei der Registrierung

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande eine Freiwette zur Registrierung?

Nicht bei der Anmeldung, aber gelegentlich als Aktion. Gratisguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Loterie Romande verteilte in «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig.

Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Gratisspielguthaben ist Spielkapital und nicht auszahlbar. Es wird in eine Wette umgesetzt, und bei einem Gewinn wird nur der Reingewinn gutgeschrieben. Bei Quoten von 1.90 auf einem Zwei-Weg-Markt bringen CHF 10 Gratisguthaben im Gewinnfall CHF 9 auf das Konto — die ursprünglichen CHF 10 bleiben beim Veranstalter.

Warum sind Gratisangebote in der Schweiz selten und klein?

Weil das Gesetz die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt und jede Gratisleistung der Gespa-Zustimmung bedarf (Art. 75 Abs. 2 BGS). Hinzu kommt der gemeinnützige Zweck: Erträge aus den Wetten fliessen öffentlichen Aufgaben zu. Eine grosse Zahl von Aktionen wäre aus Sicht dieses Systems kein Marketing, sondern eine Minderung des Ertrags.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?

Gratisspielguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar. Auszahlbares Guthaben geht bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande liegen Gewinne bis CHF 1’000 netto im Wallet.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»