Über uns – kombibonusch

kombibonusch liest Bonusangebote so, wie sie im Kleingedruckten stehen: Was verlangt ein Kombi-Bonus an Mindestquote und Umsatz, wie lange gilt er, und was bleibt davon auszahlbar? Die Redaktion nimmt keine Wetten an, verkauft keine Tipps und stellt keine Gewinne in Aussicht – eine Wette mit sicherem Ausgang existiert nicht.

Prüfung der Bewilligung

Online-Sportwetten dürfen in der Schweiz nur zwei Veranstalterinnen anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide beaufsichtigt von der Gespa. Alle übrigen Buchmacher tragen in den Übersichten den klaren Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung»; eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ändert nichts daran. Ob eine Domain gesperrt ist, lässt sich auf der Website der Gespa nachsehen. Die Einordnung bleibt nüchtern: Ohne Bewilligung heisst ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Aufsicht, und Gewinne sind je nach Kanton als Einkommen steuerbar – das macht einen Anbieter nicht automatisch unseriös.

Umgang mit Quellen

Aussagen zu Veranstaltern gehen auf Teilnahmebedingungen, Hilfeseiten und Impressum zurück, Aussagen zum Recht auf Gesetzestexte sowie auf Veröffentlichungen der Gespa und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Weil sich Boni und Quoten rasch verändern, wird bei jeder Zahl vermerkt, wann und wo sie galt. Wo die Quellen nicht reichen, steht eine Beschreibung in Worten statt einer erfundenen Zahl.

An wen sich die Seite richtet

Gedacht sind die Inhalte für volljährige Leserinnen und Leser in der Schweiz, denn Sportwetten sind erst ab 18 erlaubt. Eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen sie nicht. Wer feststellt, dass Wetten mehr Platz einnehmen als beabsichtigt, erhält vertrauliche Hilfe bei den kantonalen Suchtberatungsstellen.

Stand: Oktober 29, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»