Mobile Sportwetten 2026: zwei Wege, ein Gesetz und viele Fragen am Handy

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einer Kaffeetasse, durch das Fenster fällt warmes Abendlicht.

Stand: Oktober 29, 2026 — die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Wer am Handy auf ein Spiel setzen will, hat in der Schweiz genau zwei bewilligte Wege und eine ganze Reihe von Angeboten, die keiner davon sind. Das ist keine Kleinigkeit am Rand. Es entscheidet darüber, welche Regeln für ein Konto gelten, ob eine Verlustlimite überhaupt greift und was passiert, wenn eine Auszahlung streitig wird. Die Suchanfrage nach mobilen Sportwetten führt fast immer auf dieselbe Frage zu — ist das hier seriös — und die Antwort hängt nicht an der Gestaltung einer App, sondern an einer Bewilligung, die in Bern registriert ist.

Der Weg über Swisslos und seinen Sporttip führt zu einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, mit Limiten, die man vor der ersten Wette setzt, einem geprüften Ausweis und einem Bankkonto auf den eigenen Namen. Der Weg über die ausländischen Marken, die man auf dem Handy in Sekunden findet, führt zu keinem Schweizer Recht, keiner Schweizer Spielsperre und, im Streitfall, zu niemandem, den man hier belangen könnte. Beide Wege sind begehbar. Nur einer von beiden kennt dich, wenn es schiefgeht.

Was folgt, geht der Reihe nach durch die Entscheidungen, die am Handy zu treffen sind: was die Bedienung mit der Bereitschaft zu setzen macht, welche zwei Anbieter überhaupt in Frage kommen, was eine Quote und ihre Marge bedeuten, welche Regeln gelten und wo die Grenzen eines Kontos liegen. Am Ende steht eine Einschätzung zu jedem Anbieter, den ein Schweizer Handy-Nutzer in diesem Umfeld antrifft.

Touchscreen, kleine Anzeige, kurze Wege — warum mobiles Wetten andere Entscheidungen verlangt

Ein Telefon nimmt einer Wette die Reibung. Am Schalter muss man hingehen, einen Wettschein ausfüllen, anstehen, bezahlen. Auf dem Handy sind es drei Berührungen zwischen einem Gedanken und einer platzierten Wette, und die Konsequenz dieser drei Berührungen wird erst Tage später auf einem Kontoauszug sichtbar. Das ist keine Moralpredigt, sondern eine Beschreibung des Geräts. Wer eine App so baut, dass der nächste Tipp nie weiter als eine Fingerbreite entfernt ist, baut damit auch einen Weg, der bei einem Verlust schneller wieder gegangen wird.

Ein Fernglas liegt auf der Brüstung einer leeren Tribüne, dahinter verschwimmt ein grosser Rasenplatz im Dunst.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Bei Swisslos ist der Ablauf online über die Website oder die Sporttip-App für iOS und Android möglich, und die App hat eine Eigenheit, die man sonst kaum findet: eine dort zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code mitnehmen und an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Das Setzen wird also zwischen Bildschirm und Schalter geteilt, je nachdem, wo man gerade steht. Wer im Zug eine Kombination vorbereitet und sie später am Kiosk einlöst, nutzt denselben Wettschein auf zwei Wegen.

Zwei Dinge folgen daraus für die Praxis. Erstens: Limiten sind am Handy kein Zusatz, sondern die einzige Bremse, die überhaupt eingebaut ist. Wo kein Weg zum Schalter führt, führt auch kein Weg an der eigenen Limite vorbei. Zweitens: Die Quote, die auf dem Display steht, ist eine Zahl mit zwei Seiten. Sie sagt, was eine Wette bei Erfolg zurückzahlt, und sie enthält gleichzeitig den Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Wer diesen Anteil nicht sieht, hält jede Quote für ein Angebot statt für einen Preis. Beides behandeln wir im Abschnitt «Was in einer Quote steckt: Auszahlungsquote, Marge und die Rechnung dahinter» mit Zahlen.

Was das Smartphone nicht ändert: das Mindestalter, die Bewilligungspflicht, die Herkunft des Geldes. Ein Telefon macht aus einem bewilligten Grossspiel kein anderes Produkt. Es macht es nur schneller erreichbar.

Welche Wege es am Handy gibt: die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Die interkantonale Regelung lässt für Lotterien und Sportwetten genau zwei Veranstalter zu. Für einen Vergleich heisst das: es gibt keinen zehnten Platz zu vergeben, sondern zwei Hausnummern und daneben eine Reihe von Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die folgende Einordnung stellt nebeneinander, wer was darf und unter welchem Namen.

Ein schmaler Kiesweg führt zwischen zwei hellen Mauern durch eine Schweizer Altstadt, die Laternen sind noch nicht angezündet.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.
Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. angegebene Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung angegeben
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung angegeben
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung angegeben
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung angegeben
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung angegeben
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung angegeben
Betify ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung angegeben
Funbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung angegeben

Was diese Aufstellung wirklich zeigt, ist die Verteilung der Wohnsitze. Der eine bewilligte Veranstalter bedient die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Der andere steht für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Konto gibt es jeweils nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im eigenen Gebiet. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport. Die Wahl, die eine Suchanfrage nach mobilen Sportwetten vermuten lässt, existiert in der Schweiz nur innerhalb des Gebiets, in dem man gemeldet ist.

Für die acht ausländischen Marken in der Liste ist der Eintrag in der Spalte durchgehend derselbe, und das ist kein Ausdruck von Vorsicht. Die Schweiz kennt keine zweite Kategorie von Bewilligungen für Sportwetten. Eine ausländische Genehmigung hat hier keine Kraft, und die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt — sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Neben der Bewilligung lohnt der Blick auf das, was die zwei Schweizer Veranstalter mit dem Geld tun. Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer hier setzt, finanziert also zu einem guten Teil den Breitensport mit. Das ist kein Argument für eine Wette — es ist der Grund, warum dieser Kanal politisch gewollt ist und warum der Kanton ein Interesse daran hat, dass die Limiten funktionieren.

Was in einer Quote steckt: Auszahlungsquote, Marge und die Rechnung dahinter

Eine Quote ist ein Bruch, der zwei Dinge auf einmal ausdrückt: den möglichen Rückzahlungsbetrag und den Preis, den der Veranstalter für die Vermittlung nimmt. Bei Swisslos folgt der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Zwei Wetten zu je 2.10 werden also nicht addiert, sondern multipliziert — die Kombination trägt das höhere Risiko und zahlt es entsprechend.

Der zweite Teil steht in den Spielregeln und wird von fast niemandem gelesen: der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 1.85 ergibt die Rechnung einen Rückzahlungsbetrag von CHF 18.50, einen Nettogewinn von CHF 8.50. Beim selben Einsatz auf eine Kombination mit zwei Quoten von je 1.85 liegt die Gesamtquote bei 3.4225, und nach der Rundungsregel landen statt CHF 34.23 nur CHF 34.20 auf dem Konto. Dreimal Rappen sind kein Drama. Aber es ist eine Regel, die immer in dieselbe Richtung wirkt, und sie ist der sichtbarste Fall davon, dass Rundung im Haus des Veranstalters stattfindet.

Nun zur Quote selbst. Der Quotenschlüssel einer Partie ist die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und der Kehrwert dieser Summe ist die Auszahlungsquote. Über drei Ausgänge einer 1X2-Partie mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt sich 1 geteilt durch 2.10 plus 1 geteilt durch 3.40 plus 1 geteilt durch 3.60, also rund 1’048. Die Auszahlungsquote liegt damit bei etwa 95.4 %, die Marge des Veranstalters bei rund 4.6 %. Übersetzt: von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, gehen im Schnitt etwa 4.6 Rappen an den Veranstalter, unabhängig davon, wer gewinnt. Das ist die Zahl, die eine Werbung nie nennt, und es ist die einzige, die den Vergleich zweier Anbieter auf Dauer entscheidet.

Diese Quoten sind ein durchgerechnetes Beispiel für diesen einen Markt, nicht der Quotenschlüssel, den Swisslos für ein konkretes Spiel ansetzt. Die Marge fällt je Markt anders aus: bei einem 1X2-Markt mit drei Ausgängen ist sie meist enger gerechnet als bei einem exotischen Markt mit vielen Möglichkeiten, während Kombinationen wieder eigene Regeln haben. Wer seinen Einsatz nicht nach Gefühl, sondern nach dem Verhältnis von Preis zu Rückzahlung legen will, schaut auf die Summe der Kehrwerte.

Der Quotenschlüssel bleibt trotzdem ein Durchschnitt über viele Wetten. Er sagt nicht, ob eine einzelne Wette gewinnt, und er ist keine Empfehlung, sondern die Beschreibung eines Preises.

Limiten, Sperren und Kontrolle: wie ein Schweizer Sportwetten-Konto geschützt ist

Der Schutz in der Schweiz beruht auf einer Idee, die auf den ersten Blick unbequem ist: die Limite setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Ein bewilligter Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen. Es gibt in der Schweiz keine staatlich festgelegte Einzahlungsgrenze, die für alle gilt. Dafür gibt es eine Regelung, die den Griff in die eigene Tasche schwerer macht als den Griff in die eigene Tasche beim Frust-Wetten: eine Limite lässt sich sofort senken, aber nur verzögert erhöhen.

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer also um 23 Uhr eine Wut-Limite anheben möchte, um ein offenes Ergebnis zurückzukaufen, muss bis übermorgen warten. Von den Bildern, die Wettwerbung sonst liefert, ist das das wirksamste.

Dazu kommt die Spielsperre, die es in zwei Formen gibt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist eine der wenigen Stellen, an denen die Schweiz wirklich streng ist: wer sich sperrt, sperrt sich überall, und von der freiwilligen Sperre kommt man nach drei Monaten wieder los, mit Beteiligung einer Fachstelle. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität, keine Kreditvergabe an Spielende, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen — der technische Teil des Schutzes ist damit umrissen.

Ein Punkt, der die Sache erdet: bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht so dicht, wie man ihn sich vorstellt. Wer sich auf Limiten verlässt, verlässt sich auf den Bildschirm und nicht auf die Person gegenüber — was wiederum ein Argument für ein eigenes Konto mit klaren Werten ist.

Rechte und Regeln in der Schweiz: Bewilligung, Steuern, Zahlungen

Die Schweiz regelt Sportwetten über das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, als Grossspiel und unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Für den Betrieb braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Deshalb ist die Rede von «Lizenzen» in der Werbung ausländischer Anbieter für einen Schweizer Fall schlicht unerheblich.

Was überhaupt gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, welche die Aufsicht in ihrer Liste der bewilligten Sportarten führt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste führt keine Ecken- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz schränkt Live-Märkte nicht auf bestimmte Typen ein. Über virtuelle Sportarten sagt das Gesetz nichts — dazu lässt sich also nichts sagen, weder für noch gegen.

Cash-Out verdient einen eigenen Absatz, weil es in der Werbung wie eine Selbstverständlichkeit klingt und in den Regeln wie eine Möglichkeit. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. In Zahlen ausgedrückt: du verkaufst einen Teil deines Gewinns für Sicherheit und zahlst dafür zusätzlich zum Quotenschlüssel. Wer das gelegentlich tut, hat eine Versicherung gekauft. Wer es reflexhaft tut, hat eine zweite Marge erfunden.

Bei Livewetten steht eine Regel, die man vor dem ersten Klick kennen sollte. Eine Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Sekunde zwischen dem Tor auf dem Bildschirm und der Bestätigung auf dem Handy ist also keine Frage von Glück, sondern von Übertragungsverzögerung — und das Risiko liegt beim Wettenden.

Dazu die reguläre Spielzeit: sie umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und für Kombinationen aus voneinander abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung gibt es die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Irrtum wird also korrigiert, aber nicht zu deinen Gunsten.

Fällt ein Ereignis aus und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos, und eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gewinn liegen lässt, weil die App ihn nicht angeschrieben hat, verliert ihn — die Bekanntmachung ist der Stichtag, nicht das Konto.

Beim Geld gibt es drei Regeln, die den Alltag betreffen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann online oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Bemerkenswert an der Gratisgrenze: die ersten zwei Auszahlungen kosten nichts, aber sie gelten für ein ganzes Jahr. Wer im Frühling und im Herbst auszahlt, zahlt im Winter 3 %, wenn die dritte fällig wird.

Ob ein ausländischer Anbieter in der Schweiz zulässig ist

Die Antwort steht in einem Satz, den manchen nicht gefällt: eine ausländische Genehmigung hat in der Schweiz keine Kraft. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Nur nützt das wenig, wenn das Geld weg ist: in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt hierzulande keine Aufsicht, die für einen fairen Ablauf sorgt.

Die Aufsicht führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die Liste gibt es seit dem 3. September 2019 und sie umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Sie ist ein bewegliches Ziel, weil blockierte Domains innert Stunden durch neue ersetzt werden — die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und hat dafür Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home benannt; auch bet365 steht auf der Liste. Eine Sperrliste ist also kein Zaun, sondern ein Hinweisschild, das regelmässig versetzt wird.

Was ein ausländisches Konto praktisch bedeutet, lässt sich in vier Punkten sagen. Es hängt nicht am Schweizer Sperrregister, eine Spielsperre hier wirkt dort also nicht. Es kennt keine Schweizer Limitenregel mit Verzögerung bei Erhöhungen, sondern nur die eigenen Hausregeln. Es steht in einem Streitfall ausserhalb jeder Schweizer Aufsicht. Und Gewinne daraus werden steuerlich anders behandelt als Gewinne aus einem Schweizer Grossspiel, worauf der nächste Abschnitt zu sprechen kommt. Umgekehrt gilt für den bewilligten Weg: nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Keiner der beiden Wege ist automatisch der bequemere, und keiner ist für jeden die richtige Antwort. Nur einer von beiden hat einen Anlaufpunkt, wenn etwas schiefgeht.

Was Limiten, Sperren und Zahlungen auf dem Handy konkret bedeuten

Auf dem Telefon verschmelzen diese drei Bereiche zu einer einzigen Frage: wie viel Widerstand liegt zwischen einem Impuls und einer Zahlung. Die Antwort liegt nicht in der App, sondern in den Werten, die beim ersten Login gesetzt wurden, und darum lohnt es, den Ablauf einmal durchzugehen.

Am Anfang steht die Registrierung. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als bei einem ausländischen Anbieter, wo eine E-Mail-Adresse genügt, und genau dieser Aufwand ist die Eintrittskarte zu den Schutzmechanismen, die danach greifen.

Dann kommen die Limiten, und hier gibt es keine Ausrede mehr. Wer die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage nicht setzt, kommt nicht zur ersten Wette. Eine nachträgliche Anhebung braucht 72 Stunden, und in diesen 72 Stunden ist die Entscheidung bereits gefallen — was der Sinn der Regel ist. Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen, die von der Verlustlimite zu unterscheiden ist: die eine begrenzt, was auf das Konto kommt, die andere, was verloren gehen darf. Wer nur eine setzt, hat eine halbe Sicherung. Wer eine Einzahlungslimite über das Wallet laufen lässt, merkt ausserdem, dass ein Kauf nur möglich ist, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und dass in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 ins Wallet fliessen können.

Für die Auszahlung heisst das konkret: eine Auszahlung geht nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, und die ersten zwei Überweisungen im Jahr sind gratis. Bei einer dritten können 3 % anfallen, was bei CHF 1’000 bereits CHF 30 sind — mehr, als die Rundung auf 5 Rappen je Wette über ein Jahr kostet. Wer im Frühjahr eine grössere Auszahlung plant und im Herbst eine kleine, sollte die Reihenfolge tauschen.

Und das Handy selbst? Es kennt keine Uhrzeit, zu der Wetten verboten wären. Es gibt in der Schweiz kein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten. Ein Telefon neben dem Bett ist damit ein Zugang, der rund um die Uhr offen steht, und die einzigen Werte, die ihn begrenzen, sind die selbst gesetzten. Die Spielsperre bleibt der Notausgang: bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung, unbefristet im schweizweiten Register. Sie ist die einzige Massnahme auf dieser Seite, die im Voraus wirkt statt im Moment.

Was die Steuer auf Gewinne mit der Wahl des Anbieters zu tun hat

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die zutreffende Antwort auf die Frage nach der Steuerfreiheit «je nach Kanton» lautet und nicht eine einzelne Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.

Für den gewöhnlichen Wettenden ist das eine Nachricht zum Abwinken. Ein Gewinn deutlich unterhalb des Freibetrags löst weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer aus, und es gibt in der Schweiz keine Steuer auf den Einsatz. Wer am Handy CHF 20 auf eine Quote von 2.10 setzt, hat mit der Steuer nichts zu tun, egal wie oft er gewinnt.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus, und diese Stelle wird selten erwähnt. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Es gibt also einen Kanton, in dem die Wahl des Anbieters über die Steuerbarkeit eines Gewinns von CHF 200 entscheidet. Das ist keine Steuerberatung, und die gehört auch nicht hierher. Wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.

Der bewilligte Weg ist steuerlich der einfachere. Das ist kein Grund, dort zu setzen — aber es gehört zu den Nebenkosten, die ein Vergleich nach Werbeversprechen nie aufführt.

Rechtsrahmen, Werbung und Gratisspielguthaben: was ein «Bonus» in der Schweiz sein darf

Der Rahmen für Werbung ist eng und für Angebote noch enger. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum die acht ausländischen Marken in dieser Übersicht beschrieben und bewertet werden und nicht empfohlen — beschreiben darf man, bewerben nicht.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und -bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer auf einem Schweizer bewilligten Konto etwas als «Bonus» findet, findet eine von einer Aufsicht genehmigte Aktion mit definierten Bedingungen, nicht ein Geschenk mit Sternchen. Diese Genehmigungspflicht ist der Grund, warum die Bonuslandschaft in der Schweiz so karg aussieht: man kann sie nicht einfach bewerben, man muss sie vorher vorlegen.

Was ein Kombiboost, ein Quotenboost und ein Gratisspielguthaben wirklich tragen

Die wenigen Aktionen, die es gibt, sind eng gefasst, und die Details entscheiden darüber, ob sie etwas wert sind. Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.

Die Skala ist der Punkt. Vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 bringen 5 % — bei einem Nettogewinn von CHF 100 also CHF 5. Fünfzehn Voraussagen derselben Art bringen die volle Erhöhung, und fünfzehn Beine mit je mindestens 1.50 sind eine Wette, deren Gesamtquote das Produkt von fünfzehn Zahlen über 1.50 ist. Die Aktion belohnt also nicht das Treffen, sondern das Zusammenstellen einer Wette, die seltener aufgeht. Das ist der ehrlichste Satz, den man über diesen Boost schreiben kann, und er steht in der Struktur der Tabelle, nicht in ihrer Formulierung.

Hinzu kommen zwei Begrenzungen, die man erst bei der Abrechnung merkt: Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Boost gilt nur online — nicht am Schalter. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt und gern am Kiosk spielt, hat von dieser Aktion nichts.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das letzte Detail ist das bittere: Wer eine geboostete Wette über Cash-Out schliesst, verliert genau den Vorteil, für den er die Wette platziert hat. Sicherheit und Prämie schliessen sich hier aus.

Und das Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Ein Gratisguthaben, das man nur weiterspielen kann, ist kein Geld, sondern ein Gutschein auf eine Wette in einem bestimmten Rahmen. Genau so sollte man es auch buchen — nicht als Erstattung, sondern als Gelegenheit, mit einem Einsatz zu spielen, den man selbst nicht hingelegt hat.

Swisslos Sporttip: das Gesamtpaket mit den härtesten Regeln — und den verlässlichsten

Sporttip ist der einzige bewilligte Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Bewilligung nach dem Geldspielgesetz mit Aufsicht durch die Gespa ist die Grundlage für alles Weitere auf dieser Seite. Der Veranstalter dahinter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die seit 2019 unter der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen tätig ist.

Die Wohnsitzregel ist die erste echte Einschränkung: ein Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, bekommt dafür einen Rahmen, den ein ausländisches Konto nicht hat: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, sofortige Senkung, Erhöhung erst nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem Vier-Bein-System arbeitet, merkt schnell, dass die CHF 10’000 bei einer Systemwette weit höher liegen als bei einer gewöhnlichen Kombination — eine bewusste Unterscheidung.

Beim Ein- und Auszahlen gibt es PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, und daneben den Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Die Auszahlung geht nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, zweimal im Jahr gratis, ab der dritten mit möglichen 3 %, innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Auf der Produktseite stehen Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten mit vollem Umfang statt Teilauszahlung, der Kombiboost mit der Skala von vier bis fünfzehn Voraussagen und Livewetten, die unabhängig von einer Übertragung gelten.

Die Einschätzung: Dieses Paket ist sperrig, und das ist seine Stärke. Die 72 Stunden bis zu einer Erhöhung sind die einzige Bremse in dieser Übersicht, die einem die Entscheidung aus der Hand nimmt, statt sie nur zu dokumentieren. Wer die Verlustlimiten und den Grundkatalog an Regeln als Fürsorge liest, liest richtig — die Rundung auf 5 Rappen, die Quote 1.00 in spielentscheidenden Szenen und die 26 Wochen für einen Gewinn sind keine Fürsorge, sondern Hausordnung. Wer sie kennt, bevor er den ersten Wettschein abgibt, kennt den ganzen Vertrag. Wer sie ignoriert, kennt ihn nach dem ersten Streit.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Gesetz, ein anderes Publikum

Für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis ist Jouez Sport der bewilligte Weg, mit derselben Bewilligungsart nach dem Geldspielgesetz und unter derselben Aufsicht. Der Veranstalter dahinter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, und die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Die Zahl der Verkaufsstellen in der Westschweiz liegt bei 2’350, die Organisation zählt 221 Mitarbeitende.

Diese beiden Zahlen sind keine Marketingangaben, sondern eine Beschreibung der Vertriebslogik. Ein Netz von 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeutet, dass die Wette auf Papier weiterhin der Normalfall ist und das Telefon die zweite Tür. Wer in der Westschweiz wohnt und den QR-Code-Weg von Sporttip kennt, wird einen vergleichbaren Weg bei Jouez Sport in den Bedingungen des Veranstalters suchen müssen; das ist der Punkt, an dem sich die praktische Erfahrung vor Ort entscheidet und nicht auf dem Bildschirm. Bemerkenswert ist auch das Grössenverhältnis: die Loterie Romande verteilt heute einen erheblichen Teil des Reingewinns des bewilligten Schweizer Systems, und aus den Sportwetten stammt davon nur ein Bruchteil — CHF 109 Mio. aus den Sportwetten gegenüber einem Reingewinn von CHF 562 Mio. im Jahr 2025.

Die Einschätzung: Jouez Sport ist kein schwächerer Weg als Sporttip, sondern derselbe Weg mit einer anderen Landkarte. Die Wohnsitzregel ist die einzige Entscheidung, die hier fällt, und für rund zwei Drittel der Wohnbevölkerung fällt sie gegen den Anbieter aus, nicht gegen das Produkt. Wer wissen will, ob der Zeitgewinn durch eine Verkaufsstelle in der Nähe oder eine App auf dem Telefon den Ausschlag gibt, entscheidet über die Bedienung und nicht über den Preis — mehr Spielraum, als ein Vergleich nach Bewilligung hergibt, ist hier nicht zu holen.

MrXbet: in der Schweiz nicht bewilligt — und was das kostet

MrXbet gehört zu den ausländischen Marken, denen in der Schweiz keine Bewilligung erteilt ist. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 des Geldspielgesetzes keine Kraft, und die Marke steht in dieser Übersicht ausdrücklich als nicht bewilligt geführt. Ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Was das konkret bedeutet: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, also keine Wirkung einer hier beantragten Spielsperre. Keine Schweizer Aufsicht und damit kein hiesiger Rechtsweg bei Streitigkeiten. Keine Kontrolle nach der geschlossenen Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten. Und ein Gewinn daraus, der nach kantonaler Praxis anders behandelt werden kann.

Die Einschätzung: Wer bei MrXbet spielt, trifft eine Entscheidung über den Rechtsraum und nicht über eine Fussballquote. Der Schutz, den man in der Schweiz für selbstverständlich hält, fehlt hier vollständig. Und wer nicht weiss, wie er bei einem gesperrten Zugang an sein Guthaben kommt, hat auf dieser Seite nichts zu suchen — nicht aus Moral, sondern weil niemand da ist, den man fragen kann.

Wettigo: ohne Bewilligung in der Schweiz auf der Sperrliste

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten für diese Marke genau die Grenzen, die für alle ausländischen Anbieter ohne Bewilligung gelten: Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, die Marke ist nicht an das Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domains können auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden.

Der praktische Punkt bei einem blockierten Zugang ist die Reihenfolge, in der alles schiefgeht. Die Blockierung kommt zuerst, weil blockierte Domains innert Stunden durch neue ersetzt werden und ein Anbieter ohne Bewilligung daher fortlaufend mit neuen Adressen arbeitet. Das Guthaben auf einem nicht mehr erreichbaren Konto ist dann kein Streit mit einer Aufsicht, sondern ein Streit mit einem Unternehmen, das im Ausland sitzt.

Die Einschätzung: Der Aufwand, den diese Marke vom Spielenden verlangt — neue Domains suchen, sich selbst über Zugangswege informieren, im Zweifel gar nichts in der Hand haben — ist genau der Aufwand, den der bewilligte Weg einem abnimmt. Ob eine Wette dort besonders günstig ist, ändert daran nichts, weil die Marge, die man spart, kleiner ist als ein einziger verlorener Auszahlungsbetrag.

Pribet: nicht bewilligt, nicht erreichbar in der Schweiz

Pribet steht in derselben Gruppe: keine Bewilligung für die Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich. Eine ausländische Genehmigung, falls vorhanden, gilt hier nicht, und sie würde an dieser Einordnung auch nichts ändern, weil das Gesetz keine Bewilligung eines anderen Staates anerkennt.

Interessant ist an solchen Marken der Unterschied zwischen Verfügbarkeit und Erreichbarkeit. Verfügbar sind sie über die üblichen Wege, erreichbar nur, bis die Domain blockiert wird. Wer sein Konto regelmässig mit grösseren Beträgen auflädt, baut damit ein Guthaben an einer Adresse auf, die von einem Tag auf den anderen nicht mehr antwortet.

Die Einschätzung: Das Kernproblem ist nicht die Wette, sondern der Saldo. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, sollte zumindest wissen, dass sein Guthaben nirgends in der Schweiz registriert ist und dass kein Aufsichtsgremium eine Handhabe hat, es wieder freizugeben.

HighFlyBet: ausländisches Angebot ohne Schweizer Aufsicht

HighFlyBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt: keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, Sperrliste und Zugangssperre durch die Schweizer Telekom-Anbieter möglich.

Der Vergleich mit dem bewilligten Weg fällt hier in einem Punkt besonders deutlich aus. Bei Swisslos braucht es für ein Online-Konto einen Ausweis, ein Adressabgleich, einen Wohnsitz im Vertragsgebiet und die Verlustlimiten vor der ersten Wette. Das ist der ganze Apparat, der einen Streitfall später beherrschbar macht. Bei einem Anbieter ohne diesen Apparat ist die Anmeldung in wenigen Minuten erledigt — und genau diese Minuten sind der Preis.

Die Einschätzung: Wer die einfache Anmeldung als Vorteil bucht, bucht die fehlende Rückabwicklung mit. Für jemanden, der Sportwetten nur gelegentlich und mit kleinen Beträgen spielt, ist der Reiz einer bewilligungsfreien Plattform am geringsten — und der Verlust eines dort liegenden Guthabens am spürbarsten.

Boomerang Bet: die Domain als einzige Verbindung

Boomerang Bet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen: keine Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Der Name deutet schon an, worum es bei einem solchen Zugang geht — die Verbindung ist die Domain, und sonst nichts.

Wer sich die Liste der blockierten Domains ansieht, erkennt das Muster: sie wächst, und Einträge bleiben nicht stehen. Für den Spielenden heisst das, dass ein Lesezeichen auf dem Handy kein Zugang ist, sondern eine Momentaufnahme.

Die Einschätzung: Bei dieser Marke gibt es nichts, was ein Schweizer Konto nicht besser löst, ausser der Frage nach bestimmten Wettarten, die auf der bewilligten Liste nicht stehen. Wer wegen eines Marktes kommt, der hier nicht erlaubt ist, tauscht die Aufsicht gegen ein Angebot — und das ist ein bewusster Tausch, kein Versehen.

AmunRa: Markenname mit Schweizer Lizenzanspruch, ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz besitzt die Marke nicht, ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht, und eine Schweizer Aufsicht, an die man sich wenden könnte, ebenfalls nicht.

Der Name ist in diesem Zusammenhang das Interessanteste. Marken wie diese treten mit einer Gestaltung auf, die an ein Schweizer Traditionsunternehmen erinnert, und werden auf der Sperrliste geführt, weil eine Schweizer Bewilligung fehlt. Diese Spannung ist keine Formalie: sie ist der Grund, warum die Aufsicht Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel unter Strafe stellt.

Die Einschätzung: Wer hier setzt, entscheidet sich gegen die geschlossene Liste der erlaubten Wettarten und gegen die Schweizer Schutzmechanismen zugunsten eines breiteren Angebots. Das ist die einzige Rechnung, die aufgeht — und sie geht nur für jemanden auf, der weiss, was er dafür aufgibt.

Betify: ohne Bewilligung in der Schweiz, ohne Schweizer Schutz

Betify ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung, und es gilt dasselbe wie für die übrigen: nur die zwei bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat keine Kraft, die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Der Steuerpunkt ist bei dieser Gruppe der Punkt, der am wenigsten bekannt ist. Gewinne aus einem Schweizer bewilligten Grossspiel sind bis zum Freibetrag einkommenssteuerfrei, Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis vollständig steuerbares Einkommen sein — unabhängig von der Höhe. Die Wahl des Anbieters entscheidet also mit über die steuerliche Behandlung eines Gewinns.

Die Einschätzung: Für jemanden, der kleine Beträge spielt und einen Gewinn ohnehin wieder einsetzt, mag das theoretisch sein. Sobald ein Gewinn ausgezahlt werden soll und die Beträge wachsen, wird es praktisch, und dann ist der Schweizer Weg der schlichte.

Funbet: breites Angebot, kein Schweizer Rahmen

Funbet steht in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten die Grenzen, die für ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gelten: keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade.

Der Gedanke, der hier zu Ende zu denken ist, ist die Frage des Anlaufs. Bei einem bewilligten Konto gibt es eine Aufsicht, eine Adresse in Basel oder Lausanne und einen Verkaufsstellenverbund. Bei einem nicht bewilligten Konto gibt es einen Ansprechpartner, der per E-Mail antwortet, und eine Domain. Wenn eine Auszahlung nicht ankommt, ist der Unterschied nicht abstrakt, sondern es gibt schlicht niemanden, dem man die Sache vortragen könnte.

Die Einschätzung: Der bewilligte Weg in der Schweiz ist der einzige mit einer Rückabwicklung, und das ist bei Sportwetten mehr wert als ein paar Prozentpunkte auf eine Quote. Wer Sportwetten nur gelegentlich und in kleinem Rahmen spielt, hat in der Schweiz einen klaren Weg. Wer ihn ablehnt, sollte das mit offenen Augen tun und nicht wegen eines Bonusversprechens, das in der Schweiz ohnehin keiner Bewilligung unterliegt.

Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz

Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?

Nur zwei Veranstalter. Die interkantonale Regelung lässt für Lotterien und Sportwetten zwei Organisationen zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Ein Konto gibt es nur für Personen aus dem jeweiligen Gebiet.

Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?

Nein. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und eine ausländische Genehmigung entfaltet hier keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht keine Schweizer Aufsicht.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?

Bei Sporttip sind es Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Ohne diese Werte kommt man nicht zur ersten Wette.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Zwei Wetten zu je 1.85 ergeben also eine Gesamtquote von 3.4225. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000. Für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Der Veranstalter kann diese Limiten jederzeit ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus einem Schweizer bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab, daher «je nach Kanton». Bei ausländischen Anbietern kann kantonale Praxis den Gewinn voll besteuern.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»