Die besten Wettanbieter mit Google Pay 2026: zwei Bewilligungen, ein Zahlungsweg, viele Rechnungen

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem hellen Holztisch neben einer Kaffeetasse, Morgenlicht fällt schräg durch ein Fenster.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die Aufsicht durch die Gespa geprüft.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Wer bei Google nach einem Wettanbieter mit dieser Bezahlmethode sucht, findet Dutzende Treffer und in der Schweiz genau zwei Veranstalter, die überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Das ist keine Einschränkung des Zahlungswegs, sondern die Summe der Legalität. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die beiden Grossspiel-Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt, und jeder von ihnen bedient sein eigenes Gebiet. Alles andere, was sich als Wettseite mit mobiler Bezahlung präsentiert, arbeitet hier ohne Bewilligung. Der teuerste Irrtum in diesem Markt ist die Annahme, es gebe dahinter noch eine dritte, bequemere Option.

Wie dieser Vergleich entsteht: Kriterien und die Marge in jeder Quote

Wer Angebote vergleicht, vergleicht selten das, was den Unterschied macht. Die Werbeseite nennt den Bonus; die Rechnung steckt in der Quote. Verglichen wird hier deshalb zuerst, was ein Veranstalter überhaupt anbieten darf, dann zu welchem Preis, dann was der Weg zum Guthaben und zurück vom Guthaben kostet. Erst danach kommt, was viele als Erstes lesen: die Aktion.

Ein Fussball liegt auf dem Mittelkreis eines leeren Rasenplatzes, dahinter ragen leere Tribünenreihen in den Abendhimmel.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein Vergleich zweier Anbieter mit derselben Bezahlmethode sagt wenig über die Bezahlmethode und viel über die beiden Anbieter. Das Konto, die Limiten, die Auszahlungsregeln und die Auswahl an Sportarten sind bei jedem Veranstalter eigene Bedingungen, und sie unterscheiden sich stärker als die Frage, ob eine Zahlung über eine App bestätigt wird oder über eine Überweisung läuft. Wer vor zwei Bildschirmen sitzt und die Einzahlung sucht, entscheidet faktisch über die Auszahlung mit.

Warum jede Quote den Anbieter mitbezahlt

Jede Quote enthält den Anteil, den der Veranstalter einbehält. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, und er berechnet sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten desselben Marktes; die Marge ist 100 Prozent minus diesen Quotenschlüssel. Stehen für ein Spiel etwa die Quoten 2.10, 3.40 und 3.50 auf Sieg, Remis und Niederlage, ergibt die Summe der Kehrwerte 0,476 + 0,294 + 0,286 den Wert 1,056. Der Quotenschlüssel liegt damit bei rund 94,7 Prozent, die Marge bei rund 5,3 Prozent. Auf jeden eingesetzten Franken dieses Marktes bleiben also im Schnitt etwas mehr als fünf Rappen beim Veranstalter.

Diese Marge ist kein Vorwurf an Swisslos. Sie ist die Art, in der ein Buchmacher Geld verdient, und sie ist in jedem Land in jeder Quote enthalten. Sie ist die Kostenzeile, die kein Werbetext nennt, und sie ist der Grund, warum ein Bonus über 20 Franken auf einen Markt mit rund fünf Prozent Marge schon nach etwa 400 Franken Umsatz in der Rechnung des Veranstalters aufgegangen wäre. Wer Aktionen prüft, sollte diese Grössenordnung im Kopf haben, bevor er die Bedingungen liest und nicht danach.

Dasselbe gilt für den Auszahlungsquotienten von 94,7 Prozent: Er ist der Durchschnitt über viele Wetten dieses einen Marktes, nicht die Eigenschaft einer einzelnen Wette. Ein einzelner Einsatz gewinnt oder verliert vollständig. Eine Wette mit 2,10 zahlt bei Treffer das 2,1-Fache des Einsatzes zurück, also 100 Franken Einsatz zu 210 Franken Rückzahlung und 110 Franken Nettogewinn. Diesen Unterschied zwischen dem Schnitt über viele Wetten und dem Ausgang einer einzigen sollte niemand aus dem Auge verlieren, der nach einem System sucht.

Die Marge bei den beiden Bewilligten

Innerhalb der Schweiz lohnt der Blick auf ein Detail, das nur bei einem der beiden Anbieter schriftlich festgehalten ist: Swisslos veröffentlicht mit dem Kombiboost ein Instrument, das auf den Nettogewinn einer Kombination einen Bonus legt. Der Boost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50 und staffelt sich: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Ein Bonus, der 100 Prozent auf den Nettogewinn verspricht, verlangt also fünfzehn korrekte Voraussagen mit Mindestquote, und Swisslos behält sich vor, den Einsatz zu begrenzen. Das ist kein kostenloses Geld, sondern eine Wette auf die eigene Treffsicherheit mit doppeltem Einsatz des Anbieters bei maximaler Voraussagenzahl.

Die Loterie Romande führt in ihren veröffentlichten Bedingungen kein vergleichbares Boost-Instrument. Das ist kein Mangel und kein Vorteil, sondern ein Unterschied in der Produktpflege, den man zur Kenntnis nimmt, wenn man zwei Anbieter nebeneinanderlegt. Wer Kombinationen spielt, findet bei Swisslos ein ausdrücklich geregeltes Instrument, dessen Bedingungen er aber genau lesen muss. Wer hauptsächlich Einzelwetten spielt, für den ändert der Boost nichts, denn er greift bei Einzelwetten nicht.

Wovon die Auswahl hier abhängt

Die Entscheidung, die am Ende übrig bleibt, hängt an vier Dingen, die nichts mit der Zahlungsmethode zu tun haben: Wohnsitz im Vertragsgebiet oder nicht, die eigenen Verlustlimiten, die Grösse des Wettprogramms und die Frage, ob überhaupt eine Wette oder das blosse Aufladen des Guthabens geplant ist. Punkt drei und vier unterscheiden die beiden Anbieter, Punkt eins und zwei sind unbequem, aber unverhandelbar.

brand Bewilligungsstatus Veranstalterin oder zugrundeliegende Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa; Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa; Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande
Ausländische Marken, die mit dieser Bezahlmethode werben keine Schweizer Bewilligung Sie berufen sich auf eine ausländische Erlaubnis, die in der Schweiz keine Geltung hat; die Gespa führt sie nicht als bewilligte Veranstalter

Die dritte Zeile ist die wichtigste des ganzen Vergleichs, und sie hat keine Zahl. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Kraft, und deshalb gibt es hier auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Es gibt keine. Wer eine solche Seite nutzt, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner, keinen Zugang zum hiesigen Sperrregister und keine Aufsicht, die sich einschalten lässt.

Was in der Schweiz überhaupt als Wettanbieter gilt: Sporttip und Jouez Sport, sonst niemand

Bevor ein Vergleich Kriterien sortiert, muss geklärt sein, wie viele Kandidaten auf dem Zettel stehen. In der Schweiz sind es zwei, und dieses Feld ist durch das Geldspielgesetz und das interkantonale Recht geschlossen. Sportwetten sind ein Grossspiel und dürfen nur von den beiden Veranstaltern angeboten werden, die die Kantone zugelassen haben. Swisslos und die Loterie Romande teilen sich das Land, aber nicht die Kunden: Jeder darf nur in seinem Gebiet tätig sein, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet zugänglich.

Das ist der Unterschied zu jedem anderen Markt, in dem ein Vergleich entsteht. Wo sonst zwanzig Marken um dieselben Kunden konkurrieren, konkurrieren hier zwei Veranstalter, die sich geografisch nicht überschneiden und deshalb gar nicht um dieselbe Person streiten können. Der Vergleich zwischen beiden ist für einen einzelnen Leser deshalb meist ein Vergleich mit nur einem Kandidaten: Der Wohnsitz entscheidet, wer übrig bleibt, und nicht die Bonusstaffel.

Was Google Pay in diesem Bild bedeutet

Mobile Bezahlung ist ein Detail der Kontoaufladung, keine Eigenschaft einer Wettseite. Welche Bezahlmarken ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen, und die Schweiz kennt kein gesetzliches Zahlungsmittel, das ein Wettanbieter annehmen müsste. Swisslos nennt für das Aufladen des Spielkontos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wie sich das von einem in der Bezahl-App bestätigten Google-Pay-Vorgang unterscheidet, und ob beide für denselben Account funktionieren, kann man in der eigenen App prüfen, bevor man das Konto auflädt — nicht in einem Ranking.

Der Grundsatz, der beim Aufladen und beim Abheben immer gilt, ist wichtiger als die Frage nach der Marke: Guthaben und Gewinne gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Eine anonyme Gutschrift oder eine Auszahlung an einen Dritten gibt es bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht, und ein Kredit an Spielende ist nach dem Gesetz ebenfalls nicht möglich. Wer über eine Zahlungs-App bezahlt, bezahlt also aus einem Konto auf seinen eigenen Namen, und das ist die Bedingung, unter der die Auszahlung später funktioniert.

Warum der mobile Weg nicht der günstigere sein muss

Der Reiz der App-Bezahlung liegt im Tempo, und das Tempo ist gratis. Die Kosten liegen ein paar Klicks weiter. Wer sein Guthaben in kleinen Beträgen auflädt, zahlt in der Sache — und teilweise in bar. Der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet liegt bei CHF 20. Wer mit CHF 10 spielen will, zahlt also CHF 20 ein und lässt den Rest liegen, wenn er nicht weitere Wetten daraus macht. Das ist kein Vorwurf an den Anbieter, sondern eine Folge des Mindestbetrags, und die Mahnung lautet: Die kleinste Einzahlung ist nicht der kleinste Einsatz.

Bei der Loterie Romande gibt es dafür eine andere Mechanik: Die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Für jemanden, der Beträge ohne Bankkonto aufladen will, ist das der Weg. Für jemanden, der CHF 30 spielen will, ist auch hier die kleinste Karte grösser als der Plan.

Die Rechtslage: warum die Suche nach einer wettbewerbsfähigen Seite meist eine Suche nach der falschen Seite ist

Der Suchbegriff in der Kopfzeile dieser Seite verspricht eine Auswahl. Die Rechtslage lässt nur zwei Bewilligungen übrig. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, nicht die ESBK, die allein die Casinos beaufsichtigt. Das ist keine Spitzfindigkeit: Wer eine Beschwerde über einen bewilligten Schweizer Sportwetten-Anbieter hat, wendet sich an die Gespa, und wer im Wallis wohnt, an die Loterie Romande, nicht an Swisslos.

Ein Holzsteg führt über einen stillen Bergsee in den Alpen, über dem Wasser hängen bei Sonnenaufgang einzelne Nebelschwaden.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die beiden Gebiete sind sauber getrennt. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für einen Online-Account bei der Loterie Romande braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone, pro Person ist nur ein Konto erlaubt, und verlangt wird eine Kopie des Ausweises, Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.

Welche Sportarten und Märkte überhaupt angeboten werden dürfen

Was man im bewilligten Programm findet, ist enger, als der Suchbegriff vermuten lässt. Der bewilligte Angebotstyp ist eine geschlossene Liste: Die Gespa führt in einer Liste die autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung vom 10. September 2026). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rang-Wetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe stehen gar nicht erst darauf. Die Liste enthält keine Eckball- oder Karten-Märkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Für den Vergleich heisst das: Ein deutsches oder maltesisches Portal mit einem Angebot an Sondermärkten, das hier auffällt, ist ein Hinweis auf den Ort der Bewilligung, nicht auf die Qualität des Angebots. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht erlaubt. Wer solche Märkte sucht, sucht sie zwangsläufig bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — und zahlt dafür mit dem ganzen Schutz, den ein Bewilligter bietet.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung hat, die ihm das erlaubt. Das Gesetz enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt, es ist eine Funktion jedes einzelnen Anbieters: Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Beendigung, hängt vom Stand der Sportereignisse ab, kann von Swisslos jederzeit geändert werden, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer unter Cash-Out versteht, dass er jederzeit zum fairen Preis herauskommt, wird bei der ersten nicht angebotenen Wette eines Besseren belehrt.

Der Sperrmechanismus gegen ausländische Seiten und was er nicht leistet

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und für den sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie ebenfalls auf der Liste. Ein solcher Eintrag ist also keine dauerhafte Wand, sondern ein Hindernis, das die Betreiber umgehen.

Wichtiger ist, was die Schweiz nicht hat: kein Zahlungssperrwerkzeug gegen nicht bewilligte Wettseiten. Es gibt keine Stelle, die einer Bank oder einem Kartenherausgeber vorschreibt, Zahlungen an solche Anbieter zu unterbinden, und deshalb taucht die Frage nach diesem Bezahlweg überhaupt bei Seiten auf, die hier keine Bewilligung haben. Eine DNS-Blockade hält eine App-Bezahlung nicht auf. Was den Unterschied macht, ist die Bewilligung: Ein ausländischer Anbieter arbeitet im Streitfall ohne Schweizer Ansprechpartner, ohne Zugang zum Sperrregister, ohne Aufsicht und ohne hiesigen Rechtsschutz. Wer ohne Bewilligung Wetten organisiert, macht sich strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was Sporttip dürfen muss und was nicht

Einige Regeln, die wie Werbung klingen und keine sind: Bei Sporttip gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Für den Vergleich ist das eine Antwort auf die Frage, ob die beiden Anbieter technisch gleich gut ausgestattet sind. Sporttip hat mit der Bet-Builder-Funktion ein Werkzeug, das Kombinationen über abhängige Ereignisse überhaupt zulässt, und es gibt Wettscheine, die schlicht nicht zustande kommen, wenn diese Funktion nicht benutzt wird. Wer Kombinationen um dieselbe Begegnung herum baut, sollte das wissen, bevor er den Schein ausfüllt.

Verlustlimiten, Sperren und die Frage, was der Schutz kostet

Der Schutz in der Schweiz beginnt nicht bei einer Einzahlungsbremse, sondern bei einer Zahl, die der Spielende selbst wählt. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Diese 72 Stunden sind der einzige Moment in der ganzen Kontoeröffnung, in dem der Anbieter langsamer ist als der Spielende und es zu dessen Vorteil. Jeder, der im Frust nach einer Serie erhöhen will, stösst auf dieselbe Frist. Das ist unbequem und richtig so. Die Limiten sind auch der Grund, warum eine «Einzahlung ohne Verifizierung» bei einem Schweizer Veranstalter nicht existiert: Wer ein Konto will, muss seinen Ausweis lesen lassen und über sein Verlustniveau entscheiden, bevor die erste Wette läuft.

Selbstsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Selbstsperre kann nach dem Gesetz nur nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Ein selbst gewählter Spielunterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Was die Sperre nach sich zieht, ist der unangenehme Teil: Gesperrte oder unterjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist und trotzdem Gewinne erzielt, bekommt sie nicht, und der Einsatz wird nicht zurückgezahlt. Das ist kein Detail, das man später liest. Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Was die Schutzregeln den Spieler kosten

Der Schutz hat einen Preis, und er ist nicht in Franken angegeben. Bei 200 Testkäufen an Verkaufstellen wurde im Jahr 2025 eine Sportwette in 47,5 Prozent der Fälle an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht gegen jede Selbstbeschreibung eines lückenlosen Verkaufsschutzes, und sie ist der Grund, warum die Aufsicht überhaupt Testkäufe durchführt. Wer in einer Verkaufsstelle einen Wettschein kauft, verlässt sich also auf eine Kontrolle, die in fast der Hälfte der geprüften Fälle nicht gegriffen hat.

Die Kosten der eigenen Limite liegen woanders: In einem Forum mit hoher Einsatzgrenze und einem Anbieter mit tiefer Kontoaufladung wirkt ein Vorhaben aus zehn Wetten zu CHF 50 pro Tag erst mal harmlos, bis das Konto die Limite erreicht. Wer CHF 100 im Monat zu verlieren bereit ist und sein Verlustlimit entsprechend setzt, läuft nicht in eine Sperre. Wer es offen lässt und das Maximum von CHF 9’999 stehen lässt, hat faktisch keine Grenze gewählt. Die Autorisierung nach oben anzupassen ist möglich, aber an die 72-Stunden-Frist gebunden.

Bonus, Gratisspielguthaben und die Bedingungen, die den Wert auffressen

Der Begriff «Google Pay Wettbonus» führt zu einer Erwartung, die der bewilligte Markt kaum bedienen kann. Gratisspielguthaben, also Freispiele oder Gratisguthaben, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Aufsicht prüft also jede Aktion vorab, und das erklärt die Anzahl. Es gibt keinen Bonus, der einfach so auf einem Konto erscheint, weil die Bezahlmethode eine bestimmte war.

Ein konkretes Beispiel für das Format, mit dem hier gearbeitet wird, ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Anatomie einer Schweizer Aktion: kleiner Betrag, kurze Frist, keine Auszahlung. Wer den Wert messen will, vergleicht nicht die ausgelobten CHF 10, sondern das, was davon nach Ablauf der 30 Tage noch spielbar gewesen wäre.

Was die Bewilligung dem Bonus vorab nimmt

Zwei Regeln engen den Spielraum stärker ein als jede Werbebotschaft. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Und die Auszahlungsregeln der beiden Anbieter behandeln echte Guthaben unterschiedlich: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande gelten für das Wallet ein Einzahlungsmaximum von CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Guthabenmaximum von CHF 10’000.

Für einen Spielenden heisst das: Eine Aktion von CHF 10 bei einer Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette ist keine Summe, die den Verlauf eines Kontos verschiebt. Sie ist eine Gelegenheit, ein Wettprogramm kennenzulernen. Wer den Bonus als Grund für eine Anmeldung nimmt, hat die Rechnung verkehrt herum aufgestellt.

Der Bonus, der auf dem Nettogewinn liegt

Der Kombiboost von Sporttip ist der einzige hier belegte Mechanismus, der auf den Ertrag einer Wette einzahlt statt auf das Konto. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1,50 Quote und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn mit 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Beispiel: Wer eine Kombination aus sieben Voraussagen zu je 1,60 Quote mit CHF 20 Einsatz spielt, kommt auf eine Gesamtquote von rund 26,8 und damit auf rund CHF 536 Rückzahlung, also rund CHF 516 Nettogewinn; die 20 Prozent darauf wären rund CHF 103 zusätzlich, soweit innerhalb der Limiten. Der Haken ist die Zahl der richtigen Voraussagen, nicht der Prozentsatz.

Eine vierstellige Quote sieht verlockend aus, und sie ist der schwierigste Teil des Unterfangens. Der Boost belohnt nicht den Einsatz, sondern die Anzahl korrekter Prognosen. Wer ihn einplant, plant fünfzehn Entscheidungen ein, von denen jede einzelne schiefgehen kann.

Wie man Bedingungen liest, bevor man sie akzeptiert

Drei Fragen klären den Wert einer jeden Aktion, und keine davon betrifft die Bezahlmethode. Erstens: Ist der Betrag auszahlbar? Ein Gratisspielguthaben ist bei beiden Bewilligten keine Auszahlung, und das ist in den Bedingungen festgeschrieben. Zweitens: Wie lange gilt es? Dreissig Tage sind bei einer CHF-10-Gutschrift eine Frist, die man leicht verstreichen lässt. Drittens: Welche Obergrenze auf Gewinne und Einsätze hängt daran? Der Kombiboost limitiert Einsatz und Gewinnerhöhung, und die generelle Höchstgrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette liegt ohnehin unter dem, was manche Werbebotschaft vermuten lässt.

Wer eine Seite findet, die einen Wettbonus in vierstelliger Höhe ohne diese Schranken anbietet, hat eine Seite ohne Schweizer Bewilligung gefunden. Die Bedingung ist nicht an die Bezahlmethode geknüpft, sondern an die Bewilligung.

Zahlungsabwicklung: Einzahlung, Auszahlung und der Weg zurück zum eigenen Konto

Geld hinein und Geld heraus sind zwei verschiedene Vorgänge mit zwei verschiedenen Regelwerken, und nur der zweite ist gesetzlich festgelegt. Wann und wohin ausgezahlt wird, ist eine Frage des Rechts; wie aufgeladen wird, eine Frage der Bedingungen des Veranstalters.

Guthaben kaufen bei Swisslos

Auf dem Swisslos-Wallet lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos nennt als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ob ein in der Bezahl-App bestätigter Vorgang zusätzlich möglich ist, steht in den Bedingungen des Veranstalters, nicht in einer allgemeinen Zahlungsübersicht.

Der Mindestbetrag von CHF 20 ist die kleinste Hürde, der Kauf ist also nicht in beliebigen Beträgen möglich. Wer die Limite von CHF 9’999 im Guthaben schon erreicht hat, kann nicht weiter aufladen, bis er spielt oder abhebt. Das sind keine Hürden im Weg zum Spiel, sondern Grenzen, die verhindern, dass ein Guthaben ungenutzt liegen bleibt.

Guthaben kaufen bei der Loterie Romande

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000, also geringfügig mehr Spielraum als bei Swisslos. Dazu kommen die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, die ein Jahr gültig sind und in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen. Für jemanden, der Spielguthaben anonym über eine Verkaufsstelle erwerben will, ist das der einzige hier belegte Weg; für den regelmässigen Gebrauch ist eine Karte mit einem Jahr Laufzeit die günstigste Variante, wenn man sie nicht verfallen lässt.

Wie Gewinne zurückkommen

Die Auszahlung ist der Punkt, an dem sich die beiden Anbieter am sichtbarsten unterscheiden, und zwar nicht im Betrag, sondern im Zeitpunkt. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. In beiden Häusern gilt: unter CHF 1’000 landet der Betrag im Spielguthaben, darüber auf dem Bankkonto.

Die Grösse, die dieser Schwelle am nächsten kommt, ist die Mindesteinsatzgrenze: Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer einen grossen Betrag auf einen einzelnen Schein setzen will, stösst also bei CHF 1’000 an, und die Systemwette ist die einzige Form mit mehr Spielraum.

Was die Auszahlung des Kontos selbst kostet, ist bei Swisslos ausdrücklich geregelt und bei der Loterie Romande nicht in derselben Form: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Wer sein Guthaben häufig in kleinen Beträgen abzieht, zahlt also ab dem dritten Mal mit. Die Gewinne selbst gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wettschein einlösen in der Verkaufsstelle

Der Weg über Papier existiert weiterhin und hat eigene Grenzen. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Zwei Grenzen in einem Satz: Der kleinere Betrag ist überall einlösbar, der grössere nur, wenn genug Bargeld in der Kasse liegt. Wer einen Gewinn von CHF 1’500 einlösen will, sollte nicht davon ausgehen, dass die erste Verkaufsstelle ihn auszahlen kann, und sich stattdessen auf den Weg über das Konto einstellen.

Bei Swisslos verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen nach viel Zeit, und der Fehler passiert trotzdem: Wer einen Wettschein in die Schublade legt, verliert ihn nach dieser Frist, und die Summe geht an den gemeinnützigen Zweck. Für die Verkaufsstelle ist das kein Kulanzfall, sondern die Bedingung.

Die beiden Bewilligten im Vergleich

Die Reihenfolge dieser beiden Blöcke ist die Reihenfolge der Bewilligungen, nicht eine Rangliste. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, hat einen Kandidaten, wer in der Romandie wohnt, den anderen. Ein Vergleich beider ist für die meisten Leser eine Frage der Neugier, nicht der Auswahl.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit Boost und Wohnsitzklausel

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa, und sie gilt nur in der Schweiz. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet zugänglich: die deutschsprachigen Kantone, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Auf der Produktseite fällt der Kombiboost auf, der auf den Nettogewinn von Kombinationen ab vier Voraussagen mit je mindestens 1,50 Quote zwischen 5 und 100 Prozent zulegt, online und mit begrenztem Einsatz. Dazu kommt die Bet-Builder-Funktion, ohne die abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung nicht kombiniert werden können, und Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten als vollständiger, unwiderruflicher Vorgang. Beim Geld ist der Rahmen klar: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten, Einzahlungen bis CHF 9’999 Guthaben und CHF 10’000 in 30 Tagen, zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr.

Wer Kombinationen über mehrere Spiele spielt und die Bedingungen des Boosts liest, bevor er den Schein ausfüllt, bekommt hier das einzige Instrument dieser Art im bewilligten Schweizer Markt. Der Boost verlangt aber fünfzehn korrekte Voraussagen für die höchste Stufe, und wer ihn als Rabatt auf den Einsatz missversteht, hat die Mechanik nicht gelesen.

Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter mit dem Papiergeld

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, hat ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch hier ist die Bewilligung eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, ebenfalls nur für die Schweiz. Ein Online-Konto verlangt Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone, nur ein Konto pro Person, eine Ausweiskopie und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.

Die Aufladung läuft über Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Guthabenmaximum von CHF 10’000 sowie über die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, die ein Jahr gültig sind und in einem Betrag gutgeschrieben werden. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. In der Fläche gehört der Papierweg dazu: Wettscheine mit Gewinn oder Einsatzrückerstattung bis CHF 200 sind in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösbar, mit Bargeld bis höchstens CHF 2’000.

Das Papiergeschäft ist der eigentliche Unterschied zu Swisslos. Wer ohnehin an einer Verkaufsstelle vorbeikommt und gelegentlich einen kleinen Betrag spielt, hat hier Wege, die ein reines Online-Konto nicht bietet, und die Prepaid-Karte mit einem Jahr Laufzeit ist die günstigste Art, ein Spielguthaben ohne Bankkonto bereitzustellen. Die Kehrseite sind die grossen Stückelungen: Wer CHF 30 spielen will, kauft trotzdem CHF 50.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung: was ihre Zahlungsmethode verspricht und was sie nicht deckt

Die Marken, die eine Suche nach dieser Bezahlmethode ausspuckt, sind meist keine Schweizer Anbieter, und die wenigsten machen ein Geheimnis daraus. Sie operieren auf eine ausländische Erlaubnis, gleich woher, und diese hat in der Schweiz keine Geltung. Sie sind hier weder bewilligt noch beaufsichtigt. Wer sie nutzt, gewinnt den Zugang zu einem breiteren Wettprogramm, weil sie nicht an die geschlossene Liste der Gespa gebunden sind, und verliert dafür alles, was das Schweizer System ausmacht: die Aufsicht, den Zugang zum Sperrregister, die Ansprechstelle im Streit und den Schutz der hiesigen Regeln zu Einzahlung und Auszahlung.

Diese Anbieter tauchen in dieser Übersicht auf, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie sind mit denselben Kriterien zu betrachten wie die beiden Bewilligten. Für jeden gilt derselbe Vermerk: «ohne Schweizer Bewilligung». Das ist keine Nebenbemerkung am Rand eines Vorteils, sondern der wichtigste Satz über eine solche Seite, und keine Zahl auf ihr und keine Bonusstaffel macht ihn ungeschehen.

Warum das breitere Angebot mit dem Rechtsweg bezahlt wird

Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf hier nicht beworben werden; das ist nicht Auslegung, sondern Artikel 74 Absatz 3 des Geldspielgesetzes, und ein Verstoss wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten.

Für die Person, die dort spielt, steht das grössere Angebot in einem klaren Verhältnis: mehr Märkte gegen weniger Schutz. Wer bereit ist, auf einer Seite zu spielen, deren Server und Rechtsweg in einem anderen Land liegen, sollte sich auch klar sein, wo er landet, wenn eine Auszahlung stockt. Dann bekommt er von keinem Schweizer Regulator eine Antwort, und von einem Schweizer Gericht auch nicht. Wer auf fair angebotene Quoten angewiesen ist, verliert zusätzlich die Kontrolle, die die Gespa über die bewilligten Anbieter ausübt.

Die Steuerfrage, die die Wahl begleitet

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betrug; der Freibetrag der Kantone unterscheidet sich und liegt je nach Kanton anders, deshalb ist hier keine einzelne Kantonszahl zu nennen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Spieler bleibt deutlich darunter, zahlt also weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern fehlt die Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterschiedlich; im Kanton Thurgau etwa gelten sie unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer eine ausländische Seite mit Schweizer Wohnsitz nutzt, verliert also den Freibetrag, der hier gilt, und muss den Gewinn unter Umständen voll versteuern. Für verbindliche Auskunft bleibt nur der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht, und niemand sollte sie auf der Rechnung erwarten.

Was die Bezahlmethode über die Bewilligung verrät

Ein Anbieter, der mit einer Zahlungs-App wirbt, die in der Schweiz verbreitet ist, sagt damit nichts über seine Bewilligung. Er sagt, dass er eine Zahlungsart akzeptiert, die in der Schweiz viele Leute auf dem Telefon haben, und mehr nicht. Die Sperrliste der Gespa umfasst Ende 2025 671 Domains, und diese Zahlen steigen weiter, weil blockierte Adressen innerhalb von Stunden ersetzt werden. Eine Zahlungsübersicht auf einer solchen Seite ist also in wenigen Monaten möglicherweise veraltet, und die einzige zuverlässige Frage vor der ersten Einzahlung lautet nicht, ob die App auf dem Telefon ist, sondern ob der Anbieter auf der Liste der Bewilligten der Gespa steht.

Wer das prüfen will, hat zwei Anlaufstellen: die Aufsichtsbehörde Gespa für bewilligte Anbieter, und, zur Orientierung über Sperren, die öffentlich geführte Sperrliste. Wer dort nicht findet, was er vor sich hat, hat die Antwort bereits.

Wie ein Vergleich dieser beiden Anbieter zu einem Ergebnis kommt

Der praktische Ablauf ist kürzer als die Lektüre dieser Seiten. Zuerst klärt man den Wohnsitz. Wer in einem Swisslos-Kanton oder in Liechtenstein wohnt, kann sich bei Sporttip registrieren; wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, bei Jouez Sport. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine zweite Registrierung ist nicht möglich, und eine bestehende Spielsperre blockiert das Konto.

Dann setzt man die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, bevor eine Wette möglich ist. Danach lädt man Guthaben auf, mindestens CHF 20 bei Swisslos, oder erwirbt bei der Loterie Romande eine Prepaid-Karte, deren kleinste Stückelung CHF 20 ist. Erst danach wird die erste Wette platziert, und der Mindesteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei Sporttip liegt bei CHF 1.

Wem das zu viele Schritte sind, wird von keiner Seite der Schweiz einen kürzeren finden. Wer die Schritte einmal gegangen ist, hat ein Konto, das dauerhaft denselben Regeln folgt, und muss sie nur bei einer Änderung der Limiten erneut durchlaufen — dann mit 72 Stunden Bedenkzeit für die Erhöhung.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Google Pay in der Schweiz

Welche Zahlungsmittel nehmen Swisslos und die Loterie Romande für die Aufladung des Spielkontos?

Swisslos nennt PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, und daneben den Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20; bei der Loterie Romande gibt es Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage sowie die ein Jahr gültigen Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20 bis CHF 200. Jede Bezahlmarke steht nur in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Was fehlt Spielenden an Schutz, wenn eine Wettseite ohne Schweizer Bewilligung diese Bezahlmethode anbietet?

Es fehlt der ganze Schweizer Rahmen: keine Gespa-Aufsicht, kein Eintrag im schweizweiten Sperrregister, kein hiesiger Ansprechpartner im Streit und keine Schweizer Regeln für Auszahlungen. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, und Einsätze oder Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und was bedeutet die Marge?

Der Gewinn ist der Einsatz mal die Quote; bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einem Preis. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter einbehält: Der Quotenschlüssel eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, die Marge ist 100 Prozent minus diesen Wert.

Welche Verlust- oder Einsatzlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirkt eine Erhöhung?

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden diese Frist in ihren eigenen Bedingungen an.

Auf welches Konto zahlen die zugelassenen Veranstalter Gewinne aus?

Nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.

Wie ist ein einzelner Gewinn bei Sporttip oder Jouez Sport besteuert, und was heisst Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und betrug 2025 CHF 1’070’400. Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Der Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, weshalb keine einzelne Kantonszahl gilt; verbindlich Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»