Gutschein Sportwetten in der Schweiz — Guthaben, das man kauft, und Guthaben, das man geschenkt bekommt

Updated Oktober 2026
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Eine leere cremefarbene Karte lehnt an einer Kaffeemühle auf einer Küchenablage.

Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungen und Aufsichtsunterlagen der Gespa sowie gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag beträgt CHF 20.

Gratisguthaben ist in der Schweiz kein Werbegeschenk, das man abholt, sondern eine Aktion, die zuerst bewilligt werden muss. Wer einen Wettgutschein sucht, findet deshalb hierzulande keine Codefelder und keine aufblasenden Nennwerte, sondern zwei Veranstalterinnen, ein paar kleine Aktionen und einen langen Katalog von Bedingungen. Das ist unspektakulär, aber es hat einen Vorteil: Jede Zahl steht in Vertragstexten, die man lesen kann, bevor man etwas einsetzt. Ausländische Seiten werben mit deutlich grösseren Beträgen. Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister und niemanden, an den man sich wendet, wenn die Auszahlung stockt. Wer einen Gutschein sucht, sucht also zuerst eine Antwort auf eine andere Frage: Welchen Weg zum Guthaben will ich überhaupt gehen?

Genau darum geht es auf den folgenden Seiten. Nicht um die Jagd nach dem höchsten Nennwert, sondern um die Wahl zwischen wenigen klar geregelten Wegen und einem Angebot ohne Schweizer Bezug.

Neukundenangebote und Gratisguthaben in der Schweiz: klein, befristet, nicht auszahlbar

Das Wort «Gutschein» führt in die Irre. In der Schweiz wirkt ein solcher Betrag als Spielguthaben auf dem Spielerkonto, gebunden an Bedingungen, Fristen und die Identität der Person, die ihn erhalten hat. Man kann es einsetzen, man kann es nicht abheben.

Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen gezeigt, wie so etwas in der Praxis aussieht. Wer einen in den Stadien der National League verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und ausdrücklich nicht auszahlbar. Man beachte die Reihenfolge: erst das verifizierte Konto, dann der Code, dann dreissig Tage Zeit. Der Betrag ist der kleinste Teil der Aktion.

Swisslos fährt dieselbe Linie. Bei Sporttip gibt es den Kombiboost, der nur online gilt, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und der mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer also auf einen üppigen Prozentsatz schielt, muss sich überlegen, ob fünfzehn saubere Voraussagen an einem Tag überhaupt zusammenkommen — und ob das noch eine Wette oder schon ein Bauprojekt ist.

Was freies Guthaben wirklich wert ist

Der Nennwert sagt nichts. Rechnen wir an einem Beispiel, das keine Kurve und kein Buchmacherprogramm zitiert, sondern nur die Mechanik zeigt: CHF 10 Gratisspielguthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90.

Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei 95 %. Die Marge des Veranstalters beträgt die restlichen 5 %. Von den CHF 10 bleiben also nach dem Einsatz nicht zehn Franken Ertrag: Bei Quote 1.90 zahlt der Gewinn CHF 9 über dem Einsatz, und davon gelten wegen des Quotenschlüssels durchschnittlich 95 %. So landet man bei einem Erwartungswert im Bereich von CHF 4.50 auf eine Einzelwette zum Preis von 1.90 — nicht bei CHF 10, wie der Nennwert suggeriert, und nicht einmal bei CHF 9. Diese Schätzung gilt unter der Annahme, dass das gesamte Guthaben auf ein einziges Ergebnis gesetzt wird. Verteilt man es über mehrere Wetten, sinkt sie; wer Kombinationen baut, drückt sie weiter, weil die Marge mit jeder weiteren Voraussage in den Preis eingerechnet ist.

Wer den Wert lieber selbst nachrechnet, bevor er eine Aktion nutzt: Der Quotenschlüssel eines Marktes ist 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge, die Marge ist der Rest zu 100 %. Der erste Rechenweg stammt nicht von der Werbeseite.

Zwei weitere Bedingungen entscheiden mit. Die dreissig Tage Gültigkeit sind eine Frist, nicht ein Hinweis — wer in der Zeit nicht spielt, verliert den Betrag ersatzlos. Und die fehlende Auszahlbarkeit schliesst eine Idee von vornherein aus: Guthaben aus einer Aktion von A nach B zu schieben, ist nicht vorgesehen.

Kaufen, schenken, boosten — drei Wege zu Guthaben

Im Kern gibt es drei Wege, wie ein Wettender in der Schweiz an Spielguthaben kommt, und sie unterscheiden sich weniger im Betrag als darin, was sie von ihm verlangen.

Der Kauf ist der geradlinigste. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein erwerben, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben des Wallets CHF 9’999 nicht übersteigt. Im Zahlungsangebot von Swisslos steht unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer also mit Gutschein eigentlich «Guthaben» meint, findet hier den bequemsten Weg — und zahlt ihn selbst.

Der zweite Weg läuft über eine Promotion wie die Aktion der Loterie Romande. Er verlangt ein verifiziertes Konto, eine Frist und die Bereitschaft, den Betrag innert dreissig Tagen zu verwerten. Der Ertrag ist klein und der Aufwand überschaubar, solange man ohnehin spielt.

Der dritte Weg sind Produktaktionen wie der Kombiboost oder die Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der wichtigste Satz für alle, die nachträglich absichern wollen: Wer aussteigt, verliert die Erhöhung, die ihn überhaupt gelockt hat.

Die Wahl hängt an der Nutzung. Wer gelegentlich eine Einzelwette auf ein Fussballspiel setzt, fährt mit dem gekauften Guthaben und einer sauberen Einzelwette am besten. Wer regelmässig Kombinationen mit vier oder mehr Voraussagen spielt, kann aus dem Kombiboost tatsächlich etwas ziehen — vorausgesetzt, die Quoten der Voraussagen liegen ohnehin über 1.50 und werden nicht dafür hochgesetzt. Und wer nur wegen einer Aktion anfängt, sollte zuerst die Limiten setzen; diese sind im Abschnitt «Verantwortung: Ein Gutschein ändert keine Limite» erläutert.

Ein Vergleich von Gutschein-Angeboten: Bedingungen statt Nennwert

Wer Angebote vergleicht, vergleicht zuerst die Bewilligungslage. Sie entscheidet, welche Regeln überhaupt gelten, und sie trennt zwei Gruppen, die nicht zusammengehören.

Brand Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle liest sich trockener, als sie ist. In der zweiten Spalte steht achtmal dasselbe, und genau das ist der Befund: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Das Geldspielgesetz hat die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Die Gespa veröffentlicht deshalb auch keine Anbieterliste, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer sich fragt, warum unter den ersten beiden Zeilen nichts mehr kommt — das ist der Grund.

Für die acht Zeilen darunter heisst «ohne Schweizer Bewilligung» nicht, dass die Seiten nicht erreichbar wären. Sie sind erreichbar. Sie stehen nur ausserhalb des Schweizer Rechts: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf der Sperrliste landen, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer auf eine solche Seite setzt, spielt auf eigenen Regeln.

Und dann ist da die Werbung, die man täglich sieht. Ausländische Seiten werben mit Bedingungen, die sich nicht direkt mit Schweizer Aktionen vergleichen lassen, weil hinter ihnen kein Schweizer Erlaubnisverfahren steht. Freies Guthaben und Gratisspiele brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa — im Jahr 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahl erklärt, warum die Aktionen hier so klein und so selten sind. Sie ist kein Zufall der Marketingabteilung, sondern das Ergebnis eines Bewilligungsverfahrens.

Ein Vergleich nach Nennwert würde also das Falsche messen. Sinnvoll sind vier Fragen: Gilt für dieses Angebot Schweizer Recht? Wird ein Betrag geschenkt oder muss ich ihn kaufen? Ist das Guthaben auszahlbar, und wenn nicht, welche Frist läuft? Und welche Quote ist an die Aktionsbedingung geknüpft? Die letzte Frage entscheidet bei Produktaktionen mehr als die erste, weil eine Mindestquote den Wert der ganzen Wette verschiebt.

Quotenboosts gelten nicht bei jedem Ausstieg

Ein Punkt, der in Werbetexten zu Produktaktionen selten auftaucht: Der Cash-Out beendet den Boost. Wer eine Einzelwette mit Quotenboost vorzeitig auszahlen lässt, verliert die Erhöhung, und zwar ganz, nicht anteilig. Der Kombiboost verlangt demgegenüber mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, und bei fünfzehn Voraussagen sind die 100 % erreichbar — aber Einsatz und Gewinnerhöhung bleiben limitiert. Wer den Prozentsatz als Nettogewinn-Erwartung liest, verwechselt das Werbeplakat mit der Auszahlung.

Grundlagen: Wie ein Gutschein zu einem Guthaben wird

Am Anfang steht kein Gutschein, sondern ein Konto. Und das ist in der Schweiz kein Formular, das man schnell ausfüllt.

Eine leere Radrennbahn mit steilen Kurven und glattem Holzbelag in der Morgensonne.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet von Swisslos — dazu gehören die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, ausserdem das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Freiburg oder Genf wohnt, landet bei der Loterie Romande, die ihr Angebot Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura führt. Zwei Veranstalterinnen, zwei Gebiete, und ein Konto gibt es nur dort, wo man wohnt.

Erst auf diesem verifizierten Konto liegt dann das Guthaben. Und Guthaben ist ein weiter Begriff. Es umfasst Einzahlungen, Gewinne und — getrennt davon — Gratisspielguthaben aus Aktionen, das nicht auszahlbar ist. Die Unterscheidung klingt nach Kleingedrucktem, sie ist aber praktisch die wichtigste auf dieser Seite: Wer sein Konto auflöst, bekommt nicht alles zurück, was im Konto steht.

Bei der Loterie Romande gibt es dafür klare Grenzen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Guthaben des Wallets darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Swisslos zieht die Grenze an anderer Stelle. Hier kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, ab CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.

Der Wettschein, die Quote und was ein Gewinn ausmacht

Ein Gutschein landet nicht auf einem Wettschein, er landet im Konto — also ist der zweite Schritt das Verstehen des Scheins selbst. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Wette, die über der Limite liegt, verschwindet also nicht im Nichts — sie kommt gar nicht erst zustande.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist ein Detail mit Wirkung: Zwei Rundungen in dieselbe Richtung kosten bei kleinen Einsätzen einen Bruchteil, bei einem Gratisguthaben von CHF 10 aber einen spürbar grösseren Anteil des Ertrags.

Was für eine Wette gewertet wird, ist ebenfalls definiert. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie ausdrücklich Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Dazu kommen die Fälle, in denen nichts passiert, obwohl etwas passiert ist. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer einen Kombiboost plant, sollte diesen Absatz vorher lesen: Fällt eine Voraussage mit Quote 1.00 in die Kombination, ist der Aufbau der vier Voraussagen bereits beschädigt.

Und dann ist da der Cash-Out, den viele für die Rettung halten. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Aus einer Versicherung wird so ein Angebot, das man nutzt, wenn es gerade da ist.

Guthaben abholen: Auszahlung, Fristen und was verfällt

Die Auszahlung ist der Moment, in dem sich entscheidet, ob ein Guthaben echtes Geld war. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr sind grosszügig genug für jemanden, der gelegentlich gewinnt, und knapp für jemanden, der häufig kleinere Beträge abzieht. Wer regelmässig auszahlt, zahlt ab der dritten Überweisung mit. Das ist kein Skandal, aber es ist eine Gebühr, die man kennen sollte, bevor man den zehnten Gewinn abholt.

Bei den Fristen wird es ernster. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen nach viel Zeit. Bei einem Guthaben von ein paar Franken auf einem Konto, das man selten öffnet, sind sie es nicht.

Rechtslage: Warum in der Schweiz fast niemand Gratisguthaben verschenkt

Online-Sportwetten gelten in der Schweiz als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig, und das ist eine Verwechslung, die sich hartnäckig hält. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Damit erklärt sich alles, was auf dieser Seite klein wirkt.

Ein Holzchalet mit Schnee auf dem Dach im klaren Sonnenlicht, davor ein geräumter Weg.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was überhaupt bewettet werden darf, steht nicht im Ermessen der Anbieterin. Die zulässige Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet — nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz beschränkt live nicht auf bestimmte Märkte.

Und die Aktionen? Freies Guthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 insgesamt 32 solche Zustimmungen — 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die ganze Ziffer hinter der Beobachtung, dass es hier kaum Gutscheine gibt. Es ist keine Zurückhaltung des Marketings, sondern ein Bewilligungskontingent.

Die Werbung selbst ist ebenfalls gebunden. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Zeitfensterregel für Werbung existiert dagegen nicht. Wer also eine ausländische Seite mit einer grossen Aktion sieht: Die Beschreibung ist erlaubt, die Bewerbung nicht — und der Unterschied ist nicht bloss eine Formalität.

Ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), gleich aus welchem Land sie stammen. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und es existieren weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Die Gespa führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025).

Nüchtern gesagt: Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung heisst kein Schweizer Schutz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — und Gewinne, die nach kantonalem Recht steuerbar sein können. Das ist keine Warnung, sondern eine Zustandsbeschreibung.

Der Schutz endet nicht bei der Bewilligung

Wer eine bewilligte Veranstalterin wählt, wählt nicht automatisch einen lückenlosen Schutz. Eine Zahl aus der Aufsichtstätigkeit gehört dazu: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist also nicht streng, und es wäre unredlich, ihn so darzustellen. Am Bildschirm greifen dagegen Register und Verifikation — daran ändert die Zahl nichts, sie ordnet nur ein, was ein Verkaufsstellenlogo wert ist.

Wo ausländische Seiten in der Schweiz ansetzen — und was ihnen fehlt

Die Domains, die auf der Sperrliste landen, werden innert Stunden ersetzt. Die Gespa nennt dafür das Domain-Hopping und führt unter anderem Interwetten und Bet-at-Home an; bet365 steht ebenfalls auf der Liste. Für einen Wettenden heisst das: Eine Seite, die heute nicht erreichbar ist, ist morgen unter anderer Adresse da. Blockaden sind eine Hürde, keine Mauer.

Was fehlt, ist nicht die Erreichbarkeit. Es ist der Sperrregister-Anschluss: Eine selbst verhängte Spielsperre, die in der Schweiz registermässig gilt, läuft bei einer ausländischen Seite ins Leere. Es ist die Steuerbehandlung, die nach kantonaler Praxis ausfallen kann. Und es ist der Rechtsweg: Kein Schweizer Gericht ist zuständig, wenn eine Auszahlung nicht kommt.

Verantwortung: Ein Gutschein ändert keine Limite

Die Limiten setzt in der Schweiz nicht der Staat, sondern die Spielerin oder der Spieler. Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht; wer einen erwartet, sucht eine Regel, die es hier nicht gibt.

Bei Sporttip kommt man an den Limiten nicht vorbei. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist die einzige Stelle auf dieser Seite, an der ein Konto einen Betrag verlangt, bevor es überhaupt spielbereit ist.

Und jetzt die Frage, die dieser Abschnitt beantwortet: Gelten diese Limiten auch, wenn man mit einem Gutschein spielt? Ein Gratisguthaben ist Guthaben auf dem Konto, kein Sonderbereich daneben. Es läuft im selben Spielerkonto, gegen dieselben Verlustlimiten und dieselben Einsatzgrenzen. Wer CHF 10 Aktionsguthaben einsetzt, braucht dafür keine Einzahlung, verbraucht aber Einsatz- und Verlustspielraum. Das ist der Punkt, an dem eine kleine Aktion teurer wird, als sie aussieht: Sie erweitert den Spielraum nicht, sie füllt ihn.

Wer den Überblick über die Einsätze verliert, kann den Zugang sperren lassen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Eine Sperre kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — ein Satz, der erst beim Versuch auffällt, einen Gewinn einzuklagen.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten (Art. 72 BGS, dazu die Teilnahmebedingungen).

Zwei Dinge, die im Zusammenhang mit einem Guthaben oft gefragt werden und nichts mit Sportwetten zu tun haben: Für Einzahlungen gibt es in der Schweiz kein Sperrwerkzeug gegen unerlaubte Wettseiten — Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Und die Steuer: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich — je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wettende gewinnt weit darunter und zahlt auf den Gewinn weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden nach der kantonalen Praxis etwa im Thurgau aber unabhängig von der Höhe als Einkommen behandelt. Das ist allgemeine Information — Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Die Anbieter im Vergleich

Zehn Namen, und sie stehen in zwei Gruppen, die man nicht zusammenlegen sollte. Zwei Schweizer Veranstalterinnen mit Bewilligung, dann acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge ist bewusst keine Rangliste in dem Sinn, dass Platz eins besser wäre als Platz zehn — sie folgt der Bewilligungslage und dann der Reihenfolge des Vergleichs.

Swisslos Sporttip — die Veranstalterin mit dem breitesten Produktkatalog

Swisslos betreibt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sitz ist Basel, Veranstalterin die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Das Angebot gilt im Vertragsgebiet aus den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Auf der Produktseite ist das der umfangreichste Katalog der beiden Schweizer Angebote. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Der Kombiboost gilt online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50; auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, mit Limiten auf Einsatz und Erhöhung. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind nur einmal nutzbar, limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiges Cash-Out.

Die Auszahlungsseite ist die grosszügigste im Feld: zweimal pro Jahr kostenlos, danach mögliche 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gewinne bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Konto. Die Kehrseite dieser Regelung steht im Kleingedruckten: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und Gewinne verfallen 26 Wochen nach der Bekanntmachung der Wettauswertung.

Das ist der Anbieter für jemanden, der die Bedingungen liest und dann in Ruhe spielt. Der Kombiboost ist brauchbar, aber er belohnt nicht Wildheit, sondern Buchhaltung — vier Voraussagen ab 1.50 sind machbar, fünfzehn sind eine Entscheidung über den ganzen Spieltag. Die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 decken jeden normalen Einsatz ab und erinnern daran, dass hier niemand mit einem System gross wird.

Loterie Romande Jouez Sport — die Veranstalterin mit den strengsten Guthabengrenzen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Damit ist auch klar, wer hier ein Konto eröffnen kann: nur, wer in einem dieser Kantone wohnt.

Das Haus hat in diesem Feld die strengsten Guthabengrenzen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Guthaben des Wallets ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das beste Beispiel dafür, wie eine Schweizer Promotion aussieht. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Zahl der Stücke ist der eigentliche Hinweis: So eine Aktion ist ein Stadionerlebnis mit Anhang, kein Kanal, über den man ein Konto auffüllt.

Für die Westschweiz gibt es keine Alternative mit Bewilligung — das ist die schlichte Lage. Die Grenze von CHF 10’000 pro 30 Tage ist für fast alle Wettenden irrelevant und für die wenigen, die sie berührt, ein frühzeitiges Stoppschild. Die Aktion zeigt den Weg zum Aktionsguthaben, aber sie wird nicht zur Gewohnheit.

Jackbit — ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert, und was nicht etabliert ist, hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden.

Was das für einen Gutschein bedeutet: Eine Aktion auf einer solchen Seite unterliegt keinem Schweizer Erlaubnisverfahren. Es gibt keine Stelle, die die Bedingungen vorab geprüft hat, und keine Stelle, an die man sich wendet, wenn die Auszahlung eines Gewinns scheitert. Wer hier ein Konto hält, tut das ausserhalb der Regeln, die diese Seite im Übrigen beschreibt.

Der entscheidende Punkt ist nicht die fehlende Erreichbarkeit, sondern die fehlende Rückgriffsmöglichkeit. Eine Seite, die blockiert wird, ist rasch wieder da — ein verlorener Rechtsweg nicht.

BetFury — ohne Schweizer Bewilligung

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf der Sperrliste landen.

Der Eintrag in einer solchen Liste ändert nichts am Inhalt des Angebots, nur an der Zugänglichkeit. Für jemanden, der eine Aktionswette plant, ist das die relevanteste Eigenschaft: Der Weg dorthin ist unbeständig, und der Weg zurück ist es auch.

DirectionBet — ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ein Gratisguthaben einsetzt, verliert bei einer Sperrung nicht das Guthaben, aber die Möglichkeit, es zu reklamieren. Die Unterscheidung ist unspektakulär und praktisch entscheidend.

Donbet — ohne Schweizer Bewilligung

Donbet verfügt nicht über eine Bewilligung für den Schweizer Markt. Ausländische Anbieter ohne Konzession unterliegen keinen Schweizer Kontrollen, und der Rechtsweg ist in der Schweiz nicht möglich.

Für einen Vergleich nach Bedingungen ist die Zeile damit früh entschieden: Es gibt kein Schweizer Regelwerk, gegen das man die Aktionsbedingungen prüfen könnte. Was bleibt, sind die Bedingungen der Seite selbst, und die kann man lesen — nur nicht einklagen.

Funbet — ohne Schweizer Bewilligung

Funbet operiert ohne die erforderliche Schweizer Bewilligung. Angebote dieser Art unterliegen nicht der Aufsicht durch die Gespa, und ein Schutz durch Schweizer Gesetze besteht nicht.

Das ist die Marke, bei der eine Schweizer Spielerin am ehesten übersieht, was fehlt. Ein Konto lässt sich oft ohne Wohnsitznachweis im Vertragsgebiet eröffnen, und das wirkt einladend, bis die erste Auszahlung langsamer kommt als erwartet und man merkt, dass man niemanden hat, den man fragen kann.

Interwetten — ohne Schweizer Bewilligung und auf der Sperrliste

Interwetten ist ebenfalls ohne gültige Schweizer Bewilligung tätig. Da keine Konzession vorliegt, können bei einer Sperrung der Domain keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Diese Marke ist einer der Namen, die die Gespa im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping nennt: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Für einen Wettenden ist das die konkreteste Ausprägung des Problems — die Seite ist nie wirklich weg, aber sie ist auch nie mit Schweizer Schutz ausgestattet.

Fezbet — ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet besitzt keine Bewilligung für den Schweizer Markt. Die Gespa kann den Zugang zu solchen Plattformen durch Netzsperren beschränken, und der Spielerschutz greift hier nicht.

Bleibt die Frage, ob ein Gratisguthaben dort mehr wert ist. Auf dem Papier ja, weil die Nennwerte grösser sind. Nach Abzug der Bedingungen und der fehlenden Rückgriffsmöglichkeit ist die Antwort nicht mehr so klar, und sie wird nicht dadurch klarer, dass die Seite es anders darstellt.

Wettigo — ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo offeriert Sportwetten ohne Schweizer Erlaubnis. Interessierte sollten beachten, dass ohne Konzession weder ein Anschluss an das Sperrregister noch ein Rechtsweg in der Schweiz existiert.

Für einen Schweizer Wettenden gilt hier dasselbe wie für alle Marken ohne Bewilligung: Die Seite ist erreichbar, das Recht ist es nicht. Diese acht Namen stehen aus einem Grund im Vergleich — man begegnet ihnen — und nicht aus einem zweiten.

Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz

Was ist ein Wettgutschein, und wie wird er bei Schweizer Veranstaltern verwendet?

Bei den beiden bewilligten Schweizer Veranstalterinnen ist ein Wettgutschein in der Praxis freies Guthaben auf dem Spielerkonto, gebunden an eine Frist und an ein verifiziertes Konto. Es lässt sich einsetzen, aber nicht auszahlen. Ein Code allein genügt nicht: Vorher steht die Registrierung mit Ausweis und Wohnsitznachweis im Vertragsgebiet.

Kann Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet gekauft werden, und ab welchem Betrag?

Ja. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben des Wallets CHF 9’999 nicht übersteigt. Angeboten wird unter anderem PostFinance Pay.

Wird ein Wettgutschein ohne Einzahlung angeboten, und was verlangen die Bedingungen?

Aktionen ohne Einzahlung existieren in der Schweiz, aber selten und klein — freies Guthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aktion der Loterie Romande verlangte ein verifiziertes Konto, verbreitete den Code in den Stadien und gab CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Wie wird Spielguthaben ausbezahlt, und wann fällt eine Kommission an?

Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gelten Verlustlimiten auch beim Einsatz eines Gutscheins?

Ja. Gratisguthaben liegt im selben Spielerkonto und läuft gegen dieselben Verlust- und Einsatzlimiten wie eingezahltes Guthaben. Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Eine Aktion erweitert den Spielraum also nicht, sie füllt ihn.

Wie sind aktuelle Wettgutscheine ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?

Sie unterliegen keinem Schweizer Erlaubnisverfahren. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Nennwerte lassen sich deshalb nicht mit Schweizer Aktionen vergleichen, und Einsätze oder Gewinne können in einem Verfahren eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»