Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz: kleine Geschenke, harte Bedingungen
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und gegen die veröffentlichten Bedingungen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.
Es gibt sie, die Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz. Sie ist nur kleiner, als die Werbung auf ausländischen Seiten vermuten lässt, und sie ist strenger geregelt. Wer im Winter in einem Westschweizer Eishockeystadion sass und den Code auf dem Bildschirm oder im Stadionheft im Handy eintippte, hatte sieben Tage Zeit, ihn in sein verifiziertes Spielerkonto einzugeben. Danach lagen CHF 10 Spielguthaben auf dem Konto. Dreissig Tage, in denen dieses Guthaben gesetzt werden konnte, bevor es verfiel. Auszahlbar war es nie.
Das ist die Grösse, um die es hier geht. Zehn Franken. Nicht die 100 Euro, mit denen ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf einer Startseite winkt — die Summe ist bei solchen Seiten eine Behauptung, die auf Bedingungen steht, die niemand prüft. Eine «Gratiswette» ist ausserdem kein Geld, sondern ein Guthaben mit Fussnoten: eine Frist, ein Mindestquote, ein Verfallsdatum, und ein Einsatz, der bei einem Gewinn nicht zurückkommt. Wer das vorher weiss, entscheidet anders als jemand, der ein Geschenk erwartet.
Diese Seite sortiert die Wege, die in der Schweiz tatsächlich offenstehen, und sagt bei jedem, für wen er taugt. Zwei davon sind zugelassen, einer ist es nicht.
Was eine Gratiswette ohne Einzahlung wirklich ist
Der Begriff führt in die Irre, und zwar systematisch. «Gratiswette» klingt nach einem Wettschein, den man geschenkt bekommt. Tatsächlich ist es ein Guthaben auf einem Spielerkonto — in der Sprache des Geldspielgesetzes ein Gratisspielguthaben —, das an Bedingungen geknüpft ist, die der Veranstalter selbst festlegt. Die wichtigste Bedingung steckt in jedem einzelnen Fall und ist die am wenigsten beworbene: Wird die Wette gewonnen, zahlt der Veranstalter den Gewinn aus, aber den Einsatz der Gratiswette nicht. Bei einer Gratiswette von CHF 10 auf eine Quote von 2.10 landen also CHF 11 auf dem Konto, nicht CHF 21. Der Einsatz war nie Geld.

Daraus folgt der zweite Punkt. Ein Gratisguthaben hat keinen Gegenwert in Franken, solange es nicht gesetzt wird, und es verliert diesen Wert, wenn es verfällt. Bei der Westschweizer Aktion waren es dreissig Tage. Wer in dieser Zeit keine passende Wette findet, hat nichts verloren, weil er nichts eingezahlt hat — aber auch nichts gewonnen.
Die dritte Eigenheit betrifft die Herkunft des Guthabens. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Diese Formel steht in den Bedingungen des Westschweizer Veranstalters, und der Deutschschweizer Veranstalter hält es gleich. Der Weg von einem Gratisguthaben zu Geld führt immer über eine Wette. Wer CHF 10 geschenkt bekommt und sie in einer Wette mit Quote 1.20 anlegt, hat am Ende CHF 12 auf dem Konto und davon CHF 2, die er behalten kann — bei einer Auszahlung, die erst ab dem dritten Bezug eine Kommission kostet.
Und schliesslich die Frage, die vor allen anderen zu klären ist: Ohne Einzahlung heisst nicht ohne Konto. Jeder Veranstalter in der Schweiz verlangt vor dem ersten Wettschein ein verifiziertes Spielerkonto. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist kein Hindernis, das man umgehen könnte, es ist der Türgriff. Ohne Konto gibt es kein Guthaben, auf dem es liegen könnte.
Vergleich: Zehn Marken und die Frage, wer in der Schweiz zulassen darf
| Marke | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Diese Tabelle sieht nach einer Rangliste aus und ist keine. Acht der zehn Zeilen tragen dieselbe Angabe, und das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis. Eine Rangliste nach der Höhe des beworbenen Guthabens führt deshalb in die Irre: sie stellt Summen nebeneinander, deren eine Hälfte an Bedingungen hängt, die niemand prüft, und deren andere Hälfte gesetzlich auf zehn Franken begrenzt ist. Verglichen werden können nur Dinge, die Bestand haben — die Zulassung, die Limiten, die Auszahlungswege, die Fristen.
Zwei Zeilen dieser Tabelle dürfen etwas, das die anderen acht nicht dürfen. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz, und umgekehrt gilt eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — in der Schweiz nicht. Für die acht übrigen Marken bedeutet das keinen Unterschied in der Bewerbung, aber einen in der Durchsetzbarkeit: was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zusagt, lässt sich hier nicht einklagen.
rechtslage: Warum die Bewilligung kein Papier ist, sondern eine Grenze
Wer in der Schweiz Wetten abschliessen will, trifft auf zwei Gruppen von Anbietern, und der Unterschied zwischen ihnen ist keine Frage des Geschmacks.

Die zugelassenen Veranstalter arbeiten unter einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt, sondern die Gespa. Das Gesetz verlangt für ein Grossspiel wie die Sportwette ein Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und es bindet die Bewilligung an das schweizerische Gebiet. Wer im Ausland wohnt, bekommt kein Konto, das hat die Verordnung an die Wohnsitznahme in der Schweiz geknüpft.
Die Zulassung ist auch räumlich zweigeteilt. Swisslos mit Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Die Loterie Romande mit Jouez Sport veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Konto setzt in der Praxis Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Für einen Leser in Genf ist Swisslos deshalb keine Option, und für einen in Zürich ist es Jouez Sport nicht.
Was überhaupt gesetzt werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Nur Sportereignisse sind zulässig; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen kennt das Gesetz nicht. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie dort aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Eckball- oder Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, eine Esport-Abteilung ebenfalls — Esport kommt in der Liste nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Für das Thema Gratiswette ist der wichtigste Satz des Gesetzes ein kurzer: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten, und das ist strafbar mit einer Busse von bis zu CHF 500’000. Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung, die mit einer Gratiswette ohne Einzahlung wirbt, bewegt sich damit auf einem Feld, das der Schweizer Gesetzgeber ausdrücklich für unzulässig erklärt hat. Das ist der Grund, warum diese Seite solche Anbieter beschreibt und bewertet, aber nicht empfiehlt.
Wer trotzdem dort spielt, verliert nicht nur den Rechtsschutz. Er verliert auch die Verbindung zum Sperrregister. Eine Spielsperre wirkt in der Schweiz über ein gemeinsames Register der gesperrten Personen und gilt für alle Wetten des Veranstalters; bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der nicht an dieses Register angebunden ist, greift sie nicht. Und die Gespa führt eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025. Die Domainhopping genannten Wechsel geschehen innerhalb von Stunden, sodass die Liste immer hinterherläuft. Wer eine solche Seite aufruft, spielt nicht im rechtsfreien Raum — nur in einem, in dem ihn das Schweizer Recht nicht schützt.
Spielerschutz: Warum Limiten vor der ersten Wette stehen
Ein Spielerkonto in der Schweiz beginnt nicht mit einer Wette, sondern mit einer Zahl. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der umgekehrte Fall ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — ein Satz, der für ein Gratisguthaben bedeutet, dass es mit dem Konto verschwindet.
Für das Gratisguthaben heisst das: es gibt keinen Schleichweg an den Limiten vorbei. Die Limiten sind keine Produkteigenschaft, die man bei einer Aktion umgeht, sie stehen vor allem anderen. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Eine Zahl aus der Aufsichtspraxis gehört daneben, weil sie jede bequeme Annahme zerstört. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist also nicht streng, er ist löchrig. Wer annimmt, das Alter werde überall kontrolliert, sollte sich nicht darauf verlassen, und wer selbst nicht mehr minderjährig ist, versteht daraus vor allem eines: die Kontrolle, auf die Verlass ist, ist die am Konto.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte ist keine Rangfolge. Zuerst kommen die beiden Veranstalter, denen die Schweiz die Sportwette erlaubt hat, danach die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen — jede mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Eine Bewilligung, die in einem anderen Land gilt, hat in der Schweiz keine Wirkung, und dieser Satz gilt für alle acht gleichermassen. Bewertet werden sie hier nach denselben Massstäben: Zulassung, Bedingungen, Limiten, Auszahlungswege.
Swisslos Sporttip: der Deutschschweizer Weg mit Konto und Register
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sportwettprodukt heisst Sporttip und ist für Personen ab 18 Jahren zugänglich. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Zulassung ist an einen Wohnsitz gebunden. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Im Wettalltag setzt Swisslos die Knöpfe niedriger als die ausländische Konkurrenz. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Wer gewohnheitsmässig dreistellig setzt, merkt von der Obergrenze nichts. Wer einen runden Betrag auf eine Zehner-Kombination legen wollte, merkt sie sofort.
Das Zugabenprogramm besteht aus Werkzeugen, nicht aus Geschenken. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, mit limitiertem Einsatz und limitierter Gewinnerhöhung. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Bei den Auszahlungen ist Swisslos grosszügig im Kleinen und vorsichtig im Grossen. Innerhalb von 365 Tagen werden Spielguthaben zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von dieser Möglichkeit ausgenommen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch an das Wallet, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Zur Aufladung steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bestätigt direkt in der PostFinance App.
Ausgezahlt wird nie anonym. Winnings und Guthaben gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Und wer sein Geld nicht abholt, verliert es: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Ein Detail, das nur den Kombinationsspieler trifft: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion verbinden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Gewinnberechnung selbst ist unspektakulär: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten, zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, wird eine Einzelwette zurückbezahlt und eine Kombinationswette mit Quote 1.00 gewertet.
Ein Urteil, das sich aus dieser Liste zieht: Sporttip ist das Angebot für jemanden, der Wert auf Nachvollziehbarkeit legt. Die Limiten sind tief, die Produktpalette ist schmal, die Sportarten folgen der Liste der Aufsicht, und wer einmal mit einem Bet-Builder-Fehler zu tun hatte, weiss, dass die Regeln auch gegen den Spieler durchgesetzt werden. Wer hier spielt, kauft nicht Spannung, sondern Ordnung — und bezahlt sie mit einem Programm, das kaum Überraschungen kennt.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg mit Theater und Testkäufen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellen sind hier kein Nebensatz: sie sind der Kanal, über den die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» überhaupt funktionierte.
Diese Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die konkreteste Gratiswette ohne Einzahlung, die in der Schweiz zu haben war: ein genau definierter Betrag, eine genau definierte Menge, eine Frist, und ein Verteiler, der nur in den Stadien existiert.
Im Konto ist die Westschweiz grosszügiger als die Deutschschweiz, was die Beträge angeht. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben beträgt höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist von der Auszahlung ausgeschlossen. Der bemerkenswerte Zug an diesen Regeln ist die Höhe: zehntausend Franken Einzahlung in einem Monat stehen einer Gewinngutschrift gegenüber, die schon bei tausend Franken auf die Bank umgeleitet wird.
Auf der Schutzseite teilt die Loterie Romande das Fundament mit Swisslos — das gemeinsame Sperrregister, die Limiten vor dem ersten Wettschein, das verifizierte Konto — und die Aufsicht hat 2025 mit ihren Testkäufen gezeigt, an welcher Stelle es dünn wird. In 47.5 % von 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Ausgerechnet der Vertriebsweg, auf dem die Westschweizer Veranstalterin ihre Aktion ausrollte, ist der, an dem die Alterskontrolle am häufigsten versagt.
Für eine Einordnung genügt die Gegenüberstellung zweier Zahlen. Sieben Aktionstage, 7’000 Codes zu je CHF 10, in den sechs Westschweizer Kantonen. Das ist die ganze Gratiswettensaison eines Betreibers, und sie passt in zwei Absätze. Wer hier mitspielt, tut es nicht wegen des Betrags, sondern weil er ohnehin im Stadion sass — und wer von der Aktion nur vom Hörensagen erfuhr, hatte den Code nicht.
bet-at-home: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung im Sperrlisten-Kreislauf
bet-at-home ist eine der Marken, die die Gespa im Zusammenhang mit dem Domainhopping namentlich nennt. Wer in der Schweiz eine Adresse aufruft, die auf der Sperrliste steht, landet nicht auf der Seite, sondern im Nichts — und findet dieselbe Marke kurze Zeit später unter einer anderen Adresse wieder. Die Aufsicht beschreibt dieses Muster als normale Erscheinung, nicht als Ausnahmefall, und bet-at-home gehört zum Beispielarsenal dieser Beschreibung.
Die Bewilligungslage ist eindeutig: keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die in einem anderen Land gemeldet ist, hat in der Schweiz keine Geltung. Damit fehlen drei Dinge gleichzeitig — der Zugang zum schweizerischen Sperrregister, ein schweizerischer Rechtsweg bei Streitigkeiten um Einsätze oder Gewinne, und jede Bindung an die Bewilligungsvorschriften des Geldspielgesetzes. Bei einem Schweizer Veranstalter würde eine selbst gewählte Spielsperre für alle Wetten dieses Veranstalters gelten. Hier gibt es nichts, dem eine Sperre gelten könnte.
Für die Frage nach der Gratiswette ohne Einzahlung heisst das: Ein Angebot, das auf einer solchen Seite beworben wird, ist kein Angebot, das man überprüfen könnte. Es gibt keine Aufsicht, die die Bedingungen abgesegnet hätte, keine Stelle, die eine Beschwerde entgegennimmt, und keine Adresse, die garantiert noch aktiv ist, wenn man sie einlösen will. Wer das trotzdem wissen will, findet die Antwort in den Geschäftsbedingungen der Marke selbst — und die liest niemand ausser ihm.
Die ausländische Herkunft hat einen zweiten Preis, der erst bei einem grösseren Gewinn sichtbar wird. Während Gewinne aus einem schweizerisch erlaubten Grossspiel bis zu einem Freibetrag steuerfrei bleiben, behandelt die kantonale Praxis Winnings aus ausländischen Grossspielen anders: Thurgau erfasst sie unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Der Genfer und der Thurgauer sitzen bei derselben Marke mit demselben Wettschein in unterschiedlichen Steuerwelten. Wer das vorab klären will, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung — vorher, nicht nach der Auszahlung.
Was diese Marke für einen Teil der Spielenden trotzdem interessant macht, ist die Breite. Die Schweizer Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten ist geschlossen, die Palette der beiden Veranstalter entsprechend flach. Wer Märkte sucht, die die Gespa-Liste nicht vorsieht, wird bei Swisslos und der Loterie Romande nicht fündig, gleichgültig wie lange er sucht. Wer diesen Weg nimmt, tauscht Schweizer Rechtsschutz gegen Auswahl — ein Tausch, dessen Bedingungen niemand für ihn geprüft hat.
1xBet: breite Palette, null Schweizer Bindung
1xBet ist eine der Marken, denen Schweizer Spielende am häufigsten begegnen, und die Bewilligungslage unterscheidet sich keinen Millimeter von der Zeile darüber: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Lizenz hier, keine Anbindung an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg. Die Verankerung in der Schweiz besteht aus nichts. Was es gibt, ist eine Webseite.
Für einen Vergleich mit den Zugelassenen ist der aufschlussreichste Punkt ihre Grösse. Die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist geschlossen, und es lohnt sich, sie einmal gegen das zu halten, was eine solche Marke anbietet — nicht um sie zu loben, sondern um zu verstehen, was ein Schweizer Veranstalter nicht anbieten darf. Esport kommt in der Liste der Aufsicht nicht vor. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur unter einer Bedingung, die die Rangliste an eine Qualifikation oder ein Podest knüpft. Wer ein Wettprogramm sucht, das diese Grenzen nicht kennt, findet es hier. Er findet aber auch keine Stelle, die ihm hilft, wenn das Programm nicht das tut, was er erwartet hat.
Auszahlungen sind der zweite Prüfpunkt, und hier gilt dieselbe Leere. Gewinne und Guthaben sind bei einem schweizerischen Veranstalter an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers gebunden. Bei einer Marke ausserhalb dieses Systems steht diese Bindung nicht im Schweizer Recht, sondern in ihren eigenen Bedingungen. Wer dort einzahlt, um eine Gratiswette zu holen, hat die Prüfung dieser Bedingungen selbst übernommen, ohne Vorlage und ohne Vergleichsmöglichkeit.
Der Sperrlisten-Mechanismus ist hier die sichtbarste Schweizer Reaktion. Die Gespa listet ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, und die Liste wächst: 671 Domains waren es Ende 2025. Weil Sperrungen binnen Stunden mit anderen Adressen konkurriert werden, ist die Liste eher Symptom als Werkzeug. Wer die Adresse eines Anbieters im Browser eintippt und nichts sieht, hat nicht das Ende einer Marke erlebt, sondern die laufende Arbeit einer Behörde.
Wer sich für 1xBet wegen der Auswahl entscheidet, entscheidet sich für eine Annahme, die niemand für ihn bestätigen kann: dass die Bedingungen einer Marke eingehalten werden, die keine Schweizer Stelle in die Pflicht nehmen kann. Bei kleinen Beträgen fällt das selten auf. Bei einem grossen Gewinn fällt es auf, und dann gibt es keine zweite Instanz.
Jackbit: Sportsbook und Casino, beide ohne Schweizer Boden
Jackbit ist der nächste Eintrag in der Reihe und trägt die gleiche Bewilligungslage wie die beiden Marken zuvor: keine Schweizer Bewilligung, und damit keine Geltung des ausländischen Papiers hier, keine Registerverbindung, kein schweizerischer Rechtsweg. Auch diese Marke kann auf die Sperrliste der Domains gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, und auch hier wäre ein Adresswechsel die Routineantwort — Domainhopping innerhalb von Stunden.
Interessanter als die Wiederholung ist, was eine solche Seite für den Schweizer Leser strukturell ist: ein Hybrid aus Sportsbook und Casino. Das ist keine Kleinigkeit, sobald die Spielsperre im Spiel ist. Der schweizerische Mechanismus, den die beiden Veranstalter tragen, ist die Sperre, die in einem gemeinsamen Register steht und ihre Wirkung gerade darin entfaltet, dass sie den Zugang zum Wetten, nicht nur zu einer einzelnen Wette abschneidet. Er funktioniert international nicht. Wo eine Marke in mehreren Rechtsordnungen operiert, hängt die Frage, ob eine Sperre überhaupt existiert, von dieser Marke ab, nicht von einem Register einer Aufsichtsbehörde.
Bei den Limiten ist der Vergleich ebenfalls ein Vergleich mit einem System, das nicht existiert. Swisslos verlangt vor dem ersten Wettschein Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; bei der Loterie Romande stehen Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage einem Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000 gegenüber. Beide Zahlen sind Produkte eines Rahmens, der Limiten voraussetzt. Wo dieser Rahmen fehlt, sind Limiten eine Produkteigenschaft, die man sucht und findet oder auch nicht.
Ob Jackbit Schweizer Kundinnen und Kunden überhaupt aufnimmt, ist eine Frage, die die Marke selbst beantwortet. Sicher ist nur, dass keine Schweizer Bewilligung vorhanden ist und dass eine Gratiswette ohne Einzahlung auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung nur nach deren eigenen Regeln existiert. Wer die Regeln kennt, bevor er einen Bestätigungsklick macht, ist im Vorteil gegenüber dem, der sie erst danach liest.
MyStake: Casino zuerst, Wetten danach
MyStake ist ohne Schweizer Bewilligung und damit ohne die drei Dinge, die eine Schweizer Bewilligung mit sich bringt. Das ist bei dieser Marke nicht der einzige Punkt, denn ihr Schwerpunkt liegt beim Casino. Wer dort von einer Gratiswette ohne Einzahlung liest, sollte genau lesen, in welchem Bereich des Angebots sie liegt und welches Produkt gemeint ist.
Der Unterschied zwischen Wetten und Casino ist in der Schweiz ein Rechtsunterschied und kein Marketingunterschied. Das Geldspielgesetz behandelt die Sportwette als Grossspiel, das von der Gespa beaufsichtigt wird; die Casinos beaufsichtigt die ESBK, und eine Bewilligung des einen Bereichs ist nicht die des anderen. Wer ein Casinoprodukt bewertet, darf dessen Regeln nicht auf Wetten übertragen, und wer ein Wettangebot prüft, darf nicht die Casinobewilligung als Argument mitnehmen. Bei einer Marke ausserhalb der Schweiz sind beide Bereiche ohnehin nur so geregelt, wie die Marke sie regelt.
Für einen Leser, der wegen einer Gratiswette infrage kommt, ist die praktische Folge einfach. Er sollte zuerst wissen, welche Art von Produkt er nutzt und wo seine Einsätze landen. Wer Casinospiele meidet und nur wetten will, findet bei einer Casinoseite mit angehängtem Sportsbook nicht dieselbe Grenze zwischen den Bereichen, die ihm in der Schweiz ein Produktname und eine Aufsichtsbehörde ziehen. Wer beides will, hat hier eine Adresse, aber mit einer Schweizer Bewilligung hat sie nichts zu tun.
Auf das Sperrregister, die Limiten und die Auszahlungswege der zugelassenen Anbieter hat eine solche Seite keinen Bezug. Bei Swisslos und der Loterie Romande folgen Gewinnauszahlungen einem dokumentierten Weg: Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto, im Westschweizer Fall über eine angegebene IBAN. Diese Wege sind keine Kulanz, sondern Teil der Aufsicht. Wer MyStake nutzt, verlässt diese Wege ganz — und das ist eine bewusste Entscheidung, keine Nachlässigkeit der Seite.
Bliebe die Frage, wer hier dennoch landet. Wer die Schweizer Limiten als Einengung empfindet und Wert auf ein grosses Casino legt, findet dort mehr Spielangebot als bei jedem Schweizer Veranstalter. Der Preis dafür ist, dass keine Schweizer Stelle ein Wort mitzureden hat, wenn die Auszahlung ausbleibt.
1Bet: viele Nationen, kein einziger Schweizer Anker
1Bet reiht sich in dieselbe Kategorie ein: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Geltung hier, keine Registerverbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als möglich Reaktion. Wenn man die achte Zeile einer Tabelle liest, die überall dasselbe sagt, drängt sich die Frage auf, ob die Wiederholung nicht selbst die Antwort ist. Sie ist es. Die Bewilligungslage der acht ausländischen Marken ist identisch, weil die Regel, die sie bestimmt, identisch ist: nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten.
Der eigentliche Unterschied liegt nicht in der Bewilligung, sondern in der Zielgruppe. Marken wie diese treten mit mehreren Sprachversionen und angepassten Währungen auf und adressieren Spielende in vielen Ländern gleichzeitig. Für die Schweiz heisst das, dass deren Angebot in derselben Form in vielen Ländern existiert und keines davon Schweizer Voraussetzungen abbildet — weder die Wohnsitzbindung noch die Alterskontrolle über ein verifiziertes Konto noch die Limiten vor der ersten Wette.
Bei einem Gratisguthaben ohne Einzahlung, das auf solch einer Seite beworben wird, lohnt sich der Blick darauf, wie das Guthaben entsteht. Bei den beiden zugelassenen Veranstaltern ist die Kette geschlossen: die Gespa stimmt der Aktion zu, das Guthaben liegt im verifizierten Konto, es ist 30 Tage gültig, es ist nicht auszahlbar, und jede Wette daraus unterliegt denselben Limiten wie jede andere. Auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung existiert der erste Schritt dieser Kette nicht. Das Guthaben kommt aus den Bedingungen der Marke, und wer sie nicht liest, kennt seinen Anspruch nicht.
Wer gerne in mehreren Sprachen und Sportarten unterwegs ist und die fehlenden Schweizer Möglichkeiten verschmerzen kann, findet hier eine funktionierende Seite. Wer nach einem Windfall sucht, sucht am falschen Ort.
MrXbet: Wetten ohne Rahmen, Bedingungen ohne Kontrolle
MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Was in der Schweiz gilt, gilt hier nicht: eine ausländische Lizenz hat keine Geltung, das Sperrregister erreicht diese Marke nicht, und ein Streit über einen Einsatz oder einen Gewinn findet in der Schweiz kein Forum. Die Gespa kann die Domain auf ihre Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Bemerkenswert ist an dieser Zeile weniger die Marke als die Leere, die sie erzeugt. Wer bei einem Schweizer Veranstalter nachfragt, wie sein Gewinn berechnet wird, bekommt eine Rechenschaft: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen das Produkt der Einzelquoten, Rundung auf zwei Nachkommastellen, Abrundung auf 5 Rappen. Wer nachfragt, wann sein Guthaben verfällt, bekommt eine Frist: 26 Wochen für die Geltendmachung eines Gewinns, ein schriftlicher Einspracheweg über 10 Tage. Diese Sätze existieren, weil eine Aufsicht sie verlangt.
Auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung existiert keiner dieser Sätze. Wer von einer Gratiswette ohne Einzahlung liest, liest ein Werbeversprechen, dessen Bedingungen in einem Text stehen, den niemand abgesegnet hat. Das ist kein Vorwurf an die Marke, sondern eine Frage des Ankers: Ansprüche brauchen jemanden, der sie durchsetzt, und hier ist dieser Jemand nicht in Bern.
Der praktische Umgang mit einer solchen Seite ist der nüchterne. Wer sie aus Neugier aufruft, sollte die Bedingungen der Aktion vollständig lesen, bevor er etwas bestätigt: Höhe des Guthabens, Frist zur Eingabe, Gültigkeit des Guthabens, Mindestquote, Zahl der Wetten, Auszahlbarkeit. Wer darauf keine klare Antwort erhält, hat sie auch später nicht. Und wer ohnehin nicht wusste, dass Schweizer Konto und Schweizer Rechtsweg zusammenhängen, lernt es spätestens an dem Tag, an dem eine Auszahlung nicht ankommt.
HornetBet: Kryptoorientierung und die Frage nach dem Zahlungsweg
HornetBet trägt dieselbe Bewilligungslage wie die übrigen ausländischen Marken in dieser Liste und wird aus demselben Grund hier geführt: Schweizer Spielende können ihr begegnen, eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht, und ihre Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was diese Marke in der Reihe unterscheidet, ist ihr Schwerpunkt auf Kryptozahlungen. Das ist bei diesem Thema kein Nebenpunkt, sondern der eigentliche Prüfstein. Gewinne und Guthaben aus schweizerisch erlaubten Grossspielen werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Diese Regel schliesst anonyme Wege aus: eine Auszahlung in eine Wallet, die auf niemanden lautet, gibt es im zugelassenen Schweizer Angebot nicht. Das ist einer der Unterschiede zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Angebot, und er verschwindet nicht dadurch, dass er bequem wäre.
Daraus folgt für den Leser eine Reihenfolge. Wer einen Zahlungsweg wählt, wählt damit auch, welche Nachvollziehbarkeit er behält. Ein Zahlungsweg, der keine Identität kennt, kennt im Konfliktfall auch keine Partei, die etwas fordern könnte. Bei Swisslos läuft die Aufladung unter anderem über PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App und damit an ein Konto gebunden, das jemandem gehört. Das ist langsamer und weniger aufregend als jede andere Variante, und es ist der Grund, warum eine ausgebliebene Auszahlung bei einem Schweizer Veranstalter überhaupt diskutierbar wird.
Wer Kryptozahlungen aus Prinzip bevorzugt, wird bei einer Marke wie HornetBet eher fündig als bei den beiden Zugelassenen, und die Schweizer Aufsicht wird dabei nicht mitreden. Ob die Bedingungen einer Gratiswette dort halten, was sie versprechen, hängt allein an der Marke.
Donbet: die letzte Zeile und der nüchterne Schluss aus acht gleichen Angaben
Donbet schliesst diese Reihe, und es wäre unsauber, hier plötzlich etwas anderes zu schreiben als bei den sieben Marken zuvor: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung der ausländischen Lizenz in der Schweiz, keine Registerverbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als mögliche Folge. Diese Gleichförmigkeit ist der Befund, nicht die Auslassung. Es gibt in der Schweiz nur zwei Veranstalter für Sportwetten, und deshalb stehen in einer Liste von zehn Marken acht Zeilen mit demselben Eintrag.
Bleibt die Frage, was einen Leser an der letzten Zeile einer solchen Liste interessiert. Am ehesten die Neugier auf ein Programm mit vielen Märkten, viele Sprachen, wenig Formalitäten. Genau diese drei Dinge sind hier zu haben. Zu ihnen gehören drei andere, die bei den Zugelassenen selbstverständlich sind und hier fehlen: die Verifikation vor dem ersten Wettschein, die Limiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden, und die Bindung des Kontos an einen Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet.
Wer die Gratiswette ohne Einzahlung zum Anlass nimmt, sich anzumelden, sollte vorher zwei Entscheidungen treffen und nicht danach. Die erste betrifft den Anbieter: will er die Zulassung und den Rechtsweg oder die Auswahl und die Bequemlichkeit. Die zweite betrifft das Einsatzniveau: was ist ihm ein Guthaben wert, das nicht auszahlbar ist und dessen Wert in einem gewöhnlichen Markt bei etwa vier Franken je zehn Franken Guthaben liegt. Wer beide Fragen beantwortet, bevor er das erste Konto öffnet, braucht diese Liste nicht mehr.
Wie eine Gratiswette am Ende aussieht: die Rechnung und ihre Grenzen
Die Summe der Bedingungen dieser Seite lässt sich in einen Satz fassen, der unangenehm ist. Ein Guthaben von CHF 10 ohne Einzahlung ist unter günstigen Annahmen rund CHF 4.26 wert, und das nur, wenn es ausschliesslich selbst gesetzt wird und niemand eigenes Geld dazulegt. Diese Zahl ist ein Erwartungswert über viele gleichartige Wetten, kein Versprechen für eine einzelne. Wer einmal CHF 10 setzt, gewinnt entweder oder verliert — der Durchschnitt entsteht nicht in seinem Konto, sondern über viele Konten hinweg.
Der zweite Teil der Rechnung gehört daneben, weil er die Grössenordnung erklärt. Der Quotenschlüssel des illustrativen Marktes beträgt 95 %, die Marge 5 %. Von jedem Franken, der durch diesen Markt fliesst, behält der Veranstalter fünf Rappen, und der Quotenschlüssel beschreibt genau den Anteil, der an die Wettenden zurückgeht. Bei einer Marge von 10 % statt 5 % sinkt der durchschnittliche Wert der Gratiswette auf rund CHF 4.03. Bei Quote 1.20 auf denselben Markt sind nur noch etwa CHF 1.50 übrig. Je kleiner die Quote, desto kleiner der Wert — und je schlechter der Markt, desto kleiner ebenfalls.
Daraus folgt eine Reihenfolge für den Umgang mit einem Gratisguthaben: erst die Frist, dann die Mindestquote, dann der Markt. Eine Frist, die man verpasst, macht jede weitere Überlegung gegenstandslos. Eine Mindestquote, die man nicht erreicht, macht den Wettschein ungültig für die Aktion. Ein Markt mit magerer Quote kann den Wert halbieren, obwohl die Bedingungen erfüllt sind.
Und am Ende steht die Auszahlbarkeit. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, wird erst zu Geld, wenn es gesetzt und gewonnen wurde, und dann fällt der Gratiseinsatz aus dem Gewinn heraus. Diese Konstruktion ist bei beiden Schweizer Veranstaltern dieselbe, und sie ist der Grund, warum eine Gratiswette ohne Einzahlung für niemanden ein Einkommen ist — für einen Spielenden, der zwanzig Minuten investiert, aber ein Geschenk von der Grösse eines Kaffees und eines Gipfels.
Häufige Fragen zur Gratiswette ohne Einzahlung
Gibt es in der Schweiz überhaupt eine Gratiswette ohne Einzahlung?
Ja, aber in sehr kleiner Zahl. Die Loterie Romande verteilte an sieben Aktionstagen in National-League-Stadien je CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Gespa gab 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Grosse Geschenke sind nicht vorgesehen.
Warum verlangen die Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor das Guthaben genutzt werden kann?
Weil das Geldspielgesetz die Identität vor dem Spiel verlangt und nicht danach. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre und keine bestehende Spielsperre gehören dazu. Ohne verifiziertes Konto gibt es kein Guthaben, das man setzen könnte.
Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz der Gratiswette kommt bei einem Gewinn nicht zurück, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Schweizer Veranstaltern auch sonst nicht auszahlbar. Bei CHF 10 auf Quote 2.10 landen also CHF 11 auf dem Konto und nicht CHF 21. Auszahlen lässt sich nur der Gewinnanteil.
Welche Bedingungen sollte ich vor der Teilnahme prüfen?
Frist, Mindestquote, Gültigkeitsdauer des Guthabens und Auszahlbarkeit. Bei der Westschweizer Aktion waren es sieben Tage für die Eingabe des Codes und dreissig Tage Gültigkeit. Der Kombiboost bei Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Diese vier Angaben entscheiden über den Wert der Aktion, nicht der beworbene Betrag.
Was passiert mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?
Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, das Guthaben verfällt mit dem Zugang. Limiten und Spielsperren stehen vor jeder Aktion: die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Teilnahme gesetzt, eine Senkung wirkt sofort. Eine unbefristete Spielsperre gilt in einem schweizweiten Register und erfasst auch Casinos.
Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die damit werben?
Diese Seiten haben keine Bewilligung, eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung, und eine Spielsperre erreicht sie nicht. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Steuerlich behandeln Kantone wie Thurgau solche Gewinne als volles Einkommen.
Bonus – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
