Gratisguthaben bei Schweizer Sportwetten – wer es vergeben darf und was daran hängt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.
Ein Guthaben, für das man nicht eingezahlt hat, klingt nach dem besten Geschäft am Markt. In der Schweiz ist es zuerst eine Rechtsfrage. Wer Wetten annehmen will, braucht eine Bewilligung des Kantonsverbunds, und wer Gratisspielguthaben verteilen will, braucht zusätzlich die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Zwei Veranstalter besitzen die eine, eine Handvoll Aktionen im Jahr bekam die andere. Damit ist der Kreis der Anbieter geschlossen, bevor der erste Klick auf eine Werbebande passiert.
Das ist die Ausgangslage, und sie schneidet die naheliegende Erwartung ab. Ein «Willkommensbonus» mit dreistelligem Betrag, wie ihn ausländische Seiten bewerben, existiert im bewilligten Schweizer Markt nicht, weil er dort nicht existieren darf. Was existiert, ist ein Aktionsguthaben von bescheidenem Umfang, mit Frist, mit Verwendungszweck und ohne Auszahlungsanspruch. Der zweite Weg führt zu Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und der hat einen Preis, der sich nicht in Franken ausdrücken lässt.
Nachfolgend stehen beide Wege nebeneinander: wer ein Startguthaben vergeben darf, was es im Einzelfall wert ist, wer stattdessen ohne solche Aktion ein Konto eröffnet und was die Aufsicht verlangt, bevor überhaupt gesetzt werden kann. Zehn Plattformen, die Schweizer Spielende tatsächlich antreffen, mit derselben Prüfraster, und am Schluss ein Rechenbeispiel, das zeigt, wo der Wert eines Gratisguthabens tatsächlich landet.
Neukundenangebote mit Startguthaben in der Schweiz: der bewilligte Weg
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist, in Zahlen, die gesamte Grössenordnung des gratis verteilten Guthabens im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt im abgelaufenen Zyklus.
Man kann diese Zahl als Enttäuschung lesen. Man kann sie auch als das ehrlichste Angebot am Markt lesen: CHF 10, die man geschenkt bekommt, ohne dass eine Einzahlung daran hängt, ohne Umsatzbedingung, ohne Mindestquote, ohne Frist zum Freispielen. Der Haken liegt woanders — man musste im Stadion gewesen sein und den Code zur Hand haben.
Was die Aufsicht vor jeder Vergabe verlangt
Gratisspielguthaben und Freiwetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Das ist keine Formalie, sondern der Grund, weshalb der Umfang so klein bleibt: Zustimmungen werden einzeln erteilt und sind begrenzt. Im Jahr 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bewilligte Aktionen dieser Art sind also keine Dauererscheinung, sondern ein Kontingent, das über ein Jahr verteilt ausgegeben wird.
Für den Leser heisst das zweierlei. Erstens: Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Konto eröffnet, findet kein dauerhaftes Willkommensangebot, sondern wartet auf ein Fenster — eine Kampagne mit Laufzeit, oft mit einem äusseren Anlass. Zweitens: In den Bedingungen dieser Kampagnen steht genau, was mit dem Guthaben geschieht. Bei der abgelaufenen Loterie-Romande-Aktion war es ein Aktionsguthaben mit 30 Tagen Laufzeit, das nicht auszahlbar ist. Wer die 30 Tage verstreichen lässt, verliert den Betrag.
Wer die tatsächlich geltenden Bedingungen einer laufenden Kampagne sehen will, findet sie in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht in der Werbung. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit und ist in der Praxis der Punkt, an dem sich entscheidet, ob ein Gratisguthaben CHF 10 wert ist oder nichts.
Wann das Guthaben auf dem Konto liegt
Das Guthaben landet nicht sofort dort, wo man es braucht. Bei Swisslos gilt eine Registrierungspflicht mit Ausweiskontrolle: Wer sich online anmeldet, liest die Personalien aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adress-Datenbanken. Bis das Konto verifiziert ist, existiert kein Spielerkonto und damit auch kein Guthaben. Bei der Loterie-Romande-Aktion war die Eingabe des Codes ausdrücklich ans verifizierte Konto gebunden.
Die Reihenfolge lautet also: registrieren, verifizieren lassen, Konto erhält Guthaben, dann innert der genannten Frist das Guthaben einsetzen. Wer die Bedingungen liest, findet dort auch die zwei Angaben, die man beim Auszahlen braucht — die Frist und die Auszahlbarkeit. Beim Aktionsguthaben aus Promotionen ist die Antwort bei beiden Schweizer Veranstaltern dieselbe: nicht auszahlbar.
Wo ein Gratisguthaben aufhört und das eigene Geld anfängt
Ein Guthaben von CHF 10 ist kein Startkapital. Es ist Einsatzmaterial mit Ablaufdatum. Wer aus einem Gratisguthaben eine dauerhafte Bankroll machen will, muss nach dem Ablauf selbst einzahlen, und dort greifen die Einzahlungswege mit ihren eigenen Untergrenzen und Limiten.
Die nüchterne Rechnung: Für CHF 10 Gratisguthaben lohnt kein Anbieterwechsel. Es lohnt der Blick auf das Spielprogramm und auf die Limiten, die man ohnehin setzen muss. Das Gratisguthaben ist der Vorwand, sich mit der Plattform zu beschäftigen, nicht der Grund.
Die zehn Plattformen im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Die folgenden zehn Marken sind nach denselben Kriterien bewertet. Die ersten zwei sind die einzigen bewilligten Schweizer Veranstalter; die übrigen acht sind ausländische Anbieter, die Schweizer Spielende antreffen und die keine Schweizer Bewilligung besitzen. Diese beiden Gruppen werden nicht vermischt, weil zwischen ihnen nicht nur ein Qualitätsunterschied liegt, sondern ein rechtlicher.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betclic | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| 20Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rainbet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| MyStake | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet-at-home | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetPanda | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte «berichtete Bewilligung» sieht bei acht Zeilen gleich aus, und das ist keine Nachlässigkeit der Darstellung, sondern die eigentliche Information. Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; sie begründet hier weder einen Anspruch noch eine Aufsicht. Zwischen einer ausländischen Lizenz und gar keiner besteht für den Spielenden in der Schweiz praktisch kein Unterschied: Beide führen dazu, dass keine Schweizer Stelle zuständig ist.
Und die zwei Zeilen mit «Ja» sind nicht zwei Optionen unter zehn, sondern das gesamte Angebot. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann online nur bei Swisslos ein Konto eröffnen. Wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, nur bei der Loterie Romande. Die Auswahl, die der Markt anbietet, ist eine Auswahl zwischen einem Anbieter und acht Adressen, denen die Bewilligung fehlt.
Grundlagen: wie Sportwetten mit Startguthaben in der Schweiz funktionieren
Zwei Veranstalter für ein ganzes Land klingt nach einem dürftigen Markt. Es ist ein politisch gewollter. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und die beiden teilen sich das Territorium nach Sprachregionen auf.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Wo man überhaupt ein Konto eröffnen kann
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt dort kein Online-Konto; für ihn ist die Loterie Romande zuständig, deren Gebiet die sechs Westschweizer Kantone umfasst.
Das ist die erste und härteste Einschränkung für jeden, der ein Startguthaben sucht. Es hilft nichts, das lukrativere der beiden Angebote auszuwählen: Die Wahl wird vom Wohnsitz entschieden, nicht vom Geschmack. Ein Genfer kann bei Swisslos kein Konto eröffnen, ein Zürcher bei der Loterie Romande keines. Der Wettbewerb zwischen den beiden findet nicht statt, und genau das erklärt, warum die beiden so wenig Anlass haben, sich mit Gratisguthaben zu überbieten.
Was ein Gratisspielguthaben ist und was nicht
Gratisspielguthaben ist ein Rechtsbegriff. Das Geldspielgesetz behandelt Gratisspiele und Gratisguthaben als etwas, das der Zustimmung der Aufsicht bedarf, und das ist der Grund, weshalb die Veranstalter nicht einfach nach eigenem Gutdünken Guthaben verteilen. Die Zustimmung begrenzt Menge und Anlass.
Das Guthaben bleibt dabei rechtlich etwas anderes als Gewinn. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, und im allgemeinen Reglement steht derselbe Ausschluss. Bei Swisslos gilt er ebenfalls ausdrücklich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält, hat CHF 10, die man nur beim Veranstalter wieder loswird.
Einzahlung, Auszahlung und was das Konto kostet
Wer sich vom Gratisguthaben zum eigenen Geld bewegt, trifft auf Limiten und Wege. Bei Swisslos kann Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Zwei Plattformen, zwei Wege zur gleichen Obergrenze — und keine davon ist ein Startguthaben, sondern eine Grenze für das eigene Geld.
Auf der anderen Seite steht das Auszahlen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto.
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Wer den ersten Gewinn über die Runde bringt, merkt den Unterschied zwischen Wallet und Bankkonto erst bei der ersten grösseren Summe — und dann ist er erklärt.
Was die Schweizer Regeln fürchten und wogegen sie schützen
Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb hier nur «je nach Kanton» stehen kann. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grössenordnung: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wetttsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für eigene Fälle ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.
Rechtslage: weshalb nur bewilligte Veranstalter Wetten annehmen dürfen
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig, weil sie nur die Casinos überwacht.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, an dem sich alles Weitere aufhängt — eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entfaltet hier keine Wirkung.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerlöse fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Kriterien für eine Schweizer Bewilligung
Bewilligt wird ein geschlossenes Angebot, nicht ein offener Markt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- und keine Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Gewettet wird auf Sportereignisse — auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über die entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Zudem gilt: eine Person, ein Konto, mit verifizierter Identität.
Was ausländische Anbieter in der Schweiz bedeuten
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und die einzige.
Die schlechte: Bei einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Einhaltung der Spielregeln, keine Anlaufstelle bei Streitigkeiten und keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — der Anbieter wechselt die Adresse, und das Angebot bleibt erreichbar.
Man kann das als lästige Störung eines einträglichen Geschäfts lesen oder als das, was es ist: eine Aufsicht, die den Zugang drosselt, ohne ihn ganz zu schliessen.
Widerspruch, der stehen bleibt: die Schweizer Lizenz ist keine Geschmacksfrage
Die Bewilligung hat einen Preis, den man offen benennen sollte. Nur zwei Veranstalter, ein geschlossenes Angebot an Sportarten und Wettarten, Wohnsitzzwang und eine Identitätsprüfung, die vor der ersten Wette stattfindet. Wer ausländische Anbieter gewohnt ist, empfindet das als eng.
Und der ausländische Weg hat seinen eigenen Preis. Kein Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Sperrregister, keine faire Wettkontrolle — und Gewinne, die nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbares Einkommen sein können. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer den ausländischen Weg wählt, sollte diese beiden Sätze zusammen lesen.
Keine der beiden Optionen ist per se «die sichere Wahl». Die bewilligte bringt den vollen Schweizer Schutz und dafür ein Angebot, das einem engen Korsett folgt. Die unbewilligte bringt ein weiteres Programm und dafür den Wegfall jeder Schweizer Zuständigkeit.
Verantwortungsvolles Wetten: die Limiten gehören dem Spielenden
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese vier Zahlen sind das ehrlichste Stück Spielerschutz auf der Seite, weil sie zeigen, wer hier entscheidet. Der Staat setzt keine feste Einzahlungsgrenze; das Geldspielgesetz verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangt — täglich, wöchentlich oder monatlich. Gefüllt werden diese Werte vom Spielenden selbst. Wer die Limiten beim ersten Login grosszügig setzt, weil sie ja später erhöht werden können, hat den Mechanismus nicht verstanden: die Erhöhung kostet 72 Stunden Bedenkzeit, und die sind genau der Sinn.
Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss möglich sein. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Was ein Startguthaben an dieser Disziplin ändert
Nichts. Und das ist wörtlich gemeint. Ein Gratisguthaben senkt die Hemmschwelle, das erste Konto zu eröffnen, aber es setzt keine Limite und es verschiebt keine. Wer sich über CHF 10 Aktionsguthaben freut, setzt an derselben Stelle seine Verlustlimiten wie jemand, der CHF 100 einzahlt — und die Limiten gelten für beide gleich.
Der Punkt, der in der Praxis am häufigsten durchrutscht, ist die Reihenfolge. Die Limiten werden vor der ersten Wette gesetzt, nicht danach. Und die 72 Stunden bis zu einer Erhöhung werden nicht verkürzt, weil man gerade eine gute Quote sieht. Die Sperre ist das Werkzeug für den, der merkt, dass es nicht mehr um CHF 10 geht.
Ernst wird die Sache an einer anderen Stelle: Die Gespa führte 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durch. In 200 Fällen wurde an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft — in 47.5 % der Fälle. Die Kontrolle am Schalter ist nicht streng, sie ist löchrig. Wer hier von Schutz spricht, spricht über eine Zahl, die knapp die Hälfte erreicht, und über einen Online-Zugang, der die Altersprüfung an der Ausweiskontrolle festmacht.
Wer merkt, dass das Spiel den Alltag bestimmt, findet Unterstützung bei einer Fachstelle für Spielsucht; die Kantone führen entsprechende Angebote.
Die bewilligten Veranstalter im Einzelnen
Swisslos mit Sporttip: das Gratisguthaben, das man nicht kaufen kann
Swisslos sitzt in Basel, veranstaltet Sporttip und ist einer der beiden Veranstalter, die das Interkantonale Geldspielkonkordat für Sportwetten zulässt. Der Zugang ist geographisch geschlossen: Die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein bilden das Vertragsgebiet, und ausserhalb bekommt niemand ein Online-Konto. Wer in Genf wohnt, liest diese Zeilen ohne Konsequenz für sich.
Die Spielerschutzarchitektur bei Sporttip ist das Auffälligste an dieser Plattform, weil sie nichts mit Werbung zu tun hat und trotzdem die Erfahrung prägt. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, bevor überhaupt gesetzt wird. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Senken wirkt sofort, erhöhen erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage und die produktbezogene Selbstsperre zwischen 1 und 180 Tagen.
Am Einsatz hängen Limiten, die manchem zu eng erscheinen werden. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit grossen Einzelbeträgen arbeitet, stösst hier auf eine Wand, die nicht verhandelbar ist.
Beim Kombiboost gibt es eine Struktur, die sich von dem unterscheidet, was ausländische Werbung unter «Acca Boost» verkauft. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von 5 auf 100 % sieht grosszügig aus, bis man die Stufe dazwischen ernst nimmt: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind ein Portfolio, keine Wette.
Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Zwei Regeln aus dem Kleingedruckten verdienen Beachtung. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Für die Auszahlung gilt dasselbe Muster wie für die Einzahlung: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.
Fazit. Swisslos ist die Plattform mit der aufwendigsten Schutzarchitektur und dem engsten Angebot. Wer Verlustlimiten ohnehin als nützlich empfindet, wird hier gut bedient. Wer ein Gratisguthaben als Einstieg sucht, findet es nur sporadisch, in kleinem Umfang und ohne Auszahlungsanspruch.
Loterie Romande mit Jouez Sport: das Startguthaben mit Laufzeit
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Für die Westschweiz ist sie damit nicht eine Option unter mehreren, sondern die einzige bewilligte Online-Adresse.
Sie hat im untersuchten Zeitraum auch die einzige Aktion geliefert, die ein Startguthaben ohne Einzahlung tatsächlich auszahlte. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Die Mechanik dieser Aktion ist lehrreich, weil sie die drei Bedingungen zeigt, die Schweizer Gratisguthaben typischerweise tragen: eine kurze Frist zur Einlösung, eine kurze Gültigkeit des Guthabens selbst, und ein ausdrückliches Verbot der Auszahlung. Zwischen Ausgabe und Erlöschen liegen hier dreissig Tage — genug Zeit für ein paar Wetten, zu wenig für einen Plan.
Auf der Wallet-Seite ist die Loterie Romande grosszügiger als ihre Schwester. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Die Limiten liegen damit bei derselben Grössenordnung wie bei Swisslos, und die Auszahlungslogik ist ähnlich: kleine Beträge bleiben im System, grössere gehen aufs Bankkonto. Der praktische Unterschied liegt in der Betreuung über die Verkaufsstellen — 2’350 davon in sechs Kantonen — und in der Sprache, in der die Bedingungen geschrieben sind, die für einen Teil der Deutschschweizer Leserschaft schlicht eine Reibung darstellt.
Fazit. Wer in der Westschweiz wohnt und auf ein Gratisguthaben ohne Einzahlung wartet, hat genau einen Anlaufpunkt — und die Aktion, die es zuletzt gab, hatte eine Laufzeit von dreissig Tagen und eine Frist von sieben. Der Guthabenwert liegt unter dem Preis eines Kinobesuchs; der Wert der Beschäftigung mit den Limiten ist höher.
Zwischen den Bewilligungen: acht ausländische Plattformen, die Schweizer kennen
Die folgenden acht Marken werden bewertet wie alle anderen, mit einer Ausnahme: Sie besitzen keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Keine dieser Plattformen ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keine untersteht Schweizer Aufsicht, und jede kann mit ihrer Domain auf der Sperrliste erscheinen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren — wobei blockierte Domains innert Stunden ersetzt werden. Diese acht werden beschrieben, nicht empfohlen. Für Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel gilt ein Verbot, und es ist strafbewehrt.
Betclic: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Zuständigkeit
Betclic gehört zu den Namen, die Schweizer Wettende am ehesten schon einmal gesehen haben. Die Schweiz ist für die Plattform kein Bewilligungsmarkt, und das stellt den Rahmen für alles Weitere. Eine Schweizer Aufsicht besteht über dieses Angebot nicht. Damit fehlt die Instanz, die bei einer Streitigkeit über eine abgerechnete Wette anrufbar wäre.
Was die Schweizer Seite betrifft, ist die Lage klar geregelt: Ohne Bewilligung darf in der Schweiz kein Sportwettenangebot veranstaltet werden. Für die Spielenden ist das kein strafrechtliches Risiko — bestraft wird der Veranstalter. Das Risiko liegt darin, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können, und darin, dass niemand da ist, der die Einhaltung der eigenen Spielregeln kontrolliert. Wer sein Konto über eine solche Adresse führt, sollte die Auszahlungsbedingungen vor der ersten Einzahlung lesen, nicht danach.
Fazit. Ein Konto führt hier zu einem Anbieter, dem in der Schweiz keine Stelle etwas vorschreibt. Das ist für Schweizer Verhältnisse der grösste Unterschied, den eine Plattform aufweisen kann.
Fezbet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Zuständigkeit
Fezbet erscheint in dieser Übersicht aus demselben Grund wie die übrigen: Schweizer Spielende treffen die Marke an, und der Vergleich gehört auf dieselbe Grundlage gestellt. Diese Grundlage ist bei Fezbet die Abwesenheit einer Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung erzeugt in der Schweiz keinen Anspruch und keine Aufsicht.
Praktisch wirkt sich das an drei Stellen aus. Erstens gibt es keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister: Wer sich selbst sperren lässt, ist hier nicht automatisch ausgeschlossen. Zweitens existiert keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit über eine Wette. Drittens gehört ein allfälliger Gewinn nach kantonaler Praxis vollumfänglich zum steuerbaren Einkommen. Wer mit dem Gedanken spielt, bei einer ausländischen Adresse ein Konto zu eröffnen, sollte diese drei Punkte gegen die Verlockung des grösseren Wettprogramms abwägen.
Fazit. Was diese Adresse liefert, liegt ausserhalb jeder Schweizer Zuständigkeit, und wer sie nutzt, sollte das nicht als Detail behandeln. Die Bedingungen, die dort gelten, stehen nur in den eigenen Unterlagen des Anbieters.
WirWetten: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Zuständigkeit
WirWetten tritt mit einem deutschsprachigen Auftritt auf, was die Marke für hiesige Spielende naheliegend macht. Die Schweizer Bewilligung fehlt trotzdem, und daran ändert die Sprache nichts. Ohne Bewilligung besteht in der Schweiz keine Möglichkeit, den Anbieter zur Rechenschaft zu ziehen.
Die ausländische Bewilligung, über die der Anbieter allenfalls verfügt, ist in der Schweiz ohne Wirkung. Das ist kein technisches Detail, sondern der Kern: Eine Aufsichtsbehörde in einem anderen Land kontrolliert nicht, ob eine Wette in Zürich korrekt abgerechnet wurde. Und die Sperrliste der Gespa kann jede solche Domain erfassen, wobei die Anbieter ihre Adressen regelmässig wechseln. Wer sich für eine Adresse entscheidet, die dort stehen kann, sollte zumindest wissen, dass sie dort stehen kann.
Fazit. Der deutschsprachige Auftritt ist keine Schweizer Bewilligung, und die Verwechslung der beiden ist genau der Fehler, den eine solche Marke begünstigt.
20Bet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Zuständigkeit
20Bet steht für die Gruppe der international aufgestellten Plattformen, die ohne Schweizer Bewilligung auf den hiesigen Markt zielen. Die rechtliche Einordnung ist bei allen dieselbe: keine Wirkung der ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Was den Vergleich mit den zwei bewilligten Veranstaltern angeht, ist der Unterschied nicht das Wettprogramm — dazu enthalten die Schweizer Bewilligungsunterlagen ohnehin nur Aussagen über das Angebot der Bewilligten. Der Unterschied ist der Status: Hier gibt es keine Stelle, die ein Einhalten der Regeln prüft, und keine Instanz, an die man sich wenden könnte, wenn eine Wette falsch abgerechnet wird. Die Nettoerlöse bewilligter Schweizer Sportwetten gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen; bei einem ausländischen Anbieter geht nichts davon in die Schweiz.
Fazit. Ein breiteres Programm gegen den vollständigen Verzicht auf Schweizer Zuständigkeit — ein Tausch, der auf dem Papier selten so gut aussieht wie in der Werbung.
Rainbet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Zuständigkeit
Rainbet gehört zu den Namen, die in Schweizer Suchanfragen auftauchen, obwohl die Plattform hier nicht bewilligt ist. Damit teilt sie das Schicksal der übrigen sieben: Die Schweiz ist für sie kein geregelter Markt, und sie ist umgekehrt kein geregelter Markt für die Schweiz.
Für den Leser ist die relevante Frage nicht die Marke, sondern der Zustand. Wo keine Schweizer Bewilligung besteht, gibt es keine Schweizer Spielregeln, deren Einhaltung überprüfbar wäre, und keine Meldewege. Dass eine Domain blockiert werden kann, macht das Angebot nicht unerreichbar — der Wechsel der Adresse erfolgt schnell —, sondern nur unzuverlässig in der Erreichbarkeit. Wer bei einer solchen Adresse einzahlt, sollte sich vorher überlegen, ob er mit einem Anbieter arbeiten will, dessen Adresse sich von heute auf morgen ändern kann.
Fazit. Ein Anbieter ohne Bewilligung ist kein Anbieter mit weniger Regeln, sondern einer ohne zuständige Aufsicht. Das ist keine Kleinigkeit.
MyStake: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Zuständigkeit
MyStake fällt in dieselbe Kategorie: kein Schweizer Permit, keine Schweizer Zuständigkeit. Die Konsequenz für die Spielenden ist, dass die Schutzmechanismen fehlen, die in der Schweiz an die Bewilligung geknüpft sind — darunter die Anbindung an das Sperrregister und die Verpflichtung, Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen.
Dass eine solche Plattform kein Verbrechen für den Spielenden darstellt, ist der eine Teil der Wahrheit. Der andere ist, dass bei einem Vorgehen gegen den Anbieter Einsätze und Gewinne eingezogen werden können. Und dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach kantonaler Praxis der ordentlichen Einkommenssteuer unterliegen können. Das sind zwei gewichtige Sätze, die in der Werbung solcher Plattformen nicht vorkommen.
Fazit. Was am Schweizer Modell zu eng erscheint, lässt sich nicht durch einen Anbieter umgehen, der überhaupt keinem Schweizer Modell untersteht.
bet-at-home: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Zuständigkeit
bet-at-home ist ein Name, den Schweizer Wettende seit vielen Jahren kennen. Die Gespa nennt die Marke im Zusammenhang mit Domain-Hopping. Eine Schweizer Bewilligung besitzt sie gleichwohl nicht.
Daraus folgt die bekannte Kette: keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Einsprachemöglichkeit gegen eine Entscheidung des Anbieters. Anders als bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es hier keine veröffentlichten Bedingungen, gegen die man eine Abrechnung prüfen könnte — es gibt nur die Bedingungen des Anbieters selbst, und die kann er ändern. Dieser Punkt wiegt schwerer, als er klingt: Die Schweizer Bedingungen legen fest, wie eine Wette bei Absage, bei einem nachträglich platzierten Einsatz oder bei einer spielentscheidenden Situation gewertet wird. Fehlt diese Grundlage, entscheidet allein der Anbieter.
Fazit. Wer die Regeln einer Wette kennen will, bevor er sie platziert, findet sie bei einer Schweizer Bewilligung schriftlich vor — ohne Bewilligung nur im Reglement des Anbieters, das keiner Aufsicht untersteht.
BetPanda: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Zuständigkeit
BetPanda gehört zu den Adressen, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten und von Schweizer Spielenden trotzdem gefunden werden. Die Bewertung fällt wie bei den übrigen sieben aus: Die Schweiz kennt für dieses Angebot keine Veranstalterbewilligung, und die ausländische Bewilligung, über die der Anbieter verfügen mag, ist hier ohne Wirkung.
Für die Entscheidung zählt weniger die Marke als das Muster. Diese acht Plattformen unterscheiden sich in Programm, Sprache und Auftritt. Sie teilen alle denselben Status gegenüber dem Schweizer Recht, und dieser Status ist der einzige Punkt, an dem sie für einen Schweizer Leser gleich aussehen. Wer vergleicht, vergleicht unter diesen acht nichts Wesentliches; wesentlich wird der Vergleich erst zwischen einem von ihnen und einem der beiden bewilligten Veranstalter.
Fazit. Die Wahl liegt nicht zwischen zehn ähnlich guten Angeboten. Sie liegt zwischen einer geregelten und einer ungeregelten Welt, und das ist die einzige Entscheidung, die hier wirklich zu treffen ist.
Was ein Gratisguthaben in Wetten tatsächlich wert ist
Hier wird gerechnet. Die Grundlage: ein Aktionsguthaben von CHF 10, wie es die Loterie-Romande-Aktion ausgegeben hat — nominal, ohne Auszahlungsanspruch, mit einer Gültigkeit von 30 Tagen. Dazu ein illustrativer Zwei-Weg-Markt zu Quoten von 1.90 und 1.90. Das ist ein Beispiel, kein zitierter Preis; ob ein konkreter Markt so aussieht, entscheidet jeder Veranstalter selbst.
Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten: bei zweimal 1.90 sind das rund 95,2 % der Einsätze, die dieser Markt an die Wettenden zurückgibt. Die Marge des Veranstalters — die Differenz zu 100 % — liegt damit bei rund 4,8 %.
Ein Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt wird, ist weniger wert als sein Nennbetrag. Der erwartete Wert ergibt sich aus dem Guthaben mal dem Faktor Quote minus eins geteilt durch Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei CHF 10, einer Quote von 1.90 und einer Auszahlungsquote von 95,2 % liegt der durchschnittliche Wert des Gratisguthabens bei rund CHF 4.50.
Das ist die Zahl, die hinter der Werbung steht. Ein «Gratisguthaben von CHF 10» ist unter diesen Bedingungen im Schnitt rund CHF 4.50 wert, weil der Einsatz nicht in die Auszahlung zurückfliesst und weil in jedem Einsatz bereits die Marge des Veranstalters steckt. Bei einem Guthaben, dessen Einsatz zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt wird, liegt der Wert dagegen bei rund CHF 9.50 — knapp das Doppelte. Wer die Bedingungen eines Angebots liest, sollte deshalb als Erstes nach dieser einen Frage suchen: Wird der Einsatz des Guthabens beim Gewinn mitbezahlt oder nicht?
Die Bandbreite ist real und nicht klein. Der Wert des Gratisguthabens hängt an drei Grössen: der Höhe des Guthabens, der Quote, auf die man es setzt, und der Frage, ob der Einsatz zurückfliesst. Wer CHF 10 Gratisguthaben auf eine Quote von 1.50 setzt, landet deutlich unter CHF 4.50; wer den Einsatz mit dem Gewinn zurückbekommt, darüber. Und für die Schweizer Aktionen kommt die vierte Einschränkung hinzu: Das Guthaben ist nicht auszahlbar, kann also nur weiter gesetzt werden. Der Wert steckt daher nicht im Guthaben, sondern darin, dass es überhaupt als Einsatz verwendet werden kann.
Das ist eine statistische Schätzung über viele Einsätze unter den genannten Annahmen — keine Zusage an den einzelnen Wettenden. Wer zehn Franken auf eine Quote von 1.90 setzt, gewinnt entweder oder verliert; der Durchschnitt entsteht erst über eine Vielzahl solcher Wetten. Eine Garantie, dass der einzelne Einsatz aufgeht, folgt daraus nicht, und niemand kann sie geben.
Und der Bias, der in dieser Rechnung gegen sie arbeitet: Wer ein Gratisguthaben verwendet und dabei auf einen Markt mit höherer Marge ausweicht — eine Kombination, ein Exotenmarkt, eine Handicap-Wette — senkt den Wert weiter. Der Zwei-Weg-Markt zu 1.90 ist der günstige Fall. Die Praxis ist selten so freundlich.
Häufige Fragen zu Sportwetten mit gratis Startguthaben
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?
Ja, aber nur aus Aktionen mit vorheriger Zustimmung der Gespa und in kleinem Umfang. Die Loterie Romande vergab im Rahmen von «JouezSport – Patinoires et Stades» je CHF 10 Spielguthaben an verifizierte Konten, insgesamt 7’000 Stück. Ein dauerhaftes Willkommensangebot ohne Einzahlung führt in der Schweiz kein Veranstalter.
Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?
Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt im verifizierten Konto CHF 10 Spielguthaben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?
Nein. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Das Guthaben lässt sich nur als Einsatz verwenden; die daraus entstehenden Gewinne werden anschliessend den normalen Auszahlungswegen gutgeschrieben, sofern sie die Wallet-Grenzen übersteigen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?
Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; Wetten über der Limite werden nicht angenommen.
Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?
Gratisspielguthaben und Freiwetten sind nach dem Geldspielgesetz zustimmungspflichtig. Die Aufsicht erteilt sie einzeln und begrenzt; 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Kontingentierung erklärt, warum Gratisguthaben im Schweizer Markt knapp bleiben, obwohl sie beworben werden dürfen.
Bonus – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
