Gratis Wettguthaben 2026 – zwei Veranstalter, viele Bedingungen
Ladevorgang...
Wer im deutschen oder österreichischen Netz nach Gratisguthaben sucht, stösst auf Dutzende Angebote. Wer in der Schweiz sucht, findet zwei Veranstalter und eine Aufsichtsbehörde, die vorher gefragt werden muss. Das ist kein Zufall und keine vorübergehende Zurückhaltung der Branche, sondern der Rahmen, in dem hierzulande Sportwetten überhaupt angeboten werden dürfen.
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Oktober 29, 2026 — abgeglichen mit den Bewilligungen unter Aufsicht der Gespa und den veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Die Loterie Romande verteilte in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an sieben Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben: Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, bekam das Guthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist das Grösste, was ein Schweizer Publikum an Gratisguthaben zu sehen bekommt. Zehn Franken, ein Monat, kein Rappen davon in bar.
Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Nicht 240. Nicht 24 pro Woche. Vierundzwanzig im ganzen Jahr für den grössten Anbieter der Westschweiz, acht für den grössten der Deutschschweiz. Diese zwei Zahlen rücken jede Erwartung an ein üppiges Bonusjahr zurecht, und sie erklären besser als jede Werbeseite, warum Schweizer Konten in Franken geführt werden: Ein «5 Euro Wettguthaben» ist eine Anzeige für ein anderes Land, in dem eine andere Aufsicht andere Regeln macht.
Und weil jede Wette eine Quote trägt, in der die Marge des Veranstalters schon steckt, ist die erste Frage bei jedem Guthaben nicht «wie viel?», sondern «was davon kommt beim Wettenden an?».
Neukundenangebot oder Patinoires-Code: wie Gratisguthaben in der Schweiz entsteht
Wer sich ein Gratisguthaben als Türöffner vorstellt — einladen, beschenken, binden —, hat das schweizerische Modell noch nicht gesehen. Hier ist die Verteilung die umgekehrte: Der Anbieter darf nur schenken, wenn er vorher gefragt hat, und die Erlaubnis gilt für eine bestimmte Aktion, nicht für ein Dauerangebot. Das verändert alles, was danach kommt.
Die Loterie Romande hat 2025 für ihre Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» genau diesen Weg genommen. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, verteilt über sieben Aktionstage in den Stadien der National League. Der Code zirkulierte im Stadion, nicht im Werbebanner. Wer ihn hatte, gab ihn im verifizierten Konto ein — und zwar innert sieben Tagen, sonst verfiel er. CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, auszahlbar: nein. Insgesamt 7’000 Stück, also eine begrenzte Auflage, die irgendwann weg war.
Bemerkenswert daran ist weniger die Summe als die Struktur. Der Anlass war ein Sportanlass. Der Kanal war ein physischer. Die Frist war eine Woche. Das Guthaben war nicht in bar abziehbar, und es war nach dreissig Tagen tot. Wer aus dieser Aktion ein Geschäftsmodell ableiten wollte, müsste einen Stadionbesuch, ein verifiziertes Konto und ein Zeitfenster zusammenbringen — drei Dinge, die sich nicht mit einem Klick erledigen.
Wer dagegen ein Konto eröffnet, um Guthaben abzuholen, und danach nie wieder kommt, ist bei diesem Modell kein Zielpublikum. Er ist ein Kostenfaktor mit Wohnsitz.
Die Kette vor dem ersten Franken
Bevor überhaupt ein Guthaben auf dem Konto landen kann, steht eine Registrierung, die sich nicht abkürzen lässt. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wer das als Schikane liest, sollte den Gegenwert sehen: Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ist die Identität bekannt, das Konto gehört einer Person, und die Auszahlung läuft auf ein Konto, das auf denselben Namen lautet. Das ist der Preis der Bewilligung und gleichzeitig der Grund, warum es in der bewilligten Schweizer Sportwette kein anonymes Guthaben und keine Auszahlung in Kryptowährung gibt. Wer beides sucht, sucht es woanders.
Das Vertragsgebiet ist dabei keine Randnotiz, sondern eine Bedingung, die viele Bewerbungen ausschliesst. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Konto in Genf führt nicht zu Swisslos, ein Konto in Zürich nicht zu Jouez Sport.
Ein Gratisguthaben ist also nie das erste Tor, das man durchschreitet. Es ist das vierte oder fünfte.
Wie sich Bedingungen und Limiten auf ein Guthaben auswirken
Sobald ein Guthaben auf dem Spielerkonto liegt, gilt es als Guthaben wie jedes andere — mit einem Unterschied, der schwerer wiegt als alles andere auf dieser Seite: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. So steht es in den Teilnahmebedingungen von Swisslos, und so steht es im Reglement der Loterie Romande. Wer gewinnt, kann den Gewinn je nach Höhe abziehen. Wer nur das Guthaben behält, kann es nicht in Geld verwandeln.
Damit hängt der Wert eines solchen Guthabens vollständig daran, was man damit anfängt und unter welchen Bedingungen das möglich ist. Bei Sporttip kostet ein Mindesteinsatz CHF 1; eine Einzel- oder Kombinationswette darf höchstens CHF 1’000 Einsatz tragen, eine Systemwette höchstens CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer ein Guthaben von CHF 10 auf eine Wette mit CHF 1 Einsatz setzt, hat zehn Wetten vor sich — nicht eine.
Werfen wir das auf die Rechnung, die dieses Guthaben wirklich beschreibt. Nehmen wir die Aktion der Loterie Romande mit ihren CHF 10 Spielguthaben und ein illustratives Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein bei irgendeinem Anbieter abgelesener Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes, also der Anteil aller Einsätze, den ein Markt im Schnitt zurückzahlt, liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 Prozent; die Marge des Veranstalters ist der Rest von 5 Prozent.
Aus den CHF 10 werden in diesem Beispiel also rund CHF 4,70 bis CHF 4,80, das ist der durchschnittliche Wert des Gratisguthabens über viele Wetten hinweg. Bei einer Quote von 1.90 liegt der obere Rand des Bandes unter der Hälfte des aufgedruckten Betrags. Der genaue Wert hängt an der Quote, die man tatsächlich erwischt, und am Quotenschlüssel des Marktes, den man tatsächlich spielt — bei einem schlechteren Markt sinkt er, bei einer höheren Quote steigt er, ohne dass er den Nennbetrag je erreicht. Über ein einzelnes Spiel sagt die Zahl nichts: Sie beschreibt, was das Angebot im Mittel wert ist, nicht was eine einzelne Wette gewinnt oder verliert.
Das ist der Kern der Sache. Der Marketingwert eines Gratisguthabens ist sein Nennbetrag. Der Wert für den Wettenden liegt bei etwa der Hälfte, und dieser Wert ist an eine Quote über 1.00 und einen Markt mit vertretbarem Quotenschlüssel gebunden.
Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit: die drei Bedingungen, die zählen
Bei allen Aktionsguthaben in der Schweiz stehen dieselben Fragen im Weg, und keine davon betrifft die Höhe.
Die Frist steht zuerst. Das Guthaben der Loterie-Romande-Aktion war 30 Tage gültig, der Code sieben Tage ab Erhalt. Wer die Frist verpasst, hat nichts verloren ausser der Chance — aber er hat sie verpasst, und niemand verlängert sie.
Dann kommt der Einsatzweg. Ein Guthaben wird nicht als Bargeld gutgeschrieben, sondern liegt im Spielerkonto und muss über Wetten ins Spiel. Bei Sporttip heisst das Mindesteinsatz CHF 1, und Kombinationen multiplizieren die Quoten der einzelnen Voraussagen zur Gesamtquote. Wer zehn Franken in einer Wette mit einem Franken Einsatz spielt, hat nach der zehnten Wette kein Guthaben mehr, sondern ein Ergebnis.
Und schliesslich die Auszahlbarkeit, die schärfste der drei. Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Wer also mit einem Guthaben CHF 50 gewinnt, kann diese CHF 50 unter Umständen abziehen — aber nur als Gewinn, nicht als Geschenk, und nur nach den Auszahlungsregeln, die im Abschnitt Grundlagen nachzulesen sind.
Wer die drei Bedingungen zusammennimmt, sieht, was das Angebot wirklich ist: ein Anstoss, kein Geschenk. Es bringt jemanden dazu, ein Konto zu eröffnen, eine Quote auszuwählen und das eigene Urteil über ein Spiel zu testen — mit Geld, das nicht von ihm stammt, aber auch nicht an ihn zurückfliesst.
Ich halte das für redlich. Kein Klein gedrucktes, das einem später den Gewinn wegnimmt. Nur ein Nennbetrag, der deutlich grösser aussieht als der Nutzen dahinter.
Die zehn Anbieter im Vergleich: neun Bewilligungen, neun Sperrlisteneinträge
Bevor die einzelnen Namen kommen, die Einordnung, aus der die Tabelle lebt. Die interkantonale Vereinbarung erlaubt Sportwetten nur zwei Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und der Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, aus dem einfachen Grund, dass es keine weiteren gibt. Alle anderen Namen, die ein Schweizer Publikum kennt, arbeiten ohne Schweizer Bewilligung, und jeder von ihnen ist in dieser Übersicht als solcher gekennzeichnet.
Kein Bewilligungsstatus ist in dieser Tabelle eine Lücke. Er ist der erste Eintrag, den ein Schweizer Wettender lesen sollte, noch vor jeder Quote.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz | Zuständige Aufsicht für das Spielangebot |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51) | Société de la Loterie de la Suisse Romande | Gespa |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht |
Was die Tabelle zeigt, ist eine Zweiteilung, die keine Abstufung kennt. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit einer Bewilligung, die «nur in der Schweiz» gilt, unter Aufsicht der Gespa und eingebunden in das schweizerische Sperrregister. Auf der anderen Seite stehen acht Namen, deren gemeldete Lizenz in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Ein ausländisches Papier aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst verändert daran nichts. Es gibt keine halbe Bewilligung und keine, die man später nachreicht.
Ein zweiter Blick auf die Spalte der Veranstalterin lohnt sich. Bei den beiden Schweizer Häusern steht dort ein Name mit Sitz und Rechtsform — eine Genossenschaft in Basel, eine Gesellschaft in Lausanne. Bei den acht anderen steht keine Firma, die man greifen könnte, sondern lediglich der Befund, dass keine Lizenz mit Geltung für die Schweiz besteht. Wer je versucht hat, gegen eine Entscheidung eines solchen Anbieters vorzugehen, weiss, was diese Leerstelle praktisch bedeutet. Es gibt keine Schweizer Anlaufstelle, keine Beschwerdestelle, kein Gericht am Wohnort.
Die Sperrliste der Gespa ist die dritte Information, die in der Tabelle fehlt und trotzdem jeden Eintrag betrifft. Gegen ausländische Domains, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, können Sperren verhängt werden; die Telecom-Anbieter setzen sie über DNS um. Die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden laut Gespa innert Stunden ersetzt — ein Mechanismus, den die Aufsicht selbst mit einem eigenen Begriff belegt. Für einen Wettenden heisst das: Ein Name, der heute funktioniert, kann morgen unerreichbar sein, und das Guthaben wartet nicht.
Die Bewertungskriterien hinter der Reihenfolge
Die Reihenfolge dieser Übersicht folgt nicht der Grösse eines Bonus, denn ein Bonus ist in der Schweiz selten und klein. Sie folgt den Bedingungen, die den Wert tatsächlich bestimmen.
Die Bewilligung steht zuoberst. Nicht als Formalie, sondern weil sie entscheidet, ob das Sperrregister greift, ob es eine Schweizer Beschwerdestelle gibt und ob eine Auszahlung überhaupt auf ein Konto im eigenen Namen laufen muss.
Die Auszahlungsregeln kommen direkt danach. Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; auch dort ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Wer sein Guthaben in kleinen Beträgen abzieht, zahlt bei Swisslos ab der dritten Auszahlung innerhalb eines Jahres — ein Detail, das niemanden trifft, der einmal im Jahr auszahlt, und jeden, der es monatlich tut.
Limiten und Zahlungswege stehen an dritter Stelle, weil sie bestimmen, wie viel Geld überhaupt ins Spiel kommen kann. Bei Swisslos liegt die Einzahlungsgrenze bei CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe 30-Tage-Grenze von CHF 10’000 für Einzahlungen und zusätzlich eine Obergrenze des Wallet-Guthabens von CHF 10’000.
Die Marktqualität schliesst die Liste ab, und sie ist der Punkt, an dem die meisten Vergleiche zu Unrecht anfangen. Die Marge steckt in jeder Quote, und eine Quote ohne Marge gibt es in keinem bewilligten Markt.
Swisslos Sporttip: der ältere der beiden Bewilligungswege
Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Für das Thema Gratisguthaben ist Swisslos die zurückhaltendere der beiden Adressen. Acht Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025 sind kein Programm, aus dem sich ein Neukundenangebot speisen liesse. Wer hier ein Konto eröffnet, tut es für das Wettangebot, nicht für eine Prämie.
Das Angebot selbst hat Kontur. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert ihn — eine Kopplung, die man im Kleingedruckten suchen muss und die den Nutzen des Boosts an das Durchhalten bindet.
Der Kombiboost folgt derselben Logik in grösserem Massstab. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen bringt den Zuschlag von 5 auf 100 Prozent — aber er bringt auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine dieser fünfzehn Voraussagen danebengeht, und die wächst schneller als der Zuschlag.
Der Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Die Marktregeln sind die eines grossen Hauses mit klaren Grenzen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Das ist die Sorte Bestimmung, die einen Anfänger überrascht und einen erfahrenen Wettenden nicht. Wer zwei Märkte desselben Spiels kombiniert, weil er die Korrelation für einen Vorteil hält, findet in den Regeln eine Klausel, die genau das ausschliesst.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung kostet ein paar Rappen und ist bei beiden Schweizer Veranstaltern der Normalfall.
Das Urteil: Swisslos ist der Anbieter für jemanden, der ein grosses, tiefes Wettprogramm mit klaren Regeln und einem schmalen Bonuspfad sucht. Wer wegen eines Gratisguthabens kommt, kommt zum falschen Haus — der Kombiboost und die Quotenboosts sind hier das eigentliche Werbeinstrument, und beide binden den Nutzen an eine Bedingung, die man einhalten muss.
Loterie Romande Jouez Sport: die Adresse mit dem sichtbarsten Gratisguthaben
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Kantonsgrenze ist hart: Wer ausserhalb dieser sechs Kantone wohnt, bekommt kein Konto, und die 2’350 Verkaufsstellen liegen alle auf der richtigen Seite davon.
Hier sitzt auch das Gratisguthaben, das diese Seite am konkretesten beschreiben kann. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Der in den National-League-Stadien verbreitete Code musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden, dann gab es CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die zwei Fristen darin, sieben Tage für den Code und dreissig für das Guthaben, sind der eigentliche Inhalt der Aktion.
Die Einzahlungs- und Auszahlungsregeln unterscheiden sich in einem Punkt, der für Sparsame wichtiger ist als die Werbeprämie. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Wer viel mit kleinen Beträgen arbeitet, merkt den Unterschied zwischen dieser Staffelung und der Auszahlungspraxis bei Swisslos. Dort läuft jede Auszahlung über ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, zweimal im Jahr gratis, danach gegebenenfalls mit 3 Prozent Kommission und 5 bis 10 Arbeitstagen Laufzeit. Wer einen Gewinn von CHF 1’200 macht, wartet bei Swisslos auf die Überweisung; bei der Loterie Romande landet alles unter CHF 1’000 sofort im Wallet und ist von dort sofort wieder einsetzbar.
Das Urteil: Für Sponsoring-Aktionen ist die Loterie Romande der lebendigere der beiden Kanäle — 24 Zustimmungen der Gespa in einem Jahr sprechen eine deutliche Sprache. Für den einzelnen Wettenden heisst das aber nur, dass die Wahrscheinlichkeit grösser ist, überhaupt einmal an eine Aktion zu geraten. Der Wert liegt bei rund der Hälfte des Nennbetrags, wie im Abschnitt Bedingungen und Limiten erläutert, und der Zugang ist an einen der sechs Kantone gebunden.
Pribet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister
Pribet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; die gemeldete Lizenz von Pribet entfaltet hier keine Wirkung, und das ist keine Formsache, sondern die Folge von Art. 4 BGS.
Daraus folgt praktisch dreierlei. Pribet ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, ein Spieler, der sich bei Swisslos sperren lässt, bleibt dort also nicht gesperrt. Es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten. Und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Swiss-Telecom-Provider über DNS umsetzen. Wer dort Guthaben liegen hat und die Seite nach einer Sperre nicht mehr erreicht, hat ein Problem, für das die Schweiz keine Lösung bereithält. Die Aufsicht nennt für die Ersetzung gesperrter Domains einen Zeitraum von Stunden.
Interwetten: ein bekannter Name, den die Aufsicht selbst nennt
Interwetten gehört zu den Namen, die die Gespa im Zusammenhang mit dem Wechsel von Domains ausdrücklich anführt — ein Umstand, der die praktische Seite dieses Bewilligungsstatus besser beschreibt als jede abstrakte Erklärung.
Die Rechtslage bleibt dieselbe: kein Schweizer Papier, keine Aufsicht, kein Sperrregister. Wer Interwetten nutzt, nutzt ein ausländisches Angebot. Das ist erlaubt, und der Spielende wird dafür nicht bestraft. Ihm wird auch nichts verboten. Er verliert nur jeden Schutz, den die Bewilligung mit sich bringt, und muss sein Guthaben gegen ein Domainwechsel-Risiko halten.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung geführt
BDMBet erscheint in dieser Übersicht aus demselben Grund wie die übrigen ausländischen Namen: Schweizer Spielende begegnen ihm, und wer ihm begegnet, soll wissen, woran er ist.
Der Massstab ist auch hier identisch. Keine Bewilligung nach dem BGS, keine Gespa-Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, Sperrlistenrisiko. Was ein solcher Anbieter an Bedingungen, Limiten oder Auszahlungswegen aufstellt, ist allein seine eigene Sache.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung, dafür auf der Sperrliste denkbar
22Bet steht für die Gruppe der Anbieter, die mit einem breiten Programm und einem grossen Bonusversprechen auftreten — und deren Bonusversprechen für Schweizer Konten nicht gilt, weil Schweizer Konten in Franken geführt werden und ein Euro-Guthaben auf einer Seite liegt, die hier keine Bewilligung hat.
Zum Thema Gratisguthaben lässt sich über 22Bet nichts sagen, was sich auf Schweizer Regeln stützt. Es gibt keine Gespa-Zustimmung, weil es kein Gespa-Verfahren gibt. Der einzige belastbare Punkt bleibt der Status: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz.
Betwinner: internationale Präsenz ohne Schweizer Papier
Betwinner ist eine der Marken, die Schweizer Spielende über Werbung und Sponsoring kennen, nicht über eine Bewilligung. Die Behördenwege, die ein Schweizer Anbieter nehmen muss, sind ihm fremd.
Konkret: Die Voraussetzungen, die bei Swisslos und der Loterie Romande für ein Konto gelten — bewilligter Sitz, Vertragsgebiet, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen —, gelten hier nicht. Wer hier spielt, spielt nach den Regeln eines Unternehmens, dem die Schweiz keinen Rahmen setzt. Die Aufsicht kann nur die Domain blockieren, und das tut sie für Namen wie diesen.
HornetBet: keine Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht
HornetBet fällt in dieselbe Gruppe. Der Eintrag, der in dieser Übersicht zählt, ist der Bewilligungsstatus, und der lautet: keine Schweizer Bewilligung.
Mehr lässt sich über HornetBet zum Thema Gratisguthaben nicht schreiben, weil es in der Schweiz nichts gibt, woran ein solches Guthaben gemessen werden könnte — keine Zustimmung der Gespa, keine Aufsicht, kein Sperrregister. Wer die Bedingungen prüfen will, muss sie beim Anbieter selbst lesen, und zwar vor der ersten Einzahlung.
Boomerang Bet: als Referenz geführt, nicht empfohlen
Boomerang Bet steht in dieser Liste, weil ein Vergleich der Schweizer Wege unvollständig wäre, wenn er die Namen ausliesse, auf die ein Schweizer Publikum tatsächlich trifft. Das ist eine Einordnung, keine Empfehlung.
Der Status bleibt: keine Schweizer Bewilligung. Damit entfällt für Schweizer Wettende alles, was an eine Bewilligung geknüpft ist — die Einbindung in das Sperrregister, die Schweizer Beschwerdemöglichkeit, die Pflicht zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Was der Anbieter an Bedingungen stellt, ist seine eigene Sache und für Schweizer Regeln unerheblich.
BetLabel: der zehnte Eintrag und dieselbe Einordnung
BetLabel schliesst die Liste der ausländischen Namen ab. Auch hier ist der einzige Punkt, der sich mit Schweizer Recht belegen lässt, der Bewilligungsstatus: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa.
Wer die Wahl zwischen den zehn Namen trifft, trifft sie nicht zwischen zehn Buchmachern, sondern zwischen zwei Bewilligungswegen und acht Angeboten ohne. Das ist die Entscheidung, die über allem anderen steht, weil sie bestimmt, welche Regeln im Streitfall gelten.
Grundlagen: was Spielguthaben in der Schweiz ist und woher es kommt
Spielguthaben ist zunächst nichts anderes als ein Betrag auf dem Spielerkonto. Wie er dorthin kommt, entscheidet darüber, was man damit anfangen kann, und es gibt in der bewilligten Schweizer Sportwette genau zwei Wege: Kauf oder Promotion.

Der Kaufweg führt über das Wallet. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird. Die Obergrenze des Wallet-Guthabens treibt eine kleine Absurdität: Wer CHF 9’999 auf dem Konto hat, kann keinen Franken mehr nachlegen, obwohl das Monatslimit noch längst nicht ausgeschöpft ist.
Der Promotionsweg führt über eine Zustimmung der Gespa. Genau dort sitzt der Unterschied zwischen «Guthaben kaufen» und «Guthaben geschenkt bekommen». Kauft jemand Spielguthaben, ist es sein Geld und unterliegt den Auszahlungsregeln wie jeder Gewinn. Kommt es aus einer Aktion, ist es Gratisspielguthaben, und das ist nicht auszahlbar.
Zwischen beiden Wegen steht der Begriff, der in der Werbung gern verschwimmt. Was im Markt Gratiswette, Freiwette oder Gratisguthaben heisst, ist rechtlich ein Gratisspielguthaben: ein Guthaben, das nur im Spiel verbraucht werden kann. Ein Gratisguthaben ohne Einzahlung ist damit nicht dasselbe wie ein Geschenk ohne Bedingungen. Es ist eine Erlaubnis, mit fremdem Geld zu spielen, und wenn ein Gewinn daraus entsteht, kann dieser Gewinn unter Umständen abgezogen werden — während das Guthaben selbst, das eingesetzt wurde, niemals abgezogen werden kann.
Wer ein Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande führt und dort ein Aktionsguthaben sieht, sollte zwei Dinge prüfen, bevor er es einsetzt: die Frist und die Auszahlbarkeit. Die Frist steht in den Aktionbedingungen, die Auszahlbarkeit in den Teilnahmebedingungen oder im Reglement. Beides ist langweilig zu lesen und entscheidet über den gesamten Nutzen.
Der Quotenschlüssel als unsichtbarer Preis jeder Wette
Jede Quote auf einer bewilligten Schweizer Wettplattform enthält den Anteil, den der Veranstalter für seine Kosten und seinen Ertrag einbehält. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen lässt sich dieser Anteil aus den Quoten selbst ablesen. Der Quotenschlüssel ist die Summe der Kehrwerte der Quoten, umgekehrt genommen, also der Anteil aller Einsätze, den der Markt im Schnitt zurückzahlt. Die Marge ist 100 Prozent minus diesen Anteil.
Das ist keine Schweizer Besonderheit. Es ist die Mechanik jedes Buchmachers, ob bewilligt oder nicht, und für die Beurteilung eines Gratisguthabens ist sie zentral. Ein Gratisguthaben in einem Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 Prozent ist rund fünf Prozent weniger wert als derselbe Betrag in einem besseren Markt. Wer den Wert eines Guthabens messen will, muss also nicht nur die Bedingungen prüfen, sondern auch den Markt, in dem er es einsetzt.
Ein verwandter Punkt betrifft die Auszahlungsquote von Schweizer Wetten, über die regelmässig diskutiert wird. Ein Quotenschlüssel von 95 Prozent und eine Marge von 5 Prozent sind derselbe Sachverhalt, nur von zwei Seiten betrachtet. Wer die Zahl liest, sollte wissen, welche der beiden gemeint ist.
Rechtslage: wer Gratisguthaben überhaupt anbieten darf
Die Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz in der Fassung, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Eine Sportwette online gilt darin als Grossspiel, und für die Aufsicht ist die Gespa zuständig, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht zuständig ist die ESBK. Deren Aufsicht beschränkt sich auf die Casinos, ein Punkt, der immer wieder durcheinandergebracht wird.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen und nicht aus einem: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Wer die beiden Elemente zusammen hört, versteht, warum es keinen Schweizer Buchmacher mit einer Genehmigung aus dem Ausland geben kann und warum die Aufsicht, die im Ausland zuständig ist, in der Schweiz nichts zu melden hat.
Der Gratisguthaben-Artikel steht in Art. 75 Abs. 2 BGS: Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Dass die Aufsicht 2025 vierundzwanzig solcher Zustimmungen für die Loterie Romande und acht für Swisslos erteilt hat, ist der ganze Umfang des Schweizer Gratisguthabenmarktes eines Jahres, ausgedrückt in Genehmigungen.
Dazu kommt die Werbeseite. Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist untersagt und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das erklärt, warum ein Bericht über Anbieter ohne Bewilligung beschreiben muss und nicht anpreisen darf, und warum in dieser Übersicht keine Aufforderung zur Anmeldung steht.
Was gewettet werden darf, gibt der Gesetzgeber ebenfalls vor. Erlaubt sind Sportwetten, der zugelassene Umfang steht in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Wer auf Wetter, Politik oder eine Fernsehsendung wetten will, findet dafür keinen Schweizer Markt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Ein gesetzliches Verbot bestimmter Live-Märkte gibt es nicht.
Der Cash-Out ist demgegenüber nicht gesetzlich geregelt. Er ist ein Merkmal des jeweiligen Angebots, das man als solches beschreiben muss und nicht als Recht des Wettenden. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor und während des Spiels, ausschliesslich als vollständigen Ausstieg und ohne Garantie für jeden Markt.
Die Voraussetzung für ein Online-Konto ist ein Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis der Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Damit fällt die Schweiz in zwei Zonen, und zwar in der Form, in der dieses Land gern denkt: zwei Konkordate, zwei Häuser, keine Überschneidung. Was der eine nicht bedienen darf, darf der andere nur mit einer eigenen Bewilligung, und die gibt es nicht.
Wer in der Schweiz ein Gratisguthaben sucht, sucht also nicht nach dem grosszügigsten Anbieter, sondern nach einer Aktion, die zufällig gerade läuft und für die eine Bewilligung vorliegt.
Die Grenze zur ausländischen Seite
Art. 4 BGS sagt, was ausländische Papiere in der Schweiz wert sind: nichts. Eine Lizenz aus Curaçao, aus Malta, aus Deutschland oder aus irgendeinem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung. Auch das ist keine Formalie, sondern die Grundlage dafür, dass Schweizer Wettende überhaupt einen geschützten Markt haben.
Organisiert jemand Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, ist das strafbar, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Fairplay-Kontrollsystem existiert nicht.
Wer glaubt, dass hierzulande Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Anbieter blockieren, irrt. Ein solches Werkzeug gibt es nicht. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die die Telecom-Anbieter über DNS sperren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Das ist ein Erreichbarkeitswerkzeug, kein Zahlungswerkzeug, und wer eine Seite über einen anderen Weg erreicht, erfährt davon nichts mehr.
Bei den Steuern gilt eine Trennung, die man kennen sollte. Gewinne aus Schweizer Geldspielen, zu denen die ESTV ausdrücklich auch die Sportwette zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Betrag weicht davon ab, deshalb ist hier je nach Kanton die richtige Formulierung. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein normaler Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Anders bei ausländischen Anbietern. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie als volles Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine solche Zahl irgendwo liest, hat eine ausländische Regel vor sich.
Für Einzelfälle gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Diese Seite ist keine Steuerberatung.
Verantwortungsvolles Spielen: ein Guthaben ist Spielverhalten
Ein Gratisguthaben ist billiges Geld, und billiges Geld lässt die Hemmschwelle sinken. Genau dort liegt die Gefahr, und genau deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, was ein Veranstalter verlangen muss, bevor es überhaupt losgeht.
Verlustlimiten setzt man selbst, nicht der Staat. Die Veranstalter müssen für jede Spielerin und jeden Spieler einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, pro Woche oder pro Monat verlangen. Bei Swisslos bedeutet das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der gesetzliche Rahmen verlangt bei einer Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Die 72 Stunden sind mehr als eine Formalie. Ein schlechter Abend lässt sich in drei Tagen nicht mehr in eine höhere Limite ummünzen, und wer es dennoch versucht, hat den Mechanismus immerhin verstanden.
Die zweite Schutzschicht ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter, sondern in einem System.
Für die Sperre gelten gesetzliche Regeln: Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten können. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und die Aufsicht testet selbst: Bei Testkäufen an Verkaufsstellen im Jahr 2025 wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Verkaufstellen ein engmaschiges Kontrollnetz zuschreibt, liegt damit falsch, und wer sich auf eine solche Kontrolle verlässt, ebenfalls.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze in der Schweiz. Was es gibt, sind die selbst gesetzten Limiten des Veranstalters und die eigenen des Spielenden. Das ist die Konstruktion, die in diesem Land gewählt wurde: nicht ein staatlicher Deckel, sondern eine Pflicht zur Dokumentation und eine Verantwortung beim Wettenden.
Auszahlungen laufen ausserdem ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ein anonymes Guthaben gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Und Kredit an Spielende wird nicht gewährt.
Ein kurzer Blick auf das eigene Spiel
Ein Gratisguthaben ist der Moment, in dem man zum ersten Mal mit einer Quote konfrontiert wird, die man nicht selbst gewählt hat. Wer weiss, dass in dieser Quote eine Marge steckt und dass das Guthaben nur rund die Hälfte seines Nennbetrags wert ist, spielt anders als jemand, der zehn geschenkte Franken als zehn geschenkte Franken liest.
Nichts davon spricht gegen Wetten. Es spricht dafür, sich vorher zu entscheiden, wie viel Geld im Monat ins Spiel darf, und die Limite zu setzen. Der Anbieter verlangt es ohnehin — bei Swisslos vor der ersten Teilnahme. Wer die Zahl in diesem Moment als Erste-Hilfe-Kasten in der Schublade ablegt, hat sie falsch gelesen. Sie ist der einzige Wert auf dieser Seite, der bleibt.
Fragen und Antworten zu Gratis Wettguthaben
Gibt es in der Schweiz gratis Wettguthaben, und wer darf sie anbieten?
Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa und nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern, Swisslos und der Loterie Romande. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ausländische Anbieter arbeiten ohne Schweizer Bewilligung; ein Gratisguthaben bei ihnen unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht.
Lässt sich Spielguthaben aus einer Aktion auszahlen, und auf welches Konto?
Gratisspielguthaben ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar — das steht so in den Teilnahmebedingungen von Swisslos und im Reglement der Loterie Romande. Ein Gewinn, der daraus entsteht, kann dagegen je nach Höhe abgezogen werden. Auszahlungen laufen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet.
Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei ausländischen Seiten, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?
Ein Euro-Guthaben liegt bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung, denn Schweizer Konten laufen in Franken. Der Betrag ist deshalb nicht mit einem Frankenbetrag vergleichbar, und es kommt kein Schweizer Schutzmechanismus hinzu. Wichtig: Ein solcher Anbieter hängt nicht am schweizerischen Sperrregister.
Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Das ist von Aktion zu Aktion verschieden. Bei der Loterie-Romande-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» genügte ein verifiziertes Konto mit Codeeingabe innert sieben Tagen. Bei Swisslos ist eine Registrierung ohnehin Voraussetzung, mit 18 Jahren, Wohnsitz im Vertragsgebiet und Ausweiskontrolle. Ob eine Einzahlung verlangt wird, steht in den Aktionbedingungen.
Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip auf den Nettogewinn aus?
Er gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Mit mehr Voraussagen sinkt aber die Trefferwahrscheinlichkeit der Kombination.
Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann kann eine Kommission anfallen?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bonus – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
