Sportwetten-Gewinne in der Schweiz – steuerfrei bis zum Freibetrag, danach 35 % Verrechnungssteuer
Ladevorgang...
Für den Alltag der meisten Wettenden in der Schweiz ist die Steuerfrage eine Nicht-Frage. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport eine Einzelwette über CHF 20 abgibt und mit Quote 2.10 gewinnt, bekommt CHF 42 aufs Konto — kein Abzug, keine Meldung, keine Zeile in der Steuererklärung. Steuerfrei wird dieser Gewinn aber nicht, weil er klein ist. Er wird es, weil er unter dem Steuerfreibetrag liegt, und dieser Betrag ist für einen einzelnen Gewinn ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt.
*Stand: Oktober 29, 2026 — die Bewilligungs- und Rechtsangaben wurden gegen die öffentlich einsehbaren Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und der kantonalen Steuerverwaltungen abgeglichen.*
Zwischen «nichts zu tun» und «35 % weg» liegt also eine sehr hohe Mauer. Genau das macht die Sache gefährlich: Die Mauer steht nur auf Schweizer Boden. Gewinne bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter diese Regel, und nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Ein guter Lauf über zehntausend Franken kann dort also volle Einkommenssteuer auslösen, während derselbe Betrag bei Sporttip schlicht steuerfrei bleibt. Das ist der stärkste steuerliche Grund, den es für einen bewilligten Veranstalter gibt — und er hat mit dem Spiel selbst nichts zu tun.
Die Steuerfolgen im Vergleich: zehn Anbieter, zwei Steuerwelten
Wer das Steuerrisiko vor den Gewinn stellt, sortiert den Markt anders, als die Branche es gewohnt ist. Nicht die Quote entscheidet, sondern die Frage, ob der Gewinn überhaupt in eine Steuererklärung gehört. In der Schweiz gibt es darauf genau zwei Antworten, und sie hängen an einer einzigen Zeile: ob der Veranstalter eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz hält.

Für Sportwetten ist die Auswahl gesetzlich geschlossen. Der Veranstalter muss eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel halten, und eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Alle übrigen Namen auf dieser Seite sind ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Sie dürfen in der Schweiz nicht beworben werden, und die folgende Übersicht ist eine Beschreibung, keine Empfehlung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sportwetten unter dem Namen Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz; keine, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz; keine, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS) |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz; keine, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz; keine, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz; keine, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz; keine, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS) |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz; keine, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz; keine, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS) |
Die Spalte «keine Schweizer Bewilligung» ist keine Formalität, sondern der Kern des Steuerthemas. Ein ausländischer Anbieter mit einer Konzession aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Er ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Für den Steuerzahler heisst das: Der Freibetrag, über den diese Seite handelt, kommt hier gar nicht zur Anwendung, und die kantonale Praxis kann den vollen Betrag als Einkommen erfassen. Wer dort gewinnt, hat sich nicht für eine schlechtere Quote entschieden, sondern für eine andere Steuerordnung — meist, ohne es zu merken.
Die zweite Spalte sagt zugleich, wie dünn das bewilligte Angebot ist. Zwei Veranstalter, ein geschlossenes Wettprogramm, ein Wohnsitzkriterium: mehr gibt die Bewilligungsordnung nicht her. Und doch liegen zwischen diesen beiden und den acht übrigen Namen für den Wettenden mehr als Lizenzfragen. Nur beim bewilligten Veranstalter ist der Weg vom Gewinn zum Geld steuerlich und rechtlich vorgezeichnet — die Auszahlung auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers, kein anonymer Auszahlungsweg, keine Krypto-Auszahlung.
Was die Tabelle nicht zeigt, ist der Preis dieser Ordnung. Die bewilligten Anbieter haben ein Wohnsitzkriterium, ein begrenztes Wettprogramm und einen Mindesteinsatz von CHF 1; Schweizer Rechtsschutz und Steuerfreiheit sind die Gegenleistung. Wer das als Einschränkung liest, sollte den umgekehrten Fall durchrechnen: ein Gewinn von CHF 30’000 bei einem Anbieter ohne Bewilligung. Bei Sporttip wäre er steuerfrei, unter der Thurgauer Praxis voll steuerpflichtig. Das ist der Vergleich, den die Übersicht nahelegt.
Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz: Einsätze sind nicht steuerbar, einzelne Gewinne erst oberhalb der Schwelle
Der erste Punkt, den man verstehen muss, ist die Reihenfolge der Prüfung. Der Staat fragt nicht zuerst, ob ein Gewinn gross ist, sondern ob der Einsatz steuerbar war.
Er war es nicht. Die Schweiz erhebt auf den Einsatz bei Sportwetten keine Wettsteuer. Es gibt keine Abgabe, die bei jeder platzierten Wette abgeht, und wer CHF 100 auf ein Fussballspiel setzt, verliert bei einer Niederlage genau CHF 100 und keinen Franken mehr. Diese Konstruktion ist der Grund, weshalb die Debatte über «Steuern auf Sportwetten» in der Schweiz so oft an der falschen Stelle geführt wird. Die Steuer sitzt nicht am Anfang der Kette, sondern ganz am Ende, und sie betrifft nur den einen, ungewöhnlich grossen Fall.
Der zweite Punkt ist die Rechtsnatur der Wette. Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz ein Grossspiel. Gewinne aus Grossspielen unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag. Das ist keine Ermessensfrage und keine Kulanz, sondern eine gesetzliche Schwelle, die jährlich nachgeführt wird.
Der dritte Punkt ist der praktische Massstab. Bei einem einzelnen Gewinn unter dem Freibetrag fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Für einen typischen Wettenden, der Einzel- und Kombiwetten im zweistelligen oder tiefen dreistelligen Frankenbereich spielt, ist die Steuerfrage damit erledigt, bevor sie gestellt wurde. Kein Formular, keine Meldung, kein Abzug an der Auszahlung.
Das ist der Kern der Steuerfreiheit, und er ist banaler, als das Wort klingt. Nicht der Gewinn ist das steuerliche Ereignis, sondern die Höhe eines einzelnen Gewinns. Die Schwelle ist hoch genug, dass sie im Alltag nicht existiert, und niedrig genug, dass ein Jackpot-Fall sie überschreiten kann.
Die Steuerfreiheit hängt an der Bewilligung des Veranstalters
Hier wird es konkret, und hier entscheidet sich, ob die Steuerfrage für einen Wettenden überhaupt gleich aussieht. Die Steuerfreiheit ist an die Bewilligung des Veranstalters und an die Aufsicht der Gespa geknüpft. Nur Sportwetten, die von einem bewilligten Veranstalter durchgeführt werden, fallen unter die Regel, dass Gewinne bis zum Freibetrag steuerfrei bleiben.
Die Unterscheidung ist keine Nebenbedingung, sondern die ganze Mechanik. Ein bewilligter Veranstalter ist im System erfasst: Er führt das Spiel legal durch, er steht unter Aufsicht, er zahlt die Verrechnungssteuer dort ab, wo sie anfällt. Ein nicht bewilligtes Angebot aus dem Ausland steht ausserhalb dieses Systems. Der Gewinn daraus kann deshalb vollständig steuerbar sein, ohne Freibetrag, ohne Ausnahme, unabhängig von der Höhe. Die Steuerfreiheit folgt nicht dem Spiel, sondern dem Veranstalter.
Für den Wettenden heisst das: Die Frage «sind Wettgewinne steuerfrei?» lässt sich nicht pauschal beantworten. Die richtige Antwort ist immer eine Gegenfrage, nämlich wo die Wette durchgeführt wurde. Dieselbe Wette, dieselbe Quote, derselbe Einsatz können steuerfrei oder steuerpflichtig sein, je nachdem, bei wem das Wettschein liegt.
Auch Kleinspiele sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei — wenn sie gesetzlich zugelassen sind
Für lokale Sportwetten, die unter die Kleinspiele fallen, gilt bei der direkten Bundessteuer ebenfalls Steuerfreiheit, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind. Nicht bewilligte Kleinspiele sind dagegen vollumfänglich steuerbar. Die Regelung ist damit streng symmetrisch: zugelassen ist frei, nicht zugelassen ist voll.
Diese Symmetrie sollte man sich merken, weil sie das Muster des ganzen Themas beschreibt. Der Staat besteuert nicht das Glück, sondern die Ordnung. Ein zugelassenes Spiel wird bei der Steuerbehandlung nicht dafür bestraft, dass es Glück ist; ein nicht zugelassenes wird nicht dafür belohnt, dass der Gewinner sympathisch ist. Wer verstehen will, wann und wie die Steuer zuschlägt, muss deshalb zuerst die Bewilligungsfrage klären und erst danach die Betragsfrage stellen.
Der Steuerfreibetrag: CHF 1’071’000 ab 2026, und was darüber passiert
Freibeträge klingen nach einem Geschenk. Dieser ist keines, und er ist auch nicht klein. Für einen einzelnen Gewinn gilt bei der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2026 ein Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000. Der Betrag ist nicht gewachsen, weil jemand Lust auf Grosszügigkeit hatte, sondern weil der Ausgleich der kalten Progression jährlich nachgeführt wird, gestützt auf den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode.
Die Zahlenreihe erzählt von dieser Mechanik. CHF 1’000’000 galt von 2019 bis 2022. Dann CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024 und CHF 1’070’400 für 2025. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Schwelle CHF 1’071’000. Der Sprung gegenüber dem Vorjahr beträgt also CHF 600 — wenig in absoluten Zahlen, aber ein Beleg dafür, dass der Betrag eine Administrativeinheit ist und keine politische Aussage.
Nur der Teil über dem Freibetrag wird steuerbar
Der Freibetrag ist kein Freibetrag auf das ganze Leben, sondern auf einen einzelnen Gewinn. Das ist der Punkt, an dem viele Annahmen auseinanderlaufen. Nur der Teil eines einzelnen Gewinns aus Grossspielen über dem Freibetrag ist steuerbar. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 genau CHF 200’000 steuerbar. Die Grenze ist keine Alles-oder-nichts-Schwelle, sondern eine Absetzgrenze.
Diese Unterscheidung ist praktisch bedeutsam, weil sie das Bild vom «einen Franken zu viel» zerstört. Wer CHF 1’071’001 gewinnt, wird nicht auf alles steuerpflichtig, sondern auf den einen Franken über der Schwelle — und in der Praxis der Verrechnungssteuer auf diesen Anteil. Der Sprung über die Grenze ist fliessend, nicht abstürzend.
Es gibt für den Leser kaum einen Anlass, diesen Mechanismus selbst zu prüfen. Ein einzelner Wettgewinn in Millionenhöhe ist kein Alltagsfall, und wer ihn erlebt, hat ganz andere Gesprächspartner als diese Seite. Wer es dennoch genau wissen will, richtet seine Frage an die zuständige kantonale Steuerbehörde; für die Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer ist die ESTV zuständig. Das sind die beiden Adressen, die zählen, und keine andere Stelle kann die Frage abschliessend beantworten.
CHF 1’071’000 bei der direkten Bundessteuer, ein anderer Betrag je nach Kanton
Der bundesrechtliche Freibetrag ist nur die halbe Antwort. Die Steuerfreibeträge für Gewinne aus Grossspielen sind kantonal verschieden. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio. aus, die für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Mio. Für den Kanton Thurgau etwa beträgt der Freibetrag für Staats- und Gemeindesteuern CHF 1’000’000, während er bei der direkten Bundessteuer ab 2026 bei CHF 1’071’000 liegt.
Wer einen Gewinn erwartet, prüft deshalb den Betrag seines eigenen Kantons, bevor er den Bundesbetrag für bare Münze nimmt. Nicht der Wohnsitzkanton entscheidet über die Steuerpflicht dem Grunde nach, sondern über die Schwelle und damit über den Betrag, der steuerbar bleibt. Dieselbe Summe kann in einem Kanton unter dem Freibetrag liegen und in einem anderen nicht.
Der steuerlich schärfste Kontrast im Kantonsvergleich ist aber nicht die Höhe der Schwelle, sondern der Umgang mit dem Ausland. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Der Freibetrag, um den es hier geht, existiert in diesem Fall überhaupt nicht. Das ist der Grund, weshalb die Wahl des Anbieters für einen Spieler mit Ambitionen mehr Steuerwirkung hat als die Wahl des Kantons.
Was über der Schwelle passiert: der 35-Prozent-Abzug und der Weg zum Rückerstattungsantrag
Wenn ein Gewinn die Schwelle überschreitet, passiert etwas, das für viele überraschend kommt. Der bewilligte Veranstalter zieht bei der Auszahlung die Verrechnungssteuer ab. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig, und auf diesem Anteil wird die Verrechnungssteuer von 35 % einbehalten. Zugleich stellt der Veranstalter für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus.
Der Abzug ist keine endgültige Steuer, und das ist der Teil, den man nicht vergessen darf. Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Wer den Abzug hinnimmt und den Gewinn nicht erklärt, verliert den zurückbehaltenen Betrag. Deklarieren ist hier kein Geständnis, sondern die Eintrittskarte zur Rückerstattung.
Für den Alltag sind beide Begriffe weitgehend ohne Bedeutung. Wer unter der Schwelle bleibt, sieht weder einen Abzug noch einen Ausweis noch einen Rückerstattungsantrag. Die 35 % sind die Steuer sehr grosser Fälle, nicht die Steuer des Sports.
Ein illustratives Rechenbeispiel: CHF 100 zu Quote 2.00
Die Steuerpflicht entscheidet sich am Gesamtgewinn der einzelnen Wette, und genau deshalb lohnt ein Blick auf das Verhältnis von Wetteinsatz zu Steuerschwelle. Ein illustratives Beispiel, kein Kurs von irgendwo: eine einzelne Wette über CHF 100 zu Quote 2.00. Der Einsatz ist nicht steuerbar, es gibt keine Wettsteuer. Bei einem Treffer zahlt die Wette CHF 200 zurück; der Nettogewinn liegt bei CHF 100. Dieser ganze Gewinn bleibt unter dem Freibetrag, und zwar nicht knapp, sondern um mehr als vier Zehnerpotenzen. Steuerabzug, Verrechnungssteuer, Jahreserklärung — nichts davon wird ausgelöst.
Die Aussage, die dieses Beispiel trägt, ist einfach: Kein einzelner Wettgewinn im üblichen Rahmen kann die Schwelle je berühren. Auch nicht über hundert Wetten, auch nicht über tausend, weil nicht das Jahr zählt, sondern die einzelne Wette. Deshalb zerlegt sich die Diskussion über «Steuern auf Sportwetten» in zwei völlig getrennte Hälften. Die eine Hälfte ist ein Alltag ohne jede Steuerfrage. Die andere ist eine Millionenfrage. Dazwischen gibt es fast nichts.
Der wirkliche Kostenpunkt im Alltag liegt ohnehin nicht beim Fiskus, sondern im Quotenschlüssel. Wer eine Wette mit Quote 2.00 findet, findet formal einen Einsatz, der das Doppelte zurückzahlt — aber der Quotenschlüssel bemisst die Rückzahlungsquote des Marktes, und die liegt unter 100 %. Was der Buchmacher als Marge einbehält, ist die unspektakuläre, dauerhafte Kostenposition, die keinen Steuerausweis erzeugt und deshalb keine Erklärung braucht. Der Fiskus nimmt im Alltagsfall null. Der Veranstalter nimmt bei jeder einzelnen Wette etwas. Diese zwei Zahlen sollten nicht verwechselt werden.
Warum der Freibetrag jedes Jahr steigt: die Zahlen von 2019 bis 2026
Die jährliche Anpassung wirkt wie ein Kuriosum und ist einer der wenigen Bereiche, in denen ein Laie die Schweizer Steuerpolitik gut beobachten kann. Der Betrag wird nicht befristet festgelegt, sondern folgt einem Index. Grundlage ist der Landesindex der Konsumentenpreise, festgestellt auf den 30. Juni des Jahres vor Beginn der Steuerperiode. Die Verordnung über die kalte Progression ist der rechtliche Rahmen dafür.
Die Reihe zeigt einen Effekt, wie man ihn aus dem Alltag nur selten so klar sieht: CHF 1’000’000 (2019 bis 2022), dann CHF 1’038’300 (2023), CHF 1’056’600 (2024), CHF 1’070’400 (2025) und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Die Schritte sind unterschiedlich gross. Nach drei Jahren bei einem glatten Millionenbetrag kam ein Sprung von gut drei Prozent, danach wurden die Schritte kleiner. Das ist der Punkt: Ein Indexausgleich kann klein ausfallen, wenn der Konsumentenpreisindex sich kaum bewegt hat.
Für einen Wettenden ist die Zahl selbst nicht das Interessante. Interessant ist die Tatsache, dass niemand diese Zahl ein für alle Mal nachschlagen kann. Wer sie braucht, braucht sie für das Jahr, in dem der Gewinn anfällt, und muss dann den Stand für dieses Jahr kennen. Ein Gewinn, der im Januar eines Jahres anfällt, ist nach der Schwelle dieses Jahres zu beurteilen — nicht nach der des Vorjahres, in dem der Wettschein geschrieben wurde.
Sind Wetten steuerfrei? Die Rechtslage hängt an Bewilligung und Aufsicht
Die Frage ist einfach gestellt und hat eine zweiteilige Antwort. Sind Wettgewinne steuerfrei — ja, für Gewinne aus Schweizer Sportwetten bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Ist die Wette in der Schweiz steuerbar — nein, es gibt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Die erste Antwort trägt die Rechtsordnung, die zweite die Mechanik des Marktes.
Die Bewilligungsordnung liefert dazu die Einzelheiten. Bevor ein Veranstalter Sportwetten anbieten darf, braucht er eine Veranstalterbewilligung und, pro Spiel, eine Spielbewilligung. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK — die Aufsicht über Casinos ist eine getrennte Sache und für Sportwetten ohne Bedeutung.
Die platte Konsequenz aus dieser Konstruktion: Es gibt keine Liste weiterer Schweizer Buchmacher, weil es sie nicht gibt. Wer bei einem Namen ausserhalb der beiden eine Schweizer Bewilligung sucht, sucht etwas, das nicht existiert. Die Gespa veröffentlicht in diesem Feld nur eines, nämlich die Sperrliste der ausländischen Domains, deren Zugang blockiert wird. Diese Liste ist die einzige amtliche Liste in dieser Ecke des Marktes.
Neben der Steuerfrage entscheidet die Bewilligung auch über das, was überhaupt gespielt werden darf. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste, die die Gespa führt: Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie in der Liste stehen. Ranglistenspiele sind zugelassen, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder den Podestplatz entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen, Corner- und Kartenmärkte fehlen ebenfalls, und ein E-Sport-Bereich existiert nicht. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, für den Veranstalter, der eine entsprechende Entscheidung hält. Gewettet wird auf Sportwettkämpfe; auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lassen sich keine Wetten abschliessen.
Das ist der ehrlichste Teil des Regelwerks. Man kann es als Bürokratie lesen, oder als das, was es ist: eine Definition dessen, was in der Schweiz als Sportwette zählt und damit steuerlich privilegiert ist. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht verboten zu existieren, aber es ist kein Teil der Schweizer Sportwettenordnung — und damit auch nicht automatisch Teil der Steuerfreiheit.
Ausländische Anbieter: nicht der Steuerfreibetrag entscheidet, sondern der Sitz
Für den steuerlich unangenehmen Teil sorgt ein Satz, den man zweimal lesen sollte. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Bundesgesetzes über die Geldspiele steuerbar sind. Auf den ersten Blick klingt das wie eine Erleichterung: kein automatischer 35-Prozent-Abzug. Es ist keine, und der Grund liegt in der Logik dahinter.
Wo keine Verrechnungssteuer greift, greift die volle Einkommenssteuer. Unter dem Steuerfreibetrag existiert hier gar nicht. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Der Freibetrag, der diese Seite überhaupt interessant macht, ist in diesem Fall schlicht nicht anwendbar.
Der zweite genannte Fall ist der noch härtere: Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer. Die Regelung behandelt einen ausländischen Anbieter also nicht als neutral. Er wird in der Steuersystematik wie eine Veranstaltung ohne Schweizer Anerkennung behandelt — was er nach Art. 4 BGS auch ist: Eine ausländische Konzession aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung.
Zum Bild gehört eine Einordnung, die nichts mit Steuern zu tun hat, aber ihre Wirkung hat. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft. Er trägt aber ein anderes Risiko: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Die Sperrliste ist ein Nebenaspekt; die steuerliche Behandlung und die fehlende Handhabe zugunsten des Spielers sind die Hauptsache.
Was ab einem grossen Gewinn auf der Limiten-Seite passiert
Ein hoher Gewinn verändert nichts an den Schutzregeln, und das ist bewusst so gebaut. Wer CHF 900 oder CHF 900’000 gewinnt, bleibt in derselben Ordnung von Identifikation, Limiten und Sperre. Das ist eine wichtige Aussage, weil sie der verbreiteten Vorstellung widerspricht, ein grosser Gewinn mache einen Spieler zu einem anderen Fall.
Die Identifikation ist der erste Baustein. Sportwetten sind ab 18 Jahren zulässig; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Wer online mittun will, braucht eine Registrierung, 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, darf keine bestehende Spielsperre haben und darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei den bewilligten Veranstaltern gilt: ein Konto pro Spieler, ein Wohnsitzkriterium, eine verifizierte Identität. Für die Auszahlung von Gewinnen und Guthaben gibt das Reglement vor, dass diese nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers gehen. Anonyme Auszahlungswege und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und eine Kreditgewährung an Spieler ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Limiten sind der zweite Baustein, und hier ist die genaue Bauweise entscheidend. Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für den täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche feste Einzahlungslimite. Wer bei Sporttip teilnimmt, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Statut sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor, die Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — eine Frist, die man sich merken sollte, weil sie genau die Situation betrifft, die man im Moment der Wut oder des Nachlegens braucht.
Was ein grosser Gewinn also verändert, ist nichts. Die Limite, die vor dem Gewinn galt, gilt danach weiter. Die Sperre, die vorher hätte greifen können, greift danach genauso. Der Steuerausweis ist das einzige Dokument, das neu dazukommt — und selbst das nur bei einem Gewinn über dem Freibetrag.
Limiten, Spielsperre und Register: was beim Spielerschutz dauerhaft gilt
Der Bereich, in dem die Schweiz strenger ist, als ihr Ruf vermuten lässt, liegt nicht bei den Einsätzen, sondern bei der Sperre. Die Spielsperre nach Art. 80-82 BGS erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; sie wird in einem Register der gesperrten Personen geführt. Das ist das schweizweite Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos gilt und bis ins Fürstentum Liechtenstein wirkt. Wer dort eingetragen ist, öffnet kein Spielerkonto mehr — auch nicht bei einem anderen Anbieter, auch nicht im Casino.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Selbstsperre wird in das Register eingetragen. Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und die Aufhebung einer Selbstsperre ist nicht sofort möglich — sie setzt eine Sperrfrist und die Beteiligung einer Fachstelle voraus. Wer glaubt, die Spielsperre lasse sich durch Ärger oder einen Anruf wieder öffnen, kennt das schweizerische System noch nicht.
Die Frage, was mit dem Geld gesperrter oder minderjähriger Personen passiert, hat eine harte Antwort. Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die einzige Stelle im Regelwerk, an der ein Gewinn ersatzlos verschwinden kann — nicht durch Steuern, sondern durch die Sperre. Wer also glaubt, eine Sperre sei eine persönliche Angelegenheit ohne Konsequenz nach oben, sollte diesen Satz zweimal lesen.
Die Aufsicht kontrolliert, wie gut das in der Praxis funktioniert, und das Ergebnis ist ernüchternd. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast die Hälfte. Wer Verkaufspunkte als besonders geschützten Raum beschreibt, beschreibt etwas, das der Befund nicht hergibt. Der Schutz liegt ganz wesentlich im Registrierungssystem des Online-Kanals, nicht an jedem Ort, an dem ein Wettschein ausgefüllt wird.
Die Limiten und die Sperre sind zugleich der einzige Bereich, in dem ein Spieler sein eigenes Verhalten spürbar sichtbar macht. Ein hoher Gewinn über dem Freibetrag ändert daran nichts: Die Limite bleibt, die Sperre bleibt, das Register bleibt. Die Verrechnungssteuer ist ein Randphänomen; der Schutz ist das bleibende Thema.
Wo das Geld aus den Sportwetten hingeht: Swisslos, Loterie Romande und die Spielsuchtabgabe
Ein Punkt, der in Steuerdiskussionen selten vorkommt, aber die schweizerische Konstruktion ausmacht: Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen. Das steht in der Verfassung, und die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht; der erste erschien 2020 für das Jahr 2019.
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang ist ein eigenes Thema, aber er zeigt, dass der Sportwettenanteil nicht der grösste Teil des ausgeschütteten Geldes ist.
Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Verteilung folgt damit einer Formel, an der der einzelne Kanton nicht rütteln kann. Wer das betrachtet, sieht, warum die kantonale Begrenzung des Veranstalternetzes nicht nur Spielerschutzpolitik ist.
Einen Anteil in die Spielsuchtprävention beisteuern muss der Veranstalter ebenfalls, er ist gesetzlich vorgesehen: Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags. Für 2025 ergibt das CHF 3’863’790. Der Betrag ist klein im Verhältnis zum Bruttospielertrag, aber er ist die einzige Ziffer, die den Wettenden und die Suchtprävention in einer Zeile verbindet. Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, spielt damit in einer Ordnung, in der ein Teil des Geldes für die Folgen des Spiels reserviert ist. Das ist kein Freibrief und keine moralische Entlastung, aber es ist ein struktureller Punkt, den der ausländische Markt nicht hat.
Die bewilligten Veranstalter: zwei Namen, zwei Vertragsgebiete, eine Steuerordnung
Wer steuerlich auf der sicheren Seite sein will, kommt an den bewilligten Veranstaltern nicht vorbei. Die Auswahl ist klein genug, um sie in zwei Absätzen zu beschreiben — und gross genug, um für einen erheblichen Teil der Bevölkerung nicht ganz zu passen.
Swisslos Sporttip: die Steuerfreiheit für den Alltag, aber nur im Vertragsgebiet
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich.
Für die Steuerfrage heisst das: Innerhalb dieses Gebiets liegt die Konstruktion so, dass ein normaler Sportwettgewinn keine Steuererklärung auslöst. Gewinne aus dem bewilligten Grossspiel bleiben bis zum Freibetrag steuerfrei; bei einem Übertreffen wird nur der Überschuss steuerbar, und Swisslos zieht den Abzug bei der Auszahlung ein und stellt den Ausweis aus. Das ist der bequemste Fall, den dieser Markt kennt.
Das Produkt hat klare Grenzen, und sie sind nicht steuerlicher Art. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer also glaubt, ein grosser Gewinn sei nur eine Frage des Einsatzes, steht hier bei CHF 1’000 pro Wette — die Millionenschwelle des Fiskus ist damit über Einzelwetten nicht zu erreichen.
Beim Spielerschutz verlangt Swisslos vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein wirkt.
Wer moniert, dass die grosse Schweizer Sportwettenmarke nur ein begrenztes Wettprogramm und ein Wohnsitzkriterium hat, hat damit recht und übersieht das Wesentliche. Dafür steht der eingelöste Wettschein in einem System mit gesetzlich vorgesehener Identifikationspflicht, Auszahlung auf ein Konto mit dem Namen des Kontoinhabers, verbindlicher Sperre und einer Steuerfolge, die für den weitaus grössten Teil der Spieler schlicht aus null besteht. Der Preis dieser Ordnung ist der fehlende Zugang für Menschen ausserhalb des Vertragsgebiets — nicht eine schlechtere Quote und schon gar kein Steuerabzug.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligungsordnung, anderes Vertragsgebiet
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die die Kantone zulassen, und sie betreibt das Sportwettenangebot unter dem Namen Jouez Sport. Ihre Gesellschaft ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse nennt sie in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich.
Steuerlich ist die Lage identisch mit der bei Swisslos: bewilligtes Grossspiel, Steuerfreiheit bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn, Verrechnungssteuer nur auf den übersteigenden Teil. Die Spendenlogik ist ebenfalls gesetzlich dieselbe, die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen. Wer in Genf oder Waadt wohnt, hat für die Steuerfrage keinen Grund, den Veranstalter zu wechseln; wer in Basel wohnt, hat keinen Grund, nach Lausanne zu schauen.
Der Unterschied, der für den Leser bleibt, ist kein steuerlicher, sondern ein praktischer. Zwei getrennte Vertragsgebiete bedeuten für einen Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz eine echte Zäsur: Das Konto beim bisherigen Veranstalter ist nicht mehr zulässig, und der Weg zum anderen ist ein Konto-Neuantrag, nicht ein Klick. Wer weiss, dass er in absehbarer Zeit umzieht, prüft das besser vorher als nachher. Die Loterie Romande ist eine Organisation mit 221 Mitarbeitenden und einem dichten Netz von 2’350 Verkaufsstellen — in der Westschweiz präsenter als jede ausländische Plattform es je sein wird.
Beide bewilligten Veranstalter teilen im Übrigen denselben Schutzrahmen: Registrierung über einen Ausweis, Prüfung gegen Adressdatenbanken, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person. Die Aufsicht durch die Gespa und die Anbindung an das Sperrregister gelten für beide. Wer zwischen ihnen wählen will, wählt zwischen zwei Vertragsgebieten, nicht zwischen zwei Steuersystemen.
Die ausländischen Plattformen: warum ausgerechnet ihre Gewinne voll steuerbar sein können
Für alle acht hier beschriebenen Plattformen gilt derselbe Rahmen, und er lässt sich mit einem Satz sagen: kein Schweizer Veranstalter- oder Spieldokument, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — und eine gemeldete ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Art. 4 BGS.
Die Formulierung «Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz» ist nicht bürokratische Spitzfindigkeit, sondern die Begründung für alles, was folgt. Eine Konzession, die eine Schweizer Behörde nie erteilt hat und die in der Schweiz keine Geltung besitzt, macht die Plattform zur Auslandveranstaltung — auch dann, wenn die Seite auf Deutsch erscheint und die Zahlungswege schweizerisch aussehen. Es folgt daraus: keine Anbindung an das Sperrregister, also keine Schweizer Sperrwirkung, die dich schützt; keine Aufsicht, also keine Fair-Play-Kontrolle; kein inländischer Gerichtsstand, also kein Rechtsweg. Eine Beschreibung ist keine Empfehlung, und die Schweizer Bewilligungsordnung erlaubt für die Schweiz auch keine Werbung für Spiele, die sie nicht zulässt.
Diese Seiten sind auch die einzige Gruppe, deren Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden können, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, und am Ende von 2025 zählte sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — der Wechsel der Domain ist eine Routineübung, kein Betriebsunterbruch. Die praktische Folge: Wer sich auf eine solche Adresse verlässt, verlässt sich auf eine Adresse mit begrenzter Haltbarkeit.
Die Steuerfolge für den Gewinn ist die eigentliche Pointe dieses Abschnitts. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Bundesgesetzes über die Geldspiele steuerbar sind. Das ist keine Entlastung. Unter dem Steuerfreibetrag existiert in diesem Fall nicht. Hier gilt die kantonale Steuerpraxis, die solche Gewinne oft als volles Einkommen einstuft. Der Freibetrag, der die Schweizer Sportwetten für den Alltag steuerlich unsichtbar macht, endet an dieser Grenze.
Ein Wort zu den Namen selbst. Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC.Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet sind hier beschrieben, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen — nicht, weil sie für Schweizer Verhältnisse geprüft wären. Was sie auszeichnet, ist einzig die Abwesenheit der Schweizer Bewilligung; ihr Angebot, ihre Quoten und ihre Bedingungen sind Sache ihres eigenen Hauses, und keine Schweizer Stelle hat sie kontrolliert.
Wer prüfen will, ob eine Plattform überhaupt in der Schweiz zugelassen ist, fragt nicht bei der Plattform nach, sondern schaut auf die Sperrliste der Gespa und richtet seine Steuerfrage an die eigene kantonale Steuerverwaltung. Beides ist vor dem ersten Einsatz möglich, nicht danach. Die Reihenfolge sollte man umdrehen: erst die Bewilligung, dann die Quote.
Häufige Fragen zur Steuer auf Sportwettgewinne
Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?
Bei einem bewilligten Veranstalter ja, bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Ab dem 1. Januar 2026 liegt dieser bei der direkten Bundessteuer bei CHF 1’071’000. Darunter fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann der Gewinn dagegen voll steuerbar sein.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?
Bei der direkten Bundessteuer sind es CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt je nach Kanton ein eigener Betrag, weil der Ausgleich der kalten Progression kantonal unterschiedlich umgesetzt wird. Die ESTV-Übersicht für 2024 nennt etwa CHF 1’030’000, CHF 1’037’000 oder CHF 1’054’600.
Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag?
Nur dieser übersteigende Teil ist steuerbar. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig. Der Veranstalter zieht bei der Auszahlung 35 % Verrechnungssteuer auf diesen Anteil ab und stellt einen Ausweis aus. Zurück kommt das Geld über die Deklaration in der Steuererklärung und einen Rückerstattungsantrag.
Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?
Nein. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, dafür nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich der Einkommenssteuer. Der Schweizer Freibetrag greift dort nicht.
Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?
Nein. Die Schweiz erhebt auf den Einsatz bei Sportwetten keine Abgabe. Wer CHF 100 setzt und verliert, verliert genau CHF 100. Die steuerliche Belastung sitzt am anderen Ende der Kette: bei einem einzelnen Gewinn über dem Freibetrag, und nur dort. Eine Wettsteuer auf jeden Einsatz existiert nicht.
Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?
Bis zu einem gewissen Grad ja. Bei Grossspielen sind Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abziehbar, höchstens CHF 5’300 für die Steuerperiode 2024 und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Für 2025 liegt die Grenze bei CHF 5’400. Der Abzug setzt einen steuerbaren Gewinn voraus.
Rechtslage – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
