Sportwetten Schweiz legal – wer darf wetten, was kostet es, und wer schützt wen

Updated Oktober 2026
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Eine Säulenhalle aus hellem Stein im Morgenlicht, davor ein leerer Platz mit glatt gefegtem Pflaster

Wer in der Schweiz legal auf Fussball, Eishockey oder Tennis setzen will, landet bei genau zwei Namen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was im Netz unter einem Wettanbieter-Logo auftaucht, hat hier keine Bewilligung. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Zahl: zwei. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten per Gesetz auf zwei begrenzt, und daran ändert auch ein Anbieter mit glänzender Startseite nichts.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Stand: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Bewilligungs- und Rechtsgrundlagen der Gespa und den veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Der erste Eindruck täuscht angenehm. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und die Regeln dazu sind ausgesprochen wetterfreundlich gebaut: kein Abzug auf den Einsatz, Gewinne bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen müssen. Der zweite Eindruck ist unbequemer. Dasselbe Regelwerk, das schützt, kostet auch etwas: es verengt das Angebot auf zwei Veranstalter, es schneidet das Wettprogramm auf eine behördlich geführte Liste zu, es verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet, und es lässt dich deine Verluste nicht mehr hochsetzen, ohne dass eine Frist dazwischenliegt.

Dieser Text geht auf das Geld. Nicht darauf, wer am Sonntag gewinnt, sondern darauf, was eine Wette pro Franken kostet, was eine Limite wert ist, die man sich selbst setzt, und was einem ein Bonus verspricht, der erst genehmigt werden muss, bevor er überhaupt existiert.

Spielerschutz: was Limiten, Pausen und Sperren die Spielenden kosten

Freiwillig ist hier nur die Höhe. Wer sich bei Swisslos für die Online-Teilnahme registriert, kommt um die Verlustlimiten nicht herum. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Der Schritt ist einmalig, die Wirkung nicht.

Ein stabiles Holzgeländer am Rand eines Wanderwegs über einer Schlucht, Gegenlicht über den Hängen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Interessant ist nicht die Zahl, sondern die Mechanik dahinter. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer abends im Flow ist und die Limite vor dem nächsten Match hochziehen will, wartet drei Tage. Das ist die ganze Absicht: die Dringlichkeit wird vom Spieler weg zum System hin verschoben. Man kann das für Gängelung halten. Ich halte es für die einzige Regel im ganzen Konstrukt, die wirklich etwas bewirkt, statt nur gut auszusehen. Ein Verlustdeckel, der sich mit einem Fingertipp verdoppeln lässt, ist kein Deckel, sondern ein Vorschlag.

Und doch: das Gesetz verlangt für die Erhöhung 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande nehmen sich 72. Beide Zahlen sind zulässig; die strengere ist eine unternehmerische Entscheidung, keine Vorschrift. Ein Detail mit Signalwirkung, denn es zeigt, dass die Veranstalter innerhalb ihres Spielraums eher langsamer als schneller sind, wenn es um Verluste geht.

Die zweite Stufe ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Wer sich für vier Wochen sperrt, spielt vier Wochen nicht. Dazu kommt die unbefristete Spielsperre, die in einem schweizweiten Register eingetragen wird und dann nicht nur die Sportwetten trifft, sondern auch Casinos einschliesslich Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Der Ausstieg ist also nicht auf das eine Produkt begrenzt, mit dem man ein Problem hat.

Nach den Regeln des Bundes muss eine Spielpause von bis zu sechs Monaten angeboten werden, und eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, mit einer Fachstelle im Verfahren. Diese Fristen sind kein Ermessen der Veranstalter. Sie stehen im Gesetz, und sie sind der Punkt, an dem Selbstkontrolle aufhört, eine persönliche Angelegenheit zu sein.

Die Gespa-Kontrollen, die man kennen sollte

Beim Spielerschutz gibt es eine Zahl, die niemand gerne druckt. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Versuch klappte. Wer die Anwesenheit einer Person hinter dem Tresen für einen Schutzfaktor hält, sollte diesen Satz zweimal lesen. Am Terminal gelten dieselben Altersgrenzen wie online, aber offenbar nicht mit derselben Konsequenz.

Was die Kontrolle online anders macht: Die Registrierung ist an eine verifizierte Identität gebunden, ein Konto pro Person, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht setzen. Der Ausweischeck ist lästig, und genau deshalb funktioniert er dort, wo ein Tresen nicht funktioniert.

Bonus und Gratiswetten: warum die Schweiz so wenig davon zeigt

Wer aus dem deutschen oder österreichischen Wettmarkt kommt, reibt sich hier die Augen. Kein 100-Prozent-Neukundenpaket, keine Einzahlungsschlacht, keine Werbewand aus Freiwetten. Das hat nichts mit Bescheidenheit zu tun. Frei- oder Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zwei Dutzend und acht. Für den gesamten Schweizer Markt, für ein ganzes Jahr.

Wer eine Marketingabteilung auf der anderen Seite der Grenze kennt, weiss, was das bedeutet. Ein Angebot ist hier kein Wettbewerbsinstrument, sondern ein genehmigungspflichtiger Vorgang. Der Effekt für den Spielenden ist zwiespältig: die Irreführung, die ein 100-Prozent-Bonus mit dreissigfacher Umsatzbedingung mit sich bringt, fällt weg. Der Geldwert, den ein aggressiver Markt in Form von Freiwetten ausschüttet, fällt mit ihr weg. Der Schweizer Weg spart dem Spielenden den Bonusärger und die Bonuszahlung gleichermassen.

Was es dennoch gibt, steht in den Teilnahmebedingungen von Sporttip und nicht in einer Rabattanzeige. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffelung ist der eigentliche Punkt. Ein Prozentwert auf dem Papier ist keine Auszahlung. Vier Voraussagen mit je mindestens 1,50 sind schnell gefunden, und dafür gibt es 5 % auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Wer sich die vollen 100 % ausmalt, muss fünfzehn Voraussagen treffen, jede mit einer Quote ab 1,50. Bei fünfzehn Beinen liegt der Erwartungswert nicht in der Gewinnhöhe, sondern in der Trefferwahrscheinlichkeit. Der Boost ist eine Wette darauf, dass alles gleichzeitig hält, und er belohnt genau die Kombination, die am seltensten hält.

Quotenboosts und ihre zwei Fallen

Bei Sporttip kommen zwei weitere Varianten dazu. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Die erste Falle ist die Einmaligkeit. Der Boost ist kein Werkzeug, das man auf die Überzeugung des Monats anwendet, sondern ein Einzelstück. Die zweite ist unauffälliger und teurer: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Gewinn vorzeitig sichern will, verliert die Erhöhung, für die er die Wette überhaupt erst so gebaut hat. Die beiden Funktionen, Boost und Cash-Out, sind keine Verbündeten. Sie sind Gegner.

Der wirksamste Schutz vor diesen Feinheiten steht übrigens nicht im Werbetext, sondern im Wettschein. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der so errechnete Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Abrundung auf den Fünfräppler ist winzig und wird von keiner Quote angekündigt. Bei einem Kombiboost mit fünfzehn Beinen will man den Unterschied lieber nicht ausrechnen.

Mobile und App: wo der Ablauf über den Preis entscheidet

Dieselbe Wette kostet je nach Weg unterschiedlich viel Zeit und unterschiedlich viel Aufmerksamkeit. Wer online bei Sporttip registriert ist, setzt im Browser oder auf dem Smartphone über einen Touchscreen, sieht seine Quote, seinen Einsatz und den möglichen Gewinn, und kann das Cash-Out nutzen. Wer ohne Konto auf Sporttip setzen will, geht an eine Verkaufsstelle und setzt am Terminal.

Der Preisunterschied liegt nicht im Einsatz. Er liegt darin, was am jeweiligen Weg möglich ist. Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten. Am Terminal gibt es ihn nicht. Und selbst online ist er keine Rückfahrkarte: nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Wer sich diesen Knopf als Notausgang einrichtet, sollte den Preis kennen. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Man verkauft also einen Teil des Gewinns, um ihn früher zu haben, und verkauft dabei an einen Vertragspartner, der die Kondition bestimmt. Das kann sinnvoll sein. Es ist aber kein Ausstieg aus der Wette, sondern ein zweites Geschäft mit dem Buchmacher.

Der Verkaufsstellenweg hat einen anderen Nachteil, der härter wirkt als jede App-Frage: Dort läuft die Wette auf dem Papier. Ein Wettschein, der verschwindet, ist weg, und das Gesetz hilft dem Spielenden nicht so, wie man denkt. Ein Sporttip-Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer einen Gewinn verweigert bekommt, muss binnen 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Diese Fristen sind kurz genug, um sie zu verpassen, und lang genug, um sie zu ignorieren, bis es zu spät ist.

Von der Registrierung bis zur ersten Wette

Die Reihenfolge ist streng und lässt sich nicht abkürzen. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Läuft irgendwo schon ein Konto, war es das.

Danach kommt das Wallet. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer viel und schnell einzahlen will, merkt hier keine massive Schranke; die Grenzen liegen weit über dem, was ein normaler Spieler in einem Monat bewegt. Bei den Zahlungsarten hält sich das Angebot in Grenzen, und das ist keine Panne, sondern Architektur. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Bei der Auszahlung wird es dann konkret. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die dritte Auszahlung im Jahr ist der eigentliche Kostenpunkt, und er ist kleiner, als er klingt. Drei Prozent auf dem Betrag, den man tatsächlich abhebt, nicht auf den Umsatz. Bei einem Spielguthaben von CHF 200 sind das CHF 6. Wer häufig kleine Beträge abhebt, zahlt diese drei Prozent trotzdem regelmässig und nicht einmalig; wer einmal im Quartal abrechnet, umgeht sie. Bei den Gewinnen über CHF 1’000 wird es dagegen völlig unspektakulär: Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers überwiesen. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben.

Ein Wort zu dem, was bei einem bewilligten Anbieter gar nicht erst passieren kann. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist ebenfalls nicht vorgesehen. Wer Krypto oder ein fremdes Konto gewohnt ist, findet hier beides nicht. Das ist der Grund, warum ein Schweizer Gewinn tatsächlich ankommt.

Sportarten und Turniere: ein Wettprogramm am behördlichen Gängelband

Fussball, Eishockey, Tennis. Diese drei tragen das Schweizer Sportwettangebot, und mehr wird es auch bei einem WM- oder EM-Sommer nicht plötzlich. Der Grund ist nicht das Interesse der Veranstalter, sondern die Zulassung.

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa mit den zugelassenen Sportarten, Wettbewerben und Wettarten. Wer dort nichts findet, findet es auf dem Wettschein nicht. Qualifikationsrunden sind nur zugelassen, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Und was auf der Liste steht, ist der zweite Teil der Nachricht: keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esport-Abschnitt.

Das ist die Stelle, an der die Schweizer Regulierung dem Spielenden wirklich Geld kostet, ohne dass er es merkt. Ein Auswärtsfan, der gewohnt ist, sein Geld auf Ecken und Karten zu verteilen, findet dafür in der Schweiz keinen Markt. Wer einen Markt nicht anbieten darf, kann ihn nicht bepreisen. Die Marge, die man hätte zahlen müssen, zahlt man nicht. Man bekommt die Wette einfach nicht.

Livewetten sind erlaubt, sowohl vor dem Spiel als auch während des Spiels, wenn der Veranstalter dafür eine Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Wer live setzt, sollte dennoch eine Regel kennen, die in keinem Marketingtext steht: Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Quote 1.00 heisst Einsatz zurück, kein Gewinn. Wenn der Stream hinter der Liveübertragung hinkt, wenn du auf ein Tor setzt, das im Stadion schon gefallen ist, bekommst du keinen Verlust serviert, aber auch keine Chance. Man zahlt für eine Entscheidung, die schon vorbei war.

Auch die Spielzeit ist eine Vertragsfrage. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokal auf den Sieger nach 90 Minuten setzt und nach 120 Minuten jubelt, hat nichts gewonnen. Das steht im Programm. Lesen kostet nichts, nicht lesen kostet den Einsatz.

Eine zweite Regel betrifft Kombinationen enger, als man denkt. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist fair formuliert und trotzdem kein Trost, denn der eigentlich gewollte Gewinn fällt mit der ganzen Wette weg.

Abgesagte Ereignisse haben ihre eigene Frist. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig. Bei Einzelwetten gibt es den Einsatz zurück, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der letzte Fall ist der unangenehme: die Kombination lebt weiter, aber ein Bein trägt nichts mehr. Eine Viererkombination mit einem Torso wird zur Dreierquote.

Die Rangliste: zwei Veranstalter im Vergleich

Zwei Namen sind keine grosse Auswahl, und trotzdem ist die Entscheidung nicht beliebig, weil die beiden einander landesweit ausschliessen. Das erste Kriterium ist nicht die Quote. Es ist die Wohnadresse.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung Vertragsgebiet Produkt
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft), Sitz Basel AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura Jouez Sport
Sportaza keine Schweizer Bewilligung keine im Ausland gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz — —
Betify keine Schweizer Bewilligung keine im Ausland gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz — —
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung keine im Ausland gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz — —
1Bet keine Schweizer Bewilligung keine im Ausland gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz — —
myBet keine Schweizer Bewilligung keine im Ausland gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz — —
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung keine im Ausland gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz — —
Betclic keine Schweizer Bewilligung keine im Ausland gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz — —
BetAlright keine Schweizer Bewilligung keine im Ausland gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz — —

Der Bewilligungsstatus trennt die Liste in zwei Gruppen, die man nicht als Varianten desselben Produkts behandeln darf. Ein Veranstalter mit Bewilligung ist in der Schweiz überhaupt erst erlaubt; ein Anbieter mit einer Bewilligung aus einem anderen Land betreibt hier ein erlaubnispflichtiges Spiel ohne Erlaubnis. Die zweite Gruppe steht deshalb in der Aufstellung, weil Schweizer Spielende ihr begegnen, nicht weil sie eine Alternative wäre.

Was in der Tabelle nicht steht, ist die Quote. Sie steht dort nicht, weil keine belastbaren, mit Datum versehenen Quotenvergleiche für konkrete Ereignisse und Märkte vorliegen. Eine Quote, die niemand mit Zeitstempel belegen kann, ist keine Quote, sondern eine Behauptung. Der Vergleich bleibt also bei den Dingen, die schwarz auf weiss in den Teilnahmebedingungen stehen, und das ist mehr als Statusgehabe: Limiten, Wettarten, Auszahlungswege und Fristen entscheiden darüber, was am Ende auf dem Konto liegt.

Grundlagen: was Sportwetten in der Schweiz sind

Sportwetten gelten in der Schweiz als Grossspiel. Das ist kein Werbewort, sondern eine Kategorie im Geldspielgesetz, und die Kategorie entscheidet, wer sie anbieten darf. Nur zwei Veranstalter haben die Erlaubnis. Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Westschweiz, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Ein Handball liegt auf dem Hallenboden einer leeren Sporthalle, Streifen von Licht aus den Oberlichtern
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Aufteilung ist territorial und nicht verhandelbar. Sporttip wird im Gebiet von Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Wohnsitz in Genf öffnet kein Sporttip-Konto, und ein Wohnsitz in Zürich keines bei Jouez Sport.

Wohin das Geld fliesst, ist ebenfalls geregelt und für den einzelnen Spielenden nicht unwichtig. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Dazu kommt die Spielsuchtabgabe von 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, die sich 2025 auf CHF 3’863’790 belief. Wer hier setzt, finanziert zu einem halben Promille die Suchtprävention und zum Rest gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist keine Spende. Es ist der Preis, den der Gesetzgeber eingebaut hat.

Die Geschäftszahlen dazu sind bemerkenswert offen. Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024. Es war der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, minus 7,0 %. Der Geschäftsbericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Man kann das als Wachstumsbremse lesen oder als das, was es ist: eine Korrektur an der Stelle, an der die Testkäufe die 47,5 % produziert haben.

Was eine Wette auszahlt, folgt einer Formel, die man kennen sollte, weil sie den Unterschied zwischen Werbung und Konto erklärt. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Eine Kombination ist also multiplikativ, nicht additiv: zwei Beine zu 1,90 sind zusammen 3,61, nicht 3,80. Der zweite Beinwert ist der Zinseszins des Buchmachers, und jedes weitere Bein vergrössert ihn.

Was tausend Franken Einsatz kosten, wenn sie rollen

Rechnen wir das an einem Beispiel durch, das kein Angebot zitiert, sondern nur eine Struktur zeigt. Angenommen werden ein monatliches Wettbudget von CHF 1’000, das einmal eingesetzt wird, und ein illustrativer Zwei-Wege-Markt zu Quoten von 1.90 und 1.90 – ein Beispiel, kein Angebotspreis.

Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), das ergibt rund 95 %; die Marge beträgt damit rund 5 %. Wer CHF 1’000 auf diesen Markt setzt, zahlt im statistischen Mittel etwa CHF 50 an den Buchmacher, und zwar unabhängig davon, welches der beiden Ergebnisse eintritt. Das ist der Kostenbandwert, an dem sich entscheidet, ob eine Wette teuer ist: rund CHF 50 pro eingesetztem Tausender bei fünf Prozent Marge, und entsprechend mehr, wenn ein Markt einen schlechteren Auszahlungsschlüssel aufweist.

Die Zahl hat zwei Ränder. Der untere Rand ist der Mehrfachumsatz: wer dieselben CHF 1’000 zehnmal rollt, weil eine Bonusbedingung das verlangt, zahlt nicht einmal die Marge, sondern zehnmal, also eine Summe im Bereich von CHF 500 – eine statistische Erwartung über viele Wetten, kein Abzug, den jemand einbehält. Der obere Rand ist die Freude am Ende: das Konto kann nach dem Rollen mehr stehen als am Anfang, und CHF 50 sind keine Gebühr, sondern der Durchschnittspreis über sehr viele Wetten.

Die Einschränkung gehört dazu. Das Beispiel rechnet mit einem Markt, den es in dieser Form nicht bei jedem Markt gibt; die tatsächliche Marge eines Marktes steht im Quotenschlüssel des jeweiligen Wettprogramms, und für einen konkreten Markt lässt sie sich aus den Quoten selbst ausrechnen, bevor man setzt. Ein Zwei-Wege-Markt mit 1,90 auf beiden Seiten ist der einfachste Fall. Kombiwetten, Nischenmärkte und Live-Märkte liegen typischerweise darüber.

Zweite Einschränkung: die Schweiz kennt keine gesetzliche Einzahlungs-Obergrenze. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Ein Budget von CHF 1’000 ist also keine Vorschrift und keine Empfehlung, sondern schlicht die Grösse, die hier eingesetzt wurde, um die Rechnung greifbar zu machen.

Legalität und Aufsicht: was eine Bewilligung wert ist, die nur hier gilt

Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist kein Graubereich, sondern eine ausdrückliche Regelung: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Wer in einem anderen Land unter Aufsicht steht, untersteht hier keiner. Das ist der ganze Unterschied, und er lässt sich nicht durch eine schöne Startseite aufwiegen.

Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht in der Schweiz zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Zusätzlich braucht es Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Gesetzesgrundlage ist das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019.

Es gibt keine Liste weiterer zugelassener Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der fremden Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Diese Liste existierte erstmals am 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht als Domain-Hopping beschreibt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home namentlich nennt; auch bet365 steht auf der Liste. Ein DNS-Block ist kein Sicherheitsschloss, sondern ein Wechselgeld: er kostet den Anbieter eine neue Domain, nicht den Zugang.

Was Spielende bei ausländischen Anbietern verlieren

Die Kosten dieser Option sind nicht die Einzahlung. Die Einzahlung funktioniert, und genau das macht die Sache unangenehm. Was fehlt, ist das gesamte Schutzkonstrukt. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Sperrregister angebunden, ein Konto lässt sich also bei einer bestehenden Spielsperre eröffnen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Wer eine Auszahlung nicht erhält, hat niemanden, bei dem er sich beschweren kann.

Dazu kommt die steuerliche Seite, und sie ist der eigentliche Kostentreiber. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn von CHF 500 kann dort also steuerbar sein. Man muss das nicht dramatisieren, aber man muss es wissen, bevor man die Auszahlung plant.

Der dritte Punkt trifft den Spielenden selbst, obwohl er nicht bestraft wird. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Man verliert also nicht durch eine Busse, sondern durch die Konfiskation, und niemand kann vorhersagen, ob es dazu kommt.

Gewinne, Kanton und die Million

Bleiben wir bei der steuerlichen Seite, denn hier gibt es die klarste Antwort auf die Frage, ob sich das Bewilligungssystem für den Spielenden auszahlt. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Besteuert wird erst oberhalb dieser Schwelle. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht davon ab – je nach Kanton, und nicht ein einziger Kantonswert gilt für alle. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert.

Der typische Wettende liegt weit unter dieser Grenze. Für ihn heisst das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Und für die, die darüber liegen: Der Freibetrag von über einer Million Franken ist eine Grenze, die im normalen Wettbetrieb nicht erreicht wird. Wer darüber kommt, sollte nicht mich fragen, sondern eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Wer von anderen Märkten her eine Abgabe auf dem Einsatz kennt, sucht sie hier vergeblich, und sie wurde auch nicht durch eine andere Konstruktion ersetzt. Der einzige strukturelle Kostenblock ist die Marge im Quotenschlüssel – die rund 5 % aus dem Beispiel oben, die man nicht sieht, weil sie nie als Rechnung erscheint.

Was die Aufsicht sonst noch steuert, betrifft das Marketing mehr als den Wettschein. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Zeitverbot für Werbung gibt es nicht. Diese Regeln sind der Grund, warum ein ausländischer Anbieter hier nicht offen werben kann und trotzdem auf jedem zweiten Sportvideo als Domain auftaucht.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die folgenden Einschätzungen bewerten dieselben Punkte bei jedem Haus: was die Bewilligung wert ist, was ein Konto verlangt und was das Angebot an Limiten, Wettarten und Auszahlungswegen hergibt.

Swisslos Sporttip: das Rückgrat des Schweizer Wettmarkts

Swisslos betreibt Sporttip auf der Grundlage einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto bekommt nur, wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt: in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Beim Umfang des Angebots ist Sporttip der grösste Anbieter des Landes, und das ist keine Auszeichnung, sondern die Folge eines Monopols zu zweit. Die Limiten sind für einen Freizeitspieler grosszügig: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der letzte Halbsatz verdient Beachtung: die Ablehnung ist automatisch, nicht eine Verhandlung.

Beim Spielerschutz ist das Haus das strengste des Landes, und zwar in den Details. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht vor der ersten Teilnahme, mit Oberlimiten von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren, eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich. Die Selbstsperre gilt produktbezogen für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf, die unbefristete Spielsperre läuft über das schweizweite Register und trifft auch Casinos und Liechtenstein.

Die Zahlungswege sind funktional und eng: Spielguthaben ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, kein Kauf über einem Wallet-Guthaben von CHF 9’999. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos zur Verfügung. Auszahlungen laufen zweimal pro 365 Tage gratis, danach ist eine Kommission von 3 % möglich, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die eigentliche Einschätzung: Sporttip ist nicht wegen seiner Quoten die erste Adresse, sondern wegen der Rechtssicherheit. Ein Gewinn ist bis zum Freibetrag steuerfrei, eine Auszahlung kommt auf ein Konto im eigenen Namen, und bei einem Streit gibt es eine Aufsicht im Land. Das Cash-Out ist der Punkt, an dem das Haus am wenigsten liefert: nur online, nur vollständig, keine Teilauszahlung, und der Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn. Wer Cash-Out als Rückversicherung einplant, plant mit einem Instrument, das der Buchmacher jederzeit nachjustieren kann.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Territorium

Jouez Sport ist das Westschweizer Gegenstück und beruht auf derselben Bewilligungsart: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa, Veranstalter ist die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande). Das Produkt Jouez Sport ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zugelassen. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Für einen Spielenden in Genf oder Lausanne ist das die einzige legale Online-Option, und diese Ausschliesslichkeit ist aus Sicht des Wettbewerbs das grösste Manko des Hauses. Es gibt kein Preisargument, das die Loterie Romande vorlegen müsste, weil es keinen zweiten Anbieter gibt, gegen den sie antreten könnte. Die Aufteilung des Landes in zwei Vertragsgebiete ist kein Zufall, sondern die Konstruktion: sie ersetzt den Wettbewerb durch Gebietsplanung, und für den Spielenden heisst das, dass die Quote nicht durch Konkurrenzdruck entsteht.

Was die Westschweiz dafür bekommt, ist eine dichte Vertriebsstruktur. 2’350 Verkaufsstellen für 221 Mitarbeitende sind eine Zahl, die zeigt, wie sehr dieses Geschäft über den Tresen läuft und nicht über das Telefon. Wer in einer kleineren Westschweizer Gemeinde wohnt, hat eine Verkaufsstelle in der Nähe – das ist der Vorteil, den ein ausländischer Anbieter mit einer App nicht kopieren kann, und der Nachteil, den jeder kennt, der schon einmal ein Problem mit einem Wettschein auf Papier hatte.

Sportaza: kein Schweizer Veranstalter, kein Schweizer Rechtsweg

Sportaza besitzt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten, eine Bewilligung gilt ausschliesslich in der Schweiz, und eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat hier keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Was in diese Bewertung gehört, steht in keinem Werbetext: Wer bei Sportaza einzahlt, verzichtet auf die Verlustlimiten, die in der Schweiz Pflicht sind, auf die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und auf die Steuerfreiheit bis zum Freibetrag. Diese drei Punkte sind keine Nebenbedingungen des Angebots, sie sind sein Preis. Wer hier gewinnt, gewinnt in einem Rechtsrahmen, den er beim Setzen nicht mehr wechseln kann.

Betify: beworben, aber nicht bewilligt

Betify besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es gelten dieselben Ausgangspunkte wie bei jedem ausländischen Anbieter in dieser Liste: kein Schweizer Veranstalterstatus, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann.

Der interessante Punkt bei Betify ist nicht das Haus, sondern die Werbung. Stark beworbene Anbieter erzeugen eine Erwartung, die die Rechtslage nicht hergibt. Der Vergleich zum bewilligten Anbieter fällt in einem Detail sehr konkret aus: Betify muss vor der ersten Wette keine Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verlangen. Eine Selbstbeschränkung, die niemand einfordert und niemand durchsetzt, verschiebt die Disziplin vollständig auf den Spielenden – und dieser Spielende sitzt beim Wetten allein.

Bruce Bet: die Frage nach dem Schiedsgericht

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angebunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Rechtsweg wird eine Frage wichtiger als alle Quoten dieser Welt: Wer entscheidet, wenn die Auszahlung nicht kommt? Ohne anerkanntes Verfahren im Land heisst die Antwort: der Anbieter selbst, in einem Verfahren, das er kennt und der Spielende nicht. Wer trotzdem eine Einzahlung plant, sollte sie als Geld behandeln, das er nicht zurückerwartet. Nicht als Wette, sondern als Ausgabe.

1Bet: das Konto, das die Schweiz nicht führen wird

1Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung, untersteht nicht dem Sperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Was bei diesem Anbieter ins Gewicht fällt, ist die Kehrseite des ausländischen Kontos. In der Schweiz wird bei einem bewilligten Veranstalter die Auszahlung nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers geleistet. Bei einem Anbieter ohne diese Pflicht fällt die Sicherung der Identität weg. Wer sein Konto bei 1Bet teilt, teilt damit auch die Verantwortung für Einsätze, die er selbst nie platziert hat, und die Steuerbehörde kennt nur den Kontoinhaber.

myBet: wo die Auszahlung zum zweiten Risiko wird

myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Kein Schweizer Veranstalterstatus, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.

Ohne Schweizer Aufsicht gibt es keinen Zeitrahmen, an den eine Auszahlung gebunden wäre. Bei den bewilligten Veranstaltern ist eine Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen die Regel. Diese Frist hängt am Schweizer Bewilligungsregime und verschwindet mit ihm. Wer hier gewinnt, wartet nicht auf eine Frist, sondern auf das Entgegenkommen des Anbieters – und dieses Entgegenkommen hat keine Fristverletzung zu fürchten.

DirectionBet: ein Name in einem überfüllten Markt

DirectionBet besitzt keine Schweizer Bewilligung, ist nicht dem Sperrregister unterstellt, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Der Unterschied zwischen einem ausländischen Anbieter und einem Schweizer ist am Ende kein Qualitätsunterschied. Es ist ein Unterschied darin, was man tun kann, wenn etwas schiefgeht. Bei DirectionBet kann man eine E-Mail schreiben. Bei einer streitigen Auszahlung durch einen bewilligten Veranstalter kann man sich an die Aufsicht erinnern, die den Anbieter ohnehin beaufsichtigt und seine Bewilligung verlängern muss.

Betclic: gross, aber nicht bewilligt

Betclic besitzt keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angebunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.

Grösse ersetzt hier keine Bewilligung. Wer eine grössere Auswahl an Märkten und Wettbewerben bekommt, bekommt sie aus einem Grund, der für sich genommen eine Kostenposition ist: die Liste der Gespa schränkt die Schweizer Veranstalter auf zugelassene Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ein. Bei Betclic fehlt diese Einschränkung, und mit ihr fehlt der Schutz, der in der Schweiz an die Zulassung gekoppelt ist. Die Steuerfreiheit bis zum Freibetrag gehört zu den Dingen, die nicht mitreisen.

BetAlright: warum die Sperrliste kein Ausschlusskriterium ist

BetAlright besitzt keine Schweizer Bewilligung und ist, wie die übrigen Anbieter ohne Bewilligung in dieser Aufstellung, nicht an das Sperrregister angebunden und ohne Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Wer aus dieser Aufstellung einen Schluss für sich zieht, sollte ihn richtig ziehen. Auf der Sperrliste zu stehen ist kein Merkmal eines besonders schlechten Anbieters; die Liste trifft alle ausländischen Domains, und ein Eintrag sagt nichts über die Qualität eines Hauses, sondern nur über seinen Status gegenüber der Schweiz. Der Massstab für einen Schweizer Spielenden ist nicht die Qualität der Startseite, sondern die Frage, ob die Bewilligung, unter der ein Haus arbeitet, hier überhaupt existiert.

Was am Ende auf dem Konto landet

Zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und eine Million Franken Steuerfreibetrag – wer aus diesen drei Dingen eine Kaufempfehlung bauen will, baut eine falsche. Die Schweizer Regelung ist kein besonders gutes Angebot. Sie ist ein besonders geschütztes, und der Schutz kommt nicht gratis, sondern als Verengung.

Wer seine Wette ohnehin mit dem Konto im eigenen Namen bezahlt, den Einsatz nicht überzieht und die Limiten ernst nimmt, verliert hier nichts gegenüber anderen Märkten. Wer Ecken, Karten, Esport oder eine Handvoll Anbieter mit wilden Boni sucht, findet sie nicht. Das ist keine Panne der Veranstalter, sondern die Liste.

Und noch eines: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, gewinnt auf Rechnung der Unsicherheit, die er selbst trägt. Der Einsatz von CHF 1’000 in dem Beispiel oben kostet bei fünf Prozent Marge rund CHF 50 – im Durchschnitt, über viele Wetten, und ohne jede Garantie auf den Einzelfall. Bei einem Haus, das ich bei einer streitigen Auszahlung nicht anrufen kann, ist dieser Preis noch zu niedrig angesetzt.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

Welche Wetten sind in der Schweiz überhaupt erlaubt?

Erlaubt sind Wetten auf Sportveranstaltungen, ausschliesslich bei Swisslos und der Loterie Romande, und nur auf Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die auf der Liste der Gespa stehen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen, ebenso wenig Corner- und Kartenmärkte. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind.

Wer beaufsichtigt das Angebot, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur hier gilt?

Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; die ESBK beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt einzig in der Schweiz. Deshalb hat eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, für Schweizer Spielende keine Wirkung.

Bis zu welchem Betrag ist ein Gewinn steuerfrei, und warum hängt das vom Kanton ab?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab – je nach Kanton, weshalb kein einzelner Kantonswert für alle gilt.

Was passiert mit Gewinnen bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Zusätzlich fehlen Sperrregister-Anbindung und Schweizer Rechtsweg, und Einsätze wie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wie funktioniert eine Spielsperre, und wann lässt sie sich wieder aufheben?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die unbefristete Spielsperre steht in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit einer Fachstelle im Verfahren.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»