ATP-Wetten in der Schweiz – zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste und der Preis, den die Quote verlangt

Updated Oktober 2026
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Ein Sandplatz im ersten Morgenlicht, die Linien sind frisch gezogen, das Netz bewegt sich leicht im Wind, Berge im Dunst.

Datenstand: Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und der beiden bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Die ATP Tour 2025 umfasste 9 ATP-Masters-1000-Turniere, 16 ATP-500-Turniere und 30 ATP-250-Turniere.

Wer auf Herrentennis setzen will, stösst in der Schweiz auf eine Zahl, die jede Marketingfolie zunichtemacht: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Nicht zwei Dutzend, nicht zehn. Sämtliche ausländischen Marken, die einem bei der Suche nach ATP-Quoten entgegenkommen, haben keine Schweizer Bewilligung – und damit auch kein Schweizer Recht hinter sich, auf das man sich berufen könnte.

Der Preis, den ein Wettender zahlt, lässt sich trotzdem nicht auf diese Zweiheit verkürzen. Er steckt an drei Stellen: in der Marge der Quote, in den Limiten des eigenen Spielerkontos und in der Steuer, die bei grossen Einzelgewinnen greift. Für alles andere – die Verlustlimiten, die Sperre, die Auszahlung – gilt, was die beiden Veranstalter in ihren eigenen Bedingungen aufgeschrieben haben.

Dieser Überblick erklärt, wie aus einem Match eine Quote wird, was die Gespa freigibt und an welcher Stelle im Kalender sich ein Blick auf den Spielplan lohnt.

Die Rangliste: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen

Ein Vergleich nach beworbenen Aktionen würde bei einem Tennisturnier schnell zur Reklamewand. Deshalb stehen hier Kriterien vorn, die sich überprüfen lassen: die Bewilligungslage, die Limiten, das Wettangebot und der Weg, auf dem ein Gewinn zurückkommt. Alles vier entscheidet darüber, ob man am Ende mit einem Preis davonkommt, den man auch ausgezahlt bekommt.

Die Rangliste führt bewusst keine Platznummern. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen vorn, weil bei ihnen die Bewilligung, das Sperrregister und die kantonale Steuerpraxis greifen; die acht ausländischen Marken folgen, weil einem Wettenden aus der Schweiz genau diese Marken in Suchergebnissen und in Foren begegnen und er wissen sollte, was sie mitbringen – und was nicht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
Rabona ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
PowBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Zehn Zeilen, zwei Zulassungen. Das ist die ganze Statistik dieses Vergleichs, und sie ist unbequem, weil sie dem Bild widerspricht, das die ausländischen Anbieter von sich zeichnen. Der Hinweis auf eine ausländische Bewilligung klingt in der Werbung nach Ordnung, nach Aufsicht, nach geprüfter Sorgfalt. In der Schweiz hat er keine Kraft. Das Geldspielgesetz regelt in Art. 4 BGS, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt; was von Curaçao, Malta oder Deutschland kommt, ist hier ein Stück Papier ohne Adressat. Der Schweizer Gesetzgeber führt dazu auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher – es gibt sie schlicht nicht.

Praktisch heisst das für den Wettenden: Bei den beiden bewilligten Veranstaltern hängt am Konto das Schweizer Sperrregister, die Adressprüfung und die kantonale Steuerpraxis. Bei den acht anderen hängt daran nichts Schweiz-spezifisches, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Einbezug der Spielsperre. Die Gespa führt stattdessen eine Sperrliste, auf der ausländische Domains stehen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Wer eine solche Seite aufruft und ins Leere läuft, sieht darin ein technisches Problem. Es ist eine behördliche Massnahme.

Ein letzter Punkt, der bei Tennisturnieren mit ihren vielen Kurzzeitmärkten schnell wichtig wird: Was alleinige Sache des Veranstalters ist – Cash-Out, Quotenboosts, die Zusammensetzung des Wettprogramms –, steht ausschliesslich in dessen eigenen Bedingungen. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung hat dabei keinen Kontrolleur über sich, der die Einhaltung nachrechnet. Bei Swisslos und Loterie Romande ist das anders, und darum lohnt sich dort ein Blick in die Regeln, bevor man ein grosses Programm aufsetzt.

Grundlage: die Herrentour, ihre Kategorien und wie daraus Kurse werden

Die ATP Tour ist die höchste Turnierserie im professionellen Herrentennis. Sie steht oberhalb der ATP Challenger Tour und der ITF Future Tour, organisiert wird sie vom Spielerverband ATP selbst. Wer auf sie wettet, setzt auf eine Serie, die ein Unterhaus und ein Oberhaus hat – und nur das Oberhaus steht in einem geregelten Schweizer Wettprogramm.

Eine hohe Schiedsrichterleiter aus Metall steht unbesetzt neben einem Hartplatz, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Die ATP Tour beginnt um den Jahreswechsel und endet Mitte November; seit 2012 dauert die Winterpause sieben statt fünf Wochen.

Die vier Grand-Slam-Turniere gehören nicht dazu. Sie werden vom Weltverband ITF veranstaltet und liegen damit ausserhalb der ATP Tour; wer Australian Open, French Open, Wimbledon oder US Open in einer Übersicht zur ATP Tour sucht, findet sie dort nicht. Ein Spielplan, der das nicht auseinanderhält, sagt eigentlich schon, dass er aus dem Marketing kommt und nicht aus dem Regelwerk.

Was am Kategorien-Zuschnitt für einen Wettenden zählt, ist die Menge des Materials. Die ATP Tour 2024 umfasste 9 ATP-Masters-1000-Turniere, 13 ATP-500-Turniere und 38 ATP-250-Turniere. Die ATP Tour 2025 umfasste 9 ATP-Masters-1000-Turniere, 16 ATP-500-Turniere und 30 ATP-250-Turniere; Dallas, Doha und München stiegen zu ATP-500-Turnieren auf. Sechzig Partien pro Woche sind eine Zahl, die für das Konto eines Wettenden unmittelbar Folgen hat: Wo mehr Veranstaltungen stattfinden, wächst die Auswahl – und mit ihr die Zahl der Gelegenheiten, an denen sich eine Verlustlimite von selbst erledigt.

Deshalb prägt die Kategorie mehr als der Turniername. Ein Masters-1000-Turnier mit seinem tiefen Feld bringt Paarungen, in denen die Schere zwischen Ranglistenplatz 6 und Ranglistenplatz 60 in der Quote nur wenige Zehntel ausmacht; eine der kleineren Kategorien, in der ein Aufsteiger gegen die Nummer 40 antritt, ist für den Anbieter schwerer zu taxieren und für den Wettenden schwerer zu lesen. Wer die Kategorie kennt, kennt den Preis, den diese Quote mitbringt.

Rechtslage in der Schweiz: eine geschlossene Liste und zwei Veranstalter

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht von der ESBK – die ist für Casinos zuständig. Wer bei einer Frage zur Schweizer Bewilligung an die falsche Behörde schreibt, bekommt keine Antwort, sondern einen Verweis.

Eine Holzbank an einem Seeufer mit Blick auf eine Bergkette im Morgendunst, das Wasser ist spiegelglatt.
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Eine Bewilligung braucht immer zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die beiden decken unterschiedliche Gebiete ab. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip.

Das zweite Tor ist schmaler, als man denkt. Der zugelassene Wettbewerb ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Aufgeführt sind Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten – nicht das Programm eines Anbieters, das man nach Gusto auslegt. Qualifikationsrunden stehen nur dann darauf, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe kennt die Liste nicht. Corners und Karten sucht man dort ebenfalls vergeblich, und einen Esport-Abschnitt gibt es nicht; Esports erscheint schlicht nicht auf der Liste. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Was die Liste ausserdem klarstellt: Gewettet wird auf Sport, sonst auf nichts. Wetten auf Wetter, Politik oder eine Fernsehshow haben in einem schweizerischen Wettprogramm keinen Platz. Livewetten sind erlaubt, vor dem Match und währenddessen, aber nur bei einem Veranstalter, der eine entsprechende Entscheidung in der Hand hält; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht.

Und Cash-Out? Das ist im Gesetz nicht geregelt. Es bleibt, was jeder Veranstalter daraus macht – bei Sporttip ein Angebot für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Ein Wettender, der hier sein Geld verliert, verliert es also nicht an einen Konzern im Ausland, sondern an einen Topf, aus dem in seinem Kanton Sportanlagen mitfinanziert werden. Das ist kein Trostpreis und macht die Wette nicht besser. Es ist der einzige Ort im Schweizer Wettmarkt, an dem der Verlust noch eine Richtung hat.

Wer heute auf ein ausländisches Angebot setzt, spielt nach Spielregeln, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten. Und auch der Satz, «online passiert ja nichts», trägt nicht weit: Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (Art. 130 BGS). Der Spieler selbst wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden – und Schutz- oder Fairnesskontrolle gibt es für ihn ohnehin nicht.

Spielerschutz: die Limite, die am ersten Abend gesetzt wird, und der Ausweg dahinter

Zuerst die unbequeme Zahl, weil sie die Kulisse dieser Seiten ist. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Kontrolle an der Verkaufsstelle als streng beschreibt, beschreibt etwas anderes als das, was dort geschieht. Der Schutz beginnt im Online-Konto, und dort ist er tatsächlich vorhanden.

Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Der Punkt dabei ist nicht die Zahl, sondern die Sperrfrist: Wer an einem guten Abend die Limite hochsetzen will, kommt 72 Stunden lang nicht an sein eigenes Konto. Diese drei Tage sind die eigentliche Schutzvorkehrung, und sie kosten den Wettenden nichts ausser Ungeduld.

Das Gesetz zieht diese Grenze übrigens nicht selbst. Es verlangt vom Veranstalter nur, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste fordert (Art. 87 VGS); eine Erhöhung wird dort nach 24 Stunden wirksam, während Swisslos und Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden ansetzen. Die strengere Frist ist also eine Entscheidung der beiden Schweizer Veranstalter, keine Vorschrift. Und wer aus Deutschland eine feste Einzahlungsobergrenze kennt: Eine solche staatlich festgelegte Deckelung gibt es in der Schweiz nicht. Die Limite kommt hier von der Person, die sie setzt.

Die zweite Tür heisst Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich dort einmal hat eintragen lassen, kommt auch im Casino nicht mehr hinein. Freiwillig lässt sich eine Sperre erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Der Gesetzgeber verlangt ausserdem, dass eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten angeboten wird (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) – wer trotz bestehender Sperre mitspielt und gewinnt, hat nichts in der Hand.

Die Registrierung prüft mehr, als viele erwarten. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der Registrierungsaufwand ist der Preis dafür, dass die Spielsperre tatsächlich durchgreift, und er ist damit auch der Grund, warum es bei den acht ausländischen Marken so etwas nicht gibt.

Zwei Zugangsregeln fehlen noch, weil sie bei jeder Wettart gelten. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist man von der Teilnahme ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wenn ein Spieler beim ATP-250-Turnier auf dem Platz steht, ist das Feld für ihn zu.

Wettarten und Quoten: wie viel die Marge bei jedem Markt abschneidet

Bei einer ATP-Partie bekommt man mehr als den Spielsieger. Spielsieger, Satzwetten, Handicaps und Über/Unter-Wetten verteilen das Risiko unterschiedlich, und die Wahl der Wettart entscheidet darüber, ob man über die ganze Saison im Bereich des Ausgleichs bleibt oder an den Rand gedrängt wird.

Die Marge sitzt in jeder dieser Quoten. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt, einen Beispielkurs und keine abgelesene Preisstellung: Beide Ausgänge stehen bei 1.90, also bei einer Quote von 1.90 für den einen und 1.90 für den anderen. Die Marge des Anbieters folgt aus dem Kehrwert beider Quoten: Der Auszahlungsschlüssel liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), das entspricht rund 95 %, und der Rest von rund 5 % ist der Anteil, den der Buchmacher von jeder auf diesen Markt gesetzten Einheit behält. Der Spielraum der Zahl kommt erst durch eine höhere Quote: Bei 1.90/1.90 sind es rund 5 %, je knapper die Quoten stehen, desto schmaler wird die Spanne. Eine Rendite von 95 % und eine Marge von 5 % sind dieselbe Sache aus zwei Richtungen, und wer investiert, sollte beides in einem Atemzug sehen. Bei 100 Wetten zu je CHF 10 sind rund CHF 1’000 umgesetzt und davon im Durchschnitt rund CHF 50 weg. Das ist eine statistische Schätzung unter der Annahme, dass man in diesem Markt gleich oft auf beide Ausgänge setzt; sie verspricht keinen Einzelgewinn und keine einzelne Quote, und Übertragungsraten und Vorformen unterscheiden sich von Markt zu Markt.

Der Punkt, an dem das praktisch wird: Diese Marge fällt bei jeder Wette an, auch bei der gewonnenen. Ein Spielsieger bei 1.90 aktuell zurückzuweisen, weil das bessere Gefühl für einen 3:0-Satzsieg spricht, heisst im Normalfall, in einen Markt mit einem noch grösseren Abzug zu gehen. Das ist keine Warnung, sondern eine Grösse, die man einmal nachrechnen kann.

Wie der Anbieter vorgeht, sieht man an einer anderen Stelle seines Regelwerks. Bei den Quotenboosts von Sporttip muss man schon wissen, was man bekommt: Sie gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine «erhöhte Quote» als Geschenk versteht, liest diese Bedingungen einmal zu viel.

Der Kombiboost ist das ausführlichere Beispiel derselben Haltung: Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, und Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt. Der Mindestkurs von 1.50 pro Bein ist die Bedingung, an der sich die Sache entscheidet: vier sichere Favoriten mit jeweils kleiner Quote erfüllen sie nicht.

Für einen ATP-Markt heisst das konkret: Ein Handicap auf einen Aussenseiter bei einem Kurs über 1.50 zählt, ein Satz-Ergebnis bei 1.30 zählt nicht. Wer sich eine Kombination aus vier solchen Voraussagen zusammenstellt, ringt mit einem Gegenstand, der nicht gewinnen muss, sondern nur zählen soll.

Und dann der Betrag selbst. Der Gewinn einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 sind das CHF 19.00 vor der Rundung. Der Gewinn aus Einsatz und Quote lässt sich also immer von Hand nachrechnen. Rechnerisch wird der Buchmacher nicht aus Wohltätigkeit, und er gibt keine Zinsen. Der Punkt ist ein anderer: Bei einer Kombination aus mehreren Beinen entscheidet jeder einzelne Markt über das Ergebnis, und der Anbieter hat in jedem dieser Märkte seine Marge. Der Erwartungswert sinkt mit jedem Bein.

Eine dritte Stellschraube hat mit Tennisspezifika wenig zu tun, aber mit jedem Live-Markt. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei einer Wette mit Quote 1.00 kommt der Einsatz zurück, mehr nicht. Der Fairness halber: Der Grund dafür ist nicht Bosheit, sondern die Latenz zwischen Platzierung und Ausführung.

Bleibt die Frage, was in jedem Markt gilt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einer ATP-Partie ist diese Regel der Unterschied zwischen einem Satzgewinn und einem Matchgewinn in der Endabrechnung.

Spielplan der ATP-Tour: wann die Partien zur Wette stehen

Die ATP Tour beginnt um den Jahreswechsel und endet Mitte November; seit 2012 dauert die Winterpause sieben statt fünf Wochen. Die ATP Tour 2026 beginnt am 2. Januar 2026, und bei den Australian Open 2026 gewann Carlos Alcaraz das Herreneinzel-Finale gegen Novak Đoković mit 2:6, 6:2, 6:3, 7:5. Ein Jahr der Herrentour beginnt also nicht irgendwann im Frühling, sondern am zweiten Januartag, und die erste grosse Entscheidung fällt noch im Januar.

Was in der Saison danach folgt, sind die grossen Kategorien und die kleineren. Den Abschluss bilden jeweils im November die ATP Finals, das Turnier der acht besten Spieler der Saison. Ein Turnier der acht Besten hat eine Eigenschaft, die für das Konto eines Wettenden unmittelbar zählt: Es gibt keine unbekannten Namen und keine Kurse, die aus Unwissen entstehen. In den kleineren Turnieren der Saison ist das anders.

Wer den Spielplan als Kalender liest, gewinnt eine Information, die keine Quotenübersicht liefert. In den Wochen mit ATP-250-Turnieren stehen viele Paarungen im Programm, in denen ein Ranglistenplatz weit hinten gegen einen Spieler aus der zweiten Reihe antritt. Genau solche Partien sind für den Anbieter am schwierigsten einzuschätzen, und genau dort ist die Quote am wenigsten fest. In einem Masters-1000-Hauptfeld mit seinem tiefen Feld ist die Lage eine andere: Die Paarungen sind bekannter, die Einschätzung ist breiter abgestützt.

Für einen Wettenden ergibt sich daraus eine harte Konsequenz. Die kleinste Kategorie ist nicht die günstigste, sondern die unruhigste, und die Quote, die einem dort am attraktivsten vorkommt, ist oft die am schlechtesten taxierte. Wer über die Saison mit einer fixen Einsatzhöhe arbeitet, merkt den Unterschied weniger; wer sich von einzelnen Kursen ziehen lässt, merkt ihn zuerst.

Dazu kommt, was die Gespa-Liste vom Turnierprogramm übrig lässt. Wer bei einem kleineren Turnier nach Karten- oder Corner-Märkten sucht: Die Liste führt sie nicht. Wer einen Esport-Wettbewerb sucht: Esports erscheint auf der Liste nicht. Und wer auf eine Trainingswoche setzen will, findet sie dort ebenfalls nicht. Diese Liste ist keine Formalie – sie entscheidet, ob man auf eine bestimmte Partie überhaupt setzen kann. Was im Wettprogramm steht, lässt sich gegen diese Liste abgleichen; was darüber hinaus angeboten wird, steht auf einem anderen Papier als dem der Spielbewilligung.

Noch eine Verschiebung, die in jedem Jahr auftritt und die man im Spielplan kennen sollte: Die ATP Tour 2024 umfasste 13 ATP-500-Turniere, die ATP Tour 2025 deren 16, und Dallas, Doha und München stiegen zu ATP-500-Turnieren auf. Was ein Turnier kategorisch aufsteigt, ändert die Zahl der Paarungen im oberen Feld und damit die Art der Kurse, die in diesen Wochen stehen. Wer frühere Listen als Vergleich heranzieht, vergleicht also unterschiedliche Kategorien.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Zehn Anbieter, und bei den ersten beiden ist der entscheidende Punkt nicht die Werbung, sondern das Papier, das hinter ihnen steht. Bei den acht anderen ist der entscheidende Punkt genau dasselbe Papier, nur andersherum.

Swisslos Sporttip und Loterie Romande: die zwei bewilligten Veranstalter

Swisslos Sporttip – der Veranstalter mit dem eigenen Sperrregister hinter dem Konto. Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Im Haushalt für 2025 wurden CHF 562 Mio. Reingewinn verteilt, davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten, und die Aufteilung ging an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Wer hier spielt, spielt in dem Land, in dem er wohnt, nach dessen Regeln und mit dem Register, in das er sich selbst eintragen lassen kann.

Auf der Kostenseite steht: Sporttip verlangt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, und muss bei jeder Nutzung des Kontos auf dem aktuellen Stand sein. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für die beiden beträgt CHF 1’000, und für eine Systemwette sind es CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette gilt für alle Wettenden, nicht nur für Neueinsteiger.

Der Vergleich der beiden Schweizer Veranstalter fällt bei zwei Zügen zugunsten von Swisslos aus. Erstens: Mit der unbefristeten Spielsperre ist man schweizweit ausgeschlossen. Zweitens: Bei einer Systemwette mit mehreren Ausgängen sind CHF 10’000 statt CHF 1’000 möglich. Wer also mit einem grösseren Einzelbetrag arbeiten will, merkt, dass CHF 1’000 die entscheidende Grenze ist.

Wer dagegen einen grossen Wurf mitten in einem Live-Match plant, findet bei Sporttip das Cash-Out, aber nicht zu einem Kurs, den er selbst beeinflusst. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein verbindliches Niveau fehlt, was bedeutet: Ein Wettender, der darauf angewiesen ist, weiss nie, was er bekommt, bevor er den Knopf drückt.

Spielerisch relevant für jeden, der Kombinationen baut: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Das Fazit: Bei Swisslos bekommt man das engmaschigste Netz an Regeln, das es in der Schweiz gibt. Der Preis dafür ist, dass praktisch nichts dem Zufall überlassen wird.

Loterie Romande Jouez Sport – derselbe Schutz, ein anderes Gebiet. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Sie arbeitet auf derselben Rechtsgrundlage wie Swisslos: Sportwetten sind ein Grossspiel, veranstaltet von einem der beiden zugelassenen Veranstalter, beaufsichtigt von der Gespa.

Der Unterschied liegt nicht im Rechtsrahmen, sondern in der Verfügbarkeit. Die Jouez-Sport-Zone umfasst die sechs Kantone, und ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz und in der Praxis in diesem Gebiet voraus. Wer in Zürich wohnt, kommt hier nicht durch die Registrierung. Wer in Lausanne wohnt, findet ein Angebot, das dem von Sporttip in der Struktur entspricht, weil dieselbe Liste freigegeben ist.

Bei den Sortimentzahlen sind die beiden nicht deckungsgleich; die Loterie Romande veröffentlicht den Reingewinn nach Kanton, und die Westschweizer Kantone halten ihren Anteil. Wer das nüchtern liest, sieht: Die Kasse des Veranstalters und die des Kantons sind nicht dasselbe, aber sie hängen zusammen.

Das Fazit: Nicht das Angebot entscheidet hier, sondern die Postadresse auf dem Konto – und die einzige echte Alternative zu Sporttip heisst darum für einen Westschweizer anders als für einen Zürcher.

Rabona – ein Wettprogramm ohne Schweizer Widerhall. Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist die ganze Auskunft, die über dieses Verhältnis nötig ist: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, ein ausländisches Papier hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), und das Sperrregister erreicht ein Konto bei Rabona nicht. Eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land ist keine Grundlage für einen Anspruch in der Schweiz.

Was das für einen Tennisspieler bedeutet: Wenn ein Rabona-Konto während eines ATP-250-Turniers gesperrt wird, gibt es keinen Schweizer Weg, die Auszahlung zu erzwingen. Kein Gespa-Verfahren, keine Schiedsstelle nach Schweizer Regeln, keine Adresse in Bern. Was bleibt, ist der Rechtsweg im Sitzland, und der ist für einen Wettenden bei einem Streit um ein paar Hundert Franken selten eine Option.

Wer hier dennoch sein will, sollte wissen, dass die Domain auf der Sperrliste der Gespa stehen kann und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert wird. Das ist kein Zufall, sondern der vorgesehene Mechanismus.

Jackbit – und der Steuerfuss, der im Ausland beginnt. Jackbit arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, und der Punkt, der hier regelmässig untergeht, ist ein steuerlicher. Gewinne aus ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die Steuerpraxis im Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Was den Kanton Thurgau betrifft, ist das eine Praxisfrage, die in jedem Kanton anders aussehen kann – wer über ein ausländisches Konto spielt, muss, was sein Wohnsitzkanton tut, selbst abklären, am besten mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung.

Zur Schweizer Seite: keine Bewilligung, kein Einbezug des Sperrregisters, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Sperrliste kann die Domains erfassen.

Das Fazit: Wer bei Jackbit Gewinne erzielt, sollte die steuerliche Seite genauso selbst erledigen wie die rechtliche, weil es niemand für ihn tut.

Sportuna – was der fehlende Registereintrag praktisch heisst. Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Der greifbarste Unterschied liegt deshalb nicht im Wettangebot, sondern in einem Ort, an dem dieser Anbieter nicht auftaucht: dem Sperrregister. Wer sich dort aus Selbstschutz eintragen lässt, sperrt sich bei Swisslos und bei der Loterie Romande, und die Sperre wirkt über den Schweizer Markt hinaus bis in die Casinos hinein. Auf ein Konto bei Sportuna hat sie keine Wirkung.

Für einen Wettenden, der weiss, dass eine Sperre nicht immer für ihn selbst gedacht ist: Das Register ist der einzige Mechanismus in der Schweiz, der einen Menschen in einer schwachen Stunde von seinem eigenen Konto fernhält. Bei einem Anbieter ausserhalb dieses Registers gibt es ihn nicht, und niemand ersetzt ihn.

Was sonst über Sportuna auf der Seite steht, bleibt bei dem, was sein Name und seine Domain sagen.

Fezbet – die Werbung als einzige undankbare Rechenschaft. Fezbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Für einen Schweizer Wettenden heisst das: Er könnte auf ein Angebot stossen, das er in der Schweiz nur dann nutzen kann, wenn er die Blockade umgeht, und dessen Bedingungen nach keinem Schweizer Massstab geprüft wurden.

Die Schweizer Regeln greifen für Fezbet nicht, und deshalb kann ein Wettender nicht davon ausgehen, dass die Marge, die dieser Anbieter rechnet, in irgendeinem Verhältnis zu dem steht, was die beiden Schweizer Veranstalter anbieten. Das lässt sich nur vergleichen, wenn man die Kurse selbst nebeneinanderlegt, und genau das ist der Aufwand, den ein Vergleich nach beworbenen Aktionen gerne verschweigt.

Das Fazit: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann günstig erscheinen; ob er es ist, muss man selbst nachrechnen.

Boomerang Bet – die Frage nach dem Ort, an dem die Bedingungen hängen. Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Was an diesem Eintrag zählt, ist nicht die Marke selbst, sondern die Rechtsordnung, mit der sie verbunden ist: eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Kraft entfaltet (Art. 4 BGS), und ein Zugang, der über die Gespa-Sperrliste blockiert werden kann.

Die Streitbeilegung liegt damit ausserhalb der Schweiz, und die Bedingungen des Anbieters gelten nach ausländischem Recht. Für den Wettenden bedeutet das im Wesentlichen, dass er, was bei einem Streit gilt, nicht in einem Schweizer Verfahren klären kann. Wer überhaupt nicht in eine solche Situation kommen will, muss darauf verzichten.

Das Fazit: Wer die Bedingungen liest, liest hier fremdes Recht, und das ist der eigentliche Umstand.

PowBet – derselbe Umstand, ein anderer Name. PowBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, und die Einordnung fällt bei diesem Eintrag so aus wie bei jedem anderen ausländischen: Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister ist nicht angebunden, und Schweizer Rechtsschutz fehlt.

Was das im Alltag heisst, ist unspektakulär und trotzdem wichtig. Wenn bei einem Anbieter ohne Bewilligung nicht ausgezahlt wird und der Verdacht der Geldwäsche im Raum steht, ist die Schweizer Aufsicht die falsche Anlaufstelle, und ein Schweizer Anwalt kann allenfalls vermitteln.

Wer es dennoch versuchen will, sollte die Domain prüfen, bevor er zahlt: Die Sperrliste der Gespa kann sie enthalten.

HornetBet – warum die Sperrliste das Papier nicht ersetzt. HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Mechanismus, der hier greift, ist der Domain-Block: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, die Liste existiert seit dem 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Wer heute keinen Zugang hat, findet in wenigen Tagen oft einen Ersatz; ein Domain-Hopping ist eingeplant, und die Gespa nennt dafür Beispiele und nennt bet365 als auf der Liste stehend.

Ein Kontrolle über das, was ein Anbieter mit dem Geld macht, entsteht dadurch nicht. Sie entsteht überhaupt nur dort, wo eine Bewilligung ist. Der Domain-Block verhindert den Zugang, aber er repariert kein Konto ohne Auszahlung.

Was man bei HornetBet jenseits davon prüfen kann, sind die Bedingungen des Anbieters selbst, und man sollte sie lesen, bevor man einzahlt.

BetFury – der Vergleich endet dort, wo die Prüfbarkeit aufhört. BetFury hat keine Schweizer Bewilligung, und damit endet der Vergleich dieser Seite an einem Punkt, den man offen aussprechen sollte. Was sich an allen zehn Anbietern überhaupt vergleichen lässt, sind die Bewilligungslage und die Quelle der Zahlen. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern stehen die Zahlen in den eigenen Bedingungen und in den Berichten, bei den acht ausländischen gibt es keine vergleichbare Schweizer Quelle.

Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, spielt also nicht nach schlechteren Zahlen, sondern nach Zahlen, die sich nicht auf dieselbe Weise prüfen lassen. Das ist kein Urteil über die Marke, sondern eine Aussage über das, was sich in dieser Tabelle noch zeigen lässt.

Wer es genauer wissen will, liest bei BetFury selbst nach und vergleicht die Kurse mit denen der beiden Schweizer Veranstalter. Die beiden Zahlen, die dabei zählen, sind die Quote und der Mindesteinsatz.

Was ein grosser Einzelgewinn in der Schweiz kostet

Der Steuerfreibetrag ist die Grösse, an der die ganze Diskussion hängt. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich – sind bis zu einem Betrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Wer bei einem ATP-Turnier ein paar Hundert Franken gewinnt, liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Was «je nach Kanton» bedeutet, lässt sich an dieser Zahl ablesen: Der Bundesbetrag ist nur der eine Teil. Ob eine kantonale Schwelle gilt und wie hoch sie ist, steht nicht in dieser Tabelle, und deshalb gehört die Frage auf ein Nachschlagen im eigenen Kanton und nicht in eine Faustregel. Erst über der massgebenden Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, und zurückgeholt wird sie, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Wer sich dazu unsicher ist, sollte einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.

Und was ist mit einem Gewinn aus einem ausländischen Anbieter? Der unterliegt nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis ist nicht überall dieselbe. In Thurgau behandelt die Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe, und wer in einem anderen Kanton wohnt, kann nicht davon ausgehen, dass es dort genauso ist. Die Steuerfreiheit ist damit ein Argument für die bewilligten Schweizer Anbieter, und sie ist das deutlichste, das der Markt zu vergeben hat.

Was die tatsächlich anfallenden Kosten angeht, bleibt also zweierlei. Erstens gibt es in der Schweiz keine Steuer auf den Einsatz – eine Wettsteuer, wie sie in anderen Ländern auf den Schein kommt, kennt das System nicht. Der Preis der Wette steckt damit ganz in der Marge der Quote (rund 5 % in dem illustrativen Zwei-Weg-Markt). Zweitens werden Gewinne und Salden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und Kredite an Spielende sind nicht erlaubt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Die Auszahlung auf ein eigenes Konto klingt selbstverständlich, ist aber der Grund, warum die bewilligten Angebote dem Anbieterwechsel nicht nachlaufen.

Wenn man den Preis für das ganze Jahr rechnet, sieht man die eigentliche Grösse. Bei einer Marge von rund 5 % verliert ein Wettender im Durchschnitt dieser Rechnung rund ein Zwanzigstel dessen, was er durch den Markt bewegt. Bei CHF 10 pro Wette und einer Wette pro Turniertag kommt für die Saison eine Zahl zusammen, die man einmal ausrechnen sollte – nicht um sich zu erschrecken, sondern um zu wissen, dass die Grösse nicht bei Null liegt. Der Erwartungswert eines Spielers ist genau die negative Seite dieses Betrags, und das ist die Rechnung, die im Hintergrund läuft.

Häufige Fragen zu ATP-Wetten in der Schweiz

Auf welche ATP-Turniere kann ich in der Schweiz überhaupt wetten?

Nur auf das, was die Gespa in ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten führt, in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe stehen nur darauf, wenn die Liste sie aufführt, Ranglistenwetten nur, wenn über Einzug oder Podest entschieden wird. Welche ATP-Turniere im Programm stehen, zeigt der Veranstalter im Wettprogramm.

Wie kommt die Quote bei einem Tennismatch zustande, und welche Rolle spielt der Belag?

Die Quote entsteht aus der Einschätzung, wie wahrscheinlich ein Ausgang ist, und dem zugrunde gelegten Abzug der Marge. Deshalb ergibt sich die Quote immer aus dem Kehrwert der Ausgänge. Und weil die Datenbasis eines Anbieters unterschiedlich sein kann, können die Quoten bei den beiden Veranstaltern beim gleichen Match voneinander abweichen. Der Belag ist ein Faktor dieser Einschätzung, neben Form und Ausgangslage der Saison.

Was passiert mit meiner Wette, wenn ein Turnier abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt wird?

Die Regeln zu abgesagten und verschobenen Ereignissen stehen in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters, und dort steht in der Regel, bis zu welcher Frist ein verschobenes Ereignis noch gilt. Wer eine Wette auf ein Spiel platziert, das in der Woche nicht ausgetragen wird, sollte in seinen eigenen Wettschein sehen und nicht auf eine allgemeine Regel vertrauen.

Wie rechne ich selbst aus, was meine Wette zurückgibt?

Einsatz mal Quote, bei einer Kombination mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei CHF 10 Einsatz auf eine Quote von 1.90 gibt das CHF 19.00. Der Erwartungswert bleibt unabhängig davon negativ, weil in jeder Quote eine Marge steckt.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei den beiden Schweizer Veranstaltern?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, eine unbefristete Spielsperre gilt schweizweit und auch in Casinos.

Sind Gewinne aus ATP-Wetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesbetrag bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Ob zusätzlich eine kantonale Schwelle gilt, richtet sich nach dem Kanton, weshalb dazu die kantonale Steuerverwaltung zu fragen ist.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»