Wimbledon live wetten in der Schweiz – zwei Veranstalter, eine Bewilligung, und was jede Wette kostet
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 · Die Bewilligungen und Limiten wurden gegen die Angaben der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.
In der Schweiz gibt es für Tennis in Wimbledon genau zwei Wettscheine, die man ausfüllen darf. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die beiden einzigen Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, und jeder von ihnen bedient sein eigenes Gebiet. Ausländische Buchmacher sind hier ohne Bewilligung unterwegs, und das ist keine Formalie: Ihre Angebote sind in der Schweiz nicht geregelt, nicht überwacht und nicht durchsetzbar.
Das ist der Rahmen, und daraus folgt der Preis. Wer auf Wimbledon setzen will, kauft bei einem Monopolisten mit geschlossenem Wettkatalog ein. Die Quoten kommen ohne Gegendruck zustande, die Auswahl endet dort, wo die Gespa-Liste endet, und die Auszahlung eines Gewinns passiert auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Das sind vier Einschränkungen, die man nicht wegdiskutieren sollte.
Der folgende Vergleich ordnet die zehn Anbieter nach dem, was sie den Wettenden tatsächlich kosten: die Marge in der Quote, die Limiten am Wettschein, die Bedingungen beim Cash-Out und dort, wo eine Bewilligung fehlt, der Verlust jeder Schweizer Absicherung.
Die Wimbledon-Wetten im Vergleich: zehn Anbieter und der Preis ihrer Bewilligung
Verglichen werden zehn Namen, die Schweizer Wettende in Wimbledon antreffen. Die ersten beiden sind die Veranstalter mit Bewilligung, die acht weiteren sind ausländische Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge innerhalb der zweiten Gruppe sagt nichts über ihre Qualität; sie sind nach denselben Kriterien eingeschätzt worden, und alle acht tragen dasselbe Kennzeichen.

Die Malmase sind bewusst nüchtern gewählt: der Bewilligungsstatus, die Aufsicht, die Frage, ob der Anbieter an das schweizerische Sperrregister angeschlossen ist, und der Rechtsweg, der einem bleibt, wenn etwas schiefgeht. Bei diesen vier Punkten unterscheiden sich die beiden Gruppen vollständig und die Anbieter innerhalb einer Gruppe kaum.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Bewilligung oder Meldung des Veranstalters |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51) | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was an dieser Tabelle auffällt, ist die Monotonie in den unteren acht Zeilen. Das ist kein Zufall der Auswahl, sondern die Folge der Rechtslage: Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat, hat in einem Vergleich nach Schweizer Massstäben auch keine Eigenschaften. Ein Buchmacher mit Sitz in einem anderen Land bringt keine Aufsichtsbehörde mit, an die sich ein Wettender in Basel oder Genf wenden könnte, keine Eintragung ins Sperrregister, wenn er mit dem Spielen aufhören muss, und keinen Schweizer Rechtsweg nach einem Streit um eine stornierte Wette.
Genau dort liegt der Kostenunterschied, der in keiner Quote sichtbar wird. Bei den beiden Bewilligten zahlt man für den Gewinn mit Gebühren, die man kennt — Marge, Mindesteinsatz, Auszahlung auf das eigene Konto. Bei den acht anderen ist der Preis unsichtbar, bis man ihn braucht, und dann ist er nicht verhandelbar. Wer trotzdem dort spielt, sollte zumindest wissen, welche Rückgriffe es nicht gibt; darauf kommt dieser Text im Abschnitt «Wo die acht ausländischen Buchmacher stehen» zurück.
Der zweite Blick gilt den beiden, die in der Schweiz überhaupt dürfen. Swisslos hat seinen Sitz in Basel und führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Diese Aufteilung entscheidet mehr als jede Quotentabelle. Ein Konto bekommt nur, wer im jeweiligen Gebiet Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. In Bern, Freiburg und Wallis liegen die beiden Gebiete aneinander, aber die Grenze bleibt eine Grenze. Der Wettmarkt in der Schweiz ist damit nicht nur klein, sondern auch geteilt, und die Auswahl an Buchmachern hängt vom Wohnkanton ab.
Was die Quoten beim Wimbledon-Sieger wert sind
Eine Quote ist kein Versprechen, sondern ein Preis. Sie sagt, wie viel ein gewonnener Einsatz zurückbringt, und sie sagt nichts darüber, wie wahrscheinlich dieser Gewinn ist. Das ist die erste Verwechslung, an der Wettende Geld verlieren: Eine hohe Quote auf den Aussenseiter wird als Chance gelesen, obwohl sie nur eine andere Verteilung des Risikos beschreibt.

Was die Quote in einem Markt mit zwei Ausgängen wert ist, lässt sich ausrechnen. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 auf beide Seiten ergibt sich der Auszahlungsanteil aus der Summe der Kehrwerte der Quoten: 1/1.90 + 1/1.90 = 1.0526, also ein Auszahlungsanteil von rund 95 %. Die Marge des Anbieters liegt damit bei rund 5 %, und das ist genau der Teil aller Einsätze, den der Markt nicht zurückzahlt.
Diese Zahl ist eine Bandbreite und kein Messwert. Sie gilt für einen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90, und sie gilt so lange, wie der Anbieter diese Quoten stellt. Ein Turniersiegermarkt mit zwanzig Spielern funktioniert anders, ein Satzmarkt mit einem klaren Favoriten ebenfalls. Je breiter der Markt und je unsicherer die Einschätzung, desto weiter wird der Auszahlungsanteil nach unten wandern; je schmaler die Auswahl, desto näher kommt er an 95 % heran. Wer eine Marge von 5 % liest und daraus eine Konstante macht, rechnet sich in jedem anderen Markt falsch.
Rasen, Regeln und Runden: was zwischen der Wette und dem Ergebnis liegt
Wimbledon findet im Londoner Stadtteil Wimbledon statt und wird vom All England Lawn Tennis and Croquet Club veranstaltet. Es ist das einzige Grand-Slam-Turnier auf Rasen, das dritte Grand-Slam-Turnier des Jahres, und es dauert jährlich zwei Wochen ab Ende Juni. Die ersten Lawn Tennis Championships begannen am 9. Juli 1877 an der Worple Road; die Ausgabe von 2026 war die 139. Austragung und lief vom 29. Juni bis 12. Juli 2026. Turnierdirektor ist seit 2020 Jamie Baker.
Die Rasenunterlage ist kein Detail für Puristen, sondern ein Faktor im Wettschein. Auf Gras sind die Ballwechsel kürzer, der Aufschlag wiegt schwerer, und ein Spieler, der auf Sand glänzt, muss dort nicht derselbe sein. Wer in den Wochen vor dem Turnier Formlisten liest, liest sie über einen anderen Belag. Die Umstellung erklärt einen Teil jener Ergebnisse, die in Rückblicken als Überraschung gehandelt werden.
Die Satzregeln entscheiden darüber, wie lange eine Wette offen bleibt. Die Herren spielen auf drei Gewinnsätze, die Damen auf zwei. Bei 6:6 gibt es einen Tiebreak bis 7 Punkte, im Entscheidungssatz seit März 2022 einen Match-Tiebreak bis 10 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung. Der Unterschied ist handfest: Ein Damentmatch kann in zwei Sätzen vorbei sein, ein Herrenmatch in fünf gehen. Eine Satzwette auf die Damen hat damit weniger Gelegenheiten, sich zu drehen, als dieselbe Wette im Herreneinzel — nicht weil die Damen berechenbarer wären, sondern weil das Format kürzer ist.
Der Ausgang der Ausgabe 2026 steht fest: Jannik Sinner gewann das Herreneinzel und wiederholte damit seinen Vorjahressieg, Linda Nosková das Dameneinzel. Für das kommende Jahr sagt das wenig. Wimbledon findet jedes Jahr statt, die nächste Austragung folgt 2027, und die Setzliste dazu steht erst nach der Vorbereitungsphase fest. Wer 2027 auf den Turniersieg setzen will, muss den Markt dann beurteilen, wenn er gestellt wird.
Tipps sind an dieser Stelle nicht zu haben. Eine Prognose wäre die eine Behauptung, die niemand einlösen kann, und wer eine Wette auf ein Ergebnis platziert, trägt das Risiko ohnehin selbst. Was sich sagen lässt, ist nüchterner: Die Marge steckt im Preis, die Rasenform macht Vergleiche mit anderen Turnieren unsicher, und deshalb ist die Auswahl einer Wette eine Frage des Marktes und nicht des Namens.
Die Bewilligung als Auswahlkriterium: wer in der Schweiz überhaupt darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig; sie beaufsichtigt die Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Deshalb gibt es in der Schweiz keinen dritten Anbieter und auch keine Liste weiterer Bewilligter — es gibt sie schlicht nicht. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach einem «weiteren Schweizer Buchmacher» sucht, sucht eine Kategorie, die nicht existiert.
Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist ebenfalls begrenzt. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Der erlaubte Katalog ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Die Liste enthält keine Eckball- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt und deshalb nur eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Wer ihn als Recht missversteht, irrt. Bei Sporttip etwa ist der Cash-Out-Betrag tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Auflösung, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, und zwar bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Wettende selbst wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und zugleich die schlechte: Straflos zu spielen heisst nicht, geschützt zu sein. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert keine Fair-Play-Kontrolle, an die man sich halten könnte.
Die Blockierung funktioniert über die Sperrliste, die die Gespa führt und die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt; dieses Domain-Hopping ist bekannt, und die Gespa nennt Anbieter, die darauf zurückgreifen. Gegen Domain-Hopping hilft die Sperrliste nicht, sie verlangsamt nur.
Was folgt daraus für den Vergleich? Eine Bewilligung ist kein Merkmal unter vielen, sondern die Vorbedingung. Alles, was ein Wettender an Schweizer Schutz kennt — das Sperrregister, die Verlustlimiten, der Rechtsweg, die Auszahlung auf das eigene Konto — hängt an ihr. Die beiden Anbieter, die sie haben, sind nicht automatisch besser als der Rest der Welt; sie sind nur die einzigen, bei denen Schweizer Recht überhaupt greift.
Wo die acht ausländischen Buchmacher stehen
Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung haben in diesem Vergleich keine Bewilligung und keine Schweizer Aufsicht. Keiner von ihnen ist an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, für keinen existiert ein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf der Sperrliste landen, was Schweizer Anbieter von Telekommunikationsdiensten per DNS blockieren.
Mehr lässt sich über sie nach Schweizer Massstäben nicht sagen, und das ist das eigentliche Ergebnis dieser Gruppe. Ein ausländischer Anbieter läuft nach seinen eigenen Hausregeln. Ob er Limiten kennt, wie schnell er auszahlt, welche Zahlungsmittel er akzeptiert und wie er eine strittige Wette behandelt, steht in seinen eigenen Bedingungen — nicht in einem Schweizer Regime. Wer dort spielt, prüft diese Bedingungen selbst, vor dem ersten Einsatz und nicht danach.
Die Versuchung, diese acht in eine Rangfolge zu bringen, ist gross und führt in die Irre. Was hier entsteht, wäre eine Liste von Eigenschaften, die niemand nachgeprüft hat, und ein Ranking, das eine Bewilligungslücke mit Merkmalen kaschiert. Die ehrliche Einordnung lautet: Diese Namen sind im Schweizer Markt präsent, sie sind hier aber nicht reguliert. Ob ein Schweizer Wettender sie überhaupt erreichen kann, entscheidet die Sperrliste — und zwar ohne Ankündigung, von einem Tag auf den nächsten.
Für den Kostenvergleich ist die Gruppe deshalb in einem Punkt einheitlich: Der Preis einer Wette dort ist nicht rekonstruierbar. Die Marge steckt in Quoten, deren Zustandekommen niemand prüfen kann; die Auszahlung folgt Bedingungen, die sich ändern können; und wenn eine Auszahlung ausbleibt, gibt es in der Schweiz keine Stelle, die sie einfordert.
Verlustlimiten und Spielsperre: die Werkzeuge, die eine Wette begrenzen
Wer Sporttip nutzen will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Zahlen sind das wirksamste Werkzeug im Schweizer System, und sie funktionieren nur in eine Richtung angenehm. Nach unten korrigiert man in einem Klick, nach oben dauert es drei Tage. Das ist Absicht: Der Moment, in dem jemand die Limite erhöhen will, ist oft derselbe Moment, in dem er sie hätte gebraucht.
Nach dem Gesetz setzen die Spielenden die Limiten, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung per Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Wer eine erwartet, wartet auf etwas, das nicht kommt.
Für die langen Turnierwochen ist eine feste Tagesobergrenze das naheliegende Instrument. Zwei Wochen Wimbledon bedeuten viele Spiele, viele Sätze und viele Gelegenheiten, eine Wette nach der anderen zu platzieren, weil ohnehin gerade gespielt wird. Eine Limite, die vor dem Turnier gesetzt wird, wirkt in dieser Zeit; eine, die man in der Mitte diskutiert, wirkt drei Tage später.
Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein freiwilliger Ausschluss kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Kontrollen an Verkaufsstellen sind nicht lückenlos: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl steht für sich, und sie widerspricht jedem Satz, der Verkaufsstellen als streng bezeichnet.
Eine Registrierung im Swisslos-System verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Diese Hürde ist der Grund, weshalb es in der Schweiz keine anonymen Konten gibt — und der Grund, weshalb die zweite Gruppe im Vergleich hier gar nicht erst anfängt.
Wer merkt, dass der Einsatz über das hinausgeht, was er sich vorgenommen hat, findet Hilfe bei der Fachstelle für Suchtfragen des eigenen Kantons und über die Spielerschutzberatung der Veranstalter. Diese Sätze stehen ohne Pointe da, weil sie es so sollen.
Einsätze, Auszahlung und Steuern in Zahlen
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Dieses Abrunden ist klein und konsequent. Es ist auch das sichtbarste Beispiel dafür, dass jede Station zwischen Wette und Auszahlung ein bisschen nimmt: erst die Marge in der Quote, dann die Rundung am Schluss.
Auszahlungen erfolgen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind unzulässig. Diese Regel macht den Weg des Geldes nachvollziehbar. Sie erklärt auch, warum ein ausländisches Angebot mit «anonymer Auszahlung» in der Schweiz schlicht ausserhalb des Systems steht.
Bei den Steuern ist die Lage für die meisten Wettenden unaufgeregt. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt je nach Kanton eine andere Grenze. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn, kein Abzug am Wettschein.
Anders liegt der Fall bei ausländischen Anbietern. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Wer die eigene Situation klären will, fragt die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung; hier stehen nur die allgemeinen Regeln.
Bei Sporttip gibt es Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das Wort «Boost» klingt nach geschenktem Geld. Es ist eine Erhöhung unter Bedingungen, und die Bedingung heisst hier: mindestens vier Voraussagen, jede über 1.50, und kein Cash-Out dazwischen.
Beim Steuerfreibetrag ist eine Einordnung angebracht, weil sie bei keinem Anbieter steht: Er greift pro Einzelgewinn und nicht pro Jahr, aber er liegt so hoch, dass er für private Wetten kaum je berührt wird. Wer ihn als Freigrenze für ein ganzes Jahr liest, liest ihn falsch.
Sporttip von Swisslos: das grösste Angebot der Schweiz, gebunden an den Wohnkanton
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.
Diese Zahlen sollten Wettende kennen, weil sie erklären, wohin die Marge fliesst. Von jedem Einsatz landet ein Teil in den kantonalen Fonds, und wer in der Schweiz auf Sport wettet, finanziert damit auch den Breitensport. Das ist kein Argument für eine Wette. Es ist ein Argument dafür, die Marge nicht als reine Anbieterseite zu lesen.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich. Wer dort wohnt, bekommt das grösste Wettangebot des Landes; wer in der Westschweiz wohnt, kommt nicht hinein. Wer in Liechtenstein wohnt, dagegen schon.
Die Wettarten sind breit, aber von Regeln durchzogen, die man vor dem Wettschein kennen sollte. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Regel, die Livewettende am häufigsten überrascht. Wer in der Sekunde setzt, in der ein Match kippt, setzt in einer Grauzone mit bekanntem Ergebnis.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz ist dann zurück, der Wettschein aber weg. Für Kombiwetten auf mehrere Spiele desselben Turniers sollte man deshalb wissen, was die Funktion verlangt und was sie nicht tut.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer darauf baut, baut auf eine Funktion, die jederzeit verschwinden darf. Das ist bei einer langen Turnierwoche mehr wert als jede Quotendiskussion.
Das Fazit ist nüchtern: Sporttip ist in seinem Gebiet das Angebot mit den meisten Wettarten und mit dem umfangreichsten Spielerschutz-Apparat der Schweiz, und es ist zugleich das Angebot mit dem dichtesten Regelwerk. Wer in Wohlen oder Wil wohnt und Tenniswetten platzieren will, kommt daran nicht vorbei.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ihre Bewilligung ist dieselbe Art von Grossspiel-Bewilligung unter dem BGS, und sie steht unter derselben Aufsicht der Gespa.
Der Unterschied zu Swisslos liegt damit nicht im Recht, sondern im Gebiet und in der Grösse. Ein Online-Konto ist hier nur für Personen mit Wohnsitz in den sechs Kantonen möglich. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat diese Wahl; wer in Zürich wohnt, hat sie nicht. In Kantonen wie Freiburg und Wallis, die an beiden Gebietsgrenzen liegen, entscheidet der Wohnsitz über die verfügbaren Angebote.
Das Netz der Verkaufsstellen ist in der Westschweiz dichter als das eines reinen Online-Anbieters, und wer seine Wette lieber am Schalter abgibt als am Telefon, hat dort einen Weg. Für Turnierwochen ist das ein realer Vorteil: Ein Wettschein, den man physisch abgibt, hat ein Ende, das ein Bildschirm nicht kennt.
Über die Steuerung des Angebots und die Limiten im Einzelnen gilt hier dasselbe Regime wie bei Swisslos, weil beide unter dem BGS und den Vorgaben der Gespa arbeiten. Was einer der beiden beschliesst, ist deshalb nicht automatisch beim anderen gleich — die Bedingungen bleiben Sache des Veranstalters. Wer sein Konto bei Jouez Sport eröffnet, liest die Limiten und Regeln dieses Veranstalters und nicht die des Nachbarn.
Für Westschweizer Wettende ist Jouez Sport die einzige bewilligte Option, und wer sich das vor Augen hält, versteht, warum der Schweizer Wettmarkt so aussieht, wie er aussieht: nicht weil der Wettbewerb versagt hätte, sondern weil die Kantone ihn per Vereinbarung auf zwei Veranstalter begrenzt haben.
ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung
ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, die der Anbieter in einem anderen Rechtsraum hält, hat in der Schweiz keine Kraft; nach Schweizer Massstäben ist er ohne Bewilligung tätig. Er ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf der Sperrliste landen, die Schweizer Anbieter von Telekommunikationsdiensten per DNS blockieren.
Was ein Spieler dort tatsächlich bekommt, hängt an den Hausregeln des Anbieters. Limiten, Auszahlungswege und die Behandlung strittiger Wetten stehen in seinen Bedingungen und nicht in einem Schweizer Regime.
Die Bewertung fällt an einem Punkt zusammen: Wer hier spielt, tauscht Schweizer Schutz gegen ein Angebot, dessen Konditionen er nicht nachprüfen kann. Das kann für jemanden aufgehen, der sich ohnehin nicht an Limiten und Sperrregister gebunden sehen will. Es ist aber ein Tausch und kein Gratisvorteil.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Die Bewilligung, auf die der Anbieter sich beruft, entfaltet hier keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und seine Domains können per DNS blockiert werden.
Wer dort ein Konto führt, richtet sich nach den Bedingungen dieses Anbieters, und die ändern sich ohne Schweizer Kontrolle. Eine Streitigkeit über eine Wette bleibt eine Streitigkeit zwischen einem Wettenden und einem Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz.
Bemerkenswert am Namen ist weniger der Anbieter als die Erwartung, die er trägt. Ein bekannter Markenname wird leicht mit Verlässlichkeit im eigenen Land verwechselt. Bei einer blockierten Domain und einem fehlenden Anschluss ans Sperrregister ist dieser Kurzschluss teuer.
Betscore: ohne Schweizer Bewilligung
Betscore hat keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Bewilligungen haben hier keine Wirkung, und damit fehlt dem Anbieter die Grundlage, auf der Schweizer Schutz aufbauen könnte: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste stehen, die per DNS blockiert wird.
Wer die Konditionen prüfen will, findet sie in den Bedingungen des Anbieters. Über deren Bestand in einem Schweizer Sinne sagt das nichts.
Erwähnenswert ist bei einem kleineren Namen die Frage der Fortdauer. Ein Anbieter, der in der Schweiz jederzeit blockiert werden kann, kann ebenso jederzeit sein Angebot einstellen. Ein offenes Konto in einem Markt, der in einer Stunde weg sein kann, ist ein eigenes Risiko — eines, das keine Quote deckt.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig, weil nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen und ausländische Bewilligungen hier keine Geltung haben. Der Anbieter ist nicht ans schweizerische Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und seine Domains können blockiert werden.
Die Sprache des Anbieters legt eine Nähe zum Schweizer Markt nahe, die rechtlich nicht besteht. Ein deutschsprachiges Auftreten ist kein Bewilligungsmerkmal. Wer das verwechselt, verwechselt Werbung mit Recht.
Für Wettende, die im Schweizer System bleiben wollen, ändert der Name nichts: Ohne Bewilligung fehlen Sperrregister, Limitenaufsicht und Rechtsweg, und das sind genau die Teile, die im Streitfall zählen.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht. Es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf der Sperrliste landen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.
Die Ausrichtung des Angebots liegt ausserhalb dessen, was die Schweiz überhaupt bewilligt: Erlaubt sind hier nur Sportereignisse, und der Katalog ist auf die Gespa-Liste begrenzt. Wer eine Plattform mit breiterem Aufbau sucht, findet sie in der Schweiz nicht — was zugleich erklärt, warum die Sperrliste überhaupt existiert.
Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rahmens, mit allen Folgen für Auszahlung, Steuerbehandlung und Rückgriff.
Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Der Anbieter ist nicht ans Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, und seine Domain kann per DNS blockiert werden.
Der Kassenvorgang ist der Teil, den Wettende am meisten unterschätzen, wenn sie das Land verlassen. In der Schweiz werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme Wege gibt es im bewilligten Markt nicht. Bei Anbietern ohne Bewilligung hängt die Auszahlung an deren Regeln, und niemand in der Schweiz prüft sie.
Diese Unsicherheit ist der eigentliche Preis. Eine Quote, die zwei Zehntel höher steht, deckt keinen Gewinn, der nicht ankommt.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung
Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Kraft, der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domain kann auf der Sperrliste stehen.
Der Anbieter wird von Wettenden vor allem in den langen Turnierwochen angeklickt, wenn das Angebot an Live-Märkten gesucht wird. Was davon tatsächlich verfügbar ist, steht in seinen eigenen Bedingungen und unterliegt keiner Schweizer Kontrolle.
Zu den Steuern ist der Hinweis wichtig, weil er oft fehlt: Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis vollumfänglich als Einkommen gelten — im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe. Wer dort gewinnt, gewinnt unter Umständen steuerbar, nicht steuerfrei.
Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Bruce Bet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Die Schweiz kennt nur zwei Veranstalter für Sportwetten, und dieser gehört nicht dazu. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Bei einem Anbieter, von dem in der Schweiz nichts geprüft ist, ist die Versuchung gross, aus der Abwesenheit von Regeln auf ein besseres Angebot zu schliessen. Der Schluss ist falsch herum. Was fehlt, ist nicht die Regulierung des Angebots, sondern die Möglichkeit, sich überhaupt eine Meinung dazu zu bilden.
Für Wettende ohne Schweizer Aufenthaltsinteresse ist das ein anderes Rechenspiel. Für alle anderen bleibt es bei der Regel: Wo keine Bewilligung ist, ist auch kein Rückgriff.
Welche Anbieter sich für wen lohnen
Die Auswahl ist kleiner, als der Markt aussieht. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und Wert auf Schweizer Spielerschutz legt, hat mit Sporttip eine einzige Adresse, die in Frage kommt — mit dem grössten Wettkatalog und dem dichtesten Regelwerk des Landes. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport dieselbe Art von Bewilligung, aber ein anderes Gebiet, weniger Namen und den Weg über die Verkaufsstellen.
Wer in einem Grenzkanton wohnt, sollte die Gebietsgrenze vor der Kontoeröffnung prüfen und nicht danach. Die Zuteilung folgt dem Wohnsitz, und daran ändert keine Präferenz etwas.
Die acht Anbieter ohne Bewilligung sind keine Alternative für jemanden, der das Schweizer System will — sie sind ein anderes System. Wer sich trotzdem für einen entscheidet, sollte wenigstens die drei Punkte kennen, die dort fehlen: Limitenaufsicht, Sperrregister, Rechtsweg. Ob ein Anbieter die eigene Domain übermorgen noch hat, entscheidet nicht der Wettende.
Für ein kleines Budget ist der Mindesteinsatz bei Sporttip entscheidend, der bei CHF 1 liegt; die Erhöhung einer Verlustlimite dauert 72 Stunden, und wer in der Turnierwoche über die Limite hinaus setzen will, merkt das zu spät. Für ein höheres Budget ist die Obergrenze der Einzelwette von CHF 1’000 die wirksamere Schranke als jede Limite. Und für alle gilt: Die Marge von rund 5 % im Zwei-Weg-Markt und die Abrundung auf 5 Rappen sind Kosten, die in jeder einzelnen Wette stecken und in keiner Anzeige stehen.
Was Wimbledon-Wetten kosten: die versteckten Posten
Der Beitrag einer Wette zum Hausgewinn des Anbieters ist der Auszahlungsanteil des Marktes, ausgedrückt als Marge. Ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 kommt auf einen Auszahlungsanteil von 95 %, die Marge also auf 5 %. Aus jedem eingesetzten Franken geht ein Zwanzigstel an den Anbieter, statistisch betrachtet und über viele Wetten hinweg.
Der Zusatz ist wesentlich, denn die 5 % sind kein Verlust pro Wette. Eine einzelne Wette zahlt entweder die Quote aus oder gar nichts. Der Kostenposten wird erst in der Summe sichtbar.
Auf einen Einsatz von CHF 100, der bei einer Quote von 1.90 über sechs Wetten in gleichmässigen Stücken verteilt wird, entfallen auf den Markt bei jedem Durchgang rund CHF 0.95, in der Summe also rund CHF 5.70. Das ist eine Schätzung über einen längeren Zeitraum, kein Abzug am einzelnen Wettschein. Ein Satz wie «jede Wette kostet 5 %» ist deshalb zu grob: Die Kosten sinken nicht, wenn die Quote steigt, und sie steigen nicht, wenn mehr Sätze gespielt werden.
Die Abrundung auf 5 Rappen kommt dazu, verschwindet aber neben der Marge. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bleiben unterhalb des Steuerfreibetrags steuerfrei; auf Einsätze erhebt die Schweiz keine Steuer. Der dritte Posten ist unsichtbar und trotzdem der schwerste: Was ein Wettender bei einem bewilligten Anbieter für die Marge bekommt, ist der Apparat drumherum — Sperrregister, Limiten, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen.
Was Schweizer Wetten auf Wimbledon vom Ausland trennt
Zwischen den beiden Gruppen im Vergleich steht mehr als eine Zulassungsfrage. Erlaubt sind in der Schweiz nur Sportereignisse, und der Katalog ist die Gespa-Liste; die Schweiz kennt bei Sportwetten nur zwei Veranstalter, und beide bedienen feste Gebiete. Das Ausland kennt diese Grenzen nicht: Wer dort spielt, wählt aus einem grösseren Angebot, das keiner Schweizer Aufsicht unterliegt und dessen Domains jederzeit per DNS gesperrt werden können.
Die Regelung des Geldes unterscheidet die Systeme ebenfalls. In der Schweiz gehen Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen, und Kredite an Spielende sind unzulässig. Ein ausländischer Anbieter kann andere Wege gehen, und keiner davon ist in der Schweiz nachprüfbar. Ein Blockade-Werkzeug für Zahlungen gegen nicht bewilligte Wettangebote existiert hier nicht; was bleibt, ist die Domain-Sperre.
Bei den Steuern kehrt sich die Lage teilweise um. Schweizer Gewinne sind bis zu einem sehr hohen Freibetrag steuerfrei und werden darüber mit 35 % Verrechnungssteuer belastet; ausländische Gewinne kennen keine Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis vollständig steuerbar sein, wie die Praxis des Kantons Thurgau zeigt.
Die ehrlichste Zusammenfassung lautet: In der Schweiz zu wetten, verliert man ein grosses Angebot und gewinnt einen Apparat. Im Ausland ist es umgekehrt. Ein Leser, der nur eine der beiden Hälften sieht, hat den Vergleich nicht gemacht.
Fragen und Antworten zu Wimbledon-Wetten in der Schweiz
Wann fanden die Wimbledon Championships 2026 statt und auf welchem Belag wurde gespielt?
Sie liefen vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 in Wimbledon auf Rasen und waren die 139. Austragung. Gespielt wird ausschliesslich auf Gras, was Ballwechsel verkürzt und den Aufschlag aufwertet. Die nächste Ausgabe folgt 2027.
Wer darf in der Schweiz Wetten auf Wimbledon anbieten und welche Wettarten sind erlaubt?
Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse nach der geschlossenen Liste der Gespa; Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten nur, wenn sie dort aufgeführt sind. Eckball-, Karten- und Esport-Märkte fehlen.
Wie unterscheiden sich Herren- und Damenturnier bei der Satzzahl und was heisst das für Wetten?
Die Herren spielen auf drei Gewinnsätze, die Damen auf zwei. Bei 6:6 entscheidet ein Tiebreak bis 7, im Entscheidungssatz seit März 2022 ein Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung. Im Damenturnier ist ein Match früher vorbei, weil das Format kürzer ist.
Wie wird die Auszahlung einer Tenniswette berechnet und was behält der Anbieter?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten; danach wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet. In einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Auszahlungsanteil bei 95 %, die Marge also bei rund 5 %.
Was gilt bei Livewetten auf Tennis und wie schnell ändern sich die Quoten?
Livewetten sind erlaubt, soweit der Veranstalter die Bewilligung hat; das BGS beschränkt sie nicht auf bestimmte Märkte. Quoten bewegen sich mit jedem Punkt. Bei Sporttip zählen Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs mit Quote 1.00, und spielentscheidende Situationen können ebenso mit 1.00 gewertet werden.
Wie wirken sich Verlustlimiten und die Spielsperre auf Wetten während der Turnierwochen aus?
Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, bei Swisslos mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre kann den Zugang befristet oder unbefristet schliessen.
Tennis – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
