Neue Wettanbieter in der Schweiz: Zwei dürfen, die anderen werben nur

Updated Oktober 2026
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Eine frisch geöffnete Glastür führt in einen leeren Geschäftsraum, Morgenlicht fällt auf einen polierten Boden.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Auszahlungen wurden gegen die öffentlich einsehbaren Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter sowie gegen das Geldspielgesetz und die Aufsichtsunterlagen der Gespa geprüft.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettanbieter sucht, stösst auf eine eigentümliche Marktlage: Es gibt keinen. Jedenfalls nicht in dem Sinn, in dem Werbebanner das Wort verwenden. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und Grossspiele dürfen nur von zwei interkantonalen Veranstaltern durchgeführt werden — von Swisslos mit dem Produkt Sporttip und von der Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles, was sonst unter «neu» firmiert, ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Das ist die nüchterne Vorbemerkung, um die es in der ganzen folgenden Betrachtung geht, und sie entscheidet, welcher Weg zu wem passt.

Die Wahl, um die es geht. Zwei Wege stehen offen: die bewilligte Schweizer Schiene mit Wohnsitzprüfung, geschlossenem Wettangebot und vollem Spielerschutz — oder eine ausländische Seite mit breiterem Programm, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Rechtsschutz. Beide Wege haben einen Preis. Der eine kostet Auswahl, der andere kostet Sicherheit. Wer das vorab durchdenkt, trifft die Entscheidung besser als jemand, der sich von einem Willkommensangebot treiben lässt.

Vergleich: zehn Namen, zwei Bewilligungen

Die folgende Übersicht ordnet die Anbieter nach dem einzigen Kriterium, das in der Schweiz wirklich zählt: nach der Bewilligung.

Ein Stapel handbeschriebener Karteikarten liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Lupe mit Messingrand.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Pribet Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS)
IviBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS)
22Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS)
1xBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS)
Gamdom Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS)
Coolzino Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS)
myBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS)
BDMBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS)

Zwei Zeilen mit Ja, acht mit Nein — das ist die ganze Rangliste, bevor man über Quoten, Apps oder Zahlungsarten redet. Wer eine dieser acht Seiten aufruft, betritt keinen Schweizer Markt, sondern einen ausländischen, der sich an Schweizer Kundschaft wendet. Kein Punkt dieser acht Einträge ist ein Vorwurf an die Betreiber: Sie tun, was in ihrem eigenen Rechtsrahmen erlaubt ist. Nur eben nicht hier.

Was in dieser Tabelle fehlt, fehlt mit Absicht. Es gibt keine weiteren bewilligten Buchmacher, die man hätte auflisten können. Die Aufsicht führt keine lange Liste genehmigter Anbieter, weil es keine gibt.

Wie viele Wettanbieter die Schweiz wirklich hat

Die Frage «wie viele Wettanbieter gibt es» wird meist mit einer Zahl beantwortet, die nichts bedeutet: mit der Zahl der Seiten, die sich bei einer Suchanfrage melden. Zählbar ist etwas anderes. Zählbar sind Veranstalter mit einer Bewilligung, die in der Schweiz Geltung hat — und davon gibt es genau zwei. Alles darüber hinaus ist ausländisches Angebot, das Schweizer Spielende erreichen können, ohne dass eine Schweizer Behörde dafür eine Erlaubnis erteilt hätte.

Eine Steinbogenbrücke überspannt einen Bergbach in den Alpen im Morgenlicht, an den Hängen stehen dunkle Nadelbäume.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Diese Unterscheidung ist nicht juristische Haarspalterei. Sie entscheidet, wer im Streitfall zuständig ist.

Der eine Veranstalter, Swisslos, sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sein Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die Karte ist damit sauber geteilt. Wer im Aargau wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht online hinein. Wer im Wallis wohnt, kommt bei Sporttip nicht online hinein. Das ist keine Schikane, sondern die Folge davon, dass die Kantone die beiden Gebiete getrennt vergeben haben — und es ist der erste praktische Filter, vor dem ein Neukunde steht: Nicht der beste Anbieter gewinnt, sondern der Anbieter, dessen Gebiet den eigenen Wohnsitz enthält.

Wie das Geld fliesst

Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und machte 2025 CHF 3’863’790 aus.

Man kann das als Marketing lesen, muss man aber nicht. Es ist schlicht der Grund, weshalb in der Schweiz überhaupt nur zwei Anbieter zugelassen sind: Das Geld soll dort landen, wo die Spielenden wohnen, und nicht in einer Holding auf einer Karibikinsel. Ob einem dieses Argument CHF 9’999 als Obergrenze für Verlustlimiten wert ist, ist eine persönliche Frage — aber es ist ein echtes Argument, und es lässt sich in Zahlen nachlesen.

Bewilligung, Gesetz, Aufsicht: was in der Schweiz gilt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK — die prüft Casinos und sonst nichts.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Entscheidend ist der Zusatz in Art. 4 BGS: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Was eine ausländische Aufsicht erteilt hat, entfaltet hier keine Wirkung — nicht teilweise, nicht vorläufig, nicht unter Vorbehalt. Ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung braucht deshalb zwingend Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was überhaupt gewettet werden darf

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste zeigt keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Wer aus einem anderen Markt kommt und dort Politquoten gewohnt ist, findet sie hier nicht.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält — das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert. Es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und kein Anspruch: Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Zu virtuellen Sportarten ist nichts festgestellt; über ihre Zulässigkeit steht hier nichts, weil es dazu keine belastbare Grundlage gibt. Esports lässt sich nur mit einer Feststellung bedienen: In der Gespa-Liste taucht keine Esports-Sektion auf.

Ausländische Bewilligungen und der Schweizer Rechtsweg

Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.

Die schlechte: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Fairplay-Kontrolle. Und es gibt keine Anbindung an das Sperrregister — wer sich dort sperren lässt, um sich selbst zu schützen, sperrt sich auf einer ausländischen Seite damit nicht mit.

Die Gespa führt die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste geführt.

Was gegen diese Praxis spricht, ist die Wirksamkeit, nicht die Absicht. Eine DNS-Sperre ist eine Hürde, keine Mauer. Wer eine solche Seite erreichen will, erreicht sie. Der Schutz, den die Sperrliste bietet, ist damit vor allem ein Schutz gegen Zufallsbegegnungen — gegen das Banner, das im falschen Moment auftaucht.

Spielerschutz: was die Bewilligung dem Konto hinzufügt

Hier liegt der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Wegen, und er ist praktischer Natur, nicht moralischer.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Man muss diesen Mechanismus einmal langsam lesen, weil er an der Stelle greift, an der es wehtut. Wer im Ärger über eine verlorene Kombiwette schnell das Limit hochsetzen will, sitzt erst einmal 72 Stunden still. Wer es senkt, ist sofort gebunden. Diese Einbahnstrasse ist der eigentliche Spielerschutz; die Zahl CHF 9’999 daneben ist nur die Decke.

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das Register ist mehr als eine Formulierung. Es bedeutet: Eine Sperre, die jemand bei Swisslos ausspricht, wirkt auch dort, wo er sonst noch spielen könnte. Nach Art. 80–82 BGS erfasst die Spielsperre überschuldete und suchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Zwei Dinge gehören daneben, weil sie sonst als Versprechen durchgehen. Erstens: Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss laut Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen — aber die Zahl kommt vom Konto, nicht aus der Verordnung. Ein gesetzlich festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Zweitens: Die Senkung gilt sofort, die Erhöhung erst nach 72 Stunden — gesetzlich wären 24 Stunden vorgesehen, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Und dann ist da die Zahl, die niemand gern hört. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist also alles andere als streng, und man sollte ihn nicht als Argument für die Schweizer Schiene ins Feld führen. Die Online-Registrierung dagegen liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adressdatenbanken; zur Anmeldung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Genau dort — bei der Identitätsprüfung vor der ersten Wette — liegt der belastbare Teil des Schutzes, nicht am Kiosk.

Krypto, Anonymität und der Preis der Bequemlichkeit

Zahlungen über die Blockchain gelten als anonym, und das ist ihr beworbener Vorzug. Bewilligte Schweizer Anbieter zahlen nicht in Krypto aus. Wer also auf diesem Weg wettet, verlässt den Schweizer Schutz — nicht als Nebenwirkung, sondern als Eintrittspreis.

Der Rechtsrahmen dazu ist eindeutig. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Eine Kreditierung an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Man kann es auch so sagen: Eine Krypto-Wette ist die teuerste Art, anonym zu bleiben, weil sie die Parteien wechselt. Auf der einen Seite steht ein Konto, das niemand prüft und das im Streitfall niemandem Rechenschaft schuldet. Auf der anderen steht ein Konto, das einmal mit Ausweis verifiziert wurde und dafür in ein Sperrregister und in die Schweizer Aufsicht eingebunden ist. Der Anonymitätsgewinn wird mit dem gesamten Schutzapparat bezahlt, den der zweite Weg enthält.

Eines gilt es trotzdem festzuhalten, weil in Foren das Gegenteil kursiert: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Solche Behauptungen halten keiner Prüfung stand. Wer meint, seine Bank fange das schon ab, verlässt sich auf nichts.

Bonus und Gratiswette: warum die Aktionen klein ausfallen

Jedes Neukundenangebot ist an Bedingungen geknüpft, und in der Schweiz kommt eine zweite Schranke hinzu. Gratisspiele oder Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist keine Kleinigkeit, sondern erklärt, warum die Aktionen hierzulande bescheidener aussehen als das, was ausländische Seiten bewerben: Der Veranstalter darf nicht einfach ausschütten, er muss vorher fragen.

Die Höhe und die Bedingungen eines Bonus stammen jeweils aus den eigenen Bedingungen des Veranstalters. Wer also vergleicht, vergleicht nicht Werbeversprechen, sondern Bedingungstexte — und genau dort entscheidet sich der Wert.

Was ein Bonus wirklich kostet, lässt sich an einem Mechanismus aus der Praxis ablesen, dem Kombiboost bei Sporttip. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffel liest sich grosszügig, bis man sie neben die Mindestquote legt. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind keine Wette, sondern ein Programm. Jede einzelne muss sitzen. Der Prozentsatz wächst mit der Zahl der Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und das ist der eigentliche Inhalt dieser Staffel. Das Marketing nennt es «bis zu 100 %». Der Bedingungstext nennt fünfzehn Positionen.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Satz ist der teure. Wer den Boost annimmt und dann während des Spiels aussteigt, verliert die Erhöhung. Ein «Boost» und ein «Cash-Out» sind also zwei Funktionen, die sich gegenseitig ausschliessen — was in der Werbung nie zusammen steht.

Wie ein Gewinn überhaupt zustande kommt, ist ebenfalls geregelt und keine Nebensache. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Diese Rundung läuft immer in dieselbe Richtung — nach unten. Bei einem einzelnen Wettschein ist das eine Randnotiz. Wer häufig spielt, gibt über die Zeit einen kleinen Betrag ab, der in keiner Quote steht. Das ist der Buchmachervorteil in seiner unauffälligsten Form.

Und eine Frist, die man kennen sollte: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Sechs Monate klingen nach viel Zeit. Sie sind es nicht, wenn das Konto geändert wird oder man für längere Zeit weg ist. Ein verfallener Gewinn ist der einzige Verlust, den man vollständig selbst verursacht hat.

Zahlungen und Auszahlungen im Schweizer Franken

Die Zahlungsabwicklung bei den bewilligten Veranstaltern läuft in Schweizer Franken, und Gewinne gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist eine harte Obergrenze nach oben und nach unten eine Schwelle: Wer CHF 10 aufladen will, kommt nicht durch.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer eine solche App ohnehin nutzt, spart sich damit einen Schritt.

Bei den Auszahlungen wird es interessanter. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Schwelle zwischen «gratis» und «3 %» liegt genau dort, wo ein regelmässiger Spieler landet. Zweimal im Jahr auszahlen lassen ist für einen Gelegenheitsspieler reichlich. Wer alle paar Wochen einen Gewinn abräumt, zahlt ab der dritten Überweisung mit — und zwar auf den Betrag, nicht auf einen Gewinnüberschuss. Und die Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen macht klar, dass «schnelle Auszahlung» in der Schweiz kein Versprechen ist, das jemand geben müsste.

Bei kleineren Beträgen greift ein anderer Mechanismus: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Man kann das als Bequemlichkeit lesen oder als Hinweis. Eine automatische Gutschrift auf dem Wallet ist kein Geld auf dem Konto — und Gratisspielguthaben aus Promotionen verlässt das Wallet nie. Wer seine Gewinne als Guthaben stehen lässt, spielt sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zurück. Wer sie sehen will, muss die Auszahlung selbst anstossen.

App und mobiles Spielen

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.

Der QR-Code ist der eigentlich interessante Teil dieser Ausstattung, und er zeigt, was das Schweizer Modell im Kern ist: eine Verzahnung von Online und Verkauf. Die App ist hier nicht der Ersatz für die Filiale, sondern ihr Vorbote. Man kann am Küchentisch drei Spiele auswählen und den Wettschein fünf Minuten später am Kiosk bezahlen. Für manche ist das die bequemste Form von Kontrolle — man entscheidet zu Hause und zahlt erst dort, wo man ohnehin hingeht.

Was die App nicht leistet, ist ein Argument für sie. Auf dem Touchscreen wirkt eine Wette schneller und beiläufiger als am Wettschalter, und Beiläufigkeit ist genau das, was ein Konto teuer macht. Wer die App nutzt, sollte die Limiten vorher dort setzen, wo sie hingehören — im Konto, nicht im Kopf.

Dazu ein Hinweis, der zur Vorsicht taugt: Dass eine App in einem Store verfügbar ist, sagt nichts über die Bewilligung des Anbieters. Store-Richtlinien prüfen keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Wer eine App installiert und sich dabei auf die Plattform verlässt, verlässt sich auf die falsche Stelle. Die Bewilligung prüft man in der Aufsicht, nicht im Store.

Livewetten und Cash-Out in der Praxis

Livewetten reagieren auf den Spielverlauf, die Quote ändert sich laufend. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Quote 1.00 heisst: Der Einsatz kommt zurück, mehr nicht. Diese Regel ist die Antwort auf ein technisches Problem — die Verzögerung zwischen Ereignis und Datenverarbeitung — und sie ist für den Spielenden ein Risiko, das er nicht steuern kann. Wer in den Sekunden vor einem Penalty auf «Tor» setzt, kann im schlimmsten Fall zusehen, wie seine Wette auf 1.00 zurückfällt. Die Latenz arbeitet nicht für ihn.

Beim Cash-Out gilt Ähnliches in anderer Form. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der erste Halbsatz ist der ganze Deal. Wer aussteigt, verkauft seinen Gewinn unter Wert — das ist der Preis der Sicherheit, und er wird vom Anbieter festgelegt, nicht vom Spielenden. Kein Ausstiegsbetrag ist «fair» in dem Sinn, dass der Spielende ihn mitbestimmen könnte. Er ist ein Angebot.

Praktisch bedeutet das: Cash-Out ist ein Werkzeug für den, der eine Position schliessen will, und ein Kostenfaktor für den, der es aus Nervosität tut. Man erkennt den Unterschied daran, ob man vor dem Ausstieg ein Ziel hatte. Wer ohne Ziel aussteigt, zahlt die Differenz zum möglichen Gewinn für ein Gefühl.

Ein zweites Feld, das man kennen sollte, weil es den Charakter der Schweizer Regeln zeigt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Die Regel verhindert, dass jemand sich aus korrelierten Ereignissen selbst eine bessere Quote baut, als sie der Markt hergibt. Wer «Sieg Bayern» und «Über 2,5 Tore» im selben Spiel kombiniert, kombiniert keine zwei Zufälle, sondern einen. Der Anbieter will das über seine Funktion und zu seinem Preis.

Wettarten, Quoten und was die Marge verrät

Einzel-, Kombinations- und Systemwetten unterscheiden sich in Einsatzgrenzen und Risiko. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Spanne zwischen CHF 1 und CHF 1’000 ist eine Aussage über die Kundschaft: Der Veranstalter will viele kleine Wetten und keine grossen. Die Systemwette mit CHF 10’000 steht daneben, weil sie aus vielen Einzelteilen besteht und der Nettorisiko pro Teil kleiner ist als der Gesamteinsatz vermuten lässt.

Was ein Quotenvergleich leisten kann, ist die Sichtbarmachung der Marge. Der Quotenschlüssel — in Marktdeutsch auch Auszahlungsquote — gibt an, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus dieser Wert. Diese Grösse ist das einzige, was eine Quote wirklich aussagt, bevor ein Ball rollt.

Niemand kann vorhersagen, ob eine Wette gewinnt. Was man vorher wissen kann, ist, wie viel der Anbieter pro Einheit auf diesem Markt einbehält. Das ist die Zahl, die man vergleichen kann, und es ist die Zahl, die in der Werbung nie auftaucht. Wer zwei Quoten nebeneinanderlegt, ohne den Schlüssel zu bilden, vergleicht Werbeplakate.

Limitierte Wettarten ändern das Bild zusätzlich. Eckballmärkte sucht man in der Gespa-Liste vergebens. Systemwetten und Kombinationswetten gibt es in beiden Welten, aber nicht zu denselben Bedingungen — die Schweizer Regeln zur abhängigen Kombination sind hier strenger als das, was ausländische Seiten zulassen.

Bei aller Kritik an den Margen ist eines festzuhalten: Eine Marge ist der Preis, den ein Buchmacher für die Abwicklung nimmt. Sie lässt sich nicht abschaffen, nur vergleichen. Wo sie auffällig hoch ist, wäre die Frage erlaubt, wofür man denn bezahlt. Die Antwort hat immer mit dem Angebot zu tun, nicht nur mit der Aufsicht.

Eines lässt sich aus den Schweizer Regeln direkt ablesen: Eine Wette, die wegen Quotenerhöhung über Limiten hinausgeht, wird schlicht nicht angenommen. Der Schutz ist also nicht nur pädagogisch, sondern mechanisch. Und die abgerundete Gewinnberechnung — erst zwei Nachkommastellen, dann auf 5 Rappen ab — ist eine Marge, die in keiner Quotenangabe steht und trotzdem bei jedem Wettschein anfällt.

Wie ein Wettschein zu Ende geht

Zwei Regeln betreffen jeden Wettschein und werden selten vorher gelesen. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Das entscheidet Tore, die niemand auf der Rechnung hat. Ein Tor in der Verlängerung ist für eine Wette auf die reguläre Spielzeit kein Tor. Ein Tor in der 92. Minute dagegen sehr wohl. Wer aus einem anderen Markt kommt und dort gewohnt ist, dass Verlängerung mitzählt, verliert hier Wetten, die er für gewonnen hält.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Quote 1.00 in einer Kombination ist ein stiller Schaden. Die Kombination bleibt bestehen, nur ist eine Position darin neutral. Die Chance, die man sich mit anderen Positionen aufgebaut hat, wird nicht ersetzt, und der Einsatz fliesst nur in der Einzelwette vollständig zurück. Das ist kein Skandal, aber ein Detail, das man vor dem Abschluss kennen sollte.

Auch das Alter ist nicht verhandelbar: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Aufsicht nennt das Mindestalter für Sportwetten generell beim 18. Lebensjahr; minderjährige Personen werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS).

Sportarten und Wettbewerbe: die geschlossene Liste

Fussball, Tennis, Futsal und Kampfsport: Zugelassen ist nur, was die behördliche Liste aufführt. Esports steht dort nicht.

Das ist die kürzeste und folgenreichste Aussage dieser Betrachtung. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist der Katalog, an dem sich ein Schweizer Veranstalter halten muss. Was nicht darauf steht, wird nicht angeboten — und zwar unabhängig davon, wie gross die Nachfrage ist.

Für Esports bedeutet das: Wer auf Turniere im Spiel setzen will, findet bei Swisslos keinen Markt. Das ist nicht ausgestiegen, sondern noch nicht aufgenommen. Die Liste wird fortgeschrieben — die aktuelle Fassung trägt das Datum 10.09.2026 — und was heute fehlt, kann morgen stehen. Aber heute steht es nicht.

Für Kampfsport und Tennis gilt die Einschränkung in feinerer Form. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet — eine Ranglistenwette ohne diese Konsequenz ist nicht angeboten.

Wer diese Grenzen als Einschränkung empfindet, hat den zweiten Weg vor sich. Wer sie als Filter empfindet, hat den ersten. Beides sind legitime Antworten auf dieselbe Liste.

Neue Anbieter und der Markteintritt: was «neu» hierzulande heisst

Beim Markteintritt neuer Anbieter gilt in der Schweiz dieselbe einfache Lage wie überall sonst in dieser Betrachtung: Es gibt zwei bewilligte Veranstalter, alle anderen Seiten sind ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung.

Ein neuer Wettanbieter, der in der Schweiz auftritt, hat damit genau zwei mögliche Identitäten. Entweder er ist einer der beiden Veranstalter — dann ist er nicht neu, sondern hat vielleicht ein neues Produkt, eine neue Maske oder eine neue Funktion. Oder er ist ausländisch. Eine dritte Kategorie existiert nicht, weil Art. 4 BGS sie ausschliesst.

Für Leserinnen und Leser heisst das: Die Frage «welcher neue Anbieter ist der beste» ist in der Schweiz die falsche Frage. Die richtige lautet: Ist dieser Anbieter bewilligt, und wenn nicht, was kostet mich das?

Die Kosten sind bezifferbar, auch ohne einen einzigen Franken einzusetzen. Der Verzicht auf das Sperrregister bedeutet, dass eine Selbstsperre nur so weit reicht, wie die Seite mitspielt. Der Verzicht auf Schweizer Rechtsschutz bedeutet, dass im Streitfall kein Schweizer Gericht und keine Aufsicht zuständig ist. Der Verzicht auf die geschlossene Liste bedeutet mehr Märkte — und mehr Märkte heissen nicht bessere Märkte.

Und es gibt eine Steuerfrage, die an dieser Stelle hängt. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern liegt es anders. Gewinne unterliegen dort nicht der Verrechnungssteuer — was zunächst nach einem Vorteil klingt. Die kantonale Praxis des Kantons Thurgau aber behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Je nach Kanton kann also genau das teuer werden, was vordergründig nichts kostet. Ein Schweizer Auszahlungsbetrag bringt keine Einkommenssteuer mit; ein ausländischer Betrag kann sie mitbringen, und der Freibetrag hilft dann nicht.

Das ist keine Steuerberatung. Wer es genauer wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die folgenden Betrachtungen nehmen die Anbieter in der Reihenfolge der Übersicht. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern werden die Bedingungen beschrieben, die auf der Bewilligung beruhen. Bei den acht ausländischen Seiten stehen die Bewilligungslage und das, was zur Einordnung gehört — mehr lässt sich über sie in diesem Rahmen nicht sagen, und weniger wäre irreführend.

Swisslos Sporttip: die bewilligte Referenz

Swisslos, genauer die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020, die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Für das Sportwettangebot hält sie die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Es ist eine der beiden Bewilligungen, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt. Das Produkt heisst Sporttip.

Ein Online-Konto erhält nur, wer im Vertragsgebiet wohnt: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Das Vertragsgebiet ist keine Empfehlung, sondern eine Grenze.

Die Ausstattung ist eng an die Aufsicht gebunden: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die grösste Zahl des ganzen Systems ist das Wallet-Guthaben von CHF 9’999, das nie überschritten werden darf. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, bei CHF 10’000 für Systemwetten.

Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen; zweimal pro Jahr gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online, vollständig, ohne Garantie für jeden Markt — und der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn.

Fazit: Ein Konto, das vor allem durch seine Bremse überzeugt. Wer Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen muss, bevor er überhaupt die erste Wette platzieren kann, merkt früh, wo die Prioritäten liegen. Die 72 Stunden zwischen Wunsch und höherem Limit sind die eigentliche Ausstattung — sie greifen genau in dem Moment, in dem ein Konto sonst kippt. Sporttip passt zu jemandem, der die Aufsicht im Rücken haben will und dafür weniger Märkte in Kauf nimmt. Wen die geschlossene Liste und die 3 % ab der dritten Auszahlung nicht stören, hat hier den einzigen Schweizer Weg, der ihn nicht verlässt.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative

Die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hält wie Swisslos die Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Die Organisation ist gross, und die Zahlen zeigen es: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat damit ein dichtes Netz physischer Anlaufstellen vor der Haustür — und ein Online-Konto, das nur in diesen sechs Kantonen zu haben ist.

Für das Sportwettangebot gelten dieselben gesetzlichen Schranken wie auf der anderen Seite der Sprachgrenze: die geschlossene Gespa-Liste, die Altersgrenze, die Identitätsprüfung, die Anbindung an das Sperrregister und die Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Auch die Verlustlimiten sind gesetzlich vorgesehen, und wie Swisslos wendet die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen für eine Erhöhung 72 Stunden an. Wer die Maske und das Programm vergleichen will, sollte das an den eigenen Bedingungen tun, nicht an den Gemeinsamkeiten.

Fazit: Derselbe Schutz, eine andere Fassung der Regeln. Die Entscheidung zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern ist keine Entscheidung über die Qualität des Schutzes — der ist in der Sache derselbe —, sondern über die Frage, welcher Text sich angenehmer liest und welcher Kanal besser erreichbar ist. Wo ein Konto ohnehin nur im eigenen Gebiet möglich ist, hat die Auswahl damit wenig mit Vergleich zu tun und viel mit Wohnsitz.

Pribet: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Pribet hält keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS).

Damit fehlt die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Fazit: Eine Bewilligung, die hier nichts bewilligt. Wer bei Pribet spielt, spielt in einem fremden Rahmen und unter fremden Regeln. Das ist kein Verbrechen — strafbar macht sich der Veranstalter, nicht der Spielende —, aber es verschiebt jede Auseinandersetzung dorthin, wo Schweizer Behörden nicht mehr zuständig sind. Vor der ersten Einzahlung lohnt die Frage, welche Rechte man behält, wenn das Konto nicht tut, was es soll.

IviBet: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

IviBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande für Sportwetten in der Schweiz zugelassen sind, hat eine ausländische Lizenz hier gemäss Art. 4 BGS keine Gültigkeit.

Das bedeutet den Verzicht auf den Schweizer Rechtsschutz und eine fehlende Anbindung an das Sperrregister. Eine DNS-Sperre durch die Gespa ist hier die vorgesehene Massnahme.

Fazit: Wer eine Selbstsperre ernst meint, darf hier nicht anfangen. Das Sperrregister ist die einzige Einrichtung in der Schweiz, die eine Sperre über mehrere Anbieter hinweg durchsetzt. Ein Konto ausserhalb dieses Registers ist ein Konto, dessen Grenzen nur so weit reichen, wie die Seite sie freiwillig zieht.

22Bet: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

22Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz offerieren dürfen, findet eine ausländische Lizenz hier keine Anwendung (Art. 4 BGS).

Folglich besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Anbindung an das Sperrregister fehlt. Die Sperrliste der Gespa kann Domains per DNS blockieren.

Fazit: Ein Name, der in Foren viel Bewegungsfreiheit geniesst. Weite Programme sind kein Merkmal von Qualität, sondern von fehlender Aufsicht: Was nicht genehmigt werden muss, ist schnell auf der Seite. Die Preisgabe ist die Schweizer Kontrolle über Märkte, Limiten und Identität.

1xBet: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

1xBet hält keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS).

Damit fehlt die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Fazit: Das Muster ist hier am deutlichsten. Wo eine Seite sich über Sperrlisten hinweg durch wechselnde Adressen am Leben hält, ist der Aufwand ein Signal. Wer das in Kauf nimmt, sollte wissen, dass er damit nicht ein Angebot wählt, sondern eine Erreichbarkeit — und Erreichbarkeit ist keine Garantie.

Gamdom: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Gamdom verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande für Sportwetten in der Schweiz zugelassen sind, hat eine ausländische Lizenz hier gemäss Art. 4 BGS keine Gültigkeit.

Das bedeutet den Verzicht auf den Schweizer Rechtsschutz und eine fehlende Anbindung an das Sperrregister. Die Aufsicht kann Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen und damit den Zugang durch Schweizer Telekomanbieter unterbinden.

Fazit: Verlockend vor allem für wettende Nutzer, die aus anderen Formaten kommen. Der Auftritt ist auf Unterhaltung gebaut, nicht auf Sportinformation. Wer Sportwetten als sportliche Frage versteht, wird hier weniger finden als in einem Katalog, der sich an der behördlichen Liste abarbeitet.

Coolzino: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz offerieren dürfen, findet eine ausländische Lizenz hier keine Anwendung (Art. 4 BGS).

Folglich besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Anbindung an das Sperrregister fehlt. Die Sperrliste der Gespa kann Domains per DNS blockieren.

Fazit: Eine Bewilligung nachzuweisen ist hier nicht möglich. Wo die Grundlage der Tätigkeit nicht belegbar nach aussen tritt, beginnt für den Spielenden eine Vertrauensfrage, die er nicht mehr selbst prüfen kann. Das ist der schlechteste Ausgangspunkt.

myBet: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

myBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz offerieren dürfen, findet eine ausländische Lizenz hier keine Anwendung (Art. 4 BGS).

Die Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt hier, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Zudem kann die Gespa Domains auf die Sperrliste setzen, was zu DNS-Sperren führt.

Fazit: Der Name klingt nach Nähe zur Schweiz, die Bewilligungslage sagt etwas anderes. Ein Markenname mit regionalem Klang ist keine Herkunftsangabe. Wer eine solche Seite aufruft, sollte sich fragen, wer am anderen Ende den Vertrag schliesst und welches Recht darin steht.

BDMBet: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet hält keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS).

Folglich besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Anbindung an das Sperrregister fehlt. Die Sperrliste der Gespa kann Domains per DNS blockieren.

Fazit: Weniger Angebot, gleicher fehlender Schutz. Ein engeres Programm macht eine Seite nicht sicherer, wenn die Aufsicht fehlt. Der Umfang ist hier die kleinere Frage; die grössere bleibt, wer im Streitfall entscheidet.

Was am Ende die Wahl entscheidet

Zwei Wege, und keiner ist bequem. Der bewilligte kostet Auswahl: eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, keine Eckbälle, kein Esports, eine Wohnsitzprüfung, eine Identitätsprüfung, Auszahlungen auf das eigene Konto, 5 bis 10 Arbeitstage Wartezeit und ab der dritten Auszahlung im Jahr eine Kommission von 3 %. Der ausländische kostet Sicherheit: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Schweizer Gericht, möglicherweise eine steuerbare Auszahlung je nach Kanton und die Aussicht, dass die Domain, die heute erreichbar ist, morgen auf der Sperrliste steht.

Wer Sportwetten vor allem als Unterhaltung mit kleinem Einsatz betreibt und sich selbst nicht für gefährdet hält, wird die engere Schiene als lästig empfinden. Wer weiss, dass er in einer Verlustphase die Bremse braucht, sollte die Anbindung an das Sperrregister nicht gegen ein grösseres Wettprogramm eintauschen — sie ist die einzige Funktion auf dem Markt, die in genau dieser Phase noch wirkt.

Für alle in der Mitte gilt eine Reihenfolge, die nichts mit Anbietern zu tun hat: erst das eigene Budget festlegen, dann die Limiten im Konto setzen, dann die Bedingungen lesen — und erst danach überlegen, wo gespielt wird. Wer in dieser Reihenfolge vorgeht, trifft die Anbieterwahl als letzte und kleinste Entscheidung. Wer sie als erste trifft, trifft sie gewöhnlich anhand eines Banners.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es?

Erlaubt sind ausschliesslich die zwei interkantonalen Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen nach dem BGS eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung und stehen unter Aufsicht der Gespa. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Jede andere Seite ist ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung.

Welche Rolle spielt die Marge bei einem Quotenvergleich?

Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter von den Einsätzen eines Marktes einbehält. Rechnerisch ist der Quotenschlüssel 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes, die Marge 100 % minus diesem Wert. Diese Zahl lässt sich vergleichen, anders als eine einzelne Quote. Über den Ausgang einer Wette sagt sie nichts.

Welche Anbieter gelten als seriös, wenn die Schweizer Bewilligung fehlt?

Seriosität lässt sich ohne Schweizer Bewilligung nur eingeschränkt beurteilen, weil die Prüfung durch die Gespa entfällt. Beschreibbar bleibt, was auf der Seite steht: Identitätsprüfung, Limiten, Auszahlungswege, Bedingungen. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), unabhängig davon, aus welchem Land sie stammt.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?

In der Schweiz ist beides nicht zulässig. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, und die Identität wird bei der Registrierung geprüft. Ein Angebot «ohne Verifizierung» beschreibt damit ein Konto ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Die Aussage betrifft also nicht die Bequemlichkeit, sondern den Rechtsrahmen.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen: höchstens CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst sperren; eine unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen?

Bei den bewilligten Veranstaltern geht das Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im Schweizer Wettangebot nicht. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»