Online wetten mit Startguthaben: zwei Wege, ein schmaler Gratisanteil

Updated Oktober 2026
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Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.

Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Gespa, gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Wer im Netz nach Gratisguthaben für Sportwetten sucht, stellt sich meist eine einzige Frage: Wie viel Startkapital legt mir jemand hin, ohne dass ich selbst etwas einzahlen muss? In der Schweiz ist die Antwort ernüchternd kurz. Freies Spielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und die Aufsicht hat im Jahr 2025 genau zwei Veranstaltern solche Zustimmungen erteilt: 24 der Loterie Romande, 8 der Swisslos. Für einen Markt mit zwei Anbietern ist das nicht wenig Papier, aber es sind Zustimmungen zu Aktionen, nicht zu Geschenken. Das grösste konkrete Gratisangebot der letzten Monate lag bei CHF 10.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Das ist die Ausgangslage dieses Themas, und sie hat zwei Konsequenzen, die zusammen den ganzen Artikel tragen. Erstens: Wer hier nach fünfstelligen Willkommenspaketen sucht, sucht am falschen Ort und landet fast zwangsläufig auf Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Zweitens: Wenn das Guthaben selbst klein ist, dann entscheidet nicht seine Höhe über den Wert einer Aktion, sondern die Frage, ob man es überhaupt herausbekommt und unter welchen Bedingungen. Promotionsguthaben ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar — bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, bei der Loterie Romande im allgemeinen Spielreglement. Nur was daraus als Gewinn entsteht, wandert aufs Konto.

Die folgende Übersicht nimmt zehn Plattformen unter die Lupe, die Schweizer Wettende tatsächlich antreffen: die beiden bewilligten Veranstalter und acht internationale Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge ist Absicht. Sie beginnt dort, wo Aktionen überhaupt zulässig sind, und arbeitet sich dorthin vor, wo Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar ist und deshalb jede Beschreibung dieser Marken eine Beschreibung mit Vorbehalt bleibt. Wer nur wissen will, wie er aus einem Gratisguthaben das Maximum herausholt, findet den Rechenweg im Abschnitt «Was ein Gratisguthaben unter dem Strich wert ist»; wer wissen will, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, wird ihn danach anders sehen.

Neukundenangebote in der Schweiz: wenig, klein und an Bedingungen geknüpft

Ein Startguthaben ist in der Schweiz kein Marketingprodukt, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Nach Art. 75 Abs. 2 BGS bedürfen Gratisspiele und Gratisguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Diese eine Regel erklärt fast alles, was auf dem Markt zu sehen ist: keine Vorkassen-Schlacht, keine 100-Prozent-Pakete, keine Anbieter, die sich mit Gratisbeträgen gegenseitig überbieten. Die Aufsicht legt den Daumen auf die Bremse, und die zwei Veranstalter fahren entsprechend zurückhaltend.

Die Zahlen dazu sind unbequem klar. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Zustimmung ermächtigt zu einer Aktion — sie füllt kein Konto. Deshalb liegt das Gratisguthaben in der Praxis im zweistelligen Frankenbereich, nicht im dreistelligen. Die Bedingungen hängen an jedem einzelnen Franken: eine Frist zur Eingabe, eine Laufzeit des Guthabens, ein Ausschluss der Auszahlung. Wer sein Startguthaben als Rabatt auf den ersten Einsatz versteht, versteht es falsch. Es ist Spielguthaben, ein Guthaben zum Wetten, kein Bargeld mit Wettfunktion.

Die Aktion mit den CHF 10 Spielguthaben aus den National-League-Stadien

Die anschaulichste Aktion der letzten Saison heisst «JouezSport – Patinoires et Stades» und kam von der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und umfasste 7 Aktionstage. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Dieses Beispiel trägt mehr als jede Werbebroschüre, weil es die ganze Mechanik eines Schweizer Startguthabens in fünf Zahlen zusammenfasst. Der Betrag: CHF 10. Die Auflage: 7’000 Stück. Die Frist bis zur Eingabe: 7 Tage. Die Frist bis zum Verspielen: 30 Tage. Der Status: nicht auszahlbar. Was hier wie eine Randnotiz klingt, ist die härteste Bedingung. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, hat nur einen einzigen Ausweg: es muss durch Wetten zu einem auszahlbaren Gewinn werden. Verfällt es vorher, ist es weg — und mit ihm die Zeit, die Kontoeröffnung, die Verifizierung.

Auffällig ist auch der zweite Filter neben der Menge: der verifizierte Konto. Der Code half nur, wenn das Konto schon geprüft war. Wer erst nach dem Stadionbesuch anfing, sein Konto aufzusetzen, sah das Guthaben möglicherweise verfallen, während er den Ausweis hochlud. Bei Aktionsangeboten mit kurzer Eingabefrist ist die Kontoeröffnung damit Teil der Aufgabe, nicht ihr Vorspiel.

Wie sich die beiden bewilligten Veranstalter beim Startguthaben unterscheiden

Zwischen Swisslos und der Loterie Romande gibt es im Kernbereich des Startguthabens kaum Unterschiede — beide unterstehen derselben Bewilligungslogik, beide können Gratisguthaben nicht auszahlen, beide brauchen die Zustimmung der Gespa. Der Unterschied liegt im Zuschnitt ihrer Produkte, und der wird beim genauen Hinsehen spürbar.

Bei der Loterie Romande sind Gratisguthaben und Gewinngutschrift ausdrücklich getrennt geregelt. Das allgemeine Spielreglement erlaubt Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, höhere Beträge gehen an die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist von dieser Auszahlungslogik ausgenommen. Die Trennung ist sauber: Gewinne dürfen raus, Promotionsguthaben nicht.

Bei Swisslos verläuft die Grenze etwas anders. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ebenfalls nicht auszahlbar, aber Swisslos regelt die Auszahlung von gewöhnlichem Spielguthaben sehr eigen: innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Ein Gratisguthaben ist also nicht die Ausnahme in einem sonst gebührenfreien System, sondern sitzt in einem System, das ohnehin streng auf den Kontoinhaber schaut.

Für wen die Wahl worauf hinausläuft: In der Deutschschweiz bleibt nur Swisslos, in der Westschweiz nur die Loterie Romande. Das ist keine Präferenzentscheidung, sondern eine Wohnsitzfrage. Ein Konto bei Swisslos setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus — den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, kommt nur bei der Loterie Romande durch. Zwei Angebote, die sich nicht überlappen.

Was ein «Startguthaben ohne Einzahlung» in der Schweiz nicht ist

Die Suchphrase «sportwetten mit startguthaben ohne einzahlung» führt in anderen Ländern zu Angeboten, bei denen ein Gratisbetrag ohne jede Vorleistung auf dem Konto erscheint. In der Schweiz führt sie ins Nichts, und der Grund ist kein Zufall, sondern Gesetzeswortlaut. Gratisguthaben ohne Einzahlung ist genau die Konstellation, an die Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung knüpft. Jedes solche Angebot ist damit eine bewilligte Ausnahme, nicht der Normalfall — und weil die Aufsicht 2025 insgesamt 32 Zustimmungen erteilte, verteilt auf zwei Veranstalter und ein ganzes Jahr, reicht die Fantasie nicht für eine Landschaft aus Gratisangeboten.

Es gibt aber einen zweiten Weg zu einem Startguthaben, den viele übersehen: das aufgeladene Spielerkonto. Swisslos lässt Spielguthaben im Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer mit CHF 20 startet, hat damit kein Gratisguthaben, aber ein Startguthaben im wörtlichen Sinn — eigenes Geld, das zum Wetten bereitliegt, mit voller Verfügungsmacht über die daraus entstehenden Gewinne. Das ist die unspektakulärere, aber sauberere Variante.

Im Vergleich: welche Plattformen ein Startguthaben überhaupt anbieten dürfen

Der Vergleich, den dieses Thema verlangt, ist kein Vergleich von Bonusbeträgen. Er ist eine Prüfung, ob eine Plattform überhaupt in der Lage ist, ein Gratisguthaben rechtmässig anzubieten. Nach dem interkantonalen Recht dürfen in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten durchführen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach Art. 21–25 BGS, beide unterstehen der Aufsicht der Gespa, und nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz.

Die Vergleichstabelle ordnet deshalb zuerst den Bewilligungsstatus, erst dann die Frage, wer die Aktion durchführt oder wer eine Bewilligung bloss berichtet. Sie enthält ausschliesslich das, was sich aus Bewilligungsrecht und den Angaben der Anbieter selbst ergibt.

Plattform Schweizer Bewilligung Durchführende Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande
Coolzino keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
MrXbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Sportuna keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
20Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Rollbit keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Wettigo keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
BetLabel keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Funbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz

Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen einen Fremdvermerk, und dieser Schnitt ist die ganze Aussage der Tabelle. Eine Bewilligung nach Art. 21–25 BGS bedeutet: eine Veranstalterbewilligung für das Grossspiel und eine Spielbewilligung für das konkrete Angebot. Fehlt beides, fehlt mehr als ein Dokument. Ein ausländisches Papier entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, gleichgültig aus welchem Land es stammt. Die acht Marken ohne Bewilligung stehen in dieser Übersicht, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien beschrieben — aber niemand sollte die Zeile «berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz» als Qualitätsauszeichnung lesen. Es ist ein Hinweis auf fehlenden Rechtsschutz.

Diese Unterscheidung entscheidet auch über die Verfügbarkeit eines Startguthabens. Ein Gratisguthaben ist im bewilligten Schweizer System eine Aktion mit Zustimmung der Aufsicht. Wo keine Bewilligung vorhanden ist, gibt es keine Aufsicht, keine Zustimmung und keinen Massstab, an dem sich eine Aktion messen liesse. Was ein solcher Anbieter als Bonus bezeichnet, ist eine private Zusage unter seinem eigenen Recht, die sich weder an Schweizer Regeln noch an Schweizer Durchsetzungswege hält.

Es gibt keine längere Liste bewilligter Buchmacher in der Schweiz. Die Gespa führt nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach einer dritten Bewilligung sucht, sucht nach etwas, das nicht existiert. Diese Kürze des Marktes ist gleichzeitig die wichtigste Information dieses Vergleichs und der grösste Frust für jeden, der Auswahl sucht — man hat die Wahl zwischen zwei Anbietern, deren Zuständigkeiten sich nicht überschneiden, und daneben eine Reihe von Marken, die genau deshalb verlockend wirken, weil sie mehr versprechen dürfen.

Grundlagen: Gutschrift, Freiwette und das Ende jedes Gratisguthabens

Der Begriff Startguthaben deckt in der Praxis drei verschiedene Dinge, und wer sie verwechselt, verwechselt auch seinen Anspruch. Das Promotionsguthaben ist Spielguthaben aus einer Aktion; es liegt im Spielerkonto, ist auf den Wettbetrieb beschränkt und nicht auszahlbar. Die Gratiswette ist ein Freischein für eine einzelne Wette, bei der der Einsatz nicht vom Spieler stammt. Die Gutschrift aus einem Gewinn ist gewöhnliches Guthaben, das den Auszahlungsweg nimmt wie jedes andere. Swisslos fasst das in seinen Bedingungen rund um das Wallet zusammen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Diese Staffelung erklärt, warum ein Gratisguthaben nur einen einzigen Ausweg kennt. Es muss den Weg über den Wettschein nehmen. Wer CHF 50 Promotionsguthaben erhält und es gegen Quote 2.10 auf einen Sieg setzt, hat im Erfolgsfall CHF 105 auf dem Wettschein — davon einen Gewinn von CHF 55, und dieser Gewinn ist auszahlbar. Wer die Wette verliert, hat nichts verloren ausser einer Chance. Das ist der eigentliche Mechanismus: Das Risiko aus dem ersten Einsatz ist dem Veranstalter zugewiesen, nicht dem Spielenden. Nur deshalb gibt es Gratisguthaben überhaupt.

Der Mechanismus hat aber eine Gegenleistung, und sie steckt in der Struktur des Ergebnisses. Wer mit Gratisguthaben gewinnt, gewinnt nur den Nettoanteil, nicht den Einsatz. Bei einer gewöhnlichen Wette ist der Gewinn die Aufwandsentschädigung für ein Risiko, das man selbst getragen hat; bei einer Wette mit geschenktem Einsatz ist das Risiko verschwunden. Der auszahlbare Betrag fällt damit systematisch kleiner aus als das, was in der Aktion nach viel aussieht. Das ist keine versteckte Klausel. Es ist die Logik des Produkts.

Der Kombiboost: Gratisgeld als Prozentsatz des Nettogewinns

Nicht jede Aktion zahlt sich als Guthaben aus. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, und er illustriert besonders klar, wie Bedingungen einen Prozentwert kleiner machen, als er klingt. Gültig ist er nur online, also im Prematch, im Live-Bereich und bei Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Ein Aufschlag von 100 % klingt nach Verdoppelung des Gewinns. Wer die Bedingungen liest, liest die Einschränkung mit: Es ist nicht der Gewinn, sondern der Nettogewinn, auf den die Verdoppelung fällt. Bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Gesamtquote von 5.00 liegt der Bruttorückfluss bei CHF 100, der Nettogewinn bei CHF 80, und die volle Erhöhung bringt CHF 80 dazu — ein Bruttorückfluss von CHF 180. Die Zahl, die der Werbetext nennt, ist 100 %. Die Zahl, die auf dem Konto ankommt, ist ein um Faktor 1.8 vergrösserter Rückfluss. So funktionieren Kombiboosts, und so sollte man sie lesen.

Das Ausschlusskriterium ist die Quotenschwelle. Jede Kombination mit einer Voraussage unter 1.50 zählt für die Erhöhung nicht. In einem Dreier mit einer Quote von 1.40 fällt die Erhöhung vollständig weg, selbst wenn alle drei Beine aufgehen. Die niedrigste Quote bestimmt also über die höchste Stufe. Für Spieler, die gern Favoriten kombinieren, ist der Kombiboost damit oft wertlos; für Spieler, die ohnehin vier bis fünf Beine mit Quoten über 1.50 bauen, ist er ein echter Zusatz. Das ist eine Zielgruppenfrage, keine Bonusfrage.

Die Einschränkung, die in der Praxis am meisten kostet, steht fast beiläufig in den Bedingungen: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Kombination vorzeitig auszahlt, um einen Teilgewinn zu sichern, verliert den ganzen Zuschlag. Es gibt also einen Moment, in dem sich die zwei Werbeversprechen gegenseitig auffressen. Das gilt es zu wissen, bevor man auf den Cash-Out-Knopf drückt.

Quotenboost, Freiwette und Promotion — drei Vergünstigungen mit drei Fristen

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt auch hier der Boost. Die strukturelle Gemeinsamkeit mit dem Kombiboost ist keine Sparsamkeit des Veranstalters, sondern eine Marktschutzmassnahme: Zusatzvergünstigungen werden in Kombination schnell teuer.

Was heisst das für die Wahl einer Vergünstigung? Der Kombiboost eignet sich für Spieler, die regelmässig Kombinationen über vier Beine mit anständigen Quoten bauen. Der Quotenboost eignet sich für Spieler mit einer klaren Einzelmeinung, die sie ohnehin setzen würden. Ein befristetes Gratisguthaben eignet sich für Spieler, die noch kein Konto haben und die Kontoeröffnung mit einer Aktion verbinden. Drei Vergünstigungen, drei Lebensläufe — und nur eine davon setzt voraus, dass man sein Spielverhalten verändert.

Wer sein Spielverhalten ändern müsste, um eine der drei zu nutzen, hat die Grenze zur Aktion überschritten. Der Kombiboost auf fünfzehn Voraussagen verlangt einen Wettschein von fünfzehn Beinen. Wer diesen Schein nur wegen der Aktion baut, spielt nicht mehr sein Spiel. Das ist der Punkt, an dem aus Marketing ein Anreiz wird — und Anreize mit hohen Hürden bündeln die Verluste genau bei denen, die am wenigsten darauf ausgerichtet sind.

Grundbedingungen: Identität, Alter, ein Konto

Hinter all diesen Vergünstigungen steht ein Registrierungsverfahren, das nicht umgangen werden kann. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine bestehende Spielsperre vorliegen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das setzt dem Gedanken, ein Startguthaben bequem ohne Formalitäten zu kassieren, ein hartes Ende. Wer sein Konto noch nicht hat, braucht für die Teilnahme an einer kurzen Aktion drei Dinge in dieser Reihenfolge: einen Ausweis, eine Verifizierung, ein Konto. Die Verifizierung ist der langsame Teil davon. Bei einer Eingabefrist von 7 Tagen wie in der Aktion aus den National-League-Stadien bedeutet das, den Ausweis noch im Stadion oder in derselben Woche zu fotografieren — nicht am letzten Tag.

Der Wohnsitzfilter ist in einem zweigeteilten Markt der wichtigste Grundlagenpunkt überhaupt. In der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein führt Swisslos mit Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH; die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Wer in einem Kanton der einen Veranstalterin wohnt, wird von der anderen nicht angenommen. Diese Aufteilung ist der Grund, weshalb die Suche nach dem «besten Startguthaben» in der Schweiz keine Wahl zwischen zwei Angeboten hervorbringt, sondern eine Wahl zwischen zwei Wohnorten.

Und dann ist da noch die financielle Seite der Grundbedingungen: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gratisguthaben von CHF 10 muss also in Wetten zwischen CHF 1 und CHF 1’000 aufgehen — eine Spanne, die praktisch jede Aufteilung zulässt. Wer sein Guthaben nicht in einem Zug verspielen will, kann es über zehn Einzelwetten von je CHF 1 strecken und damit seine Chance streuen, statt alles auf einen Ausgang zu setzen. Das ist eine legitime Nutzung, keine Umgehung, solange die Quoten stimmen.

Wie Sporttip eine Wette abrechnet

Die Rechenregel selbst ist einfach, und sie hat eine Eigenheit, die den Gewinn um wenige Rappen schmälert. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Beträge werden zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.10 sind das 21.00 Franken vor der Rundung; der Betrag steht auf dem Wettschein, und die Abrundung auf 5 Rappen ist bei den meisten Konstellationen gegenstandslos.

Interessanter als die Rundung ist der Umgang mit ausgefallenen Ereignissen. Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und genau hier wird es für den Kombiboost schmerzhaft. Eine Voraussage mit Quote 1.00 in einer Kombination fällt aus der Bewertung, was die Anzahl der Voraussagen mit mindestens 1.50 senkt. Fällt eine von vier Voraussagen aus, greift die 5-%-Stufe unter Umständen nicht mehr. Ein abgesagtes Spiel kostet also nicht nur dieses eine Spiel, sondern möglicherweise den ganzen Zuschlag.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Die Unterscheidung entscheidet bei jedem K.-o.-Spiel über Sieg oder Niederlage. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Willkür, sondern die technische Absicherung eines Livebetriebs, bei dem zwischen Klick und Ausgang manchmal nur Sekunden liegen.

Die Rechtslage: warum es in der Schweiz genau zwei gibt

Die Kürze des Angebots ist kein Ausdruck einer zurückhaltenden Marktpolitik, sondern das Ergebnis eines Gesetzestexts. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, massgeblich Art. 3 lit. c und e. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, in Kraft seit 1. Januar 2021. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig; sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer sich bei Fragen zur Schweizer Aufsicht an die falsche Behörde wendet, wartet auf eine Antwort, die nicht kommt.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Bewilligungsarchitektur ist zweistufig: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie ist territorial: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Interkantonalen Lotterie- und Wetten zählten die Organisatoren von Lotterien und Sportwetten auf zwei: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit JouezSport. Mehr Veranstalter gibt es nicht, weil die Kantone nicht mehr zugelassen haben. Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis zusätzlich im Gebiet der Veranstalterin.

Was mit dem Geld geschieht, ist Teil des Konstrukts. Die Nettoerlöse gehen nach Art. 125 BGS öffentlichen Zwecken in den Kantonen zu. Deshalb ein Hinweis, der in einer Bonusbetrachtung selten steht, aber stimmt: Bei Swisslos und der Loterie Romande fliesst der Einsatz zum grössten Teil nicht an Aktionäre, sondern an Kantone und gemeinnützige Zwecke. Bei einer Offshore-Marke fliesst er in ein Unternehmen unbekannter Struktur, das keinen Schweizer Bewilligungsweg durchlaufen hat. Wer beides nebeneinanderstellt, sieht den Unterschied im Ziel des Geldes — nicht im Angebot an Spielen.

Welche Sportarten und Märkte überhaupt zugelassen sind

Ein bewilligter Schweizer Anbieter darf nicht alles anbieten, was ein internationaler Markt anbietet. Die zulässige Palette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste ebenso wie ein Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind generell gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS), und überhaupt dürfen nur Sportereignisse Gegenstand einer Wette sein — nicht das Wetter, nicht die Politik, nicht eine Fernsehshow.

Das ist die strengste Grenze des ganzen Systems und die, die am wenigsten diskutiert wird. Ein Sportwettenanbieter in der Schweiz ist ein Sportwettenanbieter im wörtlichen Sinn, nicht ein Anbieter von Ereigniswetten mit Sport-Schwerpunkt. Wer sich für Spezialmärkte interessiert, findet sie bei einer Marke ohne Bewilligung — und bezahlt diesen Zugang mit dem Verlust jeder Schweizer Aufsicht. Diese Wahl sollte man bewusst treffen und nicht als Nebeneffekt einer Bonusjagd entdecken.

Livewetten sind erlaubt, prematch und live, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen überhaupt nicht geregelt; es ist ausschliesslich ein Produktmerkmal des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz begreift, sollte diesen Satz zweimal lesen: Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Und es gibt noch eine Regel, die man kennen sollte, bevor man einen Wettschein mit Beinen aus demselben Spiel baut. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz ist dann zurück, der Gewinn ist es nicht.

Wann die Gespa Gratisguthaben erlaubt und wann sie sie blockiert

Hier schliesst sich der Kreis zur Eingangsfrage. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die behördliche Begründung für die schmale Aktionlage, und es rechnet sich für den Betrachter ernüchternd: 32 Aktionen auf zwei Veranstalter, verteilt auf zwölf Monate, mit einem in der Praxis zweistelligen Frankenbetrag als Volumen. Wer auf ein Gratisguthaben wartet, wartet auf eine dieser Zustimmungen.

Werbung ist ein zweites, eigenes Regelwerk. Nach Art. 74 BGS darf Werbung nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Nach Art. 74 Abs. 3 BGS ist Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Das ist der Grund, warum diese Seite die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung beschreibt und bewertet, aber niemandem ihr Angebot nahelegt. Eine Beschreibung ist erlaubt, eine Empfehlung wäre eine andere Kategorie. Ein Zeitfensterverbot für Werbung existiert übrigens nicht; wer eines vermutet, vermutet etwas, das es in dieser Form nicht gibt.

Der Bewilligungsweg selbst ist zweigliedrig und wird oft verkürzt dargestellt. Es braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Wer die beiden Begriffe vertauscht, verwechselt die Organisation mit dem konkreten Wettangebot — und übersieht dabei, dass eine Bewilligung nach Art. 4 BGS ausschliesslich für die Schweiz gilt. Ein Papier aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst wo hat hier keine Wirkung.

Ohne Schweizer Bewilligung: was Rechtsschutz und Sperrliste bedeuten

Für die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung fällt ein Paket von Schutzmechanismen auf einmal weg. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Der Schutz des Spielenden ist deshalb trotzdem nicht gewährleistet — Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping mit Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste. Für den Nutzer heisst das: Eine Domain, die gestern blockiert war, kann morgen unter anderem Namen erreichbar sein. Die Sperre wirkt, aber sie wirkt nicht dauerhaft.

Die ehrliche Einordnung, die am Ende dieses Abschnitts stehen muss, ist eine Abwägung ohne Sieger. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und, bei Gewinnen, je nach Kanton eine steuerliche Behandlung nach kantonaler Praxis. Bei einem bewilligten Anbieter gibt es vollen Schweizer Schutz, dafür nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, einen Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist die bequeme Wahl. Wer das Gefühl hat, mit einer Offshore-Marke etwas gespart zu haben, sollte in Rechnung stellen, dass er dafür auf die Aufsicht verzichtet ist, die im Streitfall entscheidet.

Steuern: wann ein Gewinn steuerfrei ist und wann nicht

Bei Schweizer Sportwetten ist die Steuerfrage einfacher, als viele annehmen, und sie hat eine klare Schwelle. Gewinne aus bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Betrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 betrug er CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab: je nach Kanton ist der Betrag ein anderer, und es wäre falsch, eine einzelne kantonale Zahl als die Schweizer Zahl auszugeben.

Über der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer zurück. Zurückholen lässt sich das nur, wenn man den Gewinn in der Steuererklärung deklariert. Für einen typischen Wettenden ist das ein theoretischer Abschnitt. Wer mit CHF 10 Einsatz gegen Quote 2.10 gewinnt, gewinnt CHF 11 und liegt weit unter jeder Schwelle: keine Einkommenssteuer, kein Verrechnungssteuerabzug. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht — wer sie behauptet, erfindet sie.

Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis kennt aber Fälle wie Thurgau, wo Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe voll als steuerbares Einkommen behandelt werden. Wer einen grösseren Gewinn erzielt, sollte sich an die eigene kantonale Steuerverwaltung oder an einen Steuerberater wenden, statt aus einem Forumssatz eine Regel zu machen. Das gilt umso mehr, als die kantonale Praxis nicht einheitlich ist.

Spielerschutz: Limiten, Pausen und Sperren

Die wirksamste Bremse im Schweizer System ist nicht der Staat, sondern der Spielende selbst. Das Gesetz verlangt von der Veranstalterin, dass sie einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festlegt — täglich, wöchentlich oder monatlich (Art. 87 VGS). Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72-Stunden-Regel ist der entscheidende Punkt an der ganzen Konstruktion. Gesetzlich gilt für die Erhöhung eine Frist von 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind kein Ärgernis, sondern die eingebaute Bremse: Wer im Frust oder im Rausch seine Limite erhöhen möchte, muss den Impuls drei Tage lang aushalten. Wer diese Zeit überbrückt, hat meistens den Impuls schon verloren. Deshalb sollte man die Limite nicht nach dem Verlust setzen, sondern vorher — in einem Moment, in dem man klar denkt.

Ein Gratisguthaben ändert an dieser Logik nichts. Es ist kein Einkommen, sondern ein Wettschein mit Datum. Wer es einsetzt, spielt mit einer Chance statt mit eigenem Geld — aber die Limite, die man gesetzt hat, läuft weiter und der Verlust aus einem eigenen Einsatz tut danach gleich weh. Deshalb ist es ein schlechter Rat, ein Startguthaben als Grund zu nehmen, seine Limiten hochzusetzen. Die Gratisaktion und das eigene Konto sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn beide in derselben Anzeige stehen. Und es gibt einen zweiten Punkt: Ein Gratisguthaben senkt weder die Marge noch die Quote. Die Auszahlungsquote eines Marktes bleibt die Auszahlungsquote, egal ob der Einsatz geschenkt war. Der Faktor, der über den langfristigen Ertrag entscheidet, heisst Quotenschlüssel, und er interessiert sich nicht dafür, wer das Risiko getragen hat.

Sperren als Pause und als Eintrag ins Register

Ein Schritt weiter als die Limite ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer eine unbefristete Spielsperre wählt, wird in ein schweizweites Register eingetragen. Diese Sperre gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Selbstsperre ist der einzige Mechanismus, der unmittelbar und unumkehrbar wirkt. Eine Limite kann man erhöhen — nach drei Tagen. Ein gesperrter Zugang lässt sich nicht vor Fristablauf öffnen. Für jemanden, der merkt, dass die Grenze verschwimmt, ist deshalb die Sperre das richtige Werkzeug und die Limite das falsche. Die freiwillige Sperre lässt sich nach Ablauf der Fristen nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ausserdem angeboten werden (Art. 89 VGS).

Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer mit einem gesperrten Konto ein Startguthaben einsetzt, hat also nicht nur die Aktion verloren, sondern auch das, was daraus hätte werden können. Das Bundesamt für Justiz hält fest, dass der Spielende nicht bestraft wird — doch daraus folgt keine Sicherheit. Das Versprechen eines Anbieters ersetzt keinen gesetzlichen Anspruch.

Der Schutz vor Minderjährigen ist in der Praxis schwächer, als die Regeln klingen. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl hat keinen Gegencheck bei Online-Konten, weil sich dort jeder mit Ausweis verifizieren muss — aber sie zeigt, dass die Aufsichtsbehörde selbst die Verkaufspunkte nicht als dichte Wand beschreibt. Wer mit einem Gratisguthaben jongliert, das an ein verifiziertes Konto gebunden ist, spielt in einem anderen Sicherheitsregime als an einer Theke.

Was ein Konto wert ist und was ein Guthaben nicht ersetzt

Die Kontoprüfung in der Schweiz ist streng, und sie schützt beide Seiten. Eine einzige Registrierung pro Person, ein Ausweis, ein Abgleich mit Adressdatenbanken, keine Teilnahme bei bestehender Sperre. Dazu passt die Zahlungsregel: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Das ist unbequem, und es ist der Punkt, an dem ein Gratisguthaben am ehesten an Grenzen stösst. Wer sein Guthaben nicht in Wetten umsetzen kann, weil das Konto nicht verifiziert ist, kann es nicht einfach auszahlen lassen. Es bleibt liegen, bis es verfällt. Die 30 Tage Gültigkeit aus der Aktion in den National-League-Stadien sind insofern keine Kulanzfrist, sondern ein Endpunkt.

Beim Aufladen des Kontos gibt es zwei Mittel, die man auseinanderhalten muss: die eigene Einzahlung und die Gutschrift aus einer Aktion. Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Für die Auszahlung gelten andere Wege als für die Aufladung, und wer die Einzahlung als Massstab für die Auszahlung nimmt, rechnet mit falschen Kurven. Bei Swisslos erfolgt die Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, ab der dritten Auszahlung im Jahr kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Die Plattformen im Einzelnen

Nachfolgend die zehn Anbieter in der Reihenfolge, wie sie ein Schweizer Wettender im Markt antrifft. Bei den ersten beiden geht es um die Frage, was ihr bewilligter Rahmen ihnen erlaubt und wie sie ihn nutzen. Bei den acht folgenden geht es um die Frage, was ein fehlender Schweizer Bewilligungsstatus für einen Spieler bedeutet, der bei ihnen ein Gratisguthaben annimmt — und darum, was sie für welchen Spieler trotzdem leisten, beschrieben und bewertet, niemals beworben.

Swisslos Sporttip: der bewilligte Vertreter für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sie hält als eine der beiden in der Schweiz zugelassenen Veranstalterinnen eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) und untersteht der Aufsicht der Gespa.

Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet zu haben. Wer ausserhalb wohnt, bekommt es nicht — nicht als Ausnahme, sondern gar nicht.

Ihre Aktion ist der Kombiboost, und er ist technisch der interessanteste Zusatz im Schweizer Wettangebot, weil er den Nettogewinn erhöht statt den Einsatz. Der Aufschlag startet bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und steigt über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, Cash-Out lässt den Zuschlag verfallen. Dazu kommen Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts für definierte Sportereignisse, jeweils einmal pro Person nutzbar und ebenso Cash-Out-gebunden.

Die Kontolimiten sind für ein Schweizer Publikum angemessen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Kombiboost und die Einzellimiten passen zu einem bestimmten Spielertyp: Kombinationswetten mit mehreren Beinen und einer höheren Quote, die nicht per Cash-Out abgebrochen wird. Wer seine Kombinationen gern vorzeitig auszahlt, verliert den Zuschlag systematisch, und wer gewohnheitsmässig Einzelwetten spielt, kommt mit dem Quotenboost weiter. Das ist keine Schwäche des Angebots, sondern eine Verteilung der Vergünstigung nach Spielweise. Swisslos liegt damit für Kombinationsspieler mit Quoten über 1.50 vorn, und die Aufteilung des Gewinns auf zehn Einzelwetten von CHF 1 bleibt die flexibelste Nutzung eines kleinen Guthabens, die das Limitenband erlaubt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück mit der CHF-10-Aktion

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Sie hält als zweite der beiden bewilligten Veranstalterinnen eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS und untersteht ebenfalls der Gespa.

Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Dieses Guthaben ist — das ist die Natur eines solchen Angebots bei beiden Schweizer Veranstaltern — nicht auszahlbar, gleich wie Promotionsguthaben hier generell nicht auf das Konto ausbezahlt wird.

Ihr Wallet ist eigen organisiert. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge gehen auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist von der Auszahlung ausgenommen. Diese einheitliche Grenze von CHF 1’000 trennt den normalen Spielbetrieb vom auszahlungspflichtigen Gewinn. Für einen Nutzer mit einem Gratisguthaben von CHF 10 spielt sie keine Rolle — erreichen lässt sich diese Schwelle mit einem solchen Betrag praktisch nur knapp. Genau deshalb ist die Aktion aus den Stadien mehr als ein Werbegag: Sie bringt einen neuen Spieler in die Westschweizer Struktur, mit einem Konto, einer Verifizierung und einer 2’350 Verkaufsstellen umfassenden Präsenz im Rücken. Wer dort wohnt, hat keine Alternative, und die Aktion nutzt diesen Umstand.

Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Coolzino steht in dieser Übersicht an erster Stelle der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Der Status ist eindeutig: keine Schweizer Bewilligung. Die berichtete Bewilligung entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Das Angebot ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden.

Praktisch heisst das: Wer dort ein Startguthaben annimmt, tut es unter dem Recht dieses Anbieters, nicht unter Schweizer Aufsicht. Ein Streit wird nicht in der Schweiz entschieden, und eine Beschwerde hat keinen Schweizer Adressaten. Das ist der massgebliche Nachteil, und er wiegt schwerer als die Frage, wie hoch das beworbene Guthaben ist. Wer trotzdem einen Blick wagt, sollte wenigstens die Bedingungen zur Auszahlung vor der Einzahlung lesen — nicht danach. Ob solche Angebote für einen Schweizer Spieler überhaupt in Betracht kommen, hängt allein davon ab, wie viel Gewicht er auf Rechtsschutz legt. Wer ihn gering veranschlagt und mit einem kleinen Einsatz ausprobieren will, findet hier ein Angebot nach fremdem Massstab; wer im Streitfall einen Ansprechpartner braucht, findet keinen.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

MrXbet trägt denselben Status: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen und dann für Schweizer Anschlüsse unerreichbar werden.

Die Blockierung ist der praktische Punkt, der diese Marke für einen Nutzer unangenehm macht. Wer sein Guthaben dort hält und die Domain wird blockiert, kann nicht einfach auf eine andere Adresse ausweichen — der Zugriff hängt an der Blockliste. Bei einer Marke ohne Bewilligung gehört die Frage, was mit einem aufgelaufenen Guthaben geschieht, zu den offenen Punkten, die sich nicht schliessen lassen. Wer sich für die Plattform entscheidet, sollte seinen Kontostand nicht anwachsen lassen, sondern sofort auszahlen und mit einem kleinen Betrag arbeiten. Das ist eine Verhaltensregel, keine Empfehlung des Anbieters.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Sportuna ist ebenfalls als Marke ohne Schweizer Bewilligung geführt. Es gilt derselbe Rahmen: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Einbindung in das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die DNS-Sperrliste. Das Angebot mag im Umfang reichhaltiger wirken als das der bewilligten Veranstalter, weil es nicht an die geschlossene Liste der Gespa gebunden ist.

Genau darin liegt das Angebot und das Problem in einem. Wer zusätzliche Sportarten, Corner-Märkte oder Esport sucht, findet sie hier und nicht bei Swisslos oder der Loterie Romande. Was er dafür aufgibt, ist der Schweizer Rahmen — inklusive der Kontrolle, die bei einer Beschwerde greift. Diese Abwägung ist für Sportwettenfans mit Nischeninteresse nachvollziehbar, und sie ist trotzdem eine Abwägung. Ob sie einem Einsatz entspricht, entscheidet der Einzelne, nicht die Anbietermarketing.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

20Bet wird hier als eine der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung geführt, mit demselben Merkmalskranz: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Gespa-Sperrliste.

Bei einer Marke dieser Gruppe ist die wichtigste Frage nicht, was das Startangebot verspricht, sondern wie sich ein Gewinn zurückholen lässt, wenn kein Rechtsweg zur Verfügung steht. Es gibt keinen Schweizer Ansprechpartner, keine Schlichtungsstelle und keine Behörde, die im Streit einspringt. Wer auf der Plattform bleibt, sollte seine Erwartung daran anpassen: nicht an ein Schweizer Konto, sondern an die Regeln des Anbieters. Wer im Streitfall einen Schweizer Ansprechpartner braucht, braucht eine andere Art von Anbieter, und es gibt in der Schweiz nur zwei davon. Dieser Vergleich ist eindeutiger als jeder Bonusvergleich — keine Bewilligung heisst kein Schweizer Rechtsschutz, und mit dem Rechtsschutz fällt auch der Mechanismus weg, der eine Auszahlung erzwingt.

Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Rollbit gehört zur selben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, berichtetes Papier ohne Geltung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit und ein möglicher Eintrag auf der Sperrliste.

Der auffälligste Aspekt ist die Krypto-Nähe solcher Plattformen in der internationalen Wahrnehmung. In der Schweiz gibt es diesen Weg im bewilligten Betrieb nicht: Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht vorgesehen, denn Gewinne und Guthaben gehen ausschliesslich an ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Genau in diesem Gegensatz liegt die Entscheidung. Wer den unverifizierten Weg sucht, findet ihn nicht bei den zwei Schweizer Veranstaltern. Wer den verifizierten Weg sucht, findet ihn dort und nirgends sonst. Das eine schliesst das andere aus, und dieser Gegensatz ist wichtiger als jede Frage nach der Höhe eines Guthabens.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Wettigo steht in derselben Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung hierzulande (Art. 4 BGS), kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.

Für einen deutschsprachigen Namen und eine deutschsprachige Oberfläche darf man nicht den Umkehrschluss ziehen, hier gelte Schweizer Recht. Recht bindet an eine Bewilligung, nicht an die Sprache einer Website. Das ist der Irrtum, in den viele bei einer Marke mit deutschem Namen laufen, und Sicherheit gibt es deshalb nur bei den bewilligten Veranstaltern.

BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

BetLabel wird als Marke ohne Schweizer Bewilligung geführt. Alle Kennzeichen, die für die vorangehenden acht galten, treffen auch hier zu: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrung der Domain über die Gespa-Sperrliste.

Was einen Spieler bei einem Anbieter dieser Art überhaupt halten kann, ist das breite Wettangebot. Was er dafür aufgibt, ist greifbar. Wer den Vergleich ernst nimmt, sollte die Angebotstiefe gegen den Schutz aufrechnen, statt nur die Startwerbung zu lesen. Wer sich für eine solche Marke entscheidet, sollte das mit einem kleinen Einsatz tun, den er zu verlieren bereit ist. Wer ihn nicht verlieren kann, den sollte die Antwort auf dieses Abwägen zur Schweizer Veranstalterin führen, auch wenn das Angebot dort schmaler ist.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Funbet schliesst die Runde der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Es gelten dieselben Punkte: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz und ein möglicher DNS-Eintrag auf der Sperrliste.

Damit schliesst sich das Bild, mit dem diese acht Marken zu lesen sind: Sie sind nicht verboten zu nennen, und die Beschreibung ihres Angebots ist zulässig, aber ihre Bewerbung wäre nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar. Für einen Spieler heisst das: Der Zugang existiert, der Weg zurück aus einem Streit aber nicht. Bei einer Marke ohne Bewilligung bleibt die Bewertung an dieser einen Frage hängen, und sie ist nicht durch ein grösseres Guthaben zu beantworten. Wer sein Startguthaben bei Funbet einsetzt, sollte vorher wissen, dass die Domain jederzeit verschwinden kann und mit ihr das Guthaben. Kein Versprechen des Anbieters ändert daran etwas.

Was ein Gratisguthaben unter dem Strich wert ist

Die Frage, was ein Startguthaben wirklich einbringt, lässt sich mit einer Rechnung beantworten, und sie fällt nüchterner aus, als jede Aktion ankündigt. Angenommen wird ein Aktion wie die der Loterie Romande: CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig. Angenommen wird weiter ein Markt mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein Zitat einer echten Quote.

Der Auszahlungsanteil dieses Marktes liegt bei rund 95 %; daraus ergibt sich eine Marge von 5 % für die Veranstalterin. Wer die CHF 10 Gratisguthaben auf eine der beiden Seiten setzt und trifft, hält danach CHF 19 auf dem Wettschein, und weil der Einsatz geschenkt war, ist der ganze Betrag einzig aus dem Guthaben entstanden. Aber nur die CHF 9, die darüber hinausgehen, sind auszahlbares Geld; die ursprünglichen CHF 10 bleiben Spielguthaben und sind nicht auszahlbar. Es ist eben jene Trennung von Einsatz und Ertrag, die zu Beginn dieser Seite beschrieben wurde und die hier zu einer Zahl wird.

Der Erwartungswert dieser einen Wette lässt sich mit der Auszahlungsquote dieses Marktes fassen: Der durchschnittliche Rückfluss aus dem eingesetzten Guthaben liegt bei rund CHF 9,50 von CHF 10, ein Wert von rund CHF 9,50. Anders gesagt: Ein CHF 10 Spielguthaben entspricht unter dem Strich einem Gegenwert von etwa CHF 9,50 in auszahlbarem Gewinn, wenn es in einem Markt mit 95 % Auszahlungsanteil verspielt wird. Wichtig ist die Bedingung, an der diese Zahl hängt: Sie gilt nur, wenn das gesamte Guthaben in einem einzigen Markt eingesetzt und dieser Markt nur einmal gespielt wird, und sie ist ein Durchschnittswert aus sehr vielen Versuchen, kein Versprechen für den einzelnen Fall. Wer das Guthaben aufteilt, hat nicht mehr oder weniger Erwartungswert, sondern nur eine andere Verteilung des Risikos.

Vergleichspunkt dazu: Entschiede man sich, mit demselben Geld eine andere Vergünstigung zu nutzen, macht der Kombiboost aus einer Kombination mit 80 Franken Nettogewinn bei vier Beinen mit je mindestens 1.50 Quote einen zusätzlichen Franken von 5 % — also CHF 4 — während bei fünfzehn Beinen aus denselben 80 Franken Nettogewinn CHF 80 zusätzlicher Gewinn werden durch die 100-%-Stufe. Der Vergleich dieser beiden Wege — Gratisguthaben oder Kombiboost — entscheidet sich also nicht am Betrag, sondern am Wettschein, den man ohnehin gebaut hätte.

Häufige Fragen zu Startguthaben und Aktionen

Wie erhalte ich ein Startguthaben ohne Einzahlung?

In der Schweiz gibt es kein «Startguthaben ohne Einzahlung» im herkömmlichen Sinne. Gratisguthaben sind bewilligungspflichtige Aktionen, für die die Gespa vorab eine Zustimmung erteilen muss. Sie sind selten und eng an Bedingungen geknüpft, etwa an eine Verifizierung des Spielerkontos oder eine zeitlich begrenzte Code-Eingabe. Suchen Sie nicht nach globalen Bonuspaketen, sondern prüfen Sie die offiziellen Kanäle der zwei Schweizer Veranstalter.

Warum ist das Startguthaben nicht auszahlbar?

Promotionsguthaben ist kein Bargeld, sondern reines Spielguthaben. Es dient dazu, den Einstieg in den Wettbetrieb zu ermöglichen, ohne dass der Spieler ein eigenes Risiko trägt. Da der Veranstalter das Risiko der ersten Wette übernimmt, ist eine direkte Auszahlung ausgeschlossen. Nur die Gewinne, die durch Wetten mit diesem Guthaben erzielt werden, können später ausgezahlt werden.

Gibt es in der Schweiz mehr als zwei legale Anbieter?

Nein, der Schweizer Markt ist auf zwei Anbieter begrenzt: Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport). Diese Beschränkung ergibt sich direkt aus dem Geldspielgesetz. Alle anderen Plattformen verfügen über keine Schweizer Bewilligung. Angebote solcher Anbieter unterliegen nicht der Schweizer Aufsicht und bieten daher keinen rechtlichen Schutz für Schweizer Spieler im Streitfall.

Was passiert, wenn ich meine Verlustlimite erhöhen will?

Wenn Sie Ihre Verlustlimite erhöhen möchten, greift eine gesetzliche Bedenkzeit. Während eine Senkung sofort wirkt, tritt eine Erhöhung erst nach einer Sperrfrist in Kraft. Bei Swisslos und der Loterie Romande beträgt diese Frist 72 Stunden. Dies soll verhindern, dass Sie Ihre Limiten in einem emotionalen Moment unüberlegt anheben und dabei das eigene Budget überschreiten.

Warum werden ausländische Wettseiten gesperrt?

Die Sperrung ausländischer Wettseiten erfolgt durch die Gespa, um die Einhaltung des Geldspielgesetzes zu gewährleisten. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dürfen sich nicht an den Schweizer Markt richten. Die DNS-Sperre durch Internetanbieter ist das Mittel, um diesen Zugang zu verhindern und den Spielerschutz zu stärken, da bei Offshore-Anbietern kein Schweizer Rechtsschutz besteht.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»