Online Curling Wetten Schweiz 2026: Wer darf, wer nicht – und was eine Quote wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht

Curling ist in der Schweiz kein Nischensport, sondern Volkssport mit Meisterschaftsbetrieb auf allen Ebenen – und trotzdem wird eine Wette auf ein Curling-Spiel hierzulande von einem sehr kleinen Kreis von Veranstaltern geführt. Wer heute nach einem Anbieter für Online-Curling-Wetten sucht, findet zuerst ein Dutzend Seiten mit ausländischen Namen und dann die ernüchternde Zahl: zwei. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Diese Auswahl ist keine Marktlücke, sie ist Gesetz.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht der Gespa geprüft.

Der Curling-Spielplan: was tatsächlich im Wettprogramm landet

Wer Curling wettet, wettet nicht auf ein Spiel irgendeines Abends, sondern auf ein Turnier, das vier Jahre im Voraus feststeht. Diese Struktur erklärt, warum der Markt so aussieht, wie er aussieht: Die Nachfrage bündelt sich auf wenige Wochen im Jahr und fällt dazwischen auf null.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Auf der internationalen Bühne ist der Curling-Kalender überschaubar. Die Europameisterschaften finden jährlich im November statt, die Weltmeisterschaften der Damen und Herren jeweils im Frühjahr – die Herren-WM 2026 läuft im kanadischen Ottawa, die Damen tragen ihren Titel im März in Calgary aus. Dazu kommen die Mixed-Doubles-WM und die Junioren-WM, die im Programm der meisten Buchmacher deutlich schmaler ausfallen als die Hauptturniere. Höhepunkt und eigentlicher Grund, warum überhaupt ein Schweizer Publikum Curling als Wettmarkt kennt, sind die Olympischen Winterspiele. In Mailand und Cortina d’Ampezzo treten im Februar sowohl das Herren- als auch das Damen- und das Mixed-Doubles-Turnier an – drei Medaillenentscheidungen, drei Wettmärkte, an denen auch ein Publikum teilnimmt, das die Grand-Slam-Turniere nie einschaltet.

Der Tour-Rhythmus und die nationalen Ausscheidungen

Unterhalb dieses Daches liegt die Welt-Tour mit ihren Grand-Slam- und Challenger-Events, dazu die Schweizer Meisterschaften und die Continental-Cup-Auseinandersetzungen. Für den Spielplan bedeutet das: Zwischen März und September finden sich kaum Begegnungen, die einen eigenen Markt tragen. Die European Curling Championships gelten zugleich als Qualifikation für die Weltmeisterschaft des folgenden Jahres, weshalb ein Vorrundenspiel dort ein anderes Gewicht hat als ein Freundschaftsspiel im Januar. Wer eine Wette platzieren will, sollte diese Kopplung kennen, denn sie erklärt, warum die Quoten in der Gruppenphase enger stehen als in der Finalrunde. Curling-Ligen gibt es ausserdem in Kanada und Schweden mit einem vollen Spielplan; ob und in welchem Umfang diese Wettbewerbe überhaupt im Wettprogramm erscheinen, hängt allein am Katalog, den der Veranstalter führen darf.

Warum der Kalender die Quote bestimmt

Ein Markt lebt von Umsatz. Curling hat in der Schweiz Anhänger und Nachwuchs, aber wenig Wettumsatz, und das schlägt sich direkt in der Marge nieder. Ein Buchmacher, der ein Spiel mit dünnem Publikum bepreist, hat ein Problem: Er findet kaum Gegenpositionen, jede Annahme bleibt in seinen eigenen Büchern. Er reagiert auf zwei Wegen – er nimmt weniger Spiele in das Programm oder er baut eine grössere Sicherheitsmarge in die Quoten ein. Beides trifft den Wettenden, das eine in der Auswahl, das andere im Preis. Ein Curling-Markt mit nur einer Partie in der Woche ist also nicht zufällig so bepreist, wie er bepreist ist.

Das erklärt auch, weshalb sich die Frage «welche Curling-Märkte gibt es?» nicht abstrakt beantworten lässt. Der Katalog, der hier geführt werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer eigenen Liste (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden sind darin nur enthalten, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe finden sich dort nicht, ebenso wenig Eckball- oder Kartenmärkte und kein Esport-Abschnitt. Ob Curling auf dieser Liste steht, ist die eine Frage, die vor jedem Einsatz zu klären ist – und die einzige, für die es eine verbindliche Antwort gibt: die Liste selbst.

Bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften sind Einzelwetten der Normalfall, Kombinationen und Langzeitwetten auf den Turniersieger folgen je nach Veranstalter. Curling eignet sich für Kombinationen schlecht, weil sich Spiele eines Tages nur lose bedingen; wer mehrere Begegnungen desselben Turniers verknüpft, bekommt eine höhere Quote für ein Risiko, das er nicht wirklich gestreut hat.

Ein Mannschaftssport mit vier Spielern statt elf, mit Steinen statt Bällen, mit Hammer statt Anstoss – das ist für die Statistik der Grund, warum Curling für Wettende schwer zu modellieren ist und warum die Quotenstellung stärker auf Setzer-Gefühl beruht als auf Datenreihen. Das ist kein Argument gegen die Wette, aber eines dafür, die Marge genauer anzusehen als bei einem Fussballspiel. Wie gross der Anteil ist, den ein Markt insgesamt zurückzahlt, hängt allein an der Summe der Kehrwerte aller Quoten und nicht an der Sportart – rechnen lässt sich das trotzdem nur, wenn alle Quoten eines Marktes auf dem Schirm liegen.

Was bei Absage, Nachholung und Wertung gilt

Ein Curling-Turnier im Winter ist auch ein Wetterereignis. Fällt eine Partie aus, greift eine Regel, die man kennen sollte, bevor man den Einsatz tätigt. Bei Sporttip: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in einer Kombinationswette erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Für Inhaber von Kombinationswetten ist das der unauffreundlichste Ausgang: Der Einsatz kommt nicht zurück, die Quote der übrigen Beine bleibt stehen, das Gesamtprodukt sinkt aber auf das Niveau der verbliebenen Voraussagen.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Bei einem Curling-Spiel über zehn Ends ist damit klar, was «Spielende» heisst: der letzte reguläre End, nicht eine allfällige Extrarunde. Wer auf den Sieger nach Zusatz-End wettet, braucht einen Markt, der das ausdrücklich sagt.

Der Verlust von Wetten und Ansprüchen

Sporttip-Gewinne verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden – sie gehen dann zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen Einsprache per eingeschriebenem Brief erheben. Das sind keine Details am Rand: Bei einem kleinen Markt wie Curling kann ein Turnier monatelang zurückliegen, und wer den Wettschein nicht findet, verliert den Gewinn nicht wegen der Quote, sondern wegen des Kalenders. Nach jedem Turnier also einmal die Auswertung ansehen.

Der Vergleich: zehn Namen, zwei Bewilligungen

In der Schweiz dürfen ausschliesslich Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten. Die ausländischen Marken in dieser Liste sind keine Alternative, sondern Teil des Marktes, dem man im Netz begegnet.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Genehmigung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Genehmigung
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Genehmigung
1Bet Keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Genehmigung
BetFury Keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Genehmigung
Playzilla Keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Genehmigung
IviBet Keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Genehmigung
BassBet Keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Genehmigung
20Bet Keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Genehmigung

Die Tabelle ist kurz, und der Grund dafür ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts: Die Zahl der Schweizer Sportwetten-Veranstalter ist auf zwei begrenzt. Es gibt keine versteckte dritte Bewilligung und keine Liste weiterer Lizenznehmer, die man nur nicht findet. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains, keine Positivliste zusätzlicher Anbieter. Wer nach der Verordnung über die Geldspiele einen Online-Zugang eröffnen will, braucht Wohnsitz in der Schweiz und, in der Praxis, im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die acht ausländischen Namen unterscheiden sich in allem, was ein Vergleich sonst prüft – Bonus, Märkte, Zahlungswege –, aber nicht in dieser Zeile: Bei keinem von ihnen steht eine Schweizer Bewilligung, und eine im Ausland erworbene Genehmigung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung.

Wer was bekommt: Zwei Häuser, zwei Landesteile

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrift und 221 Mitarbeitende. Für Wettende bedeutet diese Zweiteilung etwas sehr Konkretes: Wer in Zürich wohnt, kommt an Sporttip, wer in Genf wohnt, an Jouez Sport. Ein Konto beim jeweils anderen ist nicht erreichbar.

Die Trennung ist keine Wettbewerbssituation, sondern eine Gebietsaufteilung. Es gibt keinen Anbieter, den man gegen den anderen ausspielen könnte, und deshalb auch keinen Anlass, auf einen Bonus zu warten, der einen Anbieterwechsel belohnt. Das ist die strukturelle Eigenart dieses Marktes, und sie ist der Grund, warum die folgenden Anbieterprofile weniger ein Ranking als eine Wegbeschreibung sind: Sie zeigen, welcher Weg für wen offensteht.

Wie eine Curling-Wette aufgebaut ist

Quoten entstehen nicht aus Meinung, sondern aus dem Verhältnis von Einsatz und möglicher Rückzahlung – und aus der Differenz zwischen allen Quoten eines Marktes. Wer das einmal durchgerechnet hat, liest jedes Wettprogramm anders.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen wird der Einsatz mit der Gesamtquote multipliziert, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Rundungsschritt ist klein, aber er ist nie zugunsten des Wettenden. Ein Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 ergibt einen Gewinnbetrag von CHF 42.00 vor der Rundung – der Endbetrag liegt dann auf einem Fünf-Rappen-Schritt und kann um bis zu vier Rappen darunter liegen. Bei zehn Wetten mit dem gleichen Einsatz macht das einen Betrag aus, über den niemand spricht und den am Jahresende niemand zurückbekommt.

Die Marge eines Zwei-Weg-Marktes, vorgerechnet

Nehmen wir einen illustrativen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein zitiertes Angebot. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist der Kehrwert aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten: 1 dividiert durch (1/1.90 + 1/1.90). Das ergibt 0.95 – der Markt zahlt also 95 % aller Einsätze zurück, und die Marge beträgt 5 % für den Veranstalter. Anders gesagt: Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, bleiben fünf Rappen im Haus. Das ist eine Zahl, die auch bei einem Fussball-1X2-Markt üblich ist, und damit nicht das eigentliche Problem.

Das eigentliche Problem steht daneben: Die Rechnung gilt für einen gleichmässig bepreisten Zwei-Weg-Markt. Sobald ein Markt schwerer zu bepreisen ist oder ein Buchmacher weniger Umsatz erwartet, wächst die Marge über diese 5 % hinaus. Wer bei einer Randsportart dieselbe 5-%-Grenze erwartet wie beim Grossereignis, wird sie in den meisten Fällen nicht finden. Der ehrliche Umgang damit ist, bei jedem Markt die Quoten beider Seiten zu addieren und die Grösse dieses Schritts zu schätzen: Zwei Ausgänge zu 1.80 statt zu 1.90 lassen nicht nur die Quote fallen, sondern verschieben auch die Auszahlungsquote deutlich nach unten. Ein Curling-Spiel mit dünnem Markt und einem sichtbar bevorzugten Team ist genau der Fall, in dem die Marge über die 5 % hinausgeht, und ein Markt, bei dem eine Seite 1.05 steht, ist auch dann teuer, wenn er harmlos aussieht.

Curling ist also nicht per se ein teurer Markt. Es ist ein Markt, in dem die Marge nicht flach verläuft – bei Olympischen Spielen liegen die Verhältnisse nahe am Beispiel oben, bei einem Challenger-Event mit einem grossen Favoriten deutlich darunter in der Auszahlungsquote. Wer nur einmal im Jahr bei den Winterspielen setzt, ist von dieser Streuung kaum betroffen. Wer regelmässig auf die Tour setzt, merkt sie an jedem einzelnen Wettschein.

Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung liest sich grosszügig, und sie ist es nicht: Vier Voraussagen mit je 1.50 sind das erreichbare Ende der Skala, und dort stehen 5 % auf den Nettogewinn – auf denselben Nettogewinn, in dem die Marge jedes einzelnen Beins bereits steckt. Eine Kombination aus vier Beinen trägt die Auszahlungsquote jedes einzelnen Marktes, und die 5 % gleichen nicht aus, was vier gestapelte Margen kosten.

Und bei Curling ist der Kombiboost ein besonders unpassender Hebel. Er belohnt die Zahl der Voraussagen, aber ein Curling-Turnier liefert an einem Tag nur wenige Spiele, und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also zwei Spiele desselben Curling-Turniers in eine Kombination legt – der naheliegendste Weg, überhaupt auf vier Voraussagen zu kommen –, behandelt damit eine Regel, von der er nicht weiss, ob sie greift.

Cash-Out: eine Option, keine Zusage

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz versteht, hat die Reihenfolge falsch. Er ist ein Angebot, dessen Betrag das Haus festsetzt, und der Abstand zwischen diesem Betrag und dem möglichen Nettogewinn ist der Preis, den man für die vorzeitige Auszahlung zahlt. Bei einem knappen Curling-Spiel über zehn Ends ist dieser Abstand am grössten, wenn das Publikum ihn am liebsten hätte: in den letzten beiden Ends. Auch bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Videoschiedsrichter gibt es beim Curling nicht, aber das Prinzip zählt trotzdem: Wer live setzt und zu langsam ist, bekommt den Einsatz zurück und keine Wette.

Wo die Quoten herkommen und was sie nicht sagen

Quoten bei einer Sportart mit wenig Umsatz sind keine Prognose. Sie sind der Preis, zu dem ein Haus bereit ist, gegen eine Position zu halten, und dieser Preis ist umso vorsichtiger, je weniger Vergleichsmasse das Haus hat. Wer im Curling-Programm eine Quote von 1.40 auf einen starken Favoriten sieht, hat damit keine Aussage über dessen Siegwahrscheinlichkeit in der Hand, sondern eine Aussage darüber, wie wenig das Haus über die Partie weiss und wie viel Polster es verlangt. Für den Wettenden enthält jede solche Quote einen Informationsvorsprung, den er selbst aufbauen muss – Form, Aufstellung, Skip, Eisverhältnisse. Das ist der einzige Weg, auf dem eine Curling-Wette mehr ist als ein Münzwurf mit Schranken.

Ein praktischer Hinweis zur Prüfung: Bei Einzelwetten zeigt der Wettschein die angenommene Quote, und der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt bei Sporttip CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer den Einsatz zu hoch ansetzt, verliert die Wette nicht – sie kommt gar nicht zustande.

Die Rechtslage: welche Veranstalter hier Wetten führen dürfen

Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz ein Grossspiel (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern und dem Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021. Nicht die ESBK, die allein die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer ein Online-Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Die Reingewinne fliessen nach Art. 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Was überhaupt gewettet werden darf

Wetten sind allein auf Sportereignisse zulässig – auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, Prematch und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und ausschliesslich als Funktion des jeweiligen Veranstalters zu beschreiben. Zu virtuellen Sportarten ist nichts festgestellt; Esport erscheint schlicht nicht in der Gespa-Liste.

Diese Liste ist der eigentliche Zugang zu Curling-Wetten. Ob eine Curling-Partie, eine Curling-Meisterschaft oder eine bestimmte Wettart dort steht, entscheidet darüber, ob ein Schweizer Veranstalter sie überhaupt anbieten darf – nicht der Geschmack des Publikums und nicht das Angebot eines ausländischen Buchmachers. Wer also prüfen will, ob ein Curling-Spiel im Sporttip-Programm erscheinen kann, prüft die Liste selbst oder das Wettprogramm des Veranstalters.

Ausländische Anbieter: was die Bewilligung nicht mitbringt

Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – Domain-Hopping –, und die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als auf der Liste geführt.

Für Curling-Wetten heisst das konkret: Die acht ausländischen Namen in der Übersicht oben nehmen möglicherweise Curling-Märkte an, aber sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bieten keinen Schweizer Rechtsschutz und unterliegen keiner Schweizer Aufsicht. Wer dort gewinnt, hat keinen Schweizer Weg, den Gewinn durchzusetzen, weil die Wette nicht unter Schweizer Recht fällt.

Was eine fehlende Bewilligung den Einzelnen kostet

Die ausländische Bewilligung eines Anbieters ist für einen Schweizer Wettenden zunächst eine Information über die Aufsicht, unter der das Haus steht – nicht über die Seriosität einzelner Personen, die es führen. Das Bekenntnis zu einer bestimmten Aufsichtsbehörde sagt etwas darüber, wo man bei einem Streit klagen kann und wo nicht; Schweizer Spielende haben bei ausländischen Anbietern keinen Schweizer Rechtsweg, und die ausländische Aufsichtsbehörde wird in der Praxis kaum eingreifen, wenn es um einen Gewinn von wenigen Hundert Franken geht. Diese Klagehürde in beide Richtungen zu kennen, ist wichtiger als jeder Marketingeinwand.

Der zweite Punkt ist die Registrierung. Eine im Ausland erworbene Bewilligung bringt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister mit sich. Die Spielsperre ist eine Schweizer Institution, und sie greift nur bei Veranstaltern, die unter Schweizer Aufsicht stehen.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus Schweizerisch bewilligten Grossspielen – die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab und ist deshalb je nach Kanton unterschiedlich. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieses Betrags: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Die praktische Konsequenz daraus ist einfach – bei einem Curling-Turnier mit einem Gewinn im zweistelligen oder dreistelligen Bereich gibt es steuerlich nichts zu tun. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von ihrer Höhe als volles steuerbares Einkommen. In diesem Punkt liegt der Unterschied zwischen den beiden Wegen nicht im Betrag, sondern in der Steuerpflicht selbst. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze – eine solche Behauptung wäre falsch. Für die eigene Situation gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Werbung, Gratisspielguthaben und was Boni regelt

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot für bestimmte Tageszeiten besteht nicht.

Für den Wettenden ist daran eine Sache bemerkenswert: Die Grösse eines Bonus bevollmächtigt niemanden. Bereits ein Gratisspielguthaben muss vorab bewilligt werden, und was danach passiert, steht in den Teilnahmebedingungen – nicht auf der Werbefläche. Die Suche nach einer Curling-Wette beginnt deshalb sinnvollerweise bei den Bedingungen und nicht beim Willkommensangebot.

Spielerschutz: die Entscheidungen liegen beim Wettenden

Der Schutzmechanismus des Schweizer Rechts unterscheidet sich von dem, was ausländische Anbieter üblicherweise anbieten. Es gibt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Was es gibt, ist die Pflicht des Veranstalters, vom Wettenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen (Art. 87 VGS). Die Limite setzt der Spielende, nicht der Staat.

Bei Swisslos ist das konkret geregelt: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach Gesetzeswortlaut wäre eine Erhöhung nach 24 Stunden möglich; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus, und sie lesen sich anders, wenn man die Reihenfolge bedenkt. Wer die Limite senkt, kann sofort nicht mehr verlieren, was er gerade zu verlieren droht. Wer sie erhöht, muss warten. In dieser Wartezeit liegt die Entscheidung des Gesetzgebers, dass ein Verlust nicht durch einen Klick rückgängig gemacht werden soll.

Verlustlimiten, Zahlungswege und die Spielsperre

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wichtig dabei: Ein Kauf von Spielguthaben ist kein Einsatz, und die Höchstgrenze von CHF 10’000 in 30 Tagen begrenzt den Geldeingang, nicht die Spielhandlung selbst – dafür sind die Verlustlimiten zuständig. Wer beide Zahlen verwechselt, hat den Schutzmechanismus falsch verstanden.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80–82 BGS umfasst die Spielsperre sowohl die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen als auch die Selbstsperre, geführt in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen; eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Wer sich sperren lässt, sollte wissen, dass die Sperre nicht nur das Sporttip-Konto schliesst. Sie wirkt im ganzen Register, und das ist der Sinn. Die Sperre lässt sich auch nicht mit einem zweiten Anbieter umgehen, weil es keinen zweiten gibt, der nicht an das Register angeschlossen wäre.

Alter, Identität und ein Konto pro Person

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für eine Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Nach Art. 47–52 VGS gilt ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität; nach Art. 72 BGS sind Minderjährige online nicht zugelassen.

Bei den Testkäufen der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an Verkaufsstellen also nicht als streng darstellen. Der Kontrollpunkt, der tatsächlich funktioniert, ist die Online-Registrierung mit Ausweisabgleich, und sie funktioniert nur bei Veranstaltern, die unter Schweizer Aufsicht stehen.

Auszahlung: wohin das Geld geht und wie lange es dafür braucht

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettbetrieb nicht. Ein Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und ergibt sich aus seinen Bedingungen.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Zwei-Gratis-Auszahlungen-Regel ist bei einem Nischensport wie Curling schnell aufgebraucht, wenn man kleinere Gewinne regelmässig abzieht statt sie liegen zu lassen.

Die Spielwette lässt sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. In der Schweiz existiert kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettanbieter blockieren – die Blockade läuft über DNS-Sperren, nicht über den Zahlungsverkehr.

Die Veranstalter im Einzelnen

Die folgenden zehn Profile folgen der Reihenfolge der Übersicht: zuerst die zwei Schweizer Veranstalter, dann die acht ausländischen Namen. Bei den ausländischen Anbietern ist in jedem Profil dieselbe Feststellung zu treffen – es gibt acht Wege, auf denen ein Schweizer Spieler einer ausländischen Marke begegnet, und es gibt keinen Grund, sie als Alternative zu den zwei bewilligten Häusern zu lesen.

Swisslos Sporttip: die einzige Bewilligung im Deutschschweizer Wettgeschäft

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kommt für ein Online-Konto nicht in Frage – daran ändert kein Bonus etwas.

Beim Produkt selbst ist der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Curling-Wetten im Rahmen eines Turniers ist die Obergrenze von CHF 1’000 pro Kombinationswette selten ein Problem; wer aber ein ganzes Turnier über mehrere Wetten abdecken will, merkt schnell, dass der Katalog und die Limite gemeinsam wirken. Dazu kommt der Kombiboost mit seiner Staffel von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, die im Curling-Programm kaum erreichbar ist. Und die Werte sind nur so viel wert wie der Katalog, der sie trägt: Was Swisslos an Curling anbieten darf, steht auf der Gespa-Liste, und die Zahl der Voraussagen, die ein Curling-Turnier liefert, ist begrenzt.

Wer Zugang zum Deutschschweizer oder Tessiner Vertragsgebiet hat, für den ist Sporttip der Weg mit dem vollständigen Schweizer Schutz: Limiten mit 72-Stunden-Regel bei Erhöhung, Spielsperre im schweizweiten Register, Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, kein Kredit an Spielende, keine anonyme Auszahlung. Die 26-Wochen-Frist für nicht geltend gemachte Gewinne und die Zwei-Gratis-Auszahlungen-Regel sind der Preis dafür, und beide treffen den, der seinen Wettschein aus den Augen verliert.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, westlich der Saane

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art von Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Gespa-Aufsicht wie bei Swisslos. Die Trennung ist geografisch, nicht inhaltlich: Wer in Freiburg oder Genf wohnt, findet hier das Pendant zu Sporttip.

Die Grösse des Vertriebsnetzes ist der eigentliche Unterschied zu Swisslos. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten eine Dichte, die in der Deutschschweiz ihresgleichen sucht, und sie erklärt, warum ein QR-Code-Weg von der App zur Verkaufsstelle in der Westschweiz praktisch immer funktioniert. Für Curling ist das relevanter, als es klingt: Bei einem Sport mit langer, kalter Saison und einem Publikum, das in Vereinen organisiert ist, ist der Weg über eine Verkaufsstelle für viele der gewohnte Weg zur Wette, und wer seine Kombination zuhause zusammenstellt und sie vor Ort bestätigen lässt, hat am Ende dieselbe Quote.

Für Wettende in den sechs Westschweizer Kantonen ist Jouez Sport nicht die zweite Wahl, sondern die einzige mit Bewilligung. Der Anbieter steht dem ersten in nichts nach, was den Schutzrahmen angeht, und wer dort ein Konto eröffnet, hat dieselben Verlustlimiten-Mechanismen, dieselbe Registeranbindung und denselben Auszahlungsweg auf das eigene Konto. Ein Vergleich beider Häuser führt zu keinem Sieger – es gibt nur ein Wohnsitzkriterium.

Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen

Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine im Ausland gemeldete Genehmigung ist in der Schweiz nach Art. 4 BGS ohne Kraft. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains werden auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert.

Wer die Marke kennt, kennt sie aus dem internationalen Wettgeschäft, in dem Curling in einzelnen Programmen durchaus vorkommt. Ob und zu welchen Quoten das hier der Fall ist, lässt sich aus der Schweiz heraus nicht überprüfen, und die 5-%-Marge aus dem Rechenbeispiel lässt sich dort nicht nachschlagen. Es bleibt bei der einen Feststellung: Eine im Ausland erworbene Genehmigung wirkt in der Schweiz nicht, und ein Streit über einen Gewinn findet vor keiner Schweizer Stelle statt.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen

Fezbet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Da ausschliesslich Swisslos und Loterie Romande für den Schweizer Markt zugelassen sind, hat eine ausländische Genehmigung nach Art. 4 BGS hier keinerlei Wirkung. Da der Anbieter zudem nicht im Schweizer Sperrregister geführt wird und keinen Rechtsschutz bietet, erfolgt die Zugangssperre durch die Gespa via DNS.

Eine Schweizer Adresse erreicht man bei dieser Marke nicht, und ein Schweizer Aufsichtsweg existiert nicht. Wer sie dennoch aufruft, sollte wissen, dass die Domain innert Stunden auf eine andere wechseln kann, wenn sie gesperrt wird – das ist kein Angriff auf den Nutzer, aber es macht eine verlässliche Verbindung unmöglich.

1Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen

1Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Nach Art. 4 BGS sind nur Swisslos und Loterie Romande für den Schweizer Markt zugelassen; ausländische Genehmigungen sind rechtlich bedeutungslos. Da der Anbieter keinen Schweizer Rechtsschutz gewährt und nicht an das Sperrregister angeschlossen ist, werden seine Domains regelmässig auf die Gespa-Sperrliste gesetzt.

Für einen Wettenden mit einer konkreten Curling-Frage – etwa einer Partie aus einem internationalen Turnier, die am nächsten Morgen beginnt – bieten solche Marken den theoretischen Vorteil eines grösseren Programms. Dieser Vorteil wird vollständig davon aufgezehrt, dass kein Weg existiert, einen Streit auszutragen, und dass ein Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel kantonal anders behandelt werden kann als ein Schweizer Gewinn.

BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen

BetFury (betfury.ac) hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS keine Kraft.

Auffällig ist an dieser Marke vor allem die Domainendung, die nicht die einer klassischen Wettseite ist. Wer eine Sportwette platzieren will, findet hier keine Struktur, die sich mit dem Sporttip-Programm vergleichen liesse, und die fehlende Bindung an das Schweizer Register ist bei einem Anbieter mit dieser Ausrichtung der entscheidende Punkt.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine im Ausland gemeldete Genehmigung ist in der Schweiz nach Art. 4 BGS ohne Kraft. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains werden auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert.

Der Name lässt an ein Unterhaltungsangebot denken, und in der Tat steht bei solchen Marken neben der Sportwette ein breiteres Unterhaltungsangebot. Für Curling ist das keine Verbesserung: Ein breiteres Sortiment neben der Sportwette macht den Sportwettenmarkt nicht tiefer, und die Schutzmechanismen, die in der Schweiz gelten, kommen damit nicht mit.

IviBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine im Ausland gemeldete Genehmigung ist in der Schweiz nach Art. 4 BGS ohne Kraft. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains werden auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert.

Wer sich für eine solche Marke entscheidet, entscheidet sich für ein Konto, das nicht in einem schweizerischen Register erscheint. Die Selbstsperre, die bei Swisslos für 1 bis 180 Tage gilt, hat hier keine Entsprechung, und wer sich nach einer Verlustphase sperren will, braucht dazu die Unterstützung des Anbieters selbst – ein schwacher Mechanismus im Vergleich zu einem staatlich geführten Register.

BassBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen

BassBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Da ausschliesslich Swisslos und Loterie Romande für den Schweizer Markt zugelassen sind, hat eine ausländische Genehmigung nach Art. 4 BGS hier keinerlei Wirkung. Da der Anbieter zudem nicht im Schweizer Sperrregister geführt wird und keinen Rechtsschutz bietet, erfolgt die Zugangssperre durch die Gespa via DNS.

Bei einer kleineren Marke dieser Art fallen die Unterschiede zu den bekannten internationalen Namen weniger ins Auge, und das ist die eigentliche Gefahr: Die fehlende Bewilligung ist bei einem unbekannten Namen dieselbe wie bei einem grossen, aber es gibt weniger öffentlich einsehbare Beschwerden, an denen man sich orientieren könnte.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen

20Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Nach Art. Da der Anbieter keinen Schweizer Rechtsschutz gewährt und nicht an das Sperrregister angeschlossen ist, werden seine Domains regelmässig auf die Gespa-Sperrliste gesetzt.

Der Vergleich mit den zwei bewilligten Häusern fällt hier in einem Punkt besonders deutlich aus: Bei Swisslos ist der Auszahlungsweg auf ein Konto auf den eigenen Namen festgelegt, und der Umgang mit dem Guthaben folgt aus den Bedingungen. Bei einer ausländischen Marke hängt der Weg vom Unternehmen ab, und es existiert keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann, wenn er nicht funktioniert.

Was die Entscheidung erleichtert

Die Frage, welcher Anbieter für Curling-Wetten der richtige ist, stellt sich in der Schweiz anders als in den meisten anderen Ländern. Es gibt hier keine Rangfolge, die man von oben nach unten durchgehen könnte, und deshalb ist der erste Schritt auch kein Vergleich, sondern eine Gebietsprüfung. Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets wohnt, kommt an Sporttip. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kommt an Jouez Sport. Alle anderen Konstellationen führen nicht zu einem dritten bewilligten Anbieter, weil es keinen gibt.

Der zweite Schritt ist die Prüfung des Sportkatalogs. Bevor man über Quoten und Boni spricht, steht die Frage, ob das gewünschte Curling-Ereignis und die gewünschte Wettart überhaupt in der Gespa-Liste autorisierter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen. Diese Liste (Version 10.09.2026) ist kein Marketingdokument, sondern die Grenze des Erlaubten. Wer ein Ereignis dort nicht findet, findet es bei keinem bewilligten Anbieter.

Für wen ist die Sache nun geeignet? Wer einmal im Jahr während der Olympischen Winterspiele oder der Weltmeisterschaft eine Wette auf ein Curling-Spiel abgeben will, für den sind die Limiten, die Wartefristen und die verfallenden Ansprüche kein praktisches Thema. Auf dieser Nutzungsebene ist der Schweizer Weg der einfachste, den es gibt: Online-Konto mit Ausweisprüfung, Einsatz ab CHF 1, Gewinn automatisch auf dem Wallet bis CHF 1’000. Wer dagegen jede Woche auf die Curling-Tour setzen will, stösst schnell an zwei Grenzen gleichzeitig – an den Umfang des Programms und an die Zahl der Spiele, die überhaupt eine Wette tragen. Das ist keine Frage des Anbieters, sondern der Sportart.

Und wer meint, den Katalog über einen ausländischen Anbieter umgehen zu können, tauscht ein begrenztes Angebot gegen eine unbegrenzte Rechtsunklarheit. Die Wetten mögen dort zahlreicher sein; der Weg, einen Gewinn durchzusetzen, ist es nicht. Das ist die ehrlichste Zusammenfassung dieses Marktes: Man wählt nicht zwischen einem günstigen und einem teuren Angebot, sondern zwischen einem engen Angebot mit Schutz und einem breiten ohne.

Häufige Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz

Sind Wetten auf Curling bei Sporttip oder Jouez Sport überhaupt möglich?

Möglich sind sie nur, wenn das jeweilige Curling-Ereignis und die Wettart auf der Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen. Diese Liste (Version 10.09.2026) ist der verbindliche Rahmen. Bloss weil ein Turnier stattfindet, muss es deshalb nicht im Programm erscheinen.

Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?

Die Liste führt Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten als geschlossene Aufzählung; Qualifikationsrunden nur, wenn sie genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, und Ranglistenwetten nur bei Entscheidung über Teilnahme oder Podest. Keine Trainingsläufe, keine Eckball- oder Kartenmärkte, kein Esport-Abschnitt.

Was bedeutet die Marge bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?

Die Marge ist der Anteil aller Einsätze, den der Veranstalter behält. Bei einem knappen Markt kann sie in der Nähe von 5 % liegen; bei einem dünn gehandelten Curling-Markt, dessen Quoten schwer zu stellen sind, wächst sie darüber hinaus. Wenig Umsatz heisst weniger Vergleichsmass und deshalb mehr Polster.

Wie ergibt sich der Auszahlungsbetrag aus Einsatz und Gesamtquote?

Bei Einzelwetten wird der Einsatz mit der Quote multipliziert, bei Kombinationen mit der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 20 bei Quote 2.10 ergibt CHF 42.00 vor der Rundung.

Was passiert, wenn eine Curling-Partie abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?

Dann ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in einer Kombination erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00 – der Einsatz kommt also nicht zurück, das Gesamtprodukt der Kombination sinkt aber auf die Quote der verbliebenen Voraussagen. Ein Nachholen im Turnierrahmen zählt als Nachholen.

Bis zu welchem Betrag bleibt ein Gewinn steuerfrei, und warum ist das je nach Kanton anders?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der eidgenössische Betrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb je nach Kanton. Oberhalb behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»