Wettanbieter mit gratis Startguthaben: Die Bedingungen entscheiden, nicht die Zahl im Banner
Ladevorgang...
In der Schweiz gibt es Gratisguthaben nur, wenn die Aufsicht vorher Ja sagt. Genau da beginnt der
Unterschied zu jenen Seiten, die mit einem Vielfachen davon werben und dafür keine Bewilligung
brauchen.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa, gegen das
Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln
von Swisslos und Loterie Romande.
Startguthaben in der Schweiz: kleine Summen mit harten Kanten
Zehn Franken. Das ist die Grössenordnung, um die es hierzulande geht, wenn eine Aktion ein
Gratisguthaben verspricht. Ein Zehner als Spielguthaben, 30 Tage haltbar, nicht auszahlbar. Wer von
«Startguthaben» liest, denkt an ein paar Hundert Franken, an einen Betrag, der ein neues Konto
wirklich trägt. In der Schweiz ist die Zahl klein, und die Bedingungen darum sind es nicht.
Der Grund liegt nicht im Geiz der beiden Veranstalter. Wer Gratisspielguthaben unters Volk bringt,
braucht dafür die vorherige Zustimmung der Gespa. Jede Aktion ist einzeln bewilligt, jede Summe
einzeln abgesegnet. Ein Marketingplan, der auf Gratisguthaben als Wachstumshebel setzt, lässt sich
unter dieser Regel nicht fahren. Also bleibt es bei Kampagnen mit enger Reichweite, engem Zeitfenster
und einem Betrag, der die Werbebotschaft nicht selbst übernimmt.
Dass es überhaupt zwei Anbieter sind und nicht zwanzig, ist ebenfalls kein Zufall. Die Kantone haben
die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip
und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Zwei Bewilligungen, zwei Vertragsgebiete, keine dritte
Adresse mit Schweizer Bewilligung. Ein Vergleich, der hierzulande zehn lizenzierte Wettanbieter
nebeneinanderstellt, hat die Liste nicht gelesen.
Was heisst das für jemanden, der heute ein Konto eröffnen will? Es heisst, dass die Auswahl nicht
zwischen zwanzig Willkommenspaketen stattfindet, sondern zwischen wenigen Wegen mit sehr
unterschiedlichem Charakter. Der eine führt über ein bewilligtes Schweizer Angebot mit kleinem
Gratisguthaben, harten Limiten und Rechtsweg. Der andere über eine ausländische Plattform ohne
Schweizer Bewilligung, die mit grösseren Beträgen wirbt und dafür auf Spielerschutz, Sperrregister und
Durchsetzbarkeit verzichtet. Beide Wege existieren. Nur einer von beiden kennt deinen Kanton.
Was ein Startguthaben genau ist – und was es nicht ist
Ein Startguthaben ist Gratisspielguthaben. Es sitzt auf dem Spielerkonto, es lässt sich für Wetten
einsetzen, und es lässt sich nicht auszahlen. Nicht «schwer auszahlbar», nicht «erst ab einem
Mindestbetrag» – nicht auszahlbar. Das steht so in den Bedingungen, und es ist der wichtigste Satz
dieser ganzen Gattung.
Daraus folgt mehr, als auf den ersten Blick klar wird. Ein Guthaben, das nur für Wetten verwendbar
ist, ist keine Gutschrift auf dein Haben. Es ist ein Gutschein mit Ablaufdatum, und sein tatsächlicher
Wert hängt vollständig davon ab, zu welchen Quoten, in welcher Frist und auf welche Märkte du ihn
einsetzen darfst. Ein Gratisbetrag von CHF 10 ist bei Quote 1.20 und einer Frist von drei Tagen etwas
anderes als bei Quote 1.90 und dreissig Tagen.
Die zweite Unterscheidung, die kein Banner je nennt: Fliessst der Einsatz zurück? Bei einem
Gratisguthaben, das als Guthaben gebucht wird, wird er in der Regel mitbezahlt – anders als bei einer
Gratiswette, deren Einsatz bei einem Treffer verfällt. Die Schweizer Aktionen arbeiten mit
Guthabenlogik. Wer aus einem anderen Markt kommt und die Freiwette vor Augen hat, vergleicht zwei
verschiedene Dinge.
Die dritte Unterscheidung betrifft die Herkunft des Geldes. Das regulär gekaufte Spielguthaben auf
dem Swisslos-Wallet ist auszahlbar, sofern es sich um Spielguthaben handelt und nicht um
Promotionsguthaben. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf
den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten
Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10
Arbeitstagen. Der Zusatz ist der entscheidende: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht
auszahlbar. Zwei Guthaben, ein Konto, zwei völlig verschiedene Eigenschaften.
Dass die Grenze zwischen gekauftem und geschenktem Guthaben so scharf gezogen wird, ist kein
Formalismus. Sie verhindert, dass eine Werbeaktion in eine Auszahlungsmaschine mündet. Für den
Spielenden heisst sie: Was du selbst eingezahlt hast, gehört dir weitgehend. Was dir geschenkt wurde,
gehört dir nie.
Was ein Gratisguthaben in Euro und Rappen wert sein kann
Rechnen wir es durch, an einem Beispiel, das kein Angebot zitiert, sondern nur zeigt, wie die Mechanik
läuft. Angenommen, ein Promotionsguthaben von CHF 10 liegt auf dem Konto, und du setzt es auf einem
Zwei-Weg-Markt ein, bei dem beide Seiten die Quote 1.90 tragen. Das ist eine illustrative Quote, keine
ausgeschriebene Preisangabe.
Ein solcher Markt lässt dem Buchmacher eine Auszahlungsquote von rund 95 % – zwei Ergebnisse, beide
mit 1.90, und der Rest bleibt beim Veranstalter. Der erwartete Wert des Guthabens berechnet sich damit
so: Der Gratisbetrag wird mit dem Quotenüberschuss multipliziert (1.90 − 1 = 0.90), durch die Quote
geteilt und mit der Auszahlungsquote des Marktes gewichtet. Aus CHF 10 werden dabei rund CHF 4.50
Erwartungswert – unter der Annahme, dass der Einsatz bei einem Treffer nicht zurückfliesst.
Und genau hier kippt die Rechnung, wenn man die Schweizer Variante nimmt. Bei einem Spielguthaben
fliesst der Einsatz mit zurück. Dann sieht der erwartete Wert des Guthabens deutlich höher aus, weil
der Treffer die vollen CHF 19 einbringt und nicht nur den Gewinnanteil. Die Bandbreite reicht also von
ungefähr CHF 4.50 bis gegen CHF 9 – je nachdem, ob der Einsatz bei einem Treffer verfällt oder
zurückfliesst. Alles dazwischen hängt davon ab, wie hoch das Promotionsguthaben ausfällt, in welcher
Frist du es einsetzen kannst und auf welchen Markt.
Zwei Zahlen, eine Lektion. Zehn Franken sind nicht zehn Franken. Sie sind etwa die Hälfte davon im
einen Fall und fast das Ganze im anderen, und der Unterschied steht in keiner Werbung.
Was das mit der Frist macht, ist ein zweiter Gedanke. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»
der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen
den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10
Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Tage Zeit für die
Codeeingabe, dreissig Tage für den Einsatz. Das ist der ganze Handlungsspielraum, und er ist knapp
genug, dass ein Gelegenheitsbettender ihn verpassen kann, ohne je eine Wette platziert zu haben.
Wert und Bedingung gehören darum in denselben Satz. Wer nur den Wert liest, liest die Hälfte.
Verlustlimiten: der Filter, durch den jede neue Kundschaft muss
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit
einer Oberlimite von CHF 9’999, und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine
Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage
möglich. Das sind keine Empfehlungen und kein Formularfeld, das man schnell wegklickt. Ohne diese
Werte gibt es keinen Zugang.
Man muss das in seiner Konsequenz ernst nehmen, denn es ändert die Frage. Nicht «welcher Bonus ist am
grössten», sondern «wie viel Verlust bin ich bereit zu definieren, bevor ich überhaupt weiss, wie ich
wette». Wer mit einem Gratisguthaben von CHF 10 in die erste Woche geht, sitzt damit in einem Rahmen,
den er selbst gesetzt hat – und diesen Rahmen kann er innerhalb von Minuten senken, aber nicht
innerhalb von Minuten erhöhen. Die Asymmetrie ist Absicht. Ein Verlustlimit, das sich so schnell
anheben lässt wie ein Kontosaldo, ist kein Verlustlimit.
Die 72 Stunden sind der Punkt, an dem sich hierzulande alle Aktionen unterscheiden. Wer die Limiten
hochsetzt, weil er einen Aktionsbetrag einsetzen will, wartet drei Tage, bevor die Änderung greift.
Eine Aktion mit sieben Tagen Eingabefenster und 30 Tagen Gültigkeit ist damit nicht automatisch mit
einer Limitenänderung vereinbar. Der Aktionskalender und der eigene Schutzrahmen laufen in
unterschiedlichen Zeittakten, und der Spielende ist der einzige, der beide kennt.
Wichtig ist auch, was hier passiert, wenn Guthaben aus einer Aktion im Spiel ist: Die Limiten gelten
weiter. Ein geschenkter Franken ist kein Freifahrtschein am Limit vorbei. Das ist die eine Stelle, an
der die Schweizer Regelung strenger wirkt als die Werbung vermuten lässt, und sie ist auch die Stelle,
an der sie am meisten nützt.
Die selbst gesetzte Sperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung
vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und
gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der kurze
Zeitraum und die lange Variante bedienen zwei ganz verschiedene Situationen: eine Pause und eine
Entscheidung.
Für den Vergleich unter den Anbietern ist die Registereintragung das gewichtigere Merkmal. Ein
ausländisches Angebot hängt nicht an diesem Register – es kann es nicht abfragen und meldet nichts
hinein. Wer also seine Selbstsperre als persönliche Schutzmauer versteht, muss wissen, dass diese
Mauer an der Landesgrenze endet. Die hiesige Sperre wirkt dort, wo die Bewilligung wirkt.
Sperren sind kein Nischenthema für Problemsituationen. Sie sind die Rückseite derselben Bewilligung,
die das Gratisguthaben genehmigt. Beides kommt aus demselben Regime, und ein Angebot ohne dieses
Regime hat auch die Rückseite nicht.
Der ehrliche Beitrag des Marketings zur Realität: Boosts statt Boni
Weil Gratisguthaben bewilligungspflichtig sind und klein bleiben, verlagert sich die Werbung auf
Produkte, die keiner Zustimmung bedürfen. Bei Sporttip sind das Boosts, und man kann an ihnen gut
ablesen, wie ein Gratisversprechen ohne Gratisguthaben aussieht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt
mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn
beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen.
Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts wiederum gelten nur online, für
Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines
definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal
nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Da steht ein «100 %»-Bonus, und er ist völlig echt – auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz, und
erst ab fünfzehn Voraussagen. Wer vier Richtige hat, bekommt 5 % auf den Gewinn. Bei einem
Nettogewinn von CHF 20 sind das CHF 1. Das ist die ganze Ertragskraft der Aktion, und sie erklärt
nebenbei, warum die Schweizer Anbieter nicht mit Gratisguthaben locken müssen: Der Anreiz liegt im
Kombinieren, nicht im Startkapital.
Der Vergleich mit dem ausländischen Modell ist hier besonders aufschlussreich. Dort wird das
Startguthaben nachgeschmissen und das Geld über Umsatzbedingungen und Quotenmargen zurückgeholt. Hier
gibt es kaum Startguthaben und dafür auch keine Umsatzschleife, die einen Aktionsbetrag zigmal
durcharbeiten lässt. Wer wissen will, was ein Gratisguthaben wirklich kostet, muss die Frage
umdrehen: Es kostet hier wenig, weil es wenig gibt. Es kostet dort viel, weil die Bedingungen den
beworbenen Betrag mehrfach einziehen.
Vertragsgebiete und Registrierung: der Wegweiser durch die Schweizer Angebote
Wer sich in der Schweiz ein Wettkonto eröffnet, wählt nicht nur einen Anbieter, sondern auch ein
Gebiet. Swisslos und Loterie Romande teilen das Land unter sich auf, und die Kontoeröffnung hängt am
Wohnsitz.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt,
Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne,
und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Sporttip wird im
Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie
im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das
Swisslos-Vertragsgebiet.
Für die Praxis heisst das: Ein Deutschschweizer Haushalt findet sein bewilligtes Angebot bei Sporttip,
ein Westschweizer Haushalt bei Jouez Sport. Das ist keine Geschmacksfrage. Es ist die Grenze, an der
das Konto entweder entsteht oder nicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich
nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen
Adress-Datenbanken geprüft. Das ist eine Identitätsprüfung mit Papier, und sie ist der Moment, in dem
sich die beiden Wege endgültig trennen: Auf der einen Seite ein Ausweis, der gelesen wird; auf der
anderen ein Formular, das sich selbst bestätigt.
Einzahlen, auszahlen, Kombinieren: die Spielregeln der Kontoführung
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut;
Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer
oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Loterie Romande erlaubt
Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000;
Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN.
Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Die Zentren, an denen Entscheidungen fallen, sind andere als bei den Offshore-Plattformen. Dort dreht
sich alles um die erste Einzahlung und die daran hängenden Bedingungen. Hier dreht sich alles um
Limiten, Kontoinhaber und Auszahlungsweg. Wer wissen will, ob er in diesem System glücklich wird, muss
sich eine einzige Frage stellen: Ist mir lieber, dass mein Konto nach Schweizer Regeln geführt wird,
oder ist mir lieber, dass ich mehr tun kann?
Wettschein-Mechanik: was auf einem Schweizer Wettschein wirklich passiert
Wer zum ersten Mal bei einem Schweizer Veranstalter wettet, stösst auf Regeln, die in keiner
Bonusübersicht stehen und trotzdem jeden Franken beeinflussen.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz
für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann
die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht
angenommen. Ein Gratisguthaben von CHF 10 liegt damit bequem im erlaubten Bereich – die Einsatzgrenze
ist bei dieser Grösse nicht die Bremse, die Frist und die Auszahlbarkeit sind es.
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem
Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen
genau abgerundet. Zwei Rundungen, beide zu deinem Nachteil, beide im Cent-Bereich. Es lohnt sich,
diese Rechnung einmal selbst zu machen, wenn CHF 10 Guthaben und eine Quote von 1.90 auf dem Schein
stehen – nicht wegen der fünf Rappen, sondern weil man danach weiss, was ein Wettschein tut.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus
Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist
oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis
live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert
werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder
Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Quote 1.00 ist keine
Strafe im eigentlichen Sinn, sie ist eine Rückabwicklung – aber sie kostet den Einsatz an
Ertragsmöglichkeit, und wer live auf einen Elfmeter hin wettet, spielt gegen dieses Fenster.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die
Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion
an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer
Korner und Tore desselben Spiels in einen Schein packt, sollte das also über die vorgesehene Funktion
tun. Der Betrugsverdacht trifft nicht den Spielenden – aber wenn der Schein in der Prüfung stirbt,
stirbt die Quote mit.
Ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen
eines Turniers nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in
Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen
nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten
des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per
eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen lang, bis man die Frist im Kalender hat.
Cash-Out: kein Regulierungsgegenstand, sondern eine Hausregel
Cash-Out ist im Schweizer Recht nicht geregelt. Es ist kein bewilligungspflichtiges Produktmerkmal,
sondern eine Funktion, die jeder Veranstalter selbst ausgestaltet – und deshalb ist alles, was hier
steht, eine Beschreibung der Hausregel eines bestimmten Anbieters, nicht eine Aussage über die
Gattung.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live,
aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes
Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der
Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der
Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für
alle Wetten anbieten.
Darin steckt die ganze Wahrheit über den Frühausstieg: Du verkaufst deine Wette an den Buchmacher, und
der Preis, den er zahlt, ist niedriger als das, was die Wette wert wäre, wenn sie aufginge. Das ist
kein Skandal, das ist das Geschäftsmodell der Funktion. Wer sie nutzt, tauscht Ertrag gegen
Sicherheit, und wie viel Sicherheit er bekommt, weiss er erst beim Klick. Für einen Spielenden mit
einem Gratisguthaben von CHF 10 ist Cash-Out ohnehin wenig relevant, weil der ausgestiegene Betrag
nach Abzug gegen den beworbenen Wert verschwindet. Für jemanden mit einer Langzeitwette über Monate
kann er der Unterschied zwischen einem kleinen Gewinn und gar nichts sein.
Die Rangliste: zehn Angebote, zwei Kategorien, ein klarer Massstab
Die folgende Übersicht stellt die Anbieter nach dem Massstab dieser Seite gegenüber: nicht nach der
Höhe eines beworbenen Betrags, sondern nach Bewilligungsstatus, Art des Angebots und dem, was für die
Leserschaft tatsächlich greifbar ist. Die Reihenfolge der beiden Schweizer Veranstalter zuerst, dann
die ausländischen Plattformen, folgt dem Aufbau des Schweizer Marktes und nicht einer Vorliebe der
Redaktion.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt eine Spalte, die auf den ersten Blick monoton wirkt: achtmal derselbe Eintrag,
zweimal der Gegenfall. Genau das ist die Information. Eine Schweizer Bewilligung ist kein Merkmal, das
man in Abstufungen besitzt. Entweder ein Anbieter hat sie und untersteht der Aufsicht, dem
Sperrregister und dem Rechtsweg, oder er hat sie nicht und untersteht nichts davon. Die Zwischenräume,
die eine Bonusübersicht normalerweise füllt, existieren hier nicht.
Für wen ist welche Spalte relevant? Wer im Streitfall jemanden anrufen können will, braucht Zeile
eins oder zwei. Wer vor allem Auswahl und Gestaltungsfreiheit sucht und mit einem Konto ohne
Schweizer Rückhalt leben kann, findet sie in den unteren Zeilen. Beide Haltungen sind legitim, aber
nur eine von ihnen lässt sich nachträglich wechseln.
Wer für wen in Frage kommt – in einem Satz
Ein Deutschschweizer oder Tessiner Haushalt, der regelmässig kleine Beträge setzt und im Zweifel
wissen will, an wen er sich wendet: Sporttip. Ein Westschweizer Haushalt: Jouez Sport. Wer
ausserhalb dieser Gebiete wohnt, wer Zugang zu einem breiteren Wettprogramm sucht oder wer die
Schweizer Limiten als Einengung empfindet, landet bei den ausländischen Plattformen – und sollte
wissen, was er dabei aufgibt.
Grundlagen: was in der Schweiz überhaupt eine Wette sein darf
Bevor man über Boni spricht, muss man über den erlaubten Inhalt sprechen. Das Schweizer Recht regelt
nicht nur, wer wetten darf, sondern auch worauf.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa
(Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur die Casinos
kontrolliert. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung
pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, an dem sich alles entscheidet: Die
Bewilligung ist territorial. Sie schützt innerhalb der Schweiz und endet an der Grenze.
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten,
Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet
sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den
Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, und Wettläufe im Training
nie. In der Liste finden sich keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse,
an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Was bedeutet das für den Wettenden? Es bedeutet, dass ein geschlossener Katalog nicht nur eine
Einschränkung ist, sondern auch eine Zusage: Was dort steht, ist geprüft. Was nicht dort steht, ist
nicht verboten im Sinne einer Straftat für den Spielenden, aber es wird von keinem bewilligten
Anbieter angeboten. Wer auf Eckbälle wetten will, wird in der Schweiz nicht fündig – nicht aus
Willkür, sondern weil der Katalog sie nicht führt. Das ist der Preis der Kontrolle, und er ist
deutlich sichtbar.
Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, wenn der Veranstalter eine entsprechende
Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Wer
also annimmt, in der Schweiz sei Livewetten stark beschnitten, irrt an dieser Stelle. Beschnitten ist
der Katalog der Wettarten, nicht das Zeitfenster.
Was die Steuer betrifft, gilt eine Regel, die man kennen sollte, bevor man über Boni redet: Gewinne
aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und
erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 – im Jahr 2025
waren es CHF 1’070’400 –, und der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton anders. Oberhalb des
Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung
zurückgeholt wird. Eine gewöhnliche Wette liegt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer,
keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer sichicher
sein will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Rechtslage: warum es nur zwei gibt und was das für den Vergleich heisst
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos
mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter
Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter
ausländischer Domains. Ein Vergleich über zehn Anbieter ist in der Schweiz insofern immer auch ein
Vergleich über zwei Kategorien, von denen eine nur zwei Mitglieder hat.

Das ist der Punkt, an dem viele Erwartungen scheitern. Wer aus einem Markt mit Dutzenden lizenzierten
Buchmachern kommt, sucht eine Rangliste und findet ein Paar. Die Reduktion ist kein Übergangszustand
und kein Versäumnis, sondern Ergebnis der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame
Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Nettoertrag geht an gemeinnützige
Zwecke in den Kantonen.
Für die Bewertung der ausländischen Anbieter folgt daraus der entscheidende Satz: Eine ausländische
Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Geltung.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird
nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen
werden, und es existiert keine Schutz- oder Fairplay-Kontrolle.
Auch die Sperrliste gehört in dieses Bild. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains,
die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September
2019, 671 Domains waren es Ende 2025. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt –
Domain-Hopping. Wer eine solche Adresse findet, findet auch die Nachfolgerin am nächsten Tag. Blockade
ist ein Hindernis, keine Mauer.
Bleibt die Eröffnung des Fairplay-Begriffs. Ein bewilligter Schweizer Anbieter kann über Quote,
Limiten und Aufsicht geprüft werden, und gegen eine verweigerte Auszahlung gibt es einen Weg. Ein
ausländischer Anbieter hat diesen Weg nicht. Weder das Sperrregister noch eine Schweizer
Einsprachemöglichkeit sind erreichbar, und die steuerliche Behandlung ausländischer Gewinne folgt
kantonaler Praxis – Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der
Höhe als voll steuerbares Einkommen. Nicht jeder Kanton handhabt es gleich.
Aus all dem folgt keine Warnung, sondern eine Wahl. Wer die Schweizer Absicherung will, akzeptiert
zwei Anbieter, einen geschlossenen Marktkatalog, einen Wohnsitznachweis und eine Identitätsprüfung.
Wer das alles für überflüssig hält, akzeptiert dafür, in keiner Aufsicht und in keinem Register zu
stehen. «Sicher» ist keine der beiden Optionen von Natur aus.
Wovor die Regeln schützen – und wen sie nicht erreichen
Das Bundesamt für Justiz stellt klar, dass der Spielende nicht bestraft wird. Das ist mehr, als man
erwarten könnte, und trotzdem wenig. Straffreiheit bedeutet nicht Rückzahlung. Wenn der Anbieter im
Ausland sitzt, ist der Weg zum Geld ein Verfahren, an dem der Spielende nicht Partei ist.
Anders herum zeigt die Aufsicht, dass Regeln an Verkaufspunkten nicht automatisch durchgreifen.
Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine
Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Das ist keine Randnotiz, das ist die Grenze
jeder Formalität. Eine Bewilligung verhindert nicht jede Übertretung. Sie schafft die Möglichkeit,
gegen sie vorzugehen – und sie verschiebt die Wahrscheinlichkeit.
Wer die Schweizer Regeln für einen Automatismus hält, wird enttäuscht. Wer sie für wirkungslos hält,
auch.
Verantwortung: der Teil, der nicht delegierbar ist
Limiten sind Hausaufgaben. Der Veranstalter muss verlangen, dass du sie setzt – Swisslos und Loterie
Romande machen daraus eine Bedingung für den ersten Einsatz. Was in diesen Feldern steht, entscheidest
du.
Das ist der Punkt, an dem die Schweizer Konstruktion am meisten von ihrem Ruf abweicht. Von aussen
wirkt sie wie ein Fremdsteuerungssystem. Von innen betrachtet, ist sie ein System, das einen
Selbstauskunftsbogen erzwingt. Ein Wettschein mit einem Gratisguthaben ist nur der Spezialfall des
Regelfalls: Du bist derjenige, der die Grenzen kennt.
Die Selbstsperre gehört zum gleichen Werkzeugkasten. Auf Swisslos ist sie produktbezogen für 1 bis
180 Tage möglich, ohne vorzeitige Aufhebung. Wer sie aktiviert, unterbricht die Teilnahme an diesem
Produkt für die gewählte Dauer. Die unbefristete Eintragung ins Register reicht weiter, bis in die
Casinos und ins Fürstentum Liechtenstein hinein. Eine freiwillige Aufhebung ist gesetzlich erst nach
drei Monaten möglich, und es ist eine Fachstelle beteiligt. Bei einer Aktion, die sieben Tage lang
einen Code verlangt und dreissig Tage Guthaben schenkt, ist die Sperre der stärkere Hebel – und
diejenige, die man nicht versehentlich anzieht.
Minderjährige sind im Online-Bereich ausgeschlossen, das Alter liegt bei 18, ein Konto pro Person mit
verifizierter Identität. Diese Regeln sind klar, und die Zahlen zeigen, dass ihre Durchsetzung
Menschenarbeit ist. Beides gehört in den gleichen Absatz: Die Regeln sind gut, und sie sind nicht
selbstdurchsetzend.
Wer sich in diesem Thema verliert, kann das eine tun, das alles andere erledigt: die drei Limiten für
1, 7 und 30 Tage zuerst setzen, keine Ausnahme für Aktionsguthaben machen und den Kontobestand nie
als Verlustbudget umdeuten. Das letzte ist der Fehler, der am meisten kostet.
Die Anbieter im Einzelnen
Die folgenden Einschätzungen ordnen die zehn Plattformen nach dem Massstab dieser Seite. Die beiden
Schweizer Veranstalter stehen zuerst, die ausländischen Anbieter danach, alle mit dem Vermerk «ohne
Schweizer Bewilligung».
Swisslos Sporttip: die einzige bewilligte Adresse für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt.
Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel
unter dem Geldspielgesetz, und die Aufsicht führt die Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS
Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Wettprodukt heisst Sporttip. Ein
Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet – den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL,
BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Kanton Tessin und dem Fürstentum
Liechtenstein.
Beim Startguthaben ist Sporttip die nüchterne Seite des Schweizer Marktes. Gratisspielguthaben
braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, und das Ergebnis sind wenige, kleine Aktionen. Dafür
trifft man hier auf die vollständige Schutzarchitektur: gesetzlich verlangte Limiten vor der ersten
Teilnahme, produktbezogene Selbstsperre, Registereintragung mit Wirkung über das Produkt hinaus,
Auszahlung nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, und
Gewinne bis CHF 1’000 automatisch im Wallet, höhere innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Das Wettangebot selbst ist breiter, als Vorurteile über staatliche Anbieter vermuten lassen. Es gibt
Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, online, als
vollständige Auszahlung. Es gibt Livewetten ohne Übertragungszwang, Systemwetten bis CHF 10’000 und
den Kombiboost bis 100 % auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen. Was fehlt, fehlt wegen des
Katalogs, nicht wegen der Technik.
Der Massstab, an dem sich Sporttip messen lassen muss, ist die Einsatzgrenze. Bei CHF 1’000 pro
Einzel- oder Kombinationswette hört die Bewegungsfreiheit auf, und Swisslos darf diese Limiten
jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Für den hier besprochenen Gegenstand – ein
Promotionsguthaben in der Grössenordnung eines Zehners – ist das keine Schranke. Für jemanden, der ein
Konto als Hauptkanal für grössere Einsätze sieht, ist es eine.
Loterie Romande Jouez Sport: kleine Aktionen, französischsprachige Kantone, eigenes Tempo
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt, mit derselben
Bewilligungsstruktur unter der Aufsicht der Gespa. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs
Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt die Avenue de Provence
14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufstellen in der Westschweiz sowie 221
Mitarbeitende.
Beim Gratisguthaben ist sie die anschaulichere der beiden. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et
Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den
National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben
– insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Muster, das man kennen muss:
Der Betrag ist klein, das Eingabefenster ist eng, und die Auflage ist gedeckelt. Wer zu spät kommt,
kommt nicht zu spät zum Wetten, nur zu spät zum Geschenk.
Auf der Kontoseite gelten eigene Zahlen. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage
begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins
Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die
Limitenlogik ist dieselbe wie bei Sporttip: Der Rahmen wird vorab definiert, nicht nachträglich
ausgehandelt.
Bemerkenswert ist, wie stark die Aktion am Stadionerlebnis hängt. Der Code wurde in den Stadien
verteilt, das Produkt heisst Jouez Sport, und die Botschaft ist eine lokale. Wer in Genf oder
Neuenburg wohnt, bekommt hier eine Verbindung aus Fan-Erlebnis und Wettkonto, die kein ausländischer
Anbieter herstellen kann. Wer nicht in der Westschweiz wohnt, bekommt gar nichts – das Konto ist an
den Wohnsitz gebunden.
Betclic: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung
Betclic gehört zu den ausländischen Anbietern, die dieser Vergleich als Referenz führt, weil Schweizer
Spielende ihnen begegnen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht – nur Swisslos und die Loterie
Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine
Geltung. Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und
die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für ein Gratis-Startguthaben bedeutet das: Was an beworbenem Betrag erscheint, unterliegt keiner
Schweizer Genehmigung. Es ist eine Zusage des Anbieters an sich selbst, und die Bedingungen dazu
stehen nur in seinen eigenen Geschäftsbedingungen. Wer sie liest, liest den Vertrag, den er eingeht.
Was den Vergleich angeht, ist der Unterschied zur Schweiz nicht in erster Linie die Grösse des
Angebots, sondern die Reichweite der Absicherung. Kein Registereintrag, keine Limitenverpflichtung
gegenüber einer Schweizer Aufsicht, kein Adressatenkreis für eine Einsprache. Wer vor allem ein
breites Wettprogramm und ein grosszügiger beworbenes Einstiegsangebot sucht und mit dieser Lücke
leben kann, findet hier sein Modell. Für alle anderen ist die Lücke das entscheidende Merkmal.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung, mit den üblichen Folgen
Jackbit wird in diesem Vergleich als ausländischer Anbieter geführt, der keine Schweizer Bewilligung
besitzt. Auch hier gilt, was für die ganze Gruppe gilt: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen
Sportwetten in der Schweiz anbieten, eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung,
und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Es besteht kein Schweizer
Rechtsweg, und die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die Konsequenz für ein beworbenes Startguthaben ist immer dieselbe. Der Betrag darf hier genannt
werden, ohne dass eine Schweizer Instanz ihn genehmigt hätte. Die Bedingungen, Fristen und
Auszahlungsregeln dieses Guthabens stehen ausschliesslich in den Bedingungen des Anbieters. Das ist
kein Detail, das ist die Differenz zwischen zwei Systemen.
Interessant ist der Vergleich mit den Schweizer Aktionen in der Frage, was überhaupt versprochen wird.
Bei Swisslos und der Loterie Romande ist der Betrag durch ein Genehmigungsverfahren gegangen. Hier
ist er ein Marketingwerkzeug. Beides kann funktionieren. Nur eines davon hat jemanden, den man fragen
kann.
IviBet: kein Schweizer Permis, dafür freie Hand beim Marketing
IviBet ist ein weiterer ausländischer Anbieter in dieser Übersicht, ohne Schweizer Bewilligung. Es
bleibt bei der Ausgangslage: Nur die beiden interkantonal zugelassenen Veranstalter dürfen hier
Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz, und der Anbieter
hängt nicht am Sperrregister. Der Schweizer Rechtsweg fehlt, die Sperrliste der Gespa kann seine
Domains erfassen.
Ein Startguthaben, das hier beworben wird, ist daher nicht mit der Schweizer Konstruktion vergleichbar.
Es gibt keine vorherige Genehmigung, keine Interkantonalität und keinen Bezug zum Vertragsgebiet – es
gibt einen Betrag und einen Satz Bedingungen.
Im Quervergleich der ausländischen Plattformen ist IviBet nicht durch ein einzelnes Merkmal
herausgehoben, sondern durch das, was allen in dieser Gruppe fehlt. Wer sie nutzt, nutzt einen Anbieter
ohne Schweizer Rückhalt. Das ist die ganze Bewertung, und sie ist ausreichend.
HornetBet: in der Schweizer Bewertung ein Anbieter der zweiten Kategorie
HornetBet gehört zur Gruppe der ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Damit gilt: kein
Schweizer Permis, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Gespa kann
die Domains auf die Sperrliste setzen und per DNS blockieren lassen.
Für den hier behandelten Gegenstand heisst das, dass ein etwaiges Startguthaben keiner Schweizer
Genehmigung unterliegt und seine Bedingungen allein aus den Geschäftsbedingungen des Anbieters
stammen. Wer vergleicht, vergleicht also nicht zwei Ausprägungen derselben Sache, sondern zwei
Kategorien.
Auf der Habenseite steht bei Anbietern dieser Gruppe regelmässig die grössere Gestaltungsfreiheit:
breitere Wettprogramme, weniger Limitenlogik, mehr Märkte. Die Frage ist, ob man sie braucht. Bei
einem Guthaben von zehn Franken, wie es die Schweizer Aktionen ausgeben, ist das Wettprogramm selten
der Engpass.
Unibet: bekannter Name, in der Schweiz trotzdem ohne Bewilligung
Unibet ist der bekannteste Name unter den ausländischen Anbietern dieses Vergleichs, und das ändert an
der Rechtslage nichts. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht; nur Swisslos und die Loterie Romande
dürfen hier Sportwetten anbieten. Die gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, der
Anbieter ist nicht am Schweizer Sperrregister beteiligt, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Die
Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Bekanntheit ist in dieser Frage kein Kriterium. Sie sagt etwas über Marketingbudgets und wenig über
den Weg, den ein Spielender im Streitfall gehen kann. Wer ein Gratisguthaben bei einem Namen dieser
Grösse in Anspruch nimmt, erhält es nach dessen Regeln – nicht nach Schweizer Regeln. Die Bedingungen
stehen ausschliesslich beim Anbieter.
Im Vergleich der beiden bewilligten Anbieter mit dieser Gruppe ist der auffälligste Unterschied nicht
die Angebotshöhe, sondern die Frage der Zuständigkeit. Hier lässt sich jemand finden, der antworten
muss. Dort nicht.
BDMBet: ausländische Plattform, gleiche Einordnung
BDMBet wird hier als ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung geführt. Damit gelten die
Merkmale der Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der
Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Eine Aufnahme in die
Sperrliste der Gespa mit DNS-Blockade ist möglich.
Ein beworbenes Startguthaben unterliegt in dieser Konstellation keiner Genehmigung durch die Schweizer
Aufsicht. Fristen, Mindestquoten und Auszahlungsregeln stehen allein in den Bedingungen des Anbieters
– und die Entscheidung, sie zu akzeptieren, trifft der Spielende allein.
Wer in dieser Gruppe sucht, sucht in der Regel Bewegungsfreiheit. Wer wissen will, was er dafür
hergibt, findet die Antwort im Abschnitt zur Rechtslage: Aufsicht, Register, Rechtsweg.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Registereintrag
DirectionBet gehört ebenfalls zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es
bleibt bei der Einordnung: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung
in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann Domains
auf die Sperrliste setzen.
Ein Startguthaben wäre hier reine Anbietersache – beworben nach eigenen Regeln, gewährt nach eigenen
Bedingungen, ohne vorherige Zustimmung einer Schweizer Instanz. Wer die Schweizer Seite kennt, kennt
den Kontrast: Dort ist selbst ein Zehner genehmigungspflichtig.
Bei Plattformen dieser Grössenordnung lohnt sich vor jeder Einzahlung ein Blick in die
Geschäftsbedingungen, und zwar auf die Abschnitte zu Auszahlung, Identitätsprüfung und Fristen. Das
sind die Stellen, an denen sich zeigt, wie ein Anbieter mit seinen Zusagen umgeht.
BillyBets: ausländische Plattform, ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets schliesst die Reihe der ausländischen Anbieter in diesem Vergleich und teilt deren
Rechtsstellung: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der
Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können in die
Sperrliste der Gespa aufgenommen werden.
Ein etwaiges Startguthaben unterliegt hier keiner Schweizer Genehmigung, und seine Bedingungen stammen
ausschliesslich vom Anbieter. Das ist die nüchterne Beschreibung, und sie ist vollständig.
Wer bis hierher gelesen hat, hat den Massstab bereits: Die Schweiz bietet Absicherung und wenig
Auswahl. Diese Gruppe bietet Auswahl und keine Absicherung. Die Wahl hängt davon ab, welche der beiden
Zeilen man für sich höher gewichtet – und ob man im Streitfall jemanden erreichen will.
Was ein Gratisguthaben wirklich verlangt: Frist, Quote, Auszahlbarkeit
Drei Grössen entscheiden über den Wert eines Startguthabens, und keine davon ist der beworbene Betrag.
Die Frist zuerst. Bei der Loterie-Romande-Aktion lagen zwischen Codeeingabe und Verfall der
Promotion zwei unterschiedliche Zeiträume: 7 Tage für die Eingabe, 30 Tage für die Gültigkeit des
Guthabens. Wer die Eingabe verpasst, hat nie ein Guthaben gehabt. Wer die Gültigkeit verpasst, hat
eines gehabt und verliert es. Zwei Fristen, zwei verschiedene Fehler.
Die Quote dann. Bei einem Guthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, hängt der Wert direkt an der
Quote. Der Unterschied zwischen 1.20 und 1.90 ist nicht kosmetisch, er ist der Unterschied zwischen
einem Guthaben, das zu einem Viertel wirkt, und einem, das fast vollständig wirkt. Und weil auf jedem
Markt eine Marge sitzt, ist auch die höchste Quote nie eine volle Auszahlung. Das ist keine Kritik,
nur Buchhaltung.
Die Auszahlbarkeit zuletzt – und sie ist die härteste der drei. Gratisspielguthaben ist nicht
auszahlbar. Bei Swisslos gilt das ausdrücklich: Auszahlbar ist Spielguthaben, und auch das nur
innerhalb der genannten Grenzen, während Promotionsguthaben von der Auszahlung ausgenommen bleibt.
Bei der Loterie Romande steht dieselbe Regel in den Bedingungen.
Man kann dieses Trio als Filter lesen. Ein beworbener Betrag ist eine Überschrift. Die Frist ist die
Bedingung, die Quote ist der Hebel, die Auszahlbarkeit ist die Grenze. Nur die zweite und die dritte
Zahl bestimmen, was am Ende übrig bleibt, und beide stehen klein.
Für einen Spielenden mit kleinem Budget ist das eine gute Nachricht. Ein Guthaben von CHF 10, das
nicht auszahlbar ist, verlockt nicht zur Erwartung von Einkommen. Es verlockt zum Ausprobieren. Genau
das ist der Zweck, den eine bewilligte Aktion erfüllen darf, und er ist bescheiden genug, um ehrlich
zu sein.
Wenn ausländische Anbieter mit Startguthaben werben
Auf Plattformen ohne Schweizer Bewilligung gehört ein Startguthaben zum Standardrepertoire, und der
beworbene Betrag liegt regelmässig über dem, was in der Schweiz genehmigt ist. Das ist kein
Widerspruch und kein Skandal: Es ist ein anderer Rechtsraum.
Was dort fehlt, ist die ganze Kette, die eine Schweizer Aktion begleitet. Keine vorherige Zustimmung
der Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Verpflichtung,
den Anbieter aus der Schweiz erreichbar zu machen. Was bleibt, ist eine Bewilligung eines anderen
Landes, die in der Schweiz keine Geltung hat, und eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden
kann.
Wer dort ein Konto führt, sollte drei Dinge wissen. Erstens: Der Spielende wird in der Schweiz nicht
bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Zweitens: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, die Sperrliste ist ein Hindernis und keine
Schranke. Drittens: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber
die kantonale Steuerpraxis kann sie anders behandeln – Thurgau beispielsweise als voll steuerbares
Einkommen unabhängig von der Höhe. Nicht jeder Kanton verfährt so, und wer hier lebt, sollte das je
nach Kanton prüfen.
Der letzte Punkt ist wichtig, weil er die Werbebotschaft umdreht. Die steuerliche Behandlung ist
nicht automatisch günstiger, nur weil keine Verrechnungssteuer abgezogen wurde. Sie kann ungünstiger
sein. Das ist keine Warnung, das ist ein Sachverhalt.
Wer die Wahl vor sich hat, sollte darum nicht den Betrag vergleichen, sondern die Bedingungen und die
Zuständigkeit. Beträge sind austauschbar. Zuständigkeiten sind es nicht.
Was das für die Wahl des ersten Kontos bedeutet
Ein erstes Wettkonto in der Schweiz ist eine Entscheidung über einen Rahmen, nicht über einen Bonus.
Wer das akzeptiert, kommt schnell zu einer brauchbaren Ordnung.
Für regelmässige kleine Beträge, für den Wunsch nach einem erreichbaren Ansprechpartner und für den
Fall, dass ein Streit entstehen könnte, führt der Weg zu Sporttip oder Jouez Sport – abhängig vom
Wohnkanton. Diese Anbieter erfüllen die Schweizer Bewilligungsanforderungen mit allem, was daran
hängt: Limiten vor der ersten Wette, produktbezogene Selbstsperre, Registerwirkung bis über das
Produkt hinaus, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen.
Für ein breiteres Programm, mehr Wettarten und grössere Gestaltungsfreiheit führen Wege zu
ausländischen Plattformen. Wer das wählt, wählt bewusst den Verzicht auf Schweizer Aufsicht. Das ist
eine Entscheidung, die man treffen kann, aber man sollte sie treffen, nicht rutschen.
Für Spielende, deren eigentliches Interesse an einer Aktion hängt, ist die Reihenfolge klar. Zuerst
die Limiten setzen, dann den Anbieter wählen, dann über ein Guthaben nachdenken. Die umgekehrte
Reihenfolge kostet am meisten.
Steuer und Auszahlung: die Punkte, die man selten liest
Ein Gratisguthaben ist nicht auszahlbar, und daran ändert keine Aktion etwas. Was auszahlbar ist, ist
das Spielguthaben aus eigenen Einzahlungen, und auch das nur innerhalb der Grenzen des jeweiligen
Anbieters. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann
eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie
Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.
Steuerlich bleibt es bei der Regel, die für Schweizer Grossspiele gilt. Gewinne aus bewilligten
Spielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, der Bundesfreibetrag
liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, und darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein,
rückforderbar über die Steuererklärung. Wer diese Schwelle in einem Gratisguthaben sucht, sucht lange.
Der Grund, warum das hier steht, ist der Vergleichscharakter. Ein beworbener Betrag auf einer
ausländischen Plattform läuft steuerlich in einer anderen Logik. Wer das nicht weiss, vergleicht nur
die halbe Sache.
Wie man die Angaben eines Anbieters selbst prüft
Die Angaben, auf die es ankommt, stehen selten auf der Startseite. Es lohnt sich, vor der Einzahlung
vier Stellen aufzusuchen.
Zuerst die Lizenz- oder Bewilligungsangabe im Fussbereich. Bei Schweizer Anbietern findet sich dort
der Hinweis auf die Bewilligung und die Aufsicht. Bei ausländischen Plattformen findet sich dort eine
Bewilligung eines anderen Landes – und der Umstand, dass sie in der Schweiz nicht wirkt, ist kein
Formfehler, sondern die Sache selbst.
Dann die Bedingungen zur Aktion, alphabetisch geordnet nach den drei Begriffen, die zählen: Frist,
Mindestquote, Auszahlbarkeit. Wenn diese drei Angaben fehlen, fehlt die Aktion. Bei
Gratisspielguthaben ist die Auszahlbarkeit immer negativ; wenn anderswo etwas anderes versprochen
wird, sollte man genauer hinsehen.
Danach die Limiten und Auszahlungsregeln. Bei jedem Anbieter lohnt sich der Blick darauf, welche
Grenzen für Einsätze, Einzahlungen und Auszahlungen gelten, und ob eine Auszahlung auf ein Konto im
eigenen Namen verlangt wird. Bei Schweizer Anbietern ist Letzteres der Regelfall.
Zuletzt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht die Liste der blockierten Domains, und ein Blick
darauf sagt mehr über die Marktlage als jede Werbeseite. Wer einen Anbieter dort findet, weiss, was
die Schweizer Aufsicht von ihm hält.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Gratis-Startguthaben
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?
Ja, aber eng begrenzt. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, und nur die
beiden zugelassenen Veranstalter kommen dafür in Frage. Die Aktionen sind klein, zeitlich befristet
und auf ein begrenztes Kontingent ausgelegt. Wer mit einem grossen Startkapital rechnet, rechnet mit
einem anderen Markt.
Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?
Weil jede Aktion einzeln bewilligt werden muss. Die Gespa erteilt die Zustimmung nur für konkrete
Angebote, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Daraus folgt ein
genehmigtes, aber schmales Werbeinventar – nicht Zurückhaltung aus Anstand, sondern eine
Verfahrensfolge.
Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?
Es lässt sich nicht auszahlen. Gratisspielguthaben ist bei beiden Schweizer Anbietern ausdrücklich von
der Auszahlung ausgenommen, während regulär gekauftes Spielguthaben – innerhalb der jeweiligen
Limiten und Fristen – auszahlbar ist. Diese Unterscheidung steht in den Bedingungen und nicht in der
Werbung.
Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?
Das hängt an der Form des Guthabens. Wird ein Startguthaben als Spielguthaben gebucht, fliesst der
Einsatz bei einem Treffer in der Regel mit und die Auszahlung fällt entsprechend höher aus. Bei einer
Gratiswette verfällt der Einsatz dagegen und nur der Gewinnanteil wird gutgeschrieben. Der
Unterschied verändert den Wert des Angebots erheblich.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer
Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung
erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage möglich.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?
Sie unterliegen keiner Schweizer Genehmigung für dieses Angebot. Eine ausländische Bewilligung hat in
der Schweiz keine Geltung, der Anbieter hängt nicht am Sperrregister, und es besteht kein Schweizer
Rechtsweg. Beschreiben und bewerten kann man sie; als bewilligt oder sicher darf man sie nicht
bezeichnen.
Bonus – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
