Leichtathletik-Wetten aus der Schweiz: zwei bewilligte Veranstalter, zehn Anbieter im Vergleich
Ladevorgang...
Wer aus der Schweiz auf einen 100-Meter-Lauf setzen will, trifft zuerst keine Entscheidung über Athleten, sondern über einen Weg. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit eidgenössisch-interkantonaler Bewilligung, auf der anderen eine Handvoll ausländischer Marken ohne jede Schweizer Zulassung. Dazwischen liegt kein Kontinuum, sondern eine Kante.
Stand: Oktober 29, 2026; die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen den Rahmen des Geldspielgesetzes und die Aufsicht durch die Gespa geprüft.
Der Wettkalender der Leichtathletik: was überhaupt zur Wahl steht
Ein Wettangebot auf Leichtathletik ist nie ein Angebot auf «die Leichtathletik». Es ist ein Angebot auf einzelne Veranstaltungen, und deren Struktur entscheidet mit, was ein Wettender überhaupt vorfindet. Wer den Sport nur alle vier Jahre im Fernsehen sieht, hält ihn für ein olympisches Ereignis. Tatsächlich ist er ein Zirkus, der fast das ganze Jahr durch Orte zieht.

Die Diamond League ist seit 2010 das Rückgrat dieses Zirkus. Ausgetragen wird sie von World Athletics, dem Weltverband, der bis 2019 IAAF hiess; ihr Vorläufer war die IAAF Golden League. Gestartet ist sie mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die Wettkampfübersicht jeweils 15 Meetings. Das ist der wichtigste Satz für jeden, der hier einsteigen will: Ein Meeting ist ein Abend mit einem Dutzend Entscheidungen, nicht ein Wettkampf.
Punkte gibt es seit 2017 in einer absteigenden Skala von 8 bis 1 für die ersten acht Athleten eines Meetings. Diese Punkte entscheiden über die Qualifikation für die Disziplinfinals. Ein Vorlauf im Mai und ein Finale im September sind also nicht derselbe Gegenstand, auch wenn beide über dieselbe Bahn führen. Wer auf die Gesamtwertung setzen will, wettet auf eine Saisonrechnung; wer auf einen einzelnen Lauf setzt, auf einen Abend.
Die Weltmeisterschaften bilden den Gegenpol. Sie finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre. Diese Verdichtung auf einen Zweijahresrhythmus ist der Grund, warum der Sport heute mehr Titelkämpfe als früher kennt – und warum die Zahl der Veranstaltungen, auf die ein Veranstalter Quoten stellen kann, deutlich grösser ist als noch in den achtziger Jahren.
Dazu kommen die Hallenwettkämpfe. Die Disziplinengruppen bleiben dieselben, die Mehrkämpfe nicht: Im Freien stehen Zehnkampf und Siebenkampf, in der Halle Siebenkampf und Fünfkampf. Ein Veranstalter, der Hallenmeetings führt, führt damit ein anderes Produkt als im Sommer, mit anderem Feld und anderer Ausfallwahrscheinlichkeit.
Diese Kalenderlogik erklärt, warum die Auswahl bei den bewilligten Veranstaltern so aussieht, wie sie aussieht. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Steht eine Veranstaltung nicht darauf, darf sie in der Schweiz nicht angeboten werden. Es ist keine Frage des Geschmacks und keine des technischen Könnens.
Was Leichtathletik für Wetten so schwer greifbar macht
Vier Disziplingruppen, vier verschiedene Zählweisen
Die Leichtathletik gliedert sich in Lauf, Gehen, Sprung und Stoss/Wurf. Mehrkämpfe kombinieren Disziplinen aus allen Gruppen ausser dem Gehen. Für einen Wettenden heisst das, dass «Leichtathletik» mindestens vier völlig unterschiedliche Wettartentypen umfasst, die man nicht über einen Leisten schlagen kann.
In den Sprung- und Wurfdisziplinen hat jeder Athlet drei Versuche, Vorrunden gibt es dort nicht. Das ist ein struktureller Vorteil für die Berechenbarkeit: kein Halbfinale, keine Taktik über mehrere Runden, ein einziges Resultat zählt. Ein Speerwurfwettbewerb ist damit ein einzelner Messvorgang, kein Turnierverlauf.
Auf der Bahn ist es umgekehrt. Vorläufe, Halbfinals, Finale, Bahnzuweisung, Zwischenzeiten – die Zahl der Variablen steigt mit jeder Runde, und mit ihr die Zahl der Gründe, aus denen ein Favorit ausscheidet. Wer die beiden Disziplingruppen gleich behandelt, behandelt sie falsch.
Rekorde, Fehlstarts und die Frage, was amtlich ist
Ein Rekord ist nur dann ein Rekord, wenn die Bedingungen stimmen. Laufrekorde im Freien werden seit 1960 nur anerkannt, wenn sie auf einer 400-m-Bahn aufgestellt wurden; Hallenrekorde nur auf 200-m-Bahnen. Das klingt nach einer Formalie aus dem Regulativ. Es ist in Wahrheit die Antwort auf die Frage, worauf sich ein Wettvertrag bezieht: auf ein Resultat unter definierten Bedingungen, nicht auf eine Zeit, die irgendwo auf einem Platz gemessen wurde.
Der Fehlstart ist das schärfste Beispiel dafür, wie ein Detail eine ganze Wette umdreht. Ein Start gilt als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt. Seit 2009 riskieren Athleten dafür die sofortige Disqualifikation. Der Regelverlauf zeigt, wie jung das ist: Vor 2003 durfte ein Athlet nach einem Fehlstart erneut starten und riskierte die Disqualifikation erst beim zweiten; von 2003 bis 2009 führte der erste Fehlstart zu einer Verwarnung für das gesamte Feld.
Für einen Wettenden bedeutet die heutige Regel eine binäre Auszahlung. Ein Sprinter, der vor dem Schuss zuckt, ist nicht mehr Zweiter oder Dritter – er ist weg, und jede Wette auf ihn verliert, unabhängig davon, wie schnell er gewesen wäre. Ein einziges Körperdetail entscheidet über ein Resultat, das nichts mit sportlicher Leistung zu tun hat.
Der Vergleich: zehn Anbieter, zwei davon mit Schweizer Bewilligung
Zehn Anbieter stehen hier nebeneinander, und es wäre unehrlich, sie als gleichwertige Wahl darzustellen. Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Acht dürfen es nicht. Gemessen werden sie trotzdem an denselben Kriterien – weil Wettende ihnen im Alltag begegnen und wissen sollen, was sie da vor sich haben.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder berichtete Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betovo | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle zeigt eine Spalte mit acht identischen Einträgen, und das ist keine Nachlässigkeit der Darstellung, sondern das Ergebnis. Die kantonale Begrenzung auf zwei Veranstalter erzeugt genau diese Gleichförmigkeit: Es gibt keine dritte Bewilligung, die man finden könnte, und die Gespa publiziert deshalb auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher – es gibt keine.
Daraus folgt der erste echte Entscheid für einen Wettenden. Ein Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande setzt voraus, dass man im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt. Wer im Kanton Zürich lebt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen; wer in Genf lebt, kein Sporttip-Konto. Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Wegen ist damit für die meisten gar keine Wahl – sie ist eine Wohnsitzfrage. Erst danach beginnt die eigentliche Abwägung.
Die Quotenmarge: was jeder Preis schon enthält
Warum der Quotenschlüssel die ehrlichere Zahl ist als die Quote
Zwei Zahlen für ein Beispiel, das keines ist
Ein Beispiel macht die Mechanik sichtbar, ohne einen echten Markt zu behaupten. Für einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegen die Quoten bei 1.90 und 1.90. Die Summe der Kehrwerte beträgt damit rund 1.0526, der Quotenschlüssel also ungefähr 0.95 und die Marge rund 0.05. Der Anbieter behält in diesem Rechenbeispiel also ungefähr 5 % jedes gesetzten Franken und zahlt den Rest an die Wettenden zurück – vorausgesetzt, die Einsätze verteilen sich gleichmässig auf beide Ausgänge, und vorausgesetzt, es handelt sich tatsächlich um einen Markt mit nur zwei Ausgängen.
Bei zwei gleich hohen Quoten liegt der Wert nicht zufällig in dieser Gegend. Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter einbehält, der Quotenschlüssel der Anteil, der zurückfliesst. Beide beschreiben denselben Markt von zwei Seiten, und in der Praxis schwankt der Satz von Wettart zu Wettart: Bei grossen Fussballspielen steht er niedriger, bei einem Nischenmarkt wie einem Hallensprint über 60 Meter höher. Bei einem Dreiwegemarkt mit einem klaren Favoriten und zwei Aussenseitern verschiebt sich das Verhältnis zusätzlich, weil die Aussenseiterquote den Kehrwert nach oben zieht.
Wer eine Quote liest, liest also zwei Informationen zugleich: eine Einschätzung und einen Preisaufschlag. Die Marge ist kein Skandal, sie ist das Geschäftsmodell. Sie ist aber auch keine Naturkonstante, und wer sie nicht kennt, kann zwei Anbieter nicht vergleichen. Ein Anbieter mit schlechterer Marge kann über die Auswahl und die Limits trotzdem besser sein.
Quotenboosts und Gratisspielguthaben: was tatsächlich ankommt
Sporttip kennt Quotenboosts und Profitboosts, und die Bedingungen sind eng. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Diese Bündelung von Bedingungen ist der eigentliche Gegenstand. Ein «Boost» ist im Sprachgebrauch des Marketings eine Verbesserung. Vertraglich ist er eine einmalige, betragslimitierte und an eine Wettform gebundene Zusage, die erlischt, sobald man von einer anderen Funktion Gebrauch macht. Wer live aussteigen will, verliert die Erhöhung – der Cash-Out und der Boost schliessen sich in der Praxis gegenseitig aus.
Für die bewilligten Veranstalter gilt zusätzlich ein Regime, das für ausländische Anbieter nicht greift. Gratisspiele oder Gratiskredite brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer also bei einem ausländischen Anbieter ein Gratisspielguthaben annimmt, nimmt ein Angebot ohne diese Aufsicht an.
Cash-Out: die Option, die weniger zahlt als der Wettschein
Cash-Out bei Sporttip ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der wichtigste Satz steht in den Spielregeln: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist keine Nebenbemerkung, sondern die Definition des Produkts. Cash-Out ist keine Ausstiegsgarantie mit fairem Preis, sondern ein Rückkauf, dessen Preis der Anbieter bestimmt. In einem 100-Meter-Lauf heisst das konkret: Wer nach dem Startsignal aussteigen will, verkauft seinen Wettschein an den Veranstalter – zu einem Kurs, den er nicht verhandeln kann und der systematisch unter dem liegt, was der Wettschein im Erfolgsfall einbrächte. Für den einen Wettenden ist das eine Versicherung gegen die eigene Nervosität. Für den anderen eine Gebühr, die er nicht gesehen hat.
Live-Wetten bei Sporttip gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Live-Wettender trägt hier ein Risiko, das nichts mit Sport zu tun hat: die Verzögerung zwischen Ereignis und Buchung.
Die bewilligten Veranstalter in der Einzelbetrachtung
Swisslos Sporttip: das Angebot für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Wetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt.
Die Spielregeln sind für Leichtathletik-Wettende vor allem an einer Stelle relevant. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Regel ist für Fussball formuliert, und sie zeigt, wie stark das Regelwerk auf Mannschaftssport zugeschnitten ist. Bei einem Zeitlauf gibt es keine Nachspielzeit – die Logik der Bewertung muss für die Leichtathletik eigens im Wettprogramm stehen, und dort sollte man sie nachlesen, statt sie zu unterstellen.
Ein Konto entsteht nicht nebenbei. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wem das zu viel Aufwand ist, der versteht unter einer Schweizer Sportwette etwas anderes als das, was sie rechtlich ist.
Die Limiten sind operativ und jederzeit änderbar. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ist für einen Gelegenheitswettenden ohne Belang und für einen ernsthaften Kleinwetter ebenfalls – sie trifft nur, wer in einem Zug grösser einsteigen wollte.
Für den, der einen einzelnen Finalabend abdecken will, ist Sporttip der Weg mit der vollständigsten Absicherung und der engsten Auswahl. Die Sportwetten trugen 2025 CHF 109 Mio. zum Reingewinn bei (2024: CHF 122 Mio.); der gesamte Reingewinn von CHF 562 Mio. ging zu CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und zu CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Wer hier setzt, setzt in einem System, das den Ertrag öffentlich verteilt – das ist kein Bonus, aber es ist ein Unterschied zu einer Marke, deren Erlös niemand nachvollziehen kann.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Organisation zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne. Die Bewilligungslage ist identisch: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.
Für einen Wettenden in Genf oder Lausanne ist Jouez Sport damit der einzige bewilligte Onlineweg – nicht der bessere oder schlechtere, sondern der erreichbare. Die Spielregeln folgen demselben interkantonalen Rahmen, und die Unterschiede liegen dort, wo jeder Veranstalter seine eigenen Bedingungen setzt: bei Quoten, bei den angebotenen Wettarten und beim konkreten Umgang mit Limiten.
Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt und schon ein Sporttip-Konto zu haben glaubt, sollte die Wohnsitzregel ernst nehmen. Sie ist keine Formalie, die man umgeht, sondern die Grenze des Vertragsgebiets. Zwei Konten bei den beiden Veranstaltern sind ausgeschlossen, weil der Wohnsitz nur in einem der beiden Gebiete liegen kann.
Der Vergleich unterhalb der Bewilligung: acht Marken ohne Schweizer Zulassung
BillyBets, Jackbit, Betovo, Gamdom, Cloudbet, HighFlyBet, BetPanda und PowBet haben etwas gemeinsam, und es ist das Wichtigste an ihnen: keine Schweizer Bewilligung. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und eine ausländische Zulassung hat hier keine Kraft. Ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Diese Gruppe ist austauschbar, und sie ist es aus einem Grund, der im Abschnitt «Der Vergleich: zehn Anbieter, zwei davon mit Schweizer Bewilligung» sichtbar wird: Bei keinem einzigen dieser acht Anbieter unterscheidet sich die Bewilligungslage. Wer sich zwischen ihnen entscheidet, entscheidet zwischen Marken, die für Schweizer Wettende denselben rechtlichen Status haben – keinen. Es gibt keinen «seriöseren» unter acht Anbietern, die alle keine Schweizer Bewilligung besitzen.
Was sie unterscheidet, liegt jenseits der Zulassung: Quoten, Auswahl, Bedienung, Zahlungswege, Erreichbarkeit im Streitfall. Und genau dort liegt die Falle. Ein Streit mit einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennt keinen Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Aufsicht, bei der man sich beschweren könnte. Die Auflistung dieser acht Marken in einem Vergleich wie diesem ist eine Referenz, keine Empfehlung.
Wer trotzdem bei einem von ihnen ein Konto hält, sollte zwei Dinge wissen. Erstens: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie anders behandeln – im Kanton Thurgau gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Zweitens: Bei Streitigkeiten über ein Resultat gibt es niemanden, der eine Schweizer Regel durchsetzt.
Grundlagen: Disziplinen, Formate und was sich eindeutig feststellen lässt
Der praktische Kern liegt nicht in der Regelkunde, sondern in der Frage, welches Resultat ein Veranstalter nach dem Wettende überhaupt feststellen kann. Manche Resultate sind unbestreitbar: eine gemessene Zeit, eine gemessene Weite. Manche sind es nicht: die Wertung eines Laufs, bei dem ein Athlet wegen eines Fehlstarts ausgeschlossen wurde, oder eine Disziplin, in der ein Versuch wiederholt werden muss.

Die Dreiversuchsregel in Sprung und Wurf macht diese Disziplinen für Wetter attraktiv, weil sie die Zahl der Unwägbarkeiten senkt. Drei Versuche, kein Vorlauf, ein Resultat. Bei einem Hallenmeeting mit Siebenkampf oder Fünfkampf ist das anders: Der Mehrkampf läuft über zwei Tage und mehrere Disziplinen, und ein einziger verpatzter Versuch verschiebt die Gesamtwertung so stark, dass die Zwischenstände wenig über das Endergebnis sagen.
Die Marge aus dem Beispiel oben wirkt in solchen Märkten stärker als in einem Hauptmarkt, weil der Anbieter das Risiko eines dünnen Marktes einpreisen muss. Zwei Disziplingruppen, zwei Rhythmen, zwei Margenniveaus: Wer Leichtathletik-Wetten als ein Produkt betrachtet, übersieht genau das.
Rechtliche Lage: was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht
Der Rahmen: Gespa, Bewilligung und die kantonale Begrenzung
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht von der ESBK – die beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Der Reingewinn geht öffentlichen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS).
Wer diese Struktur für eine Beschränkung hält, die man umgehen sollte, sollte die Kehrseite sehen. Dieselbe Begrenzung ist der Grund, warum es überhaupt eine Aufsicht über Limiten und Spielerschutz gibt. Ein Markt mit zwanzig konkurrierenden Bewilligungen hätte mehr Auswahl und weniger Kontrolle pro Anbieter.
Was gesetzt werden darf: die geschlossene Liste
Nur Sportereignisse dürfen Gegenstand einer Wette sein – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS).
Die Feinheiten dieser Liste entscheiden über die Leichtathletik. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Eck- und Kartenmärkte erscheinen nicht auf der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Für die Leichtathletik heisst das: Ein Meeting mit einem starken Juniorenfeld fällt möglicherweise ganz aus der Liste, und die Zahl der Wettarten auf einen einzelnen Lauf ist eng. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Wettkampf und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt; das BGS enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Herkunft des Geldes: registrierte Konten und keine anonymen Auszahlungen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Ein Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS) – es gibt keine Nachzahlung mit geliehenem Geld.
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Und ein Punkt, der oft falsch erzählt wird: Die Schweiz kennt kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unerlaubte Wettangebote. Banken oder Kartensysteme sperren solche Zahlungen nicht.
Steuern: der Freibetrag, die Verrechnungssteuer und der Kanton
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und nicht eine einzelne kantonale Zahl.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grösse: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht – wer das Gegenteil behauptet, erfindet eine Abgabe. Für den eigenen Fall bleibt der Verweis auf die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis kann sie dennoch erfassen: Im Kanton Thurgau gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Werbung und Bonus: die Grenze, die für ein Vergleichsangebot gilt
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit existiert nicht.
Die Konsequenz für eine Seite wie diese ist eng und klar. Ausländische Marken dürfen hier beschrieben und bewertet, aber nicht beworben werden. Kein Satz in einem Anbieterporträt in den Abschnitten «Die bewilligten Veranstalter in der Einzelbetrachtung» oder «Der Vergleich unterhalb der Bewilligung: acht Marken ohne Schweizer Zulassung» ist eine Aufforderung, dort ein Konto zu eröffnen.
Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und Beratung
Limiten setzt man selbst
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Mechanismus ist bewusst asymmetrisch. Nach unten wirkt eine Änderung sofort, nach oben erst mit Verzögerung. Das ist der ganze Trick: Die Limite schützt nicht vor dem eigenen Entschluss, sondern vor dem eigenen Entschluss in einer bestimmten Stunde. Wer nach einem verlorenen Abend erhöhen will, muss drei Tage warten.
Nach Statut müssen Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Limiten sind gesetzlich nicht zentral festgelegt: Die Schweiz kennt keine staatliche Einzahlungsobergrenze für Sportwetten.
Das ist der Punkt, an dem viele Erwartungen aus anderen Märkten scheitern. Wer eine gesetzliche Deckelung sucht, findet sie hier nicht – er findet die Pflicht, sich selbst eine zu setzen. Die Verantwortung liegt beim Wettenden, nicht beim Staat. Wer das für schwächer hält als eine staatliche Grenze, hat einen Punkt; wer es für stärker hält, hat einen anderen. Die Limite ist in beiden Fällen nur so gut wie der Wert, den man einträgt.
Die Spielsperre und das Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register geführter gesperrter Personen festgehalten. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Ein Vergleich verschiedener Anbieter endet hier an einer harten Grenze. Das Register erfasst die bewilligten Veranstalter, Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung besteht keine Verbindung zu diesem Register – wer sich dort sperren lässt, sperrt sich für ein Konto, nicht für den Markt.
Verkaufspunkte sind dabei kein verlässlicher Schutz. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 200 Fällen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an der Ladenkasse also nicht als streng beschreiben – das ist er nicht.
Beratung und Hilfe
Ein Vergleich, der Anbieter nach Quoten sortiert, sollte nicht verschweigen, wo die Grenze des Spielens liegt. Die Limiten und die Spielsperre sind Werkzeuge für den Alltag. Wer merkt, dass eine Verlustlimite jede Woche ausgeschöpft wird, braucht keine neue Limite, sondern ein Gespräch. Beratungsstellen für Spielsucht sind in der Schweiz kantonal organisiert und kostenlos; die Gespa und die Kantone führen entsprechende Angebote. Das ist der einzige Absatz auf dieser Seite, in dem es nicht um einen Vorteil geht.
Der Vergleich: Auswahl, Limiten und der Preis einer Quote
Der Auswahl-Nachteil der bewilligten Veranstalter
Wer alle drei Kriterien gegeneinander stellt – Bewilligung, Auswahl, Limiten –, findet keine Marke, die alles führt. Die beiden bewilligten Veranstalter arbeiten mit einer geschlossenen Liste zugelassener Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Eine Leichtathletik-Veranstaltung, die nicht auf dieser Liste steht, ist in der Schweiz nicht wettbar, bei aller Attraktivität des Feldes. Die ausländischen Marken arbeiten ohne diese Liste und können deshalb mehr anbieten. Sie können es, weil sie niemandem in der Schweiz Rechenschaft schulden.
Das ist ein echter Zielkonflikt, und er lässt sich nicht wegdiskutieren. Wer die grösstmögliche Auswahl auf Leichtathletik will, findet sie am ehesten bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer im Streitfall eine Instanz will, an die er sich wenden kann, findet sie nur bei einem der beiden anderen.
Für den, der einen einzelnen grossen Abend abdecken will – ein Diamond-League-Meeting, ein WM-Finale –, reicht die Auswahl der bewilligten Veranstalter in der Regel aus, weil diese Anlässe auf der Liste stehen. Für den, der auf einen Hallenwettkampf mit nationalem Feld setzen will, sieht es anders aus.
Bei Swisslos sind die Einsätze zusätzlich gedeckelt: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette, jederzeit änderbar. Ein Vergleich von «Limiten» kann damit zweierlei meinen: wie viel man setzen darf oder wie viel man verlieren darf. Das erste ist eine Angebotsgrenze, das zweite eine Schutzgrenze. Beide sind operative Grössen und ändern sich mit den Bedingungen des Veranstalters.
Was eine Wette zurückzahlt: Einsatz, Quote und der Anteil des Anbieters
Ein Rechenbeispiel, das die Bedingungen offenlegt: Wer CHF 100 bei einer Quote von 1.90 setzt, erhält im Erfolgsfall CHF 190 zurück, wovon CHF 100 der Einsatz und CHF 90 der Nettogewinn sind. Das ist die ganze Rechnung hinter jeder Quote – die Rückzahlung ist Einsatz mal Quote, der Gewinn ist Einsatz mal Quote minus eins.
Die entscheidende Ergänzung steht auf der anderen Seite des Wettscheins. Ein Wettender sieht die Quote, nicht den Quotenschlüssel. Für den Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei ungefähr 0.95 und die Marge bei ungefähr 0.05 – der Anbieter behält in diesem Beispiel also rund 5 % jedes gesetzten Franken. Über viele Wetten hinweg und unter der Annahme, dass sich die Einsätze gleichmässig auf beide Ausgänge verteilen, ist das der durchschnittliche Kostenanteil, der nicht zurückfliesst. Das ist eine Schätzung über viele Wetten, keine Vorhersage über eine einzelne.
In der Leichtathletik ist dieser Anteil nicht konstant. Bei einem Nischenmarkt auf eine Randsdisziplin liegt er typischerweise höher als bei einem Zwei-Weg-Markt auf einen populären Sport, weil das Buch kleiner und das Risiko für den Anbieter grösser ist. Wer die Marge aus einem Hauptmarkt auf einen Mehrkampf überträgt, verrechnet sich.
Für eine Kombiwette vervielfachen sich die Quoten der einzelnen Teile zu einem Preis. Das erhöht die Rückzahlung und senkt mathematisch die Wahrscheinlichkeit, sie zu erreichen – was der Wettschein nicht ausweist. Die Marge wirkt in jeder Teilstufe des Kombos, und deshalb ist der Anteil des Anbieters am Ende grösser als bei einer Einzelwette mit derselben Grundmarge.
Unser Urteil in Kurzform
Zwei Wege stehen zur Verfügung, und sie sind nicht gleichwertig, aber auch nicht für alle dieselben. Swisslos Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone – wer in einem der beiden Gebiete wohnt, hat genau einen bewilligten Onlineweg. Wer Schweizer Schutz, Schweizer Register und Schweizer Steuerfreibetrag will, hat keine Wahl zwischen mehr als diesen zwei Namen. Wer maximale Auswahl auf Leichtathletik will, findet sie ausserhalb – und bezahlt dafür mit dem Verlust jeder Schweizer Absicherung.
Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung sind füreinander kein Ersatz und keine Steigerung. Ihre Bewilligungslage ist identisch, und der Unterschied zwischen ihnen liegt in Dingen, die kein Schweizer Recht schützt. Wer sie vergleicht, vergleicht Angebote, nicht Sicherheit.
Häufige Fragen zum Leichtathletik-Wetten in der Schweiz
Gehört Leichtathletik zu den Sportarten, die Schweizer Veranstalter laut der Gespa-Liste anbieten dürfen?
Sie ist eine Sportart wie jede andere auf der Liste, aber nicht jede Veranstaltung ist es. Zulässig ist nur, was die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten nennt. Qualifikationsrunden gelten nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann, Ranglistenwetten nur bei einer Rangliste, die über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind nie wettbar. Eine Halle mit starkem Juniorenfeld fällt oft aus.
Wie wirkt sich eine verfrühte Reaktionszeit beim Start auf Wetten aus?
Ein Start gilt als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt, und seit 2009 riskiert ein Athlet dafür die sofortige Disqualifikation. Ein Fehlstart macht jede Wette auf ihn zunichte, unabhängig von seiner Form. Für den Wettenden ist eine 100-Meter-Wette deshalb teilweise eine Wette auf ein Körperdetail, das vor dem Schuss entschieden wird. Vor 2003 durfte ein Athlet nach einem Fehlstart erneut starten, von 2003 bis 2009 gab es eine Verwarnung für das gesamte Feld.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Die Rückzahlung ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal Quote minus eins: CHF 100 bei Quote 1.90 ergeben CHF 190 zurück und CHF 90 Gewinn. Für einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei ungefähr 0.95 und die Marge bei ungefähr 0.05, wiederum unter der Annahme, dass die Einsätze sich gleichmässig auf beide Ausgänge verteilen. Das ist ein Schätzwert über viele Wetten.
Warum sind Wetten auf Einzelwettkämpfe mit kleinen Zeitunterschieden so schwer vorherzusagen?
Weil die Marge nicht nur im Preis steckt, sondern auch im Gegenstand. Zehntelsekunden trennen ein Feld, und ein Fehlstart, ein schlechter Startblock oder ein kurzer Kontakt mit dem Nachbarn entscheiden über ein Ergebnis. Die Dreiversuchsregel in Sprung und Wurf senkt diese Unwägbarkeit, mehrere Runden und Zwischenzeiten erhöhen sie. Dazu kommt bei Randmärkten eine höhere Marge als in einem Zwei-Weg-Markt.
Welche Verlustlimiten muss man vor der ersten Wette setzen, und wann gilt eine Erhöhung?
Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach Statut sind es 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie werden Gewinne besteuert?
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 waren es CHF 1’070’400; der kantonale Wert weicht ab. Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, können kantonal aber anders behandelt werden.
Sportarten – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
