Gutscheincodes für bestehende Wettkonten – die zwei Wege der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Eine leere Eishalle aus der Ferne betrachtet, Flutlicht spiegelt sich auf der glatten Eisfläche, die Sitzreihen liegen im Halbdunkel

Der Gutscheincode, den ein Werbebanner verspricht, existiert in der Schweiz nicht. Wer sein

Wettkonto schon hat und nach einem Code sucht, der ihm eine Gratiswette aufs Haus legt, stösst auf

eine Regel, die das Geschäft hinter dem Angebot erklärt: Gratisspielguthaben braucht die vorherige

Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande

und acht an Swisslos erteilt. Zweiunddreissig Aktionen für ein ganzes Land, verteilt auf zwei

Veranstalter, über zwölf Monate. Das ist die Grössenordnung, in der sich alles abspielt, was ein

bestehendes Schweizer Wettkonto erreichen kann.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtslage der Gespa, gegen die

Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos und das Reglement der Loterie Romande sowie gegen

die Sporttip-Spielregeln in der Fassung 4.2.

Das klingt nach einer schlechten Nachricht und ist eine brauchbare. Wer weiss, dass die Auswahl

klein ist, kann sie ganz durchgehen, statt sich durch Landingpages zu klicken, die für ein Land

geschrieben wurden, in dem er nicht wohnt. Auf den folgenden Seiten geht es um genau diese Frage:

welche Wege es für ein bestehendes Konto überhaupt gibt und für wen welcher taugt. Der eine Weg führt

über die zwei inländischen Veranstalter und ihre engen, billigungsabhängigen Aktionen. Der andere

führt zu ausländischen Plattformen, die keinem Schweizer Recht unterstehen und entsprechend auch

nichts davon einhalten — weder die Sperrliste, noch das Sperrregister, noch die Auszahlung auf ein

Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Beide Wege existieren. Nur einer davon ist mit Schweizer

Schutz ausgestattet, und nur einer davon ist gesetzlich überhaupt zulässig.

Neukundenangebot und Bestandskundenaktion: was die zwei Schweizer Veranstalter anbieten

Wer als Bestandskunde auf der Suche nach einem Code ist, landet zuerst bei den Neukundenangeboten,

weil die Suchergebnisse voll davon sind. Nur gibt es sie in der Schweiz praktisch nicht. Die zwei

Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, buhlen nicht mit Anmeldegeschenken um neue Konten.

Was sie an Aktionen fahren, richtet sich an alle Konten gleichzeitig, und die Aktionen sind klein.

Ein Tennisplatz mit Sandbelag in der Morgendämmerung, Netz und Linien liegen im ersten Licht, Nebel hängt über dem Boden
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande ist das deutlichste Beispiel

dafür. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von

sieben Tagen einen Code eingab, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, erhielt

CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Tage Zeit,

zehn Franken, ein Kontingent, das rechnerisch für einen Bruchteil der Westschweizer Konten reicht.

Das ist der Massstab. Eine Aktion dieser Art ist keine Werbemaschine, sie ist ein Werbegeschenk mit

Psalm.

Der Trick liegt in der Formulierung «Spielguthaben». Es ist Guthaben, kein Bargeld, und die beiden

Schweizer Veranstalter sagen das offen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das ist keine Marotte, sondern ein Muster, das sich durch alle Bedingungen zieht. Ein Aktionsguthaben

landet auf dem Spielerkonto, wird zum Wetten benutzt, und nur der daraus entstandene Gewinn kann

irgendwann den Weg auf ein Bankkonto nehmen — bei Swisslos allerdings erst nach 365 Tagen und zwei

kostenlosen Auszahlungen, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Die Aktion, die tatsächlich lief — und was Schweizer Konten sonst erreicht

Neben solchen befristeten Aktionen stehen die dauerhaften Mechanismen, die einem bestehenden Konto

jederzeit offenstehen. Bei Sporttip sind das Quotenboosts und Profitboosts: Bei einem Quotenboost

gilt die erhöhte Quote nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage, ein

Profitboost hebt den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen

Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein

Cash-Out lässt den Boost verfallen.

Der Kombiboost sitzt auf einer anderen Schiene. Er gilt nur online, für Prematch, Live und

Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der

Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei

fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die Staffel liest, sieht

sofort, worauf sie gebaut ist: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind keine Wette, sie sind

ein Nachmittag Programm. Der Sprung von 40 % auf 100 % zwischen zehn und fünfzehn Voraussagen ist die

Belohnung für die letzte, unwahrscheinlichste Stufe.

Für die Loterie Romande ist auf der Seite der laufenden Mechanismen nichts Entsprechendes zu

finden — was ihr Konto an Aktionsguthaben betrifft, ist die Städtetour das, was übrig bleibt. Wer in

der Westschweiz wohnt und dort ein Konto hat, wartet also entweder auf die nächste Aktion oder

verzichtet auf Aktionsguthaben ganz.

Dass es so wenig ist, hat einen Grund, der im Abschnitt «Gratisguthaben braucht vorherige Zustimmung — die Rechtslage» erläutert wird: Ohne vorherige

Zustimmung der Aufsicht gibt es kein Gratisspielguthaben. Die Aktion ist die Ausnahme, die bestätigt,

dass die Regel greift.

Die zehn Plattformen im Vergleich

Ein Vergleich mit einem Dutzend Zeilen braucht einen ehrlichen Hinweis: Acht der zehn Namen in der

folgenden Einordnung sind in der Schweiz nicht zugelassen. Sie stehen in der Liste, weil

Schweizer Wettende ihnen begegnen und weil sie nach denselben Merkmalen beurteilt werden sollen wie

die zwei inländischen. Was sie unterscheidet, ist nicht die Qualität ihrer Oberfläche, sondern der

Rechtsrahmen, in dem sie stehen — oder eben nicht stehen.

Anbieter Bewilligungsstatus Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
20Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
bet365 ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz

Die zwei Zeilen oben und die acht darunter gehören zwei verschiedenen Welten an. Die einen

unterstehen dem Geldspielgesetz, dem Sperrregister und der Aufsicht der Gespa, und ihre Bewilligung

gilt nur in der Schweiz. Die anderen haben keine Bewilligung, die hier etwas bedeutet, sind nicht ans

Sperrregister angebunden, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die

Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die Einordnung zeigt nicht, wer die besseren Quoten

zahlt. Sie zeigt, gegen wen ein Wettender im Streitfall ein Recht hat und gegen wen nicht.

Ganz ohne Unterschiede zwischen den zwei zugelassenen Anbietern ist die Sache nicht. Swisslos zahlt

Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes

Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine

Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Die

Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, alles darüber geht auf

die IBAN; Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben

ebenfalls. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen bei Swisslos automatisch im

Wallet, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto. Zwei ähnliche Häuser mit unterschiedlichen

Schwellen — CHF 1’000 hier, CHF 1’000 dort, aber ein anderer Weg zum Geld.

Gutscheincode, Freiwette, Aktionsguthaben: die Begriffe auseinanderhalten

Ein Gutscheincode ist ein Zeichen, das man eingibt, um etwas zu erhalten. Eine Freiwette ist ein

Einsatz, den der Veranstalter trägt. Ein Aktionsguthaben ist Geld auf dem Spielerkonto, das nicht

ausgezahlt werden kann. Die drei Begriffe werden im Internet durcheinandergeworfen, und die

Verwirrung ist nützlich für den, der sie stiftet: Ein «Gratiswetten-Code ohne Einzahlung» klingt nach

bargeldnahem Wert und ist in der Praxis fast immer der dritte Fall — Guthaben, an eine Frist

gebunden, nicht auszahlbar.

Bestandskunde ist in diesem Zusammenhang jeder, der schon ein verifiziertes Konto hat. Ein zweites

Konto bei derselben Veranstalterin entsteht nicht: Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Ein zweites Konto unter falschem Namen hilft nicht weiter, weil bei der Registrierung der Ausweis

hochgeladen und die daraus gelesenen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Der Bonustourismus

zwischen Anbietern, in anderen Ländern ein Sport für sich, fällt in der Schweiz an der Identitätsprüfung

zusammen.

Nüchtern eingeordnet: Was Schweizer Veranstalter ihren Konten zugestehen, sind keine Willkommenspakete,

sondern Boni mit raren und kleinen Aktionsguthaben, die an eine Frist und ein Kontingent gebunden sind.

Sie sind der einzige Gratiswert, den ein bestehendes Konto in der Schweiz erhalten kann.

Alles andere, was als «Bonus» daherkommt, ist eine Erhöhung auf einen Nettogewinn, der noch gar nicht

existiert. Beides ist legitim. Nur eines davon ist Geld im weiteren Sinn, und das ist keines von beiden,

solange die Gewinnschwelle nicht erreicht ist.

Warum ein Zwei-Weg-Markt zeigt, was CHF 10 Guthaben wert sind

Die Rechnung, die hinter einem solchen Aktionsguthaben steckt, ist einfach und ernüchternd. Nehmen wir

die CHF 10 aus der Patinoires-Aktion der Loterie Romande, also ein nominelles Spielguthaben, das nicht

ausgezahlt werden kann, und setzen es an einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 ein — als

Rechenbeispiel, nicht als zitierte Quote. Ein Markt mit zwei Ausgängen zu 1.90 hat einen

Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), und das sind 95 %. Die Marge des Veranstalters beträgt

somit 5 %.

Der Wert eines Gratisguthabens, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ergibt sich aus der

Guthabensumme mal dem um eins verringerten Anteil der Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel

des Marktes. Bei CHF 10, Quote 1.90 und 95 % Quotenschlüssel landet man bei einem durchschnittlichen

Wert von rund CHF 4.20 bis CHF 4.40 — abhängig von der Quote, die man tatsächlich findet. Die

Spannweite ist hier die Aussage: Der Wert schwankt mit dem Markt, und bei 1.90 geht die Hälfte des

nominellen Guthabens in der Marge verloren. Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten,

kein garantierter Wert für die eine Wette, die man tatsächlich platziert. Fest steht nur, dass der

Wert der Frist von 30 Tagen unterliegt und in einem Markt mit kleinerer Marge höher ausfällt.

Der Satz, der in Werbetexten nie steht, lautet also: Ein Gratisguthaben hat nicht den Wert, der

darauf gedruckt ist. Es hat den Wert, den Quotenschlüssel und Quote übrig lassen.

Gratisguthaben braucht vorherige Zustimmung — die Rechtslage

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in

Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt — der

Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht von der ESBK, die nur die Casinos

beaufsichtigt. Eine Bewilligung setzt sich aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung

pro Spiel zusammen (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die

Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die

Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es

keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Eine steinerne Brücke über einen Fluss in einer Kleinstadt am frühen Morgen, Nebel zieht zwischen den Dächern hindurch
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Für die Frage nach Gutscheincodes für Bestandskunden ist ein Artikel der zentrale Hebel: Gratis- oder

Nullspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). In

ihrem Bericht zum Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos.

Wer diese Zahl liest, versteht sofort, warum der Markt für Bestandskundenaktionen so dünn ist: Jede

einzelne Aktion muss einzeln bewilligt werden. Es gibt keine Dauerbewilligung für Werbegeschenke, und

damit auch keinen Bauplan für eine Rabattschlacht. Die Werbung selbst darf nicht aufdringlich, nicht

irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS).

Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS)

und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS).

Was überhaupt gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: die von der Gespa geführte

Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29

VGS). Qualifikationsrunden erscheinen darin nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn

sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen

Wettkampf oder aufs Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine

Ecken- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend

Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, prematch und

live, soweit die Veranstalterin über die dafür nötige Entscheidung verfügt; eine gesetzliche

Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Wetten auf Wetter, Politik oder

TV-Sendungen sind nicht zugelassen.

Wer sein Konto eröffnet, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

im Vertragsgebiet haben; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal

registrieren. Für Swisslos ist das Vertragsgebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW,

OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die

Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis,

Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Zwei Veranstalter,

zwei Gebiete, keine Überlappung.

Die Auszahlung auf das eigene Konto ist keine Nebenbedingung

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers

lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten

Schweizer Wettgeschäft nicht. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf

ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, wie die

Bedingungen für die Online-Teilnahme festhalten; bei der Loterie Romande geht alles über CHF 1’000

netto auf die angegebene IBAN. Wer heute ein Wettkonto ohne Identitätsprüfung führt oder sein Guthaben

in eine Kryptowährung tauscht, hat in der Schweiz keine bewilligte Alternative.

Bei den ausländischen Plattformen gilt dieser Satz nicht, und das ist kein Detail. Art. 4 BGS

entzieht einer ausländischen Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst wo — jede

Wirkung in der Schweiz. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar:

bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren

(Art. 130 BGS). Die Spielenden sind nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht strafbar; ganz

ohne Folge ist es aber nicht, denn Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die

Anbieterin eingezogen werden. Ein Schutz- oder Fair-Play-Verfahren gibt es nicht.

Ein Code von einer ausländischen Plattform ist kein Gratisgeld

Die Aktion, die ein Werbebanner für Bestandskunden in Aussicht stellt, kommt fast immer von einem

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Dazu gehört mehr als eine fehlende Bewilligungsnummer. Diese

Plattformen sind nicht ans Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die

Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren

(Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.

Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — das Domain-Hopping. Die Gespa nennt in

diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste.

Die Gespa testet auch selbst: Im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Testkäufen an Verkaufsstellen

eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist der Beleg dafür, dass die Kontrolle an

der Theke nicht überall greift. Es ist kein Beleg dafür, dass Schweizer Schutz wertlos ist — der

Unterschied liegt darin, dass es im einen Fall überhaupt eine Aufsichtsbehörde gibt, die Testkäufe

macht und Zahlen veröffentlicht, und im anderen nicht.

Wer ein ausländisches Angebot nutzt, zahlt ausserdem steuerlich eine andere Rechnung. Gewinne aus

Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden

erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400),

und der kantonale Freibetrag weicht davon ab — «je nach Kanton». Oberhalb dieses Betrags behält die

Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein

typischer Wettender liegt weit darunter und zahlt auf seinen Gewinn keine Einkommenssteuer und keine

Verrechnungssteuer. Bei ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür behandelt die

kantonale Steuerpraxis des Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als

voll steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Für den eigenen

Fall: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Limiten, Pausen und Spielsperren — wo der Schutz anfängt

Bevor eine Person zum ersten Mal bei Sporttip mittippt, muss sie Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage

setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung

gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite

für jeweils 30 Tage möglich. Das ist es, was der Artikel verlangt: Die Veranstalterin muss einen oder

mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat einfordern (Art. 87 VGS).

Per Gesetz wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden — die beiden Schweizer Veranstalter setzen in ihren

Bedingungen 72 Stunden an. Die Limiten setzt die spielende Person, nicht der Staat. Eine gesetzlich

fixierte Einzahlungsgrenze kennt die Schweiz nicht.

Die Differenz zwischen 24 Stunden und 72 Stunden ist keine Formalität. Wer an einem Abend mit einem

schlechten Lauf seine Limite verdoppeln will, findet bei den zwei inländischen Veranstaltern drei

Tage Bedenkzeit im System. Die Marge, die ein Buchmacher sofort ändern kann, darf der Wettende nicht.

Wer mehr braucht als eine Zahl im Formular, kann sich den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage

selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem

schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im

Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben

(Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis

zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben

keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Der Wert des Sperrregisters hängt an etwas Unspektakulärem: Es reicht über die Grenze der einen

Plattform hinaus. Eine unbefristete Sperre gilt auch für Casinos und für Liechtenstein. Bei einem

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diesen Effekt gar nicht, weil das Register dort nichts

gilt — eine Sperre gilt nur dort, wo die Aufsicht sie kennt.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme

ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht

wetten. Und wer glaubt, die Wetten würden bei den Anbietern nach Zufall ausgezahlt: Eine Sporttip-Wette

gewinnt nach Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der

Einzelquoten ist; das Ergebnis wird erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen

genau abgerundet. Bei einer Livewette zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen

wird; eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit

Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder

Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit

umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn

das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Die zwei inländischen Veranstalter im Detail

Die beiden Häuser, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, sind gesetzlich auf zwei begrenzt

und decken getrennte Gebiete ab. Sie sind die einzigen, deren Aktionen einem Bestandskunden

tatsächlich zustehen — und ihre Bedingungen sind der Rahmen, innerhalb dessen jede Erwartung

stattfinden muss.

Swisslos Sporttip — der Kombiboost für alle bestehenden Konten

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet

Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame

Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen

Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter

Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto erhält nur, wer im Vertragsgebiet wohnt: die

deutschschweizerischen Kantone, der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Für bestehende Konten ist Sporttip der Anbieter mit dem grössten Angebot an dauerhaften Mechanismen.

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und staffelt den

Bonus auf den Nettogewinn mit 5, 20, 40 und 100 % bei vier, sieben, zehn und fünfzehn solchen

Voraussagen. Quoten- und Profitboosts sind jeweils nur einmal pro Wettenden nutzbar. Der Mindesteinsatz

beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für

eine Systemwette; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette

über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten,

vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne

Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für

jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige

Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben

Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich

eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig

erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden

nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten

erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen

Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der

Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem

Brief zu erheben. Geladen wird das Spielkonto per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein

mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist

nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als

Zahlungsart zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Der Kombiboost ist das ehrlichste Produkt im Schweizer Wettgeschäft, weil er nichts versteckt: Die

Staffel sagt selbst, dass sie auf hohe Voraussagenzahlen zielt. Wer regelmässig Vierer-Kombis spielt,

holt die 5 % mit — bei sieben Voraussagen sind es 20 %. Das ist ein Bonus auf den Gewinn, kein

Guthaben auf dem Konto, und genau darin liegt der Unterschied zu allem, was ein ausländisches Banner

verspricht. Wer die 100-%-Stufe anpeilt, spielt fünfzehn Voraussagen, um eine Erhöhung zu bekommen,

die dann auf einen Gewinn fällt, den er erst noch erzielen muss.

Loterie Romande Jouez Sport — Westschweiz, Aktionen an Aktionstagen

Die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die

sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als

Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der

Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem

BGS unter Aufsicht der Gespa; ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet

möglich.

Wer hier ein bestehendes Konto führt, kennt Aktionsguthaben als das, was es ist: CHF 10 Spielguthaben

an einem von sieben Aktionstagen, innert sieben Tagen einzulösen, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar,

aus einem Kontingent von 7’000 Stück. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage

begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem

Wallet gutgeschrieben, alles darüber geht auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist

nicht auszahlbar. Verglichen mit Swisslos fehlt in der Westschweiz das ganze Instrumentarium an

laufenden Boosts — kein Kombiboost, kein Quotenboost, keine Staffel. Was bleibt, ist die Aktion mit

Frist und ein Konto mit klaren, tiefen Schwellen.

Der Vergleich der beiden legt den Finger auf etwas, das die Werbung verschweigt: Wie viel ein

bestehendes Konto bekommt, hängt nicht von der Loyalität ab, sondern von der Region, in der man

wohnt. Ein Konto bei Jouez Sport und ein Konto bei Sporttip sind rechtlich gleichwertig und in der

Praxis nicht vergleichbar. Wer in der Westschweiz wohnt und trotzdem Kombiboni will, kann sie nicht

bekommen — die beiden Gebiete überlappen sich nicht.

Die neun Plattformen ohne Schweizer Bewilligung im Einzelnen

Die folgenden acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Das ist der ganze und einzige Punkt

auf der Rechtsseite, und er ist nicht verhandelbar: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in

der Schweiz Sportwetten anbieten. Ein ausländisches Zertifikat mag irgendwo gelten — hier hat es

keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keiner dieser Anbieter ist an das Schweizer Sperrregister angebunden, es

gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen. Was sie

an Boni, Zahlungsarten oder Limiten führen, steht in ihren eigenen Bedingungen und entfaltet keine

Wirkung gegenüber einer Schweizer Aufsicht. Es sind Wettanbieter, die man im Netz antrifft und über

die ein Bestandskunden-Rabatt am wahrscheinlichsten beworben wird — und genau deshalb stehen sie

hier, mit derselben Skala wie die zwei inländischen.

20Bet — Anbieter ohne Schweizer Bewilligung im Raster

20Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Damit fällt es unter dieselbe Feststellung wie jede andere

ausländische Plattform: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und

eine gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Nicht ans

Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell auf der Sperrliste. Wer bei

20Bet ein bestehendes Konto führt, kann sich auf keine Schweizer Aufsicht berufen, wenn im Streitfall

etwas schiefgeht. Gegen einen lizenzierten Anbieter mit Schweizer Rechtsweg verliert die Plattform

diesen Vergleich, und das ist der einzige Vergleich, der zwischen den beiden Gruppen zählt. Wer

dennoch dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass Wetteinsätze in einem Verfahren gegen den

Anbieter eingezogen werden können und Gewinne nach der Steuerpraxis verschiedener Kantone voll

steuerbar sein können.

Playzilla — Casino-nahes Portfolio im Vergleich

Playzilla liegt wie 20Bet ohne Schweizer Bewilligung im Raster. Die Rechtsfolgen sind identisch: kein

Schutz durch das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die auf der von der Gespa

geführten Liste stehen kann. Wer ein bestehendes Konto dort führt, sucht Bestandskundenboni bei

einem Haus, das gegenüber der Schweizer Aufsicht keine Pflichten hat — das ist die ganze Beurteilung,

und die Bewilligungslücke bleibt der dominante Punkt, weil sie jeden anderen Vor- oder Nachteil

überdeckt. Wer unbedingt ausserhalb der zwei inländischen Veranstalter spielen will, sollte den

Unterschied zwischen einem Anbieter mit Schweizer Bewilligung und einem ohne nicht als Feinheit

behandeln, sondern als die Frage, die den ganzen Rest entscheidet.

bet365 — auch als gesperrte Domain geführt

bet365 ist in der Schweiz zugleich der bekannteste Name unter den nicht zugelassenen und einer, den

die Gespa selbst als auf der Sperrliste geführt nennt. Das ändert an der Einordnung nichts: keine

Schweizer Bewilligung, keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Tatsache,

dass eine Plattform international gross und in anderen Ländern reguliert ist, macht ihre Bewilligung

in der Schweiz nicht gültig — Art. 4 BGS lässt sie hier schlicht ohne Wirkung. Der Ruhm einer Marke

ist kein Massstab für ihren Status; bei bet365 sieht man am deutlichsten, dass beides getrennt

existiert.

N1 Bet — der Nutzen der Sperrliste für ein bestehendes Konto

N1 Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Für bestehende Konten ist hier nicht eine Aktionsart das

Thema, sondern die Frage, was passiert, wenn die Domain auf die Sperrliste kommt: Schweizer

Telekom-Anbieter blockieren sie dann per DNS. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, und

blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Wer sein Konto bei einer

Plattform führt, deren Domain morgen auf der Liste stehen kann, plant seine Auszahlung besser nicht

auf einen Zeitraum, in dem er die Seite nicht erreicht. Eine Schweizer Bewilligung hat dieses Problem

nicht, weil sie nicht ersetzt werden muss, sondern gilt.

Bruce Bet — wo der Schweizer Rechtsweg fehlt

Bruce Bet steht ohne Schweizer Bewilligung im Raster, mit allen Folgen: kein Sperrregister, kein

Schweizer Rechtsweg, potenziell gesperrte Domain. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es

Einsprachewege, die in den Bedingungen stehen — bei Swisslos eine Einsprache innert 10 Tagen per

eingeschriebenem Brief gegen eine verweigerte Auszahlung. Wer bei Bruce Bet mit einer strittigen

Auszahlung dasteht, hat nichts Vergleichbares: keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden könnte,

und kein Gerichtsstand, der sich aus Schweizer Recht ergibt. Das ist die Kostenzeile einer

ausländischen Plattform, und sie wird in keiner Bonuswerbung erwähnt.

Rainbet — Bestandskundenbonus ohne Schweizer Aufsicht

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung, und wer dort ein bestehendes Konto führt, verhandelt

Bonusbedingungen mit einem Anbieter, der Schweizer Aufsichtspflichten nicht unterliegt. Bonushöhen und

Konditionen kommen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen der Anbieter — das gilt in der Schweiz

für die zwei Bewilligten und im Ausland für alle anderen, nur mit dem Unterschied, dass hier niemand

die Einhaltung prüft. Wer im Werbetext ein umwerfendes Bestandskundenangebot liest, sollte die

Bedingungen lesen, bevor er einzahlt, nicht danach. Das ist keine Warnung, sondern eine

Selbstverständlichkeit, die in der Schweiz immerhin durch eine Bewilligungsaufsicht hinterlegt ist.

HighFlyBet — Verhältnis von Aktionshöhe und Schweizer Verlustlimite

HighFlyBet führt keine Schweizer Bewilligung. Der Kontrast zu Swisslos ist hier aufschlussreich:

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen —

Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Staat verlangt

diese Limiten von bewilligten Veranstaltern, nicht von ausländischen. Wer sein Spielverhalten mit

einer Tageshöchstgrenze bändigen will, findet sie bei den zwei Inländern vorgeschrieben und bei

HighFlyBet nicht vorgeschrieben. Ein grosses Aktionsguthaben bei einer Plattform ohne Schweizer

Bewilligung kommt ohne den Mechanismus, der einen schlechten Abend begrenzt.

BetAlright — Letztbewertung des Vergleichs

BetAlright steht wie die übrigen ohne Schweizer Bewilligung im Raster, und damit wiederholt sich hier

die Einordnung, die schon bei 20Bet und Playzilla stand: kein Sperrregister, kein Schweizer

Rechtsweg, potenziell gesperrte Domain. Preis und Quote lassen sich bei diesen Anbietern nirgends

gegen eine Schweizer Aufsicht prüfen, und die Bewilligungslücke bleibt der Punkt, der schwerer wiegt

als alle anderen Unterschiede. Wer nach einem Bestandskundenbonus sucht, sollte zuerst prüfen, ob der

Anbieter überhaupt Schweizer Recht untersteht; alles andere ist eine Frage der Ausgestaltung, und

diese Frage stellt sich nur, wenn die erste mit Ja beantwortet ist.

Was ein Aktionsguthaben für ein bestehendes Konto bedeutet

Der Weg von der Werbung zum Gutschrift auf dem Spielerkonto hat bei den zwei inländischen Anbietern

eine feste Reihenfolge, und sie beginnt nicht dort, wo ein Wettender sie erwartet. Zuerst steht das

Konto: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet der einen oder anderen Veranstalterin, keine

bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Bei Swisslos werden die Daten aus dem

hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ohne dieses Konto existiert kein

Bestandskundenstatus, und ohne Bestandskundenstatus existiert keine Aktion.

Dann kommt die Bewilligung durch die Gespa — nicht durch den Wettenden, sondern durch die

Veranstalterin. Jede Aktion mit Gratisspielguthaben braucht vorherige Zustimmung. 24 und acht solcher

Zustimmungen im Jahr 2025 sind der Rahmen, aus dem heraus eine konkrete Aktion überhaupt entstehen

kann. Ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wird, ist deshalb nicht die Spitze

eines breiten Angebots, sondern das, was nach der Bewilligung übrig bleibt.

Erst dann stellt sich die Frage nach dem Wert. Und an dieser Stelle zeigt die Rechnung, dass ein

nominelles Guthaben von CHF 10 in einem Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 einen durchschnittlichen Wert von

rund CHF 4.20 bis CHF 4.40 hat — eine Spanne, die von der Quote des tatsächlich gespielten Marktes

abhängt. Bei einer Quote von 1.50 fällt der Wert niedriger aus, bei 2.50 höher. Der Quotenschlüssel

des Marktes verschiebt ihn zusätzlich: Je grösser die Marge des Veranstalters, desto weniger bleibt

vom Guthaben übrig. Wer ein Gratisguthaben einlöst, sollte die Quote deshalb nicht als Detail

behandeln; sie ist der einzige Hebel, den er nach der Gutschrift noch in der Hand hat.

Was ein Bestandskundenkonto in der Schweiz am Ende bekommt, ist also weder ein Code noch ein Paket,

sondern eine Handvoll Mechanismen mit klaren Grenzen. Die Limiten spielen dabei eine eigene Rolle:

Sporttip nimmt Wetten ab CHF 1 an, ein Gratisspielguthaben von CHF 10 lässt sich im Rahmen der

CHF-1’000-Höchstgrenze für eine Einzel- oder Kombinationswette also vollständig einsetzen. Bei der

Loterie Romande ist das Guthaben nach 30 Tagen weg, wenn es nicht gespielt wurde, und es lässt sich

nie auszahlen. Die Frist ist damit der zweite Hebel — und der einzige, der ganz in der Hand des

Wettenden liegt, weil er nur spielen muss, was er ohnehin spielen wollte.

Häufige Fragen zu Gutscheincodes für Bestandskunden

Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?

Einen dauerhaften Code, den ein bestehendes Konto jederzeit einlösen kann, gibt es nicht. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, und 2025 wurden 24 solcher Aktionen für die Loterie Romande und acht für Swisslos bewilligt. Was existiert, sind befristete Aktionen mit Kontingent und Frist, wie CHF 10 Spielguthaben an sieben Aktionstagen.

Dürfen Swisslos und Loterie Romande Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?

Nein. Gratis- und Nullspiele sowie Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS), und die Gespa erteilt sie einzeln: 2025 waren es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Eine Dauerbewilligung für Werbegeschenke kennt das Gesetz nicht.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?

Auszahlen lässt sich nur, was aus dem Guthaben als Gewinn entsteht — das Guthaben selbst nie. Swisslos hält in seinen Bedingungen fest, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist; dasselbe gilt bei der Loterie Romande. Der Gewinn geht auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet.

Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und umfasste sieben Aktionstage. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?

Gewinne und Guthaben dürfen nur auf ein Zahlungskonto gehen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Swisslos schreibt bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch dem Wallet gut, darüber hinaus auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto.

Welche Rolle spielt die Marge in der Quote, wenn eine Aktion einen Bonus verspricht?

Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt; die Marge ist der Rest. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei 95 % und die Marge bei 5 %. Ein Gratisguthaben ist deshalb weniger wert als sein Nennbetrag, und je höher die Marge, desto stärker schrumpft es.

Bewilligte und nicht bewilligte Wege für Bestandskunden

Wer heute nach einem Gutscheincode für ein bestehendes Schweizer Wettkonto sucht, sucht nach etwas,

das es in dieser Form nicht gibt. Was es gibt, ist ein schmaler, aber klar abgegrenzter Raum: zwei

Veranstalter, zweiunddreissig bewilligte Gratisspielaktionen in einem Jahr, ein Aktionsguthaben von

CHF 10 an sieben Tagen, ein Kombiboost, der bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote

100 % Bonus auf den Nettogewinn zahlt, und Quoten- und Profitboosts, die pro Wettenden einmal nutzbar

sind und bei einem Cash-Out verfallen. Das ist wenig. Es ist aber auch nicht nichts, und es ist das

Einzige, was ein Schweizer Konto mit Schweizer Schutz erreichen kann.

Die Entscheidung, vor die ein Bestandskunde gestellt wird, ist damit keine Wahl zwischen zwei Boni,

sondern eine Wahl zwischen zwei Welten. In der einen stehen Verlustlimiten, die vor der ersten Wette

gesetzt werden müssen, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, ein Spielsperrregister, das bis nach

Liechtenstein reicht, eine Auszahlung nur auf das eigene Konto, Gewinne bis zum Steuerfreibetrag

steuerfrei und ein Wohnsitzerfordernis, das verhindert, dass die Gebiete sich mischen. In der anderen

steht ein Code, der in einem Banner glänzt, eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, keine

Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die innerhalb von Stunden ersetzt

wird, wenn sie auf die Liste kommt, und Gewinne, die gewisse Kantone unabhängig von der Höhe als

steuerbares Einkommen behandeln. Für einen Wettenden, der vor allem einen hohen Bonus und keine

Fragen sucht, ist die zweite Welt die naheliegende. Für einen, der im Streitfall jemanden anrufen

will, ist sie es nicht.

Wer in der Schweiz ein bestehendes Konto führt, sollte zuerst prüfen, was sein Konto ihm schon jetzt

gibt. Bei Sporttip sind Quoten- und Profitboosts jederzeit verfügbar, der Kombiboost ab vier

Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote; ein Quotenboost gilt nur für Prematch-Einzelwetten auf eine

Voraussage, und wer ihn mit einem Cash-Out kombiniert, verliert beide. Bei der Loterie Romande lohnt

sich der Blick auf die Aktionstage und die eigenen Bedingungen; alles andere ist Warten. Wer zusätzlich

in einem ausländischen Angebot eine Chance sieht, sollte die zwei Dinge prüfen, die er selbst in der

Hand hat: ob die Domain auf der Sperrliste der Gespa steht und ob sein Wohnsitzkanton Gewinne aus

ausländischen Grossspielen besteuert.

Am Ende bleibt eine Zahl, die man im Kopf behalten kann. Ein Gratisguthaben von CHF 10, eingesetzt in

einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90, hat einen statistischen Wert von rund CHF 4.20 bis

CHF 4.40 — abhängig von der Quote und der Marge des tatsächlich gespielten Marktes. Das ist die

Grösse, die hinter jedem Werbewort steht, das «gratis» verspricht.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»