Squash live oder vorab tippen – was die Schweizer Veranstalter wirklich zulassen
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz auf Squash setzen will, stösst auf eine Zahl, die jede Suchanfrage beantwortet, bevor überhaupt eine Quote im Spiel ist: zwei. Zwei Veranstalter. Nicht zwei besonders gute, nicht zwei empfohlene – zwei, die überhaupt eine Bewilligung haben.
Letzte Prüfung der Angaben: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Bewilligungs- und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande sowie mit der interkantonalen Aufsicht durch die Gespa.
Vergleich der Veranstalter: Bewilligung, Produkt und Gebiet
Zuerst das Grundgerüst, auf dem alles Weitere steht. Ohne Schweizer Veranstalterbewilligung gibt es hier kein legales Sportwetten – der Geldspielmarkt ist nicht offen, sondern auf die zwei kantonal getragenen Gesellschaften zugeschnitten. Die folgende Übersicht ordnet die zehn Plattformen nach genau diesem Merkmal und danach, welche Bewilligung oder welcher Sitz gemeldet ist.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne |
| 22Bet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| Coolzino | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| 1xBet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| myBet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| Pribet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| Funbet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| Boomerang Bet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| Roobet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
Die Spalte mit dem Sitz hat genau deshalb zwei Einträge: Swisslos sitzt in Basel, die Loterie Romande in Lausanne. Bei den acht übrigen ist sie nicht leer, weil niemand zu Hause geblieben wäre, sondern weil es dort nichts einzutragen gibt, was in der Schweiz Geltung hätte. Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz», und umgekehrt gilt eine ausländische Bewilligung hier nicht – irgendeine Behörde in Curaçao oder Malta kann einem Anbieter erlauben, was sie will, das Geldspielgesetz kennt sie trotzdem nicht.
Das ist der erste Punkt, an dem die Konsequenz sichtbar wird. Wer bei einer der acht unteren Zeilen einzahlt, hat keinen Schweizer Ansprechpartner, keine Aufsicht, keine Sperrregisterverknüpfung und im Streitfall kein hiesiges Verfahren. Das ist keine Drohkulisse, das ist eine Zuständigkeitsfrage. Später, im Abschnitt zur Rechtslage, steht, was das konkret kostet.
Grundlagen: was zu Squash als Wettsport in der Schweiz bekannt ist
Ein leerer Court, vier Wände, ein kleiner Gummiball – und darum herum eine Wettlandschaft, die dünner ist, als die Suchanfrage vermuten lässt. Wer Squash als Zuschauersport kennt, weiss, dass die grossen Turniere ihr Publikum über Streaming finden, nicht über die Tagesschau. Für den Wettmarkt heisst das: wenig Aufmerksamkeit, wenig Liquidität, wenig Grund für einen Veranstalter, hier ein Programm aufzubauen.
Entscheidend für die Schweiz ist nicht, ob Squash ein schöner Sport ist, sondern ob er auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht. Diese Liste ist eine geschlossene Aufzählung; sie kommt in der Fassung vom 10.09.2026, und was nicht darin steht, darf hier nicht angeboten werden, egal wie gut die Quote aussähe. Die Liste führt keine Corner- und keine Kartenmärkte, und sie enthält keinen Esport-Bereich. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten wiederum sind möglich, aber nur dort, wo die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Dazu kommt eine Sperre, die manchem überraschend kommt: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Genau diese Liste ist der Grund, warum die Suche nach «Squash wetten» in der Schweiz regelmässig ins Leere greift. Ein so zugeschnittenes Angebot kann einen Nischensport enthalten – oder eben nicht. Wer wissen will, ob an einem bestimmten Abend ein Squash-Match im Programm steht, findet die Antwort nicht in einem Vergleichsportal, sondern im Wettprogramm des Veranstalters selbst, und zwar am Tag des Ereignisses. Das ist keine Ausweichlösung, das ist der einzige Ort, an dem die Information überhaupt existiert.
Wer trotzdem tippen will, sollte wissen, wie eine Quote zustande kommt – denn die Quotenlogik ändert sich nicht dadurch, dass der Sport klein ist.
Quoten, Auszahlungsquote und Marge bei einem Zwei-Weg-Markt
Ein Squash-Match hat einen Sieger, und es gibt keine zweite Chance über ein Unentschieden. Genau deshalb ist der Zwei-Weg-Markt der klassische Einstieg, und genau deshalb lässt sich an ihm am einfachsten zeigen, was der Veranstalter mit jedem Einsatz verdient.
Nehmen wir ein Rechenbeispiel, ausdrücklich kein Zitat aus einem Wettprogramm, sondern eine Veranschaulichung: beide Seiten stehen bei 1.90. Die Summe der Kehrwerte ist 1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90; daraus ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95,2 Prozent und eine Marge – der Anteil, der beim Veranstalter bleibt – von etwa 4,8 Prozent. Setzt jemand CHF 100 auf eine Seite, liegt der Erwartungswert also um rund CHF 5 unter dem gesetzten Betrag, und zwar völlig unabhängig davon, wen er für den Stärkeren hält.
Die Bandbreite ist der Punkt. Bei den grossen Fussballligen liegen die Auszahlungsquoten deutlich höher, weil die Anbieter dort um Volumen konkurrieren; in einem schmalen Markt, in dem wenige Partien überhaupt geführt werden, ist eine tiefere Auszahlungsquote die Regel und nicht die Ausnahme. Wer eine Squash-Partie einkauft, zahlt also tendenziell mehr für den Spass an der Wette als jemand, der auf einen Champions-League-Abend setzt. Das kann man ärgerlich finden. Es ist trotzdem die richtige Einordnung: die Marge ist keine Gebühr, die irgendwo abgebucht wird, sie sitzt unsichtbar in jeder Zahl auf dem Wettschein.
Dasselbe gilt für den Umgang mit einer Quote, die sich bewegt. Squash hat wenige Beobachter, und ein einzelner grosser Einsatz kann eine Quote in einem dünnen Markt sichtbar verschieben. Wer eine Preisbewegung für Insiderwissen hält, hält bei einem Nischensport oft nur eine Positionsverschiebung in der Hand.
Rechtslage: was eine Schweizer Bewilligung bedeutet und was ihr Fehlen kostet
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, für die das Geldspielkonkordat seit dem 1.1.2021 gilt. Wer jetzt an die ESBK denkt: nein, die ist für die Casinos zuständig, nicht für Sportwetten.

Eine Bewilligung in der Schweiz besteht aus zwei Teilen – die Veranstalterbewilligung und die Bewilligung pro Spiel. Beide zusammen sind die Voraussetzung, und beide sind kantonal getragen: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktlücke, in die noch jemand drücken könnte, das ist eine gedeckelte Struktur. Deshalb führt die Gespa auch keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter – es gibt keine. Was sie publiziert, ist die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Der Nettoertrag fliesst in die öffentliche Zweckbindung der Kantone: Swisslos schüttete für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz mit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten kamen davon CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Man kann über die Struktur die Nase rümpfen, aber man sollte wissen, wohin die Marge fliesst, die man beim Tippen bezahlt.
Der Zugang zum Spielerkonto und die Grenze des Vertragsgebiets
Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz», und das schlägt bis ins persönliche Spielerkonto durch. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz, und in der Praxis zusätzlich im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; diese Kantone plus Liechtenstein sind das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Das ergibt eine Landkarte, die kein Marketing schönreden kann. Wer in Zürich wohnt, kommt nicht an Jouez Sport, wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip – jedenfalls nicht mit einem eigenen Online-Konto. Die Aufteilung ist historisch gewachsen und folgt der Sprachgrenze, nicht dem Wettangebot. Und sie erklärt, warum die Zahl der Wege zum Schweizer Sportwettenmarkt praktisch bei eins liegt: dem einen Veranstalter, in dessen Gebiet man zufällig wohnt.
Was das Konto selbst betrifft, sind die Hürden klar geregelt und werden nicht durchgelassen. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regel, die im Amateursport mehr Fälle trifft, als man denkt.
Was die Sperrliste für einen Squash-Tipp bedeutet
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Dieses Wechselspiel ist der Grund, warum die Suche nach einem Anbieter für Squash-Wetten so oft auf eine Adresse führt, die beim nächsten Versuch schon nicht mehr antwortet.
Der ehrliche Rahmen für beide Seiten sieht so aus: Offshore heisst keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg – und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl; sie sind es nur in Bezug auf unterschiedliche Dinge.
Am schwersten wiegt bei einem Sport, der kaum im Programm steht, ein anderer Punkt: Das Angebot ist nicht nur begrenzt, es ist auch nicht verhandelbar. Ein ausländischer Anbieter kann ein Squash-Programm führen, ein Schweizer Veranstalter darf es nicht, wenn es die Liste nicht hergibt. In der Praxis erlebt man daher das Gegenteil dessen, was man erwartet. Man tippt nicht dort, wo die Auswahl am grössten ist, sondern dort, wo die Erlaubnis am klarsten ist, und nimmt in Kauf, dass beides nicht zusammenfällt.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und die Sperre, die überall gilt
Bei keinem anderen Thema ist die Reihenfolge so wichtig wie hier. Limiten werden nicht nach dem ersten Verlust gesetzt, sondern davor – Swisslos verlangt es vor der ersten Sporttip-Teilnahme. Wer sich vorstellt, das sei eine Einstellung, die man später findet, hat den Mechanismus missverstanden: Ohne gesetzte Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage kommt man nicht ins Spiel. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das eigentlich Bemerkenswerte an dieser Regel ist ihre Asymmetrie. Eine Senkung der Limiten gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Man kann sich also jederzeit selbst kleiner stellen, aber nicht jederzeit wieder grösser. Der Gesetzgeber gibt 24 Stunden für eine Erhöhung vor, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Wartezeit ist keine Schikane, sie ist die eigentliche Wirkung: Sie schützt genau vor dem Moment, in dem jemand nach einem schlechten Abend findet, die Limite sei zu niedrig gewesen.
Interessant ist auch, was hier nicht existiert. Die Schweiz kennt keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Die Limiten setzt der Spielende selbst, der Veranstalter muss lediglich Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Wer von einer «staatlichen Depotlimite» liest, liest über eine Regel aus einem anderen Land.
Zur Limite gehört die Pause. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und bis zum Fristablauf wird die Sperre nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer glaubt, eine Sperre sei eine Formalität beim einen Anbieter, sollte diesen Satz zweimal lesen – das Register ist das wirksamste Instrument, das die Schweiz hat, und es funktioniert nur deshalb, weil es nicht anbieterbezogen ist. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die Kehrseite gehört daneben, ohne Beschönigung. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an Schweizer Verkaufsstellen für lückenlos hält, irrt. Der Onlinebereich arbeitet mit Identitätsprüfung nach Artikel 47 bis 52 VGS und einem Konto pro Person; die Verkaufsstelle bleibt die weiche Stelle.
Die Veranstalter im Einzelnen
Zwei Schweizer Veranstalter, acht ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage, nicht einer Vorliebe. Und die Bewertung folgt derselben Frage: Was heisst das jeweils für den, der tatsächlich setzen will?
Swisslos Sporttip: der Veranstalter, der Quoten nur nach Liste stellen darf
Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die sogenannte IKV 2020; die Gesellschaft hat ihren Sitz in Basel, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Daneben steht die Bewilligung als Veranstalter- und Spielbewilligung eines Grossspiels nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.
Die Einsätze sind gedeckelt und die Deckel sind eng. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist keine Nebenbemerkung, das ist für einen Nischensport der eigentliche Filter. Wer CHF 3’000 auf ein Squash-Match legen will, kann es hier nicht – die Software nimmt die Wette gar nicht erst an. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Ein Angreifer im Wortsinn sollte wissen, dass die Limite nicht das Einzige ist: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Beim Gewinn lohnt die Rechnung, bevor sie geschrieben wird. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundungsregel ist zuerst einmal unschön und zweitens konsequent, also akzeptabel. Wer eine Kombination mit drei Beinen bei 2.00, 2.00 und 2.00 spielt, steht bei einer Gesamtquote von 8.00 und erhält auf CHF 10 Einsatz CHF 80 – gerechnet auf zwei Nachkommastellen und dann auf Rappen gerundet.
Für Kombinationen gibt es einen eingebauten Anreiz, und der ist ordentlich kalibriert. Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist der Punkt, an dem die Sache kippt: Bei vier Beinen bekommt man einen Zuschlag, der kaum ins Gewicht fällt, und ab sieben muss man sieben Mal richtig liegen. Auch ist das «mindestens 1.50» eine Bedingung, die bei einem engen Squash-Markt schneller verletzt wird als bei einem Fussballabend, weil eine Favoritenquote in einem Zwei-Weg-Markt nicht weit über die 1.50 steigt, wenn der Ausgang als klar gilt.
Ähnlich verhält es sich mit Quotenboosts und Profitboosts. Beide gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. «Boost» klingt nach einem Geschenk, ist aber eine einmalige Anhebung unter zwei Deckeln – und die Bedingung, dass sie bei einem Cash-Out verschwindet, macht sie zu einer Wette darauf, dass man nicht aussteigt.
Beim Cash-Out selbst bleibt Sporttip nüchtern: verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Man kauft sich also aus einer Wette heraus und bezahlt dafür – der Preis ist die Differenz zum möglichen Gewinn, und das ist keine Gebühr, die irgendwo steht.
Bei Livewetten hat Sporttip eine Regel, die manchen überraschen dürfte: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei einem Squash-Match ohne Fernsehbild heisst das: Wer auf ein Ereignis setzt, das er nicht sieht, trägt das Risiko der Bildverzögerung selbst. Und noch eine Feinheit: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Squash-Märkte desselben Matches kombiniert – etwa Satz- und Gesamtsieger – bewegt sich genau in diesem Feld.
Zum Geld: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei der Auszahlung gibt es einen Freirahmen, den man kennen sollte: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer viel und oft gewinnt, zahlt also für die dritte Überweisung im Jahr – ein Detail, das die Werbung nicht nennt.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Beträge über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wetten lassen sich online oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.
Zwei Fristen, die man einmal lesen und dann behalten sollte. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind mehr, als die meisten glauben, und zehn Tage sind weniger.
Das Urteil über diesen Veranstalter schreibt sich nicht über die Quote. Es schreibt sich über die Frage, ob das, was man setzen will, überhaupt angenommen wird. Squash bei Sporttip heisst: eine geschlossene Liste, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, ein Bonus auf Kombinationen, der mindestens vier Voraussagen bei je 1.50 verlangt, und ein Konto, das nur im eigenen Vertragsgebiet offensteht. Wer mit kleinen Einsätzen arbeitet und die gestaffelten Kombiboosts als Teil des Spiels begreift, hat hier ein in sich stimmiges Angebot mit klaren Regeln. Wer eine grössere Position auf ein einzelnes Squash-Match legen will, stösst auf eine Wand, die nicht verhandelbar ist.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, andere Sprachregion
Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist mit Swisslos identisch: Veranstalter- und Spielbewilligung eines Grossspiels nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa.
An diesen Zahlen sieht man, was ein zweiter Veranstalter in einem gedeckelten Markt bedeutet. Zwei Veranstalter heisst nicht zwei Alternativen – es heisst zwei Gebiete. Ein Squash-Tipp in Genf landet nicht bei Swisslos, und ein Tipp in Zürich nicht bei Jouez Sport, jedenfalls nicht über ein eigenes Online-Konto, denn für beide gilt die Wohnsitzvoraussetzung im jeweiligen Gebiet. Die 2’350 Verkaufsstellen sind dabei kein Wettvorteil, sondern Infrastruktur: Filialen, an denen sich Wetten abgeben lassen, ohne dass jemand ein Konto eröffnet. Wer in der Westschweiz wohnt, hat also über die Verkaufsstellen einen Weg zum Spiel, der beim Fernabsatz gar nicht existiert.
Der Vergleich der Regelwerke endet dort, wo das Gesetz anfängt. Der Rahmen ist derselbe – Limiten vor der ersten Teilnahme, Produktsperre für 1 bis 180 Tage, das schweizweite Sperrregister, das auch Casinos und Liechtenstein erfasst, die Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt. Was beim einzelnen Veranstalter abweicht, steht in dessen eigenen Bedingungen, und die sollte man dort nachlesen statt bei einem Vergleichsportal. Die Konsequenz für die Suche ist unangenehm schlicht: In der Schweiz gibt es keine Veranstalterwahl, es gibt eine Wohnsitzfrage.
Für die Bewertung heisst das, dass Jouez Sport sportlich nicht gegen Sporttip antritt. Wer in den sechs Kantonen wohnt, hat diesen Veranstalter und keinen anderen; wer ausserhalb wohnt, kommt nicht hinein. Der Massstab für das Angebot ist die Wirkung, die es beim einzelnen Wettschein hat, und die hängt nicht an der Sprachregion, sondern an der Liste, der Limitenlogik und den Bedingungen, die beide Veranstalter von derselben Aufsicht übernehmen.
22Bet: eine Plattform ausserhalb des Schweizer Rahmens
22Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Nach dem Gesetz dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat hier keine Kraft – Artikel 4 BGS lässt eine Bewilligung nur in der Schweiz gelten. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und der Rechtsweg führt nicht in die Schweiz; Domains der Plattform können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer bei 22Bet Squash sucht, sucht in einem Angebot, das die Schweizer Liste nicht bindet. Das ist die eine Seite. Die andere: keine Limitenlogik der Gespa, kein Schweizer Sperrregister, kein Ansprechpartner in der Schweiz, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach kantonaler Praxis steuerbar – das kantonale Steueramt oder eine Steuerberatung weiss, was am Wohnkanton gilt. Der Reiz eines solchen Angebots liegt in der Breite, und die Breite ist genau das, was die Schweizer Bewilligungsstruktur nicht hergibt. Bezahlt wird sie mit dem Wegfall des Schutzes.
Dass Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet werden, ist strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre nach Artikel 130 BGS. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist die stille Pointe der ganzen Konstruktion.
Für eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung gibt es deshalb keinen Punkt, an dem ein Squash-Angebot die fehlende Zuständigkeit aufwiegt. Wer hier spielt, spielt nicht in einem freieren Markt, sondern in einem anderen Land.
Coolzino: ohne Bewilligung, mit einem Casino-Namen
Coolzino ist eine der acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung; auch hier besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein hiesiger Rechtsweg, und Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung.
Der Name deutet auf ein Casino, und an dieser Stelle lohnt eine Unterscheidung, die in der Diskussion ständig durcheinandergeht: Wetten und Casino sind in der Schweiz zwei getrennte Bewilligungsbereiche mit getrennten Regeln. Eine Casino-Limite ist keine Wettlimite, und die Aufsicht über Casinos liegt bei der ESBK, nicht bei der Gespa. Wer ein Casino-Angebot nach Schweizer Casino-Massstäben bewertet, bewertet es nach Regeln, die für einen Sportwettanbieter gar nicht gelten.
Ausserhalb der Schweizer Ordnung steht die Plattform dagegen völlig. Für einen Sportwetten-Überblick bleibt deshalb nur eine nüchterne Einordnung: Der Name steht auf der Liste der ausländischen Anbieter, die Schweizer Spielende antreffen, und für eine Wette auf ein Squash-Match heisst das dieselbe Ausgangslage wie bei jeder anderen der acht Zeilen – kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Verfahren.
1xBet: breites Programm, keine Schweizer Zuständigkeit
1xBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung, und die Bewilligung eines anderen Landes entfaltet nach Artikel 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und DNS-blockiert werden.
Was bei einem Anbieter ausserhalb des Rahmens tatsächlich bleibt, ist die Frage, was ihn überhaupt erreichbar macht. Die Gespa führt die Sperrliste seit dem 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt für dieses Wechselspiel Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Eine Plattform ohne Bewilligung existiert in der Schweiz also nicht stabil, sondern in einem Zustand dauernder Ersetzung. Wer sein Spielerkonto dort führt, plant mit einem Anbieter, dessen Adresse sich ändern kann, während sein Guthaben bleibt.
Für Squash bedeutet das konkret: ein Programm, das einem Schweizer Veranstalter nicht offensteht, aber ohne die Limiten, die dort gelten. Ob das ein Vorteil ist, entscheidet nicht der Umfang des Angebots, sondern die Frage, ob man im Streitfall jemanden erreicht.
myBet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Ansprechpartner
myBet gehört zur Gruppe der acht Plattformen, die ohne Schweizer Bewilligung geführt werden. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und blockiert werden.
Interessant ist an dieser Stelle weniger die Plattform als der Mechanismus ihrer Erreichbarkeit. Die Sperrliste ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess: Domain-Hopping ist der von der Aufsicht selbst benannte Vorgang, mit dem blockierte Adressen innert Stunden ersetzt werden. Für einen Anbieter ohne Bewilligung heisst das, dass die Domain keine stabile Grösse ist. Sie ist eine Momentaufnahme.
Was Schweizer Spielende auf einer solchen Plattform erwarten dürfen, hängt deshalb nicht an ihrem eigenen Verhalten, sondern an der Frage, ob das Konto in einem Rechtsstreit überhaupt erreichbar ist. Für ein Squash-Programm, das man vor dem Spielen prüfen kann, mag ein solcher Zugang ausreichen. Für alles, was danach kommt – eine Auszahlung, eine Reklamation, eine Absage – fehlt die Zuständigkeit.
Pribet: keine Bewilligung, kein Schutz im Streitfall
Pribet zählt zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist eindeutig: Es gibt keine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, eine im Ausland gemeldete Genehmigung ist unbeachtlich, es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und Domains können per DNS blockiert werden.
Was dieses Feld für einen Wettenden praktisch bedeutet, zeigt sich am Rand des Spiels. Bei Sporttip gibt es geregelte Wege für den Fall, dass ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird – Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00 – und es gibt eine Frist, innerhalb derer ein Gewinn geltend zu machen ist. Solche Verfahren existieren, weil eine Bewilligung sie erzwingt. Ohne sie gelten die Bedingungen des Anbieters und das Recht seines Sitzes.
Für Squash heisst das: Wer einen engen Markt mit wenig Volumen spielt, braucht abgesagte Spiele und verschobene Termine einkalkulieren. Genau dort wird die Frage nach der Zuständigkeit zur praktischen Frage und bleibt nicht eine Formalität.
Funbet: ausserhalb der Schweizer Ordnung
Funbet führt keine Schweizer Bewilligung, und auch hier gilt: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung, das Sperrregister kennt die Plattform nicht, der Rechtsweg führt ins Ausland, und die Domain kann blockiert und ersetzt werden.
Die Bewertung fällt bei allen acht Plattformen ohne Bewilligung strukturell gleich aus, und daran lässt sich nichts herbeireden. Was die eine von der anderen unterscheidet, ist das Programm und der Umgangston, nicht der Status. Der Status ist die Determinante: keine Schweizer Aufsicht, keine Limitenpflicht nach Artikel 87 VGS, keine Spielsperre im schweizweiten Register, keine Pflicht zur Auszahlung auf ein Konto im Namen des Inhabers.
Genau diese letzte Pflicht ist die unterschätzte. Im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist verboten. Das sind unsichtbare Ausschlüsse: Regeln, die man erst merkt, wenn man sie braucht.
Boomerang Bet: ohne Bewilligung, wie die übrigen sieben
Boomerang Bet gehört zu den ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Veranstalterbewilligung und keine Bewilligung pro Spiel nach BGS, keine Gespa-Verbindung, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gelangen.
Der Name ist ein Geschenk an jeden Skeptiker, aber Sportjournalismus sollte über Namen hinwegsehen. Relevant ist etwas anderes: Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fehlt die Pflicht, Werbung für nicht erlaubtes Glücksspiel zu unterlassen – für Schweizer Veranstalter ist sie in Artikel 74 Absatz 3 BGS geregelt und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 nach Artikel 131 BGS geahndet. Ein Spielender, der eine solche Werbung sieht, sieht keine bestätigte Erlaubnis, sondern eine Anzeige, die in der Schweiz nicht zulässig wäre.
Für den Squash-Bereich folgt daraus die einzige belastbare Aussage: Ein Match, das hier angeboten wird, wird nicht nach den Schweizer Regeln über zugelassene Sportarten und Wettarten angeboten. Ob es das wert ist, entscheidet die Bereitschaft, ohne hiesigen Schutz zu spielen.
Roobet: ohne Bewilligung, gewerbliche Veranstaltung nach Artikel 130 BGS
Roobet führt wie die übrigen sieben ausländischen Plattformen keine Schweizer Bewilligung. Eine Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. An dieser Stelle ist es keine Nebenbemerkung mehr, sondern die Rechtsfolge für den Anbieter. Den Spielenden trifft sie nicht, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Damit schliesst sich der Kreis zu der Frage, mit der die Suche nach Squash-Wetten in der Schweiz beginnt. Ein enger Markt, der nur online existiert, verlangt Vertrauen in die Auszahlung. Dieses Vertrauen entsteht nicht durch ein umfangreiches Programm, sondern durch eine Zuständigkeit, die man benennen kann. Wer sie nicht benennen kann, hat keine.
Steuern und Auszahlung: was vom Gewinn übrig bleibt
Steuerfreiheit wird im Wettmarketing gern als Argument verkauft, und in der Schweiz ist sie teilweise berechtigt – aber nur teilweise, und die Grenze ist hoch. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, also je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen typischen Squash-Tipper ist das eine theoretische Grösse. Wer unterhalb der Schwelle gewinnt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wette auf eine Squash-Partie mit einem Einsatz von CHF 50 und einer Quote von 1.90 bringt CHF 95 zurück, also CHF 45 Nettogewinn – weit unter jedem Schwellenwert. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und dort gewinnt, gewinnt brutto. Diese Frage gehört zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung, nicht in ein Wettportal.
Auf der Auszahlungsseite lohnt ein zweiter Blick auf die Kosten. Beim bewilligten Schweizer Sportwettenangebot gibt es keine Kreditvergabe an Spielende, und Gewinne laufen auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Bei Sporttip sind die ersten zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Gewinn, der zum Teil aus einem Gratisspielguthaben stammt, ist also im entscheidenden Moment weniger wert als er aussieht.
Was übrig bleibt, ist die nüchterne Bilanz dieser Seite: In der Schweiz gibt es für Squash-Wetten zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, keine Staatslimite, dafür selbst gesetzte Verlustlimiten mit 72 Stunden Wartezeit bei einer Erhöhung, ein schweizweites Sperrregister und eine Steuerfreiheit, die erst bei einem siebenstelligen Einzelgewinn endet. Wer ausländische Plattformen dazunimmt, tauscht genau diese Punkte gegen Angebotsbreite. Das ist kein Skandal, das ist eine Entscheidung mit einem Preis – und der Preis wird erst sichtbar, wenn man ihn braucht.
Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz
Darf man in der Schweiz online auf Squash setzen, und bei wem?
Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet voraus, also im Gebiet der Sprachregion. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung.
Steht Squash auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Das Angebot richtet sich nach der geschlossenen Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Ob Squash für ein bestimmtes Datum darauf steht, zeigt erst das Wettprogramm des Veranstalters. Eine Auskunft darüber, was an einem konkreten Abend angeboten wird, kann kein Vergleichsportal geben.
Wie kommt eine Quote zustande, und was bedeutet die Marge?
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller möglichen Quoten; die Marge ist der Rest bis 100 Prozent. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt die Auszahlungsquote bei rund 95,2 Prozent und die Marge bei rund 4,8 Prozent. Der Veranstalter behält also einen kleinen Anteil jedes Einsatzes, unabhängig vom Ausgang.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Auf CHF 50 bei Quote 1.90 ergibt das CHF 95 zurück, davon CHF 45 Nettogewinn. Die Rundung geht dabei zulasten des Wettenden.
Warum gilt auch bei Squash kein Tipp als sicher?
Ein Ergebnis steht vor dem Match nicht fest, und eine Quote bildet nur eine Einschätzung ab, nicht eine Gewissheit. Bei Squash kommt hinzu, dass wenige Beobachter eine Quote schnell verschieben, und die Marge kostet bei jedem Einsatz einen kleinen Anteil. Wer eine Einschätzung prüft, prüft Form, Gegner und Bedingungen – nicht eine Garantie, die niemand geben kann.
Welche Limiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Sperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein.
Sportarten – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
