Ohne Einzahlung wetten in der Schweiz – zwei Wege mit Bewilligung, viele ohne

Updated Oktober 2026
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Eine leere Geldbörse aus Leder liegt geöffnet auf einem Tisch, daneben ein Kugelschreiber und ein Smartphone mit dunklem Display.

Wer ohne eigene Einzahlung wetten will, stösst in der Schweiz auf eine Zahl, die alles andere erklärt: CHF 20. So viel verlangt Swisslos mindestens, wenn Spielguthaben auf das Wallet geladen wird. Darunter gibt es bei den beiden bewilligten Veranstaltern keinen Weg ins Spiel — und genau darum, und nicht wegen fehlender Grosszügigkeit, ist die Auswahl hier so kurz.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Guthabenregeln wurden gegen die veröffentlichten Bedingungen und Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter sowie gegen die Aufsichtspraxis der Gespa geprüft.

Ein Gratisguthaben gibt es in der Schweiz, aber selten, und wenn, dann an eine Bedingung gebunden, die die Aufsicht vorher abgesegnet hat. Wer stattdessen bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung landet, bekommt dort mehr Schein für weniger Einsatz — und verliert dafür den Rechtsweg, das Sperrregister und jede Schweizer Aufsicht. Das ist keine moralische Frage, sondern eine Rechnung mit zwei Ausgängen.

Was hinter einem Neukundenangebot ohne Einsatz steht

Die Werbebranche nennt es «Gratiswette», «Freiwette» oder «Risikofreie Wette». Drei Wörter, die drei verschiedene Dinge meinen, und keines davon ist Geld.

Ein Basketballkorb hängt in einer leeren Turnhalle, durch hohe Fenster fällt Licht auf das Holzparkett.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Das Gesetz kennt nur einen Begriff: Gratisspielguthaben. Und dieses Guthaben ist per Definition kein auszahlbares Vermögen. Bei der Loterie Romande steht es ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Betrag lässt sich also im Spiel einsetzen, aber nicht auf ein Bankkonto ziehen. Wer CHF 10 Guthaben geschenkt bekommt und daraus CHF 18 Gewinn macht, hat CHF 18 auf dem Spielerkonto — nicht CHF 18 in der Tasche.

Die zweite Bedingung ist die Frist. Dasselbe Guthaben verfällt nach 30 Tagen. Das ist grosszügig bemessen; andere Regelwerke räumen sieben Tage ein. Wer das Guthaben liegen lässt, weil er die Quote nicht mag, verliert es — nicht an den Buchmacher als Strafe, sondern durch Zeitablauf.

Die dritte Bedingung betrifft den Auszahlungsweg, und sie ist die, die am häufigsten übersehen wird. Swisslos schreibt fest, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Die Loterie Romande formuliert dasselbe für ihr Aktionsguthaben. Nur echtes Spielguthaben aus einer Einzahlung läuft über den regulären Auszahlungsweg: auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Und dieser Weg ist nicht gratis, wenn er oft benutzt wird.

Drei Begriffe also, die auf einer Seite stehen und auf drei verschiedene Weisen enden: Der Wettbonus ohne Einzahlung ist eine Forderung an das Spielerkonto. Die Freiwette ohne Einzahlung ist der Einsatz eines solchen Guthabens auf einen bestimmten Wetttyp. Das Gratisspielguthaben ist der gesetzliche Oberbegriff, und sein wichtigstes Merkmal ist die fehlende Auszahlbarkeit. Ein Anbieter, der von einem «Bonus ohne Einzahlung» spricht und die Auszahlbarkeit nicht erwähnt, hat das entscheidende Wort weggelassen.

Die vierte Bedingung ist keine Bedingung, sondern ein Weg. Wer Gratisspielguthaben anbietet, braucht dafür das Einverständnis der Gespa. Das ist ein Genehmigungsverfahren vor der Aktion, keine Anmeldung danach. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer also bei einem Schweizer Veranstalter ein «Neukundenangebot ohne Einzahlung» sieht, sieht etwas, das vorher auf dem Amt gelegen hat — und das erklärt, warum diese Angebote hier nicht am Fliessband entstehen.

Was das Gratisguthaben in Schweizer Franken rechnet

Die Aktion der Loterie Romande war mit CHF 10 dotiert, an 7 Aktionstagen, insgesamt 7’000 Stück. Solche Summen klingen nach Kleinigkeit, und sie sind eine. Nur: Kleinigkeit ist keine Beschreibung, sondern eine Ausrede. Rechnen wir es aus.

Für ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht ausbezahlt wird, liegt der durchschnittliche Wert unter der Annahme, dass nur der Guthabenbetrag gesetzt wird, bei 6,08 Prozent des Nennwerts im Fall eines Zwei-Weg-Marktes zu Quoten von je 1.90 mit einem Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 95 Prozent. Geht dieselbe Rechnung über einen Drei-Weg-Markt zu je 3.00 mit einem Quotenschlüssel von 90 Prozent, bleiben 5,77 Prozent des Nennwerts. Auf einem Markt mit einem Quotenschlüssel von 80 Prozent — die Aussenseiterquote 4.50 gegen die Favoritenquote 1.50 in einem Zwei-Weg-Markt — schrumpft der Wert auf 5,13 Prozent; von CHF 20, dem Mindestbetrag für Spielguthaben bei Swisslos, bleiben damit CHF 1,03.

Aus den CHF 10 der Westschweizer Aktion werden also rund sechzig Rappen. Das ist der durchschnittliche Ertrag, nicht der Gewinn einer einzelnen Wette: Wer viele solcher Wetten platziert, kommt statistisch nahe an diese sechzig Rappen heran. Wer eine platziert, gewinnt oder verliert. Die Zahl sagt nicht voraus, was passiert, sondern was passiert, wenn man es oft genug tut.

Der Quotenschlüssel ist dabei die Grösse, die den Wert eines Gratisguthabens am stärksten bewegt — stärker als der Nennbetrag. Zwischen dem freundlichsten und dem unfreundlichsten der drei gerechneten Märkte liegen fast zwei Prozentpunkte, also fast ein Drittel des Wertes, ohne dass sich an der geschenkten Summe etwas ändert. Wer ein Gratisguthaben beurteilt und nur auf die Zahl schaut, beurteilt die falsche Zahl. Der Quotenschlüssel eines Marktes steht in den meisten Wettprogrammen nicht angeschrieben; er lässt sich aus den angebotenen Quoten eines Marktes ausrechnen, indem man die Kehrwerte aller Ausgänge addiert und den Kehrwert dieser Summe bildet.

Sportwetten ohne Einzahlung in der Schweiz: die zwei Orte, an denen es überhaupt geht

Was hierzulande als Wettanbieter in Frage kommt, ist schnell aufgezählt, und der Grund ist strukturell: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine «Top 10 der bewilligten Schweizer Anbieter», weil es keine zehn gibt. Es gibt zwei. Es gibt kein Lizenzverzeichnis mit weiteren Namen, weil weitere Namen keine Bewilligung haben — die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Swisslos mit dem Produkt Sporttip bedient das Vertragsgebiet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, faktisch in der Zone des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht ins Konto, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip.

Das ist der Kern der Alternative «Ausweis statt Bonus», und es ist die einzige, die hier funktioniert. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre — und bei Swisslos höchstens ein Konto pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer sich darüber ärgert, verliert zwei Dinge aus dem Blick: Genau diese Prüfung hält Minderjährige und gesperrte Personen draussen, und sie ist der Grund, weshalb ein Gewinn später auch ankommt.

Organisation und Bewilligungen, in einer Zeile je Anbieter

Der Vergleich der Bewilligung, und nur er, führt die erste Tabelle dieser Seite an. Wo keine Schweizer Bewilligung steht, steht ein Anbieter, der in der Schweiz nichts darf — und was er sonst an Lizenzen nennt, hat hier keine Kraft.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter beziehungsweise gemeldete Lizenz
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Duelbits keine ohne Schweizer Bewilligung
Donbet keine ohne Schweizer Bewilligung
Unibet keine ohne Schweizer Bewilligung
1xBet keine ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo keine ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet keine ohne Schweizer Bewilligung
MyStake keine ohne Schweizer Bewilligung
22Bet keine ohne Schweizer Bewilligung

Die letzte Spalte sieht monoton aus, und das ist sie auch. Der Grund ist keine Nachlässigkeit der Anbieter, sondern Artikel 4 des Geldspielgesetzes: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland, egal woher — entfaltet auf Schweizer Boden keine Wirkung. Wer Duelbits, Donbet oder 1xBet in dieser Tabelle liest, liest deshalb keine Bewertung ihrer Angebote, sondern den Umstand, dass sie im hiesigen Recht nicht vorkommen.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Westschweiz, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Und sie hat, was in der Schweiz selten ist, eine echte Aktion ohne Einzahlung durchgeführt: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Bemerkenswert daran ist nicht die Summe. Bemerkenswert ist, dass man den Code im Stadion finden musste, im verifizierten Konto eingeben musste und das Guthaben nicht auszahlen kann. Der Weg ist der Preis.

Was Sporttip und Jouez Sport von ausländischen Buchmachern unterscheidet

Zwischen den beiden Veranstaltern liegen keine Auszahlungsquoten, sondern Artikel 4 des Geldspielgesetzes und zwei Sprachregionen. Beide haben ihre Bewilligung nach dem BGS, beide unterstehen der Gespa, beide verlangen eine Verifizierung vor dem ersten Wetteinsatz — und beide zahlen nur auf ein Konto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ein anonymes Konto oder eine Auszahlung in eine Kryptowährung ist im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht vorgesehen.

Die Sache mit dem Wohnsitz ist keine Formalität. Wer in Basel ein Sporttip-Konto will, bekommt es; wer in Lausanne wohnt, nicht. Das entscheidet nicht über Qualität, sondern über Zugang, und es ist der Grund, weshalb ein Vergleich beider Anbieter für die meisten Leserinnen und Leser ein Vergleich ist, den sie gar nicht führen müssen: Einer von beiden fällt weg, bevor sie die erste Quote sehen.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der eigene Wettkampf ist der einzige Sport, auf den niemand setzen darf, und es wäre pedantisch, wenn es nicht so wäre.

Zum Angebot gehört mehr als die 1X2-Wette. Sporttip erlaubt Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, allerdings nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt systematisch tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn — und er hängt vom Stand der Sportereignisse ab, weshalb Swisslos ihn jederzeit ändern und den Cash-Out für einzelne Wetten auch ganz auslassen kann.

Und eine Regel, die selten in einer Bewertung steht, aber jeden Kombiwetten-Spieler trifft: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Limiten, Guthaben und der Weg zur Auszahlung

Beim Aufladen gibt es in der Schweiz genau einen gesetzlich gesetzten Fixpunkt, und er steht bei Swisslos: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Mehrere Zahlungsarten dienen demselben Zweck; PostFinance Pay gehört dazu, dort wird die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist wenig aufregend, und genau darum steht es hier: Wer wissen will, ob ein Anbieter ohne Einzahlung auskommt, findet bei Swisslos die Antwort in dieser einen Zahl.

Nach oben ist der Erwerb ebenfalls begrenzt. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande zieht dieselbe Grenze anders: höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Ein Guthaben von CHF 10’000 und eine Monatsgrenze von CHF 10’000 — wer diese Zahl trifft, hat ein anderes Problem als die Höhe eines Gratisguthabens.

Ausgezahlt wird bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch auf dem Wallet; darüber geht es innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf die angegebene IBAN überwiesen.

Die 3 % sind ein Beispiel dafür, wie ein Detail eine Nebensache kippt. Wer sein Guthaben in kleinen Teilen abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit; wer es liegen lässt und einmal abzieht, zahlt nichts. Die Regel belastet nicht das Wetten, sondern das Verhalten danach.

Wichtiger als jede Gebühr ist indes die Frist, die nach einem Gewinn läuft. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer den Wettschein verliert und die Auswertung nicht verfolgt, verliert den Gewinn nicht durch Pech, sondern durch Fristablauf. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, hat innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.

Bleibt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt — die Aufsicht bezeichnet dieses Domain-Hopping ausdrücklich, nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 als gelistet. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass ein Anbieter verschwindet, sobald er auf der Liste steht. Das ist auch nicht die Funktion: Die Sperre soll den Weg umständlich machen, nicht unmöglich.

Der Kombiboost und die Bedingungen, die er mitbringt

Sporttip bewirbt einen Kombiboost, und dieses Beispiel taugt besser als jedes andere, um zu zeigen, wie ein «Bonus» funktioniert. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 — die Mindestquote ist die eigentliche Bedingung, nicht die Zahl vier. Sie schliesst die sicheren kleinen Quoten aus, auf die viele Kombinationen sonst gebaut werden. Wer vier Favoriten zu 1.20 miteinander verbindet, bekommt gar nichts. Der Boost belohnt also nicht das Kombinieren an sich, sondern das Kombinieren von Engagements mit Risiko.

Quotenboosts bei Sporttip gelten dagegen nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese letzte Zeile ist die teuerste. Wer den Boost aktiviert, dann in Rückstand gerät und den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung — und der Cash-Out ist ohnehin tiefer als der mögliche Wettgewinn. Zwei Preisnachlässe auf einmal, in einem Klick.

Zur Einordnung: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt bei Sporttip CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit dem CHF 10-Guthaben der Westschweizer Aktion arbeitet, liegt mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 zulässig, aber knapp — und muss die 30 Tage im Auge behalten.

Was eine Wette dann wert ist, folgt einer Rechnung, die man kennen sollte: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer eine Kombination aus Rechnungen nachbaut und dabei auf die letzte Rappenstelle kommt, kommt auf einen anderen Wert als Swisslos. Bei einem Einsatz von CHF 100 und einer Quote von 2.10 sind es roh CHF 210; abgerundet bleibt es bei CHF 210. Und die ordentliche Spielzeit ist nicht die Spielzeit, die die Stoppuhr misst: Sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Die bewilligte Schweizer Sportwette läuft über eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten — Fassung vom 10.09.2026 — und was nicht darauf steht, ist nicht bewilligt. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten sind zulässig, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals aber Wetten auf Trainingsläufe. Das Verzeichnis enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind untersagt. Und weil ein Schweizer Sportgrossspiel nichts anderes sein darf, sind Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht gestattet.

Livewetten sind erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Geldspielgesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird — aber eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten; genannt sind Elfmeter, Rote Karte und Videoschiedsrichter-Entscheid. Die Wette wird aufgesogen, der Einsatz kommt zurück. Nichts davon ist illegal, aber die Entschädigung für eine Wette, die niemand hätte platzieren können sollen, ist der Einsatz. Wetten ohne Einzahlung gibt es in diesem Verzeichnis nicht — es regelt, worauf gesetzt werden darf, und nicht, womit.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für eine Kombination ist das ein Sonderfall mit Zähnen: Fällt eine von sechs Voraussagen aus, verliert die Kombination nicht den ganzen Einsatz, aber sie verliert einen Faktor, und bei einem Boost mit Mindestanzahl von Voraussagen fällt sie unter die Schwelle und verliert die Erhöhung gleich mit. Der Regen in einem Stadion, den niemand spielt, kostet also mehr als eine Quote.

Die Rechtslage: warum Gratisguthaben hier eine Bewilligung braucht

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern und dem Geldspielkonkordat, das seit 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) — der Satz, an dem die ganze ausländische Kandidatenriege scheitert.

Ein langer, leerer Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holztüren und Steinboden im kühlen Tageslicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Punkt, der dieses Thema betrifft, steht in Artikel 75 Absatz 2 BGS: Gratisspiele oder Gratisguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Genau das erklärt, warum Neukundenangebote ohne eigene Einzahlung bei Schweizer Veranstaltern selten sind: Jedes Angebot bedarf einer aufsichtsrechtlichen Zustimmung. In der Westschweiz lief etwa eine Aktion mit CHF 10 Spielguthaben, von der die Aufsicht vorab informiert war.

Wer Gratisguthaben bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sieht, sieht gerade die Umkehrung: keine vorherige Zustimmung, keine Schweizer Aufsichtsbehörde, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Bedingungen des Anbieters sind seine eigenen. Für den Spielenden heisst das, dass die einzigen Bedingungen, die zählen, die Bedingungen sind, die der Anbieter im Alleingang ändern kann.

Die Umrechnung der zuvor genannten Zahl gilt bei diesen Anbietern unverändert: Der Ertrag des Gratisguthabens hängt vom Quotenschlüssel des Marktes ab, und der bewegt sich über den Daumen zwischen einem Sechstel des Nennbetrags und einem Zwanzigstel — je nachdem, wie viel das Buch zu jedem Einsatz behält. Dasselbe Bonusgeld auf einem ausländischen Portal mit 70-prozentigem Quotenschlüssel ist ein anderes Geschenk als auf einem Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 Prozent. Ein grosser Bonusbetrag mit schlechten Quoten kann unter dem Strich teurer sein als ein kleiner Bonus mit guten.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Für jede andere Sportwette in der Schweiz gibt es keine Bewilligung, und daraus folgt etwas, das man in dieser Schärfe selten liest: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil kein weiterer existiert. Die Aufsicht publiziert nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Wer meint, die Liste sei nur schwer zu finden, ist auf einen Irrtum gestossen, den Anbieter gut verkaufen.

Was in diesem System fehlt, fehlt mit Absicht. Es gibt keine staatliche Sportwettensteuer auf den Einsatz — wer eine solche in einem Vergleich sieht, sieht eine Erfindung. Ein Schweizer Veranstalter darf keine Kredite an Spielende vergeben (Art. 75 Abs. 1 BGS). Und ein Zahlungsbetrugsschutz gegenüber unerlaubten Wettseiten existiert nicht: Das Gesetz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Anbieter blockieren. Die Sperrliste blockiert Domains, nicht Zahlungen.

Der steuerliche Teil, ohne Umschweife: Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich — sind einkommensteuerfrei, solange sie unter dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn liegen; besteuert werden sie erst darüber. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, und deshalb steht hier «je nach Kanton» und keine kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wette gewinnt weit unter der Schwelle: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.

Für die ausländische Seite ist die Steuerlage eine andere. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Steuerpraxis, im Kanton Thurgau ausdrücklich, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer die Steuerfreiheit der Schweizer Wette als Argument für sich behalten will, muss wissen, dass sie nach einem Umzug auf eine ausländische Plattform wegfällt. Das ist keine Warnung des Anbieters, sondern eine Frage an die kantonale Steuerverwaltung, und die Antwort lohnt sich vorher.

Der letzte Abschnitt dieser Frage ist die Werbung selbst. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist untersagt (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, weshalb diese Seite beschreibt und bewertet, aber niemanden zum Wetten auffordert — und es ist auch der Grund, weshalb ein ausländischer Anbieter mit Schweizer Publikum ein Risiko trägt, das er nicht dem Spielenden gegenüber trägt, sondern dem Staat.

Eine Regel derselben Kategorie, und die betrifft den Spieler unmittelbar: Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar; bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft — das Bundesamt für Justiz stellt das klar. Aber Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz und Fair-Play-Kontrolle bestehen auf der Spielerseite nicht. Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist nicht, dass die eine gut und die andere böse ist. Die eine untersteht Schweizer Aufsicht, die andere nicht, und keine ist per se die sichere Wahl.

Spielerschutz: der Teil, der bei einem Gratisbetrag nicht verschwindet

Ein Gratisguthaben verliert eine Eigenschaft, die echtes Geld hat: Es tut nicht weh. Und das ist in einem Regelwerk, das auf Verlustlimiten aufgebaut ist, keine Nebensache.

In der Schweiz setzen nicht die Behörden die Limiten, sondern die Spielenden. Ein Veranstalter muss von seinen Kundinnen und Kunden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Heraufsetzung ist also nicht die Rücknahme einer Einstellung, sondern eine Sperrfrist von drei Tagen — und es ist die einzige Stelle im Schweizer System, an der die Bequemlichkeit gegen den Spieler arbeitet, statt für ihn.

Vergleicht man das mit der Vorgabe des Gesetzes, fällt ein Detail auf: Art. 87 VGS verlangt die Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande nehmen sich in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Ein Veranstalter, der strenger ist als das Gesetz, ist selten der Punkt, an dem man sich beschwert.

Die zweite Schutzvorrichtung ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen — und dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Es ist keine Selbstsperre bei einem Buchmacher, sondern eine Tür, die über die ganze Branche zugeht.

Rechtlich steht dahinter mehr als eine Einstellung im Profil. Spielsperren erfassen überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre; sie werden in einem gemeinsamen Register ausgeschlossener Personen geführt (Art. 80-82 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Der letzte Satz verdient die Aufmerksamkeit, die er selten bekommt: Wer gesperrt ist und trotzdem gewinnt, hat keinen Anspruch. Nicht der Gewinn wird gekürzt, sondern es entsteht gar kein Anspruch.

Und ein Befund, der jede Beschwichtigung über den Schutz an Verkaufsstellen beendet: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Schalter als streng beschreibt, beschreibt ihn nicht so, wie er sich gemessen hat. Auch digitale Kontrolle ist eine Massnahme, keine Garantie.

Was das für jemanden mit einem Gratisguthaben bedeutet

Setzen wir die beiden Dinge zusammen, die in diesem Abschnitt übereinander stehen: ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, und eine Verlustlimite, die vorher gesetzt sein muss. Eine Verlustlimite von CHF 1’000 für 30 Tage deckt Einsätze und Verluste im ganzen Spielerkonto. Ein Gratisspielguthaben, das tatsächlich eingesetzt wird, verbucht sich als Einsatz. Wer sich also für eine Aktion anmeldet, um den Gratisbetrag zu nutzen, und dabei die Limite als lästige Formalität behandelt, hat die Reihenfolge falsch: Die Limite ist die Bedingung, unter der der Gratisbetrag überhaupt stattfindet.

Daraus folgt die einzige Handlungsanweisung, die diese Seite geben will, und sie ist eine Rechnung, keine Ermahnung. Wer mit einem Gratisguthaben spielt, spielt zunächst mit dem Geld des Veranstalters. Sobald ein einziger eigener Franken dazukommt, ist die Rollenverteilung gekippt: Dann riskiert der Spielende eigenes Geld für einen Betrag, dessen Ertrag er bereits kennt — sechzig Rappen auf zehn Franken im günstigen Fall, weniger als die Hälfte davon im ungünstigen. Ein Verlust, der aus dem eigenen Konto stammt, lässt sich nicht mit dem Argument verrechnen, es habe ja gratis angefangen.

Für den Fall, dass aus dem Spiel mehr wird, bleiben die Wege dieselben wie für jeden anderen auch. Die Gespa führt das Sperrregister, in das eine unbefristete Spielsperre eingetragen wird; die Aufsicht informiert zu Spielsucht und zu den Möglichkeiten der Selbstsperre. Wer eine Pause einlegt, muss sie nicht begründen.

Die zehn geprüften Anbieter

Der Vergleich folgt einer festen Ordnung: Die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter stehen vorn, danach die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende antreffen. Gemessen werden sie an denselben Kriterien — Bewilligung, Bedingungen eines allfälligen Gratisangebots, Limiten und Auszahlungsregeln. Was ein ausländischer Anbieter an Bedingungen mitbringt, bleibt seine Sache; was in der Schweiz gilt, gilt für ihn nicht.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter, der für die ganze Deutschschweiz zuständig ist

Swisslos ist mit Sitz in Basel eine Genossenschaft und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Damit ist Swisslos einer von zwei Veranstaltern, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.

Das Einzugsgebiet ist kein Marketingbegriff, sondern eine Rechtsfolge: Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Online-Konto, und die Registrierung prüft das gegen Adressdatenbanken.

Die walletgebundene Abwicklung ist die Eigenheit, die dieses Angebot von ausländischen Portalen am stärksten trennt. Spielguthaben wird gekauft, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ausgezahlt wird zweimal pro 365 Tage gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, mit 5 bis 10 Arbeitstagen Bearbeitungszeit. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist grundsätzlich nicht auszahlbar.

Für die Frage dieser Seite ist Swisslos die Antwort auf «wie weit komme ich ohne eigene Einzahlung» — und die Antwort ist: bis zur Kasse. Es gibt bei Swisslos keine Aktion ohne Einzahlung, die einer Überprüfung standhält. Was es gibt, ist der Kombiboost, der Umsatz voraussetzt, und Quoten- und Profitboosts für Einzelwetten, die pro Wettenden einmal nutzbar sind und bei einem Cash-Out verfallen. Aber halt: Ein Bonus, der in Prozenten auf einen Nettogewinn gerechnet wird, ist kein Guthaben. Er ist eine Erhöhung, die nur entsteht, wenn man schon gewonnen hat.

Was hier wirklich überzeugt, ist die Reibung an der richtigen Stelle. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000, und Swisslos darf diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Ein Buchmacher, der eine Wette nicht annimmt, statt sie anzunehmen und zu kürzen, ist ein Buchmacher, bei dem die Limite bedeutet, was sie sagt. Wer Positionen in dieser Grössenordnung fährt, weiss das zu schätzen; wer mit CHF 20 spielt, merkt es nie.

Fazit: Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist die niedrigste Eintrittsschwelle der ganzen Schweizer Szene, und das Verlustlimit von CHF 1’000 für unter 21-Jährige ist die strengste Bremse — beide gelten für dieselbe Person. Wer unter 21 ist und in der Deutschschweiz wohnt, findet hier den einzigen legalen Weg, der mit CHF 20 Anfangsguthaben funktioniert, und die 72-Stunden-Frist für eine Erhöhung ist der Preis dafür, dass der Weg nicht schneller wird, als er sollte.

Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter mit der einzigen echten Aktion

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa.

Das Konto folgt dem Wohnsitz. Ein Online-Spielerkonto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone zugänglich. Der Verweis über den Röstigraben hinaus ist damit nicht nur sprachlich schwierig, sondern rechtlich ausgeschlossen.

Und dann die Aktion, die diese Seite überhaupt erst mit Beispielmaterial versorgt: «JouezSport – Patinoires et Stades», vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Gratisguthaben in Reinform, mit allen drei Eigenschaften, die man sich merken sollte: begrenzter Vorrat, kurze Frist, keine Auszahlung.

Die Wallet-Regeln ähneln dem Muster am anderen Ende des Landes, mit anderer Zahl: höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — die Regel steht ausdrücklich in den Aktionsteilnahmebedingungen.

Was an diesem Anbieter für die Leser dieser Seite am meisten zählt, ist die Beweislage. Die Westschweiz hat im Beobachtungszeitraum 24 Zustimmungen der Gespa für Gratisangebote erhalten, Swisslos 8. Wer also wissen will, bei welchem der beiden Veranstalter eine Aktion ohne Einzahlung realistischer ist, findet die Antwort in dieser Verteilung und in einer Aktion, deren Bedingung ein Stadionbesuch war.

Fazit: Der Weg zum Guthaben ist hier der eigentliche Filter. Ein Code, den man nur in einem National-League-Stadion findet, und 30 Tage Frist schliessen jeden aus, der sich nur für den Gratisbetrag anmeldet — und genau das ist der Sinn der Konstruktion. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt und die Spiele ohnehin besucht, bekommt zehn Franken für etwas, das er sowieso tut; wer nur den Betrag will, bekommt ihn nicht.

Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung

Duelbits hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Feststellung über die Qualität der Plattform, sondern über den Rechtsraum: Sportwetten in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande anbieten. Eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt, und selbst wenn sie bestünde, hätte sie nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Kraft.

Daraus folgt eine Kette, die für jeden der folgenden sieben Anbieter dieselbe ist und hier einmal vollständig steht. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen: Eine bei Swisslos oder der Loterie Romande eingetragene Spielsperre hält niemanden von einem Konto bei Duelbits ab. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz — kein Verfahren vor einer Schweizer Instanz, keine Aufsicht, die eine Beschwerde aufnimmt. Und die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Findet ein Spielender die Seite einen Tag später auf einer anderen Domain wieder, ist das kein Zeichen dafür, dass die Blockade nicht funktioniert hat: Domain-Hopping ist der Normalfall, und die Aufsicht nennt ihn selbst so.

Der ehrliche Vergleich dieses Anbieters lautet deshalb nicht «gut gegen schlecht», sondern zweimal derselbe Verlust. Auf der Schweizer Seite verliert man die Auswahl; auf dieser Seite verliert man den Rechtsweg, das Sperrregister und die Steuerfreiheit der Wette. Wer kryptonah spielt und keine Schweizer Aufsicht sucht, weiss, was er dafür bekommt. Wer sie sucht, ist hier falsch.

Fazit: Bei Duelbits entscheidet nicht die Plattform über den Ausgang, sondern die Rechtsordnung, und die ist hier eindeutig: Nach Artikel 4 BGS gilt eine ausländische Lizenz nur in ihrem Herkunftsland. Wer sich dem Schweizer Regelwerk entziehen will, bekommt hier genau das — mitsamt der Konsequenz, dass es die Behörde gibt, die Auszahlungen im Rahmen eines Verfahrens einziehen kann, und keine, die für den Spielenden zuständig wäre.

Donbet: ohne Schweizer Bewilligung

Donbet hat keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Kraft. Das Sperrregister erfasst dieses Konto nicht, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Für die Sperrliste gilt, was im Abschnitt zu den Limiten und zur Auszahlung steht: Eine blockierte Domain ist binnen Stunden ersetzt.

Damit stehen bei Donbet die Dinge auf der Waage, die die Werbung nie gemeinsam nennt. Auf der einen Seite: kein Schweizer Veranstalter muss eine vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisguthaben einholen, wenn er nicht in der Schweiz bewilligt ist — die Bedingung steht deshalb im Alleinentscheid des Anbieters, und sie kann sich ändern, während man sie nutzt. Auf der anderen Seite: Die Schweizer Steuerfreiheit für Kleinstegewinne gilt hier nicht, und die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen erfassen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn, der nach dem Abzug noch ein Gewinn war, kann nach der Steuererklärung keiner mehr sein.

Fazit: Zwei Bedingungen, die den Wert eines allfälligen Gratisangebots bestimmen, stehen hier zur Disposition des Anbieters: die Höhe und die Auszahlbarkeit. Wer wissen will, was er bekommt, liest die Bedingungen, nicht die Werbeseite — und er liest sie, weil niemand sonst sie für ihn prüft.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung

Unibet hat keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt und ohne Wirkung in der Schweiz. Nicht im Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste inklusive.

Bemerkenswert an diesem Eintrag ist weniger die Marke als die Regelmässigkeit, mit der ihr Name in einer Diskussion auftaucht, die nichts mit Schweizer Recht zu tun hat. Wer die beiden Listen nebeneinanderlegt — die bewilligten Veranstalter und die Sperrliste —, stellt fest, dass die Bekanntheit einer Marke und ihr Status im Schweizer Recht zwei völlig unabhängige Grössen sind. Ein Name, den man kennt, ist kein Argument. Bei einer Marke mit internationalem Bekanntheitsgrad ist die Versuchung, die Bekanntheit für eine Zulassung zu halten, grösser als bei einem unbekannten Portal.

Fazit: Der Wiedererkennungswert einer Marke misst ihre Werbetätigkeit, nicht ihren Zulassungsstatus. Wer sich von einem bekannten Namen eine Schweizer Rechtsposition verspricht, verwechselt Marketing mit einer Bewilligung, und in der Schweiz gibt es für diese Verwechslung genau zwei zutreffende Antworten.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Kraft. Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domains können blockiert werden.

Bei Marken dieser Grösse lohnt der Hinweis auf einen Mechanismus, der für den Spielenden unmittelbar spürbar ist, statt nur rechtlich: Domain-Hopping. Die Gespa nennt es selbst beim Namen und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste. Der Mechanismus ist keine Panne, sondern die Betriebsart. Wer eine Seite auf einer neuen Domain wiederfindet, hat keine Bestätigung, dass die Aufsicht nicht tätig war, sondern eine Bestätigung, dass sie es war.

Was ein Gratisangebot ohne Schweizer Bewilligung zusätzlich verschiebt: Die vorgängige Zustimmung, die in der Schweiz vorgeschrieben ist, existiert hier nicht. Der Anbieter legt die Bedingungen allein fest und ändert sie allein. Für den Spielenden heisst das, dass er bei Streit nicht auf eine Aufsicht zugeht, sondern auf den Anbieter selbst — dieselbe Stelle, deren Bedingungen er bestreitet.

Fazit: Bei 1xBet entscheidet man zwischen einem Angebot, das der Anbieter selbst definiert und selbst durchsetzt, und einem deutlich kleineren, dessen Bedingungen vorher auf einem Amt gelegen haben. Die zweite Variante ist die langweiligere, und genau darum ist sie die verlässlichere.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo verfügt nicht über eine Schweizer Konzession, eine gemeldete Lizenz ist ohne Wirkung in der Schweiz. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Ein Punkt, der bei jedem dieser Anbieter gleich aussieht und es nicht ist: Der Quotenschlüssel entscheidet darüber, was ein allfälliger Gratisbetrag wert ist, und er unterscheidet sich von Markt zu Markt und von Anbieter zu Anbieter erheblich. Die Spanne, die die Rechnung oben zeigt, reicht von rund einem Zwanzigstel bis rund einem Sechstel des Nennbetrags — ein Unterschied um den Faktor drei, bei identischem Geschenk auf dem Papier. Ein Gratisguthaben auf einem Markt mit schwachem Quotenschlüssel ist kein grosszügiges Angebot, sondern eine Gelegenheit, mehr Umsatz zu erzeugen.

Fazit: Zwei Anbieter ohne Schweizer Bewilligung lassen sich auf dieser Seite nicht über ihre Bewilligung vergleichen — keine hat eine. Bleibt der Quotenschlüssel des Marktes, auf dem das Guthaben eingesetzt werden muss, und er wiegt schwerer als die Zahl, mit der geworben wird.

N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet besitzt keine Schweizer Konzession, eine Lizenz aus dem Ausland wird hier nicht anerkannt. Das Angebot ist nicht im Sperrregister verzeichnet, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können gesperrt werden.

Dieser Eintrag ist der richtige Ort für die Frage, die sich bei jedem ausländischen Anbieter stellt und nie beantwortet wird: Was ist ein Konto ohne Schweizer Aufsicht wert, wenn es darauf ankommt? Auszahlungsstreit, gesperrtes Konto, ein Anbieter, der eine Auszahlung verweigert — in der Schweiz landet das bei einer Aufsicht, die eine Bewilligung entziehen kann. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung landet es bei dem Anbieter. Und die Alternative, die man als Ausgleich anführt, nämlich das Sperrregister, ist ebenfalls nicht angeschlossen.

Fazit: Bei N1 Bet ist der Ausfall der Aufsicht der einzige Faktor, der aus einer guten Plattform ein Risiko macht, und dieser Faktor lässt sich nicht durch ein grösseres Angebot aufwiegen. Wer hier spielt, muss ohne die Institution auskommen, die er im Streitfall anrufen könnte.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung

MyStake verfügt nicht über eine Schweizer Konzession, eine gemeldete Lizenz ist ohne Wirkung in der Schweiz. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Der Standort der Sparte zeigt sich schon an der Adresse: Die Plattform liegt unter Mystake.bet, einer Domäne, die nicht zu den Schweizer Listen gehört und deren Betreiber zu den Marken gezählt wird, die Schweizer Spielende antreffen.

Interessant an diesem Fall ist die Steuerfrage, die die wenigsten bedenken. Gewinne aus einem Schweizer Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Steuerpraxis, im Kanton Thurgau ausdrücklich, behandelt sie als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Nicht der Anbieter entscheidet also, wie viel ein Gewinn netto wert ist, sondern der Wohnkanton.

Fazit: Bei MyStake verlagert sich eine Frage, die in der Schweiz vom Gesetz beantwortet wird, in die kantonale Steuerpraxis. Für den Spielenden heisst das: Der Nettowert eines Gewinns ist hier keine Eigenschaft der Plattform, sondern eine Eigenschaft seiner Steuerakten, und das ist ein Unterschied, den man vorher kennen sollte.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet verfügt nicht über eine Schweizer Konzession, eine gemeldete Lizenz ist ohne Wirkung in der Schweiz. Das Konto hängt nicht am Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Damit schliesst sich die Liste mit derselben Feststellung, mit der sie begonnen hat, und die acht Einträge lassen sich in einem Satz zusammenfassen: Bei keinem dieser Anbieter gibt es eine Schweizer Bewilligung, einen Anschluss an das schweizerische Sperrregister, einen schweizerischen Rechtsweg oder die Steuerfreiheit der Kleinstegewinne. Was es gibt, ist ein grösseres Angebot unter selbstgesetzten Bedingungen. Wer den Vergleich rein nach Zahlen führt, landet hier; wer ihn nach der Position im Rechtssystem führt, landet bei Swisslos oder der Loterie Romande.

Fazit: Der Unterschied zwischen 22Bet und den beiden Schweizer Veranstaltern ist keine Nuance im Angebot, sondern die Verfügbarkeit eines Rechtswegs. Wer sich für eine der acht Marken entscheidet, sollte diese Entscheidung als das behandeln, was sie ist: ein Verzicht auf Schweizer Aufsicht gegen ein breiteres Angebot.

Was für wen passt

Zurück zur Ausgangsfrage. Wer in der Schweiz ohne eigene Einzahlung wetten will, hat drei Wege, und jeder hat einen Namen.

Der erste ist der Gratisbetrag bei einem Schweizer Veranstalter. Er existiert, aber er ist an Bedingungen gebunden, die ihn klein machen: begrenzter Vorrat, kurze Frist, keine Auszahlung, und im Fall der Westschweizer Aktion ein Code, der in einem Stadion hängt. Wer das gelegentlich mitnimmt, hat einen durchschnittlichen Ertrag im einstelligen Frankenbereich — nicht als Pech, sondern als Eigenschaft der Konstruktion.

Der zweite ist der reguläre Weg mit einer kleinen eigenen Einzahlung. Bei Swisslos beginnt er bei CHF 20, bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 und mit CHF 9’999 als Oberlimite für die Verlustlimite über 30 Tage; unter 21 Jahren sind es CHF 1’000. Das ist buchhalterisch der klarste Weg: eigenes Geld, eigenes Guthaben, normale Auszahlung. Wer ohne Einzahlung anfangen will, misst dem Anfangsbetrag mehr Bedeutung bei, als ihm zukommt; die einzige Grösse, die wirklich Gewicht hat, ist der Quotenschlüssel des Marktes, in dem gespielt wird.

Der dritte ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wer ihn wählt, sollte wissen, was er nicht wählt: keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit der Domain-Blockade und keine Schweizer Steuerfreiheit für Kleinstegewinne. Das ist die unangenehme Hälfte der Auskunft, und ohne sie wäre jede Auskunft auf dieser Seite unvollständig.

Für die überwiegende Mehrheit der Leserinnen und Leser in der Deutschschweiz heisst das: Swisslos ist der einzige Weg, der ohne Wohnsitzwechsel zugänglich ist, und die CHF 20 sind die erste und einzige Hürde, die man nicht umgehen kann und nicht umgehen sollte. Wer in der Westschweiz wohnt, hat dieselbe Einzahlungshürde und zusätzlich die Option einer Aktion, deren Bedingung ein Stadionbesuch war — nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wer die Grenze überhaupt nicht überschreiten will, findet hier einen Weg, der nicht zur Einzahlung führt, sondern zum Verzicht: kein Gratisguthaben, kein Konto, kein Geschenk, das man bezahlen muss.

Am anderen Ende der Liste steht eine Gruppe von acht Anbietern, die untereinander keine Bewilligungsunterschiede haben und deshalb über andere Dinge verglichen werden müssen. Wer sie prüft, prüft den Quotenschlüssel, den er aus den angebotenen Quoten eines Marktes selbst ausrechnen kann, und die Frage, ob die angezeigte Zahl in Prozent des Nettogewinns gerechnet wird oder in Franken des Guthabens. Zwei Bedingungen, die jeder selbst nachsehen kann, sind mehr wert als eine zweite Werbeseite.

Es bleibt eine Regel, die sich nicht umgehen lässt, wie man den ersten Einsatz finanziert: Wer eine Verlustlimite erst dann ernst nimmt, wenn sie greift, hat sie nicht gesetzt. Die Verlustlimiten bei Sporttip gelten für 1, 7 und 30 Tage, eine Senkung wirkt sofort und eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer die erste Wette platziert, sollte wissen, was er da eingestellt hat. Das ist keine Warnung, sondern die einzige Hausaufgabe auf dieser Seite.

Häufige Fragen zu Sportwetten ohne Einzahlung

Kann man in der Schweiz bei bewilligten Anbietern ohne eigene Einzahlung wetten, und woher käme das Guthaben?

Ja, aber nur über Gratisspielguthaben, und nur bei vorheriger Zustimmung der Gespa. Solches Guthaben ist nicht auszahlbar und befristet. Die Loterie Romande gab CHF 10 Spielguthaben an 7 Aktionstagen aus, 30 Tage gültig. Aus eigener Tasche kommt bei diesem Weg also nichts, aus einem Guthaben wird es trotzdem kein Geld.

Wie viel muss bei Swisslos mindestens auf das Wallet eingezahlt werden?

CHF 20. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Kauf endet, sobald das Wallet-Guthaben CHF 9’999 erreicht. Dieser Mindestbetrag ist in der Schweiz die niedrigste Schwelle zu einem bewilligten Wettangebot.

Welche Aktion bot die Loterie Romande mit Jouez Sport, und wie lange lief sie?

«JouezSport – Patinoires et Stades» lief zwischen dem 17.12.2025 und dem 10.03.2026 an sieben Tagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, insgesamt 7’000 Stück.

Warum verlangt das Geldspielgesetz für Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa?

Artikel 75 Absatz 2 BGS stellt Gratisspiele und Gratisguthaben unter den Vorbehalt der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 32 Zustimmungen — 24 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Deshalb sind Gratisangebote bei Schweizer Veranstaltern selten, und deshalb sind zwei davon dokumentierbar.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was heisst das für kleine Guthaben?

CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, bei einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 je Systemwette. Ein Guthaben von CHF 10 lässt sich also vollständig einsetzen. Der Kombiboost verlangt aber mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50.

Welche Risiken bringt ein Angebot ohne Einzahlung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa?

Es fehlen Anschluss an das Sperrregister, Schweizer Rechtsschutz und die Steuerfreiheit der Kleinstegewinne; ausländische Gewinne können kantonal voll steuerbar sein. Die Sperrliste des Gespa blockiert Domains per DNS — Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge — doch blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»