Copa América Wetten in der Schweiz: zwei erlaubte Veranstalter, ein geschlossener Markt

Updated Oktober 2026
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Ein Fussball auf einem staubigen Rasenstück in der Abendsonne, im Hintergrund eine hohe Bergkette

Wer in der Schweiz im Suchfeld «Copa América Wetten» eingibt, erwartet eine Liste von Buchmachern und ein paar Quoten. Was er bekommt, ist eine geschlossene Veranstaltung: In diesem Land dürfen Sportwetten nur zwei Organisationen anbieten, und beide arbeiten mit einem Bewilligungssystem, das jede ausländische Quotenseite ausschliesst. Dazu kommt eine zweite Überraschung, die den Suchbegriff selbst betrifft — das Turnier, nach dem gesucht wird, findet in diesem Jahr nicht statt.

Die Copa América 2024 fand vom 20. Juni bis 14. Juli 2024 in den USA mit 16 Nationen statt.

Datenstand: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie den veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung entscheidet, nicht die Quote

Ein Vergleich von Wettanbietern für Schweizer Kundschaft beginnt üblicherweise mit der Quote. Hier beginnt er mit einem Häkchen. Wer eine Veranstalterbewilligung nach dem Geldspielgesetz vorweisen kann, ist in dieser Zusammenstellung etwas grundsätzlich anderes als ein Unternehmen mit einer ausländischen Erlaubnis, die auf Schweizer Boden keine Wirkung entfaltet. Zwei Marken tragen dieses Häkchen. Acht weitere sind hier aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen im Netz begegnen und weil ein Vergleich, der sie verschweigt, die Lage schönt.

Eine Topfpflanze auf einem Fensterbrett mit weitem Blick über einen stillen See am Morgen
Die Copa América 2028 ist für Juni und Juli 2028 mit 16 Nationen geplant, der Austragungsort ist noch nicht entschieden.

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach ihrer Bewilligungslage ein. Was in der letzten Spalte steht, ist der Punkt, an dem sich der Vergleich entscheidet: Wer haftet, wenn eine Auszahlung stockt?

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. gemeldete Erlaubnis
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz
Betscore ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz
Rabona ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz

Was die Spalten wirklich zeigen. Die mittlere Spalte ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Zuständigkeitsfrage. Zwei Zeilen tragen einen Titel, den in der Schweiz nur zwei Organisationen überhaupt tragen können; acht Zeilen tragen nichts. Die dritte Spalte erklärt, warum das so ist: Die beiden Schweizer Häuser haben eine Veranstalterin, die mit Sitz, Bewilligungsnummer und Aufsicht benannt werden kann. Bei den acht übrigen ist keine Erlaubnis festgestellt, und eine nicht festgestellte Erlaubnis bedeutet hier nicht «unklar», sondern «ohne Wirkung in der Schweiz» — nach Artikel 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und eine ausländische Erlaubnis schafft keine Schweizer Zuständigkeit.

Was der Tabelle fehlt und warum. Eine Spalte mit Einsatzgrenzen, Auszahlungsfristen oder Bonusbedingungen wäre optisch reizvoll und inhaltlich leer. Die Bedingungen der beiden Schweizer Veranstalter sind veröffentlicht und nachprüfbar; bei den acht ausländischen Marken gibt es keinen gemeinsamen Standard, den man seriös über alle Zeilen legen könnte. Ein Vergleich, der acht identische Häkchen setzt, weil er sich die Details nicht angesehen hat, ist ein Vergleich auf dem Papier.

Wie oft die Liste sich ändert. Die Gespa führt für die Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Sie führt aber eine Sperrliste der Domains ausländischer Anbieter, die von Schweizer Telekommunikationsanbietern über DNS blockiert werden. Diese Liste ist nichts Statisches. Sie wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains; geblockte Adressen werden binnen Stunden durch neue ersetzt. Wer sich auf eine bestimmte Internetadresse verlässt, verlässt sich auf eine Grösse, die sich über Nacht ändern kann. Die Sperrliste selbst nennt unter anderem bet365 als gelistet; als Beispiele für das Domain-Hopping nennt die Gespa Interwetten und Bet-at-Home.

Ein zweites Häkchen, das in solchen Übersichten gern gesetzt wird, ist die Bequemlichkeit: Registrierung mit ein paar Klicks, keine Ausweiskopie, schnelle Auszahlung. In der Schweiz ist genau das der Punkt, an dem die beiden erlaubten Veranstalter am unbequemsten sind — und es ist eine Unbequemlichkeit, die aus dem Gesetz kommt, nicht aus der Laune eines Anbieters. Wer das weiss, liest die folgenden Abschnitte anders. Wer es nicht weiss, hält die Ausweiskontrolle für Schikane und sucht sich eine Seite, die keine verlangt — und landet damit bei einem der ausländischen Anbieter, die unter «Die acht ausländischen Anbieter im Einzelnen» beschrieben werden.

Was sich auf Länderturniere wie die Copa América überhaupt setzen lässt

Wettquoten auf die Copa América gibt es in der Schweiz, aber der Kalender hat ein Loch: In diesem Jahr wird das Turnier nicht gespielt. Die Jahreszahl in der Suchanfrage ist das Veröffentlichungsjahr, nicht der Austragungszeitpunkt. Wer in diesem Monat nach «Copa América Quoten» sucht, findet deshalb nichts, was in diesen Monat gehört — und genau hier trennt sich eine seriöse Übersicht von einer Seite, die das Datum ausschmückt, um Traffic abzuholen.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Einträgen und eine Tasse Tee stehen auf einem Tisch neben einer Stehlampe
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Copa América 2024 fand vom 20. Juni bis 14. Juli 2024 in den USA mit 16 Nationen statt — zehn aus der CONMEBOL und sechs aus der CONCACAF, die sich über die Nations League 2023/24 qualifizierten. Das Turnier lief in vier Gruppen (A bis D); in der Finalrunde gab es bei Unentschieden nach 90 Minuten direkt Elfmeterschiessen, nur im Finale wurde zuvor noch verlängert. Im Finale am 14. Juli 2024 in Miami Gardens gewann Argentinien gegen Kolumbien 1:0 nach Verlängerung. Ausgerichtet wird der Wettbewerb von der CONMEBOL, erstmals ausgetragen 1916; Argentinien ist mit 16 Titeln alleiniger Rekordsieger.

Die nächste Ausgabe ist für Juni und Juli 2028 mit 16 Nationen geplant, der Austragungsort ist noch nicht entschieden. Alle zehn CONMEBOL-Verbände sind automatisch qualifiziert. Für Wettende heisst das: Ein Turniersieger-Markt für 2028 lässt sich heute aufstellen, aber er ist eine Prognose über ein Feld, das noch nicht vollständig bekannt ist, und über einen Ort, an dem noch niemand spielt.

Was das für den einzelnen Wettschein bedeutet, ist unspektakulär, aber praktisch. Ein Long-Term-Markt «Turniersieger Copa América 2028» bindet Geld für zwei Jahre. Wer ihn hält, hat keine Chance auf einen Cash-Out-Gewinn aus einer Zwischenentwicklung, wenn der Veranstalter ihn nicht aktiv anbietet — und ob er ihn anbietet, entscheidet der Veranstalter, nicht der Wettende. Bei Sporttip deckt Cash-Out Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten ab, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Markt hinter der Quote: was die Marge über zwei Jahre kostet

Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 rechnet man den Quotenschlüssel so: 1 geteilt durch 1.90 ergibt rund 0.5263, zweimal genommen 1.0526, und 1 geteilt durch diesen Wert ergibt eine Auszahlungsquote von ungefähr 95 %. Die Marge ist der Rest, also rund 5 %. Das ist eine Rechnung an einem erfundenen Beispiel, keine zitierte Quote — aber sie zeigt die Grössenordnung, mit der ein Buchmacher bei einem ausgeglichenen Markt arbeitet.

Die entscheidende Einschränkung steht in der Zahl selbst: Diese Marge gilt für einen Markt, in dem beide Seiten gleich teuer sind. Sobald die Quoten auseinanderlaufen — 1.20 gegen 4.50 etwa —, steigt der Quotenschlüssel je nach Buchmacher spürbar anders aus, weil die Favoritenseite weniger Spielraum lässt. Bei Turniersieger-Märkten mit zwölf oder sechzehn Nationen ist die Marge deshalb meist deutlich grösser als bei einem Zwei-Weg-Markt, und sie ist das eigentliche Preisniveau des Produkts. Der Auszahlungsschlüssel beschreibt, welcher Anteil aller Einsätze auf diesem Markt zurückfliesst — nicht, wie wahrscheinlich eine einzelne Wette gewinnt.

Der zweite Kostenpunkt liegt in der Laufzeit. Rund 5 % Marge fallen bei einem Turniersieger-Markt nicht pro Woche an, sondern einmal auf den Einsatz, dafür aber sicher — und das Geld liegt bis Juli 2028 still. Wer denselben Betrag in dieser Zeit in mehreren kurzen Märkten bewegt, zahlt die Marge mehrfach. Versteuert wird in der Schweiz nicht der Einsatz: Winnings aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundessatz liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, es gilt also «je nach Kanton». Ein typischer Wettgewinn bleibt weit darunter, und dann fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Wie ein Turnierwettschein abgerechnet wird, wenn es in die Verlängerung geht

Die häufigste Fehlerwartung an eine Fussballwette betrifft das, was der Veranstalter unter «Spielzeit» versteht. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur dann, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Ein Markt «Sieger» in der regulären Spielzeit ist damit nach 90 Minuten entschieden, selbst wenn das Spiel danach noch eine halbe Stunde läuft und im Elfmeterschiessen endet.

Das ist bei der Copa América kein Randfall, sondern die Regel. In der Finalrunde der Ausgabe 2024 ging es bei einem Gleichstand nach 90 Minuten direkt ins Elfmeterschiessen, nur im Endspiel wurde vorher verlängert. Ein K.o.-Spiel, das ins Penaltyschiessen geht, hat also für den Markt «Sieger reguläre Spielzeit» bereits ein Ergebnis, bevor das sportliche Ergebnis feststeht. Wer das nicht auseinanderhält, hält einen verlorenen Wettschein in der Hand und ist überzeugt, gewonnen zu haben.

Kombiwetten und die Grenze zwischen Voraussagen

Kombinationen sind in der Schweiz der beliebteste Wettschein, und es ist der teuerste. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Ein Detail, das viele erst auf dem Wettschein sehen: Die Rundung arbeitet in beide Richtungen, aber nur auf die nächsten fünf Rappen, weshalb sie bei kleinen Einsätzen ins Gewicht fällt und bei grossen nicht.

Eine Kombination aus einem einzigen Spiel ist dagegen nicht erlaubt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Swisslos bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Ärger liegt dabei weniger im verlorenen Geld als im verlorenen Wettschein: Wer eine Kombination aus zwei Märkten desselben Spiels gebaut hat — Sieger plus Torschütze etwa —, wartet nach dem Spiel auf einen Gewinn, der möglicherweise nie kommt, weil die Kombination als Ganzes ungültig ist.

Der Sporttip-Kombiboost, der den Nettogewinn erhöht, gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Diese Staffelung ist das eigentliche Argument des Produkts, und sie verrät auch seine Zielgruppe: Nicht wer eine Voraussage gut findet, sondern wer fünfzehn davon zu je mindestens 1.50 zusammenbringt. Und wer den Boost nutzt und später aussteigt, verliert ihn: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wenn ein Spiel abgesagt wird oder der Gewinn liegen bleibt

Zwei Regeln auf dem Wettschein, die erst im Ernstfall sichtbar werden. Wird bei Sporttip ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei einem Turnier, das in einem anderen Land und einer anderen Zeitzone gespielt wird, ist eine Verschiebung um mehr als zwei Tage kein exotischer Fall.

Zweitens steht auf jedem Gewinn eine Frist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wird die Auszahlung verweigert, ist eine Einsprache innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen lang, bis man einen Umzug, einen Auslandaufenthalt oder einen vergessenen Wettschein dazurechnet. Und zehn Tage für die Einsprache sind knapp, wenn man sie in einem Kalender sucht, in dem sie nicht steht.

Rechtliche Lage in der Schweiz: welche Seiten überhaupt Quoten stellen dürfen

Sportwetten im Internet sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1. Januar 2021) — nicht von der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Für den Betrieb braucht es eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Dazwischen wird das Land geteilt: Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Sitz ist an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Was Schranken sind und was ein Versprechen

Für ein Online-Konto genügt der Wohnsitz in der Schweiz nicht; nach Art. 47 Abs. 3 VGS braucht es einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz, und in der Praxis muss er im jeweiligen Vertragsgebiet liegen. Zur Registrierung bei Swisslos gehören mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, das Bestehen keiner Spielsperre — und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Nicht jede Firma verlangt das, um zu prüfen, ob jemand in ihrem Land spielt; die eine Hälfte davon tut es, weil sie es muss.

Der genehmigte Spielplan ist eine geschlossene Liste. Die erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen im Verzeichnis der Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Das Verzeichnis enthält keine Ecken- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung bescheinigt; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.

Nützlich ist in dieser Aufzählung vor allem, was fehlt. Wer auf ein Foul, eine Karte oder eine Ecke setzen will, findet dafür in der Schweiz keinen genehmigten Markt, und das ist keine Lücke, sondern eine bewusste Grenze. Wer ein anderes als ein Sportereignis belegen will, findet ebenfalls nichts: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Und was an Einnahmen übrig bleibt, geht nach Art. 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Ausländische Buchmacher: was ein User aus Zürich oder Genf verliert

Eine ausländische Bewilligung — egal ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.

Was auf dem Spiel steht, lässt sich in einer Reihe aufzählen, die nichts mit Moral zu tun hat: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Sperrliste der Gespa nennt fremde Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); ein blockierter Zugang wird binnen Stunden durch eine neue Adresse ersetzt. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Und in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Eine Schweizer Seite an dieser Lage wäre die Behauptung, es gebe einen sicheren Hafen: entweder volle Schweizer Kontrolle mit zwei Anbietern, einer geschlossenen Sportliste und einer Wohnsitzprüfung — oder keine Schweizer Kontrolle, mit den entsprechenden Folgen.

Rechtsrahmen in 2026: was die Angaben des Veranstalters kosten

Beim Thema Werbung wird es unangenehm konkret. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.

Der Absatz erklärt, warum auf den folgenden Seiten die Boni der acht ausländischen Marken nicht ausgeführt werden: Es wäre ein Verstoss gegen genau die Norm, die die Schweiz für diese Kommunikation geschrieben hat. Die Zahl der acht Zustimmungen an Swisslos und der 24 an die Loterie Romande in einem Jahr ist im Übrigen selbst ein Kommentar: Gratisangebote im bewilligten Schweizer Markt sind keine Dauerwerbung, sondern eine Verwaltungsangelegenheit.

Zahlungen und Steuern: die Konten, auf die ein Gewinn gehen kann

Gewinne und Guthaben werden bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer über ein nicht bewilligtes Angebot spielt, hat diesen Nachweis nicht: Er zahlt auf ein Konto ein und erhält auf ein Konto aus, dessen Zuordnung er selbst prüfen muss — ein Umstand, der bei einer späteren Steuerfrage relevant wird, weil die kantonale Steuerpraxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders behandelt als Gewinne aus schweizerischen.

Bei der Besteuerung gilt: Grundsätzlich ist der Gewinn aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer über die Einordnung seines eigenen Falls unsicher ist, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung — das ist keine Floskel, sondern der einzige Ort, an dem die kantonale Praxis verbindlich beantwortet wird.

Verantwortungsvoller Umgang mit Wetten: Limiten, die vor dem ersten Tipp greifen

Wer zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Reihenfolge ist der eigentliche Schutzmechanismus, und sie ist psychologisch geschickt gebaut: Es gibt keinen Weg, in einer schlechten Nacht die Grenze nach oben zu schieben — die 72 Stunden stehen dazwischen.

Der gesetzliche Rahmen dahinter sieht vor, dass der Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen muss, und zwar für täglich, wöchentlich oder monatlich (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — also länger als das Minimum, das die Verordnung verlangt. Ein gesetzlich festgelegter Einzahlungsdeckel wie in Deutschland existiert in der Schweiz nicht; die Limite ist eine Limite des Spielenden, nicht des Staates.

Dazu kommt der zweite Baustein, der nicht auf den eigenen Antrag wartet. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Teil, den viele unterschätzen: Die Sperre ist nicht an einen Anbieter gebunden, sondern an die Person, und sie reicht über den Sportwettenmarkt hinaus. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS); eine freiwillige Sperre ist erst nach drei Monaten aufhebbar (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Die Kontrolle an der Verkaufsstelle ist dagegen löchriger, als das Regelwerk klingt. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Das ist keine Randnotiz zur Schweizer Spielerschutzpolitik, sondern ihr schwächster Punkt: Die Online-Systeme prüfen die Identität automatisch, der Verkaufspunkt prüft, wer vor ihm steht. Wer zum ersten Mal Sporttip spielt, sollte die eigene Verlustlimite deshalb als das nehmen, was sie ist — die einzige Grenze, die zuverlässig greift.

Die acht ausländischen Anbieter im Einzelnen

Die folgenden Einträge beurteilen die acht Marken nach denselben Kriterien wie die beiden Schweizer Häuser. Alle acht tragen denselben Status: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperrung durch die Gespa möglich. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen und weil eine Liste, die sie weglässt, dem Leser die Entscheidung abnimmt, statt sie zu ermöglichen. Für bewerbende Sprache ist hier kein Platz.

Diese Wiederholung ist unbequem, aber sie ist die einzige korrekte Form: Wer über eine dieser Marken wissen will, wie eine Auszahlung gehandhabt wird, wo der Firmensitz ist oder welche Behörde eine Beschwerde aufnimmt, findet keinen Schweizer Adressaten. Eine Aufsicht über das Einhalten von Auszahlungszusagen gibt es für Schweizer Kundschaft nicht. Das ist die Antwort auf die praktisch wichtigste Frage bei jedem dieser acht Anbieter — und die Tatsache, dass sie in jeder Zeile dieselbe ist, ist selbst die Information.

Wettigo: gelistet, nicht bewilligt

Wettigo ist in dieser Zusammenstellung aus einem einzigen Grund: Es gibt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Erlaubnis ist nicht festgestellt und entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort einzahlt, zahlt nicht in ein Schweizer Bewilligungssystem ein: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Damit ist über das Produkt selbst nichts gesagt — es kann umfangreicher sein als das, was ein bewilligter Schweizer Veranstalter zeigen darf, weil es an das Gespa-Verzeichnis der erlaubten Sportarten und Wettarten nicht gebunden ist. Genau dieser Umfang ist aber auch die Grösse, die den Zugang angreifbar macht. Der Status ist der Inhalt dieses Eintrags, und er ist nicht reparierbar.

Betwinner: der Markenname und die Aufsicht

Betwinner gehört zur selben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz, kein Kontakt zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme in die DNS-Sperrliste möglich. Für Schweizer Wettende bedeutet die Kombination aus einer grossen Marke und einer ausländischen Erlaubnis vor allem eines: Man hat es mit einer Firma zu tun, deren Verhalten gegenüber Schweizer Kundschaft keine Schweizer Stelle prüft. Wer eine Auszahlung reklamieren will, muss das nach den Bedingungen tun, denen er bei der Registrierung zugestimmt hat — und die kann er sich vorher ansehen.

BetOnRed: keine Schweizer Zuständigkeit

BetOnRed steht in dieser Liste mit demselben Vermerk: ohne Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Für die Entscheidung ist der Unterschied zur vorigen Zeile damit null — und das ist eine Aussage, kein Versehen. Manche Listen dieser Art gewichten die Marken danach, wie ansprechend die Startseite wirkt. Wer nach dem Status sortiert, erhält achtmal dieselbe Antwort.

BC.Game: der Name und die Zuständigkeit

BC.Game trägt dieselben Merkmale: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Erlaubnis mit Geltung hierzulande, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Instanzenweg, Sperrung über DNS möglich. Der Name klingt international, und die Konstruktion ist es auch — was für Werbung funktioniert und für Beschwerden nicht. Wer bei einer Schweizer Bewilligung nicht prüft, ob eine vorliegt, prüft nicht, wer haftet.

Betscore: gelistet ohne Bewilligung

Betscore ist aufgeführt mit dem Vermerk: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperrung möglich. Wer eine Beschwerde über eine Schweizer Veranstalterin führen will, hat dafür eine Aufsicht und einen Rechtsweg. Bei Betscore führen beide ins Leere.

FortuneJack: keine Schweizer Bewilligung

Für FortuneJack gilt dasselbe: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz, kein Kontakt zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Was Swisslos und die Loterie Romande dagegen absichert, sind nicht ihre Quoten, sondern die Kette aus Bewilligung, Aufsicht und Kontoinhaberschaft (Art. 50 Abs. 2 VGS): Guthaben gehen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Diese Kette fehlt hier vollständig.

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Rabona steht mit dem gleichen Status in dieser Zusammenstellung: keine Schweizer Bewilligung, Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme in die DNS-Sperrliste möglich. Eine Marke, die sportaffin auftritt, ändert daran nichts. Der Unterschied zwischen einem grossen Wettprogramm und einem abgesicherten Wettprogramm ist genau der Punkt, den keine Startseite nennt.

Jackbit: keine Schweizer Bewilligung

Jackbit sei hier genannt wie die vorigen: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz, kein Kontakt zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, DNS-Sperre möglich. In der Schweiz bleibt die Auswahl damit klein, gesetzlich klein. Wer mit dieser Liste arbeitet, arbeitet mit dem, was hier tatsächlich zulässig ist.

Wie die Reihenfolge zu lesen ist

Die Reihenfolge dieser Einträge ist die Reihenfolge, in der ein Vergleich sie üblicherweise zeigt: die beiden bewilligten Veranstalter zuerst, danach die ausländischen Marken. Wer die Liste von oben liest, liest sie richtig. Wer sie von hinten liest und nach Quoten sucht, sucht ausserhalb der Schweizer Bewilligung — und sollte das wenigstens wissen.

Swisslos Sporttip: das Haus für die Deutschschweiz

Swisslos mit dem Produkt Sporttip ist eine der beiden Veranstalterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Für den Sportwettenbetrieb braucht es die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51); die Aufsicht führt die Gespa.

Das Vertragsgebiet ist der Punkt, an dem viele Interessenten aus der Suche aussteigen: Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt muss in diesem Gebiet liegen (Art. 47 Abs. 3 VGS), und eine Registrierung ist nur einmal pro Person möglich. Wer in der Westschweiz wohnt und dort ein Konto eröffnen will, kommt bei Swisslos nicht durch. Das ist keine Absicht der Firma, sondern eine Folge der interkantonalen Aufteilung: Für sechs Kantone ist die Loterie Romande zuständig, für die übrigen Swisslos.

Was dieses Haus zusammenhält, ist ein Satz von Einsatzgrenzen und Regeln, den man auf dem Wettschein kennt oder nicht. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer selbst als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Und wer eine Zukunftswette auf ein Turnier hält, das abgesagt wird und nicht binnen 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen des Turniers — nachgeholt wird, erhält den Einsatz zurück: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen bekommt die betroffene Voraussage Quote 1.00.

Quotenboosts, Kombiboost und die Bedingungen dahinter

Ein Quotenboost bei Sporttip gilt nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem ausgeführten Cash-Out verfällt der Boost. Das prägt den Nutzen: Der Booster ist kein Angebot, das man sammelt — er ist eines, das man einmal einsetzt und richtig einsetzen muss.

Ein zweiter Mechanismus betrifft Livewetten. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Quote 1.00 heisst nichts anderes als: Einsatz zurück, kein Gewinn. Auf ein Tor zu setzen, während der Schiedsrichter zum Punkt zeigt, ist in diesem System kein Schnäppchen.

Was bleibt, ist ein Haus mit einer klaren Architektur: Bewilligung, begrenztes Einsatzfenster, veröffentlichte Regeln, Schweizer Aufsicht. Die Kehrseite steht in jeder Zeile mit: Das Programm ist kleiner als das der ausländischen Konkurrenz, manche Märkte fehlen ganz, und der Ausstieg über Cash-Out ist nur als vollständiger Ausstieg möglich, nicht als Teilauszahlung. Wer dort spielt, spielt nicht wegen der Quoten. Er spielt wegen der Adresse, an die er sich wenden kann, wenn etwas schiefläuft.

Loterie Romande mit Jouez Sport: die Westschweiz ist ein eigenes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ihre Stellung ist dieselbe wie die von Swisslos — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa —, nur mit umgekehrtem Vorzeichen bei der Landkarte: Wer im Kanton Waadt wohnt, findet hier ein Konto, wer in Zürich wohnt, nicht.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind hier mehr als eine Zahl in einem Unternehmensporträt. Sie beschreiben einen Vertrieb, den kein ausländischer Anbieter in der Schweiz hat: Ein Wettschein wird tatsächlich an einem Schalter abgegeben, und dort wird die Person gesehen, die ihn abgibt. Das ist die Stärke des Systems, und es ist zugleich die Stelle, an der es nachweislich schwächelt — die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025, in denen an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde, betreffen genau diesen Kanal. Bei der Loterie Romande kommt derselbe Effekt hinzu wie bei jedem Verkaufspunkt, an dem ein Gesicht entscheidet und kein Ausweislesegerät.

Die Einsatzregeln und Limiten, die Swisslos in ihren Bedingungen führt, sind Swisslos-Bedingungen, und die Angaben der Loterie Romande sind ihre eigenen. Wer die genauen Schwellen für Jouez Sport braucht — Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Limiten der einzelnen Wettarten —, findet sie in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen des Veranstalters selbst. Genau dort gehören sie auch hin, weil sie sich ändern können und weil dort steht, was zum Zeitpunkt des Wettabschlusses gilt.

Eine Sache ist bei beiden Häusern gleich und sollte nicht übersehen werden: Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat kein Wahlrecht zwischen den zwei Anbietern. Es gibt genau einen, der die Person aufnehmen darf. Die Vorstellung, man könne die beiden Schweizer Häuser gegeneinander ausspielen wie zwei Buchmacher mit unterschiedlichen Quoten, trifft die Sache nicht — der Vergleich zwischen Swisslos und der Loterie Romande ist für den einzelnen Wettenden meist kein Vergleich, sondern eine Feststellung.

Was die Rechnung mit der Marge ändert

Ein Zwei-Weg-Markt mit Kursen von 1.90 auf beiden Seiten ist das sauberste Lehrmodell der ganzen Branche. Rechnet man ihn durch, ergeben 1 geteilt durch 1.90 rund 0.5263 je Seite, zusammen 1.0526, und 1 geteilt durch diese Summe eine Auszahlungsquote von ungefähr 95 %. Die Marge — der Anteil, der beim Buchmacher bleibt — liegt damit bei rund 5 % des Umsatzes dieses Marktes.

Das ist ein Beispiel, keine zitierte Quote, und der Wert dieser Zahl liegt nicht in ihrem genauen Betrag, sondern in der Bandbreite. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt kostet die Marge rund 5 % des Einsatzes. Bei einem asymmetrischen Markt mit einem klaren Favoriten wird sie grösser. Bei einem Turniersieger-Markt mit sechzehn Nationen ist sie spürbar grösser als bei einem Kopf-an-Kopf-Markt. Die Kennzahl dazu heisst Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote; sie sagt, welcher Anteil aller Einsätze auf einem Markt zurückfliesst, und sie sagt nichts über die Erfolgswahrscheinlichkeit einer einzelnen Wette.

Wer die Marge in einer konkreten Quote einschätzen will, braucht dafür keine Zusatzsoftware: Man nimmt die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, addiert sie und bildet daraus wiederum den Kehrwert — das ist die Auszahlungsquote, die Differenz zu 100 % ist die Marge. Bei einem Markt mit sechzehn gleich teuren Ausgängen ist die Summe der Kehrwerte entsprechend grösser. Und wo kein Vergleich möglich ist — weil der Veranstalter keine vollständigen Quoten über alle Nationen veröffentlicht —, bleibt nur die eigene Kontrolle vor dem Abschluss: Die Auszahlungsquote lässt sich auf dem Wettschein nachrechnen, die Zahl daneben sagt mehr über das Angebot als jedes Werbewort.

Häufige Fragen zu Copa América Wetten in der Schweiz

Findet in diesem Jahr eine Copa América statt, oder ist die Jahreszahl nur das Veröffentlichungsjahr?

Es findet keine statt. Die Jahreszahl in der Suchanfrage bezeichnet das Veröffentlichungsjahr, nicht den Austragungszeitpunkt. Wer aktuell Quoten sucht, sucht nach einem Wettbewerb, der gerade ruht.

Wann war die letzte Copa América, und wann ist die nächste geplant?

Die Copa América 2024 wurde 2024 in den USA gespielt — 16 Nationen, zehn aus der CONMEBOL und sechs aus der CONCACAF. Argentinien gewann das Finale gegen Kolumbien 1:0 nach Verlängerung. Die nächste Ausgabe ist für Juni und Juli 2028 vorgesehen, der Austragungsort ist noch nicht entschieden.

Wer darf in der Schweiz Wetten auf Länderturniere wie die Copa América anbieten?

Nur zwei Organisationen halten eine Bewilligung für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sporttip ist für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein zuständig, Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Wirkung.

Wie werden Verlängerung und Elfmeterschiessen bei der Abrechnung einer Turnierwette behandelt?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Markt über die reguläre Spielzeit ist also nach 90 Minuten abgerechnet — selbst bei einem K.o.-Spiel, das ins Elfmeterschiessen geht.

Wie lässt sich einschätzen, ob die Marge in einer Quote auf den Turniersieger hoch oder niedrig ist?

Man bildet den Kehrwert jeder Quote eines Marktes, addiert sie und nimmt davon wieder den Kehrwert — das ist die Auszahlungsquote, die Differenz zu 100 % ist die Marge. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt sie bei rund 5 %. Bei einem Turniersieger-Markt mit sechzehn Nationen fällt der Anteil zurück, der den Wettenden erreicht.

Welche Verlustlimiten und Sperren gelten bei Sporttip und Jouez Sport für alle Wettenden?

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Wettende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen möglich.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»