Gratiswetten für Sportwetten in der Schweiz – wer sie anbietet und was sie wirklich wert sind
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Veröffentlichungen der Gespa sowie die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.
Wer in der Schweiz nach einer Gratiswette sucht, stösst auf eine kurze Liste. Nicht weil die Suche schlecht wäre, sondern weil der Markt geschlossen ist: Sportwetten sind hier ein Grossspiel, für das nur zwei Veranstalter eine Bewilligung haben, und ein Gratisguthaben braucht zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das ist unbequem für alle, die an die Werbebilder aus dem Ausland gewöhnt sind. Es macht die Frage aber auch beantwortbar — man muss nur wissen, wo die Grenze verläuft und was auf der anderen Seite davon steht.
Die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet deshalb nicht «hier ist die beste», sondern: es gibt zwei Wege, und sie führen zu unterschiedlichen Leuten. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, findet bei Sporttip ein Gratisguthaben, das an eine Aktion gebunden ist und nie auszahlbar wird. Wer in der Westschweiz wohnt, findet bei Jouez Sport ein Gratisguthaben, das an einen Code und ein Zeitfenster gebunden ist. Wer ausserhalb dieser Gebiete wohnt, findet in der Schweiz gar nichts und bei den ausländischen Seiten, die sich anbieten, eine Bewilligung, die hier keine Wirkung hat.
Was eine Gratiswette in der Schweiz überhaupt ist
Eine Gratiswette ist kein Geschenk, sondern ein Guthaben mit Bedingungen. Das klingt nach Haarspalterei, ist aber der Kern der Sache. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält, hat damit kein Geld in der Hand, sondern die Möglichkeit, eine Wette zu platzieren, die er sonst aus eigener Tasche bezahlt hätte. Der Einsatz dieses Guthabens ist nicht auszahlbar — weder vor der Wette noch nach einem Gewinn. Wer CHF 10 Gratisguthaben bei einer Quote von 1.90 in einen Gewinn von CHF 19 verwandelt, bekommt nicht CHF 19 ausbezahlt, sondern CHF 9 Gewinn, weil die CHF 10 Einsatz aus dem Guthaben stammen und mit dem Guthaben verfallen. Das ist die Regel, an der die meisten Erwartungen zerbrechen, und sie steht in den Teilnahmebedingungen beider Veranstalter.

Der zweite Unterschied zur Werbesprache: ein Gratisguthaben entsteht in der Schweiz nicht einfach, weil ein Haus es ankündigt. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist kein Formalismus, sondern die Mengenbremse des Systems: die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen für ein ganzes Jahr, verteilt auf alle Produkte eines Veranstalters — daraus folgt zwangsläufig, dass Gratisguthaben hier klein ausfallen und selten sind. Ein Haus mit hundert laufenden Aktionen wäre in diesem Rahmen nicht denkbar.
Zwei Begriffe, die auseinandergehalten werden müssen
Gratisspielguthaben ist der Begriff des Gesetzes. Gratiswette und Freiwette sind Marktbegriffe. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe Guthaben, aber die rechtliche Seite ist die belastbare: nur sie sagt, wer es gewähren darf, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Folge für den Einsatz. Wer in einer Aktion von einem «Bonus» liest, sollte deshalb zuerst nachsehen, ob es sich um Guthaben handelt — und ob dieses Guthaben auszahlbar ist oder nicht.
Die Neukundenangebote in der Schweiz im Überblick
Die Aktion, die in diesem Markt am konkretesten greifbar ist, war eine Guthabenaktion der Loterie Romande. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen; wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Ausgegeben wurden insgesamt 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der Gedanke hinter der Konstruktion ist einleuchtend: nicht Kundenfang über Anzeigen, sondern ein Code auf einem Stadionbesuch, der ohnehin schon stattgefunden hat. Das ist eine Gratiswette für Leute, die schon ins Stadion gehen.
Bei Swisslos gibt es Gratisspielguthaben aus Promotionen, und auch dort gilt: auszahlbar ist es nicht. Wer wissen will, wie viel ein solches Guthaben im Alltag trägt, muss es durch das Fenster der Quoten betrachten. Ein Blick auf die Mechanik: ein Guthaben von CHF 10 in einem Markt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen zu je 1.90 wäre nominal CHF 10 wert, real aber weniger, weil der Einsatz verfällt und weil im Preis eine Marge steckt. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei 95 %, die Marge beträgt entsprechend 5 %. Unter der Annahme, dass nur das Guthaben selbst gesetzt wird, liegt der durchschnittliche Gegenwert eines solchen Gratisguthabens damit im Bereich von etwa CHF 8.50; hängt die Auszahlung zusätzlich an einer Umsatzbedingung, sinkt er entsprechend weiter. Das ist eine Bandbreite, kein Versprechen — ein einzelner Gewinn kann höher liegen, und die meisten Wetten enden trotzdem ohne.
Wer die Zahl CHF 10 liest, sollte also die Bedingung daneben lesen. Sie entscheidet, ob daraus ein Abend mit einer zusätzlichen Wette wird oder ein Guthaben, das nach 30 Tagen ungenutzt verfällt.
Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit: die drei Bedingungen, die zählen
Drei Klauseln entscheiden bei jedem Gratisguthaben darüber, ob der Leser der Werbung bekommt, was er erwartet hat. Die Frist ist die erste — im Fall der Aktion der Loterie Romande 30 Tage ab Gutschrift. Die Mindestquote ist die zweite: steht in den Bedingungen ein Mindestwert, ist die günstige Gelegenheit mit Quote 1.10 ausgeschlossen, und der Spielraum für eine erfolgreiche Umwandlung schrumpft. Die Auszahlbarkeit ist die dritte und die wichtigste, weil sie den Typ der Leistung festlegt: Ein Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, ist eine andere Sache als eine Steuergutschrift, die man sich auszahlen lassen kann.
Diese drei Punkte stehen in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und nur dort. Wer sie nicht liest, hat die Werbung gelesen und die Bedingung nicht.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Ein Vergleich von Gratiswetten in der Schweiz beginnt mit einem Eingeständnis: die beiden Schweizer Veranstalter sind die einzigen, die überhaupt in diesem Rahmen arbeiten dürfen, und alles, was danach kommt, ist eine Referenzliste. Die Zuordnung macht der folgende Vergleich sichtbar.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. Grundlage |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Rechtsgrundlage IKV 2020 |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Rechtsgrundlage IKV 2020 |
| Roobet | nein | keine Schweizer Bewilligung; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht erstellt |
| GG.BET | nein | keine Schweizer Bewilligung; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht erstellt |
| 1xBet | nein | keine Schweizer Bewilligung; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht erstellt |
| N1 Bet | nein | keine Schweizer Bewilligung; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht erstellt |
| Bahigo | nein | keine Schweizer Bewilligung; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht erstellt |
| BDMBet | nein | keine Schweizer Bewilligung; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht erstellt |
| Jackbit | nein | keine Schweizer Bewilligung; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht erstellt |
| BillyBets | nein | keine Schweizer Bewilligung; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht erstellt |
Was die Tabelle nicht zeigt, ist der eigentliche Punkt: die beiden Ja in der ersten Spalte sind nicht graduell besser als die acht Nein, sondern von anderer Art. Eine Schweizer Bewilligung ist an den Sitz des Veranstalters, an die Aufsicht der Gespa und an ein abgegrenztes Vertragsgebiet gebunden. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat in der Schweiz keine Wirkung. Die acht Nein bedeuten deshalb nicht «weniger gut reguliert», sondern «in der Schweiz nicht reguliert». Für den Vergleich heisst das: bei den beiden Schweizer Häusern lässt sich die ganze Kette prüfen, vom Registrierungsverfahren bis zur Auszahlung auf das eigene Konto. Bei den acht ausländischen lässt sich überprüfen, ob die Seite überhaupt ein Konto für Schweizer Kundschaft führt und welche Hausregeln sie nennt.
Quoten, Marge, Einsatzlimiten und Zahlungswege
Für einen Vergleich sind die Kennzahlen nützlich, die sich überprüfen lassen. Die Quotenhöhe steht dabei weit oben, weil sie bei jedem einzelnen Wettschein wiederkehrt — eine Marge von 5 % ist ein unsichtbarer Abzug, der bei hundert Wetten mehr kostet als jedes Gratisguthaben einbringt. Die Einsatzlimiten sind die zweite Kennzahl und bei Sporttip konkret: der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, eine Systemwette verträgt bis CHF 10’000. Wer den Mindesteinsatz von CHF 1 liest und daraus schliesst, mit kleinsten Beträgen beliebig spielen zu können, übersieht die zweite Zahl des Paares: das Verhältnis zwischen Höchst- und Mindesteinsatz ist das eigentliche Produkt, weil es sagt, welche Grösse ein Haus für einen einzelnen Wettschein überhaupt zulässt.
Zahlungswege sind der dritte Punkt. Swisslos bietet für das Aufladen des Spielkontos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist für Schweizer Kundschaft der vertraute Weg, und es ist der einzige Weg, der eine anonyme Aufladung ausschliesst — was in diesem Markt kein Nebenaspekt ist, sondern die Aufsichtsvorgabe dahinter: Auszahlungen gehen auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet.
Wie viele Wetten an einer anderen Stelle des Vergleichs stehen, hängt an der Herkunft des Kunden. Wer in Genf wohnt, kann bei Swisslos kein Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, keines bei der Loterie Romande. Der Vergleich ist damit weniger ein Ranking als eine Weiche.
Grundlagen: Konten, Limiten und Wettscheine bei den Schweizer Veranstaltern
Wer ein Konto bei einem der beiden Veranstalter eröffnet, merkt schnell, dass der Aufwand höher ist als bei einem ausländischen Anbieter. Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — ein Konto ist hier also ein verifiziertes Konto, nicht ein Benutzername mit E-Mail-Adresse. Das ist lästig in der Anmeldung und tröstlich in der Auszahlung, weil die Identität, die bei der Einzahlung geprüft wurde, bei der Auszahlung nicht neu verhandelt werden muss.

Verlustlimiten bei Swisstip: Pflicht statt Angebot
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; unter 21 Jahren gilt CHF 1’000. Eine Senkung der Limite wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage eingerichtet werden.
Diese Staffelung über drei Zeitfenster ist mehr als Bürokratie. Sie sorgt dafür, dass ein Verlust nicht unbemerkt davonläuft: derselbe Spieler, der in einem Tag CHF 400 verliert, überschreitet damit auch seine Wochen- und Monatsgrenze — vorausgesetzt, die Limiten sind so gesetzt, dass sie sich gegenseitig im Weg stehen. Wer die Tageslimite grosszügig und die Monatslimite knapp wählt, hat eine wirksame Bremse; wer alle drei Limiten auf denselben hohen Wert setzt, hat drei Formulare ausgefüllt und nichts gebremst.
Die 72 Stunden für eine Erhöhung sind der eigentliche Mechanismus. Eine Erhöhung in derselben Minute wäre keine Limite, sondern eine Eingabemaske. Drei Tage Verzögerung verschieben die Entscheidung an einen Punkt, an dem der Ärger über die verlorene Wette nicht mehr frisch ist.
Einzahlungen bei Loterie Romande
Bei der Loterie Romande liegt die Grenze für Einzahlungen bei CHF 10’000 pro 30 Tage; das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Wer sein Konto auffüllen will, um eine grössere Serie von Wetten zu platzieren, stösst also nicht an eine Einsatzgrenze, sondern an eine Einzahlungsgrenze — und das ist ein Unterschied, weil die Grenze den Nachschub begrenzt und nicht einzelne Wettscheine.
Bei Swisslos liegt der Rahmen ähnlich: Spielguthaben kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer regelmässig spielt, merkt von diesen Zahlen im Alltag nichts. Wer in einer schlechten Woche nachladen will, merkt sie sofort.
Wie eine Wette abgerechnet wird
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Dieses Detail klingt nach Buchhaltung, ist aber für einen Kombiwetten-Spieler relevant: bei einem Produkt aus mehreren Quoten wächst der Rundungsbetrag mit, und die Abrundung auf fünf Rappen wirkt immer in dieselbe Richtung.
Was zur «regulären Spielzeit» gehört, definieren die Bedingungen ebenfalls: die reguläre Spieldauer — im Fussball rund 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Cup auf ein Weiterkommen setzt und dabei eine 1X2-Wette platziert, setzt also auf die falsche Uhr.
Für abgesagte Ereignisse gilt eine klare Frist: wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Das ist die kundenfreundliche Variante, und sie erklärt, warum ein Wettschein bei schlechtem Wetter nicht wertlos wird.
Zwei weitere Regeln gehören in dieselbe Kategorie. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird — was bedeutet, dass ein Wettschein auf ein Spiel, das nirgends läuft, trotzdem korrekt abgerechnet wird.
Längerfristig ist eine Frist von 26 Wochen zu beachten: Gewinne, die nicht innert dieser Frist nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Wette über Wochen laufen lässt, ohne den Ausgang zu prüfen, kann hier Geld verlieren, das ihm gehört hat. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Vom Guthaben zur Auszahlung
Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Diese Staffelung verdient einen zweiten Blick: die ersten beiden Auszahlungen kosten nichts, danach kann ein Prozentbetrag abgehen. Für jemanden, der zweimal im Jahr eine vierstellige Summe abzieht, ist das irrelevant. Für jemanden, der Gewinne in kleinen Beträgen abhebt, ist es ein Grund, die Auszahlungen zu bündeln.
Bei den Gewinnen liegt die Schwelle bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung: bis dahin schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut, darüber wird er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande zieht die Grenze an derselben Höhe: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist in beiden Fällen nicht auszahlbar.
Dass Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers möglich sind, ist keine Hausregel, sondern Aufsichtsrecht. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht.
Wo die Grenze des Angebots verläuft
Das erlaubte Wettangebot der Schweiz ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf dieser Liste vergeblich, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Wer aus dem Ausland an ein breites Angebot aus Sonderwetten gewöhnt ist, wird das als eng empfinden. Es ist eng, und es ist gewollt: die Liste ist der Preis dafür, dass Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen hier nicht vorkommen. Innerhalb der Liste ist Livewetten erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Ein gesetzliches Verbot bestimmter Live-Märkte gibt es nicht.
Ein Punkt, der regelmässig falsch dargestellt wird: Cash-Out ist nicht reguliert. Er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nach dessen Bedingungen zu beurteilen. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out als Ausstieg aus einer schlechten Wette versteht, zahlt dafür einen Aufpreis; wer ihn als garantiertes Recht versteht, wird irgendwann eine Wette finden, für die es ihn nicht gibt.
Bewilligung und Aufsicht: wer in der Schweiz Gratiswetten anbieten darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig; sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer die Aufsicht verwechselt, landet bei den falschen Regeln.
Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Ein Anbieterverzeichnis mit weiteren bewilligten Buchmachern existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters. Swisslos bedient das Swisslos-Vertragsgebiet — die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Umgekehrt heisst das für einen Leser aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton: kein Konto, keine Gratiswette, kein Rechtsweg.
Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Gespa
Freispiele und Gratisguthaben brauchen nach dem Geldspielgesetz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist die zentrale Regel für die Ausgangsfrage. Ein Schweizer Veranstalter entscheidet nicht allein, ob und wann er CHF 10 Guthaben verteilt; er beantragt die Zustimmung, und die Aufsicht entscheidet. Die 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025 sind deshalb keine Marketingzahl, sondern die eigentliche Obergrenze der Aktionstätigkeit in diesem Markt.
Beträge und Bedingungen eines solchen Gratisguthabens stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer eine Gratiswette plant, liest dort nach, nicht in einer Anzeige.
Was von ausländischen Seiten zu halten ist
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Dieses Domain-Hopping ist keine Nebenerscheinung, sondern der Normalfall: die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Die Erkenntnis für den Leser ist einfach: die Tatsache, dass eine Seite von einem Schweizer Anschluss erreichbar ist, sagt nichts über ihren Status.
Zu den Sachverhalten, die sich für ausländische Seiten nennen lassen, gehören vier. Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Ihre allfällige ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, sodass eine hier eingetragene Spielsperre dort nicht greift. Und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie. Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht die Spielenden — die Bundesbehörden halten ausdrücklich fest, dass Spielende nicht strafbar sind. Das ist die gute Nachricht in einem ansonsten unangenehmen Absatz: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter allerdings eingezogen werden, und eine Aufsicht, die sich für Fairness verbürgt, existiert nicht.
Aus dieser Gemengelage folgt keine einfache Empfehlung. Ausländische Seiten haben kein Schweizer Bewilligungsverfahren, aber auch keine Schweizer Mengenbremse — was sie anbieten, kann grösser und schneller sein. In der Schweiz ist das Angebot geprüft, aber schmal. Wer sich für eine ausländische Seite entscheidet, entscheidet sich für weniger Schutz, nicht für einen besseren Deal.
Wo die Aufsicht ihre Grenzen hat
Die Gespa führt Testkäufe durch, und deren Ergebnis gehört in diesen Absatz, weil es die Erwartung an «strenge Kontrolle» korrigiert: bei Testkäufen an Verkaufspunkten wurde im Jahr 2025 in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das Verbot ist eindeutig — Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, online sind sie nach dem Gesetz nicht zugelassen. Die Einhaltung ist es nicht. Wer sein eigenes Umfeld schützen will, sollte sich nicht auf die Kontrolle verlassen, sondern auf die Regeln, die er selbst setzt.
Eine weitere Regel betrifft die Beteiligten selbst: wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Verantwortungsvoll wetten: Limiten, Sperren und wo es Hilfe gibt
Die Limiten des Schweizer Systems setzt nicht der Staat, sondern der Spielende. Der Veranstalter muss verlangen, dass Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat gesetzt werden — welche Werte, entscheidet die Person selbst. Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Das ist eine bewusste Konstruktion und keine Lücke: der Rahmen ist die Pflicht, eine Grenze zu setzen, nicht die Grenze selbst.
Ein Unterschied zu den Bedingungen der Häuser ist hier wichtig. Nach dem Gesetz wirkt eine Senkung sofort und eine Erhöhung nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer eine Erhöhung plant, sollte also bei seinem Veranstalter nachsehen und nicht mit der gesetzlichen Frist rechnen.
Die Spielsperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Reichweite ist das Wesentliche an der Konstruktion: die unbefristete Sperre ist keine Selbstbeschränkung bei einem Anbieter, sondern ein Eintrag, der einem an mehreren Stellen gleichzeitig den Zugang nimmt.
Das Gesetz sieht die Sperre für überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre vor und führt sie in einem gemeinsamen Register. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer wegen einer Sperre oder wegen Minderjährigkeit ausgeschlossen ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — die Kehrseite der Sperre, die man kennen sollte, bevor man sie beantragt.
Limiten und Sperren gelten auch beim Einsatz von Gratisguthaben. Ein Gratisguthaben ist keine Zone, in der die Regeln ausgesetzt sind; die Verlustlimite zählt den Einsatz des Guthabens mit. Wer glaubt, mit Gratisguthaben ohne jedes Risiko zu spielen, verwechselt das Fehlen eines eigenen Einsatzes mit dem Fehlen eines Verlusts.
Was Gratisguthaben bei der Steuer bedeutet
Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier nur «je nach Kanton» geschrieben werden kann. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den Alltag folgt daraus, dass eine typische Wette weit unter dieser Grenze liegt und weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfällt. Das gilt nicht für Gewinne aus ausländischen Anbietern: sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach der kantonalen Praxis — etwa im Kanton Thurgau — unabhängig von der Höhe als volles Einkommen behandelt. Eine Schweizer Gratiswette und eine Wette bei einer ausländischen Seite sind also auch steuerlich nicht dasselbe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine grössere Summe gewinnt, sollte eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung fragen; die Sätze sind kantonal verschieden.
Die Schweizer Veranstalter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Quotenbooster für Kombiwetten ohne Einzahlung
Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt. Die Bewilligungsgrundlage ist die IKV 2020, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Konto ist Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet vorbehalten — den deutschschweizerischen Kantonen, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.
Der Teil des Angebots, der einer Gratiswette am nächsten kommt, ist der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Zusätzlich gibt es Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Diese Staffelung ist der interessanteste Mechanismus im Schweizer Angebot und die ehrlichste Antwort auf die Frage nach der Gratiswette. Statt CHF 10 zu verschenken, erhöht das Haus den Gewinn umso mehr, je mehr Voraussagen ein Wettschein enthält — beim Übergang von zehn auf fünfzehn Voraussagen verdoppelt sich der Prozentsatz von 40 auf 100. Die Grössenordnung erinnert an die Tatsache, dass die Erhöhung auf den Nettogewinn geht und nicht auf den Einsatz: bei einer Kombiwette, die mit CHF 20 Einsatz auf einen Nettogewinn von CHF 100 kommt, wären 20 % CHF 20 zusätzlich. Wer die Staffel als Gratiswette liest, übersieht, dass sie nur bei einem bereits gewonnenen Wettschein überhaupt entsteht — und dass die Wahrscheinlichkeit, mit fünfzehn Voraussagen richtig zu liegen, deutlich unter der einer Einzelwette liegt. Der Boost ist ein Anreiz für Kombiwetten, und Kombiwetten sind der Ort, an dem die Marge am stärksten wirkt, weil sie sich über jede einzelne Quote vervielfacht.
Ein Hinweis für alle, die ihr Konto eröffnen: die Verifizierung läuft über das hochgeladene Ausweis- und Adressdatenbanken. Wer sich daran stört, wird bei den ausländischen Anbietern weniger Aufwand finden — und dafür die hier beschriebene Prüfung nicht.
Fazit: Der Kombiboost belohnt Systemwetten mit vier bis fünfzehn Voraussagen, und genau dort wirkt die Marge am härtesten. Er ist ein Werkzeug für Spieler mit breitem Wissen über mehrere Wettbewerbe, nicht ein Startguthaben für Einsteiger.
Loterie Romande Jouez Sport: CHF 10 für den Stadioncode, nicht für Anzeigen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos, die Aufsicht ebenfalls die Gespa.
Weitere Details sind im Abschnitt über die Neukundenangebote aufgeführt.
Das Design verrät etwas über den Veranstalter. Der Code zirkulierte in den Stadien, nicht in Anzeigen — wer ihn bekam, war bereits im Stadion, hatte bereits ein Interesse am Wettbewerb und ein Konto war bereits verifiziert. Aus Sicht des Spielers heisst das: die Hürde ist nicht das Geld, sondern die Anwesenheit. Wer im Wallis wohnt und die National League verfolgt, hat die Aktion mit zwei Minuten Aufwand mitgenommen. Wer sie im Nachhinein in einer Übersicht sucht, findet ein beendetes Datum vom 10. März 2026 und keine Möglichkeit, den Code noch einzugeben. Diese beiden Sätze sind der ganze Wert der Aktion.
Beim Geld ist die Grenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage für Einzahlungen und beim Wallet-Guthaben gezogen; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben bleibt auszahlbar nur als Wettguthaben, nicht als Geld.
Fazit: Die Aktion war eng an ein Stadionpublikum gebunden, das keinen Vermarktungsdruck brauchte. Wer nicht in der Westschweiz wohnt, kann bei Jouez Sport ohnehin kein Konto eröffnen — dieser Weg endet nicht an einer Bedingung, sondern an der Kantonsgrenze.
Roobet: keine Schweizer Bewilligung
Roobet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine solche besitzt es nicht; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Angaben zu einer Lizenz sind nicht überprüfbar und hätten in der Schweiz keine Rechtskraft. Der Anbieter ist nicht im Sperrregister erfasst, ein Rechtsweg existiert nicht. Die Gespa kann den Zugang sperren.
Wer hier ein Konto führt, führt es ausserhalb des beschriebenen Rahmens. Es gibt hier keine Schweizer Aufsicht, die ein Verfahren prüft, und keine Stelle in der Schweiz, an die man sich bei einem Streit wenden könnte. Die Sperrliste macht die Erreichbarkeit zusätzlich zu einer Frage des Anschlusses und nicht der Seite.
Fazit: Wer Roobet nutzt, nutzt es ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Sperrregister — die Abwesenheit eines Rechtswegs ist hier das einzige Merkmal, das über den Anbieter wirklich etwas aussagt.
GG.BET: keine Schweizer Bewilligung
GG.BET operiert in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande zur Veranstaltung von Sportwetten zugelassen sind, ist das Angebot hier nicht reguliert. Auf den Rechtsweg oder das Sperrregister haben Schweizer Spieler keinen Zugriff. Die Aufsicht kann Domains auf ihre Sperrliste setzen.
Für einen Leser, der die Schweizer Regeln kennt, ist der praktische Punkt ein anderer: bei einem Anbieter ohne Bewilligung greift keine hier eingetragene Spielsperre. Wer sich selbst gesperrt hat, bleibt hier spielberechtigt.
Fazit: Die fehlende Anbindung an das Sperrregister macht GG.BET für Selbstsperrte ungeeignet, auch wenn die Seite für Schweizer Anschlüsse erreichbar ist.
1xBet: keine Schweizer Bewilligung
1xBet tritt für Schweizer Kundschaft ohne Bewilligung auf. Es besitzt keine entsprechende Zulassung; Angaben zu einer Lizenz sind hier wirkungslos. Weder besteht ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, noch existiert ein Rechtsweg. Domains können durch die Gespa blockiert werden.
Wer sich für einen solchen Anbieter entscheidet, sollte sich die Frage stellen, die keine Marketingseite beantwortet: an welche Stelle wendet man sich, wenn eine Auszahlung nicht ankommt? In der Schweiz gibt es keine.
Fazit: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung verschiebt das ganze Risiko einer offenen Auszahlung auf den Spieler, weil keine Aufsicht existiert, die angerufen werden könnte.
N1 Bet: keine Schweizer Bewilligung
N1 Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Da keine Verbindung zum Sperrregister existiert und der Rechtsweg in der Schweiz fehlt, sind Angaben zu einer Lizenz hier rechtlich belanglos. Die Gespa kann Domains sperren.
Der Weg in die Schweiz führt bei diesen Anbietern über die Erreichbarkeit, und die Erreichbarkeit ist hier nichts als eine technische Momentaufnahme: blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Fazit: Wer sein Konto bei N1 Bet führt, verlässt sich auf eine Domain, die auf der Schweizer Sperrliste stehen kann, ohne dass ihn jemand darüber informiert.
Bahigo: keine Schweizer Bewilligung
Bahigo hält keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Die Lizenz nach eigenen Angaben ist nicht erstellt; in der Schweiz hätte eine ausländische Bewilligung keine Wirkung. Nicht am Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Blockade über die Gespa-Sperrliste möglich.
Wer Gratiswetten bei einem solchen Anbieter sucht, findet sie allenfalls als Hausaktion nach dessen eigenen Bedingungen — nicht in einem Rahmen, den die Schweiz prüft.
Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung ist auch ein Gratisguthaben nicht das, was es hier wäre: eine geprüfte Leistung mit aufsichtsrechtlichen Grenzen.
BDMBet: keine Schweizer Bewilligung
BDMBet gehört zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Angaben zu einer Lizenz haben in der Schweiz keine Wirkung. Ein Anschluss an das Sperrregister oder ein Rechtsweg fehlen. Eine Blockade durch die Gespa ist möglich.
Wer in der Schweiz wohnt und dort ein Konto führt, sollte wissen, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Das trifft den Spieler nicht als Strafe, aber es trifft sein Geld.
Fazit: Das Risiko bei BDMBet liegt nicht in der Wette, sondern im Kontostand: bei einem Verfahren gegen den Anbieter ist das Guthaben nicht sicher.
Jackbit: keine Schweizer Bewilligung
Jackbit besitzt keine Schweizer Bewilligung. Angaben zu einer Lizenz sind in der Schweiz wirkungslos; eine Aufsicht findet nicht statt. Es besteht weder ein Anschluss an das Sperrregister noch ein Rechtsweg. Domains können blockiert werden.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Aufsicht entfällt auch die Pflicht des Veranstalters, Höchstwerte für Einsätze und Verluste zu verlangen. Ob und welche Limiten es gibt, ist dort eine reine Hausfrage.
Fazit: Wer Limiten braucht, um sich im Griff zu haben, sollte sie nicht dort suchen, wo niemand sie verlangt.
BillyBets: keine Schweizer Bewilligung
BillyBets tritt für Schweizer Kundschaft ohne Bewilligung auf. Angaben zu einer Lizenz sind in der Schweiz wirkungslos. Weder besteht ein Anschluss an das Sperrregister, noch ein Schweizer Rechtsweg. Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der praktische Unterschied zum bewilligten Schweizer Angebot zeigt sich bei einer Selbstsperre: hier greift sie nicht, und die Person bleibt spielberechtigt.
Fazit: Eine Schweizer Bewilligung ist keine Auszeichnung, sondern ein Verfahren, das auf einen Anbieter von BillyBets nicht anwendbar ist — weshalb hier jede Zusage auf den Hausregeln beruht.
Welcher Weg zu welchem Leser passt
Die Suche nach der Gratiswette führt in der Schweiz zu einer Auswahl zwischen Wegen, nicht zwischen Häusern. Wenn man die Materialien nebeneinanderlegt, ordnen sie sich in drei Situationen.
Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets wohnt, hat Zugang zum grössten bewilligten Angebot der Schweiz: viele Sportarten, Kombi- und Systemwetten, Quotenboosts, Cash-Out, verifiziertes Konto, Auszahlung auf das eigene Konto, Limiten, die vor der ersten Wette fällig sind. Der Preis dafür ist ein schmales Gratisguthaben und ein Konto, das nicht nach Wunsch eingerichtet, sondern geprüft wird. Wer kleine Beträge mit einer schmalen Marge spielen will, findet hier das beste Verhältnis.
Wer in der Westschweiz wohnt, hat Zugang zu Jouez Sport. Die Bilanz ist ähnlich, nur mit einem Verkaufsstellennetz von 2’350 Punkten und einer Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage. Wer die Aktion mit dem Stadioncode verpasst hat, hat nichts verpasst, was sich nachholen liesse; der Wert der Aktion lag im Zeitfenster.
Wer in einem anderen Land wohnt oder ein ungewöhnlich breites Angebot sucht, landet bei den ausländischen Seiten. Deren Versprechen ist gross, ihre Grundlage in der Schweiz ist dünn: keine Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Rechtsweg. Wer sich dafür entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen den beschriebenen Schutz — und sollte das nicht mit «besserem Angebot» verwechseln.
Was in allen drei Fällen gleich bleibt: die Angabe «Gratiswette» ist eine Beschreibung des Einsatzes, nicht des Werts. Wer die Frist, die Mindestquote und die Auszahlbarkeit gelesen hat, weiss mehr über den Wert einer Aktion als alle, die nur die Zahl in der Überschrift gesehen haben.
Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz
Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?
Es gibt keine laufende Liste, weil Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa brauchen. Bekannt ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, über einen Code in den National-League-Stadien, Laufzeit 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung; ihre Lizenz hat hier keine Wirkung.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein. Ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — weder vor der Wette noch nach einem Gewinn. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einer Quote von 1.90 bleiben aus CHF 19 möglichem Gewinn rund CHF 9 als auszahlbarer Anteil, weil der Einsatz aus dem Guthaben verfällt.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?
Details zur Aktion finden sich im Abschnitt zu den Angeboten.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?
Sie haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bieten keinen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht; Gewinne sind kantonal steuerbar.
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Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
