Freiwetten Neukunde 2026: Was neue Spielende in der Schweiz wirklich bekommen
Ladevorgang...
In der Schweiz ist eine Freiwette kein Willkommensgeschenk, das auf Neukunden wartet, sondern eine Ausnahme, die eine Bewilligung braucht: Für Gratisspielguthaben muss der Veranstalter vorgängig die Gespa fragen. Im Jahr 2025 gab es dafür 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer aus Deutschland, Österreich oder von einer Offshore-Seite ein «100 % Bonus»-Versprechen kennt, landet hier auf einem anderen Markt mit anderen Regeln.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.
Neukundenaktionen in der Schweiz: klein, befristet, zweckgebunden
Fangen wir dort an, wo die Erwartung am weitesten auseinanderläuft. Der Blick über die Grenze verspricht Hunderter-Boni, Freiwetten ohne Einzahlung, Umsatzbedingungen im Kleingedruckten. In der Schweiz gibt es diesen Markt nicht, und der Grund ist nicht Sparsamkeit, sondern Recht: Ein Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung macht aus einer Marketingidee ein genehmigtes Produkt, und genehmigte Produkte sind selten gross.
Das beste Beispiel liegt vollständig dokumentiert vor. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Wer diese Zahlen zum ersten Mal liest, reibt sich die Augen. Zehn Franken. Sieben Tage Zeit. Ein Code, der nur in einem Stadion zu finden ist. Das ist keine Kampagne, das ist eine Verlosung mit Sportbezug — und genau so ist sie gedacht. Eine Promotionsaktion darf kein verstecktes Kreditangebot sein; sie darf den Spielenden ein bisschen länger im Produkt halten, nicht seine Einsätze finanzieren.
Was ein Gratisguthaben von der Freiwette unterscheidet
«Gratisspielguthaben» ist der Begriff des Gesetzes, «Gratiswette» und «Freiwette» sind Marktsprache. Gemeint ist jedes Guthaben, das ohne Einsatz auf das Spielerkonto kommt — und die Bedingungen, die daran hängen, entscheiden mehr als der Betrag. Bei der Aktion der Loterie Romande sind drei Eigenschaften dokumentiert: 30 Tage Gültigkeit, keine Auszahlung, ein Code als Eintritt. Alle drei sind für den Spielenden spürbar.
Die Gültigkeitsdauer ist die Frist, in der das Guthaben eingesetzt werden muss. Wer sie verstreichen lässt, verliert es; die Uhr beginnt mit der Gutschrift, nicht mit der Anmeldung. Dass das Guthaben nicht auszahlbar ist, klingt selbstverständlich und ist der eigentliche Punkt: Es verwandelt sich nur über einen Gewinn in Geld, und dieser Gewinn verfällt nicht — nur das ursprüngliche Guthaben. Der Code wiederum bindet die Aktion an einen Anlass und an eine Zielgruppe, nämlich an die Zuschauer im Stadion. Kein Türöffner für beliebige Neukunden, sondern eine Massnahme mit Ort und Datum.
Wie oft die Aufsicht Gratisspielguthaben überhaupt freigibt
Die Zahlen aus dem Jahr 2025 sind nüchtern: 24 Zustimmungen für die Loterie Romande, 8 für Swisslos. Über zwölf Monate, für zwei Veranstalter, für die gesamte Schweiz. Das reicht nicht für ein Dauerangebot. Ein Neukunde kann also nicht damit planen, dass beim Registrieren ein Gratisguthaben wartet; er sollte umgekehrt annehmen, dass es keines gibt und eine Aktion ein Glücksfall ist.
Was folgt daraus für die Wahl? Wer wegen einer Freiwette anfängt, wählt den falschen Grund. Wer die Wahl zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern anhand von Limiten, Zahlungswegen und Auszahlungsregeln trifft, wählt den Grund, der auch in einem Monat noch trägt — und genau dort steht meist mehr als in der Willkommensschachtel.
Was die Freiwette wert ist, wenn sie denn kommt
Rechnen wir die Grössenordnung an der Aktion der Loterie Romande durch. Angenommen, das Guthaben von CHF 10 wird auf einen Zwei-Weg-Markt gesetzt, bei dem beide Seiten die Quote 1.90 tragen — ein Rechenbeispiel, kein notierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt dann bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 95 %, und bleibt damit knapp unter dem, was derselbe Markt in der Praxis abzieht.
Der erwartete Gegenwert eines solchen Gratisguthabens ergibt sich aus dem Betrag, der Quote und dem Quotenschlüssel: Bei einer Wette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, liegt er rechnerisch bei ungefähr CHF 4.30 bis 4.50. Die Spanne ist kein Ausweichen, sondern das Ergebnis der Annahme: Sie verschiebt sich mit der Quote und mit der Tiefe des Marktes, und der Wert pro Einheit sinkt, je schlechter das Wettprogramm quotiert ist.
Die Zahl beantwortet genau eine Frage, nämlich was ein solches Guthaben im Durchschnitt wert ist. Sie sagt nichts darüber, ob die Wette gewinnt. Auf einem 30-Tage-Guthaben, das nicht auszahlbar ist, bedeutet das einen durchschnittlichen Gegenwert von rund fünf Franken — und einen Grund, den Marketingbegriff «Freiwette» mit dieser Zahl danebenzuhalten statt mit dem, was der Wettanbieter in seine Anzeige schreibt.
Der Vergleich für Neukunden: zehn Marken, zwei Gruppen
Unsere Top 10 teilt sich in zwei Gruppen, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben. Vorne stehen die beiden interkantonalen Veranstalter, dahinter acht ausländische Marken, die sich an Schweizer Spielende richten, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Die Tabelle hält das fest, damit die Einordnung nicht im Kopf des Lesers hängen bleibt.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), nach Angaben Dritter |
Die Spalte zur Bewilligung ist bei acht von zehn Zeilen dünn, und das ist die Aussage der Tabelle. Zwei Marken können eine Bewilligung vorweisen, die in der Schweiz etwas gilt. Bei den übrigen acht ist keine bekannt, die hier Geltung hätte — eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Wer die Liste von oben nach unten liest wie ein Ranking, liest sie falsch. Der erste Platz ist nicht der beste Anbieter, sondern der Anbieter mit dem einzigen Rechtsrahmen, der hier trägt. Der Unterschied liegt nicht im Wettprogramm, sondern in dem, was passiert, wenn etwas schiefgeht: bei den ersten beiden in einer Schweizer Aufsicht und einem Schweizer Rechtsweg, bei den anderen acht in einem fremden Rechtssystem, dessen Behörden für einen Spielenden in Genf oder St. Gallen nicht zuständig sind.
Das Angebot des einen gilt nicht für den anderen
Zwei weitere Folgen dieser Zweiteilung. Erstens: Das Vertragsgebiet entscheidet, welcher Veranstalter überhaupt in Frage kommt. Ein Neukunde in Zürich kann bei der Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen, ein Neukunde in Basel beim Westschweizer Angebot nicht. Zweitens: Es gibt keine dritte Schweizer Möglichkeit, auf die man ausweichen könnte, weil keine weitere Bewilligung existiert. Die Aufsicht führt keine Liste weiterer Veranstalter, sie führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Die Reihenfolge der Prüfsteine folgt daraus beinahe von selbst. Der Wohnsitz schliesst die halbe Auswahl aus, die Bewilligung entscheidet über den Rechtsweg, und erst danach kommen Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln ins Spiel. Das Startguthaben steht in dieser Rangfolge weit hinten — aus dem einfachen Grund, dass es sich für einen Neukunden ohne Zustimmung der Aufsicht gar nicht einstellen darf.
Die Grundlagen für den Start: Konto, Identität, Vertragsgebiet
Bevor irgendwo eine Wette platziert wird, steht ein Konto mit geprüfter Identität. Bei Swisslos braucht es dafür mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. «Mal schnell anmelden» ist hier kein Vorgang, sondern ein Verfahren.

Was zum Vertragsgebiet gehört, ist kantonal geregelt. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, ausserdem im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Wer im falschen Gebiet wohnt, wird nicht abgewiesen, weil die Marke unattraktiv wäre, sondern weil das Gesetz den geografischen Zuschnitt der Veranstalter vorschreibt.
Der erste Klick: Wettschein, Quote, Einsatz
Auf dem Wettschein entscheidet sich, was eine Wette überhaupt sein kann. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Neukunde mit CHF 20 in der Hand liegt also weit unter jeder Grenze — ein Fünfzigernotenspieler dagegen sollte wissen, dass ein einzelner Wettschein das Dreissigfache dessen tragen kann, was die Schweiz für einen Erstkontakt üblich findet.
Die Quote ist der Preis der Wette, und ihre Rückseite gehört dazu. Der Gewinnbetrag ergibt sich bei Sporttip aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Zwischen Ergebnis und Gutschrift steht kein Rundungsgeschenk: Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein sauberer Fünfränder ist kein Zufall.
Was in die Quote nicht eingeht, sind Ereignisse ausserhalb der regulären Spielzeit. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Cupspiel setzt und die Verlängerung mitdenkt, hat die Wette nicht verstanden, sondern nur die eigene Annahme.
Wenn die Partie ausfällt und das Konto warten muss
Zwei Regeln sind für den ersten Wettschein wichtiger als alle Boni zusammen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — innerhalb eines Turniers gilt der Turnierrahmen — , ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Eine Kombination über vier Spiele, bei denen eines ausfällt, ist danach eine Kombination über drei.
Und die Frist nach dem Gewinn ist kürzer, als die meisten erwarten. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Wette über die App verfolgt, wird das nie erleben. Wer einen Wettschein in der Schublade liegen lässt, kann es erleben, und die Wette zahlt dann anderen.
Weiter reichen die Register nicht. Weil Sporttip-Wetten Personen ab 18 Jahren offenstehen und Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind, und weil wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, nicht auf dieses Ereignis wetten darf, zieht das Gesetz einen klaren Rahmen um die Teilnahme. Alles darüber hinaus — ob jemand sein Konto in der ersten Woche überzieht — ist keine Regelfrage, sondern eine Frage der eigenen Limiten, und die kommt später.
Alles Weitere, was offen bleibt, steht in den Bedingungen
Der erste Blick in ein Wettprogramm beantwortet selten die Fragen, die später zählen: Welche Zahlung, welcher Auszahlungsweg, welche Frist. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; über CHF 1’000 erfolgt bei bekannter Zahlungsverbindung die Überweisung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ausgezahlt wird bei beiden nur auf ein Konto auf den eigenen Namen — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht.
Die Rechtslage: zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen — der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel — und gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Aufsicht publiziert nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Die Nettoerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Was überhaupt wettbar ist
Der erlaubte Katalog ist eine geschlossene Liste. Massgeblich ist die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version 10.09.2026. Sie lässt Qualifikationsrunden nur zu, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte erscheinen in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es hier also nicht. Die Grenze verläuft nicht dort, wo ein ausländisches Wettprogramm sie zieht, und ein Neukunde, der sein Wettverhalten nach dem Muster einer Offshore-Seite sortiert, merkt das erst beim erfolglosen Suchfeld.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das Gesetz nicht. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 89. Minute auf ein Tor setzt, sollte diese Regel kennen.
Bleibt die Frage, ob das Konto den Cash-Out benutzen darf. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Sache des Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. In der Sache bezahlt der Spielende für die Sicherheit einen Abschlag, dessen Höhe er nicht verhandelt.
Ein Detail, das Kombinationswetten betrifft und in den Bedingungen steht: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und der Kombiboost gilt nur online — auf Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.
Steuern: der Freibetrag liegt weit über dem normalen Gewinn
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für die Praxis heisst das: Ein gewöhnlicher Wettergewinn bleibt steuerfrei. Wer mit CHF 10 Einsatz und Quote 2.10 gewinnt, kommt dem Freibetrag nicht näher als ein Lottogewinn dem Mond. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Anders sieht es bei Gewinnen aus dem Ausland aus: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist der Punkt, an dem die Offshore-Wahl plötzlich Geld kostet, und zwar leise im Steuerjahr. Für die eigene Situation bleibt ohnehin nur der Hinweis, eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.
Die andere Seite: ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle bestehen nicht.
Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa publiziert eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht selbst mit dem Hinweis auf Interwetten und Bet-at-Home beschreibt und bei dem sie bet365 als gelistet nennt. Wer eine solche Seite aufruft, surft also nicht auf einem dauerhaft erreichbaren Angebot, sondern auf einer Adresse, die in der nächsten Woche verschwunden sein kann.
Ehrlich bleibt festzuhalten, was auf beiden Seiten steht. Ein ausländischer Anbieter bedeutet: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonalem Recht steuerbar. Der bewilligte Weg bedeutet: vollständiger Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl». Die Wahl ist eine zwischen Schutz und Auswahl, und wer sie trifft, sollte wissen, welches der beiden er kauft.
Spielerschutz: Limiten, Sperre, Register
Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, setzt vorher seine Verlustlimiten — für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verpflichtet den Veranstalter, einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen; die Erhöhung wirkt von Gesetzes wegen nach 24 Stunden, die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festes staatliches Einzahlungslimit kennt die Schweiz nicht.
Dass die Erhöhung erst nach 72 Stunden greift, ist die eleganteste Regel im ganzen System. Ein Verlust von CHF 500 schmerzt am Samstagabend und ist am Montagmorgen verhandelbar. Wer die Limite in der Nacht der Niederlage anheben will, muss drei Tage mit der Entscheidung leben — und in diesen drei Tagen passiert genau das, was die Regel beabsichtigt: Der Impuls vergeht, das Konto bleibt. Die Limite ist keine Einschränkung, die der Veranstalter dem Spielenden aufzwingt, sondern eine Selbstbindung, die der Spielende vorher für sich selbst unterschreibt.
Sperre und schweizweites Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten. Wer ausgeschlossen ist oder minderjährig war, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Über die Wirksamkeit an der Verkaufsstelle sagt eine Zahl der Gespa mehr als jeder Grundsatztext. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Personenschutz an der Verkaufstheke für lückenlos hält, irrt. Die Kontrolle beginnt am Konto, und das Konto ist der einzige Ort, an dem die Identität zuverlässig geprüft wird.
Die Anbieter im Vergleich
Zehn Marken, zwei Welten. Die Reihenfolge der Prüfung bleibt bei allen dieselbe: Sitz und Bewilligung, Vertragsgebiet, Limiten, Zahlungs- und Auszahlungsregeln — und erst am Ende die Frage, ob überhaupt eine Aktion läuft.
Swisslos Sporttip: der geschlossene Katalog als Preis des Schutzes
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung für ein Grossspiel, beaufsichtigt von der Gespa. Das Konto steht Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, ausserdem im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Beim Produkt liegt der Vergleich bei den Limiten und den Bedingungen. Ein Einzel- oder Kombinationswettschein trägt zwischen CHF 1 und CHF 1’000, eine Systemwette bis CHF 10’000, und der Veranstalter kann diese Grenzen jederzeit ändern. Der Kombiboost belohnt breite Kombinationen mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50 und steigt von 5 % auf bis zu 100 % des Nettogewinns — bei fünfzehn Voraussagen. Fünfzehn richtige Voraussagen sind kein Ziel, das man plant, sondern eine Zahl, die zeigt, wie weit der Anreiz von der Regelwahrscheinlichkeit entfernt liegt.
Beim Geld ist Swisslos der bequemere der beiden. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20 kaufen, mit einem Kaufrahmen von höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und der Bedingung, dass das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; PostFinance Pay bestätigt die Transaktion direkt in der App. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Bilanz: Wer im Vertragsgebiet wohnt, einen Schweizer Rechtsweg will und mit einem Katalog leben kann, der keine Corner-Märkte kennt, bekommt hier das vollständigste Schutzpaket des Marktes — und bezahlt es mit Wohnsitzbindung, Identitätsprüfung und einer Auswahl, die nicht seine ist, sondern die der Gespa-Liste. Die beiden Gratisauszahlungen pro Jahr sind grosszügig, die 3 % ab der dritten weniger, und wer regelmässig kleinere Beträge abzieht, merkt die Kommission schneller als die Gratiswetten.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der des zweiten Veranstalters: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa, mit einem Online-Konto, das an den Wohnsitz im eigenen Gebiet gebunden ist.
Beim Geld setzt die Loterie Romande eigene Grenzen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer CHF 800 gewinnt, hat das Geld also sofort im Spielkonto — was bequem ist und zugleich die Hürde senkt, es gleich wieder einzusetzen. Wer CHF 1’200 gewinnt, muss die IBAN hinterlegt haben.
Und dann ist da die Aktion, mit der dieses Produkt zuletzt am sichtbarsten war. «JouezSport – Patinoires et Stades», vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, 7 Aktionstage, CHF 10 Spielguthaben für einen Code, der innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste; 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion ist ein gutes Stück weit das Gegenbild zum Begriff «Neukundenbonus»: kein Willkommensgeschenk für jeden, sondern ein Anreiz für die, die ohnehin im Stadion sassen.
Die Bilanz: Für einen Wohnsitz in der Westschweiz ist die Loterie Romande keine Alternative, sondern die einzige Möglichkeit. Die Wallet-Gutschrift bis CHF 1’000 ist der angenehmste Auszahlungsmechanismus im Vergleich und zugleich der, der am meisten Disziplin verlangt, weil das gewonnene Geld nie das Spielkonto verlässt. Wer das im Griff hat, hat hier ein handliches Produkt; wer dazu neigt, Gutschriften als Einsatz zu behandeln, sollte die IBAN hinterlegen und die Limiten vorher setzen.
Wie die acht ausländischen Marken in dieser Liste stehen
Die folgenden acht Anbieter sind zur Einordnung aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Keiner von ihnen verfügt über eine Schweizer Bewilligung: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft, die Marken sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Eine Bewertung nach denselben Kriterien fällt für sie zwangsläufig anders aus: Das erste und wichtigste Kriterium erfüllen sie nicht. Angebote dürfen nicht beworben werden, und diese acht Zeilen sind eine Beschreibung ihrer Marktstellung, keine Empfehlung.
FortuneJack, Pribet, Rabona: drei Marken ohne erkennbare Bewilligung
Bei FortuneJack, Pribet und Rabona ist keine Bewilligung erkennbar, die in der Schweiz Geltung hätte. Alle drei firmieren ohne Schweizer Bewilligung; damit fehlt ihnen die Anbindung an das Sperrregister ebenso wie ein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf der Sperrliste landen. Wer eines dieser Konten eröffnet, entscheidet sich für ein Angebot, dessen Rechtsrahmen ausserhalb der Schweiz liegt.
Für den Vergleich untereinander hilft das nicht weiter, und das ist die eigentliche Erkenntnis dieser Gruppe. Ohne Bewilligung, ohne Limitenordnung nach Schweizer Muster und ohne Rechtsweg bleibt als Unterscheidungsmerkmal nur das Marketing — dieselbe Währung, in der ein «100 % Bonus» glänzt und ein Quotenschlüssel von 95 % verschwindet. Wer hier ein Konto führt, sollte die Regeln des Anbieters selbst lesen, weil niemand sonst sie für ihn durchsetzt.
WirWetten, BetOnRed, Fezbet: bekannte Namen, dieselbe Ausgangslage
Bei WirWetten, BetOnRed und Fezbet wiederholt sich das Bild: keine Schweizer Bewilligung, keine erkennbare Bewilligung mit Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Der deutsche Name bei WirWetten ändert daran nichts — eine Schweizer Bewilligung entsteht nicht durch die Sprache der Zielgruppe, sondern nur durch eine Genehmigung der Aufsicht.
Für einen Neukunden heisst das: Das Konto ist eröffnet, sobald er sich anmeldet, und der Schutz beginnt erst dort, wo der Anbieter ihn freiwillig gewährt. Wer wissen will, ob es eine Verlustlimite gibt, wie hoch sie ist, ob sie sich sofort senken und nur langsam erhöhen lässt, findet die Antwort nur in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist diese Frage gesetzlich beantwortet; hier ist sie eine offene Bedingung, die man vor der ersten Wette liest.
22Bet und X3Bet: derselbe Rahmen, eine berichtete Bewilligung
Bei 22Bet ist keine Bewilligung erkennbar, die in der Schweiz Geltung hätte; bei X3Bet nennen Angaben Dritter eine Bewilligung im kanadischen Tobique, die in der Schweiz ebenfalls keine Kraft entfaltet. Beide firmieren ohne Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Sperrregister angebunden, bieten keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die berichtete Bewilligung ist der lehrreichste Teil dieser Gruppe. Sie klingt nach Aufsicht und bedeutet für einen Spielenden in Bern, Zürich oder Lugano nichts: Eine Genehmigung, die in einem anderen Rechtskreis erteilt wurde, verleiht hier weder Ansprüche noch Kontrolle. Wer eine ausländische Bewilligungsnummer sieht und daraus Sicherheit ableitet, zieht den falschen Schluss aus einer echten Angabe.
Wo der Neukunde zuerst hinsieht
Die Reihenfolge, die aus alldem folgt, ist unspektakulär und wirkt. Zuerst der Wohnsitz: Er entscheidet, ob Swisslos oder die Loterie Romande überhaupt in Frage kommt, und schliesst bei einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz und Liechtensteins den bewilligten Weg vollständig aus. Dann die Limiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen — bei Sporttip für 1, 7 und 30 Tage, mit der Senkung, die sofort wirkt, und der Erhöhung, die 72 Stunden wartet. Erst danach kommen Zahlwege, Auszahlungsfristen und ein etwaiges Guthaben aus einer Aktion.
Wer diese Reihenfolge umdreht und mit der Suche nach einer Freiwette beginnt, wird entweder nichts finden oder bei einer Marke landen, die hier keine Bewilligung hat und deren Versprechen niemand in der Schweiz durchsetzt. Beides ist ein schlechter Start. Der bewilligte Weg ist eng, kantonal zugeschnitten und mit einem geschlossenen Wettkatalog ausgestattet — und er ist der einzige, auf dem ein Neukunde in der Schweiz einen Anspruch hat, den er auch durchsetzen kann.
Häufige Fragen von Neukunden
Gibt es in der Schweiz überhaupt Freiwetten für Neukunden?
Ja, aber nur als genehmigte Aktion und nicht als Dauerangebot. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Neukunde sollte deshalb nicht mit einem Startguthaben rechnen, sondern es als Ausnahme behandeln.
Unter welchen Bedingungen wurde zuletzt Spielguthaben gutgeschrieben?
Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande: 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, CHF 10 Spielguthaben gegen einen in National-League-Stadien verbreiteten Code, Eingabe innert 7 Tagen im verifizierten Konto, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Konto möglich?
Ab 18 Jahren und mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Identität wird über den Ausweis geprüft.
Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?
Nicht zwangsläufig, aber der Erwerb von Spielguthaben schon. Bei Swisslos lässt sich Guthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20 kaufen, mit höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Ein Gratisguthaben aus einer Aktion dagegen kommt ohne Einzahlung, bleibt aber nicht auszahlbar.
Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Neukundenboni?
Der Veranstalter darf ein Gratisspielguthaben nicht einfach ausloben; er braucht vorher die Genehmigung der Aufsicht. Das begrenzt Zahl und Umfang solcher Aktionen und erklärt, warum Schweizer Neukundenangebote klein ausfallen. Betrag und Bedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen der Veranstalter.
Bonus – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
