Freiwette Sportwetten 2026: zwei Veranstalter, viele Wege – und keiner davon gratis
Ladevorgang...
Eine Freiwette ist keine Wette zum Nulltarif, sondern ein Guthaben ohne Auszahlungsrecht. Genau hier liegt der ganze Unterschied: Der Gewinn ergibt sich aus Quote und Guthaben, der Einsatz selbst fliesst nie zurück.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden interkantonalen Veranstalter.
Angebote für Neukunden: wo in der Schweiz überhaupt Gratisguthaben entsteht
Ein Gratisspielguthaben darf in diesem Land nicht einfach verschenkt werden. Wer es anbieten will, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa – und 2025 hat die Aufsicht genau 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl, an der jede Vorstellung von einem offenen Bonusmarkt zerbricht. Vierunddreissig Bewilligungen für ein ganzes Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter. Kein Dutzend konkurrierender Marken, die sich gegenseitig mit Freiwetten überbieten, sondern zwei Anbieter, die sich ihre Aktionen genehmigen lassen müssen.
Diese Ausgangslage bestimmt, welche Wege einem Spielenden in der Schweiz offenstehen. Wer Gratisguthaben sucht, landet zwangsläufig bei Sporttip oder bei Jouez Sport – oder bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der im Ausland wirbt. Damit hat der Leser die erste echte Entscheidung des Themas vor sich, und sie ist keine Geschmacksfrage: Die eine Gruppe unterliegt dem Geldspielgesetz, die andere nicht.
Die Aktion der Loterie Romande: CHF 10, sieben Tage, dreissig Tage Gültigkeit
Das konkreteste Beispiel, das sich in der Westschweiz finden lässt, ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück davon, jedes 30 Tage gültig – und nicht auszahlbar.
Man kann diese Aktion belächeln. Zehn Franken, verteilt an sieben Tagen, in einer Auflage von 7’000 Stück für sechs Kantone. Wer von einem «XXL-Willkommensbonus» träumt, findet hier nichts. Wer aber versteht, was er da bekommt, findet etwas anderes: Spielguthaben, das 30 Tage lang arbeitet und dessen Gewinne – im Unterschied zum Guthaben selbst – ganz normale Auszahlungswege nehmen. Die Dauer ist hier der eigentliche Engpass, nicht der Betrag. Dreissig Tage sind grosszügig für einen Aktionscode und knapp für jemanden, der nur am Wochenende wetten will.
Bemerkenswert ist auch die Bedingung des verifizierten Kontos, die beim Lesen der Teilnahmebedingungen gern überflogen wird. Das Guthaben gibt es nicht beim Registrieren, sondern nach dem Nachweis der Identität. Das ist kein bürokratischer Umweg, sondern der Normalfall des Schweizer Systems: Ohne verifiziertes Spielerkonto existiert der Spielende für den Veranstalter nicht.
Sporttip: Gratisguthaben entsteht aus dem Boost, nicht aus der Einzahlung
Bei Swisslos findet sich kein Gegenstück mit einem Betrag, der vor der ersten Wette abgeholt werden könnte. Der Weg zum Zusatzgeld führt hier über die eigenen Regeln des Wettprogramms, und der wichtigste davon ist der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt dann mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind dabei limitiert.
Diese Staffelung ist elegant und unbequem zugleich. Elegant, weil sie den Ehrgeiz belohnt: Wer fünfzehn Voraussagen trifft, verdoppelt den Nettogewinn. Unbequem, weil die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage jede Staffelung nach oben unfreiwillig verhindert. Eine Kombination aus fünfzehn Spielen mit je mindestens 1.50 ist keine Wette mehr, sondern ein Projekt – und je mehr Beine hinzukommen, desto wahrscheinlicher ist eine einzige falsche Voraussage das Ende des Ganzen. Der Kombiboost verschenkt also kein Geld. Er verschiebt die Rechnung nach oben, wo die Trefferwahrscheinlichkeit ohnehin schon dünn wird.
Daneben stehen die Quotenboosts, ebenfalls nur online, aber für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das ist die unangenehmste Zeile im ganzen Regelwerk des Boosts. Wer sich während eines Spiels für den Cash-Out entscheidet, verliert den gesamten Zuschlag auf den Nettogewinn – obwohl er die Kombination selbst richtig gewählt hat. Der Boost bezahlt also nicht die Qualität der Voraussage, sondern die Bereitschaft, bis zum Schluss zu warten.
Wie Kunden ohne Ersteinzahlung zu Gratisguthaben kommen – und was sie danach nicht können
Wer nichts einzahlen will, kommt beim Schweizer Angebot tatsächlich zu Guthaben: über Aktionen mit Code, über Boosts aus einer laufenden Wette oder darüber, dass ein Boost vor dem Verfall genutzt wird. Der Nachteil liegt nicht im Weg, sondern in der Eigenschaft des Guthabens. Freiwetten sind nicht auszahlbar. Weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande lässt sich Gratisspielguthaben aus einer Promotion auf das eigene Konto überweisen.
Man muss das zweimal lesen, um es zu glauben: Ein Spielguthaben, das man nicht auszahlen kann, dessen Erträge aber sehr wohl auf dem eigenen Konto landen. Genau diese Trennung zwischen Guthaben und Gewinn ist der Angelpunkt des Themas, und sie erklärt, warum die beiden Schweizer Veranstalter mit so kleinen Beträgen arbeiten können, ohne dass ihr Angebot sinnlos wird. Zehn Franken, die nicht auszahlbar sind, aber Gewinne erzeugen, sind keine zehn Franken.
Vergleich der Schweizer Anbieter: woran sich Sportwetten tatsächlich messen lassen
Quoten, Marge, Limiten, Zahlungswege und Wettangebot – das sind die Grössen, an denen ein Sportwettenangebot hängt. Die Höhe eines einzelnen Aktionsbetrags steht dort nicht. Ein Veranstalter mit CHF 10 Gratisguthaben und engem Wettprogramm ist nicht besser als einer mit CHF 5 und breitem Programm; er hat nur besser geworben.
Der Vergleich hat in der Schweiz eine zusätzliche Dimension, weil die beiden inländischen Veranstalter gar nicht miteinander konkurrieren. Swisslos und die Loterie Romande bilden keine Wettbewerbsgruppe, sondern zwei getrennte Vertragsgebiete. Ein Spielender in Bern hat nur ein Schweizer Angebot zur Verfügung, einer in Lausanne ebenfalls nur eines, und es ist nicht dieselbe Marke. Der Vergleich zwischen den beiden ist für die meisten Leser deshalb ein Vergleich des eigenen Anbieters mit einer Alternative, die sie nicht nutzen können.
| Veranstalter oder Marke | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle erzählt keine Rangfolge, sie erzählt eine Zugehörigkeit. Zwei Zeilen stehen am Anfang, weil diese zwei den Schweizer Weg bilden; alles darunter ist zwar aufrufbar, aber ohne Geltung im Land. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat – entfaltet im Schweizer Recht keine Wirkung. Das ist die ganze Aussage von Art. 4 BGS, und für den Leser heisst sie: Wo keine Schweizer Bewilligung ist, ist keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Rechtsweg.
Die zweite Beobachtung gilt den Zahlungswegen, dem klassischen Vergleichskriterium. Bei einer einzigen Wette eines halbwegs gesetzten Spielenden machen die Unterschiede bei den Einzahlungsarten kaum etwas aus. Sie werden erst dann wichtig, wenn man Auszahlungen betrachtet; und hier lohnt es sich, ganz grundsätzlich zu fragen, was überhaupt auf welches Konto gehen kann. Das tut der nächste Abschnitt.
Auffällig ist ausserdem, was in einem solchen Vergleich regelmässig zusammenfällt: Wer auf ein Schweizer Angebot setzt, setzt auf ein geschlossenes Wettprogramm mit Bewilligungspflicht für Sportarten und Wetttypen. Wer auf ein ausländisches Angebot setzt, setzt auf ein offenes Programm ohne diese Pflicht. Das ist der eigentliche Preis, den beide Wege haben, und er lässt sich nicht gegen einen Aktionsbetrag aufrechnen.
Grundlagen der Freiwette: Einsatz, Quote und die Rechnung ohne Rückzahlung
Im Sporttip-Regelwerk steht die Rechnung in einem Satz: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Wert wird erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Arithmetik, die hinter jeder Wette steht – auch hinter einer, die mit geliehenem Guthaben läuft.

An die Stelle des eigenen Einsatzes tritt bei einer Freiwette das Gratisspielguthaben. Das ist im gewöhnlichen Wettschein unsichtbar: Der Spielende gibt eine Wette auf, die Wette läuft, die Quote entscheidet. Nur dass im Hintergrund eine andere Buchhaltung geführt wird als bei einer Wette mit eigenem Geld. Die Wette funktioniert gleich; der Rückfluss ist ein anderer.
Bei Swisslos und der Loterie Romande kommt ein zweiter Umstand hinzu, der die Schweizer Rechnung von der ausländischen Praxis unterscheidet: Im Rennen um die höchsten Willkommensbeträge spielt dieses Land nicht mit. Vierunddreissig Zustimmungen im Jahr 2025 für Gratisspielguthaben sind keine Basis für einen Bonusmarkt, und die Beträge, die daraus entstehen, bleiben im Zehnerbereich. Wer eine fünfstellige Startsumme sucht, wird bei IviBet, BC.Game, 1xBet oder einem anderen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fündig – und tauscht dafür die Schweizer Spielerschutzmechanismen gegen fremde Geschäftsbedingungen.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: dieselbe Regel, unterschiedliche Höchstbeträge
Bei Sporttip kostet die kleinste Wette CHF 1 – bei Einzel- und Kombinationswetten ebenso wie bei einer Systemwette. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
CHF 10’000 für eine Systemwette klingen nach einem Spielerparadies. Sie sind keines. Eine Systemwette ist mathematisch nichts anderes als mehrere Kombinationen gleichzeitig; der Einsatz vervielfacht sich mit jeder zusätzlichen Kombination im System, und genau deshalb liegt die Grenze dort höher. Der Rahmen, der beim einzelnen Wettschein gilt, bleibt bei CHF 1’000. Wer sich von der grossen Zahl verführen lässt, ohne die Struktur eines Systems zu verstehen, hat die Limite falsch gelesen.
Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist die stillere, praktischere Zahl. Sie erklärt, warum kleine Wetten im Schweizer System überhaupt funktionieren: Ein Sammler oder Freizeitspieler, der mit symbolischen Beträgen arbeiten will, kommt auch mit einem Gratisguthaben von CHF 10 auf zehn Wetten – oder auf eine Wette mit dem ganzen Guthaben.
Kombinationswetten und der Umgang mit voneinander abhängigen Ereignissen
Sporttip erlaubt, mehrere Voraussagen zu einer Kombiwette zu verbinden, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Das ist attraktiv und täuschend: Aus fünf Voraussagen mit je Quote 1.90 wird eine Gesamtquote, die verlockend aussieht und sich mit jeder weiteren Voraussage auf die Auszahlungswahrscheinlichkeit durchschlägt.
Interessanter ist, was bei einer bestimmten Art von Kombination passiert. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Spieler, der die Abhängigkeit selbst nicht erkennt, verliert also nicht, er bekommt seinen Einsatz zurück – und merkt es möglicherweise erst, wenn das Spiel längst vorbei ist.
Genau hier zeigt sich, wie stark die Schweizer Regeln in die Wette hineinreichen. Zwei Einsätze auf die Halbzeit- und die Endstandsprognose desselben Spiels sind keine zwei unabhängigen Voraussagen, sondern eine; wer sie ohne die dafür vorgesehene Funktion zu einer Kombination verbindet, hat formal eine unzulässige Kombination gebaut. Das ist kein Betrug, sondern eine Regelverletzung, die mit Wette-UnGültigkeit und Einsatzrückzahlung beantwortet wird. Ein Verlust entsteht nicht – ein Gewinn aber auch nicht.
Livewetten und der Elfmeter, der die Wette auf 1.00 setzt
Sporttip erlaubt Livewetten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Der Satz liest sich trocken und ist für den Spielenden schlicht eine gute Nachricht: Man braucht keinen Streamingdienst, um während eines Spiels zu wetten.
Die Kehrseite steht zwei Zeilen weiter. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Wer also beim Stand von 1:0 auf die nächste Mannschaft drückt, während der Schiedsrichter gerade zum Punkt zeigt, wettet nicht auf eine Quote, sondern auf die Kulanz des Veranstalters. Der Einsatz kommt zurück, der mögliche Gewinn ist weg.
Erfahrene Spielende kennen das Risiko und warten die Unterbrechung ab. Neuere kennen es nicht, und man versteht die Regel erst, wenn man sie einmal erlebt hat. Die Aufzählung der drei Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – ist deshalb die eigentliche Gebrauchsanweisung für Livewetten bei Sporttip.
Reguläre Spielzeit, abgesagte Ereignisse und die 26 Wochen für einen Gewinn
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer – etwa 90 Minuten beim Fussball – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer bei einer Pokalpartie auf den Sieger nach 90 Minuten setzt, hat also nicht auf den Sieger gesetzt; das steht in der eigenen Zeile.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Diese 48-Stunden-Regel ist die freundlichste im ganzen Regelwerk, weil sie das Risiko einer Absage vollständig dem Veranstalter zuweist. In einer Kombination bedeutet sie allerdings, dass die Gesamtquote sinkt: Das Produkt aus fünf Quoten, bei dem eine auf 1.00 fällt, ist kleiner als gedacht.
Und dann ist da die Frist, die niemand liest. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Benutzt man das Cash-Out nicht – dazu unten mehr – und lässt man das Guthaben liegen, ist der Gewinn nach einem halben Jahr weg. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Frist ist so kurz, dass sie jedem widerspricht, der denkt, er könne eine strittige Auszahlung später schon in Ruhe klären.
Auszahlung: was auf das Konto geht und was im Wahlguthaben bleibt
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind ein Modell, das den Betrieb auf die Regelmässigen zugeschnitten zeigt. Wer monatlich Geld abzieht, zahlt ab der dritten Auszahlung 3 % – auf CHF 200 sind das CHF 6, auf CHF 2’000 schon CHF 60. Das ist keine Kleinigkeit, und es ist der Grund, warum sich im Schweizer System ein Vorhalten von Guthaben auf dem Spielkonto lohnt, statt jeden Gewinn sofort zu übertragen.
Der zweite Weg ist der, der bei kleinen Gewinnen greift. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Bei Handlungsbedarf: Die Gutschrift auf das Wallet ist automatisch, die Auszahlung auf das Konto nicht.
Bei der Loterie Romande liegt der Automatismus anders. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000.
Was bei beiden gilt und bei ausländischen Anbietern nicht selbstverständlich ist: Schweizer Veranstalter schreiben nicht auf ein Konto, das auf einen anderen Namen lautet. Das ergibt sich aus den Auszahlungsregeln für Spielkonten und schliesst anonyme oder Krypto-Auszahlungen im bewilligten Schweizer Angebot aus. Zudem darf ihnen kein Publikum auf Kredit wetten – ein Kredit an Spielende ist schlicht verboten.
Rechtslage: wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf – und warum das für die Freiwette zählt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, dem BGS in der Fassung SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Aufsichtsführend ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1.1.2021 in Kraft. Die eidgenössische Spielbankenkommission steht daneben und beaufsichtigt nur Casinos.

Wer hier ein Angebot betreiben will, braucht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung – und dieser Bewilligungsstatus gilt nur in der Schweiz. Das ist die Klemme, aus der sich alles Folgende ergibt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keinen weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Kunstflug mit Füllfederhalter: die zwei Vertragsgebiete und was sie voneinander trennen
Die Aufteilung ist geografisch und sie ist streng. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Swisslos-Konto erhält nur, wer im eigenen Vertragsgebiet wohnt. Wer aus dem Ausland zuzieht, aus den Kantonen wegzieht oder in einem Kanton des anderen Veranstalters lebt, kann das Schweizer Angebot seiner Region nutzen und das der anderen Region nicht. Für den Wettenden heisst das: Die Frage nach dem besten Schweizer Anbieter ist für viele keine Wahl, sondern eine Zuweisung.
Wer hier eine Lücke sucht, findet keine. Die Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen; das Angebot ist nicht auf Wachstum durch Neukunden, sondern auf Ertrag für die Allgemeinheit angelegt. Man kann das für rückständig halten – es ist der bewusste Gegensatz zu einem Markt, in dem jeder Anbieter den nächsten mit Boni übertreffen will.
Der geschlossene Katalog: was überhaupt wettbar ist
Die erlaubten Sportwetten stehen auf einer geschlossenen Liste – der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wetttypen in der Version vom 10.09.2026. Die Details dieser Liste entscheiden darüber, was ein Spielender auf dem Wettschein überhaupt ankreuzen kann.
Wetten auf das Wetter, auf Politik oder auf Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Nur Sportereignisse sind wettbar. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Platzierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podium entscheidet, nie auf Trainingsläufe. Corner- oder Kartenmärkte zeigt die Liste ebenso wenig wie eine Esport-Abteilung. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Das erklärt, warum erfahrene Spieler, die ausländische Angebote kennen, bei Sporttip manchmal vergeblich nach einem Markt suchen: Was dort fehlt, darf nicht angeboten werden. Livewetten sind erlaubt – vor dem Spiel und live –, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und nichts, was ein Spielender verlangen kann.
Bewilligungen, Sperrliste und die Grenze zwischen zwei Rechtsordnungen
Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder jedem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Wirkung. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.
Die Gespa veröffentlicht deshalb eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert auf den 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 als gelistet. Wer eine Domain aufruft, die zuvor gesperrt war, sollte deshalb nicht annehmen, der Anbieter sei vom Markt verschwunden.
Für den Leser hat dieses Kapitel eine unmittelbare Folge: Was bei einem ausländischen Anbieter gewonnen wird, fällt unter die kantonale Steuerpraxis und nicht unter die Schweizer Quellensteuerregeln. Und was bei einem Schweizer Veranstalter gespielt wird, ist steuerfrei, solange es unter dem Freibetrag bleibt.
Werbung, Boni und die Zahl 34
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Ein Verbot für Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.
Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist keine Formalie: 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Zahl ist der beste Beweis dafür, dass die Schweiz nicht deshalb wenige Freiwetten kennt, weil sich niemand dafür interessiert, sondern weil jede einzelne vorher auf dem Tisch der Aufsicht liegt. Und es bedeutet für den Wettenden, dass eine Freiwette hier eine geprüfte Sache ist, keine Marketingerfindung ohne Kontrolle. Was eine solche Aktion im Einzelfall wert ist, steht in den Bedingungen des Veranstalters.
Spielerschutz: was Gratisguthaben am Risiko nichts ändern
Ein Gratisspielguthaben verändert die Rechnung des Spielenden, nicht aber die Mechanik der Wette. Die nächste Wette ist dieselbe Wette wie vorher, mit demselben Einsatz und demselben Risiko. Dass die erste Runde mit geliehenem Guthaben lief, macht die zweite nicht sicherer.
Bei Swisslos steht die Limite am Anfang, und zwar zwingend. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Teilnehmende unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Staffelung hat einen Sinn, der sich erst beim zweiten Hinsehen zeigt. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangt – Senkungen wirken sofort, Erhöhungen nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an, also dreimal so lang wie das Minimum. Dass es sich hier nicht um eine Kulanz, sondern um eine ausdrückliche Fristregel handelt, ist für einen Verlustlimitierenden die relevante Zahl: Niemand kann seine Verlustlimite am Freitagabend erhöhen und damit am Freitagabend weiterwetten.
Wenn die Limite selbst zur Rechnung wird
Wer eine Verlustlimite von CHF 50 pro Woche setzt, für den sind CHF 10 Gratisspielguthaben kein Zusatzguthaben, sondern ein Teil der Woche. Der Betrag fällt nicht ausserhalb der Limite an, und das ist keine Auslegungsfrage: Es wäre auch nicht sinnvoll, das anzunehmen. Wer hier rechnet, rechnet richtig, wenn er das Gratisguthaben zuerst einsetzt und die eigene Limite danach füllt.
Ein Hinweis, der sich aus dem System selbst ergibt: Ein Gratisguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Ein Spielender kann es also nicht vorsorglich in Sicherheit bringen. Es ist Geld, das auf dem Spielkonto bleibt, bis es eingesetzt oder verfallen ist – und ein Wahlguthaben, das nicht ausgezahlt werden kann, verleitet eher zu einer Wette als eine Auszahlung, die möglich gewesen wäre.
Sperren, Register und die Verantwortung des Gesetzgebers
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Diese Reichweite ist der eigentliche Punkt. Eine Sperre ist keine Vereinbarung mit der eigenen Plattform, sondern ein Eintrag, der über die Betreibergrenzen hinaus wirkt. Wer hier sperrt, sperrt richtig. Auf der anderen Seite steht, dass eine freiwillige Sperre nur nach drei Monaten und unter Einbeziehung einer Fachstelle aufgehoben werden kann, und dass eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten angeboten werden muss. Der Zugang lässt sich also nicht im Zorn zurückholen.
Dass Kontrollen funktionieren, sollte man dabei nicht unterstellen. 2025 hat die Gespa Testkäufe gemacht und in 200 Fällen an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört zu diesem Kapitel, weil sie zeigt, wo die Lücke liegt: nicht in den Regeln der Online-Konten, sondern an der Theke.
Woran ein Freiwettangebot scheitert, bevor es gezahlt hat
Zunächst an der Verfügbarkeit. Ein Online-Konto braucht mindestens 18 Jahre und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der wichtigste Punkt ist die Identitätsprüfung. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das geschieht nicht am Rande, sondern als Teil der Registrierung – wer diesen Punkt nicht erfüllt, hat kein verifiziertes Konto. Und eine Aktion mit Guthaben, das im verifizierten Konto einzulösen ist, existiert für einen nicht verifizierten Spielenden schlicht nicht.
Wer das als Hürde empfindet, hat recht. Es ist eine. Der Gedanke dahinter ist, dass ein Spielkonto nur einer Person gehört, die identifiziert ist: eine Person, ein Konto, ein Wohnsitz. Das ist der Preis für das Sperrregister, das für anonyme Konten nicht funktionieren kann. Und es erklärt, warum die Zahl der Neukundenangebote in der Schweiz so klein bleibt: Jede Registrierung setzt einen Ausweis und eine Prüfung voraus.
Was eine Freiwette rechnerisch wert ist – und was nicht
Nehmen wir die konkreten Konditionen einer Schweizer Aktion: CHF 10 nominales Spielguthaben, nicht auszahlbar, einzulösen im verifizierten Konto. Nehmen wir zweitens einen illustrativen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein irgendwo notierter Preis.
Der mehrgängige Faktor, der den Wert einer Freiwette in die Höhe treibt, ist der Wegfall des eigenen Einsatzes; der Faktor, der ihn nach unten zieht, ist die fehlende Auszahlung des Einsatzes im Gewinnfall. Am Rechenbeispiel: Ein Guthaben von CHF 10 auf ein Zweiwgeergebnis mit einer Quote von 1.90 bringt im Gewinnfall CHF 19 als Guthaben auf das Konto, der eigene Aufwand betrug nichts, und vereinnahmbar wären von diesen CHF 19 lediglich CHF 9 – die Differenz zum Einsatz, denn der Einsatz wird nicht ausgezahlt. Für den Fall des Verlusts bleibt es bei einem Minus von null für den Spielenden, denn es war kein eigenes Geld im Spiel.
Für den Vergleich mit einer Wette aus eigener Tasche lohnt sich der Quotenschlüssel. Bei je zwei Ausgängen zu 1.90 beträgt der Quotenschlüssel des Marktes 95 %, daraus ergibt sich eine Marge von 5 %. In diesem Beispiel bringt eine Wette von CHF 10 aus eigener Tasche im Gewinnfall CHF 19, also CHF 9 Reingewinn, bei einem Einsatzrisiko von CHF 10. Bei einer Freiwette im selben Markt steht dem potenziellen Gewinn von ebenfalls CHF 19 als Guthaben kein eigener Einsatz gegenüber – die Freiwette ist die bessere Wette, aber nur, wenn sie zur Wette wird.
Die Bandbreite statt der Zahl
Der Wert einer Freiwette lässt sich deshalb nicht als eine einzelne Zahl angeben, sondern als Band mit Bedingung. Bei einem Zweiwgeergebnis mit Auszahlungsquote 95 % und einem Guthaben von CHF 10 beträgt der durchschnittliche Wert der Freiwette CHF 10 × (0,90 ÷ 1,90) × 0,95, also rund CHF 4.50. Das ist der Erwartungswert über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne. Wählt man eine Voraussage mit einer Quote von 2.00, steigt dieser Durchschnittswert auf über CHF 4.75, sinkt aber bei einer Quote von 1.50 auf unter CHF 3.20. Die Bandbreite dieser Schweizer Aktion liegt also zwischen knapp unter CHF 3 und etwas mehr als CHF 5 – je nachdem, und nur nach dem, was der Spielende selbst auswählt.
Das ist der Satz, den man aus dieser Rechnung mitnehmen sollte: Selbst bei der gleichen Quote von 1.90 ist in jedem Fall der zurückfliessende Teil davon abhängig, welche Wette man auswählt. Eine Freiwette ist ein Werkzeug für ein Spiel, das die Auswahl selbst zu verantworten hat, und der einzige Unterschied zu einer normalen Wette ist, wer den Einsatz beigesteuert hat.
Die zehn Anbieter im Vergleich: wie die Wahl aussieht
Die Reihenfolge dieser Zehnergruppe folgt keiner Werbehierarchie, sondern der Zugehörigkeit zum Schweizer System. Sporttip und Jouez Sport tragen eine Schweizer Bewilligung; die folgenden acht tragen keine. Man kann die beiden Gruppen nicht in einer Reihe nach Aktionshöhe ordnen, weil die eine Hälfte auf Bewilligungen und die andere auf Domainnamen aufgebaut ist.
Swisslos Sporttip: breites Programm, feste Obergrenzen
Hinter Swisslos steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Das Produkt heisst Sporttip. Sein Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und Liechtenstein.
Das Wettprogramm, das Sporttip anbietet, ist Vielfalt auf dem gesetzlich erlaubten Feld. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, um 5 % auf den Nettogewinn zu geben, und steigert sich bis auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Das ist ein Anreiz, den ein Spielender erst dann würdigen kann, wenn er die Mindestquote mitrechnet. Die Boosts sind zudem pro Wettenden nur einmal nutzbar und fallen bei einem Cash-Out weg.
Das Wettangebot ist kein Rabattprodukt, sondern ein breites Programm mit Werkzeugen: der Bet-Builder-Funktion für abhängige Ereignisse im gleichen Spiel, dem Cash-Out bei Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor dem Spiel und live, und Livewetten auch ohne Übertragung. Die Grenzen sind die des geschlossenen Gespa-Katalogs: keine Corner- und Kartenmärkte, keine Esport-Abteilung, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen.
Der Cash-Out ist die Funktion, die man sich genauer ansehen muss. Er gibt es nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Eine Versicherung gegen einen drohenden Verlust ist der Cash-Out also nicht, eher dessen Abkauf zu einem Abschlag.
Und die Limiten sind fest: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten – jederzeit änderbar und ohne Angabe von Gründen.
Fazit: Der Kombiboost ist das einzige Element im Schweizer Angebot, das einem Freiwettgeld nahekommt, aber er zahlt nur dem, der fünfzehn Voraussagen richtig setzt. Wer bis zur Auswertung durchhält, hat die Chance, seinen Nettogewinn zu verdoppeln; wer unterwegs den Cash-Out nimmt, verliert den Anspruch vollständig. Der Knackpunkt dieser Marke liegt damit nicht in der Offerte, sondern in der Bedingung dahinter.
Loterie Romande Jouez Sport: kleine Beträge, klare Regeln
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist eine Aktion mit Sportbezug und ohne Kontogebühr: ein NHL-Spiel besuchen, den Code für die nächsten sieben Tage merken, ihn im verifizierten Konto eingeben. Wer den Code mitnimmt, ohne vorher ein Konto verifiziert zu haben, kommt zu spät. Die Frist ist doppelt gestaltet – sieben Tage für den Code, dreissig Tage für das Guthaben – und die zweite Frist ist die grosszügige.
Das Regelwerk gibt auch die Kontobewegungen vor. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Wer den Automatismus des Veranstalters nutzt, merkt den Unterschied: Gewinne bis CHF 1’000 erscheinen im Wahlguthaben, grössere Beträge nehmen den Weg auf das Bankkonto.
Ein Detail der Aktion verdient Beachtung: insgesamt 7’000 Stück Gratisguthaben für sechs Kantone an sieben Tagen. Wir reden über dreissig bis dreissig-fünfzig Konten pro Aktionstag und Kanton, wenn man grosszügig rechnet. Es ist keine Aktion, die einen Ansturm erwartet.
Fazit: Der Wert dieser Offerte liegt in der Kombination aus Sportbezug und klarer Frist. Die CHF 10 sind bescheiden, aber sie kommen ohne lange Bindung und ohne Änderung des Spielens aus. Wer sie verpasst, verpasst keinen strategischen Vorteil, sondern eine gute Gelegenheit – und das ist etwas anderes als ein Bonus, der über die nächsten Wochen mit Einzahlungen verdient werden muss.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit dem vollen ausländischen Programm
Bei IviBet, einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, fällt die Bewertung grundsätzlich aus. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Bewilligung hat hier keine Kraft. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Für einen Leser, der sich das Angebot von aussen ansieht, ist die Einordnung einfach: Das Haus spielt nach eigenen Regeln, und diese Regeln sind nirgends in der Schweiz überprüfbar. Der Reiz eines solchen Angebots liegt in dem, was hier fehlt – breitere Märkte, grössere Aktionsbeträge, weniger Bewilligungspflichten. Die Gegenseite ist der Verzicht auf alles, was vorausgegangen ist, und zwar nicht auf dem Papier: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Kontrolle der Auszahlungsbedingungen durch eine hiesige Aufsicht.
Fazit: Das Angebot mag inhaltlich breiter sein als das bewilligte Schweizer Programm; das ist eine Eigenschaft des Programms, keine Sicherheit. Wer ein Konto dort eröffnet, kann dessen Bedingungen nicht vor einer Schweizer Instanz prüfen lassen, und die Sicherheit des Kontos ist dann das Versprechen einer Firma, die in der Schweiz nichts mehr versprechen muss.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung, mit dem üblichen Reklamationsweg
Für Pribet gilt genau dasselbe: kein Schweizer Veranstalterstatus, keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister und keine Schweizer Instanz, an die man sich wenden kann. Was auf der Domäne steht, richtet sich nach fremdem Recht, und was ein Wettender dort gewinnt, unterliegt nicht der Schweizer Quellenbesteuerung, sondern der kantonalen Steuerpraxis.
Die Bewertung unterscheidet sich hier nicht im Rechtlichen, sondern im Praktischen. Ein Anbieter ohne Schweizer Aufsicht ist keine Adresse, die man wegen einer strittigen Auszahlung anrufen kann; der Schriftverkehr läuft über eine Supportabteilung. Wer sein Konto trotzdem führt, sollte sich auf die Prüfung der dortigen Geschäftsbedingungen durch die Aufsicht einstellen, nicht auf die hiesige Praxis.
Fazit: Es gibt hier keinen Schweizer Massstab, an dem sich das Konto messen liesse. Wer das ausprobieren will, sollte es mit einem Betrag tun, dessen Verlust er nicht bedauert – und nicht mit einem, den er zurückholen möchte.
HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Register
HighFlyBet gehört zur selben Gruppe. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, und die gemeldete Bewilligung hat im Inland keine Wirkung. Für Spielende bedeutet das den Wegfall des Schutzes, der oben beschrieben ist: kein Eintrag in einem schweizerischen Register, kein Rechtsweg, keine Aufsicht. Die Sperrliste ist ein offenes Instrument, das solche Domains jederzeit erfassen kann.
Auch hier gilt der Grundsatz, der bei jedem der acht Anbieter ohne Bewilligung gilt: Das Recht des Wohnorts endet an der Grenze des Schweizer Angebots. Wer sein Konto dort führt, richtet sich nach den Bedingungen des Anbieters – und diese sind nicht an Schweizer Massstäben zu messen.
Fazit: Ein solches Konto ist ein Konto bei einer ausländischen Firma. Die Bewertung hängt davon ab, was diese Firma ihren Kunden vertraglich zusagt, und genau das lässt sich von der Schweiz aus nicht überprüfen. Wer dort spielt, hat den Schweizer Schutz gegen eine fremde Fassung der Bedingungen getauscht.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, mit einem anderen Produktschwerpunkt
BetFury ist der nächste Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Feststellung ist bei allen acht identisch, und sie ist keine Formsache: Ein Schweizer Rechtsschutz existiert nicht, weil der Anbieter nicht in der Schweiz veranstaltet. Das Schweizer Geldspielgesetz gilt nur für bewilligte Grossspiele und definiert gerade dadurch, was fehlt: die Aufsicht, das Register, das Rechtsmittel.
Der Unterschied zwischen den acht liegt in ihrem Produkt und nicht in ihrem Status. Bei diesem Haus steht das Wettangebot neben anderen Produkten, und die Aufmerksamkeit der Schweizer Aufsicht liegt nicht bei einzelnen Marken, sondern beim Schweizer Markt. Wer solche Plattformen nutzt, kann sich darauf verlassen, dass sie den Weg über die Sperrliste nehmen – und nicht darauf, dass sie eines Tages ein Schweizer Angebot sind.
Fazit: Das Haus ist in der Schweiz nicht zugelassen, und die Sperrliste ist der einzige Mechanismus, der es dort betrifft. Wer es nutzt, sollte das als Auslandsengagement betrachten, mit allem, was das mit sich bringt.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung, mit dem Modell der Nullsumme
BC.Game gehört ebenfalls zu den acht ohne Schweizer Bewilligung und ist der nächsten Phase des Themas einen Hinweis wert: Solche Häuser sind für Schweizer Spielende über die Sperrliste erreichbar. Eine Domain, die eine Zeit lang blockiert war, kann einige Wochen später wieder da sein; diese Praxis nennt die Gespa Domain-Hopping, und sie macht die Liste zu einem Momentbild und nicht zu einem Ausschluss.
Auch hier ist die Bewertung dieselbe wie bei den andern: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht, kein Rechtsweg. Wer ein Konto eröffnet, muss sich vorher überlegen, was er tun wird, wenn die Domain ohne Vorwarnung verschwindet und der Support nicht mehr antwortet.
Fazit: Kein Schweizer Veranstalter kann in diesem Fall haftbar gemacht werden, weil keiner beteiligt ist. Der einzige Weg, den die Aufsicht anbietet, ist die Zugangssperre, und die betrifft die Domain, nicht das Konto.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit der grössten Bekanntheit
1xBet ist der bekannteste Name in dieser Gruppe, was die Sache nicht besser macht, sondern nur verbreiteter. Die Rechtslage bleibt die gleiche: kein Schweizer Veranstalterstatus, keine Bewilligung mit Wirkung im Land, keine Verbindung zum Register, kein Schweizer Rechtsweg. Der Bekanntheitsgrad eines Namens ist kein Bewilligungsnachweis.
Bei einer Marke dieser Grösse kommen zwei Dinge zusammen, die für einen Schweizer Spielenden unangenehm sind: die Grösse des Angebots und die Unsicherheit der Rechtsbeziehung. Ein grosses ausländisches Programm ist keine Garantie für Erreichbarkeit – die Gespa kann die Domäne auf die Sperrliste setzen, und eine gesperrte Domain wird von Schweizer Anbietern blockiert.
Fazit: Bekanntheit ist die einzige Grösse, die hier anders ist, und sie schützt nicht. Der Schweizer Schutz bestünde darin, dass ein Schweizer Veranstalter für die Auszahlung haftet; das ist hier nicht der Fall.
BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung, mit derselben Rechtsfolge
BetOnRed schliesst an dieselbe Gruppe an: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste. Die Bewertung ist nicht die eines schlechteren Angebots, sondern die eines Angebots, das dem Schweizer Recht nicht unterstellt ist.
Was bleibt, ist die Frage nach der Steuer, und sie ist bei allen acht gleich. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, unterliegt nicht der Schweizer Verrechnungssteuer auf dem Gewinn, aber die kantonale Steuerpraxis kann den Gewinn vollständig erfassen. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die Praxis des eigenen Kantons bei der kantonalen Steuerverwaltung erfragen.
Fazit: Der steuerliche Weg kann ein Gewinn aus einem solchen Konto unangenehmer machen als der gleiche Gewinn aus einem bewilligten Schweizer Spiel. Wer sich für ausländische Anbieter entscheidet, sollte die eigene Steuerverwaltung vorher fragen, statt nach dem Gewinn.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung, wie die übrigen sieben
BDMBet schliesst die Gruppe ab, und die Einordnung ist mit dem oben Gesagten vollständig: kein Schweizer Veranstalter, keine Bewilligung mit Wirkung hier, keine Anbindung an das Register, kein Schweizer Rechtsweg. Dass eine solche Marke in einem Vergleich überhaupt auftaucht, hat einen einfachen Grund – Schweizer Spielende begegnen ihr, und eine Bewertung, die sie verschweigt, hätte den Vergleich nicht gemacht.
Die Wahl zwischen dieser Gruppe und den beiden Veranstaltern ist keine Wahl zwischen gleichen Produkten. Auf der einen Seite steht ein geschlossenes Programm mit Bewilligungspflicht, festen Limiten und einem Rechtsweg; auf der anderen ein offenes Programm mit grösseren Aktionsbeträgen und ohne Schweizer Schutz. Ein Spielender, der auf fünfzehn Voraussagen wie beim Kombiboost stösst, wird bei dieser Gruppe wahrscheinlich mehr Märkte finden. Er wird aber nichts finden, was die fehlende Bewilligung ersetzt.
Fazit: Bei allen acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ist die Bewertung dieselbe, und genau das ist die Aussage des Vergleichs: Sie sind keine Alternativen zum Schweizer Angebot, sondern eine andere Kategorie. Die Entscheidung für sie ist keine Wahl zwischen Offers, sondern zwischen zwei Rechtsordnungen.
Häufige Fragen zur Freiwette
Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?
Eine Freiwette ist Guthaben, das für eine Wette eingesetzt wird, ohne dass es dem Spielenden gehört. Sie läuft nach denselben Regeln wie jede Wette, nur mit einem entscheidenden Unterschied: Der Einsatz wird im Gewinnfall nicht mitausgezahlt. Bei einer Wette aus eigener Tasche kommen Einsatz und Gewinn zusammen zurück, bei einer Freiwette nur der Gewinn.
Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist selten und wird erteilt, nicht vorausgesetzt: 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Freiwette ohne diese Bewilligung wäre im bewilligten Schweizer Angebot nicht zulässig.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote. Zurück fliesst aber nur der über den Einsatz hinausgehende Teil: Bei CHF 10 Guthaben auf eine Quote von 1.90 kommen CHF 19 als Wahlguthaben an, davon CHF 9 als eigentlicher Gewinn. Der Einsatz von CHF 10 bleibt im System.
Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?
Vor allem drei: die Frist, innerhalb derer der Aktionscode eingelöst werden muss, die Gültigkeitsdauer des Guthabens danach, und die Mindestquote, falls eine verlangt wird. Bei der Loterie-Romande-Aktion waren es sieben Tage für den Code und dreissig Tage Gültigkeit für das Guthaben; bei Swisslos verlangt der Kombiboost je Voraussage mindestens Quote 1.50.
Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?
Bei Swisslos ja. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Teilnehmende unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton. Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man mit der Steuererklärung zurückholt. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen dieser Steuer nicht, können aber nach kantonaler Praxis steuerbar sein. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Bonus – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
