Impressum – kombibonusch
kombibonusch ordnet Bonusangebote rund um Kombiwetten für Leserinnen und Leser in der Schweiz ein; das Impressum zeigt, wer die Seite betreibt und unter welchen Vorgaben sie entsteht.
Angaben zur Anbieterin
Unter kombibonusch.com sind Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zur direkten Kontaktaufnahme zu finden. Grundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verlangt sind klare, vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse samt elektronischer Post.
Was die Website ist
Es handelt sich um ein redaktionelles Informationsangebot zu Sportwetten. kombibonusch nimmt keine Wetten entgegen, führt keine Konten, übernimmt kein Geld und stellt keine Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern her. Prognosen mit Gewinnzusage gehören nicht dazu.
Schweizer Rechtsrahmen
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) gilt seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten zählen zu den Grossspielen und unterstehen der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Zwei Veranstalterinnen sind bewilligt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Lizenzen gelten hier nicht; Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist untersagt (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Verantwortung für Inhalte
Die Texte werden sorgfältig recherchiert und regelmässig durchgesehen. Da sich Quoten, Aktionen und Teilnahmebedingungen häufig ändern, gelten letztlich die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Für Entscheide, die auf diesen Inhalten beruhen, haftet kombibonusch nicht.
Verantwortung für Verweise
Externe Links wurden zum Zeitpunkt der Aufnahme geprüft. Auf spätere Änderungen fremder Seiten besteht kein Einfluss; verantwortlich bleibt die jeweilige Betreiberin. Wird ein rechtswidriger Inhalt bekannt, wird der Link entfernt.
Urheberrechte
Texte, Tabellen und Grafiken stehen unter dem Schutz des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG). Eine Nutzung, die über das gesetzliche Zitatrecht hinausgeht, setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.
Wenn Wetten zum Problem werden
Sportwetten können süchtig machen. Bei Anzeichen exzessiven Geldspiels, bei sich selbst oder bei Angehörigen, helfen die kantonalen Suchtberatungsstellen und die Fachstellen für Spielsucht – vertraulich und kostenlos. Bei den bewilligten Veranstalterinnen können Limiten gesetzt und eine Spielsperre beantragt werden.
Stand: Oktober 29, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
