Bitcoin-Wetten in der Schweiz: nur zwei Anbieter, aber kein Weg über die Blockchain

Updated Oktober 2026
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Eine schwere Kette aus Stahlgliedern liegt gespannt auf dunklem Beton, das Licht betont jedes einzelne Glied.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa geprüft sowie gegen die von den beiden Schweizer Veranstalterinnen selbst veröffentlichten Spiel- und Teilnahmebedingungen.

Die Blockbelohnung bei Bitcoin halbiert sich alle 210'000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block.

Wer «Wetten mit Bitcoin» eingibt, sucht in der Regel nicht eine Währung. Er sucht eine Abkürzung. Kein Ausweis, kein Kontoname, kein Grenzposten, an dem ein Formular liegt. Das Angebot, das dabei herauskommt, ist gross, bunt und voller Zahlen, die nach Rendite aussehen. Und es gehört, sobald man auf die Schweiz schaut, zu keinem einzigen Anbieter, der hier eine Bewilligung hat. Das ist keine Pointe, sondern die Ausgangslage: Schweizer Sportwetten werden von zwei Veranstalterinnen angeboten, und beide zahlen Gewinne nur auf ein Konto mit dem Namen des Kontoinhabers aus. Bitcoin als Zahlungsweg existiert in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Wer trotzdem mit Bitcoin auf ein Sportereignis setzen will, wählt zwischen zwei Dingen, die nicht dieselbe Sache in zwei Verpackungen sind: dem geschützten, aber engen Schweizer Markt oder einer ausländischen Seite mit Krypto-Kassa und ohne jeden heimischen Rückhalt.

Diese Wahl ist der Gegenstand des Folgenden. Kein Ranking, das eine Gewinnerin kürt. Eher eine Weggabelung, an der man vorher wissen sollte, was hinter jeder Abzweigung liegt.

Wie die Blockchain das Krypto-Wetten so öffentlich macht, wie es klingt

Bitcoin ist nicht anonym, sondern pseudonym. Die Kette aus Stahlgliedern, die man sich darunter vorstellt, trägt jede Transaktion für immer und für jeden lesbar — nur die Zuordnung zu einer Person fehlt. Adressen sind Nummern, und wer eine Nummer auf ein Gesicht abbildet, hat die ganze Historie dieses Gesichts. Ein Wettanbieter, der Auszahlungen über Bitcoin abwickelt, ist damit nicht ein Anbieter ohne Spuren, sondern einer, dessen Spuren woanders liegen.

Ein Eishockeypuck liegt in Grossaufnahme auf der Eisfläche, feine Kratzer im Eis glänzen im hellen Hallenlicht.
Das Bitcoin-Netzwerk entstand am 3. Januar 2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin im Genesisblock.

Das Netzwerk selbst ist ein simples Stück Technik mit einer komplizierten Aura. Es entstand am 3. Januar 2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin im Genesisblock, nachdem das Konzept unter dem Pseudonym «Satoshi Nakamoto» veröffentlicht worden war; das Whitepaper trägt den Titel «Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System» und wird auf den 1. Oktober 2008 datiert. Die Maximalmenge ist auf 21 Millionen Einheiten beschränkt. Neue Einheiten entstehen über die Blockbelohnung, die sich alle 210’000 Blöcke halbiert, während im Mittel etwa alle zehn Minuten ein neuer Block entsteht. Bis November 2012 lag die Belohnung bei 50 Bitcoin, bis Juli 2016 bei 25, bis Mai 2020 bei 12,5 und bis April 2024 bei 6,25; seither werden 3,125 Bitcoin pro neuem Block ausgezahlt. Der erste Warenaustausch gegen die Währung fand am 22. Mai 2010 statt — zwei Pizzen gegen 10’000 Bitcoin. Wer heute auf eine Wettschein-Auszahlung in Satoshi wartet, wartet also auf ein Instrument mit einer kurzen Konsumgeschichte und einer langen Volatilitätsgeschichte.

Steuerlich ist der Rahmen geklärt, solange er den Kauf und Verkauf betrifft: Der Europäische Gerichtshof erklärte am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Ein Konto bei einer ausländischen Wettseite ist damit nicht automatisch ein Steuersparmodell — dazu unten mehr, wo es um den Fiskus geht.

Die Menge macht noch kein Zahlungsmittel. Bevor daraus ein Wettschein wird, muss klar sein, wer hier eigentlich eine Bewilligung hat und wer nicht.

Die Rechtslage: Bitcoin-Wetten ohne Verifizierung kommen von Seiten ohne Schweizer Bewilligung

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig. Für einen Betrieb braucht es eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Eine Fassade aus Glas und Stahl am Eingang eines Bürogebäudes im Regen, auf dem nassen Boden spiegelt sich das Licht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine davon ist die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) veranstaltet; ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die andere ist die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Ein Konto braucht einen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist eine geschlossene Aufzählung: die von der Gespa geführte Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Anbieter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer ein Wettprogramm mit Dutzenden Exoten sucht, findet es hier nicht — das ist der Preisbaustein, der am wenigsten sichtbar ist und am meisten ausmacht.

Und die ausländische Seite? Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Bestraft wird die Spielerin nicht. Ihr Einsatz und ihr Gewinn können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fairplay-Kontrolle gibt es nicht.

Abgerundet wird das durch eine Sperrmechanik gegen die Anbieter selbst: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht. Das ehrliche Fazit dieser Bauart: Eine Offshore-Seite bedeutet keinen Schweizer Schutz, kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg. Eine bewilligte Seite bedeutet vollen Schutz, aber nur zwei Anbieterinnen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se «die sichere Wahl».

Gesperrte Domains und Domain-Hopping

Ein Anbieter, der über Nacht eine neue Adresse zieht, sagt damit über seine Motivation mehr als über seine Technik aus. Wer auf eine blockierte Domain stösst, sollte die Route nicht als Panne lesen, sondern als Signal. Der Umstand, dass eine Adresse erreichbar ist, ist kein Qualitätsmerkmal — er ist ein Zufallsprodukt wechselnder Blocklisten und wechselnder Domains.

Kontrolle, die mit dem Ausweis endet: Limiten und das Sperrregister

Ohne Identitätsprüfung fehlen nicht nur Formulare, sondern die Mechanismen, die in der Schweiz an genau diese Identität hängen. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich läuft die Vorgabe: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung nach Statut nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Einen gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht.

Bemerkenswert daran ist, welche Richtung die Limitenlogik hat. Verengen geht schnell, erweitern langsam. Wer aus einem Impuls heraus mehr Geld einwerfen will, muss länger warten als der Impuls hält. Das ist unbequem und genau so gedacht.

Daneben steht die Spielsperre (Art. 80–82 BGS): die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Wie gut das in der Fläche funktioniert, ist eine andere Frage. Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 haben an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an der Verkaufsstelle deshalb nicht für strenger halten, als er ist — online, wo der Ausweis hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird, sitzt die Kontrolle enger als am Kiosk.

Bei Swisslos ist die Registrierung entsprechend ausgestaltet: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Genau diese Prüfkette ist das, was ein Anbieter «ohne Verifizierung» nicht hat — und was mit ihr fehlt, erlebt man erst in dem Moment, in dem man es brauchte.

Was auf einer Seite ohne Identitätsprüfung tatsächlich fehlt

Auf einer ausländischen Wettseite gibt es keine Verlustlimiten nach Schweizer Vorgabe, keine Eintragung ins schweizweite Sperrregister und keine Fachstelle, die eine Sperre beendet, weil es keine gibt. Es gibt auch keine Instanz, bei der ein Streit über eine strittige Wette landet. Das Schweizer Instrumentarium wirkt gegen eine Seite ohne Bewilligung nicht, sondern nur innerhalb des bewilligten Systems. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, verliert damit nicht nur ein Formular, sondern die Möglichkeit, sich selbst auszuschliessen. Und der Selbstausschluss ist genau das Werkzeug, das man in dem Moment, in dem man es braucht, nicht mehr bestellen kann.

Wie die zwei Schweizer Veranstalterinnen die Krypto-Lücke füllen — und wie nicht

Die Lücke ist einfach beschrieben: Die zwei bewilligten Anbieterinnen nehmen kein Bitcoin. Winnings und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto mit dem Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Eine Kreditierung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen.

Ausserdem gibt es in der Schweiz kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unbewilligte Wettseiten. Banken oder Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht, und man sollte sich auf diese Erwartung nicht verlassen.

Die folgende Übersicht ordnet deshalb nicht nach Krypto-Eignung, sondern nach dem, was hier tatsächlich zählt: wer eine Schweizer Bewilligung hat und für wen. Sie erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Marktliste — die zwei Bewilligungen sind der Markt.

Anbieterin und Produkt Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder berichtete Bewilligung Bediente Region
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Kontaktadresse in Lausanne Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis

Zwei Zeilen, ein Rechtsrahmen, kein Widerspruch. Was die Tabelle sichtbar macht, ist die Geografie: Die Bewilligung ist nicht national, sondern territorial, und wer in einem Kanton ohne Anschluss wohnt, hat gar kein Schweizer Online-Angebot. Die Grenze verläuft mitten durch das Land, nicht an seinen Rändern.

Was ein Konto in einem der beiden Gebiete voraussetzt

Bei Swisslos gehören mindestens 18 Jahre dazu sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet — die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH zusammen mit dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Für einen Wohnsitz in Zürich ist die Westschweizer Veranstalterin damit keine Option, und umgekehrt bleibt einem Genfer Haushalt die Deutschschweizer Palette verschlossen. Das ist kein Detail am Rand, sondern der Grund, warum die Frage «welcher der zwei ist besser» für einen konkreten Haushalt oft schon entschieden ist, bevor sie gestellt wird.

Was ein Konto bei Swisslos Sporttip leistet

Swisslos betreibt Sporttip unter einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) und unter Aufsicht der Gespa — eine der zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel.

Die Einsatzgrenzen sind Bedingungen des Veranstalters, keine Staatsvorgabe: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Vielspieler mit vierstelligen Einsätzen ist das eine harte Decke — und eine, die sich bewegen kann, ohne dass es auf dem Wettschein steht.

Ausgezahlt wird nach einer eigenen Rechenregel: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

In der Spiellogik gibt es ein paar Eigenheiten, die vor dem ersten Wettschein nützlich sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball die 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Bei den Zusatzfunktionen ist Sporttip ungewöhnlich transparent — und ungewöhnlich eng. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Beim Kombiboost gilt: nur online für Prematch, Live und Systemwetten, mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das ist die eine Seite der Wahl: ein Angebot mit klaren Grenzen, einer Quote-1.00-Regel, die einem späten Live-Klick die Zähne zieht, und Boosts, die an Bedingungen hängen, die man vorher lesen muss, weil sie danach nichts mehr nützen.

Der Kombiboost bei Sporttip, durchgerechnet

Ein Boost auf den Nettogewinn klingt nach Gratisgeld, ist aber eine Bedingungskette: vier Voraussagen, jede mindestens 1.50, nur online, nur Prematch, Live oder System — und bei einem Cash-Out fällt die Erhöhung weg. Wer den Boost einlöst und dann doch aussteigt, hat die Bedingung erfüllt und den Vorteil verloren. Der Prozentsatz steigt steil mit der Zahl der Voraussagen — von 5 % bei vier auf 100 % bei fünfzehn —, aber jede zusätzliche Voraussage ist eine zusätzliche Chance, die schiefgeht. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Einzelquoten zum Gesamtpreis; mit jeder hinzugefügten Voraussage wächst der mögliche Gewinn und schrumpft die Wahrscheinlichkeit, ihn zu sehen. Der Boost entschädigt für das zweite, nicht für das erste.

Zwei Anbieter, zwei Gebiete, dieselbe Regel für Krypto: keine

Loterie Romande führt Jouez Sport unter einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) und unter Aufsicht der Gespa. Für die Westschweiz ist sie die zweite der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt; ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet vorbehalten.

Der Vertrieb läuft über ein dichtes Netz: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende stehen hinter dem Angebot, mit Kontaktadresse in Lausanne. Das ist die Gegenfigur zum anonymen Offshore-Login — ein Anbieter, dessen Vertriebsnetz man in der eigenen Stadt betreten kann, bei dem aber jede Auszahlung an einen Namen gebunden ist.

Die Schweizer Regeln zur Spielerdistanz gelten hier wie bei Swisslos: eine Erhöhung der Verlustlimiten erst nach 72 Stunden, das schweizweite Sperrregister, der Fachstellenweg bei der Aufhebung einer Sperre. In einem Verfahren gegen einen ausländischen Anbieter gibt es nichts davon.

Wer im Wallis oder in Genf wohnt und trotzdem auf die Deutschschweizer Palette zugreifen möchte, stösst auf dieselbe Wand wie umgekehrt: Das Vertragsgebiet entscheidet, und das ist nicht verhandelbar. Die Wahl ist hier also nicht «mehr oder weniger Funktionen», sondern die Zugehörigkeit zu einem Netz.

Was ein kleineres Angebot für die Praxis bedeutet

Weniger Märkte heisst nicht automatisch schlechtere Konditionen — es heisst weniger Gelegenheiten, sich in exotische Wetten zu verirren. Die geschlossene Gespa-Liste ist eine Einladung, das Wettprogramm als das zu lesen, was es ist: eine Auswahl, nicht ein Katalog.

Der Fiskus bei ausländischen Wetten: Steuerfreibetrag, und dann «je nach Kanton»

Die Steuerfrage hängt daran, wo die Wette liegt. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die Antwort auf die Frage, ob ein Gewinn steuerpflichtig ist, «je nach Kanton» lautet und nicht in einer einzigen Zahl mündet. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Für die allermeisten Wettscheine ist die Sache damit erledigt: kein Steuerfreibetrag in Reichweite, keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis behandelt sie unterschiedlich: Die Praxis des Kantons Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer einen grösseren Gewinn aus einer ausländischen Wette nach Hause trägt, geht damit zu einem Steuerberater oder an die kantonale Steuerverwaltung — nicht ins Forum eines Wettanbieters.

Die Kursschwankung kommt bei all dem als zweite Steuer obendrauf, ohne Behörde dahinter.

Was der Bitcoin-Kurs mit Einsatz und Gewinn macht

Ein Einsatz in Bitcoin ist eine Doppelwette, auch wenn der Wettschein nur eine zeigt. Zwischen Einzahlung und Auszahlung bewegt sich der Kurs, und er kann den Betrag auf dem Wettschein stärker verändern als jede Quote. Wer 0,01 Bitcoin einzahlt, wettet auf ein Sportereignis und dann auf eine Kursbewegung, die niemand kontrolliert und die kein Wettprogramm auflistet. Bei einem sehr kurzen Zeitfenster — Einzahlung, Wette, Abhebung am selben Tag — hält sich das in Grenzen. Bei einem Portemonnaie, das monatelang beim Anbieter liegt, ist der Sportwettenteil irgendwann die kleinere der beiden Positionen.

Was der Vergleich zwischen Krypto-Wetten und bewilligten Wetten zeigt

Die Übersicht stellt zwei Wege nebeneinander, die man nicht nach demselben Massstab messen kann.

Kriterium Bewilligte Schweizer Anbieterinnen Wettseiten mit Bitcoin ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung
Zahlungsweg Auszahlung nur auf ein Zahlungskonto mit dem Namen des Kontoinhabers; kein Bitcoin, keine anonyme Auszahlung Einzahlung und Auszahlung in Kryptowährung üblich
Identität Eine verifizierte Identität, ein Konto pro Person, Wohnsitz im Vertragsgebiet Kein Formular verlangt
Limiten und Sperren Verlustlimiten, selbst gesetzte Pausen, schweizweites Sperrregister, Fachstelle Keine Schweizer Schutzmechanik, kein Registereintrag, keine Fachstelle
Sanktion Bewilligung gilt nur in der Schweiz Aufnahme in die Gespa-Sperrliste, Domain-Hopping, Einziehung von Einsatz und Gewinn in einem Verfahren gegen den Anbieter möglich
Streitfall Schweizer Aufsichts- und Beschwerdeweg Kein Schweizer Rechtsweg
Steuer Bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei, darüber 35 % Verrechnungssteuer, kantonale Freibeträge «je nach Kanton» Keine Verrechnungssteuer, kantonale Praxis aber unterschiedlich — Thurgau erfasst ausländische Grossspielgewinne als volles Einkommen
Angebot Geschlossene Liste zugelassener Sportarten und Wettarten, keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esport Freies Programm, oft mit Live-Streams, Cash-Out und Exoten

Für einen Anbieter der zweiten Spalte fehlt eine Spalte, die manche Leserinnen erwarten: die Erlaubnis. Es gibt sie nicht. Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und der Betrieb ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Tabelle kann nur beschreiben, was passiert, wenn man trotzdem dort spielt.

Für die Bewilligungsspalte der ersten Gruppe lohnt ein zweiter Blick auf die Aufsicht: Die Gespa führt die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten und publiziert die Sperrliste, aber nicht eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — weil es keine gibt. Wer auf ein Schreiben stösst, das eine Schweizer Bewilligung behauptet, kann die Behauptung über die Aufsicht prüfen, statt dem Siegel auf der Startseite zu glauben.

Wo die Grenze der Vergleichbarkeit liegt

Ein Vergleich zwischen geschlossenem und offenem Angebot endet nicht in einer Punktzahl. Die Schweizer Seite gewinnt jede Bewertung, die nach Schutz, Limiten, Aufsicht und Rechtsweg fragt. Die ausländische Seite gewinnt jede Bewertung, die nach Programmbreite, Live-Streams und Zahlungsfreiheit fragt. Wer die Kriterien vorher festlegt, hat die Antwort schon; wer sie nachträglich wählt, findet die Antwort, die er finden wollte.

Wo das Geld herkommt: Verwaltungsverfahren und Blockierung

Bewilligte Schweizer Sportwetten haben eine Eigenschaft, die in der Diskussion gern untergeht: Ihre Erträge fliessen nicht in einen privaten Topf, sondern in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Lotterien und Sportwetten sind hier ein Finanzierungsinstrument für öffentliche Aufgaben, und wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielt, spielt bei einer Genossenschaft beziehungsweise einer kantonal getragenen Gesellschaft, nicht bei einem Konzern mit Sitz in einem Steuerparadies.

Das erklärt auch die Enge des Angebots. Ein Veranstalter mit einem gemeinnützigen Zweck hat keinen Anreiz, mit Exotenmärkten um Kunden zu kämpfen. Er hat einen Anreiz, die Kantone und die Aufsicht zufriedenzustellen.

Die Blockierung läuft parallel: Die Sperrliste der Gespa umfasst ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 waren 671 Domains erfasst, nach der ersten Liste vom 3. September 2019. Die Namen auf dieser Liste sind bekannt, das Domain-Hopping ebenfalls — die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home, und bet365 steht auf der Liste.

Ein DNS-Block ist eine Hauswand, kein Tresor. Er macht eine Seite unbequem erreichbar, nicht unmöglich. Und er ist ein Signal an die Leserin: Was hier blockiert wird, wird aus einem Grund blockiert, der sich in einem Gesetz nachlesen lässt.

Was Werbung darf, und was ein Gratisspielguthaben braucht

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Tageszeitenschranke für Werbung gibt es nicht. Für die Leserin heisst das zweierlei: Erstens darf diese Seite die ausländischen Angebote beschreiben, aber nicht anpreisen. Zweitens ist jede Werbung, die eine nicht bewilligte Seite als bequem und sicher darstellt, nach Schweizer Recht nicht bloss Geschmackssache.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; im Jahr 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Ein Blick in ein Kleingedrucktes schlägt jede Startseite, auf der eine Prozentzahl tanzt.

Warum «ohne Verifizierung» kein Vorteil ist, den man behalten kann

Der Satz «ohne Verifizierung» verkauft sich als Diskretion. In der Praxis heisst er, dass die Seite nicht weiss, mit wem sie es zu tun hat — und deshalb auch nicht, wann sie aufhören müsste. Ein Anbieter kann keine Verlustlimite durchsetzen, wenn er die Identität des Kontos nicht kennt, und er kann niemanden in ein Sperrregister eintragen, an dem die Schweiz nicht beteiligt ist. Wer eine Woche vor dem Wettschein eine Pause wollte, findet auf so einer Seite keinen Schalter dafür. Der Verzicht auf die Prüfung ist damit kein Vorteil mit Preis, sondern ein Vorteil mit Ablaufdatum.

So liest man das Wettprogramm vor dem ersten Wettschein

Bevor man Geld bei einer Seite lässt, deren Vertragsbedingungen man nicht kennt, hilft eine kurze Prüfreihe.

Wer diese vier Punkte durchgeht, hat die Weggabelung vor sich und nicht mehr hinter sich.

Die zwei Schweizer Anbieter im Vergleich

Zwei Anbieter, zwei Wege – und beide führen nicht zum Bitcoin: Schweizer Sportwettenanbieter zahlen Gewinne ausschliesslich auf Konten mit dem Namen des Kontoinhabers aus. Krypto-Wetten sind in diesem System nicht vorgesehen.

Anbieterin und Produkt Bewilligung Veranstalterin Gebiet
Swisslos Sporttip Grossspiel-Bewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel Deutschschweizer Kantone, AG bis ZH, plus Tessin und Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Grossspiel-Bewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis

Die vierte Spalte ist über zwei Zeilen hinweg dieselbe. Wo ein Wert über die ganze Spalte hinweg identisch ist, ist er keine Information über den einzelnen Anbieter, sondern eine Eigenschaft des Systems — und hier ist es die entscheidende: Der Zahlungsweg ist gesetzlich auf ein benanntes Konto festgelegt (Art. 50 Abs. 2 VGS), nicht vertraglich. Keine Diskussion über Anbieterpräferenzen und keine Bonusaktion ändert daran etwas, und wer trotzdem bei einer Bewilligungsträgerin anonym abheben will, verhandelt nicht mit einem Kundenservice, sondern mit dem Gesetz.

Steuerfreibetrag und Verrechnungssteuer bei Gewinnen aus der Schweiz

Wer vor der Wahl steht, sollte die Steuerfrage nicht mit der Krypto-Frage verwechseln. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — Sportwetten eingeschlossen — bleiben bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (2025: CHF 1’070’400). Darüber hinaus behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich; die ehrliche Antwort auf «steuerfrei oder nicht» heisst daher «je nach Kanton», und für einen verbindlichen Bescheid ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig.

Praktisch sind die Schwellen so hoch, dass ein normaler Wettschein sie nicht berührt. Der Steuerfreibetrag ist eine Regel für Ausnahmefälle, und die Verrechnungssteuer ein Mechanismus für denselben Ausnahmefall. Auf der Verliererseite gibt es ohnehin nichts abzuziehen: Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze besteht nicht.

Für welche Leserin welcher Weg passt

Wer im Swisslos-Vertragsgebiet oder in der Westschweiz wohnt, Sportwetten als Freizeit betreibt und Wert auf Limiten, Rechtsweg und einen Schalter für eine Pause legt, hat mit einer der zwei Schweizer Veranstalterinnen alles, was er braucht — bis auf die Krypto-Kasse, die es dort nicht gibt und nicht geben wird. Wer in einem Kanton ohne Anschluss lebt, hat online gar kein Schweizer Angebot und muss entscheiden, ob er darauf verzichten oder den Weg über eine bewilligte Verkaufsstelle nehmen will.

Wer die Offenheit eines grossen Wettprogramms sucht — Live-Streams, Exotenmärkte, Cash-Out in Teilbeträgen —, wird bei den Schweizer Anbieterinnen nicht fündig, weil die geschlossene Gespa-Liste solche Märkte nicht vorsieht. Der Weg dorthin führt zu einer Seite ohne Schweizer Bewilligung, und dann ist der erste Satz des Kleingedruckten der wichtigste: Wer dort sein Konto führt, hat keinen Schweizer Schutz, keinen Schweizer Rechtsweg und nach der Steuerpraxis seines Kantons unter Umständen einen voll steuerbaren Gewinn.

Und wer genau deshalb dort ist, weil er nicht verifiziert werden will, sollte das eine ehrlich zu Ende denken: Er verliert nicht nur eine Formalität, sondern das Werkzeug, mit dem er sich selbst bremsen könnte.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Bitcoin

Dürfen Schweizer Anbieter Gewinne in Bitcoin auszahlen?

Nein. In der bewilligten Schweizer Sportwette werden Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto mit dem Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht, und eine Kreditierung an Spielende ist untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht nur in seinen eigenen Bedingungen.

Was verlieren Spielende, die bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung wetten?

Schutz, Beschwerdeweg und Aufsicht. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, keine Verlustlimiten nach Schweizer Vorgabe und keinen Eintrag in das schweizweite Sperrregister. Bestraft wird die Spielerin nicht, doch Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was ist ein Wettanbieter ohne Verifizierung, und was geht dabei verloren?

Eine Seite, die keine Identitätsprüfung verlangt — meist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Verloren gehen die Mechanik dahinter: Verlustlimiten, selbst gesetzte Pausen und der Zugang zu einem Sperrsystem. Wer die Identität eines Kontos nicht kennt, kann keine Limite durchsetzen und niemanden sperren.

Wie wirkt sich der schwankende Bitcoin-Kurs auf Einsatz und Gewinn aus?

Stark. Zwischen Einzahlung und Auszahlung verändert der Kurs den Betrag, und diese Bewegung kann den Wettschein um mehr beeinflussen als jede Quote. Bei Einzahlung, Wette und Abhebung am selben Tag bleibt der Effekt klein; liegt das Guthaben monatelang beim Anbieter, wird der Sportwettenteil zur kleineren Position.

Wie werden Gewinne aus ausländischen Wetten besteuert, und was heisst «je nach Kanton»?

Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis unterscheidet sich: Die Praxis des Kantons Thurgau erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. «Je nach Kanton» heisst, dass es keine schweizweit einheitliche Antwort gibt — verbindlich ist die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»