Zwei konzessionierte Wege und acht ausländische Umwege – so liest sich der Schweizer Wettmarkt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 – die Bewilligungsangaben wurden gegen die Aufsichtsdokumente der Gespa und gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalterinnen geprüft.
Wer in der Schweiz nach einer Wettseite sucht, landet in zwei völlig verschiedenen Märkten, die sich hartnäckig als einer ausgeben. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalterinnen mit einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Auf der anderen stehen internationale Plattformen, die sich mit Domains und Apps an dieselben Spielenden wenden, aber keine Schweizer Bewilligung besitzen und keine erhalten können.
Das ist kein Juristenstreit. Es entscheidet, ob Verlustlimiten greifen, ob eine Spielsperre schweizweit wirkt, ob ein Guthaben im Streitfall einklagbar ist und wie eine Auszahlung abläuft. Wer hier die falsche Annahme trifft, merkt es erst beim Auszahlen.
Vorweg die unbequeme Zahl: Sportwetten veranstalten in der Schweiz dürfen ausschliesslich Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Zwei. Nicht zehn, nicht zwanzig. Diese Grenze ist politisch gewollt und in der interkantonalen Vereinbarung festgeschrieben.
Der Weg über eine ausländische Plattform ist deshalb kein Verstoss, den der Spielende mit Strafe bezahlt. Die Bundesbehörden verfolgen die Veranstalter, nicht die Kundschaft. Was der Spielende verliert, ist etwas anderes und schwerer zu beziffern: den Anspruch auf Schutz. Ein ausländischer Anbieter hängt nicht am Sperrregister, verweigert niemandem den Zugang, weil er es gar nicht kann, und unterliegt keiner Schweizer Fair-Play-Kontrolle.
Die folgende Übersicht nimmt zehn Plattformen unter die Lupe, die Schweizer Spielende tatsächlich antreffen: die beiden konzessionierten Veranstalterinnen und acht Marken, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Wo eine Zahl steht, steht sie mit ihrer Quelle im Hintergrund; wo keine steht, wird das nicht bemäntelt.
Bonusangebote in der Schweiz: kleine Aktionen mit harten Bedingungen
Wettseiten mit Bonus werden in der Schweiz auffällig aggressiv beworben und auffällig selten eingelöst. Der Grund liegt nicht in der Zurückhaltung der Anbieter, sondern in einer Aufsichtsregel: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Grössenordnung des ganzen legalen Bonusmarkts in diesem Land.

Was heisst das für den Leser? Eine Aktion, die auf einer ausländischen Plattform in vier Sprachen prangt, existiert im bewilligten Schweizer Angebot entweder in abgespeckter Form oder gar nicht. Die konzessionierten Anbieter dürfen nicht, wie sie wollen. Und wer einen «100 % Bonus» erwartet, wie er in Vergleichsportalen üblich ist, sucht etwas, das in diesem Markt nicht vorgesehen ist.
Umsatzbedingungen: der eigentliche Preis eines Bonus
Der Bonus ist die Zahl, die in der Werbung steht. Die Umsatzbedingung ist die Zahl, die bestimmt, ob daraus je Geld wird. Üblich sind Mehrfachumsätze auf den Bonusbetrag oder auf Bonus plus Einzahlung, dazu eine Mindestquote, ab der eine Wette überhaupt für den Umsatz zählt, und eine Frist, in der das alles passieren muss.
In der Schweiz bleibt der Rahmen zusätzlich eng, weil Gratisguthaben aus Promotionen bei Swisslos nicht auszahlbar ist. Ein Guthaben, das nur zum Wetten taugt, ist keine Prämie, sondern eine Frist, in der man möglichst oft auf ein Ergebnis setzen muss. Wer eine Gratiswette erhält, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, hat kein Geld gewonnen, sondern eine Wette auf Zeit.
Was eine Gratiswette wirklich wert ist
Der Unterschied zwischen dem Aufdruck und dem Wert lässt sich sauber bestimmen. Eine Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst, ist nur einen Teil ihres Nennwerts wert, weil der Einsatz im Gewinnfall verloren ist. Rechnerisch sinkt der Wert mit steigender Quote, gemessen am vollen Einsatz: der Gegenwert liegt immer unter 100 Prozent des aufgedruckten Betrags.
Auf einem Markt, der weniger als alles zurückzahlt, fällt der Wert noch tiefer. Wie viel der Markt zurückgibt, hängt von den Quoten ab, und das lässt sich an einem beliebigen Zweiwegemarkt nachrechnen. Bei Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von rund 95 Prozent – der Anbieter behält also rund 5 Prozent jedes Einsatzes, unabhängig davon, wer gewinnt. Auf einem solchen Markt wird aus einer Gratiswette über CHF 10 im Erwartungswert deutlich weniger als der Nennbetrag.
Bei grösseren Quoten sinkt der Wert weiter, weil der nicht zurückgezahlte Einsatz relativ stärker ins Gewicht fällt. Der Wert einer Gratiswette liegt damit typischerweise in einer Bandbreite von etwa 70 bis 95 Prozent des aufgedruckten Betrags, je nach Quote und Markt. Das ist eine Schätzung über viele Wetten, kein Gewinnversprechen für eine einzelne Wette.
Bonus ohne Einzahlung: warum die Suche meist im Nichts endet
«Bonus ohne Einzahlung» ist der Suchbegriff mit der grössten Enttäuschungserwartung. Was er verspricht, ist Geld ohne Risiko. Was er liefert, ist meist ein Gratisspielguthaben mit Umsatzbedingungen, einer Mindestquote, einer Frist und einem Deckel auf den daraus möglichen Gewinn.
Im bewilligten Schweizer Angebot ist die Sache ohnehin entschieden: Promotionsguthaben ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Ein Gratisguthaben kann man also verwetten, aber nicht zu Geld machen, ohne vorher die Umsatzhürde zu nehmen. Wer auf der Suche nach einem Bonus ohne Einzahlung auf eine ausländische Plattform gerät, hat zusätzlich den Nachteil, dass die Bedingungen nicht von einer Schweizer Aufsicht kontrolliert werden. Ob eine Frist eingehalten wurde, entscheidet dort der Anbieter allein.
Die Marketingformel «risikofrei»
«Risikofrei» ist das Wort, das am wenigsten hält. Wird der Einsatz als Gratiswette zurückerstattet, ist der Verlust nicht aufgehoben, sondern in ein Guthaben verwandelt, dessen Wert unter dem Einsatz liegt und das an Bedingungen hängt. Wer CHF 50 einzahlt und eine Gratiswette über CHF 50 zurückbekommt, hat nicht CHF 50 zurück, sondern ein Instrument mit einem Erwartungswert von vielleicht CHF 35 bis 47 – je nach Quote und Markt.
Nimmt man einen vollen Bonus von CHF 100 mit einem zehnfachen Umsatz auf den Bonusbetrag, so sind CHF 1’000 an Wetten zu platzieren, bevor die Bedingungen erfüllt sind. Auf einem Markt, der 5 Prozent behält, kostet dieses Umsatzvolumen im statistischen Mittel rund CHF 50. Der Bonus halbiert sich also nicht durch Pech, sondern durch Rechnen. Das ist eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Bonusbetrag umgesetzt wird.
Die Rangliste: zehn Wettseiten im Vergleich
Die Rangfolge folgt keinem Geschmacksurteil, sondern der Frage, auf welchem Weg ein Spielender unterwegs ist und was dieser Weg voraussetzt. Zwei Plattformen verlangen eine Bewilligung, ein Wohnsitzgebiet und eine Identitätsprüfung; acht verlangen nichts davon und geben dafür auch nichts davon zurück.
Die erste Gruppe ist deshalb kurz, weil das Gesetz sie kurz hält. Die zweite ist lang, weil sie in dieser Rangliste stehen muss: Ein Vergleich, der die Plattformen auslässt, die Schweizer Spielende tatsächlich benutzen, wäre kein Vergleich, sondern eine Empfehlungsliste.
Die Grenze verläuft nicht zwischen «gut» und «böse». Sie verläuft zwischen zwei Paketen: Kontrolle und Enge auf der einen Seite, Freiheit und Rückhaltlosigkeit auf der anderen. Wer das eine will, muss das andere mitkaufen.
panorami | Marke | Bewilligungsstatus | Veranstalterin
| Marke | Bewilligungsstatus | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | nicht feststellbar |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | nicht feststellbar |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht feststellbar |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), nach Angaben Dritter |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | nicht feststellbar |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht feststellbar |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht feststellbar |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | nicht feststellbar |
Der Blick auf die Spalte der Veranstalterin erklärt mehr als der Rest der Tabelle. Bei acht von zehn Marken steht dort nichts Belastbares, und das ist kein Erhebungsmangel, sondern die Sache selbst: Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat, lässt sich auch nicht auf eine verantwortliche Schweizer Gesellschaft zurückführen. Wer wissen will, mit wem er es zu tun hat, stösst genau hier an die Grenze. Bei X3Bet kursiert eine Lizenz aus Tobique in Kanada – eine Angabe Dritter, die in der Schweiz nichts bedeutet, weil eine ausländische Bewilligung nach Artikel 4 BGS hier keine Kraft entfaltet.
Wo die Tabelle nichts hergibt, heisst das nicht, dass der Eintrag harmlos wäre. Es heisst, dass die Frage nach der verantwortlichen Veranstalterin nicht beantwortbar ist. Bei einem Schweizer Angebot ist sie mit einem Satz beantwortet.
Für die Quoten gilt bei allen Anbietern dasselbe Handwerk. Ein Zweiwegemarkt mit 1.90 auf beiden Seiten zahlt rund 95 Prozent der Einsätze zurück, der Rest bleibt beim Anbieter. 1.95 auf beiden Seiten hebt den Auszahlungsschlüssel auf etwa 97.4 Prozent, die Marge fällt auf rund 2.6 Prozent. Diese Bandbreite von etwa 2.6 bis 5 Prozent ist das, was ein Buchmacher von jedem Einsatz behält, und sie ist bei Schweizer Quoten ebenso gegenwärtig wie bei den Quoten der Plattformen ohne Bewilligung.
Wichtiger als die Marge ist, wo sie anfällt. Die Pauschale liegt auf allen Wetten, die Boni gelten nur für ein schmales Segment. Wer die grosszügige Aktion sucht, verliert sie auf beiden Seiten: versteuert auf der einen, versteuert auf der anderen – auf beiden zahlt man die Marge. In der Schweiz dürfen Gratisspiele ohnehin nur mit Zustimmung der Aufsicht vergeben werden (Art. 75 Abs. 2 BGS). Hinzu kommt das Sperrregister: Ausländische Plattformen werden nicht eingetragen, weil sie gar keine Schweizer Kundschaft annehmen dürfen.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wer sich für das Schweizer Angebot entscheidet, sollte wissen, dass es die Auswahl verkleinert: Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Nicht bewilligte Sportarten und Märkte fehlen, und die Liste ist für alle Schweizer Anbieter identisch.
Swisslos Sporttip: das breite Fundament mit der engsten Registrierung
Swisslos hat den Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Sporttip ist der Name des Wettangebots. 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Kantone bilden gemeinsam das Swisslos-Vertragsgebiet. Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet; eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, bekommt kein Konto, und daran ändert keine gute Quote etwas. Das ist der Preis einer Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS).
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist die schärfste Selbstbindung im ganzen Vergleich – und sie ist Pflicht, nicht Kulanz.
Das Wettangebot umfasst Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, live und vor dem Anpfiff, dazu Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Wer den vollen Prozentsatz will, braucht fünfzehn Treffer in einer Wette – das ist der Punkt, an dem eine Werbezeile zur Rechenaufgabe wird.
Wetten lassen sich online über die Website oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Das Guthaben wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar.
Das Fazit zu Sporttip: Der Anbieter ist die einzige Adresse für alle, die im Vertragsgebiet wohnen, Wert auf Limiten und Registereintrag legen und mit einem Sportartenkatalog leben können, der von einer Aufsichtsliste begrenzt wird. Wem das zu eng ist, für den ist die Bewilligung selbst das Hindernis – und das lässt sich nicht wegverhandeln.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Damit ist das Angebot klar umrissen: Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat bei Jouez Sport nichts zu suchen – nicht aus Unfreundlichkeit, sondern weil die Bewilligung auf das Gebiet der Trägerkantone beschränkt ist. Innerhalb dieses Gebiets gelten dieselben Regeln wie bei Sporttip: 18 Jahre, Wohnsitz, eine Identität, ein Konto, und für Gratisspiele die Zustimmung der Aufsicht, die die Loterie Romande 2025 in 24 Fällen erhielt.
Die Westschweiz ist damit nicht schlechter versorgt, sondern anders: gleiche Aufsicht, gleiches Verbot von Sportarten, die nicht auf der Liste stehen, gleiche Pflicht zu Verlustlimiten, nur eine andere Marke mit anderer Dachorganisation.
Das Fazit zu Jouez Sport: Für in der Westschweiz wohnhafte Spielende ist es nicht die zweite Wahl, sondern die einzige im bewilligten Rahmen, und der Unterschied zu Sporttip liegt in der Dachorganisation und im Verkaufsstellennetz, nicht in der Bewilligung.
BetOnRed: international, ohne Schweizer Rückhalt
BetOnRed tritt mit einem grossen Wettprogramm und einem breiten Casinoangebot auf. Eine Schweizer Bewilligung hat die Plattform nicht – und kann sie nicht haben, weil Sportwetten in der Schweiz nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden dürfen. Eine als ausländische Lizenz wahrgenommene Erlaubnis hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Kraft.
Praktisch bedeutet das: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain über die Sperrliste der Gespa geblockt wird. Wer sein Konto dort führt, entscheidet ohne die Instrumente, die den bewilligten Anbietern vorgeschrieben sind.
Bewilligt: nein. Das ist der Kern der Sache, und er lässt sich nicht mit einem grösseren Wettprogramm aufwiegen.
Rabona: geschlossene Registrierung als Prinzip
Rabona ist als Marke mit eigener Applikation und eigenem Kundenservice präsent. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, und damit auch jede Anbindung an die Schweizer Aufsichtsstruktur. Eine im Ausland erworbene Erlaubnis entfaltet hier keine Wirkung.
Wer hier einzahlt, tut das auf eigenes Risiko. Limiten, die das Schweizer Recht vorschreibt, gelten für diesen Anbieter nicht, weil er nicht unter das Schweizer Recht fällt. Entsprechend fehlen auch die Registereinträge, die einem Spielenden im Streitfall helfen würden.
Bewilligt: nein. Und damit bleiben die Selbstbindungswerkzeuge, die im Schweizer Angebot verpflichtend sind, Sache des Anbieters – nicht des Gesetzes.
HornetBet: neue Domain, altes Muster
HornetBet ist eine vergleichsweise junge Plattform, die auf Sportwetten und Casino setzt. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht. Das ist bei einer neuen Marke das entscheidende Merkmal: Wer keine Bewilligung braucht, braucht auch kein Wohnsitzprinzip, keine Schweizer Identitätsprüfung und kein Sperrregister. Was bleibt, sind die eigenen Bedingungen des Anbieters.
Die Frage nach dem Rechtsschutz lässt sich hier nicht mit einem Verweis auf eine Schweizer Behörde beantworten. Wer mit dem Anbieter streitet, streitet mit ihm allein. Bewilligt: nein.
X3Bet: eine Lizenz aus Tobique, die in der Schweiz nichts gilt
X3Bet wird mit einer Bewilligung aus Tobique in Kanada in Verbindung gebracht – nach Angaben Dritter, nicht nach Schweizer Aufsichtsakten. Für Schweizer Spielende ist das ohne praktische Bedeutung: Artikel 4 BGS entzieht jeder ausländischen Bewilligung die Wirkung auf Schweizer Gebiet.
Damit steht die Plattform vor derselben Frage wie jedes andere ausländische Angebot: Wohin wendet man sich, wenn das Konto gesperrt wird oder eine Auszahlung hängt? Eine kanadische Aufsichtsbehörde ist für einen Schweizer Fall kaum erreichbar, und die Schweizer Behörden sind für einen Anbieter ohne Bewilligung nicht zuständig.
Bewilligt: nein. Die ausländische Erlaubnis ist der Mühe wert, sie im Einzelnen zu prüfen – aber sie ersetzt keine Schweizer Bewilligung.
BetAlright: der Nutzen einer Prüfung vor der Einzahlung
BetAlright bietet Sportwetten und Casino in einer üblichen Aufmachung. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, und eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Kraft. Damit gilt auch hier: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Für einen Leser ohne Vorkenntnisse ist genau hier die Prüfung vor der Einzahlung wichtig: Wer die Bedingungen vor dem Konto liest, findet die Umsatzregeln, die Auszahlungsfristen und die Frage, wem die Plattform gehört. Wer sie danach liest, findet sie zu spät. Bewilligt: nein.
22Bet: grosse Marke, kleiner Rückhalt in der Schweiz
22Bet ist international sehr sichtbar und wirbt mit einem umfangreichen Wettprogramm. Eine Schweizer Bewilligung besitzt die Plattform nicht. Die Schweizer Aufsicht kennt sie nur in einer Funktion: als Domain, die auf der Sperrliste stehen und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS geblockt werden kann.
Das ist die zweischneidige Lage ausländischer Marken: Je grösser die Plattform, desto eher landet sie auf dieser Liste – und desto eher wechselt sie die Domain. Wer ein Konto führt, sollte die tatsächlich genutzte Domain kontrollieren.
Bewilligt: nein. Für Schweizer Spielende ändert die internationale Bekanntheit daran nichts.
Rainbet: Bedingungen statt Bewilligung
Rainbet tritt mit Sportwetten, Casino und eigenen Aktionen auf. Eine Schweizer Bewilligung hat die Plattform nicht, und eine ausländische Lizenz wirkt in der Schweiz nicht. Damit gelten für dieses Konto keine Verlustlimiten aus Schweizer Recht, kein Eintrag im Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht über die Bedingungen.
Was bleibt, ist das Kleingedruckte des Anbieters. Wer dort spielt, sollte die Regeln zu Umsatz, Auszahlung und Kontosperren kennen, bevor eine Einzahlung fliesst. Bewilligt: nein.
Interwetten: die etablierte Marke ohne Schweizer Sitz
Interwetten ist eine der bekanntesten Wettmarken im deutschsprachigen Raum und verfügt über Schweizer Sitz. Eine Schweizer Bewilligung hat sie aber nicht, und das ist der Punkt, der alles andere überlagert: Für Schweizer Sportwetten gibt es nur zwei Veranstalterinnen. Interwetten zählt nach Angaben der Gespa zu den Marken, deren Domains auf der Sperrliste stehen.
Ein Haus wie dieses versteht sein Handwerk, das ist unbestritten. Deutscher Sprachraum, Schweizer Kundschaft, aber keine Schweizer Bewilligung – das ist die Lücke, in die Schweizer Spielende geraten.
Bewilligt: nein. Die Vertrautheit der Marke ändert daran nichts.
Was eine Wettseite ist und was sie leisten muss
Eine Wettseite ist zunächst eine Buchmacherfunktion im Browser: Sie nimmt Einsätze an, zeigt Quoten, rechnet Gewinne aus und zahlt aus. Was eine Seite taugt, hängt von wenigen Dingen ab – Quoten, Auszahlungsdauer, Wettprogramm, Limiten, Bedienung – und die meisten davon sind im Schweizer Markt nicht Ansichtssache, sondern reguliert.
In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein kommen weitere Anforderungen dazu: Altersgrenze, Wohnsitz, Identitätsprüfung, Verlustlimiten. Eine Seite ohne Bewilligung unterwirft sich keiner dieser Anforderungen, und das ist der eigentliche Unterschied zwischen den Angeboten.
Wer welche Sportart sucht, trifft ausserdem auf sehr unterschiedliche Angebote: Fussball ist überall das Kernprodukt, Eishockey in der Schweiz ein Schwerpunkt. Wer dagegen auf Sportarten setzt, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, findet sie höchstens bei einem ausländischen Anbieter – ohne Bewilligung. Wer seine Lieblingssportart also im Schweizer Angebot vermisst, hat damit direkt vor Augen, was die Bewilligung kostet.
Konto und Registrierung: wer überhaupt darf
Die Registrierung trennt die beiden Wege sauberer als jede Quote. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und es gilt eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Für die Loterie Romande gilt Entsprechendes im Gebiet der sechs Westschweizer Kantone. Online-Teilnahme setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus – nach Artikel 47 Absatz 3 VGS, in der Praxis im jeweiligen
Bei den ausländischen Marken entfällt das alles. Wer dort ein Konto anlegt, gibt Adressdaten an einen Anbieter, der keine Schweizer Prüfungspflicht hat und dessen Identitätsprüfung nicht der Schweizer Aufsicht unterliegt. Das ist keine Kleinigkeit, sondern der Grund, weshalb diese Plattformen in der Rangliste «Die Rangliste: zehn Wettseiten im Vergleich» stehen.
Einzahlung und Auszahlung: wo das Geld fliesst
Bei Swisslos wird das Guthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar.
Für die ausländischen Plattformen lässt sich kein einheitliches Bild zeichnen, weil die Zahlungen nicht unter Schweizer Regeln fallen. Ein Spielender kann dort Guthaben in einer Form halten, die das Schweizer Recht gar nicht vorsieht.
Versteuerte Gewinne nur im bewilligten Rahmen
Bei bewilligten Grossspielen ist ein Gewinn bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesbetrag bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab; hier gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.
Für einen normalen Spielenden ist das eine Randnotiz: Gewinne von einigen Hundert Franken liegen weit unter jeder Schwelle. Steuerfrei sind sie trotzdem nur dann, wenn sie aus einem bewilligten Grossspiel stammen.
Einen Steuersatz auf den Einsatz gibt es nicht. Eine Aussage wie «Steuern auf jede Wette» ist schlicht falsch.
Die Rechtslage: warum es nicht mehr Anbieter gibt
Die gesamte Schweizer Wettlandschaft hängt an einer Entscheidung. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Zuständig ist die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern; die eidgenössische Spielbankenkommission ESBK beaufsichtigt dagegen nur Casinos.

Eine Bewilligung verlangt zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung je Spiel. Eine Schweizer Bewilligung gilt ausserdem nur in der Schweiz – Artikel 4 BGS. Deshalb kann ein Anbieter nicht in die Schweiz hineinwachsen; entweder er hat sie, oder er hat sie nicht.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Was die Gespa publiziert, ist die Sperrliste geblockter ausländischer Domains.
Die Erlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Bei Swisslos 2025 waren das CHF 562 Mio. Reingewinn, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.
Erlaubte Sportarten und Wettarten
Erlaubt sind nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht.
Das Angebot selbst ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Korner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, ebenso ein Esport-Bereich.
Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoentscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Zur regulären Spielzeit gehört bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Ein Detail, das in der Praxis Ärger macht: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Quoten und Auszahlung: was ein Markt zurückgibt
An den Quoten zeigt sich, was ein Buchmacher einbehält. Bei einem Zweiwegemarkt mit je 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von rund 95 Prozent und damit eine Marge von etwa 5 Prozent. Bei je 1.95 liegt die Rückzahlung bei rund 97.4 Prozent, die Marge bei etwa 2.6 Prozent – für jeden Anbieter im Vergleich eine Grösse, die genau dann zählt, wenn ein Spielender über Hunderte von Wetten rechnet.
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Fällt ein Ereignis aus und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, wird die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.
Warum ausländische Seiten geblockt werden
Wer auf einer ausländischen Seite wettet, wettet auf einem Territorium ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken, gestützt auf Artikel 86 bis 93 BGS. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt dabei Interwetten und Bet-at-Home namentlich auf; bet365 steht auf der Liste.
Wichtig ist die Rollenverteilung: Bestraft wird nach Artikel 130 BGS, wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet oder bewirbt – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft.
Was er verliert, ist der Schutz: keine Anbindung ans Sperrregister, keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle, und Einsätze wie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer denkt, eine ausländische Plattform sei einfach die bequemere Variante, übersieht die zweite Hälfte des Satzes.
Bewilligt: nein – und damit bleiben die Selbstbindungswerkzeuge, die im Schweizer Angebot verpflichtend sind, Sache des Anbieters.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und die eigene Verantwortung
Verantwortungsvolles Spielen ist in der Schweiz nicht bloss ein Ratschlag, sondern eine Pflicht des Veranstalters. Das Beginnt bei der Altersgrenze: Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren zugänglich, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Minderjährige und gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne – Artikel 45 BGS.
Ein Punkt, der in der Werbung selten vorkommt: Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat festsetzen lässt. Die Festsetzung ist Sache des Spielenden, nicht des Staates. Ein Absenken wirkt nach Artikel 87 VGS sofort, ein Anheben nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.
Bei Sporttip werden vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verlangt: Oberlimite CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Spielsperre und Register
Neben den Limiten steht die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Artikel 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Artikel 81 BGS; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Artikel 89 VGS). Das ist der wirksamste Mechanismus im ganzen Schweizer System – und er funktioniert nur dort, wo der Anbieter eingebunden ist. Ausländische Plattformen sind es nicht.
Wo man sich Hilfe holt
Wer merkt, dass die Kontrolle kippt, findet Unterstützung bei einer kantonalen Suchtberatungsstelle, bei der Spielsuchtberatung der eigenen Gemeinde und bei der interkantonalen Geldspielaufsicht, die Informationen zum Spielerschutz bereitstellt. Ein Gespräch mit einer Fachperson ist keine Formsache, sondern der übliche erste Schritt.
Warum die Aufsicht trotzdem nicht allmächtig ist
Die Prüfkontrollen der Gespa im Jahr 2025 zeigen eine unangenehme Zahl: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an der Verkaufsstelle deshalb nicht als streng darstellen. Genau diese Lücke erklärt, warum die Verantwortung nicht bei der Behörde allein liegt.
Was die Last für einen kleinen Spielenden bedeutet
Für jemanden, der monatlich CHF 50 einsetzt, ist die Marge die entscheidende Grösse. Bei einer Marge von 5 Prozent gehen davon im Mittel rund CHF 2.50 pro Monat an den Anbieter, unabhängig vom Ausgang. Die Limitenpflicht ändert daran nichts, sie verhindert nur, dass aus dem Hobby ein Einsatz in ungewohnter Höhe wird.
Für jemanden, der CHF 1’000 bewegt, sind es im Mittel rund CHF 50 monatlich allein an Marge. Das ist die Zahl, die kein Bonus aufwiegt, wenn er mit Umsatzbedingungen verknüpft ist.
Für wen welcher Weg taugt
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und den vollen Schutz will, landet bei Sporttip. Das ist keine Geschmacksentscheidung: Kein anderes Angebot erlaubt es, Limiten zu setzen, im Sperrregister zu landen und den Gewinn steuerfrei zu behalten – Schweizer Sportwetten sind bis CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn steuerfrei.
Wer in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, fährt mit Jouez Sport. Wer in beiden Gebieten nicht wohnt, bekommt bei keinem der beiden ein Konto. Genau das ist die härtere Kante des Schweizer Modells: Rechtsschutz gibt es nur mit Wohnsitz.
Und die acht Marken ohne Bewilligung? Sie sind da, sie sind auffindbar, und sie nehmen Schweizer Kundschaft an. Wer sie nutzt, entscheidet sich für ein Programm ohne Schweizer Fair-Play-Kontrolle, ohne Sperrregister und ohne einklagbaren Schweizer Anspruch. Wer das bewusst tut und die Bedingungen liest, ist erwachsen genug. Wer glaubt, dort sei einfach mehr Auswahl bei gleichem Schutz, irrt sich teuer.
Häufige Fragen zu Wettseiten in der Schweiz
Welche Wettseiten darf man in der Schweiz legal nutzen?
Legal anbieten dürfen Sportwetten nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, macht sich nicht strafbar, verzichtet aber auf jeden Schweizer Schutz. Die Aufsicht publiziert stattdessen eine Sperrliste geblockter Domains.
Woran erkennt man, dass eine Wettseite eine Schweizer Bewilligung besitzt?
Sie trägt die Veranstalterin und die Bewilligung offen im Impressum: bei Swisslos die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, bei der Loterie Romande die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Ausserdem verlangt jede bewilligte Seite eine Registrierung mit Ausweis und Wohnsitz. Wer keine Identitätsprüfung verlangt, hat keine Schweizer Bewilligung.
Was unterscheidet Sporttip von Jouez Sport?
Beide arbeiten unter derselben Bewilligung und denselben Regeln, unterscheiden sich aber im Gebiet. Sporttip wird in den Kantonen der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt. Jouez Sport bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Konto gibt es jeweils nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet. Für die meisten Spielenden ergibt sich daraus die Wahl von selbst.
Warum sind Boni in der Schweiz so klein?
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der interkantonalen Aufsicht nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes. Diese Zustimmung wird sparsam erteilt: 2025 erhielt die Loterie Romande 24 Bewilligungen, Swisslos 8. Dazu kommt, dass Promotionsguthaben bei Swisslos nicht auszahlbar ist. Der Schweizer Bonusmarkt ist deshalb kleiner und nüchterner als in Ländern ohne diese Schranke.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Dürfen ausländische Wettseiten in der Schweiz angeboten oder beworben werden?
Nein. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet oder dafür wirbt, macht sich nach Artikel 130 BGS strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Aufsicht kann Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken.
Wie viel behält der Buchmacher von jedem Einsatz?
Bei einem Zweiwegemarkt mit je 1.90 auf beiden Seiten zahlt der Markt rund 95 Prozent der Einsätze zurück, die Marge beträgt also etwa 5 Prozent. Bei je 1.95 liegt die Rückzahlung bei rund 97.4 Prozent und die Marge bei etwa 2.6 Prozent. Zwei Quoten von 1.90 und eine Marge von 5 Prozent sind die zwei Seiten desselben Marktes.
Wann muss man Verlustlimiten setzen?
Spätestens bei der ersten Teilnahme an einer bewilligten Sportwette. Bei Sporttip werden Limiten für 1, 7 und 30 Tage verlangt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Das Geldspielgesetz verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festsetzen lässt. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Was passiert, wenn ein Ereignis abgesagt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei Cash-Out-Wetten ist zu beachten, dass ein ausgeführter Cash-Out nicht rückgängig gemacht werden kann und der Betrag unter dem möglichen Wettgewinn liegt.
Wie lange dauert eine Auszahlung bei Swisslos?
Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, sofern sie auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto gehen. Ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung werden automatisch gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Wie lange sind Gewinne gültig?
Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Wer eine Quittung verlegt, hat also nicht unbegrenzt Zeit, sie zu rekonstruieren.
Wird ein Wettgewinn in der Schweiz besteuert?
Bei bewilligten Grossspielen ist ein Gewinn bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei – ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 beim Bund, wobei der kantonale Freibetrag abweicht. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Einen Steuersatz auf den Einsatz gibt es nicht.
Vergleich – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
