Sportwetten Seiten mit Bonus im Schweizer Rahmen: Was eine Aktion bringt und was sie kostet

Updated Oktober 2026
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Drei Fahrräder lehnen nebeneinander an einem Zaun vor einem Sportplatz, dahinter ein grüner Rasen im Dunst.

Stand: Oktober 29, 2026 — die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Wer nach Sportwetten Seiten mit Bonus sucht, findet in der Schweiz ein überschaubares Feld. Zwei Veranstalterinnen dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und beide halten sich bei Aktionen auffällig zurück. Das ist kein Zufall und keine Zurückhaltung aus Bescheidenheit: Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht, und die wird sparsam erteilt. Die grossen Willkommenspakete, die man von ausländischen Portalen kennt, kommen aus einem anderen Rechtsraum — mit anderen Folgen für den, der dort spielt.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Was daraus folgt, ist der rote Faden dieser Seite. Nicht «welche Seite zahlt am meisten», sondern: was passiert, wenn ich eine Aktion annehme, wann zeigt sich der Unterschied, und welche Rechnung geht auf. Eine Aktion ist eine Bedingung mit einem Preisschild. Dieses Preisschild steht selten auf der Werbefläche.

Die Rangliste: Sportwetten Seiten und ihre Aktionen im Vergleich

Zehn Wettseiten stehen hier zur Auswahl, und die Reihenfolge ist keine Verkaufsreihenfolge. Vorne stehen die beiden Schweizer Veranstalterinnen, weil sie die einzigen sind, die hier überhaupt eine Bewilligung haben. Danach folgen acht ausländische Marken, die viele Schweizer Spielende kennen — jede ohne Schweizer Bewilligung, jede mit denselben Folgen, was Limiten, Sperrregister und Rechtsschutz angeht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
Betovo keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz feststellbar
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz feststellbar
1Bet keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz feststellbar
bet365 keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz feststellbar
X3Bet keine Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), gemeldet von Drittquellen
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz feststellbar
Betwinner keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz feststellbar
Coolzino keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz feststellbar

Zwei Spalten sagen hier mehr als die anderen acht Zeilen zusammen. Die erste: nur zwei Marken haben überhaupt eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die zweite: bei acht Marken ist gar keine Lizenz feststellbar, bei einer eine solche aus Tobique in Kanada, die von Drittquellen gemeldet wird und in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Ein Papier aus einem anderen Land ist hier kein Papier. Es verleiht keine Befugnis, es unterwirft den Anbieter keiner Schweizer Aufsicht, und es gibt dem Spielenden keinen Schweizer Rechtsweg.

Und die Spalte, die man in solchen Tabellen erwartet, fehlt bewusst: die Bonusbeträge. Sie fehlt nicht, weil es sie nicht gäbe, sondern weil sie nicht vergleichbar sind. Ein Prozentsatz auf eine Einzahlung sagt nichts über den Wert der Aktion, solange die Umsatzbedingung, die Mindestquote und die Frist daneben nicht bekannt sind. Genau diese drei Angaben stehen in den Bedingungen der einzelnen Anbieter, nicht in einer Übersicht.

Was die Rangfolge tatsächlich entscheidet

Wer die Liste von oben nach unten liest, findet bei den beiden Schweizer Häusern kleine, klar umrissene Aktionen — Quotenboosts, Kombiboosts, Gratisspielguthaben aus Promotionen — und bei den ausländischen Marken grosse Versprechen. Die Verschiebung ist die eigentliche Information. Die eine Gruppe darf nur wenig, weil eine Aufsicht zusieht. Die andere darf formal alles, weil niemand zusieht, der hier etwas durchsetzen könnte.

Die Rangfolge richtet sich damit nach vier Dingen, die man prüfen kann: den Bedingungen der Aktion, den Quoten beziehungsweise dem Quotenschlüssel des Marktes, den Einsatz- und Auszahlungslimiten und der Frage, was eine Auszahlung tatsächlich kostet. Nicht nach der Grösse der Zahl im Werbebanner. Ein Angebot, das man nicht auszahlen kann, ist kein Guthaben, sondern eine Zahl auf dem Bildschirm.

Bei Gratisspielguthaben aus Schweizer Promotionen kommt gleich die erste Konsequenz: es ist nicht auszahlbar. Wer bei Swisslos Gratisspielguthaben aus einer Promotion erhält, kann damit spielen, aber nicht davon abheben. Der Betrag bewegt sich also innerhalb des Spielerkontos, nicht daneben. Das ist der sauberste Ausdruck des Unterschieds zwischen «Bonus» und «Geld».

Wo die Zahlen fehlen, und warum das eine Antwort ist

Bei den acht ausländischen Marken steht in der Vergleichstabelle kein Bonusbetrag. Das ist Absicht, und es ist auch die einzige verantwortbare Darstellung. Für keine dieser Marken lässt sich aus den Bedingungen, die hier geprüft wurden, eine belastbare Umsatzbedingung, Mindestquote oder Frist benennen. Ohne diese drei Angaben ist ein Prozentsatz bedeutungslos — und ein Prozentsatz, den man nicht nachrechnen kann, ist eine Behauptung, keine Angabe.

Wer eine dieser Seiten prüfen will, findet die Bedingungen auf der Seite selbst, unter den Bonusbedingungen, und sucht dort nach vier Zeilen: Umsatzbedingung, Mindestquote pro Auswahl, Frist für die Erfüllung und Höchstgrenze für die Auszahlung aus dem Bonus. Fehlt eine davon, ist der Rest der Aktion nicht bewertbar. Steht dort eine Umsatzbedingung im zweistelligen Vielfachen, weiss man bereits, was zu tun ist.

Grundlagen: Wie Sportwetten Seiten mit Bonus und ihre Aktionen funktionieren

Eine Wette ist ein Einsatz mal eine Quote. Das ist die ganze Mechanik, und alles Weitere hängt daran, wo diese Quote herkommt und wie sie sich zusammensetzt. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer den Wettschein kontrolliert, sieht also nie die Zahl, die der Taschenrechner zeigt, sondern die, die nach zwei Rundungsschritten übrig bleibt.

Ein kleines Päckchen in Packpapier mit Schnur liegt auf einem Holztisch, daneben ein Tannenzweig.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Ein Bonus greift an zwei völlig verschiedenen Stellen an, und die Verwechslung kostet Geld. Die eine Art erhöht den Einsatz: man bekommt zusätzliches Guthaben zum Spielen, muss es aber umsetzen, also mehrfach auf Wetten durchlaufen lassen, bevor eine Auszahlung möglich ist. Die andere Art erhöht den Gewinn: der Einsatz bleibt der eigene, nur die Auszahlung wächst — beim Kombiboost oder beim Quotenboost. Beide heissen im Marketing «Bonus». Die erste bindet Kapital, die zweite nicht.

Bei Sporttip gibt es beide Formen, und der Kombiboost ist die instruktivere. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Das ist der entscheidende Satz für jeden, der die Aktion nutzt: die Prozentsätze klettern erst dort, wo die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass die Kombination überhaupt durchläuft.

Quotenboosts dagegen gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts heben den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die letzte Bedingung ist die, über die man am leichtesten stolpert: wer eine Booste-Wette vorzeitig schliessen lässt, verliert die Erhöhung, nicht nur den Vorteil.

Grundsätzlich gilt: Ein Sporttip-Wette steht Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine andere Grenze als die des Alters zieht die Regel zur regulären Spielzeit. Sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten wiederum gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Tor setzt und dabei auf den Videoschiedsrichter wartet, spielt nicht gegen den Gegner, sondern gegen diese Regel.

Der Quotenschlüssel und die Marge über eine ganze Rangliste hinweg

Bevor eine Rangliste überhaupt Sinn ergibt, muss man wissen, was in einer Quote steckt. Bei zwei sich ausschliessenden Ausgängen — es passiert oder es passiert nicht — lässt sich der Quotenschlüssel eines Marktes aus den zwei Quoten ausrechnen. Man nimmt bei jeder Quote den Kehrwert, zählt beide zusammen und nimmt davon wieder den Kehrwert. Das Ergebnis ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt seinen Spielenden zurückgibt.

Nehmen wir einen Markt mit der Quote 1.90 auf beiden Seiten, ausdrücklich als Rechenbeispiel und nicht als Preis eines bestimmten Anbieters. Aus 1 ÷ 1.90 und nochmals 1 ÷ 1.90 ergibt sich 0.5263 plus 0.5263, also 1.0526. Der Kehrwert davon liegt bei rund 0.95, das heisst der Markt gibt etwa 95 Prozent der Einsätze zurück — und die Marge des Anbieters ist die Zahl auf der anderen Seite derselben Rechnung, also rund 5 Prozent. Zwei Zahlen, ein Sachverhalt.

Diese Marge ist keine Gebühr, die auf dem Wettschein steht, und kein Betrag, der abgebucht wird. Sie steckt in der Quote, und daraus folgt der ganze Rest der Rechnung. Wer 100 Franken über einen solchen Markt in Einzelwetten durchlaufen lässt, hat davon im statistischen Mittel rund 95 Franken wieder vor sich. Bei zwei Quoten von 2.00 auf beiden Seiten wäre die Marge null — und kein Anbieter der Welt würde sie anbieten, weil er davon nichts hätte. Die Quote ist der Preis, den der Anbieter im Voraus einbehält, unabhängig davon, wie der Abend ausgeht.

Und weil jeder Ausgang mit einer zweiten Wette über sich selbst laufen muss, addiert sich die Marge: wer dieselbe Summe über zwei Märkte statt einen laufen lässt, trägt den Abschlag zweimal. Wo die konkrete Auszahlungsquote eines bestimmten Marktes bei einem bestimmten Anbieter liegt, steht in dessen Bedingungen — Sporttip gibt diese Zahl nicht offen bekannt. Die Rechnung oben ist eine Untergrenze des Verständnisses, nicht ein Zitat.

Wann fällt der Bonus an: Mindesteinsatz, Limiten und Auszahlung

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das klingt nach einer Formalie. In der Praxis ist es die Grenze, an der erfolgreiche Spielende anstossen: wer eine Strategie mit grösseren Einsätzen fährt, merkt an der Systemwette, wie hoch das Haus den Rahmen hängt — und dass es ihn jederzeit tiefer hängen darf.

Eine Systemwette verhält sich anders als eine Kombiwette. Bei der Kombination multiplizieren sich die Quoten zu einem Preis, und die Wette steht oder fällt mit allen Auswahlen. Bei der Systemwette bildet man Teilmengen und spielt mehrere Kombinationen aus denselben Voraussagen auf einem Schein. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination versehentlich anders an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz erstatten. Wer Korrektur und Torschütze desselben Spiels auf einen Schein schreibt, verlässt sich also auf eine Funktion, nicht auf eine Regel.

Einsatz ein, Guthaben aus: die Wege des Geldes

Spielguthaben auf dem Spielerkonto lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit mindestens CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Swisslos gibt es dafür unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Obergrenzen und die Limiten aus dem Abschnitt zur Rechtslage greifen hier ineinander: die Spielerschutz-Limiten und die Guthaben-Limiten sind zwei verschiedene Schranken, die unabhängig voneinander bestehen.

Auszahlen lässt sich das Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, und zwar auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist die Stelle, an der die Sache mit dem Bonus endgültig klar wird: die drei Prozent ab der dritten Auszahlung treffen den, der viel hin und her bucht. Wer dagegen selten abhebt und die zweite Abhebung für den grösseren Betrag aufspart, zahlt nichts.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Spielkonto gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Die Schwelle macht einen Unterschied in der Handhabung, nicht in der Höhe: unter tausend Franken geschieht die Gutschrift von selbst, darüber wird aus dem Guthaben eine Überweisung.

Und ein Punkt, der viele Wettscheine stillschweigend verschwinden lässt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, zwei völlig verschiedene Längen. Wer den Schein in der Jackentasche vergisst, hat ein halbes Jahr Zeit. Wer sich beschweren will, hat zehn Tage.

Cash-Out: der Preis für den Ausstieg

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist die ehrlichste Formulierung einer Mechanik, die gern als «Gewinn sichern» verkauft wird: man verkauft eine noch offene Chance zu einem Kurs, den die Gegenpartei festlegt. Wer das als Sicherheit liest, hat den Vorgang missverstanden. Und wer eine geboostete Wette vorzeitig schliesst, verliert den Boost gleich mit — der Ausstieg kostet dann zweimal.

Rechtslage: Weshalb zwei Veranstalterinnen genügen und der Rest der Liste draussen bleibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) — nicht von der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht dabei zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine weiteren gibt.

Eine Mauer aus Natursteinen am Wegrand, dahinter Weinberge, die zu einem See hinabführen.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Swisslos hat ihren Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Zwei Gebiete, zwei Konten. Das ist keine Formalie, sondern die erste grosse Einschränkung: wer in Zürich wohnt, kommt an Sporttip, aber nicht an Jouez Sport. Wer in Genf wohnt, umgekehrt. Ein Konto braucht ohnehin einen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch im jeweiligen Gebiet. Ein Spielender im Wallis hat damit genau eine bewilligte Option, ein Spielender in Genf ebenfalls. Und wer die Westschweiz verlässt, verliert die seine.

Was überhaupt gespielt werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste: die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und es gibt dort keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer aus einem Fussballabend ein Dutzend Wetten machen will, merkt spätestens hier, dass nur ein Teil davon zulässig ist. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Gesetz kennt keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht

Hier liegt die eigentliche Antwort auf die Frage nach dem Bonus. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt). Das erklärt, weshalb bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen so wenige und so kleine Aktionen zu finden sind: nicht der gute Wille fehlt, sondern die Bewilligung ist der Engpass. Eine Aktion mit einem grossen Willkommenspaket müsste zuerst durch dieses Verfahren.

Dasselbe Gesetz stellt klar, wo die Grenze zwischen Beschreiben und Bewerben liegt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Zeitfenster-Regel für Werbung gibt es nicht.

Was eine ausländische Seite aus Schweizer Sicht bedeutet

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Beträge und Bedingungen von Boni stehen ausschliesslich in den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin. Die beiden Papiere sind nicht vergleichbar: das eine verleiht eine Befugnis im jeweiligen Land, das andere die Befugnis, hier Sportwetten zu veranstalten. Das eine erzeugt Aufsicht, das andere erzeugt keine.

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Bestraft wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz der Spielende nicht. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrollen gibt es nicht. Das ist die eigentliche Folge, und sie zeigt sich nicht am Tag der Einzahlung, sondern im Streitfall: es gibt keine Stelle, an die man sich wenden könnte.

Was hingegen fehlt, ist ein Zahlungsblocker. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren. Die Blockade läuft über die Sperrliste der Gespa: ausländische Domains werden über DNS durch die Schweizer Telekom-Anbieter gesperrt (Art. 86-93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home. Ein Domainwechsel über Nacht, und die Liste ist wieder unvollständig.

Die zweite Folge steht im Steuerrecht, und sie ist die, die am wenigsten erwartet wird. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesfreibetrag liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt hier «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Über der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Wer Sportwetten mit kleinen Beträgen spielt, bleibt meilenweit unter dieser Grenze und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Anders bei ausländischen Anbietern: deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist die schärfste Konsequenz der ganzen Liste. Der Gewinn aus einem ausländischen Anbieter, der in der Schweiz ohne Bewilligung läuft, kann hier steuerbar sein, obwohl er keine Schweizer Bewilligung hinter sich hat. Das ist allgemeine Information — für den eigenen Fall fragt man die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die Sperrliste lesen

Die Sperrliste ist kein Qualitätsurteil und kein Sicherheitssiegel, sondern eine technische Zugangssperre. Sie enthält Domains, nicht Bewertungen. Wer wissen will, ob eine bestimmte Adresse darauf steht, findet die Liste bei der Gespa; die Namen der Anbieter ändern sich auf ihr, weil Anbieter ihre Adressen wechseln. Die Gespa nennt bet365 als auf der Liste stehend.

Daraus folgt die ehrliche Einordnung, die man in keiner Werbeanzeige liest: die beiden Gruppen sind nicht «die sichere» und «die unsichere». Die bewilligte Seite bringt vollen Schweizer Schutz — registrierte Identität, Sperrregister, Limiten, keine anonyme Auszahlung. Sie bringt aber auch nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung mit Ausweis. Die ausländische Seite bringt keine dieser Schranken und dafür auch keinen der Schutzmechanismen. Wer eine Seite ohne Identitätsprüfung sucht, sucht eine Seite ohne Schweizer Bewilligung. Beides gleichzeitig gibt es nicht.

Auch beim Bonus gilt: Verlustlimiten, Sperren und das eigene Konto

Ein Bonus verändert weder die Marge in der Quote noch das Risiko eines Verlusts. Er verschiebt den Ausgangspunkt, nicht das Vorzeichen. Das ist der Satz, um den es in diesem Abschnitt geht, und alle Regeln darunter führen dahinter zurück.

Verlustlimiten setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat. Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Mechanismus der Verzögerung ist die eigentliche Schutzmassnahme, und wer ihn mit einer Wartezeit verwechselt, hat ihn nicht verstanden: es gibt kein Zurück hinter die eigene Entscheidung. Wer die Limite in einer schlechten Nacht anheben will, könnte es am nächsten Morgen nicht mehr bereuen.

Das Gesetz kennt diese Spielräume: die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Herabsetzung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz frühestens nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Die Limiten sind also das eigene Versprechen an sich selbst, und der Anbieter darf es nicht schneller aufweichen, als die Frist erlaubt.

Sperren: befristet, unbefristet, registerpflichtig

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Reichweite ist der Punkt, den viele beim ersten Lesen überschätzen und beim zweiten richtig einschätzen: die Sperre ist nicht lästig, weil sie so weit reicht, sondern wirksam, weil sie so weit reicht. Wer im Casino gesperrt ist, ist im Online-Casino gesperrt; wer sich sperren lässt, um eine Nacht zu überstehen, sollte wissen, was er sich damit für Monate aufbaut.

Es sind die drei Glieder in der Kette, die ein Bonusangebot nicht anrührt. Eine freiwillige Sperre kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und es ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer wegen Überschuldung oder Spielsucht ausgeschlossen ist, wird ebenfalls im gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt (Art. 80-82 BGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Sportwetten stehen Swisslos-Kundinnen und -Kunden ab 18 Jahren offen, und Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS).

Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47-52 VGS) — und damit eine der wenigen Regeln in diesem Markt, die sich nicht umgehen lässt. Ausgezahlt wird ausserdem nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Wie gründlich das in der Praxis kontrolliert wird, sagt eine Zahl: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Online-Schutz läuft über die Identitätsprüfung und das Register, und beide greifen. Der Verkauf am Schalter ist der schwache Punkt der Kette, und 47.5 Prozent ist keine Zahl, die man als streng bezeichnen kann.

Der Bonus selbst verändert nichts an einem davon. Er wird bei einer Psychologie eingesetzt, die im Verlust nach mehr ruft. Das ist eine Beobachtung über Aktionen, keine über Spielende.

Die zehn Wettanbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die einzige Bewilligung für die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein

Sporttip ist eine von genau zwei Veranstalterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel, und wirtschaftlich ist das kein Nebengeschäft: für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer hier spielt, spielt in einem Haus, dessen Überschuss in Sportförderung und kantonale Fonds fliesst — und das mit den Wettspielen weniger verdient als im Vorjahr.

Bei Swisslos zahlt es sich aus, sich zuerst mit den Limiten zu beschäftigen und erst dann mit den Quoten. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für die Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette, und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Das ist ein Kontokorrent, kein Versprechen. Wer plötzlich mehr setzen will, verhandelt nicht mit dem Haus, sondern liest dessen Bedingungen von heute.

Bei den Aktionen ist der Kombiboost der einzige Mechanismus, der mit einer Zahl arbeitet, die man nachrechnen kann: 5 % Zusatz auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Die Kurve ist steil, und sie ist steil aus einem Grund. Fünfzehn Auswahlen mit je mindestens 1.50 Quoten haben eine kleine Chance, alle zu treffen; die Verdopplung des Nettogewinns auf einem Schein, der selten aufgeht, ist für das Haus nicht teuer. Der Kombiboost ist damit eine Wette auf Disziplin, nicht auf Sportwissen.

Unter dem Strich ist das ein Anbieter für jemanden, der im Vertragsgebiet wohnt, die Identitätsprüfung ohnehin akzeptiert und den Sportwettenmarkt als Teil eines grösseren Spielangebots begreift. Die Bewilligung, der Schutz und die Sperrregister-Anbindung sind hier keine Zusatzleistung, sondern das Produkt. Die Kehrseite trägt die Marktauswahl: die geschlossene Liste der Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten begrenzt, was gespielt werden kann, und bei den Einsätzen sitzt die Grenze bei CHF 1’000 pro Einzelwette. Wer in einem Garten von zwölf Fussballmärkten spielen will, wird hier anstehen.

Loterie Romande mit Jouez Sport: dieselbe Bewilligung unter französischsprachigem Vorzeichen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wo bei Swisslos ein Online-Geschäft mit Sportwetten im Vordergrund steht, wächst diese Veranstalterin aus einem dichten Netz physischer Verkaufsstellen — 2’350 Adressen sind ein Vertrieb, der erklärt, weshalb der Schalter in der Strategie dieser Organisation so viel Gewicht hat.

Rechtlich gilt für sie, was für die andere gilt: eine Bewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa, Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone. Wer in Basel wohnt und ein Westschweizer Konto sucht, braucht es nicht weiter zu versuchen.

Und die Westschweiz bekommt genau eine bewilligte Option. Neuenburg oder Jura heisst: Jouez Sport oder ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist die eine Sache, die diesen Anbieter in der Rangliste nach vorne trägt, und gleichzeitig die Grenze, die er nicht überschreiten kann. Angebot und Marktauswahl sind im Westschweizer Vertragsgebiet ungefähr das, was die geschlossene Liste zulässt, und mehr. Dem steht ein Markt gegenüber, der in Genf oder Lausanne mit einer ganzen Fussballliga lebt und in dem sich fast alles über einen einzigen bewilligten Zugang abspielen muss.

Wer dort wohnt, für den ist das keine Wahl zwischen zwei Anbietern, sondern die Frage, ob man überhaupt spielt. Die Bewilligung schützt, und sie beschränkt. Und die Verkaufsstellen sind der zweite Kanal — wer in Lausanne wohnen und in einem Kiosk seine Kombination abgeben will, findet einen Schalter statt einer App.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen

Betovo gehört zur Gruppe der ausländischen Marken auf dieser Liste. Eine Schweizer Bewilligung hat es nicht, weil hier nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen. Eine Lizenz im meldenden Sinne liess sich nicht feststellen; ein solches Papier hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS gesperrt werden.

Was hier im Vergleich der Seiten auffällt: über die Bedingungen der Bonusangebote sagt die Marke in dem, was über sie bekannt ist, so gut wie nichts Belastbares aus. Es ist die Kategorie der Marken, bei der man die Bedingungen erst auf der eigenen Seite prüfen muss, unter Bonusbedingungen, und zwar vor der ersten Einzahlung. Wer das nicht tut, hat bei der ersten Auszahlung Zeit, es nachzuholen.

Die Folge für einen Schweizer Spielenden ist keine moralische, sondern eine buchhalterische. Erstens: kein Zugang zum Sperrregister, also kein Mechanismus, der einen vor sich selbst schützt, wenn die Limiten gerissen sind. Zweitens: bei einem Streit über eine Auszahlung gibt es keine Schweizer Instanz. Drittens: die Domain kann jederzeit von der Sperrliste erfasst werden, und der Zugang verschwindet dann ohne Ankündigung — im harmlosen Fall hat man noch Guthaben dort liegen. Wer hier einzahlt, tut es deshalb sinnvollerweise mit kleinen Beträgen und einem Vorbehalt, den er bei einem Schweizer Konto nicht bräuchte.

IviBet: dieselbe Rechtsstellung, anderes Publikum

Bei IviBet wiederholt sich die Prüfung mit demselben Ergebnis. Keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine Lizenz liess sich nicht feststellen; ein ausländisches Papier hätte in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain gegebenenfalls auf der Sperrliste.

Bemerkenswert ist an dieser Stelle weniger die Marke selbst als die Gleichförmigkeit der Liste. Von den acht ausländischen Anbietern teilen sieben dasselbe Profil: keine feststellbare Lizenz, dieselben drei Folgen. Wer die drei Sätze einmal verstanden hat, braucht sie nicht achtmal zu lesen. Was bleiben kann, ist die Frage, ob ein Anbieter in seinem eigenen Markt irgendwo eine Aufsicht hinter sich hat — und ob die einen Schweizer Spielenden im Streitfall erreichen würde.

Für den Spielenden heisst das: die Marke unterscheidet sich in der Rechtsstellung nicht von der Nachbarin in der Tabelle. Sie unterscheidet sich höchstens in dem, was man auf ihrer eigenen Seite über Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Auszahlungsfristen liest — und das lässt sich vergleichen, ohne ein Konto zu eröffnen. Wer eine dieser Marken ernsthaft prüft, liest die Bonusbedingungen und die Auszahlungsseite vor der Einzahlung, nicht danach.

1Bet: ein Name für die Liste, keine Verbindung zum Register

Auch 1Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Es ist damit ausserhalb des Systems, das die zwei bewilligten Veranstalterinnen bilden, und es gilt dieselbe dreiteilige Folge: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Eine meldende Lizenz liess sich nicht feststellen, mit derselben Wirkungslosigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Zwei Dinge lohnen sich hier zu prüfen, wenn die Marke ins Auge fällt. Erstens die Rückzahlung: ob eine Auszahlung ein Minimum hat, ob sie Kosten trägt und wie lange sie unterwegs ist. Zweitens die Identitätsprüfung: wann sie verlangt wird und ob ein Guthaben bis dahin gesperrt bleibt. Beides steht in den eigenen Bedingungen, und beides entscheidet, ob das Geld, das man sieht, auch ankommt.

Wem die Marke zusagt, dem sagt eigentlich etwas anderes zu: die grössere Auswahl an Märkten und Wettarten, die es nur dort gibt, wo die geschlossene Liste nicht gilt. Das ist ein realer Vorteil und ein realer Preis. Der Preis ist die Aufsicht, die fehlt, und sie fehlt in dem Moment, in dem man sie braucht.

bet365: grosser Name, keine Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste

bet365 ist die bekannteste Marke auf dieser Liste und in der Sache keine Ausnahme. Keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als auf der Liste stehend.

Das ist der aufschlussreichste Eintrag der ganzen Rangliste. Ein Name, der international für grosse Märkte, tiefe Quoten und ein ausgebautes Live-Angebot steht, ist in der Schweiz trotzdem nur ein weiterer Anbieter ohne Bewilligung. Bekanntheit ist kein Rechtsstatus. Wer sich auf die Grösse einer Marke verlässt, verwechselt Popularität mit Aufsicht, und die zwei haben nichts miteinander zu tun.

Was sich verteidigen lässt, ist die Sache mit den Märkten: wer in der Schweiz auf Ligen und Wettarten spielen will, die die geschlossene Liste der zulässigen Sportarten nicht kennt, findet sie hier und bei den anderen Marken dieser Gruppe. Wer das tut, sollte wissen, dass er es ohne Schweizer Schutzmechanismus tut und dass der Zugang technisch verschwinden kann. Und er sollte die kantonale Steuerpraxis im Blick behalten, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen erfassen kann.

X3Bet: die eine Marke mit einer gemeldeten Lizenz

X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung, wie alle Marken dieser Gruppe. Eine Lizenz wird von Drittquellen gemeldet: Tobique in Kanada. Das ist mehr als bei den meisten anderen auf dieser Liste und ändert an der Schweizer Bewertung nichts, denn ein solches Papier entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Das ist einen Gedanken wert. Eine gemeldete Lizenz klingt nach mehr Sicherheit als keine. Sie ist es nur, wenn die Aufsichtsbehörde, die sie erteilt hat, im Streitfall etwas für einen Schweizer Spielenden tun kann. Tobique kann das nicht. Damit ist der Unterschied zu den Nachbarmarken in der Tabelle der Unterschied zwischen einer Angabe und keiner Angabe — nicht der zwischen Schutz und keinem.

Ein Betrachter, der auf die Meldung schaut, sollte also die zweite Frage stellen: wer setzt die Bedingungen durch, wenn der Anbieter sie nicht einhält? Bei zwei Schweizer Veranstalterinnen ist die Antwort die Gespa. Hier ist die Antwort niemand, der den Anbieter in der Schweiz erreicht.

DirectionBet: dünn in der Prüfung, dünn in der Vergleichbarkeit

DirectionBet trägt dasselbe Profil wie die Mehrheit der Liste. Keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain gegebenenfalls auf der Sperrliste. Über die Bedingungen der Aktionen liegtsich aus dem, was über die Marke bekannt ist, kaum Belastbares sagen.

Und das ist selbst eine Information. Eine Marke, deren Bonusbedingungen man nicht aus verlässlichen Angaben heraus prüfen kann, ist eine Marke, deren Bonus man nicht bewerten kann — und ein nicht bewertbarer Bonus ist für die Frage, welche Seite etwas wert ist, kein Argument, sondern ein Platzhalter. Wo die Angaben dünn sind, sind sie selten zufällig dünn.

Wer hier dennoch ein Konto erwägt, prüft zuerst die Auszahlungsbedingungen und die Fristen und rechnet mit der Möglichkeit, dass der Zugang irgendwann über die Sperrliste blockiert wird. Das ist keine Warnung, sondern die Arbeitsanweisung, die für jede Marke ohne Schweizer Bewilligung gilt.

Betwinner: bekannt, erklärt aber nichts über die Schweizer Seite

Betwinner ist eine international bekannte Marke und steht rechtlich dort, wo die anderen stehen. Keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare Lizenz mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Die Grösse der Marke ändert daran nichts.

Wer sich für diese Adresse interessiert, sollte die Frage des Wohnsitzes und der Identitätsprüfung früh klären. Wo eine Prüfung verlangt wird, tut sie das oft erst bei der ersten Auszahlung, und dann liegt Guthaben fest. Bei den Schweizer Veranstalterinnen ist das von Anfang an geregelt und damit kein Thema — der Preis dafür ist der Ausweis beim Einstieg.

Bleibt der Vergleich mit dem bewilligten Markt. Wer einmal ein Dutzend Märkte braucht, die auf der Liste der bewilligten Wettarten nicht stehen, wird hier fündig. Wer ein einfaches Spiel mit klaren Limiten und einem Register hinter sich sucht, findet das bei Swisslos und der Loterie Romande und nirgends sonst.

Coolzino: der letzte Eintrag, dieselbe Bewilligungslücke

Coolzino schliesst die Liste mit demselben Ergebnis: keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare Lizenz mit Wirkung hier (Art. 4 BGS), kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Der Name deutet auf ein Haus mit einem Schwerpunkt ausserhalb des klassischen Sportwettenangebots; für die Frage dieser Seite ist das nicht wichtig, denn die Bewilligungslücke entscheidet, nicht das Angebot.

Wer bis hierher gelesen hat, kann die acht ausländischen Einträge zusammenfassen, ohne eine Zelle zu vergessen. Kein Schweizer Papier, kein Schweizer Register, kein Schweizer Gericht. Bei allen acht steht im Vergleich dieselbe dreifache Folge, und nur eine Marke hat eine gemeldete Lizenz vorzuweisen, die hier keine Kraft hat.

Genau deshalb steht am Anfang dieser Seite nicht die Verlockung, sondern die Bedingung. Die Rangliste ordnet Anbieter, aber sie entscheidet nichts für den Leser. Was sie sichtbar macht, ist die Verteilung: die zwei Häuser mit Schutzmechanismen bieten wenige und kleine Aktionen, die acht ohne Bewilligung bieten grosse Versprechen und keine Mechanik dahinter, die hier greifen würde.

Was ein Gratisspielguthaben in der Schweiz leisten kann — und was nicht

Die Frage, was ein Bonus wert ist, wird üblicherweise so beantwortet, dass man den Prozentsatz gross schreibt. Bei einem Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist dieser Prozentsatz die falsche Zahl. Der Einsatz kommt nicht mit, nur der Gewinn daraus.

Rechnen wir es an einem Beispiel durch. Wer 20 Franken Gratisspielguthaben erhält, dies als Einzelwette auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, hat einen Reingewinn von 20 Franken — der Einsatz fällt weg, weil er nicht der eigene war. Dieselben 20 Franken als eigene Wette auf dieselbe Quote bringen 40 Franken zurück, davon 20 Franken Reingewinn und 20 Franken Einsatz. Der Unterschied liegt exakt in der Höhe des Einsatzes. Das Gratisspielguthaben ist deshalb nicht dasselbe wie Bargeld im gleichen Betrag, es ist Bargeld minus Einsatz.

Dazu kommt, dass ein solches Guthaben bei Sporttip ohnehin nicht auszahlbar ist, wenn es aus einer Promotion stammt. Es lebt also im Spielerkonto, und die einzige Art, es zu Geld zu machen, ist, es in Gewinn umzuwandeln. Bei einer Quote von 2.00 steht dem eine Auszahlungswahrscheinlichkeit gegenüber, die den Wert halbiert, bevor überhaupt eine Frist läuft.

Wer mehrere Boni gegeneinander abwägt, braucht daher drei Angaben statt einer: den Betrag, die Bedingung und den Markt, auf den der Betrag gewettet werden muss. Fehlt eine davon, ist der Vergleich kein Vergleich, sondern ein Vergleich von Grossbuchstaben.

FAQ

Braucht eine Wettseite in der Schweiz eine Bewilligung, um Sportwetten anbieten zu dürfen?

Ja, und es gibt genau zwei. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, eine Bewilligung braucht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Deshalb dürfen Swisslos und Loterie Romande als Einzige Sportwetten anbieten.

Weshalb sind die Aktionen bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen so klein?

Weil Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa braucht (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Nicht der gute Wille fehlt, die Bewilligung ist der Engpass — und deshalb bleibt jede Aktion klein und limitiert.

Was ist ein Kombiboost und welche Bedingungen gelten dafür?

Bei Sporttip ist es ein Zusatz auf den Nettogewinn: mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quoten, 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Wette mit Gratisspielguthaben fällt der Einsatz weg, weil er nicht der eigene war. Gewinnt man mit 20 Franken auf eine Quote von 2.00, bleibt ein Reingewinn von 20 Franken statt eines Rückflusses von 40 Franken. Bei Swisslos ist Promotionsguthaben zudem nicht auszahlbar.

Weshalb steht bet365 auf der Sperrliste, und was heisst das für mich?

Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS sperren (Art. 86-93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains darauf, bet365 nennt die Gespa ausdrücklich. Die Marke hat keine Schweizer Bewilligung, kein Zugang zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg — ein bekannter Name ändert daran nichts.

Wie wirken sich Mindestquote und Umsatzbedingung auf den Wert eines Bonus aus?

Beide verkleinern ihn, und die Mindestquote ist die unterschätzte. Eine Umsatzbedingung verlangt das Mehrfache des Bonus an Einsätzen, eine hohe Mindestquote verteuert jede dieser Wetten über die Marge im Markt. Aus einem Bonus wird damit ein Bruchteil, nicht ein Geschenk.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»