Wettseiten vergleichen heisst in der Schweiz: zwei Bewilligungen und ein Dutzend Seiten ohne
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht, und gegen die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden zugelassenen Veranstalter.
Wer «Wettseiten vergleichen» in eine Suchmaske tippt, erwartet eine Tabelle mit zehn Zeilen und einer Empfehlung in der letzten Spalte. Die Erwartung hält nicht. In der Schweiz dürfen zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und das ist keine Marktlücke, sondern die Zahl, auf die sich die Kantone geeinigt haben. Alles, was daneben in den Ergebnislisten steht, ist eine Seite ohne Schweizer Bewilligung — beschreibbar, bewertbar, aber ohne hiesige Aufsicht, ohne Schweizer Rechtsschutz und ohne Anschluss an das Sperrregister. Der Vergleich verschiebt sich dadurch an eine andere Stelle als in Deutschland oder Österreich: Es geht nicht darum, welcher von zwanzig Anbietern zwei Prozent mehr Bonus zahlt, sondern darum, welche der beiden zugelassenen Veranstalterinnen zu einem passt und was ein Konto bei einer ausländischen Seite tatsächlich kostet.
Die beiden Wege sind auch inhaltlich verschieden, nicht nur in ihrer Bewilligung. Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, mit einem Kombiboost, Quotenboosts, Cash-Out und einer breiten Palette an Einzel- und Systemwetten. Loterie Romande betreibt Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im falschen Kanton wohnt, hat nur einen dieser Wege überhaupt offen, und das ist die erste und härteste Zeile jedes Vergleichs: Die Auswahl ist keine Geschmacksfrage, sie ist eine Adressfrage. Erst danach lohnt es sich, über Limiten, Bedingungen und Auszahlungswege zu reden.
Und über die Ausländer reden wir trotzdem, weil sie in jeder Suchanfrage auftauchen. Sie stehen in diesem Vergleich mit demselben Massstab wie die Zugelassenen — und mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass sie keine Schweizer Bewilligung haben. Ein Werbeverbot ist das nicht, eine Empfehlung auch nicht. Es ist der nüchterne Befund eines Marktes, der seine Grenzen selbst gezogen hat.
Aktionen bei Schweizer Wettseiten: klein, gedeckelt und an Bedingungen gebunden
Bei Gratisspielguthaben hört die Souveränität der Anbieter auf. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht hat im Jahr 2025 genau 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht. Man kann sich die Sitzung vorstellen, in der eine Marketingleiterin vierzehn Ideen auf den Tisch legt und mit zweien oder dreien nach Hause geht. Wer aus Deutschland oder Österreich auf den Schweizer Markt schaut, erkennt ihn nicht wieder: Keine Einzahlungsboni mit vierstelligem Volumen, keine Umsatzbedingungen über tausend Franken, keine «100 % auf die erste Einzahlung»-Plakate am Bahnhof.

Für den Vergleich folgt daraus die erste Regel überhaupt. Die Höhe einer Aktion ist das schwächste Merkmal, das eine Wettseite haben kann. Sie ist gedeckelt, sie ist zeitlich begrenzt, sie wird pro Wettendem einmal gewährt — und was zählt, ist die Verzahnung mit dem restlichen Angebot: Gilt der Bonus auch für Kombiwetten, verfällt er bei einem Cash-Out, gibt es einen Mindestquotenwert, ab dem eine Voraussage überhaupt mitzählt?
Was der Kombiboost bringt — und wo er aufhört
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, und zwar für Prematch, Live und Systemwetten. Verlangt sind mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese Staffelung ist das ehrlichste Marketingstück des Schweizer Angebots, und sie liest sich rückwärts besser als vorwärts. Die 100 % stehen am Ende, hinter fünfzehn Voraussagen, jede mit mindestens 1.50. Wer fünfzehn solide Favoriten findet, kommt mit einer Gesamtquote heraus, die im vierstelligen Bereich liegt und deren Eintrittswahrscheinlichkeit im Promillebereich liegt. Der Boost auf den Nettogewinn macht daraus eine Wette mit etwas mehr Ertrag im unwahrscheinlichen Fall — nicht eine Wette mit besserer Aussicht. Die 5 % bei vier Voraussagen sind dagegen erreichbar, und genau dort sitzt der praktische Nutzen: Vier Favoriten mit je 1.50 ergeben eine Kombiquote von etwas über 5.00, und der Zuschlag entschädigt einigermassen für den Nachteil, den jede Kombiwette gegenüber Einzelwetten hat — die Multiplikation der Buchmachermarge.
Zwei Bedingungen gehören ins Kalkül, weil sie den Boost im Alltag auffressen können. Erstens: Der Boost hängt am Online-Kanal. Wer den Wettschein in der App zusammenstellt und per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen lässt — ein Weg, den Sporttip ausdrücklich anbietet —, spielt nicht mehr zwingend unter den Boost-Bedingungen. Zweitens: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, und zwar in dem Moment, in dem man ihn am ehesten brauchen würde. Wer eine Kombiwette mit Boost abschliesst und dann in der zweiten Halbzeit Bauchschmerzen bekommt, entscheidet sich zwischen dem Boost und der Absicherung. Beides zusammen gibt es nicht.
Bei den Verlustlimiten — also dem, was man vor der ersten Teilnahme ohnehin festlegen muss — werden diese Bedingungen nicht dadurch besser, dass man sie später liest.
Quotenboosts und Profitboosts: einmal pro Kopf, limitiert in beiden Richtungen
Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online und nur für Prematch-Einzelwetten mit einer einzigen Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, und beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Einmal-Nutzung ist im Vergleich ein schärferes Kriterium, als sie klingt. Ein Boost, den man einmal im Monat ziehen kann, ist eine nette Geste. Ein Boost, den man einmal und nur auf eine Prematch-Einzelwette ziehen kann, ist ein Instrument für eine ganz bestimmte Handlung — und es lohnt sich, ihn genau dann einzusetzen, wenn man ohnehin vorhatte, eine grössere Einzelwette zu platzieren. Verfallen lassen ist die schlechteste Variante, aber sie verhindert wenigstens, dass man sich eine Wette herbeiredet, die man sonst nicht abgeschlossen hätte. Der Boost ist ein Rabatt auf eine bestehende Absicht, kein Grund für eine neue.
Warum ein «Bonus ohne Einzahlung» hier kaum zu finden ist
Wer nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht, sucht in der Schweiz fast immer am falschen Ort. Die Voraussetzungen liegen nicht bei den Veranstaltern, sondern im Gesetz: Gratisspielguthaben ist der Genehmigungsvorbehalt vorgeschaltet, und deshalb bleibt es bei kleinen, punktuellen Aktionen statt bei der Einzahlungsprämie nach deutschem Muster. Das ist kein Nachteil, sondern eine Verlagerung: Was die Kundenbindung im Ausland über Bonusguthaben macht, macht der Schweizer Markt über Verkaufsstellen, Quoten, Liveangebot und den Kombiboost.
Wer die Bedingungen einer ausländischen Seite als Vergleichsmassstab nimmt, vergleicht deshalb nicht zwei Aktionen, sondern zwei Rechtsordnungen. Auf einer ausländischen Seite ist die Aktion typischerweise grosszügig und ihre Umsatzbedingung das eigentliche Geschäft; auf einer Schweizer Seite ist die Aktion bescheiden und ihre Umsatzbedingung weiterhin das eigentliche Geschäft, nur mit kleinerer Zahl. Die Bedingung bleibt immer der interessantere Teil, und bei den Zugelassenen ist sie wenigstens nach Vorgaben der Aufsicht gestaltet.
Die Rangliste: zwei Bewilligungen, ein Kritisch-Blick auf die zehn Wettseiten
Die folgenden zehn Seiten zerfallen in zwei Gruppen, die nicht zusammengehören und nicht zusammengerechnet werden dürfen. Zwei von ihnen haben eine Schweizer Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, unterstehen der Gespa und bedienen je ein eigenes Gebiet. Die anderen acht haben keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Erlaubnis entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und keine dieser Seiten hat Anschluss an das Sperrregister oder Schweizer Rechtsschutz.
| Wettseite | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Erlaubnis |
|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel |
| Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| IviBet | keine | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| FortuneJack | keine | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetAlright | keine | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| GG.BET | keine | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| Unibet | keine | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| X3Bet | keine | Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz |
| PowBet | keine | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | keine | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle sagt in ihrer letzten Spalte mehr, als sie zu sagen scheint. Bei acht der zehn Zeilen steht im Grunde dasselbe, und das ist kein Datenloch, sondern das Ergebnis der Prüfung: Eine Bewilligung, die in Curaçao, Malta oder Deutschland erteilt wurde, gilt in der Schweiz nicht, unabhängig davon, wo sie ausgestellt ist. Wer sich eine grosszügige Lizenzangabe als Qualitätsmerkmal ansieht, bewertet damit ein Papier, das vor einem Schweizer Gericht keinen Franken wert ist. Und der Name Tobique in der Zeile von X3Bet ist insofern aufschlussreich, als er zeigt, wie weit die Kette zwischen einer Seite und ihrer gemeldeten Erlaubnis reichen kann.
Zu den letzten beiden Spalten gehört eine Fussnote, die keine Fussnote ist. Art. 4 BGS macht jede ausländische Bewilligung für Schweizer Sportwetten gegenstandslos. Was auf der Habenseite bleibt, ist die einzige legale Durchführung, die es hier gibt — und die ist doppelt bewilligt, einmal für die Veranstaltung und einmal für das einzelne Spiel. Keine der acht anderen Seiten kann das vorweisen.
Was sich sinnvoll vergleichen lässt und was nicht
Ein Vergleich braucht Merkmale, die etwas aussagen. Werbebudget und Bonusversprechen gehören nicht dazu; sie sind Reklame und keine Eigenschaft der Seite. Unter den Zugelassenen sind es fünf Merkmale, die einen Unterschied machen: das Gebiet, über das eine Anmeldung überhaupt möglich ist, die Einsatzgrenzen, die Auszahlungswege, der Umfang des Liveangebots und die Marge, die in der Quote steckt.
Das Gebiet zuerst, weil es nicht verhandelbar ist. Sporttip läuft in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport läuft in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für die Anmeldung zu einem Onlinekonto reicht die Wohnsitznahme in der Schweiz nicht aus; sie muss im jeweiligen Gebiet liegen.
Die Einsatzgrenzen als zweites. Sie sind bei diesen beiden Veranstalterinnen das, was in anderen Märkten der Mindesteinsatz ist und in der Schweiz zusätzlich der Höchsteinsatz — ein Instrument, das nicht nur die Verluste begrenzt, sondern auch das Geschäftsmodell ordentlich hält. Wer in Zürich wohnt und zehntausend Franken auf eine Systemwette setzen will, kann das bei einer Veranstalterin tun, für die das Steuersubstrat einer öffentlichen Aufgabe dient.
Drittens die Auszahlung. Spielguthaben geht innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer sein Konto regelmässig leerräumt, zahlt ab der dritten Auszahlung für das Aufräumen.
Viertens das Liveangebot, fünftens die Marge in der Quote. Beim Liveangebot ist die tatsächliche Frage nicht, ob es Livewetten gibt — die gibt es, sofern die Veranstalterin über die entsprechende Entscheidung verfügt —, sondern wie die Regeln im Spielentscheid greifen. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist kein Trick, es ist die Notwendigkeit, die aus einer Datenübertragung mit Verzögerung folgt — aber es ist eine Regel, die man kennen sollte, bevor man in der 89. Minute auf den nächsten Treffer setzt. Der Unterschied zwischen einem Treffer in der 90. Minute und einem Treffer in der 93. Minute beträgt hier nichts, während er auf dem Platz alles bedeutet.
Zur Marge finden Sie im Abschnitt «Marge in der Quote: die Rechnung hinter jeder Wettseite» eine detaillierte Rechnung. So viel vorweg: Sie ist das einzige Merkmal, das sich über Anbieter hinweg überhaupt messen lässt, und sie ist in der Schweiz keine Frage der Anbietergüte, sondern der jeweiligen Sportart und des jeweiligen Marktes.
2026: was ein Vergleich nicht mehr leisten kann
Ein Vergleich der Wettseiten in der Schweiz stösst an eine Grenze, die er sich nicht selbst gesetzt hat. Er kann zwei Anbieter nebeneinanderstellen, ihre Limiten, ihre Auszahlungswege und ihre Marktabdeckung prüfen und zu einem Ergebnis kommen. Er kann nicht zehn gute Seiten vorschlagen, weil es keine zehn gibt. Es gibt zwei, und ihre Gebiete überschneiden sich nicht — ausser für einen Wohnsitzwechsel, für den niemand die Wettseite wechselt.
Wer diese Grenze akzeptiert, gewinnt an anderer Stelle. Er kann auf einen Blick sehen, dass ein deutscher Anbieter mit grosser Aktion nicht dasselbe Produkt ist wie der Schweizer Veranstalter, sondern ein anderes Rechtsverhältnis — mit anderen Rechten, anderer Aufsicht und einem anderen Steuerpflichtigen am Ende der Auszahlung. Und er kann für jede Seite, die er trotzdem prüft, eine Frage stellen, die den ganzen Vergleich in einem Satz auflöst: Wer geht meinen Anspruch durch, wenn die Auszahlung nicht kommt? Bei den Zugelassenen ist die Antwort eine mit Adresse. Bei allen anderen lautet sie niemand.
Marge in der Quote: die Rechnung hinter jeder Wettseite
Zwei Quoten von 1.90 und 1.90 auf ein Zwei-Weg-Ereignis — ein Rechenbeispiel, keine Preise eines realen Marktes. Der Kehrwert der ersten Quote beträgt rund 0,526, der Kehrwert der zweiten ebenfalls rund 0,526. Die Summe liegt bei etwa 1,053, der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze, der über diesen Markt zurückfliesst, bei etwa 95 %. Die Marge — für den Buchmacher bleibt der Rest — liegt damit bei ungefähr 5 %. Diese Grösse ist der Preis, den jeder Wettende beim Abschluss zahlt, unabhängig davon, ob die Wette gewinnt: Dieselbe Quote müsste bei fairer Bewertung 2.00 betragen. Erhält sie 1.90, ist der Erwartungswert des Einsatzes unter jeder Wahrscheinlichkeitsannahme negativ.
Sind beide Seiten eines Marktes mit demselben Aufschlag belegt, verschwindet die Marge nicht durch Kombinieren. Sie multipliziert sich. Für die verbleibenden Fragen zu Limiten, Sperren und Steuern gilt: Je mehr Kombiwetten man auf zwei-Weg-Märkten stapelt, desto tiefer rutscht der Erwartungswert der Wette.
Die Zahl, die der Laie liest, ist Qute. Die Zahl, die die Veranstalterin schreibt, ist Qute. Die Zahl, die in einem Vergleich etwas über Quoten sagt, ist die Auszahlungsquote, und die berechnet man nur aus den Quoten selbst.
Zwischenstand und die Grenze dieses Vergleichs
Die Rangliste beruht auf Angaben von zwei Anbietern, die ihre Regeln, ihre Limiten und ihre Steuerlogik offenlegen, deren Angebot aber auf ein Gebiet und einen Sportartenkatalog begrenzt ist. Wer ausserhalb des jeweiligen Gebiets wohnt, kann mit dieser Liste wenig anfangen. Für ihn bleiben die ausländischen Seiten — beschrieben, aber ohne Bewilligung.
Die Rangfolge selbst wird deshalb nicht erzwungen. Wer im Gebiet von Swisslos wohnt und ein grosses Wettprogramm mit frühen Limiten für Kombiwetten und Systemwetten sucht, findet bei Sporttip die vollständigere Antwort. Wer im Gebiet der Loterie Romande wohnt, findet bei Jouez Sport dieselbe Logik in einem Landesteil, der eigene Verkaufsstellen und eigene Kundenkreise hat. Zwei Wege, zwei Publikumsgruppen, ein Gesetz. Der Vergleich endet hier nicht mit einem Sieger, sondern mit der Frage, in welchem der drei Gebiete man überhaupt wohnt.
Ein Vergleich, der zur Adresse passen muss
Nicht alle, die nach Wetteiten für alle Seiten suchen, suchen eine Rangliste. Viele suchen eine, die zu ihrer Lebenslage passt, und das ist eine andere Frage. Sie lautet nicht «Welche Seite ist die beste?», sondern «Welche Seite ist in meinem Kanton überhaupt zugänglich, und wie unterscheidet sich das Angebot von dem, was ich kenne?»
Drei Wege lassen sich unterscheiden. Wer über ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz zahlt, ein beschränktes Budget, Fiski ausserhalb der Schweiz aber Wetteiten mit Paypal sucht, dem sei die Situation eines Vergleichs, die sein Suchbegriff nicht abbildet. Wer über Paypal wetten will, wird bei den Zugelassenen ohnehin nicht fündig: bei Swisslos läuft das Aufladen des Spielkontos nicht über einen Kreditkarten-Acquirer.
Fiski ausserhalb der Schweiz jedoch — und das ist die Antwort auf einen anderen Teil dieses Satzes — liegen mit eingeschränktem Angebot.
Wer dagegen ein Wettkonto mit einem Zahlungsweg sucht, der nicht über eine Schweizer Bank läuft, findet bei den zugelassenen Anbietern nichts. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, bestätigt direkt in der PostFinance App; Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das Zahlungsmittel bestimmt darüber, welche Wetteiten mit Bitcoin oder anderen Coins überhaupt in Frage kommen: nämlich keine der zugelassenen.
Der dritte Weg ist der des reinen Freizeitspielers, der eine Wette pro Woche auf sein Fussballspiel setzt. Für ihn sind die Unterschiede zwischen Limiten und Auszahlungswegen akademisch. Was ihn betrifft, ist der Mindesteinsatz von CHF 1 bei Sporttip und die Tatsache, dass die Limite nicht am Einsatz allein hängt.
Der Weder-noch-Fall gehört an den Schluss dieser Liste, und er ist keine Empfehlung, sondern eine Warnung.
Die Personen, die den schweizweiten Registereintrag im Selbstsperrregister haben, können ihr Konto nur nach Ablauf der Frist wieder öffnen. Vor der ersten Teilnahme setzt man Limiten; die Sperre folgt derselben Idee.
Wer sich für eine Wetteite entscheidet, entscheidet deshalb über mehr als eine Oberfläche. Er entscheidet darüber, welche Regeln für ihn gelten, wer im Streitfall zuständig ist und ob ein Teil seines Einsatzes einem öffentlichen Zweck oder einem privaten Anteilseigner zufliesst. Diese Überlegung ist der eigentliche Inhalt eines Vergleichs.
Die Begriffe, mit denen man dabei hantiert, sind keine Nebensache. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung sind zwei verschiedene Dinge; die Rede von der «Lizenz» trifft die Sache nicht, weil an die Bewilligung Rechte und Pflichten geknüpft sind, die eine Lizenz nirgends auslöst. Wer das auseinanderhält, erkennt auch, warum die Frage nach der Zahl der Anbieter in der Schweiz keine Wettbewerbsfrage ist.
Der Begriff «beste Wettseite» und was er verdeckt
In Deutschland und Österreich ist die Wendung «beste Wettseite» ein Titel, der aus einer Rangfolge von zwanzig Anbietern vergeben wird, und man kann sie in einer beliebigen Woche in vier Fachmedien mit vier verschiedenen Erstplatzierten lesen. In der Schweiz führt dieselbe Wendung zu einem Methodenproblem: Sucht man nach der «besten Wetteite», sucht man nach einem Vergleich, der genau zwei Kandidaten kennt. Der Titel ist dann nicht falsch, sondern leer. Er sagt, dass eine von zwei Seiten den ersten Platz belegt.
Sinnvoller ist die Frage nach der nächstliegenden Seite. Vier Merkmale tragen eine solche Entscheidung: Wohnsitz im Gebiet, gewünschter Einsatzkorridor, gewünschte Wetteart und die Häufigkeit, mit der man überhaupt einzahlt und auszahlt. Die gute Nachricht ist, dass von den zehn Namen, die eine Suchmaschine ausspuckt, genau zwei diese vier Fragen überhaupt beantworten können. Die schlechte ist, dass daneben neun andere stehen, deren Beantwortung jeweils dieselbe ist.
Neue Wettseiten: ein Phänomen, das die Schweiz nicht kennt
In Spanien flackern Akquiseaktionen in Wellen über den Markt. Auch das ist eine deutsche und österreichische Beobachtung, keine Schweizer. Neue Wettseiten gibt es hier nur insoweit, als eine Seite ihre Domain wechselt, wenn sie nach einer gemeldeten Sperrung eine neue durchsetzt.
Wer auf eine neue Seite aufläuft, sollte deshalb eine Frage stellen: Wer steht dahinter, und wo läuft ein Streit über eine Auszahlung? Eine neue Domain ist kein neuer Anbieter. Sie ist oft dieselbe Firma mit einer neuen Adresse, und das Datum, an dem sie zum ersten Mal erschien, bleibt der relevanteste Teil ihrer Bewerbung.
MMA, Livewetten und der eigene Geschmack: Wetteiten für alles
Anfragen nach der besten Wetteite für MMA-Wetten oder nach Wetteiten für alles setzen voraus, dass eine Seite ihre Sportartenliste frei zusammenstellt. In der Schweiz ist die Liste der Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten geschlossen und von der Aufsicht bewilligt. Es gibt keine Turniere, die nur auf einer Seite fehlen. Die Grenze verläuft nicht zwischen Anbietern, sondern zwischen Eingaben, die den einen oder den anderen Anbieter je nach Wohnort ausschliessen — und jemand mit Wohnsitz im Tessin, aber Interesse an einem französischsprachigen Spielerkreis, gehört nicht zum Publikum von Jouez Sport.
Was daraus für den Nutzer folgt, ist die Umkehrung der üblichen Suche. Statt nach der grössten Abdeckung zu suchen, sucht man die Wetteite, deren Geschäftsmodell die eigene Sportbegeisterung überhaupt vorsieht.
Kriterien, die ein Vergleich braucht — und Zahlen, die wenig aussagen
Vier Arten von Angaben tauchen in jedem Wetteiten-Vergleich auf, und drei von ihnen sind wenig wert.
Die Höhe des Bonus ist die erste, und sie ist ein Köder. Sie sagt nichts über den Preis der Wette. Ein Anbieter mit 100 Franken Bonus und eines mit 60 Franken kann denselben Erwartungswert für den Nutzer haben, und der Anbieter mit gar keinem löst am wenigsten Erwartungen aus.
Die Zahl der Zahlungsarten ist die zweite, und sie ist nur insoweit informativ, als sie für die Auszahlung relevant ist. Wer nie auszahlt, hat davon nichts. Wer oft auszahlt, für den ist die Kommission ab der dritten Auszahlung interessanter als die Zahl der Zahlungsarten.
Die Zahl der Live-Märkte ist die dritte. Sie variiert mit dem Kalender. Die vierte ist die Marge, und sie ist die einzige der vier, die sich messen lässt.
Was ein Vergleich wirklich braucht: ein Kriterium, das jeden Kandidaten auf dieselbe Weise behandelt und sich nicht durch Reklame verschieben lässt. Das ist bei der Marge der Fall. Bei einer Oberfläche nicht, bei einer Aktion nicht, bei einer Zahlungsart nicht.
Rechtslage: warum ein Vergleich mit ausländischen Seiten ohne Aufsicht ist
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und unterstehen dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig — sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos, und wer Sport- und Casinowetten in eine Schublade wirft, landet bei der falschen Behörde und beim falschen Regelwerk.

Eine Bewilligung braucht nach dem Gesetz zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, der jeden Vergleich mit einer ausländischen Seite zu einem Vergleich ohne Schweizer Aufsicht macht, und es ist kein Auslegungsergebnis, sondern eine Bestimmung des Gesetzes.
Zwei Veranstalter, ein geteiltes Land
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos tritt mit dem Produkt Sporttip auf, die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet ihre Spiele gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Gebiete sind exklusiv. Sporttip läuft im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und in Liechtenstein; Jouez Sport läuft in den sechs Westschweizer Kantonen. Der Grund für die Aufteilung ist historisch: Geldspiele wurden von den Kantonen geordnet, bevor der Bund sie ordnete, und die Westschweizer Kantone hatten immer ihren eigenen Verbund. Wer das als Wettbewerbsmangel beklagt, klagt über die Kantone, nicht über die Anbieter.
Der Reinertrag geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang um dreizehn Millionen Franken ist für sich eine kleine Marktnachricht: Der Sportwettenanteil ist gesunken, während der Gesamtreingewinn gestiegen ist.
Die Marge, die im Quotenschlüssel steckt
Der Quotenschlüssel, in der Marktsprache auch Auszahlungsquote, ist der Anteil aller Einsätze eines Marktes, der an die Wettenden zurückfliesst. Er berechnet sich aus den Quoten aller Ausgänge: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte. Die Marge ist 100 % minus den Quotenschlüssel.
Für das Rechenbeispiel mit zwei Quoten von je 1.90 ergibt das eine Auszahlungsquote von etwa 95 % und eine Marge von ungefähr 5 %. Das ist ein Wert für diese fiktive Konstellation, nicht ein Wert für Sporttip oder Jouez Sport, und kein Wert, den man auf einen realen Markt übertragen kann. Die reale Marge hängt von der Sportart, dem Wettbewerb, der Wettart und dem Zeitpunkt ab — und das ist der Grund, warum verschiedene Anbieter in derselben Sportart unterschiedliche Quoten zeigen, ohne dass man daraus eine Rangfolge der Qualität ableiten könnte.
Die Marge wirkt unsichtbar. Sie sitzt in jeder Quote, und ihre Wirkung zeigt sich in der Summe der Wetten. Bei einem Quotenschlüssel von 95 % kostet jeder Franken Einsatz im Durchschnitt fünf Rappen, unabhängig vom Ausgang der Wette.
Dass am Ende der Erwartungswert negativ ist, ist keine Besonderheit der Schweizer Anbieter. Es ist die Eigenschaft jedes Buchmachers, und der Unterschied liegt in der Höhe der Marge und in den Nebenkosten: Wechselkurse und Währungsumrechnung beim Aufladen, Kommission ab einer bestimmten Auszahlung, Gebühren oder Mindestbeträge.
Wer eine Wetteite vergleicht, sollte deshalb beides prüfen: die Marge in der Quote und die Kosten drumherum. Eines von beiden allein ergibt ein schiefes Bild.
Was man wetten darf — und was nicht
Die Einteilung, die in anderen Märkten üblich ist, gilt hier nicht. Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Wer sich an solche Wetten aus einem anderen Land erinnert, erinnert sich an einen anderen Rechtsrahmen.
Wie breit das erlaubte Angebot ist, zeigt sich nicht im Kalender, sondern in der Liste der von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Diese Liste in der Version 10.09.2026 ist abschliessend, und sie ist an mehreren Stellen enger, als der Laie vermutet: Qualifikationsrunden sind nur aufgenommen, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Wer also nach der Wetteiten für alles sucht und dabei an Darts, Handball, Eishockey und Esport denkt, findet bei den Zugelassenen drei und nicht vier Antworten, und das ist kein Zufall, sondern eine Bewilligungsfrage. Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Livewetten sind erlaubt, prematch und live, wenn die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte besteht nicht. Cash-Out ist dagegen gesetzlich nicht geregelt und damit Sache der jeweiligen Anbieterin: Was eine Wettseite als Feature beschreibt, ist kein Recht, das der Nutzer einfordern könnte. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich bei Online-Wetten und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Das sind Bedingungen, die man in einem Vergleich als das lesen sollte, was sie sind: eine Dienstleistung mit Vorbehalt. Die frühe Auszahlung hat ihren Preis, und der Preis ist der Verzicht auf einen Teil des möglichen Gewinns. Wer oft casht, zahlt diesen Preis oft, und wer eine Kombiwette mit Kombiboost casht, verliert zusätzlich den Boost.
Ausländische Seiten: keine Bewilligung, kein Rechtsschutz
Eine ausländische Erlaubnis — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was auf einer ausländischen Seite fehlt, ist mehr als eine Erlaubnis. Es gibt keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung und keinen Schweizer Rechtsschutz. Der Ort, an dem man sich beschwert, liegt im Ausland, wenn er überhaupt existiert. Es gibt auch kein Instrument, mit dem Schweizer Banken oder Kartennetzwerke solche Zahlungen blockieren; das ist ein häufiges Missverständnis, und es macht die Kontoeröffnung nicht sicherer, sondern nur die Fehlvorstellung verbreiteter.
Blockiert wird stattdessen auf der Ebene der Domain. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dafür die Praxis des Domain-Hoppings und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 als auf der Liste geführt beschrieben wird. Für den Nutzer bedeutet das eine instabile Adresse, die sich nicht nach dem Willen des Nutzers richtet: Wer heute wetteiten für alle im Browser tippt, landet morgen auf einer anderen Domain, während die Seite, die er gestern meinte, nur noch als Zahl in einer Liste existiert.
Spielerschutz als Vergleichskriterium: Limiten, Sperren und der Ernstfall
Verlustlimiten sind in der Schweiz nicht ein Extra, das eine Seite anbietet und eine andere weglässt, sondern eine Pflicht der Veranstalterin. Sie muss vor der ersten Teilnahme einen oder mehrere Höchstwerte für die täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsätze oder Verluste verlangen. Die Limite setzt der Spielende selbst, nicht der Staat, und deshalb ist die Angabe der Höchstwerte in einem Vergleich sinnvoller als die Angabe ihrer Zahl.
Bei Sporttip heisst das konkret: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind die bemerkenswerteste Zahl in diesem Absatz. Gesetzlich wäre eine Erhöhung nach 24 Stunden zulässig; in den eigenen Bedingungen wenden die Veranstalter 72 Stunden an. Wer sich eine höhere Limite setzt, wartet also länger, als das Gesetz verlangt. Das ist eine Wartezeit, die den Impuls vom Beschluss trennt, und sie kostet den Impuls die Wirksamkeit.
Die drei Fristen sind im Übrigen nicht dekorativ. Eine Tages-, Wochen- und Monatslimite zusammen ergeben ein Kontrollsystem, das einen schlechten Tag, eine schlechte Woche und einen schlechten Monat getrennt abbildet. Wer nur die Monatslimite ernst nimmt und den Rest als Formularpflicht behandelt, hat das Instrument missverstanden.
Sperren: produktbezogen, befristet und schweizweit
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Der Registereintrag ist der Teil, der über die Schweiz hinausreicht. Ein Spieler, der sich einmal landesweit sperren lässt, findet diese Sperre nicht nur auf der Wettseite wieder, sondern an jedem Schweizer Ort, an dem gespielt wird. Für einen Vergleich heisst das: Die Selbstsperre des ausländischen Anbieters ist eine Sperre auf dieser Seite.
In der Selbstkontrolle ist die freiwillige Sperre nur der zweite Weg. Die erste Stufe sind die Limiten, die man vor dem ersten Einsatz setzt, und die zweite ist die Pause, die auf Wunsch gewährt werden muss.
Der Verkauf an der Verkaufsstelle — und was eine Prüfung dort zeigt
Die Aufsicht testet den Verkauf. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist die Zahl, die man vor einer Empfehlung kennen sollte.
Für den Onlinebereich gilt anderes: Minderjährige werden nicht zugelassen, es gibt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, und zur Registrierung braucht es neben dem Mindestalter von 18 Jahren einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet sowie einen bestehenden Registereintrag der Sperre.
Wer dem Schutzlabel vertraut hat, muss seine Erwartung präzisieren.
Steuern: der Freibetrag, die Westschweizer Kantone und die Falle im Ausland
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; erst darüber wird die Steuer fällig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich davon, deshalb ist jede kantonal genannte Zahl eine Zahl für diesen Kanton und nicht für die Schweiz.
Die praktische Folge: Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb des Freibetrags, bekommt seinen Gewinn ohne Steuerabzug und muss nichts melden. Oberhalb des Schwellenwerts behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man erstattet bekommt, wenn man den Gewinn in der Steuererklärung deklariert. Die 35 % sind kein Steuersatz, sondern ein Sicherungsmittel.
Gewinne bei ausländischen Anbietern kennen dagegen keine Verrechnungssteuer. Der Kanton Thurgau behandelt sie in der Steuerpraxis als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe des Betrags. Das ist ein Detail mit Sprengkraft: Zwischen zwei Geboten, von denen eines die Steuer auf dem Papier kennt und das andere nicht, ist das scheinbar freundlichere kein Vorteil, sondern ein zusätzliches Steuersubstrat.
Eine allgemeine Steuerpflicht: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Eine Wetteiten-Bewertung kann die persönliche Steuersituation nicht klären.
Zahlungen bleiben am Namen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Kryptowährungs-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht; das ist kein Farbbeispiel, sondern eine Vorgabe, die mit dem Kontobezug verknüpft ist. Ein Spieler bekommt kein Kredit bei einer bewilligten Veranstalterin.
Spitze: die zehn Wettseiten im Vergleich
Wer die folgenden Blöcke liest, sollte zwei Fragen getrennt halten. Die erste betrifft das Gebot, die zweite die Bewilligung. Bei den acht ausländischen Marken gilt die Bewilligungsfrage als beantwortet, und über ihr Angebot steht in diesem Vergleich nichts, weil nichts Geprüftes bekannt ist. Wer dort ein Konto eröffnet, prüft das Angebot selbst.
Sporttip — die vollständigste Antwort für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos betreibt Sporttip auf einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung, die Swisslos als ein Grossspiel veranstaltet, unter der Aufsicht der Gespa. Der Sitz der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft ist Basel. Wer in einem der Vertragskantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann sich für ein Onlinekonto registrieren. Wer dort nicht wohnt, kann es nicht, unabhängig davon, ob er Schweizer Bürger ist.
Das Produkt ist für den Vergleich das interessanteste, weil es die meisten prüfbaren Regeln hat. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Ein Mindesteinsatz von einem Franken ist der Zugang zu Wetten, die man über den Ergebnisverlauf hinaus verfolgen kann. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 bei der Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 bei der Systemwette ist die Schranke, an der das Angebot für grosse Spieler aufhört. Wer gewohnt ist, fünfstellige Beträge auf ein Spiel zu setzen, findet hier keine Plattform. Das ist keine Beschränkung, die man wegdiskutieren kann: Sie steht in den Bedingungen, und Swisslos kann sie jederzeit ändern.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen ist es die Gesamtquote, das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung ist unscheinbar und trotzdem der einzige Punkt, an dem die Schweiz wirklich kleinlich ist: Aufgerundet wird nur einmal, und herabgesetzt wird immer.
Jouez Sport — dasselbe Gesetz, ein anderer Landesteil
Loterie Romande betreibt Jouez Sport auf einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung desselben Typs, unter derselben Aufsicht. Sie ist, wie die Bewilligung, ein Grossspiel. Das Institut ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Der Vertriebsweg ist damit ein anderer als bei Swisslos: Nur schon 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende sind ein Publikumsgeschäft, das in der Westschweiz als Lotterie völlig selbstverständlich ist. Die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden das Gebiet, und wer dort wohnt, findet Jouez Sport als den zugelassenen Weg; wer dort nicht wohnt, kommt für ein Onlinekonto nicht in Frage.
Für den Vergleich ist an Jouez Sport die Zahl der Verkaufsstellen der interessanteste Teil, weil sie den rechtlichen Rahmen nicht nur erfüllt, sondern lokal verankert. Eine 2’350-fache Präsenz, die auf dieselben kantonalen Fonds einzahlt wie das Sportwettenangebot, macht die Bevölkerung damit zu, was das Verkaufsstellen-in-der-Westschweiz-Profil offenbart.
Wer im entsprechenden Gebiet wohnt, kann sich bei Jouez Sport registrieren — und nicht bei einem der acht ausländischen Namen. Für den Rest der Schweiz gilt: Wo die beiden Bewilligungen geografisch aufhören, beginnt der Bereich ohne Bewilligung.
IviBet — keine Schweizer Bewilligung
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Wirkung; die Seite hat keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister und gewährt keinen Schweizer Rechtsschutz. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.
FortuneJack — keine Schweizer Bewilligung
FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung, mit denselben Folgen. Eine gemeldete ausländische Erlaubnis ist in der Schweiz wirkungslos, auch weil der Anschluss an das Sperrregister fehlt.
BetAlright — keine Schweizer Bewilligung
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Hier liegt keine Schweizer Bewilligung vor, und eine ausländische Erlaubnis vermag an der Rechtslage nichts zu ändern.
GG.BET — keine Schweizer Bewilligung
GG.BET hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Geltung; die Seite steht auf der Sperrliste der Gespa.
Unibet — keine Schweizer Bewilligung
Unibet hat keine Schweizer Bewilligung. Was an Erlaubnissen aus dem Ausland gemeldet wird, ist in der Schweiz bedeutungslos.
X3Bet — keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Erlaubnis Tobique
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Erlaubnis lautet auf Tobique in Kanada — ohne jede Wirkung im hiesigen Rechtsraum.
PowBet — keine Schweizer Bewilligung
PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete ausländische Erlaubnis bleibt in der Schweiz wirkungslos.
BetFury — keine Schweizer Bewilligung
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Erlaubnisse aus anderen Ländern ändern nichts an der Rechtslage in der Schweiz.
Wohin mit dem ersten Frank: eine Leseanleitung für die Liste
Wer zwischen diesen Namen wählen will, braucht keine weitere Zeile. Zwei Namen tragen eine Schweizer Veranstalterbewilligung, acht nicht, und die Wahl zwischen den beiden ersten Namen entscheidet sich an der Wohnadresse, nicht am Geschmack. Wer sein Gebiet kennt, kennt seinen Anbieter.
Für alle, die trotzdem über die Grenze schauen: Die Sperrliste der Gespa ist öffentlich, und sie ist der einzige Ort, an dem man eine ausländische Domain in der Schweiz überhaupt mit einer offiziellen Eigenschaft wiederfindet. Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes verbietet die Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, und Art. 131 bewehrt dieses Verbot mit einer Busse von bis zu CHF 500’000. Diese Zeilen sind deshalb keine Werbung, sondern Beschreibung: Der Vergleich stellt fest, was auf dem Schweizer Markt zugelassen ist, und er nennt, was nicht zugelassen ist.
Häufige Fragen
Nach welchen Kriterien lassen sich Wettseiten sinnvoll vergleichen?
Nach Merkmalen, die sich auf jeden Kandidaten gleich anwenden lassen: Gebiet und Zugang, Einsatz- und Verlustlimiten, Auszahlungsweg und Nebenkosten, Umfang des Liveangebots und Regelwerk, und die Marge in der Quote. Bonusversprechen und Werbebudget sagen nichts über den Preis einer Wette und gehören nicht in die Rangfolge.
Wie kommt es, dass in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.
Wie viel Marge steckt in den Quoten, und wie vergleicht man sie?
Die Marge ist 100 % minus den Quotenschlüssel, den man aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes erhält. Bei zwei Quoten von je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge also bei ungefähr 5 %. Reale Werte hängen von Sportart, Wettbewerb und Zeitpunkt ab.
Wie unterscheiden sich die Einsatzgrenzen bei den beiden zugelassenen Anbietern?
Sporttip erlaubt Einzel- und Kombinationswetten von CHF 1 bis CHF 1’000; bei Systemwetten liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Was bedeutet es für einen Vergleich, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?
Dass die bewilligungsfreie Seite ausserhalb jeder Schweizer Aufsicht steht: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, eine Domain, die auf der Sperrliste landen und per DNS gesperrt werden kann. Eine ausländische Erlaubnis hat nach dem Geldspielgesetz in der Schweiz keine Wirkung.
Was kostet die Auszahlung bei Swisslos?
Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos zweimal kostenlos Spielguthaben auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Vergleich – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
