Wettseiten mit Bonus: kleine Prämien hier, grosse Versprechen ohne Bewilligung

Updated Oktober 2026
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Ein kleines, mit Schnur verschnürtes Päckchen liegt auf einem Holztisch neben einem Bleistift.

Wer «Wettseiten mit Bonus» in die Suchzeile tippt, erwartet eine Liste mit Zahlen. Einen Betrag, eine Bedingung, ein Häkchen. Die Schweizer Wirklichkeit sieht anders aus, und sie lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und nur zwei Veranstalter dürfen hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten. Wer ein grosses Willkommenspaket sucht, findet es — bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz und ohne Anschluss an das Sperrregister.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Das ist keine schlechte Nachricht, sondern eine Einordnung. Im Folgenden geht es darum, welche Wege offenstehen, was jeder einzelne kostet und für wen er taugt.

Datenstand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bewilligungen und Aufsichtsinformationen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.

Was eine Wettseite mit Bonus in der Schweiz überhaupt anbieten darf

Der Begriff «Bonus» deckt drei völlig verschiedene Dinge. Da ist die Gratiswette, bei der ein Einsatz geschenkt wird — ihr Einsatz wird im Gewinnfall nicht mitausbezahlt. Da ist das Gratisspielguthaben, ein Guthaben auf dem Spielerkonto, das sich zum Wetten verwenden, aber nicht auszahlen lässt. Und da sind Quoten- und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn einer bestimmten Wette erhöhen. Alle drei fallen unter dieselbe Regel: Wer sie anbieten will, braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Zwei Veranstalter teilen sich das Land. Swisslos betreibt Sporttip; sie ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Für Spielende heisst das eine unbequeme Reihenfolge: erst der Wohnsitz, dann das Konto, dann die Aktion. Ein Wettkonto lässt sich nur eröffnen, wer im Gebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt. Wer in Zürich lebt, kommt an Sporttip, aber nicht an Jouez Sport; wer in Genf lebt, umgekehrt. Und wer in keinem der beiden Gebiete wohnt, hat in der Schweiz gar keinen Zugang zu einer bewilligten Sportwette.

Warum die Prämien hier klein bleiben

Klein ist nicht dasselbe wie unbedeutend. Ein Blick in die Bedingungen zeigt, wo der Rahmen liegt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

CHF 10. Für ein Angebot, das über drei Monate läuft, in Stadien beworben wird und an sieben Tagen greift. Wer von einer ausländischen Seite ein Vielfaches davon gewohnt ist, mag das für einen Druckfehler halten. Es ist eine Folge der Bewilligungspflicht: Jede Gratiswette, jedes Spielguthaben muss vorab genehmigt werden, und die Aufsicht prüft den Mechanismus, nicht die Werbewirkung. Das drückt die Höhe und die Fantasie gleichermassen.

Dasselbe Muster bei Sporttip. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt dann 5 %. Wer es auf sieben solche Voraussagen bringt, erhält 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Lesen wir das genau. Nicht 100 % auf den Einsatz, sondern 100 % auf den Nettogewinn — und das erst ab fünfzehn Voraussagen, jede mit Quote 1.50 oder mehr. Das ist keine Willkommensprämie, das ist eine Prämie für sehr gute Wettscheine.

Wo die ausländischen Pakete herkommen

Die grossen Willkommensangebote, die in Suchergebnissen dominieren, stammen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. 20Bet, BassBet, Jackbit, Interwetten, 1Bet, Coolzino, MyStake und WirWetten gehören zu dieser Gruppe. Sie sind für Schweizer Spielende erreichbar und tauchen in jedem Vergleich auf — deshalb kommen sie auch hier vor, mit denselben Kriterien bewertet und in jedem Fall als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet.

Was das praktisch bedeutet: Eine ausländische Bewilligung — sei es aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Gespa kann seine Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Die Liste, erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht, umfasste Ende 2025 671 Domains.

Der Weg zum Bonus ist also zugleich der Weg aus dem Schutzbereich. Das ist keine Warnung, sondern die Beschreibung des Preises.

Der Vergleich: Zehn Wettseiten nach Art der Aktion, Einsatzgrenzen und Zahlungsweg

Die naheliegende Reihung wäre die nach der Bonushöhe. Sie sagt in der Schweiz nichts, weil die bewilligten Veranstalter keine Höhe anbieten, die sich reihnen liesse. Sinnvoller ist der Blick auf das, was den Alltag bestimmt: welcher Art die Aktion ist, welche Einsatzgrenzen gelten und wie das Geld hinein- und herauskommt.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
20Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
BassBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
1Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
MyStake ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)

Neun der zehn Zeilen tragen in der zweiten Spalte denselben Eintrag. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die zentrale Information dieses Vergleichs: Die Gruppe der Schweizer Anbieter ist geschlossen, und die Gruppe der übrigen Anbieter ist es ebenfalls — aber aus dem umgekehrten Grund. Bei Swisslos und der Loterie Romande handelt es sich um eine Bewilligung, die nach dem Geldspielgesetz erteilt wurde; bei den acht übrigen um das Fehlen genau dieser Bewilligung. Zwischen beiden steht nichts.

Wie unterschiedlich die acht ausländischen Marken im Übrigen aufgestellt sind — welche Zahlungswege sie führen, welche Sportarten sie bewerben, welche Limiten sie setzen — lässt sich nicht aus einer Bewilligungszeile ablesen. Es steht in ihren eigenen Bedingungen, und dort gehört es nachgelesen, bevor Geld fliesst.

Was die Tabelle nicht zeigt und was den Unterschied im Alltag macht, ist die Herkunft des Geldes. Swisslos verlangt für den Bezug von Spielguthaben mindestens CHF 20; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Beide Zahlen sind Limiten, die ein durchschnittlicher Spieler nie erreicht — aber sie markieren, dass ein bewilligter Schweizer Anbieter jeden Franken auf dem Konto nachvollziehen kann.

Einordnung: welcher Weg zu welchem Spieler passt

Der Vergleich endet nicht mit einer Rangliste, sondern mit einer Weiche. Wer im Vertragsgebiet wohnt, den Wohnsitz nachweisen kann und Wert auf Rechtsschutz, geprüfte Bedingungen und Steuerfreiheit unterhalb der Freibeträge legt, hat genau zwei Adressen. Wer bessere Quoten sucht, mehr Sportarten und eine grössere Auswahl an Live-Märkten, landet bei einem Anbieter ohne Bewilligung — und verzichtet dafür auf das Sperrregister, auf den Schweizer Gerichtsweg und auf jede Gewähr, dass eine Aktion nach Schweizer Massstab geprüft wurde.

Beides ist eine Entscheidung, keine Falle. Nur ist die eine Entscheidung deutlich besser dokumentiert als die andere.

Grundlagen: Wie eine Aktion gerechnet wird und was sie am Ende wert ist

Wettseiten bewerben Prozentsätze. Spielende erleben Quoten. Dazwischen liegt eine Rechnung, die niemand in der Werbung erklärt, und ohne sie ist jeder Bonusvergleich Blindflug.

Ein Fahrrad lehnt an einer Backsteinmauer, auf dem Gehweg davor fallen lange Schatten.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Nehmen wir den Kombiboost von Sporttip, weil seine Bedingungen eine seltene Eigenschaft haben: eine Tabelle, aus der die Prämie eindeutig hervorgeht. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 ergeben 5 % auf den Nettogewinn, sieben ergeben 20 %, zehn ergeben 40 %, fünfzehn ergeben 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und alles gilt nur für Online-Wetten.

Rechnen wir das mit einem Einsatz von CHF 10 und vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 durch. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten und liegt bei 9.7920 — nach der Rundungsregel von Sporttip: erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen abgerundet. Der Wettschein zahlt im Gewinnfall also rund CHF 97.90 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 87.90 minus des Einsatzes von CHF 10, also rund CHF 87.90. Genauer: CHF 87.90 Nettogewinn vor Booste. Bei vier Voraussagen gibt es 5 % darauf, das sind rund CHF 4.40 zusätzlich.

Nun dieselbe Wette mit sieben Voraussagen. Wer eine siebte Quote von 1.60 anhängt, vervielfacht die Gesamtquote auf rund 15.67. Bei CHF 10 Einsatz sind das rund CHF 156.70 Rückzahlung und rund CHF 146.70 Nettogewinn. Der Boost liegt hier bei 20 % und bringt rund CHF 29.30 zusätzlich.

Und die lange Variante: fünfzehn Voraussagen. Hängt man an die sieben acht weitere Quoten von 1.60 an, wächst die Gesamtquote auf rund 660. Bei CHF 10 Einsatz ergibt das rund CHF 6’600 Rückzahlung und rund CHF 6’590 Nettogewinn — rechnerisch. Der Boost von 100 % läge dann bei rund CHF 6’590. Diese Zahl ist der Grund, warum die Bedingungen Einsatz und Gewinnerhöhung limitieren: Ohne Deckel wäre der Boost eines einzigen Wettscheins ein Vielfaches des Einsatzes wert, und das wäre kein Anreiz mehr, sondern ein Geschäft.

Genau hier liegt die Verschiebung, die in der Werbung verschwindet. Der Prozentsatz steigt mit jeder Voraussage, die Wahrscheinlichkeit, alle zu treffen, sinkt schneller. Die hundert Prozent sind an den unwahrscheinlichsten Wettschein gebunden, den das Angebot kennt. Der erwartete Booste fällt, während die beworbene Zahl steigt — ein Effekt, den der Blick auf die Randbedingung «mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50» bereits verrät. Jede einzelne Voraussage muss allein aus einer 1.50er-Quote heraus ein Treffer sein.

Wer den Booste für sich abschätzen will, findet die Grenze nicht im Beworbenen, sondern im eigenen Wettschein. Er zeigt sich in der Zahl der nötigen Voraussagen und im Betrag, der zusätzlich auf dem Konto landet, wenn der Schein wirklich aufgeht. Alles andere ist Marketingarithmetik.

Der Anteil, der im Markt bleibt

Es gibt eine zweite Rechnung, die kein Anbieter bewirbt, und sie ist die wichtigere. Der Quotenschlüssel eines Marktes — die Auszahlungsquote — ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus dieser Schlüssel. Sie steckt in jeder Quote, unabhängig davon, ob ein Bonus darauf liegt.

Für den Spielenden heisst das: Ein Bonus von 5 % auf den Nettogewinn und eine Marge von einigen Prozent auf denselben Markt sind Grössen derselben Art. Wer sie zusammen sieht, erkennt, dass ein Bonus zurückgibt, was der Markt vorher genommen hat — und selten mehr. Das ist keine Anklage gegen Boosts, aber es ist der Grund, warum der Prozentsatz auf dem Banner wenig über den Wert einer Aktion sagt.

Der entscheidende Punkt bleibt: In der Schweiz gibt es keinen Anteil, der versteckt wäre. Wer beim bewilligten Veranstalter spielt, spielt in einem Markt, dessen Quotenschlüssel derselben Aufsicht bekannt ist.

Die Rechtslage: Warum Gratisguthaben eine Bewilligung braucht

Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ein Grossspiel; das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, und die Aufsicht führt die Gespa in Bern. Nicht die ESBK — die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz.

Eine Seilbahnkabine schwebt über einer Alpwiese, im Hintergrund zeichnen sich Felswände ab.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht stattdessen die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Ein Wettkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Was überhaupt gesetzt werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version vom 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet — nie Wetten auf Trainingsläufe. Ecken- und Kartenmärkte führt die Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Märkte ein. Cash-Out ist nicht geregelt, es bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters.

Der Preis der Prämie: was eine Zustimmung kostet

Dass Gratiswetten und Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen, ist keine Formalität. Es erklärt, warum die Prämien klein sind, und es erklärt, warum sie eine bestimmte Form haben. Ein genehmigter Mechanismus lässt sich nicht nachträglich aufbohren, weil er in den Bedingungen beschrieben ist.

Der Rahmen dafür findet sich in den Bedingungen der Veranstalter. Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar; bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Wer also CHF 10 Spielguthaben erhält und damit CHF 40 gewinnt, bekommt die CHF 40 — die CHF 10 nicht. Das ist die schlichteste Erklärung des Begriffs, und sie entscheidet mehr über den Wert einer Aktion als jeder Prozentsatz.

Werbetreibende dürfen dabei nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Das erklärt den Ton dieser Seite: beschrieben und bewertet wird, empfohlen nicht.

Wo die Grenze zwischen den beiden Gruppen verläuft

Wer ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, handelt strafbar — bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Die Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste kommen und werden von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS gesperrt (Art. 86–93 BGS). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend. Wer nach einem Bonus sucht, sollte wissen, dass die Adresse, die er heute findet, in einem Monat nicht mehr erreichbar sein kann.

Eine ausländische Bewilligung bleibt in der Schweiz wirkungslos. Kein Schweizer Gerichtsweg, kein Anschluss an das Sperrregister. Ob ein ausländischer Anbieter ein sicherer sei, lässt sich nicht generell beantworten — er ist jedenfalls keiner, weil er ein Bonusversprechen gibt.

Steuern: der Punkt, an dem der Unterschied wirklich Geld wird

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Ein typischer Spieler gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Bei ausländischen Anbietern unterliegen Gewinne nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich; die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer grössere Beträge bei einem Anbieter ohne Bewilligung gewinnt, sollte vorher bei der kantonalen Steuerverwaltung nachfragen. Das ist ein Hinweis, keine Steuerberatung; verbindlich Auskunft gibt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Limiten und Spielerschutz: Was der Bonus nicht ändert

Der wirksamste Schutzmechanismus in der Schweiz steht nicht in den Bedingungen des Anbieters, sondern in der Reihenfolge der Kontoeröffnung. Bevor jemand zum ersten Mal an einer Sporttip-Teilnahme mitwirkt, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist ein Gestaltungsprinzip: Wer in einem schwachen Moment mehr setzen will, muss drei Tage warten. Ein Gratisspielguthaben ändert daran nichts — die Limite bleibt gesetzt, ob die Wette aus regulärem Guthaben oder aus einer Prämie stammt.

Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist der Grund, warum ein Anbieter ohne Bewilligung nicht «gleichwertig» sein kann: Er ist nicht angeschlossen.

Ein Hinweis auf die Grenzen der Kontrolle, gerade an Verkaufsstellen: Gespa-Testkäufe des Jahres 2025 ergaben, dass bei 200 Fällen in 47.5 % der Fälle an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Eine starke Aufsicht ist keine lückenlose.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei der Online-Registrierung braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredite an Spielende sind ausgeschlossen. Wer also mit einem Wettkonto liebäugelt, das Auszahlungen ohne Identitätsprüfung in Aussicht stellt, sollte den Anbieter wechseln statt die Auszahlung suchen.

Die Einsätze selbst sind ebenfalls begrenzt. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wo Aktionsguthaben und Limiten zusammenspielen

Die entscheidende Frage beim Vergleich ist selten «wie hoch», sondern «wie verfügbar». Bei Swisslos liegen zwei kostenlose Auszahlungen von Spielguthaben auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto innerhalb von 365 Tagen an; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Beträge darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Beide Regelwerke enden mit demselben Satz: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Wer also eine Aktion annimmt, sollte vorher wissen, was er bekommt. Zwei Zahlungswege stehen bei Swisslos zur Verfügung, um das Spielerkonto aufzuladen: eine Online-Zahlungsmöglichkeit und der Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Zusätzlich bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wichtig ist die Richtung: Der Zahlungsweg führt zum Aufladen des Kontos, nicht zum Auszahlen von Aktionsguthaben. Wer die Gutschrift abheben will, wird feststellen, dass er es nicht kann — nicht als Fehler, sondern als Bedingung der Bewilligung.

Genau darin liegt die ehrlichste Aussage dieser Seite: Ein Bonus ist bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ein Anreiz zum Spielen, nie eine Auszahlung. Wer ihn als Rabatt versteht, versteht ihn falsch.

Die zehn Wettseiten im Einzelnen

Zehn Anbieter, zwei Gruppen, eine Reihenfolge: zuerst die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter, dann die acht ausländischen Marken. Jede Bewertung folgt denselben Kriterien.

Swisslos Sporttip: der Boostspezialist unter den zwei Bewilligten

Sporttip ist das Produkt, unter dem Swisslos seine Sportwetten führt — und es ist der einzige bewilligte Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort ein Konto eröffnet, spielt in einem Rahmen, in dem der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesperrt werden kann und in dem Verlustlimiten von 1, 7 und 30 Tagen vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen.

Die Aktionspalette ist schmal, aber präzise. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und staffelt die Prämie auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Daneben stehen Quotenboosts — nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage — und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese Verfallregel ist der eigentliche Test. Wer eine geboostete Wette abschliesst und dann den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung. Das ist logisch, aber es ist die Art Bedingung, die man erst merkt, wenn es zu spät ist.

Die Produkttiefe ist beachtlich. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; es lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Dazu ein Regelwerk, das genauer ist als bei den meisten ausländischen Seiten: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur bei entsprechendem Hinweis. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, werden Einzelwetten zurückbezahlt und Voraussagen in Kombinationen auf Quote 1.00 gesetzt. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.

Was hier überzeugt, ist nicht die Bonushöhe — die ist minimal — sondern die Nachvollziehbarkeit. Eine 26-Wochen-Frist und eine 10-Tage-Einsprachefrist sind unbequem, aber sie stehen in den Bedingungen und vor einem Schweizer Gericht. Die Aktionen sind klein, und ein Anreiz, mehr zu setzen als man wollte, geht von ihnen nicht aus.

Loterie Romande Jouez Sport: das Stadionguthaben aus der Westschweiz

Die Loterie Romande bedient mit Jouez Sport sechs Kantone: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Für Deutschschweizer ist das Produkt damit gar nicht zugänglich — der Wohnsitz entscheidet, nicht die Vorliebe.

Das grösste dokumentierte Beispiel einer Aktion ist «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet; wer ihn innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Bemerkenswert ist die Mechanik: Die Aktion verlangt kein Einzahlen, kein Umsetzen und keine Mindestquote. Sie verlangt nur, dass jemand ins Stadion geht und das Konto verifiziert ist. In einem Markt, in dem Gratisspielguthaben der vorherigen Zustimmung der Aufsicht bedarf, ist diese Schlichtheit kein Zufall — sie ist der genehmigungsfähige Weg zu einer Gratiswette.

Im Konto selbst gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Wer in der Westschweiz lebt und ohnehin ins Stadion geht, bekommt hier CHF 10 für einen Code. Wer sie nicht sichtbar abheben kann, wird es auch nicht versuchen — die Bedingung steht in den Teilnahmebedingungen, und sie entspricht dem Rahmen, in dem die Aktion überhaupt genehmigt wurde.

20Bet: eine ausländische Adresse ohne Schweizer Anschluss

20Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine nur im Ausland gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS); das Fehlen einer amtlich feststellbaren Bewilligung unterscheidet 20Bet nicht von den anderen sieben Anbietern dieser Gruppe.

Das bedeutet konkret: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Für die Bewertung einer Aktion heisst das, dass die Prüfung des Mechanismus beim Spielenden liegt. Wert und Bedingungen bestimmt allein die Seite.

BassBet: gleiche Rechtslage, eigene Bedingungen

Bei BassBet liegt es wie bei 20Bet: kein Schweizer Veranstalterstatus, kein Registeranschluss, kein hiesiger Gerichtsweg. Wer dort ein Konto eröffnet, verlagert die Streitfrage ins Ausland.

Über die Höhe einer allfälligen Prämie, ihre Fristen und ihre Umsatzbedingungen entscheidet ausschliesslich die Seite selbst. Das ist der Kern des Unterschieds zwischen einer bewilligten Schweizer Aktion, deren Mechanismus vorab geprüft wurde, und einer ausländischen, deren Mechanismus niemand geprüft hat.

Jackbit: bekannt für Umfang, nicht für Rechtsschutz

Jackbit gehört zum Feld der ausländischen Marken, die Schweizer Spielende erreichen. Die Rechtslage ist identisch zu den vorgenannten: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen in der Schweiz, kein Anschluss an das Register.

Für einen Spieler, der Märkte sucht, die die Schweizer Liste nicht führt — etwa Ecken- oder Kartenmärkte, die dort nicht vorgesehen sind — ist das der Weg. Er sollte wissen, dass er damit die geschlossene Welt verlässt, in der ein Wettkampf auf einer amtlichen Liste stehen muss.

Interwetten: auf der Sperrliste, mehrfach

Interwetten ist in diesem Zusammenhang kein neutraler Name. Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich als Beispiel für Domain-Hopping — also für Anbieter, deren gesperrte Domain innert Stunden durch eine neue ersetzt wird. Das ist ungewöhnlich direkt für eine Aufsichtsbehörde und sagt mehr über die Praxis als jede Bewertung von aussen.

Für Schweizer Spielende bedeutet das: Die Erreichbarkeit des Angebots ist keine Konstante. Wer dort ein Guthaben hält und seine Domain auf der Liste landet, hat kein Schweizer Verfahren, um es zurückzuholen.

1Bet: Prämiengestaltung nach eigenen Regeln

1Bet ist eine von acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Prämien, mit denen solche Seiten um Schweizer Spielende werben, unterliegen nicht der Genehmigungspflicht, die für Swisslos und die Loterie Romande gilt: Sie entstehen allein aus dem Verhältnis zwischen Anbieter und Spieler und aus den AGB, die der Spieler akzeptiert.

Wie eine Aktion dort bewertet wird, hängt damit an genau dem, was in den Bedingungen steht: Umsatzanforderungen, Mindestquoten, Fristen, Deckel auf den Gewinn. Diese Klauseln sind der eigentliche Preis eines Bonus — und sie zu lesen ist die Arbeit, die keine Werbeseite abnimmt.

Coolzino: Casinoantrieb, Sportwette als Beigabe

Coolzino trägt eine Casino-Färbung schon im Namen. Wer Sportwetten bei einer Marke sucht, deren Herkunft das Casino ist, sollte wissen, dass Casino und Sportwette getrennte Bewilligungen sind: Eine Casino-Limite ist keine Wettlimite, und die Aufsicht über Casinos liegt in der Schweiz bei der ESBK, nicht bei der Gespa. In der Schweiz gibt es für Coolzino keine Bewilligung für ein Grossspiel.

Aktionsguthaben, die im Casino-Kontext entstehen, folgen den Regeln des jeweiligen Produkts. Ein Bonus, der für Casino und Wetten gleichermassen gilt, ist kein einheitlicher Bonus, sondern zwei Bedingungen mit einem Namen.

MyStake: Bewilligungsfreiheit und Steuerfrage

MyStake operiert ohne Schweizer Bewilligung. Das ist aus Schweizer Sicht der zentrale Punkt, und er ist der einzige, den die Bewilligungszeile sicher trägt. Was er verändert, ist weitgehend Rand: kein Registeranschluss, kein Schweizer Gerichtsweg.

Ein zweiter Unterschied wiegt schwerer. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis ist uneinheitlich — Thurgau behandelt solche Gewinne unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung gewinnt, sollte vorher fragen, nicht nachher.

WirWetten: IN keine Bewilligung, im Übrigen eigene Vorgaben

WirWetten gehört zum Kreis der ausländischen Marken. Die Bewilligungsfrage ist die von Art. 4 BGS: Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht.

Wie bei den anderen Anbietern dieser Gruppe bleibt die Aktion selbst uneingeschränkt Sache des Anbieters — Höhe, Fristen und Umsatzbedingungen stehen in dessen Unterlagen. Wer hier eine Prämie annimmt, verhandelt über einen Vertrag, für den es keinen Schweizer Vergleichsmassstab gibt.

Was bei einem Bonus vor der Annahme zu prüfen ist

Bevor eine Wette platziert wird, stehen fünf Dinge, die den Wert einer Aktion bestimmen, und sie stehen in den Bedingungen, nicht im Werbebild.

Die erste Frage gilt der Art: Handelt es sich um eine Gratiswette, um Aktionsguthaben oder um eine Gewinnerhöhung? Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Aktionsguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Wer wissen will, was die Aktion wirklich einbringt, muss deshalb den Betrag abziehen, der auf dem Konto zum Wetten liegt und das Konto nie verlässt.

Die zweite Frage gilt der Umsatzanforderung. Bei einem Kombiboost mit gestaffelter Prämie ist die Zahl der nötigen Voraussagen die eigentliche Anforderung: vier mit Quote von je mindestens 1.50 für die erste Stufe, fünfzehn für die höchste. Die Mindestquote ist dabei keine Nebenbedingung; sie legt fest, welche Wetten überhaupt zählen.

Die dritte Frage gilt der Frist. Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» musste der Code innerhalb von 7 Tagen nach dem Aktionstag eingelöst werden, und die Aktion lief über 7 Aktionstage innerhalb von drei Monaten. Aktionsguthaben war 30 Tage gültig. Solche Spannen sind eng genug, dass eine verspätete Einlösung nicht Ausnahme, sondern Regelfall ist.

Die vierte Frage gilt dem Deckel. Sporttip limitiert sowohl den Einsatz als auch die Gewinnerhöhung. Ein Prozentsatz ohne Deckel wäre für den Anbieter unkalkulierbar und ist in der Praxis deshalb nie ohne.

Die fünfte Frage gilt der Rechtslage des Anbieters selbst. Sie entscheidet nicht über den Wert der Aktion, aber über alles, was danach kommt: Streitigkeiten, Auszahlungen und die steuerliche Behandlung des Gewinns.

Wie ein Bonus in Bare ausbezahlt wird

Diezentrale Unterscheidung: Auszahlbar ist der Gewinn, nicht die Prämie. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. In beiden Fällen gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und eine Auszahlung ist nur auf ein Konto möglich, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht.

Wer also eine Gratiswette nutzt und gewinnt, erhält den Gewinn. Wer einen Bonus erhält und hofft, ihn auszahlen zu lassen, erhält eine Ablehnung, und sie ist regelkonform. Der Unterschied klingt nach Haarspalterei und ist in der Praxis der ganze Unterschied.

Was vom Gelde übrig bleibt: die Rechnung hinter dem Werbeplakat

Ziehen wir den Bogen zum Anfang. Ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn, ein Gratisspielguthaben schenkt einen Einsatz, ein Quotenboost verbessert eine Quote — und in jedem Fall liegt zwischen dem beworbenen Prozentsatz und dem, was am Ende am Konto steht, die Geschäftsbedingung.

Die Rechnung mit einem Einsatz von CHF 10 illustriert das: Bei vier Voraussagen zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt die Gesamtquote rund 9.7920, die Rückzahlung beträgt im Gewinnfall rund CHF 97.90, der Nettogewinn rund CHF 87.90, und der Boost von 5 % bringt rund CHF 4.40 zusätzlich. Bei fünfzehn Voraussagen wächst die Rückzahlung auf rund CHF 6’600 im Gewinnfall, und der Boost läge rechnerisch bei rund CHF 6’590, wenn ihn die Limiten nicht beschnitten. Das ist eine Bandbreite, kein Versprechen: Die niedrige Stufe ist erreichbar und klein, die höchste ist gross und unwahrscheinlich.

Darüber liegt der Quotenschlüssel. Der Markt zahlt nicht alles zurück; die Differenz ist die Marge. Ein Bonus gibt davon einen Teil zurück, und kein Bonus gibt mehr zurück als die Marge hergibt. Wer eine Seite mit besonders grosszügigem Anschein findet, sollte die Quoten derselben Märkte danebenstellen — dann sieht er, woher die Grosszügigkeit kommt.

Alles in allem: Wer in der Schweiz eine Wettseite mit Bonus sucht, hat zwei Adressen, kleine Prämien und viel Schutz. Wer mehr will, hat acht Adressen, keine Prämienbewilligung und keinen hiesigen Rechtsschutz. Beides ist eine Wahl, und die schlechteste Wahl ist die, die niemand bewusst getroffen hat.

Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?

Ein klassisches Willkommenspaket gibt es bei beiden nicht. Sporttip und Jouez Sport führen stattdessen Boosts und Aktionsguthaben, etwa den Kombiboost mit gestaffelter Prämie oder die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben. Solche Aktionen brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa und sind entsprechend klein.

Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?

Weil das Geldspielgesetz sie in Art. 75 Abs. 2 BGS an eine vorgängige Bewilligung bindet. Die Aufsicht prüft den Mechanismus und die Bedingungen, bevor die Aktion läuft. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — ein Volumen, das die überschaubare Zahl der Aktionen erklärt.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

In der Regel nicht. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mitausbezahlt; Gewinn und Einsatz sind damit zwei getrennte Dinge. Aktionsguthaben bei Swisslos und der Loterie Romande ist aus Promotionen nicht auszahlbar. Bitte prüfen Sie die genaue Formulierung in den jeweiligen Teilnahmebedingungen.

Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?

Es bedeutet, dass das Guthaben zum Wetten dient, nicht als Geld. Es liegt auf dem Spielerkonto, lässt sich für Wetten einsetzen, aber nicht auf ein Bankkonto übertragen. Wer CHF 10 Aktionsguthaben in eine Wette setzt und CHF 40 gewinnt, erhält die CHF 40 — die CHF 10 bleiben auf dem Konto.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?

Der Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Das bedeutet keinen Schweizer Rechtsschutz, keinen Anschluss an das Sperrregister und eine mögliche Sperrung der Domain durch Schweizer Telekom-Anbieter. Die Bedingungen der Aktion prüft niemand vorab — das bleibt dem Spielenden überlassen.

Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?

Vor allem vier: die Art der Prämie und ob ihr Einsatz im Gewinnfall mitausbezahlt wird, die Zahl und Mindestquote der nötigen Voraussagen, die Einlösefrist und die Gültigkeit des Aktionsguthabens sowie ein allfälliger Deckel auf Einsatz und Gewinnerhöhung. Steht eine dieser Angaben nicht in den Bedingungen, ist die Aktion nicht abschätzbar.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»