Gratisguthaben bei Schweizer Wettanbietern: Wer den Bonus ohne Einzahlung bekommt und zu welchem Preis

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben dieser Seite wurden gegen die Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht und gegen die Veranstalterbewilligungen der Kantone geprüft.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach einem Wettbonus ohne Einzahlung sucht, sucht in der Schweiz etwas, das es nicht gibt. Nicht «noch nicht» und nicht «nur bei den falschen Anbietern», sondern strukturell nicht: Ein Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht, und diese Zustimmung wird erteilt — sparsam, zeitlich begrenzt, an zwei Veranstalter, für Aktionen, deren Guthaben nicht auszahlbar ist. Die Loterie Romande hat im letzten Aktionszyklus CHF 10 Spielguthaben verteilt, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist der ganze Fundus. Wer bei einem gross beworbenen «Bonus ohne Einzahlung» landet, landet in aller Regel bei einer ausländischen Plattform, die in der Schweiz keine Bewilligung hat und deren Angebot niemand hier prüft.

Der Markt existiert also. Nur nicht so, wie er in der Werbung aussieht. Es gibt einen Weg, der einem Schweizer Recht untersteht, bei dem das Guthaben klein ist, aber die Spielregeln, das Sperrregister und der Schutzmechanismus mitgeliefert werden. Und es gibt den Weg zu den ausländischen Marken, auf dem die Zahlen grösser sind und die Zusagen nichts kosten, weil sie nicht durchsetzbar sind. Zwischen diesen beiden Wegen entscheidet sich alles. Nicht zwischen 10 und 100 Franken.

Wer den Begriff im Kopf hat, denkt an einen Bonus ohne eigene Zahlung. Was tatsächlich auf dem Konto landet, hat einen anderen Namen und andere Eigenschaften. Und genau darum geht es in allem, was folgt.

Was ein Bonus ohne eigene Einzahlung tatsächlich ist — und warum die Aktion aus dem Hinterhof kommt

Die kleine Pappschachtel auf dem Fensterbrett, mit Schnur zugebunden, ist das passendere Bild für diese Kategorie als jede Werbegrafik.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Der Begriff und was er praktisch bedeutet

Neukundenangebote ohne eigene Einzahlung bestehen in der Schweiz meist aus Spielguthaben. Dieses Guthaben lässt sich nicht auszahlen und unterliegt Bedingungen. Das ist keine Eigenschaft eines einzelnen Anbieters, sondern die Form, in der solche Aktionen hier überhaupt zulässig sind. Ein zweiter Baustein gehört dazu: Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer eine Freiwette über CHF 10 auf eine Quote von 2.10 setzt und trifft, bekommt CHF 11 Gewinn — nicht CHF 21. Die zehn Franken waren nie sein Geld und kommen deshalb nicht zurück. Ein «risikofreies» Angebot ist das nur für den, der den Begriff auf die Einzahlung bezieht und nicht auf den Ertrag.

Diese zwei Eigenschaften — kein auszahlbares Guthaben, kein zurückgezahlter Einsatz — erklären, warum die Aktion aus dem Hinterhof kommt und nicht aus dem Schaufenster.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Diese Regel steht im Geldspielgesetz und ist der Grund, warum die Zahl der Aktionen in der Schweiz im niedrigen zweistelligen Bereich bleibt statt in den Hundertern. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Addiert man das, sind es 32 Aktionen für ein ganzes Land und ein ganzes Jahr — über alle Produkte, nicht nur über Sportwetten.

Was bedeutet das für den Leser? Es bedeutet, dass jede Suchanfrage nach einem Schweizer Bonus ohne Einzahlung auf eine Handvoll realer Fälle trifft und ansonsten auf ausländische Seiten führt. Es bedeutet auch, dass ein Anbieter mit Schweizer Bewilligung keine Aktion nachträglich erfinden kann, weil sie vorher vorgelegen haben muss. Die Werbung und die Bewilligung müssen zusammenpassen, weil sonst die Bewilligung das Stück Papier war, das sie nie war.

Und es bedeutet, dass die Beträge klein bleiben. CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer darüber enttäuscht ist, hat den Mechanismus nicht verstanden: Die Aktion ist keine Belohnung für den Neukunden, sondern ein Testballon, den die Aufsicht genehmigt hat.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» als Beispiel

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Die Aktion ist unsichtbar und öffentlich zugleich. Öffentlich, weil sie im Stadion beworben wird, wo Zehntausende sitzen. Unsichtbar, weil sie eine kurze Eingabefrist und ein knappes Kontingent hat. Wer den Code am achten Tag einträgt, hat nichts falsch gemacht und bekommt nichts. Das ist die Mechanik eines solchen Angebots, und sie erklärt, warum die Verteilerlisten in Fankreisen kursieren: Die Aktion lebt von der Mundpropaganda und nicht von einer Werbekampagne.

Auch hier gilt der Rahmen für das Westschweizer Publikum. Die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden das Gebiet, in dem Jouez Sport überhaupt zugänglich ist. Ein Konto ausserhalb dieses Gebiets ist nicht eröffnbar. Wer in Zürich sitzt, kann an dieser Aktion nicht teilnehmen, ganz gleich wie schnell er den Code einträgt.

Was das Aktionsguthaben mit den eigenen Limiten macht

Ein Aktionsguthaben unterliegt den selbst gesetzten Limiten. Wer ein Guthaben erhält, muss vor der ersten Wette Verlust- oder Einsatzlimiten festlegen. Der Schutzmechanismus wird also nicht durch die Aktion ausgehebelt; die Aktion läuft in ihm. Bei Swisslos bedeutet das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Interessant ist der zweite Teil. Eine Erhöhung wirkt nicht sofort. Wer nach einer schlechten Woche die Limite anheben will, muss 72 Stunden warten — lang genug, dass die meisten es sich anders überlegen. Die Senkung dagegen greift sofort, was bedeutet, dass die Limite in die Richtung funktioniert, in die ein Spieler in einem ruhigen Moment entschieden hat. Das ist der einzige Teil dieser Seite, in dem ein Mechanismus klar für den Spieler arbeitet. Man sollte ihn nutzen, bevor man ihn braucht.

Der Schweizer Rahmen: zwei Veranstalter, kein Dritter

By intercantonal law only Swisslos (Sporttip) and Loterie Romande (Jouez Sport) may offer sports betting in Switzerland. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für den Leser heisst das: Die Suche nach dem besten Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz ist keine Suche unter zehn Kandidaten, sondern eine Suche unter zwei — und deren Aktionen sind klein, selten und von der Aufsicht vorgeprüft. Wer mehr Auswahl will, wählt die Auswahl ausserhalb des Schweizer Rahmens. Über den Preis dieser Wahl handelt der Abschnitt zur Rechtslage.

Die geprüfte Rangliste: Aktionen nach Bedingungen, nicht nach Beträgen

Wie diese Reihenfolge zustande kommt

Der Vergleich ordnet Aktionen nach Bedingungen, Auszahlbarkeit und Dauer. Die Höhe des beworbenen Betrags steht ganz hinten, und das ist kein Bescheidenheitsritual, sondern eine Folge der Zahlenlage. Ein beworbener Betrag von CHF 100, nicht auszahlbar, mit Bedingungen, ist weniger wert als CHF 10, nicht auszahlbar, in einem Rahmen, der den Spieler schützt. Die Reihenfolge der Kriterien entscheidet also darüber, wer oben und wer unten landet.

Ein Bewilligungsstatus ist das erste Kriterium, weil er entscheidet, welches Recht überhaupt gilt. Eine Aktion bei einem Veranstalter mit Swisslos- oder Loterie-Romande-Bewilligung untersteht dem Geldspielgesetz, dem Sperrregister und den Limiten. Eine Aktion bei einer ausländischen Marke untersteht dem Recht ihres Sitzes und keinem Schweizer Mechanismus. Das ist kein Detailunterschied, sondern der ganze Unterschied.

Die Einordnung im Überblick

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Aufsicht Gespa
20Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BassBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle hat eine Schlagseite, und sie soll sie haben. Acht der zehn Zeilen tragen denselben Eintrag, weil es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt und alles andere ausserhalb liegt. Was sich zwischen den acht unterscheidet, steht nicht in dieser Spalte, sondern in der Frage, ob eine Plattform überhaupt auf der Sperrliste der Gespa erscheint und damit für Schweizer Anschlüsse blockiert wird. Die Liste umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains; blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt. Diese Zahl ist die eigentliche Auskunft über den ausländischen Teil des Marktes. Nicht, wer eine Bewilligung hat — sondern wie schnell eine Adresse verschwindet und unter einer anderen wiederkommt.

Der Ausschnitt in Zahlen: ein Spielertrag von 95 Prozent

Der Quotenschlüssel, in der Marktsprache auch Auszahlungsquote, benennt den Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 Prozent minus dieser Anteil. Setzt man zwei Quoten von 1.90 auf die beiden Ausgänge eines Zwei-Wegemarktes ein, kommt man auf 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also auf einen Quotenschlüssel von rund 95 Prozent. Die andere Seite derselben Rechnung ist die Marge von rund 5 Prozent des Einsatzes je Wette.

Diese fünf Prozent sind die Grösse, die über die ganze Seite hinweg die eigentliche Gegnerin ist. Nicht der Einsatz, nicht die Limite, nicht die Frist. Jede Wette auf diesem Markt kostet im Erwartungswert rund fünf Prozent ihres Einsatzes, unabhängig davon, wie der einzelne Ausgang ausgeht. Wer eine Freiwette nutzt statt eigenes Geld, zahlt diesen Preis aus fremder Tasche. Wer das missversteht und den Bonus als Gratisgeld behandelt, zahlt ihn nachher aus der eigenen.

Die Quoten von 1.90 sind hier ein Rechenbeispiel für einen Zwei-Wegemarkt, kein zitierter Preis eines bestimmten Anbieters. Wo diese Seite eine konkrete Quote oder Marge nennt, nennt sie den Markt und den Stichtag dazu. Alles andere wäre eine Zahl, die morgen eine andere ist — und heute schon falsch.

Was die Aktion an Wert trägt: ein Aktionsguthaben über CHF 10

Die Aktion der Loterie Romande gab CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Was ist dieses Guthaben wert? Betrachtet man es als Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, und setzt es auf einen Zwei-Wegemarkt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — Quotenschlüssel rund 95 Prozent, wie oben gerechnet — dann ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von rund CHF 4.50. Läge die Quote der gewählten Voraussage bei 2.50 und der Markt entsprechend offener, wandert der Wert in eine Spanne von etwa CHF 4.50 bis CHF 5.70. Der eine Rand der Spanne steht für die Quote 1.90, der andere für 2.50; die Bedingung ist in beiden Fällen dieselbe, nämlich der nicht zurückgezahlte Einsatz.

Das ist der ganze Ertrag von CHF 10 beworbenem Guthaben: eine Grössenordnung von viereinhalb bis knapp sechs Franken. Kein Grund, die Aktion zu verachten — aber ein Grund, sie nicht für etwas anderes zu halten. Und der Grund, warum ein Angebot «100 Prozent Bonus» ohne Einzahlung nichts bedeutet, solange nicht dabeisteht, was auszahlbar ist und was verfällt.

Wer welche Aktion tatsächlich nutzen kann

Die Wahl ist kleiner als die Zahl der Marken. Wer in einem der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG oder ZH, im Kanton Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, fällt ins Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, fällt ins Gebiet der Loterie Romande. Es gibt keine Überschneidung und keinen dritten Weg. Ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Gebiet eröffnbar.

Für einen Leser in Bern heisst das: Swisslos Sporttip ist der einzige Ort mit Schweizer Bewilligung, an dem er Sportwetten platzieren kann. Für einen Leser in Lausanne heisst es dasselbe über Jouez Sport. Für beide heisst es, dass die Aktion auf der anderen Seite der Sprachgrenze nicht existiert, egal wie gut sie aussieht.

In diesem Abschnitt geht es um den ersten der beiden Wege und um die Frage, ob er den Aufwand lohnt. Über den Weg zu den ausländischen Marken entscheidet der Abschnitt zur Rechtslage, und dort fällt die Antwort anders aus.

Wie ein Guthaben ohne Einzahlung entsteht: Anmeldung, Prüfung, Limite

Registrierung ist keine Formalität

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Der letzte Satz ist der interessante. Die Identität wird nicht behauptet, sondern abgeglichen, und zwar gegen Register. Wer schon einmal gesperrt war, kommt nicht durch. Wer zwei Konten versucht, kommt nicht durch. Ein französischer Name in Genf und ein deutscher in Basel sind derselbe Vorgang — es ist keine Sprachfrage, sondern eine Gebietsfrage. Eine Registrierung mit einer Adresse ausserhalb des Vertragsgebiets ist nicht möglich, nicht «schwierig».

Für einen Leser, der gewohnt ist, auf einer ausländischen Seite in zwei Minuten ein Konto zu eröffnen, fühlt sich das nach Reibung an. Es ist Reibung. Es ist die Reibung, für die der Schweizer Rahmen bezahlt wird.

Das Wallet und seine Grenzen

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Diese drei Zahlen — CHF 20, CHF 10’000 pro 30 Tage, CHF 9’999 als Obergrenze — beschreiben zugleich die kleinste und die grösste Handlung. Ein Zwanziger ist die Eintrittskarte, und sie ist zugleich der niedrigste Punkt, an dem ein Zahlungsvorgang überhaupt Sinn ergibt. Die Zehntausender-Grenze ist die Grenze für jemanden, der viel einzahlt, und sie wird in der Praxis fast niemanden treffen. Für den Bonus ohne Einzahlung ist der CHF 20-Betrag die relevantere Zahl, weil er zeigt, in welcher Grössenordnung der Veranstalter seine eigene Kundschaft sieht.

Bei der Loterie Romande liegen die Grenzen an anderer Stelle: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird im Direktkontakt mit der PostFinance-App bestätigt. Wer keine Kreditkarte will, hat hier eine Schweizer Variante. Und wer sich fragt, wie viel Geld überhaupt unterwegs ist — die Antwort ist unspektakulär und für die meisten gut so.

Die Auszahlungsseite: wie Spielguthaben wieder herauskommt

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Zwei Auszahlungen pro Jahr gratis, danach bis zu drei Prozent. Für jemanden, der gelegentlich spielt, ist das eine Nebensache. Für jemanden, der jede Woche Geld hin und her schiebt, ist es eine Gebühr, die er vorher nicht gesehen hat. Wer sein Bankkonto als Speicher benutzt statt das Wallet, umgeht das Problem — mit dem Preis, dass eine Auszahlung dauert.

Die acht- bis zehntägige Bearbeitungsfrist ist lang genug, dass man eine Auszahlung am Freitag nicht für die Ausgabe am Samstag plant. Und der Satz über das Gratisspielguthaben ist der eigentliche Schlusspunkt jeder Diskussion über den Bonus ohne Einzahlung: Was nicht eingezahlt wurde, geht auch nicht hinaus. Bei einem Gewinn aus Promotionsguthaben fällt der Gewinn auf der Guthabenseite an, sofern die Bedingungen ihn nicht ohnehin ausschliessen.

Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und die kurze Gültigkeit

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist der bemerkenswerte Wert. Er ist niedriger als die Grenze, an der sich ein Einsatz überhaupt rechnet, und er erlaubt einem Einsteiger, den Vorgang «Wette» kennenzulernen, ohne mehr als einen Franken zu riskieren. Wer ein Promotionsguthaben von CHF 10 hat, kann damit zehn Einzelwetten über je CHF 1 platzieren — und nicht eine über CHF 10, was für die meisten Märkte und Voraussagen nicht einmal erlaubt wäre.

Die Anpassbarkeit der Limiten «jederzeit ohne Angabe von Gründen» liest sich wie eine Formalie, ist aber die Klausel, die in der Praxis am häufigsten greift. Ein Spieler hat keinen Anspruch darauf, dass die Limiten von gestern auch morgen gelten. Was das für den Umgang mit einem Guthaben bedeutet, hängt davon ab, wie man es vorhat — nicht davon, wie viel davon auf dem Konto liegt.

Von der Quote bis zur Bewilligung: was der Schweizer Rahmen abdeckt und was nicht

Der Regulierer und sein Zuständigkeitsbereich

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK. Letztere beaufsichtigt nur Casinos. Diese Unterscheidung ist bei Schweizer Fragen häufig zu lesen und fast immer falsch: Wer eine Sportwette nachschlagen will, liegt bei der Gespa richtig und bei der ESBK nicht.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der letzte Halbsatz ist der Satz, den man sich merken sollte. Eine Schweizer Bewilligung hilft ausserhalb der Schweiz zu nothing, und eine ausländische Bewilligung hilft innerhalb der Schweiz zu nichts. Die beiden Rechtsräume berühren sich nicht.

Es gibt auch keinen kantonalen Flickenteppich bei den Veranstaltern. Die Aufsicht beschränkt sie auf zwei. Was variiert, ist die Zuständigkeit: Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und praktisch einen im Gebiet des Veranstalters.

Was überhaupt gewettet werden darf

Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste führt weder Eckball- noch Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Diese Liste ist enger, als ein deutscher Markt aussieht, und sie ist es mit Absicht. Wer von einem Anbieter mit 40’000 Märkten kommt, findet hier ein Angebot, das auf das wesentliche Wettgeschehen konzentriert ist. Der Kombiboost von Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und gilt nur online, in Prematch, Live und Systemwetten. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Verfügung hat. Das BGS beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt: Es ist als Funktion jedes Veranstalters zu beschreiben, nicht als Recht des Spielers. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der letzte Punkt ist der, an dem die Werbesprache «Cash-Out» als Verkaufsargument zusammenfällt. Ein Ausstiegsrecht, das der Anbieter jederzeit streichen kann und das weniger zahlt als Durchhalten, ist keine Versicherung. Es ist ein Angebot, das man annehmen kann oder nicht — und dessen Preis in der Differenz zum vollen Gewinn steckt.

Der Spielerschutz, in Kurzform und mit einer unbequemen Zahl

Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spieler, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Die Ausgenommenen und Minderjährigen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf jede Seite, die über Schweizer Sportwetten schreibt. Sie sagt nichts über Online-Konten, wo die Identitätsprüfung greift, und sie sagt alles über die Verkaufsstellen, wo ein Mensch hinter dem Tresen die Altersfrage in fast der Hälfte der Fälle übersieht. Wer den Schweizer Sportwettmarkt für reguliert hält und damit für sicher, hat die Zahl nicht gesehen.

Limiten setzt der Spieler, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Statut nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich fester Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Wer nach einem solchen sucht, sucht in Deutschland und findet in der Schweiz etwas anderes: eine Pflicht, sich selbst eine Grenze zu geben.

Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Die Sperre ist damit das schärfste Instrument, das diese Seite kennt. Sie wirkt über Produkte und über die Landesgrenze gegenüber Liechtenstein hinaus, sie ist auf Antrag sofort wirksam und sie lässt sich nicht am nächsten Morgen widerrufen. Wer merkt, dass ein Aktionsguthaben mehr Zugkraft hat, als ihm lieb ist, findet in dieser Sperre eine Antwort, die kein ausländischer Anbieter kennt.

Zahlungen: kein anonymes Geld, keine Kredite

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Es gibt auch keinen Kredit an Spieler (Art. 75 Abs. 1 BGS): Wer nicht eingezahlt hat, kann nicht auf Kredit setzen. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen.

Wer sich mit Krypto-Guthaben auskennt, findet hier eine unbequeme Antwort: Diese Schiene ist im bewilligten Markt geschlossen. Sie ist nicht «derzeit eingeschränkt» und nicht «in Abklärung». Sie ist nicht vorhanden, und dahinter steht der Zweck, zu dem Schweizer Sportwetten überhaupt veranstaltet werden dürfen.

Wohin das Geld geht

Der Nettogewinn der Veranstalter geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist der Grund, warum der ganze Bereich «Geldspiel» im Interesse des Gemeinwohls organisiert ist und nicht als Markt neben dem Markt. Es ist auch der Grund, warum ein Aktionsguthaben sinnvoll begrenzt wird: Es stammt nicht aus einem Marketingbudget, das der Veranstalter aus eigener Tasche füllt, sondern aus dem Ertrag, der für öffentliche Zwecke vorgesehen ist.

Wer dem gemeinnützigen Zweck skeptisch gegenübersteht, sollte das hier tun und trotzdem anerkennen, was ihm gegenübersteht: ein Modell, in dem das Interesse und das Geschäft strukturell zusammenfallen und der Spielerschutz kein Marketingwort ist.

Der ausländische Weg: was er nicht mitbringt

Foreign brands are listed for reference because Swiss players meet them. Eine ausländische Bewilligung — ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).

Der Spieler wird nicht bestraft (BJ). Seine Einsätze und Gewinne können aber in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und hat dabei unter anderen Interwetten und Bet-at-Home sowie das Vorkommen von bet365 auf der Liste benannt.

Das ist der Kern des ausländischen Weges: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Gewinne unterliegen dem kantonalen Steuerrecht. Ein Bonus ohne Einzahlung, der dort lockt, ist kein verbotenes Angebot für den Spieler — er ist ein Angebot ohne Rückhalt. Und ein blockierter Anschluss hilft niemandem beim Auszahlen.

Zwei Zusagen sind an dieser Stelle wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Erstens: Die Schweiz hat kein Zahlungsblockierungswerkzeug gegen unbewilligte Wettseiten. Banken und Kartensysteme sperren solche Zahlungen nicht. Zweitens: Wer glaubt, eine Blockierung schütze ihn vor Verlusten, verwechselt die Ebenen. Die Sperrliste blockiert den Anschluss. Sie prüft keine Auszahlung und holt kein Geld zurück.

Die Werbung, das Gesetz und die Zahlen

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein zeitliches Werbeverbot existiert nicht. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Diese Normenkette erklärt den ganzen ersten Teil der Seite. Ein Schweizer Bonus ohne Einzahlung ist zulässig, aber genehmigungspflichtig. Das macht ihn klein, selten und überprüfbar. Die Busse von bis zu einer halben Million Franken ist die zweite Hälfte der Antwort: Für die ausländischen Angebote, die man in Suchmaschinen findet, gilt die Schweizer Genehmigungspflicht nicht — und deshalb ist die Grösse ihres beworbenen Betrags auch keine Auskunft über die Verlässlichkeit des Anbieters.

Limiten, Register und die Wahl, die vor der Registrierung ansteht

Der Unterschied zwischen einer selbst gesetzten Grenze und einer erzwungenen

Die Schweiz kennt keinen gesetzlich festen Einzahlungsdeckel. Sie kennt eine Pflicht, sich selbst einen zu geben. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern eine Verhaltensannahme: Wer sich selbst eine Grenze setzt, merkt, dass es eine gibt. Wer unter einen staatlichen Deckel gestellt wird, merkt es erst, wenn er hineinläuft.

Für einen Leser mit einem knappen Budget ist diese Konstruktion unangenehm. Sie verlangt die unangenehmste Arbeit — eine Entscheidung im Voraus, in einem ruhigen Moment, gegen ein späteres Ich, das sie anheben will. Die 72-Stunden-Frist für eine Erhöhung ist die Antwort des Systems auf dieses spätere Ich. Sie ist die einzige Frist auf dieser Seite, die dem Spieler in die Hände arbeitet.

Wer bei Swisslos ein Konto eröffnet, trifft diese Entscheidung beim ersten Mal. Ein Konto ohne Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage wird nicht eröffnet. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Der niedrigere Wert für junge Erwachsene ist eine Setzung und keine Herleitung aus Daten über diese Gruppe, und sie ist trotzdem richtig gesetzt.

Wenn das Guthaben nicht das Guthaben ist

Eine Verwechslung, die Geld kostet: Ein Guthaben auf dem Spielerkonto ist nicht dasselbe wie ein Guthaben aus einer Promotion. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Das gilt für Gewinne. Für Gratisspielguthaben aus Promotionen gilt der andere Satz: Es ist nicht auszahlbar.

Wer beides auf demselben Konto sieht, sieht eine Zahl, die aus zwei Zahlen besteht. Die eine lässt sich abheben, die andere nicht. Ein Promotionsguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, und ein Einzahlungsguthaben von CHF 50, das es ist, ergeben zusammen CHF 60 in der Anzeige und CHF 50, die man tatsächlich besitzt. Der Unterschied verschwindet nicht dadurch, dass beide Werte in derselben Zeile stehen.

Bei der Loterie Romande liegt die Schwelle für die automatische Gutschrift ebenfalls bei CHF 1’000 netto; darüber geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch dort nicht auszahlbar.

Das Sperrregister und warum es mehr ist als eine Liste

Ein Spieler, der sich bei einem Schweizer Veranstalter sperren lässt, wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Die Sperre gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein ausländischer Anbieter hängt nicht an diesem Register. Wer dort spielt, kann nicht damit rechnen, dass eine in der Schweiz gesetzte Sperre ihn dort ebenfalls ausschliesst.

Das ist der eine praktische Vorteil des Schweizer Weges, der sich nicht in Franken ausdrücken lässt. Und es ist der Punkt, an dem der ausländische Weg für manche Leser endgültig ausscheidet — nicht wegen des Geldes, sondern weil die Sperre, die sie selbst verhängt haben, dort keine Wirkung hat.

Woran ein Fall verfällt, und woran nicht

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Die 26 Wochen sind grosszügig, die 10 Tage sind es nicht. Zwischen der Verfallsregel und der Einsprachefrist liegen zwei verschiedene Arten von Frist, und nur eine ist eine Falle. Wer auf die automatische Gutschrift wartet, wartet bei kleinen Beträgen richtig. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, hat zehn Tage und muss eingeschrieben schreiben. Das ist die Frist, die man nicht verpassen darf, weil sie nichts verzeiht.

Bei den Regeln zur regulären Spielzeit ist ebenfalls eine Kleinigkeit zu beachten, die mancher für selbstverständlich hält: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pflichtspiel setzt und die Verlängerung erwartet, wettet in den meisten Fällen auf den falschen Zeitraum. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Auch das eine Kleinigkeit, und eine, die bei einem grossen Einsatz sichtbar wird.

Steuern, Freibetrag und die Sache mit den Kantonen

Der Freibetrag ist nicht die Sache der meisten Spieler

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich; «je nach Kanton» ist deshalb die einzige korrekte Formulierung, und ein einzelner Kantonswert wäre eine falsche Zahl in einem Satz, der für alle gelten soll.

Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb davon: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Das ist die ganze Steuerantwort für die Praxis, und sie ist langweilig.

Für einen Spieler mit einem kleinen Budget heisst die Millionenschwelle, dass die Frage nach der Steuer sich nicht stellt. Sie stellt sich auch für die CHF 10 aus der Aktion nicht. Was bedeutet, dass die frühere Sorge vieler Spieler — ob ein kleiner Gewinn gemeldet werden muss — bei Schweizer Grossspielen keine Grundlage hat.

Allgemeiner Hinweis und keine Empfehlung: Für die eigene Situation ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig. Die Informationen berechnen keine Steuer.

Ausländische Gewinne, ausländische Regeln

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Diese Kombination ist der Teil des ausländischen Weges, der am teuersten werden kann und am wenigsten sichtbar ist. Ein Bonus ohne Einzahlung von CHF 100 bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung kann im Kanton Thurgau steuerbares Einkommen sein, in einem Umfang, in dem ein Schweizer Grossspielgewinn überhaupt nicht erfasst würde. Der Unterschied steht in keiner Werbung.

Es geht noch weiter. Nach dem Kantonswechsel ändert sich die Antwort. Wer in Zürich wohnt und bei einem Schweizer Veranstalter gewinnt, gewinnt steuerfrei; wer dieselbe Wette bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, hat je nach Kanton eine steuerbare Einnahme. Wer dieser Seite glaubt, weil sie hier vorsichtig klingt, sollte die Vorsicht übertreiben und vor einer Entscheidung nachschlagen.

Zusammen

Wer in der Schweiz wettet und keinen Millionengewinn plant, zahlt auf einen Schweizer Grossspielgewinn nichts. Wer ausserhalb des Schweizer Rahmens spielt, kann die Steuerfreiheit auf ganzer Linie verlieren, auch bei kleinen Beträgen. Für den Leser, der wegen eines Aktionsguthabens zwischen den Wegen schwankt, ist das ein Argument, das mehr wiegt als die Differenz zwischen CHF 10 und CHF 100.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip — die einzige Sportwette mit Schweizer Bewilligung in der Deutschschweiz

Swisslos hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) und steht unter der Aufsicht der Gespa. Es ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt; verantwortlich ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein möglich.

Was hier auffällt, ist die Enge. Ein Berner kann mitmachen, ein Genfer nicht. Die Bewilligung ist keine nationale Zulassung, sondern eine Zuteilung, und die Zuteilung folgt der Sprachgrenze plus Tessin plus Liechtenstein. Wer beim Wort «Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung» an einen Anbieter im landläufigen Sinn denkt, mit Marketing, Konkurrenz und Neukundenjagd, findet hier eine Institution, die von der Aufsicht genehmigte Aktionen verteilt.

Das Angebot selbst ist breiter, als die Zahl der Veranstalter vermuten lässt. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Punkt verdient einen zweiten Blick. Wer eine Wette mit Boost abschliesst und dann per Cash-Out aussteigt, verliert die Erhöhung. Damit ist der Cash-Out für geboostete Wetten nicht nur teurer als Durchhalten, sondern doppelt teuer. Die Kombination «Boost nutzen und mit Cash-Out absichern» ist die naheliegendste Idee eines unerfahrenen Spielers und die falscheste.

Bei den Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Die Quote 1.00 ist das ehrlichste Instrument, das ein Buchmacher hat, und sie ist die unbeliebteste. Sie bedeutet: Einsatz zurück, kein Gewinn. In einem Live-Spiel, in dem der Ausgang schon feststeht, ist eine Wette mit Quote 1.00 kein Betrug, sondern die Rückgabe einer Wette, die nicht mehr existiert. Wer eine Live-Wette platziert und die Bestätigung nicht schnell genug sieht, landet dort. Das ist ein Vorgang von Sekunden und ärgerlicher als ein Verlust von fünf Franken.

Ein Punkt bleibt offen und sollte es bleiben. Sporttip ist ein Wettangebot auf Sport, das in einem gemeinnützigen Rahmen betrieben wird; die Frage, ob es das beste Preisniveau des Landes hat, lässt sich nicht beantworten, weil es in der Schweiz keinen Wettbewerber mit Bewilligung gibt, gegen den man es stellen könnte. Der Vergleich mit ausländischen Anbietern ist keiner, weil die Ebenen verschieden sind.

Wer diesen Anbieter wählt, wählt die Schweizer Bewilligung, das Sperrregister und die vom Gesetz verlangte Limitenpflicht — und bekommt im Gegenzug eine Aktion von CHF 10, wenn gerade eine läuft, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Frage stellt sich, ob das genug ist.

Doch für einen Grossspielgewinn ohne Einkommenssteuer gibt es in der Schweiz keinen zweiten Anbieter, und das ist letztlich kein Marketing-Argument, sondern ein Rechtszustand.

Loterie Romande Jouez Sport — Westschweizer Aktion mit Stadioncode

Die Loterie Romande hält dieselbe Art von Bewilligung: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa. Sie ist der zweite der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt; verantwortlich ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, das Produkt heisst Jouez Sport, und das Einzugsgebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Als Kontaktadresse nennt die Gesellschaft Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen ist das konkreteste Beispiel dieser Seite. CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, für die Eingabe des in den National-League-Stadien verbreiteten Codes binnen 7 Tagen im verifizierten Konto. Das Kontingent ist exakt so gross wie die Zahl der Aktionstage mal tausend, was zeigt, mit welcher Genauigkeit solche Aktionen kalkuliert werden.

Wer im Einzugsgebiet wohnt, hat hier eine Aktion, die er nutzen kann; wer nicht dort wohnt, kann es nicht, und die Frage nach dem Wert stellt sich für ihn nicht. Wer dort wohnt, sollte bedenken, dass die 7’000 Stück an sieben Aktionstagen verteilt werden und die Frist zur Eingabe sieben Tage beträgt — der Code muss also am richtigen Abend im richtigen Konto landen. Das ist die Art von Aktion, die ein Stadionpublikum aus dem Gedächtnis und nicht aus der Dokumentation nutzen kann.

Daneben stehen bei der Loterie Romande Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Wer sich fragt, was die Westschweiz im Verhältnis zur Deutschschweiz bekommt, bekommt hier eine Antwort: eine Aktion mit einem Code, den man im Stadion findet, und eine Aktion mit einem Kontingent, das genau kalkuliert ist bis auf das Zehntausendfache der Losgrösse. Zwei Landesteile, zwei Instanzen, ein Modell — und ein Modell, das in beiden Fällen von der Aufsicht vorgeprüft wird. Wer trotzdem bei einer der beiden Gesellschaften nicht dabei sein kann, weil er im falschen Gebiet wohnt, hat keine dritte bewilligte Adresse, an die er sich wenden könnte.

20Bet — ohne Schweizer Bewilligung

20Bet agiert ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Zulassung nach dem Geldspielgesetz vorliegt, ist das Angebot in der Schweiz rechtlich nicht durchsetzbar. Hierzulande haben Spieler bei Konflikten keinen Rechtsweg. Eine Sperrung durch DNS-Blockade ist möglich.

Wer 20Bet erwägt, sollte eine Reihenfolge der Fragen einhalten: Erstens, ob die Adresse aktuell blockiert ist. Zweitens, ob eine Auszahlung im Ernstfall durchsetzbar wäre — die Antwort lautet nein, weil kein Schweizer Verfahren zur Verfügung steht. Drittens, ob der beworbene Betrag ohne Einzahlung auszahlbar ist. Für die dritte Frage fehlt hier eine Grundlage. Die anderen beiden Antworten hat der Leser.

Die einzig belastbare Frage bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist nicht, wie gross der beworbene Betrag ist, sondern was passiert, wenn die Zahlung stockt.

myBet — ohne Schweizer Bewilligung

myBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Bewilligung vorliegt, ist das Angebot in der Schweiz rechtlich nicht durchsetzbar. Schweizer Spieler haben bei Konflikten keinen Rechtsweg.

Eine Marke, die seit Jahren im Gespräch ist, wirkt vertrauter als eine, die man nie gehört hat. Diese Vertrautheit ist kein Merkmal, das hier etwas trägt. Sie besteht aus Werbeeindrücken, nicht aus Aufsicht. Wer eine Adresse ins Auge fasst, die er aus einer früheren Zeit kennt, sollte den Weg über die Sperrliste der Gespa gehen, bevor er Zeit investiert. Sie ist innerhalb von Minuten eingesehen und erspart die Diskussion über alles andere.

BC.Game — ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game agiert ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Zulassung nach dem Geldspielgesetz vorliegt, ist das Angebot in der Schweiz rechtlich nicht durchsetzbar. Hierzulande haben Spieler bei Konflikten keinen Rechtsweg. Eine Sperrung durch DNS-Blockade ist möglich.

Der Spielerschutz einer Plattform, die Krypto-Zahlungen führt, ist ein anderer als der eines Schweizer Veranstalters, und er beginnt damit, dass eine anonyme Auszahlung im hiesigen bewilligten Markt ausdrücklich nicht vorgesehen ist. Ein Konto in einem solchen System zu führen heisst, sein Spielervermögen an einem Ort zu halten, an dem die eigene Sperre nichts bewirkt. Wer in Schweizer Limiten denkt, muss für diese Plattform ein eigenes System mitbringen.

BassBet — ohne Schweizer Bewilligung

BassBet führt keine Schweizer Bewilligung. Als nicht lizenzierter Anbieter haben Kunden hierzulande keine Möglichkeit, bei Streitigkeiten rechtliche Schritte einzuleiten.

Wer den Namen zufällig in einer Rangliste gelesen hat, hat in aller Regel eine bezahlte Einordnung gelesen und keine Bewertung. Diese Seite nennt den Anbieter, weil Leser ihn treffen, und bewertet ihn nach denselben Kriterien wie die anderen: keine Schweizer Bewilligung, kein Register, kein Rechtsweg. Der Rest ist die Frage, ob eine Marke mit unbekannter Eigentümerschaft die richtige Adresse für Geld ist, das man zurückhaben möchte.

Unibet — ohne Schweizer Bewilligung

Unibet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Spieler haben bei Konflikten keinen Rechtsweg.

Unibet ist eine bekannte Marke, und genau die Bekanntheit macht sie für manche Leser zur naheliegenden Wahl. Der Punkt, der hier zählt, ist die Reihenfolge der Ebenen: Eine Marke kann in mehreren europäischen Märkten zugelassen sein und trotzdem in der Schweiz nichts gelten. Zwischen «in Deutschland erlaubt» und «in der Schweiz erlaubt» liegt keine Überlappung. Ein deutsches Angebot ohne Einzahlung bleibt ohne Schweizer Rahmen.

22Bet — ohne Schweizer Bewilligung

22Bet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Spieler haben bei Konflikten keinen Rechtsweg. Domains können blockiert werden.

Namensverwechslungen sind in diesem Markt ein eigenes Risiko: Marken mit ähnlichen Zahlen und ähnlichen Endungen treten in Suchergebnissen nebeneinander auf, und nur eine davon ist der Anbieter, den man gesucht hat. Wer sich auf eine solche Marke einlässt, sollte zumindest wissen, mit welcher er es zu tun hat. Und der Satz des Schweizer Rechts wird durch keine dieser Ähnlichkeiten verändert.

bet-at-home — ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Spieler haben bei Konflikten keinen Rechtsweg. Domains können blockiert werden.

Dieser Anbieter wird von der Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping genannt: Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Wer eine solche Adresse heute findet, findet sie also möglicherweise morgen unter einer anderen und übermorgen unter keiner. Genau diese Volatilität ist der Grund, warum ein Bonus, der an einen Konto-Login gebunden ist, für den Spieler riskanter ist, als er aussieht.

1Bet — ohne Schweizer Bewilligung

1Bet agiert ohne Schweizer Bewilligung. Hierzulande haben Spieler bei Konflikten keinen Rechtsweg. Eine Sperrung durch DNS-Blockade ist möglich.

Die kürzeste Antwort auf die Frage, wie dieser Anbieter im Vergleich steht, ist eine Feststellung über den Vergleich selbst: Es gibt keinen Schweizer Massstab, gegen den er zu messen wäre, und der ausländische Massstab ist für einen Schweizer Spieler ohne Wert. Der letzte Satz dieser Bewertung ist deshalb kein Urteil über die Plattform, sondern eine Grenze.

Was die acht ausländischen Zeilen gemeinsam zeigen

Alle acht tragen denselben Eintrag, und die Wiederholung ist selbst die Aussage: Es gibt keinen Schweizer Rahmen, den eine diese Parteien einzuhalten hat. Weder das Sperrregister noch die Limitenpflicht noch die Pflicht zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen noch das Verbot der Spielkredite noch die Steuerfreiheit bei kleinen Gewinnen greift bei ihnen. Wer eine von ihnen wählt, wählt ein System mit eigenen Regeln und ohne die Schweizer Sicherungen.

Das ist nicht dasselbe wie «unsicher» im absoluten Sinn. Es ist «unsicher» in dem Sinn, der für einen Schweizer Spieler zählt: Wenn es schiefgeht, ist niemand da, an den man sich wenden kann. Wer sich darüber im Klaren ist und trotzdem eine dieser Plattformen nutzt, sollte es mit dem Bewusstsein tun, dass ein allfälliger Bonus ohne Einzahlung in einem System wirkt, das seine Auszahlung nicht nach Schweizer Massstäben handhaben muss.

Was diese Seite nicht tut

Diese Seite nennt keinen Sieger eines Spiels, keine sichere Wette und kein System, das gewinnt. Sie erklärt, was ein Bonus ohne Einzahlung ist, was er nach Schweizer Recht sein darf, was er wert ist und was er fordert. Wer nach einer Prognose sucht, sucht sie anderswo — und wird sie dort finden, weil jemand sie verkauft.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber nur als genehmigte Aktion und in kleinem Umfang. Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gab CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Weil jede Aktion vorab von der Gespa genehmigt werden muss. Das Geldspielgesetz verlangt diese Zustimmung für Gratisspiele und Gratisguthaben. Der gemeinsame Nettogewinn geht zudem an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Eine Aktion ist damit eine Ausnahme mit Verwaltungsweg und nicht das Instrument einer Neukundenjagd.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?

Es bleibt gebunden. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Die Aktion der Loterie Romande gab CHF 10, 30 Tage gültig; der Zeitrahmen und fehlende Auszahlbarkeit sind die Bedingungen, die den praktischen Wert festlegen — rechnerisch eine Spanne von rund CHF 4.50 bis CHF 5.70.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt, weil er nicht vom Spieler stammte. Eine Freiwette über CHF 10 bei Quote 2.10 bringt einen Gewinn von CHF 11 statt CHF 21. Auffällig beworbene «risikofreie» Angebote sind deshalb keine Rückerstattung in Geld.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Dass kein Schweizer Mechanismus dahintersteht. Solche Angebote haben in der Schweiz keine rechtliche Wirkung und unterstehen keinem Schweizer Aufsichtssystem. Es fehlen der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und der Schutz durch die Schweizer Aufsicht. Werbung für nicht erlaubte Geldspiele ist mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belegt (Art. 74 und 131 BGS).

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, deshalb gilt «je nach Kanton» und kein einzelner Kantonswert.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»