Wettanbieter Apps in der Schweiz — zwei Bewilligungen, zehn geprüfte Angebote
Ladevorgang...
Zwei Veranstalter, zehn Angebote, ein Register, das mehr über eine App sagt als jeder Sterne-Schnitt im Store.
Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungen und Spielregeln abgeglichen mit der Gespa und den veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.
Was eine Wett-App am Touchscreen wirklich leisten muss
Wer die Suchmaske öffnet, tippt «sportwetten app schweiz» und erwartet eine Liste. Bekommt aber drei Sorten von Treffern, die kaum etwas miteinander zu tun haben: die App von Swisslos, die App der Loterie Romande, und ein Dutzend Namen mit exotischen Endungen, die sich um die Frage «darf die das hier überhaupt?» gar nicht erst kümmern.

Genau dort liegt die Entscheidung, die dieser Text vorbereitet. Nicht «welche App ist die beste», sondern: welcher Weg zum mobilen Wetten steht einer Person in der Schweiz offen, mit welchen Bedingungen, und wem nützt welcher Weg.
Drei Wege, drei völlig verschiedene Produkte
Der erste Weg führt über Sporttip, das Sportwettenprodukt von Swisslos. Der zweite über Jouez Sport, das Produkt der Loterie Romande. Beide sind bewilligt, beide gehören einem Veranstalter, der sein Gebiet hat und ausserhalb dieses Gebiets niemanden aufnimmt — und beide sind in ihrem eigenen Kantonsgebiet die einzige legale Möglichkeit, vom Handy aus auf ein Fussballspiel zu setzen.
Der dritte Weg führt zu Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die sind nicht «auch legal», und sie sind auch nicht «auch verboten für den, der da spielt». Sie stehen einfach ausserhalb des Schweizer Systems: keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Wer dort spielt, spielt nicht in einem Graubereich, sondern in einem anderen Rechtsraum.
Was die Bewilligung mit der App zu tun hat
Eine Bewilligung ist keine Formalie, die irgendwo im Kleingedruckten einer Website steht. Sie entscheidet, welche Märkte überhaupt im Programm erscheinen dürfen, wie hoch der Einsatz sein darf, welche Limiten vor der ersten Wette gesetzt werden müssen und auf welches Konto ein Gewinn fliesst.
Deshalb ist der erste Blick bei jeder Wett-App nicht der Blick auf die Grafik, sondern der Blick auf die Frage, wer sie betreibt. Alles Weitere — Ladezeit, Wettprogramm, Kontostand auf kleinem Bildschirm — baut darauf auf.
Wie sich Apps überhaupt sinnvoll vergleichen lassen
App-Store-Bewertungen sind für diese Frage wertlos. Sie messen, wie flüssig eine App auf einem bestimmten Telefon läuft, nicht, was unter der Oberfläche geregelt ist. Ein Wert von 4,7 Sternen sagt nichts darüber, ob ein Veranstalter eine Bewilligung hat, ob Wetten bei einem Ausfall zurückbezahlt werden oder ob eine Auszahlung an ein Konto auf den eigenen Namen gebunden ist.
Vergleichbar sind dagegen Merkmale, die in den Teilnahmebedingungen und Spielregeln der Veranstalter stehen und die sich nachprüfen lassen: Bewilligungsstatus, Bedienung, Limiten, Auszahlungsweg. Wer eine App nach diesen vier Dingen beurteilt, bekommt eine Rangfolge, die auch dann noch stimmt, wenn sich die Optik der App über Nacht ändert.
Apps vergleichen: Bewilligung, Bedienung, Limiten, Auszahlungsweg
Die Rangfolge, die am Ende dieses Textes steht, stützt sich auf diese vier prüfbaren Merkmale. Kein einziges davon ist eine Meinung. Der Bewilligungsstatus ist im Gesetz nachlesbar, die Bedienung ist am eigenen Gerät nachprüfbar, die Limiten stehen in den Bedingungen, und der Auszahlungsweg ist eine Regel, die vor der ersten Auszahlung gilt und nicht erst danach.
Warum der Bewilligungsstatus an erster Stelle steht
Er entscheidet über alles Nachfolgende. Ein Veranstalter mit Bewilligung muss die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten einhalten, muss ein Konto pro Person mit geprüfter Identität führen, muss Spielenden vor der ersten Teilnahme eine Verlustlimite abverlangen und muss Gewinne auf ein Konto auf den Namen der spielenden Person auszahlen. Ein Anbieter ohne Bewilligung unterliegt keiner dieser Pflichten — nicht weil er sie umgeht, sondern weil sie für ihn nicht gelten.
Der Unterschied zeigt sich am deutlichsten bei einer Regel, die für Schweizer Veranstalter keine Ausnahme kennt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Es gibt auch keine Kreditgewährung an Spielende.
Bedienung: was am Touchscreen zählt
Auf einem Telefon ist ein Wettschein keine Tabelle, sondern eine Abfolge von Berührungen. Eine App ist dann brauchbar, wenn eine Kombination aus mehreren Voraussagen zusammengestellt, das Startkapital geprüft und die eingestellte Limite nachgesehen werden kann, ohne die Wette zweimal zu verlieren.
Dazu kommt ein Punkt, den die wenigsten beim Herunterladen bedenken: Was passiert, wenn das Telefon in dem Moment keinen Empfang hat, in dem die Quoten sich bewegen? Die Antwort steht nicht in der App, sondern in den Spielregeln. Bei Sporttip gelten Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00. Das ist der Preis der Bequemlichkeit — und er ist höher, als ein fehlender Verbindungsbalken vermuten lässt.
Limiten: die Zahl, die den Nutzen einer App begrenzt
Limiten sind keine Spielerei für vorsichtige Naturen, sondern der Rahmen, in dem ein Angebot überhaupt nutzbar ist. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen; Swisslos kann diese Grenzen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Diese Sätze gehören zu Swisslos und nur zu Swisslos. Bei Jouez Sport gelten die Bedingungen der Loterie Romande, die eigener Veranstalter mit eigenen Bewilligungen ist. Wer zwei Apps vergleicht, vergleicht zwei getrennte Regelwerke, nicht zwei Oberflächen über derselben Sache.
Auszahlung: wohin ein Gewinn tatsächlich geht
Bei Swisslos wird ein Gewinn bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Darüber, bei bekannter Zahlungsverbindung, geht er innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Spielguthaben selbst — also das, was eingezahlt und nicht verspielt wurde — zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — was verständlich ist, aber den Wert einer solchen Gutschrift deutlich nach unten korrigiert.
Die Tabelle zur Einordnung
| Brand | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus trägt in acht von zehn Zeilen denselben Eintrag, und das ist keine Schwäche der Darstellung, sondern das Ergebnis. Es gibt in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine Rangfolge von zehn gleichwertigen Schweizer Apps erwartet, sucht etwas, das nicht existiert.
Die zweite Spalte ist die eigentlich informative. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern lässt sie sich mit Namen, Sitz und Produkt füllen; bei den acht übrigen bleibt sie leer, weil eine ausländische Bewilligung — gleich aus welchem Land — in der Schweiz keine Kraft hat. Eine gemeldete Bewilligung, die hier nicht erstellt ist, ist keine Angabe über die Seriosität eines Unternehmens. Sie ist eine Angabe über den Rechtsweg, den ein Spielender hat — und der ist in dieser Zeile null.
Was die Rangfolge der Apps bestimmt
Wer die vier Merkmale ernst nimmt, kommt zu einem Ergebnis, das sich in einem Satz zusammenfassen lässt: die Wahl ist klein. Das ist unbequem, aber es ist die Information, die ein Vergleich liefern soll. Eine Rangfolge, die zehn Optionen als gleichwertig darstellt, hätte ihre Arbeit nicht gemacht.
Sportwetten-Apps in der Schweiz: Bonus, Zahlung und Registrierung
Der Begriff «Sportwetten-App-Bonus» führt in der Schweiz an eine Stelle, an der das Wort mehr verspricht, als das Gesetz zulässt. Freispiele oder Gratisgutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa — 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Bonusbeträge und -bedingungen stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Was bei Sporttip an zusätzlichem Geld im Spiel ist, steht dort in einer sehr genauen Form.
Was bei Sporttip an die Stelle des Willkommensbonus tritt
Statt eines pauschalen Einzahlungsbonus kennt Sporttip mehrere Erhöhungen des Nettogewinns. Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das Wort «Boost» klingt nach geschenktem Geld, ist aber eine Umsatzanforderung in Verkleidung. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 — das ist keine Wette mehr, das ist ein Wettschein, und die Bedingung, dass alle vier aufgehen, steht vor jeder Erhöhung. Der Boost kommt auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz, und er verfällt bei einem Cash-Out.
Daneben stehen Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage gelten. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Paypal, PostFinance Pay und die Liste der Zahlungsarten
Wer nach einer «Sportwetten-App mit Paypal» sucht, sucht eine Zahlungsmethode, über die diese Seite für keinen der hier genannten Veranstalter eine Angabe machen kann. Was sich belegen lässt, ist eine andere: Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ein Wettender mit einem PostFinance-Konto löst damit in zwei Berührungen ein, was anderswo drei Schritte und eine Kartennummer kostet.
Zum Aufladen des Swisslos-Wallets gibt es zwei Wege: eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer regelmässig mit grösseren Beträgen hantiert, merkt schnell, dass diese Grenze keine theoretische ist: bei einem Guthaben nahe der Obergrenze kann ohne vorherige Auszahlung nicht weiter aufgeladen werden.
Für ausländische Anbieter ist die Zahlungsfrage eine ganz andere, und sie wird schnell zur Rechtsfrage. Die Schweiz kennt kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unerlaubte Wettangebote. Wer behauptet, Banken oder Kartennetzwerke würden solche Zahlungen blockieren, behauptet etwas, das nicht stimmt.
Konto eröffnen und Identität nachweisen
Wer sich online bei Swisslos registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Die Identitätsprüfung läuft über einen hochgeladenen Ausweis: Die Daten werden daraus ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein gemaltes Geburtsdatum funktioniert nicht, und das ist der ganze Sinn der Übung. Wo diese Prüfung fehlt, fehlt auch die Auszahlung an ein Konto auf den eigenen Namen, die Schweizer Veranstalter vorschreiben.
Wer im Westen der Schweiz wohnt, richtet sein Konto bei der Loterie Romande ein und nicht bei Swisslos — und umgekehrt. Das ist keine Empfehlung, sondern die Grenze der beiden Vertragsgebiete, und sie entscheidet die App-Frage für viele Personen, bevor sie überhaupt gestellt ist.
Der Kombiboost: das Gefühl eines Bonus, die Form eines Umsatzes
Die Rechnung hinter dem Kombiboost ist die grösste Enttäuschung dieses Textes — und die beste Information darauf. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind kein Fenster zur grossen Quote, sondern ein Fenster zum kleinen Gewinn, auf den dann Geld kommt. Fünf Prozent auf den Nettogewinn einer Viererkombination sind, in Franken, häufig weniger als der Betrag, den eine einzelne verlorene Voraussage gekostet hätte.
Wer den Boost nutzt, sollte ihn als Zugabe zu einer Wette verstehen, die er ohnehin spielen wollte, und nicht als Grund, eine fünfte Voraussage dazuzunehmen, die im Wettschein sonst nicht gestanden hätte.
Bewilligt oder gesperrt: die Rechtslage, die eine App zur Option macht
Der erste Satz des Schweizer Geldspielrechts für Sportwetten ist auch der wichtigste: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet hier keine Wirkung.

Damit ist die Frage «welche App ist gut» für die Schweiz nicht in erster Linie eine Frage des Geschmacks. Sie ist eine Frage der Zulassung, und die Zulassung ist eng.
Wer in der Schweiz überhaupt veranstalten darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Geldspielkonkordat seit 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht von der ESBK: die beaufsichtigt ausschliesslich Casinos.
Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — 2025 verteilte Swisslos CHF 562 Mio. Reingewinn, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. gegenüber CHF 2024 von CHF 122 Mio.
Diese Zahl ist der ehrlichste Verkaufsprospekt des Schweizer Modells: Ein knappes Drittel der Sportwettengewinne geht an Fussball, Eishockey, Swiss Olympic und Sporthilfe. Woanders landet dasselbe Geld im Marketingbudget.
Zwei Vertragsgebiete, und was das für die App-Wahl heisst
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.
Damit ist klar: Ein Online-Konto ist in der Praxis nur für Personen offen, die im Gebiet des jeweiligen Veranstalters wohnen (Art. 47 Abs. 3 VGS). Zwei Personen in derselben Schweiz haben also zwei verschiedene legale Apps zur Verfügung, und keine von beiden kann die andere wählen. Das ist die eigentliche Antwort auf die Frage nach der besten Schweizer Wett-App.
Die Gespa-Liste: was in der App stehen darf
Die erlaubten Wetten sind eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen.
In der Liste finden sich keine Eckball- oder Kartenmärkte und kein Esports-Bereich. Sportwetten heisst in der Schweiz: Sport, und Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird — ein Live-Streaming-Angebot ist also keine Voraussetzung dafür, dass eine Livewette gültig ist.
18 Jahre, ein Konto, geprüfte Identität
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Selbstverständlichkeit, die trotzdem im Regelwerk stehen muss.
Für Online-Sportwetten sind Minderjährige nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spielendem mit geprüfter Identität ist Pflicht (Art. 47–52 VGS). Wo ein Bewilligungszwang fehlt, fehlt auch diese Prüfung — und damit der Anschluss an das Sperrregister. Bei den Gespa-Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Schutz an der Verkaufsstelle ist also keine strenge Grösse, und wer sie als solche darstellt, verkauft ein Gefühl.
Die Sperrliste: Domain-Hopping und was ein blockierter Anbieter tut
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 steht auf der Liste.
Wer also die App eines gesperrten Anbieters sucht, findet sie möglicherweise. Und findet sie möglicherweise am nächsten Tag unter anderem Namen wieder. Das ist kein Zeichen einer robusten Infrastruktur, sondern eines davon, dass der Betreiber nicht in der Schweiz greifbar ist.
Was ausländische Angebote die Spielenden kosten
Ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung läuft nicht im Schweizer Register der gesperrten Personen. Eine Spielsperre, die jemand bei Swisslos aufgegeben hat, wirkt bei ihm nicht. Für Streitigkeiten gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS).
Der Spielende selbst wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer dort gewinnt, hat also nicht nur keinen Schutz — er hat im schlechtesten Fall einen Gewinn, der ihm wieder abgenommen wird. Das ist eine unangenehme Reihenfolge von Ereignissen, die man nicht in einem Werbebanner findet.
Wer ein Sponsoring oder eine Bandenwerbung im Schweizer Stadion sieht, sollte deshalb einmal nachsehen, wer dahinter steht. Für Sportwetten, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist Werbung verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS).
Steuern: Freibetrag, Verrechnungssteuer und ein Kanton, der strenger ist
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein typischer Wettender bleibt weit unter dieser Schwelle: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht — wer von einer schweizerischen Wettsteuer auf Einsätze spricht, spricht von etwas, das es nicht gibt.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der Punkt, an dem der ausländische Weg steuerlich teurer wird als der inländische — und er ist für einen grossen Teil des Landes schlicht der falsche Massstab für die eigene Situation. Allgemeine Information, keine Steuerberatung: für die eigene Lage ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
Limiten setzen, bevor die erste Wette läuft
Die erste Wette ist der Moment, in dem eine Person in der App festlegen muss, wie viel sie verlieren will — nicht später, wenn es schiefgegangen ist, sondern vorher. Das ist die eine Regel des Schweizer Modells, die ein ausländisches Angebot nicht kennt, und sie verändert die Erfahrung in den ersten zehn Minuten nach der Anmeldung.
Wie die Limiten gesetzt werden und wann eine Erhöhung wirkt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Mechanismus ist so gebaut, dass er gegen die Person arbeitet, die ihn braucht — und das ist seine Absicht. Wer in einem Verlustmoment nach oben korrigieren will, wartet drei Tage. Nach Ansicht des Gesetzgebers gilt die Erhöhung nach 24 Stunden (Art. 87 VGS); Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine Schweiz ohne gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel — die Limiten setzen die Spielenden, nicht der Staat.
Die Limiten sind produktbezogen, und das hat eine Folge, die man kennen sollte: Wer sein Sportwetten-Konto schliesst, hat damit kein Casino-Konto geschlossen. Wetten und Casino sind getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln.
Die Spielsperre: 1 bis 180 Tage oder unbefristet
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Wirkung des Registers endet an der Schweizer Grenze. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung meldet sich niemand, wenn eine gesperrte Person dort ein Konto eröffnet — nicht aus Böswilligkeit, sondern weil er nicht an das Register angeschlossen ist.
Wo Spielende Hilfe finden und was sie dort erwartet
Wer merkt, dass die Limitenlimite nicht mehr das Problem ist, findet die Spielsperre in derselben App, in der die Wetten liegen — das ist die praktische Antwort auf die Frage, wo man zuerst hingeht. Die Sperre ist die schärfste der verfügbaren Massnahmen: Sie beendet den Zugang, nicht bloss den Betrag.
Für Personen, die sich über ihr Spielverhalten unsicher sind, ist der Weg über eine Fachstelle vorgesehen, und er ist Teil desselben Rechtsrahmens. Und noch eine Regel ist wert, erwähnt zu werden: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Angebot, das in der Werbung nach mehr klingt, ist in der Auszahlung manchmal einfach zusätzliche Spielzeit.
Ein Vorgang aus dem Juli 2025 zeigt, wie lebendig die Aufsicht ist. Die Gespa ordnete die Schliessung einer unerlaubten Wettplattform an und liess die Domain auf die Sperrliste setzen.
Welche App zu welcher Person passt
Die Wahl ist an den Wohnkanton gebunden und nicht an den Geschmack. Das klingt nach weniger, ist aber mehr, als eine Liste von zehn frei wählbaren Apps leisten kann — denn eine Liste, aus der man alles wählen darf, löst keine Frage, sie verschiebt sie nur.
Der Test, den man vor dem Download macht
Ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters offen. Das ist der erste und wirksamste Filter: Wer im Kanton Zürich wohnt, kommt bei der Loterie Romande nicht zum Zug, wer im Kanton Genf wohnt, nicht bei Swisslos. Beide Veranstalter prüfen den Ausweis und gleichen die Adresse ab.
Danach geht es an die zweite Frage, nämlich die nach dem eigenen Wetttempo. Wer häufig kleiner Beträge spielt, findet bei Sporttip einen Mindesteinsatz von CHF 1 — der niedrigste, der sich in den hier besprochenen Bedingungen findet. Wer gelegentlich grössere Summen riskiert, stösst bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette an, sofern er nicht zur Systemwette greift, bei der CHF 10’000 möglich sind.
Und wer unregelmässig auflädt, sollte den Aufladevorgang vorher ausprobieren, statt es in der 88. Minute zu tun. PostFinance Pay bestätigt die Transaktion in der PostFinance App — ein Weg, der für PostFinance-Kontoinhaber zwei Berührungen braucht und für alle anderen nicht existiert.
Wo die Grenzen dieses Weges liegen
Die drei Kantone mit den geringsten Haushalten sind nicht die einzigen, die bedienen sind — aber der Punkt bleibt: Die Schweiz hat für Sportwetten kein offenes Marktmodell mit vielen Buchmachern, sondern eines mit zwei Veranstaltern und einem Sperrregister. Wer ein breites Wettprogramm mit Dutzenden Märkten pro Fussballspiel sucht, wird hier nicht vollständig fündig. Wer klare Regeln und einen Rechtsweg sucht, schon.
Und dann ist da noch die Grenze, die niemand gerne hört: Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität heisst, dass mehrere Konten bei demselben Veranstalter nicht möglich sind. Wer das umgehen will, umgeht den Spielerschutz, nicht die Aufsicht.
Die geprüften Wettanbieter im Einzelnen
Zehn Angebote, nach denselben vier Merkmalen beurteilt. Die ersten beiden sind die Schweizer Veranstalter, die übrigen acht laufen dem Schweizer Recht ausdrücklich nicht unter und sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen — nicht als Empfehlung, sondern als Beschreibung.
Swisslos Sporttip: die App mit dem dichtesten Regelwerk
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt durch die Gespa.
Ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht durch die Registrierung — nicht als Strafe, sondern als Folge der Veranstaltungsbewilligung.
Die App selbst kennt iOS und Android, und ein Fundstück aus den Bedingungen ist praktisch: In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Wer den Wettschein am Bildschirm vorbereitet und an der Verkaufsstelle abgibt, spart sich das Diktieren der Kombination.
In den Regeln steckt mehr, als eine App-Übersicht je zeigt. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette mit Einsatz 20 auf Quote 2.10 bringt also rechnerisch 42, auf 5 Rappen abgerundet 42.00. Klingt trivial, ist es nicht: Bei Kombinationen entscheidet die Reihenfolge von Rundung und Abrundung über ein paar Rappen, und die Regel steht da, damit niemand darüber streiten muss.
Was bei einem Spielabbruch gilt, steht ebenfalls dort: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Wer eine Fünferkombination spielt und in einem Spiel ein Unwetter erlebt, hat also weiterhin vier lebende Beine — das ist sauberer als die Praxis mancher Anbieter, die die ganze Kombination kippt.
Der Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Ausstieg aus einer laufenden Wette ist also ein Angebot, kein Recht — und er ist immer der schlechtere Preis als der Ausgang, den man sich erhofft.
Ein weiteres Detail aus den Regeln betrifft Kombinationen aus voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung: Die werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Logik dahinter ist einleuchtend — auf den Sieg einer Mannschaft und gleichzeitig auf das Ergebnis ihres Stürmers zu setzen, ist keine Kombination, sondern eine einzige Meinung in zwei Zeilen — und die Regel schützt die Quotenkalkulation.
Und die Frist, die am längsten übersehen wird: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wer die vier Merkmale zusammennimmt, sieht ein Angebot, dessen Stärke nicht die Breite ist, sondern die Vollständigkeit der Regeln. Von den acht Punkten, die diese Seite prüft, sind hier fast alle mit einem konkreten Wert belegt.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderes Publikum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt durch die Gespa. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Die Zahl, die den Unterschied macht, betrifft nicht die App, sondern das Netz dahinter: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist eine Vertriebsdichte, an die kein reiner Online-Anbieter herankommt — und für eine Kundschaft, die eine Wette lieber am Tresen als am Bildschirm abgibt, ist sie das eigentliche Produkt.
Die Grenzen liegen in der Struktur und nicht in der Bedienung. Von den geprüften Merkmalen lässt sich die Bewilligung mit demselben Status belegen wie bei Swisslos; bei den operativen Details — Mindesteinsatz, Auszahlungsfristen, Zahlungsarten und Limiten der Verlustsetzung in der App — gelten die eigenen Bedingungen des Veranstalters, und diese Seite schreibt keinem der beiden Veranstalter die Bedingungen des anderen zu.
Praktisch heisst das für die Rangfolge: Wer in der Westschweiz wohnt, hat nicht die Wahl zwischen Swisslos und dem Westschweizer Angebot, sondern nur das eine. Die entscheidende Frage ist damit nicht, welche der beiden Apps besser ist, sondern welche überhaupt zugänglich. Von den zwei Bewilligungen des Landes ist hier die zugängliche, sobald die Wohnadresse westlich der Saane liegt.
BetAlright: ein Name, eine Sperrliste, keine Bewilligung
BetAlright gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt, und sie hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Mehr lässt sich nicht sagen, und das ist der Punkt. Wer die App sucht, findet keine Spur in einem Bewilligungsregister, also auch keine Angabe über die Art der Bewilligung, die Sitzgesellschaft dahinter oder den Rechtsweg im Streitfall. Was bleibt, ist der Umkehrschluss: Wo keine Pflicht zur Limite, keine Identitätsprüfung nach Art. 47–52 VGS und keine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen verlangt sind, kann einer das alles trotzdem anbieten. Man kann es nur nicht nachlesen.
1Bet: ohne Schweizer Zulassung, ohne Schweizer Register
Auch 1Bet bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt und ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der organisierte Sport bietet hier den einzigen Prüfstein, der ohne Regelwerk funktioniert: Wer im Schweizer Profisport als Wettpartner auftritt, hat sich dem Schweizer Bewilligungsregime unterworfen. Wer das nicht ist, ist es nicht. Für Wetten auf Schweizer Ligen ist das der Unterschied zwischen einem Vertragspartner und einem Namen.
bet-at-home: auf der Sperrliste, unterwegs mit wechselnden Adressen
bet-at-home zählt zu den Anbietern, die die Gespa im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping ausdrücklich nennt. Der Name taucht damit in einem Atemzug mit der Praxis auf, blockierte Domains innert Stunden zu ersetzen. Ohne Schweizer Bewilligung gilt auch hier: keine Kraft der ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Für einen Wettschein spielt die Domain keine Rolle. Für eine Person mit einer bestehenden Spielsperre spielt sie die entscheidende: Wer dort spielt, hat den Schutzmechanismus, den er zu Hause aufgebaut hat, technisch hinter sich gelassen.
Pribet: kein Bewilligungsweg, keine Prüfung durch die Gespa
Pribet gehört in dieselbe Gruppe: ohne Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine Sperrliste kann die Domain treffen.
Ein Anbieter ohne Bewilligung entzieht sich nicht der Schweizer Aufsicht — er war nie in ihr. Für einen Spielenden heisst das, dass die Schiedsstelle nicht existiert, die über einer strittigen Auszahlung steht. Die einzige Instanz, die über einen Wettschein entscheidet, ist die Hausordnung des Betreibers selbst.
PowBet: dominiert vom Domain-Hopping
PowBet reiht sich in die Runde der Marken ein, die sich vor allem als wechselnde Domains wiederfinden. Ohne Schweizer Bewilligung gilt: keine Kraft der ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS); das Sperrregister erfasst den Wettenden dort nicht.
Für einen Wettenden heisst das vor allem eines: Die Adresse, unter der man ein Konto eröffnet, ist nicht die Adresse, unter der man drei Jahre später noch erreichbar sein muss. Das ist keine Eigenschaft der App. Das ist eine Eigenschaft des Geschäftsmodells.
Donbet: keine Schweizer Aufsicht
Donbet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit derselben Folgekette: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung der Domains.
Auf der Habenseite steht nur, was jeder Anbieter dieser Gruppe aufweist und was die Mühe eines Vergleichs nicht lohnt: Bedienelemente, die auf jedem Telefon funktionieren. Ob ein Wettschein ordentlich verarbeitet wird, weiss man nach der ersten Auszahlung — und über deren Weg lässt sich nichts Belastbares nachsehen.
BetLabel: breites Schaufenster, keine Schweizer Bewilligung
BetLabel fällt in dieselbe Kategorie. Die gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt und hätte in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Sperrregister kennt den Wettenden dort nicht.
In der Praxis entscheidet über solche Angebote nicht die Bewilligung, sondern die Zahlungsmöglichkeit — und damit der Umstand, dass die Schweiz kein Zahlungssperrwerkzeug kennt. Wer dort einzahlt, entscheidet also nicht nur über eine Wette, sondern über das Land, in dem er seinen Streitfall führen wird.
Funbet: kein Bewilligungsweg, keine Spur in einem Register
Funbet schliesst die Liste der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für die anderen sieben gilt: keine Kraft der ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Die Liste ist damit geschlossen. Dass acht der zehn Angebote dieselbe Zeile im Vergleich tragen, ist das Resultat, nicht das Versäumnis. Ein Vergleich, der zehn gleichwertige Apps zeigt, hat die wichtigste Eigenschaft der Schweizer Marktlage unterschlagen.
Was am Ende übrig bleibt
Der Suchtreffer, der die beste Wett-App der Schweiz verspricht, führt an eine Wand aus zwei Bewilligungen. Das ist keine Enttäuschung, sondern die Antwort — und zwar eine, die man kennen kann, bevor man ein Konto anlegt und einen Ausweis fotografiert.
Was sich für einen mobilen Wetten-Fall tatsächlich entscheiden lässt, ist beschränkt und konkret: Wohnsitz im richtigen Gebiet, ein Konto mit geprüfter Identität, eine Verlustlimite vor der ersten Wette, eine Auszahlung auf das eigene Konto. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, entscheidet dieselben Fragen — nur ohne die Regeln, die sie beantworten, und mit einem Steuerproblem in manchen Kantonen obendrauf.
Bleibt der Blick auf die Nüchternheit des Ganzen. Zwei Prozentpunkte mehr Auszahlungsquote sind auf einem Wettschein über 20 Franken vierzig Rappen. Die Limiten, die Geldfristen, die Sperrfristen — das sind die Grössen, die den Nutzen einer App im Alltag ausmachen, und sie stehen alle in den Bedingungen, nicht in den Bewertungen. Wer fünf Minuten in die Teilnahmebedingungen liest, weiss über eine App mehr als in fünf Stunden Store-Bewertungen.
Häufige Fragen zu Wettanbieter-Apps in der Schweiz
Woran erkennt man in der Schweiz eine gute Wett-App?
An vier prüfbaren Punkten: Bewilligungsstatus, Bedienung, Limiten und Auszahlungsweg. App-Store-Bewertungen messen nur, wie flüssig eine App läuft, nicht was in ihr geregelt ist. Wer diese vier Punkte prüft, hat eine Rangfolge, die auch dann noch gilt, wenn die Oberfläche morgen anders aussieht — und eine, die sich nachlesen lässt.
Welche Anfängerfehler sollten Wettende in der Schweiz vermeiden?
Den Ausweis-Upload erst in dem Moment machen, in dem die Wette platziert werden soll, statt vorher. Den Aufladevorgang nicht vorher ausprobieren und dann in der 88. Minute damit kämpfen. Und den Kombiboost als Grund nehmen, eine Voraussage dazuzunehmen, die im Wettschein sonst nicht gestanden hätte — die Bedingungen verlangen vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote, das ist keine Kleinigkeit.
Wie unterscheidet sich eine Schweizer Wett-App von einer internationalen App?
Technisch kaum, rechtlich vollständig. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) und bindet den Veranstalter an die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, an die Identitätsprüfung nach Art. 47–52 VGS und an die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft.
Welche Zahlungsarten bietet eine Schweizer Wett-App, und gibt es Paypal?
Für Swisslos lässt sich PostFinance Pay belegen: Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Zum Aufladen des Wallets stehen eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder ein Einzahlungsschein offen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Welche Zahlungsarten die App im Einzelnen führt, ändert sich und steht in den Bedingungen des Veranstalters.
Wie schnell und wohin wird ein Gewinn ausbezahlt?
Bei Swisslos wird ein Gewinn bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Beträge darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ausgezahlt wird ausschliesslich auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers.
Apps – kombibonusch
Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»
