Sportwetten Vergleich Quoten 2026: Zwei Veranstalter, eine Marge und sehr viele Versprechen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Eine Balkenwaage mit zwei Schalen steht auf einem Holztisch, in einer Schale liegen einige Münzen.

*Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Publikationen der Gespa und die Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter abgeglichen.*

Wer nach dem besten Anbieter für Sportwetten sucht, stösst auf eine Liste, die in die Hunderte geht. In der Schweiz ist die Sache kürzer. Seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes dürfen genau zwei Veranstalter Sportwetten durchführen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was auf dem Bildschirm auftaucht, ist nicht vergleichbar, sondern nur ähnlich aussehend: Quoten ohne Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz, ohne Sperrregister.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Das ist keine Einschränkung, die man wegdiskutieren könnte. Der Kanton hat die Zahl der Veranstalter gedeckelt, nicht der Markt. Zwei Angebote zu vergleichen ist trotzdem lohnend, weil zwischen ihnen mehr liegt als ein Logo: unterschiedliche Quotenstrukturen, unterschiedliche Höchsteinsätze, unterschiedliche Spielerschutzbedingungen. Und weil jede Quote, egal bei wem, denselben Mechanismus enthält. Wer den einmal durchschaut hat, braucht keinen Anbietervergleich mit zwanzig Zeilen mehr.

Grundlagen der Schweizer Sportwetten

Wie die Quote zu lesen ist, bevor sie jemand mit der besten verwechselt

Die Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer CHF 20 auf eine Quote von 2.10 setzt, sieht einen Gewinnbetrag von CHF 42.00 auf dem Schein, davon CHF 22.00 als Nettoertrag.

Die Quote ist aber auch eine Behauptung über Wahrscheinlichkeit. Aus 2.10 liest man eine implizite Wahrscheinlichkeit von knapp 47.6 % heraus, aus 1.90 gut 52.6 %. Addiert ergeben diese beiden Werte mehr als 100, und genau in dieser Lücke steckt der Verdienst des Veranstalters. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten beträgt der Quotenschlüssel rund 95 %, die Marge also etwa 5 % des Umsatzes. Das ist kein Zitat aus einem Wettprogramm, sondern ein Rechenbeispiel für den Mechanismus — je nach Markt und Sportart liegt die Marge grob zwischen wenigen Prozent und deutlich mehr, und je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto schwerer bleibt sie für den Betrachter sichtbar.

Was das für den Leser bedeutet: Eine um 3 % bessere Quote ist kein Marketinggeschenk, sondern der Normalfall eines anderen Rechenwegs. Der Veranstalter kalkuliert jede Quote so, dass über alle Wetten eines Marktes ein Teil der Einsätze bei ihm bleibt. Ein Vergleich der Quoten ist deshalb immer ein Vergleich von Margen, nicht von Grosszügigkeit.

Vom Schein zum Guthaben: Einzelwette, Kombi und der Rechenweg dazwischen

Eine Einzelwette hat eine Quote und ein Ereignis. Eine Kombiwette bündelt bei Jouez Sport zwei bis zehn Voraussagen; bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Das ist kein Detail am Rand: Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Korrekt-Ergebnisse desselben Spiels kombiniert, weil es technisch durchging, hat keine Wette, sondern einen Vorbehalt.

Bei Jouez Sport muss die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Das sind Deckel, die für normale Einsätze irrelevant wirken und für den einen glücklichen Sonntag im Leben eines Wetters sehr relevant werden. Wer sie nicht kennt, plant mit einer Zahl, die nie auf dem Konto ankommt.

Ein weiterer Punkt, den kaum jemand auf dem Schein sucht: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein 1X2-Tipp auf ein Pokalspiel, das nach 90 Minuten unentschieden steht, ist dann verloren, obwohl das Spiel noch läuft.

Warum eine gute Quote vor dem Anpfiff nicht in die Verlängerung mitgeht

Livewetten haben eine eigene Logik, und die ist bei Sporttip ausdrücklich geregelt: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer glaubt, sein Live-Tipp hänge an einem Stream, irrt. Schärfer wird es in spielentscheidenden Situationen — bei Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen ohnehin mit 1.00.

Diese Regel ist strenger, als sie klingt. Genau in der Minute, in der ein Live-Markt am attraktivsten aussieht, liegt oft die Entscheidung schon auf dem Platz. Der Veranstalter behält sich vor, den Einsatz zurückzugeben, wenn der Ausgang technisch bereits feststand. Ein Live-Tipp ist damit keine Reaktion auf ein Bild, sondern ein Wettlauf gegen die eigene Verbindung.

Der Kombiboost: vier Voraussagen, und dann rechnet der Nettogewinn

Sporttip bewirbt den Kombiboost als Zusatzverdienst. Er gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Bedingung «Quote von je mindestens 1.50» ist der eigentliche Preis. Sie zwingt zu Voraussagen, die der Veranstalter für alles andere als sicher hält. Fünfzehn Treffer dieser Art in einer Wette zu bündeln und dafür die doppelte Auszahlung zu erhalten, klingt grosszügig und ist ein Geschäft mit sehr vielen Möglichkeiten, daneben zu liegen. Der Zusatz gilt auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz, und er fällt weg, wenn die Wette vorher per Cash-Out geschlossen wird — dazu gleich mehr.

Neben dem Kombiboost kennt Sporttip Quotenboosts und Profitboosts. Beide gelten nur online, Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf genau eine Voraussage, und Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Kombinationen, die im Wettschein niemand auf den ersten Blick sieht

Der Kombiboost ist nur eine Form der Bündelung. Macht ein Wettschein mehrere Wetten auf denselben Schein, tauchen die Gesamtlimiten auf: Bei Jouez Sport darf ein Wettschein mit Multiples insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten, auch wenn jede einzelne Kombi unter dem Höchsteinsatz bleibt. Bei Sporttip werden Systemwetten separat behandelt — der Höchsteinsatz liegt dort bei CHF 10’000, während er für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1’000 beträgt.

Die Limits haben eine Eigenschaft, die man in den Bedingungen leicht überliest: Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Wette, die nicht angenommen wird, ist keine Wette — auch dann nicht, wenn sie auf dem Bildschirm schon eingegeben war.

Was Cash-Out wirklich ist: eine Tür, kein Ausgleich

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Der letzte Satz ist der wichtigste im ganzen Abschnitt. Cash-Out ist keine Versicherung mit fairem Preis, sondern ein Gegenangebot, dessen Höhe der Veranstalter bestimmt. Wer eine Wette schliesst, weil der Verlauf unangenehm wird, verkauft den möglichen Gewinn unter dem, was ein Durchhalten eingebracht hätte. Dass ein Boost mit dem Cash-Out verfällt, passt ins Bild: Der Ausstieg kostet mehr als die reine Differenz.

Grundlagen: was die Gespa-Liste zulässt und was auf der Strecke bleibt

Worauf überhaupt gewettet werden darf, steht nicht im Ermessen des Veranstalters. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten — in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Es ist eine geschlossene Liste. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe nie.

Ein Skihang mit frischen Spuren im Neuschnee unter blauem Himmel, am Rand stehen verschneite Tannen.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Der Blick in diese Liste ernüchtert jeden, der von einem internationalen Wettanbieter kommt. Es gibt dort keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind gar nicht erst möglich, weil nur Sportereignisse Gegenstand sein dürfen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer die Vielfalt eines grossen Portfolios sucht, findet sie in der Schweiz nicht — und findet stattdessen einen Katalog, der auf das beschränkt ist, was ein Kanton für vertretbar hält.

Ebenfalls begrenzt ist der Personenkreis. Ein Online-Konto bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Vertragsgebiet ist kein Nebensatz: Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist die eine Regel, die auch die ehrlichste ist: Auf ein Spiel zu setzen, das man selbst bestreitet, wäre kein Tipp, sondern eine Information.

Der Vergleich der Schweizer Veranstalter

Die beiden zugelassenen Veranstalter unterscheiden sich nicht in der Philosophie, sondern in Zahlen. Das ist der ganze Vergleich, und er ist kürzer, als die Marktlage vermuten lässt.

Die folgende Einordnung stellt die Bewilligungslage neben die Organisation. Sie ist bewusst karg: Für keinen der ausländischen Anbieter lässt sich eine Schweizer Bewilligung oder eine anerkannte ausländische Bewilligung benennen, und das ist keine Lücke in der Tabelle, sondern die Aussage.

Anbieter Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz Veranstalterin bzw. Betreiberin
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS) nicht ausgewiesen
Fezbet keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS) nicht ausgewiesen
AmunRa keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS) nicht ausgewiesen
Betify keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS) nicht ausgewiesen
1Bet keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS) nicht ausgewiesen
Rollbit keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS) nicht ausgewiesen
Unibet keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS) nicht ausgewiesen
1xBet keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS) nicht ausgewiesen

Was die Tabelle nicht zeigt und die Zahlen daneben tun: Zwischen Swisslos und Loterie Romande liegen die Einsätze. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Bei Jouez Sport kostet der Online-Mindesteinsatz CHF 2 — in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2 —, und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500.

Die Spanne ist kein Zufall, sondern eine Haltung. Sporttip lässt den Fünffranken-Schein von der Kaffeekasse zu und deckelt den Einzelriskant auf das Tausendfache; Jouez Sport baut dieselbe Grenze bei CHF 500 und verlangt online den doppelten Minimum-Einsatz. Für jemanden, der mit kleinen Beträgen regelmässig spielt, ist das ein Unterschied in der Praktikabilität: Bei einem Mindesteinsatz von CHF 2 lässt sich ein CHF 10-Guthaben nicht mehr in fünf Wetten aufteilen, sondern nur in fünf Wetten, die zusammen CHF 10 ausmachen — und genau das ist der Punkt. Wer in Fünffrankenschritten spielt, findet bei Sporttip die passendere Struktur; wer ohnehin in Hundertern denkt, merkt von beiden Limiten nichts.

Die Auszahlungssumme dagegen unterscheidet sich deutlich, und zwar zuungunsten des grösseren Anbieters: Sporttip kennt keine Höchstgewinngrenze in den Zahlen, die für den Wettschein gelten — sehr wohl aber Jouez Sport mit CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Wer das Glück hat, einen langen Multiple zu treffen, sollte diese Zahl kennen, bevor er ihn setzt.

Bei den Quoten selbst gibt es keine dauerhaft bessere Seite. Beide Veranstalter kalkulieren ihre eigenen Margen, und die hängen vom Markt ab, nicht von der Firmenfarbe. Wer wissen will, wie eine Quote zustande kommt, liest den Abschnitt zu Quoten und Marge — die Marge steckt bei jedem Anbieter in der Quote, und kein Veranstalter veröffentlicht sie auf dem Wettschein.

Welche Wege es gibt und für wen sie taugen

Wer in der Schweiz Sportwetten vergleichen will, wählt nicht zwischen zehn Produkten. Er wählt zwischen zwei Wegen, und der Vergleich besteht darin, den eigenen Wohnsitz, das eigene Einsatzvolumen und die eigene Erwartung an Spielerschutz gegen die beiden Angebote zu legen.

Der erste Weg ist der bewilligte. Er kostet die Wahlfreiheit und gibt Sicherheit zurück: eine Bewilligung nach BGS, eine Aufsicht durch die Gespa, ein Konto in auf den eigenen Namen lautend, ein Sperrregister, das gilt. Wer in einem der Kantone des Swisslos-Vertragsgebiets wohnt, ist bei Sporttip; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, bei Jouez Sport. Das ist keine Präferenzfrage, sondern eine Wohnsitzfrage, und sie entscheidet mehr als jede Quotendiskussion.

Der zweite Weg führt zu den ausländischen Seiten, von denen viele Schweizer Spieler schon gehört haben: N1 Bet, Fezbet, AmunRa, Betify, 1Bet, Rollbit, Unibet und 1xBet. Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — ist hierzulande ohne rechtliche Relevanz. Die Seite ist auch nicht an das Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Dabei bleibt es selten: Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und für den sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiel nennt sowie bet365 als auf der Liste geführt.

Diese Beschreibung ist keine Warnung und kein Freispruch. Sie ist der Sachverhalt, und der ist wertneutral nur so lange, wie man ihn nicht mit einem Vorteil verwechselt. Ausländische Seiten zeigen oft höhere Quoten — sie zeigen sie auf einer schmaleren Marge und auf einem Geschäftsmodell, das ohne Schweizer Schutzmechanismen auskommt. Wer dort gewinnt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Rechtsschutz. Wer dort verliert, auch nicht.

Die Rechtslage: warum die Liste kurz ist und bleiben wird

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern), nicht bei der ESBK — die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein Dorffussballplatz mit Holzzaun am Hang, dahinter grasen Kühe auf einer Weide unter hohen Wolken.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sporttip veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und hat ihren Sitz in Basel. Loterie Romande mit Jouez Sport ist die zweite. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Wer im Ausland eine Bewilligung sucht und sie findet, hat für die Schweiz nichts gefunden.

Ein Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer ein Konto eröffnen will, dessen Wohnadresse aber ausserhalb liegt, scheitert an der Adressprüfung und nicht an einer Ablehnung durch den Anbieter.

Was passiert, wenn jemand ohne Bewilligung Wetten organisiert, ist kein Ordnungsdelikt am Rand. Die Organisation von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das klingt nach einem Freibrief für den Spieler und ist keiner: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Spielerschutzvorgaben sind ebenfalls nicht verhandelbar. Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Das Sperrsystem nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete und suchtkranke Personen und führt eine gemeinsame Liste gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Ein Punkt, den die Branche gern unter den Tisch fallen lässt: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Versuch klappte. Wer den Schweizer Schutzweg wählt, wählt die bessere Struktur — nicht eine Garantie, dass an jedem Kiosk das Alter tatsächlich geprüft wird.

Und die Werbung? Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Deshalb steht auf diesen Seiten jeder Anbieter ohne Schweizer Bewilligung als das, was er ist: ohne Schweizer Bewilligung.

Was die Quote kostet, wenn ein Kanton mitrechnet

Zahlen, Zahlungen und Steuern sind der Ort, an dem ein Quotenvergleich plötzlich konkret wird. Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, «je nach Kanton».

Wer oberhalb dieser Schwelle gewinnt, dem zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab; die Steuer lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Wer darunter gewinnt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wette mit CHF 20 Einsatz und Quote 2.10 erzeugt CHF 22.00 Nettoertrag und bleibt bei jedem realistischen Spielverlauf unter jedem Freibetrag, den die Schweiz kennt. Diese Passage ist allgemeine Information: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen, wenn der Fall nicht Standard ist.

Bei ausländischen Anbietern verschiebt sich das Bild. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis in Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als volles Einkommen. Eine Steuer, die man nicht an der Quelle bezahlt, ist keine Steuerbarkeit, die verschwindet. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.

Zahlungen sind der zweite Bereich, in dem sich die beiden Wege unterscheiden. Auszahlungen und Guthaben gehen bei den bewilligten Veranstaltern ausschliesslich an ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spieler sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen: Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Beim Guthaben lohnt der Blick auf die Details, weil dort Fristen und Kommissionen versteckt sind. Spielguthaben kann bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ausgezahlt wird zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Da steckt die unangenehmste Zahl des Abschnitts: Eine Auszahlung ist der Moment, in dem ein Anbieter Geld zurückhält — hier mit 3 % ab der dritten Überweisung und einer Bearbeitungszeit, die eine Woche lang sein kann. Wer sein Guthaben einmal pro Quartal transferiert, merkt nichts davon. Wer jede Woche einen kleineren Betrag abzieht, zahlt für den Vorgang.

Bei Gewinnen greift eine andere Staffelung: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Und eine Wette verfällt nicht einfach in einem Nichts, sondern in einem bestimmten Nichts: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind keine kurze Frist, wenn ein Wettschein im Auto liegt.

Wenn der Quotenvergleich an seine Grenzen kommt

Höhere Quoten bedeuten nicht automatisch mehr Geld in der Tasche, sondern zuerst mehr Schwankung. Eine Quote von 4.00 gewinnt seltener als eine von 1.50, und dieselbe Person mit demselben Budget erlebt bei der höheren Quote längere Durststrecken. Der Quotenvergleich ändert daran nichts. Er sagt, was ein Treffer einbringt, nicht wie oft er kommt.

Wer sich gegen die eigene Erwartung schützen will, kann das nur über die Summe, die er einsetzt — nicht über die Güte der Quote. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese 72 Stunden sind die wirksamste Regel des ganzen Abschnitts — eine Sperre, die niemand über Nacht aufhebt. Das ist der Grund, weshalb sie existiert. Ob zwei oder drei Tage zwischen der Laune und der Erhöhung liegen, ist keine Frage der Bequemlichkeit.

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich also breiter als nur bei einem Produkt — das ist die Stärke des Registers und die Grenze des eigenen Rückwegs. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist nur nach drei Monaten möglich und mit Beteiligung einer Fachstelle verbunden.

Was fehlt, ist eine feste staatliche Einzahlungsgrenze. Die Schweiz kennt sie nicht. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS) — gesetzt werden sie von der spielenden Person, und ein niedriger Wert ist nur so viel wert wie die Person, die ihn gesetzt hat. Ein Betrag, den man selbst schon zweimal überschrieben hat, schützt nicht mehr.

Und dann ist da der Punkt, an dem ich am deutlichsten werde: Die Schweizer Regeln sind gut, aber sie gelten nicht überall. Ein Schweizer Wetter, der auf einer ausländischen Seite spielt, tappt nicht in eine Schweizer Schutzfalle hinein, er steht ausserhalb von ihr. Kein Sperrregister, kein Wohnsitznachweis, kein Konto in eigenem Namen als Pflicht. Wer seine Verlustlimite selbst gesetzt hat, ist dort der einzige, der sie einhält.

Sportwetten mit kleinen Beträgen bei Sporttip

Swisslos Sporttip ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die interkantonale Vereinbarung für Sportwetten zulässt, und sie betreibt das Produkt unter einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter der Aufsicht der Gespa. Der Sitz liegt in Basel, geführt wird das Geschäft von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Online-Konto, und die Prüfung läuft über den hochgeladenen Ausweis und Adress-Datenbanken.

Der Einsatz beginnt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten und endet bei CHF 1’000 für dieselben Wettarten; Systemwetten gehen bis CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für jemanden mit kleinem Budget ist die untere Grenze die relevantere Zahl: Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 lässt sich ein Guthaben von CHF 20 in zwanzig Wetten aufteilen, und das ist bei einem Anbieter mit einer Mindestgrenze von CHF 2 nicht möglich. Diese Flexibilität ist der eigentliche Vorteil für Gelegenheitswetter.

Dazu kommen die Bündelungsfunktionen. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, mit 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung laufen ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion; eine irrtümlich angenommene Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Abschluss. Bei abgesagten Ereignissen greift eine klare Regel: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Das Konto selbst hat Bedingungen, die man beim ersten Versuch merkt. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden — Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 —, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Dazu kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Ausgezahlt wird zweimal in 365 Tagen kostenlos, ab der dritten Auszahlung eventuell mit 3 % Kommission; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wo die Limiten liegen, entscheidet der Wetter selbst.

Das ist der Punkt, an dem sich die Bewertung entscheidet: Sporttip ist am stärksten bei kleinen Einsätzen und bei einem Publikum, das ohnehin im Vertragsgebiet wohnt. Die Verlustlimiten sind Pflicht und nicht optional, das Sperrsystem ist das breiteste der Schweiz, und der Mindesteinsatz von CHF 1 macht den Anbieter für Fünffrankenspieler praktikabel. Wer schnelle Auszahlungen grosser Summen oder eine breite Palette an Nischenmärkten sucht, wird an anderer Stelle enttäuscht: Der Katalog ist die Gespa-Liste, und die Auszahlung über CHF 1’000 läuft über eine Bankverbindung mit einer Bearbeitungszeit von 3 Arbeitstagen.

Jouez Sport: der Westschweizer Weg

Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt, findet hier das bewilligte Angebot; wer in Zürich wohnt, findet es nicht, unabhängig davon, wie attraktiv die Quoten aussehen.

Bei den Einsätzen liegt Jouez Sport höher im Minimum und tiefer im Maximum: Online beträgt der Mindesteinsatz CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2, und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Die Höchstgewinngrenzen sind hier schärfer als bei Sporttip und im Wortsinn schmerzhaft, wenn sie greifen: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Ein Multiple mit zehn Voraussagen auf Aussenseiter kann rechnerisch weit über diese Grenze laufen. Die Kappung ist dann keine theoretische Zahl mehr, sondern der Unterschied zwischen dem, was auf dem Schein stand, und dem, was überwiesen wird.

Die Kombi-Untergrenze von 2 und Obergrenze von 10 Voraussagen setzt dem Ausbau einer Wette früh ein Ende. Zehn Voraussagen sind bei einer Quote von je 1.50 bereits ein Faktor von rund 57 — und wer eine elfte Voraussage anhängen will, um denselben Betrag noch weiter zu hebeln, muss diese Wette in zwei Scheine aufteilen. Auch das ist eine Limite, die nur den trifft, der sie nicht kennt.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind der Teil des Angebots, den ein reiner Online-Vergleich übersieht. In der Westschweiz ist der Weg zum Wettschein oft der Weg zum Kiosk, und die dortigen Mindesteinsätze unterscheiden sich von den Online-Werten: CHF 3 statt CHF 2. Wer regelmässig am Schalter spielt, sollte diese Differenz kennen, weil sie über mehr Wetten entscheidet als jede Margendiskussion.

Das auffälligste Merkmal des Westschweizer Wegs ist die Kombiwette, die hier bis zehn Voraussagen zulässt und bei den Gewinnen grosszügig deckelt. Wer Kombis spielt, hat eine breite Bühne — mit einer Decke darüber.

N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet gehört zu den ausländischen Seiten, die Schweizer Spieler im Netz antreffen. Eine Schweizer Bewilligung hat das Angebot nicht; in der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und Loterie Romande veranstaltet werden. Eine ausländische Bewilligung, wie immer sie im Einzelfall aussieht, hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Wer die Seite nutzt, nutzt ein Angebot ausserhalb des Schweizer Rahmens: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die hiesige Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.

Über die Produktdetails dieses Anbieters — Limiten, Märkte, Zahlungswege, Auszahlungszeiten — ist hier nichts auszusagen, und ich fülle diese Fläche nicht mit Vermutungen. Wer die Seite ernsthaft prüft, prüft sie an ihren eigenen Bedingungen: den Mindesteinsatz auf dem Wettschein, die Bedingungen für eine Auszahlung, die Frage, an wen man sich wendet, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

Und das ist der einzige Punkt, auf den es bei einem Anbieter ohne Bewilligung ankommt. Es gibt keinen Schweizer Schutzweg. Das ist kein moralischer Vorwurf an den Leser, sondern eine Konsequenz aus Art. 4 BGS.

Fezbet ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet ist unter den Schweizer Spielern bekannt und in der Schweiz nicht bewilligt. Damit gilt dieselbe Ausgangslage wie bei jedem Anbieter ohne Bewilligung: eine allfällige ausländische Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Aufnahme ins Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter, und die Möglichkeit der DNS-Blockade über die Sperrliste der Gespa.

Belegbare Angaben zu Einsätzen, Quotenstruktur, Märkten oder Auszahlungspraxis liegen hier nicht vor, und ich erfinde sie nicht. Was der Anbieter zusagt, steht in seinen eigenen Geschäftsbedingungen, und die sind der Ort, an dem man die Zahlen sucht.

Wer sich für eine solche Seite entscheidet, entscheidet sich gegen den bewilligten Weg. Der Unterschied liegt nicht in der Optik der Seite, sondern darin, wem man im Streitfall gegenübersitzt: einem Schweizer Veranstalter mit Gespa-Aufsicht oder einem Unternehmen ohne Schweizer Adresse.

AmunRa ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa fällt in dieselbe Gruppe. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Belastbare Angaben zu Limiten, Wettarten oder Auszahlungen fehlen hier, und statt einer Lücke eine Zahl zu erfinden, wäre die schlechtere Wahl. Die Aufgabe eines Vergleichs ist es, belegbare Unterschiede zu zeigen — und die liegen in der Schweiz zwischen den beiden bewilligten Anbietern, nicht zwischen den ausländischen Namen.

Für einen Wetter, der den Schweizer Schutzweg will, ist AmunRa damit keine Option. Für einen Wetter, der ihn bewusst nicht will, ist es eine von mehreren — ohne jede Schweizer Absicherung.

Betify ohne Schweizer Bewilligung

Betify ist eine weitere ausländische Seite, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftritt. Es gilt, was für alle Anbieter dieser Gruppe gilt: nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz, das Sperrregister gilt nicht für dieses Angebot, und die Domain kann per DNS über die Gespa-Sperrliste blockiert werden. Blockierte Adressen tauchen erfahrungsgemäss schnell unter neuer Domain wieder auf — die Gespa nennt diesen Vorgang Domain-Hopping.

Über konkrete Konditionen dieses Anbieters ist an dieser Stelle nichts zu sagen, und ich lasse den Punkt lieber offen als ihn zu füllen. Wer hier spielt, sollte vorher die Auszahlungsbedingungen lesen: Wer zahlt aus, in welcher Frist, und an welche Adresse wendet man sich bei Streit.

Der Unterschied zu den beiden bewilligten Veranstaltern bleibt in jedem Fall derselbe: Hier gibt es keine Gespa-Aufsicht.

1Bet ohne Schweizer Bewilligung

Auch 1Bet fällt in die Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Für einen Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz bedeutet das: kein Schweizer Veranstalter, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Domain, die auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden kann.

Belegbare Details zu Einsatzgrenzen, Märkten oder Auszahlungsmodalitäten dieses Anbieters liegen nicht vor. Wer sie braucht, findet sie in dessen eigenen Bedingungen — und genau dort, nicht in einem Vergleichstext, entscheidet sich, ob ein Angebot zu den eigenen Gewohnheiten passt.

Der Anbieter ist damit in derselben Ausgangslage wie die übrigen ausländischen Namen: beschreibbar, aber in der Schweiz nicht schutzfähig. Wer die Schweizer Regeln will, muss zu einem der beiden bewilligten Veranstalter.

Rollbit ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Es gilt die bekannte Lage: eine allfällige ausländische Erlaubnis ohne Wirkung hierzulande (Art. 4 BGS), keine Aufnahme ins Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit der DNS-Blockade über die Sperrliste der Gespa, deren Einträge nach Angaben der Aufsicht zügig ersetzt werden.

Angaben zu Quoten, Limiten oder Auszahlungen dieses Anbieters stehen hier nicht zur Verfügung, und ich ersetze sie nicht durch Schätzungen. Wer den Anbieter prüft, prüft seine Bedingungen auf die Punkte, die zählen: Mindesteinsatz, Auszahlungsfristen, Umgang mit abgesagten Ereignissen.

Der Nutzen dieser Zeilen liegt nicht darin, den Anbieter zu beschreiben, sondern darin, ihn einzuordnen. In der Schweiz ist er nicht bewilligt, und damit fällt der Schweizer Spielerschutz weg.

Unibet ohne Schweizer Bewilligung

Unibet gehört zu den international bekannten Marken und ist in der Schweiz nicht für Sportwetten bewilligt. Ein Schweizer Veranstalter ist das Angebot nicht, eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, und es gibt weder eine Verbindung zum Sperrregister noch einen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann über die Sperrliste der Gespa von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.

Produktdaten zu diesem Anbieter — Einsatzgrenzen, Märkte, Auszahlungszeiten — lassen sich hier nicht belegen und werden nicht erfunden. Wer wissen will, wie das Angebot im Einzelnen aussieht, liest die Bedingungen des Anbieters selbst.

Für den Vergleich in der Schweiz heisst das: Der Name allein ist kein Kriterium. Was zählt, ist die Bewilligung, und die liegt hier nicht vor.

1xBet ohne Schweizer Bewilligung

1xBet ist der zehnte Name in dieser Liste und der letzte der ausländischen Anbieter. Eine Schweizer Bewilligung hat das Angebot nicht; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine ausländische Bewilligung, welcher Herkunft auch immer, hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Gespa-Sperrliste blockiert werden.

Belegte Zahlen zu Limiten, Quoten oder Auszahlungen dieses Anbieters gibt es hier nicht, und ich schreibe keine hin. Die einschlägigen Angaben stehen in den Bedingungen des Anbieters und in der Praxis seiner Nutzer.

Damit schliesst die Liste mit demselben Befund, mit dem alle ausländischen Einträge enden: beschrieben, aber ohne Schweizer Bewilligung — und ohne den Schutz, der daran hängt.

Was die Gespa-Liste zulässt und warum kein Esport darin steht

Wer wissen will, was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf, findet die Antwort nicht im Wettprogramm, sondern in der Liste der Gespa. Sie führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS, in der Fassung vom 10.09.2026. Die Liste ist geschlossen: Was nicht darauf steht, darf nicht angeboten werden, auch wenn es technisch leicht wäre.

Die Einschränkungen sind konkret. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte erscheinen nicht. Esport erscheint nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für einen Quotenvergleich ist das die wichtigste Randbedingung überhaupt. Wenn ein Markt gar nicht angeboten werden darf, hilft die schönste Quote darauf nichts. Das erklärt auch, warum die Quotenlandschaft in der Schweiz schmaler aussieht als international: Die Tiefe der Märkte ist gesetzlich begrenzt, und begrenzte Märkte bedeuten begrenzte Vergleichsmöglichkeiten.

Kein ausländischer Anbieter mit höheren Quoten kann dieses Problem lösen — er löst nur die Begrenzung auf und nimmt den Schutz mit. Das ist der Handel, um den es bei jedem Quotenvergleich in der Schweiz letztlich geht: mehr Märkte und höhere Zahlen gegen weniger Rechtsschutz.

Fragen und Antworten zu Sportwetten und Quoten

Wer hat in der Schweiz die besten Quoten, und warum ist der Vergleich hier so kurz?

Weil nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten dürfen. Vergleichen lassen sich deshalb zwei Angebote, nicht zwanzig. Keine der beiden Quoten ist dauerhaft die beste: Beide Veranstalter kalkulieren ihre Marge marktweise, und sie ändert sich je nach Sportart und Wettart.

Was bedeutet eine Quote, und wie komme ich von ihr auf die implizite Wahrscheinlichkeit?

Die Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz vervielfacht wird. Aus 2.10 liest man eine implizite Wahrscheinlichkeit von knapp 47.6 %, aus 1.90 gut 52.6 %. Addiert ergeben die Werte eines Marktes mehr als 100 — die Differenz ist die Marge des Veranstalters.

Wie entstehen die Quoten, und wie gross ist die Marge darin?

Der Veranstalter schätzt die Wahrscheinlichkeiten und rechnet einen Aufschlag ein. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 % des Umsatzes. Je nach Markt und Ausgangslage liegt sie grob zwischen wenigen Prozent und deutlich mehr.

Wie wird der Gewinn berechnet, und wie entsteht eine Gesamtquote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. CHF 20 auf 2.10 ergeben einen Gewinnbetrag von CHF 42.00.

Welche Wettarten lässt die Gespa-Liste zu, und warum sind Quoten je Markt verschieden?

Erlaubt sind nur die aufgeführten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, Esport ebenso; Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind. Je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto schwerer ist er einzuschätzen — deshalb unterscheiden sich Aufschlag und Quoten von Markt zu Markt.

Was gilt bei ausländischen Seiten mit höheren Quoten, wenn keine Schweizer Bewilligung besteht?

Eine ausländische Bewilligung hat in unseren Breitengraden rechtlich keinen Bestand. Es fehlen Sperrregister, Wohnsitznachweis und Schweizer Rechtsweg; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Gewinne ausländischer Anbieter behandelt die kantonale Praxis unterschiedlich, etwa in Thurgau als volles Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «kombibonusch»